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DE20017119U1 - Bedruckter Gegenstand - Google Patents

Bedruckter Gegenstand

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DE20017119U1
DE20017119U1 DE20017119U DE20017119U DE20017119U1 DE 20017119 U1 DE20017119 U1 DE 20017119U1 DE 20017119 U DE20017119 U DE 20017119U DE 20017119 U DE20017119 U DE 20017119U DE 20017119 U1 DE20017119 U1 DE 20017119U1
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  • General Engineering & Computer Science (AREA)
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Description

Titel der Erfindung
Bedruckter Gegenstand
Anwendungsgebiet der Erfindung
Die Erfindung betrifft bedruckte Gegenstände, die mit Bildern und dergleichen hoher Auflösung sowie gegebenenfalls mehrfarbig unter Anwendung eines Transfer-Druckverfahrens bedruckt sind und dauerhaft beständige Drucke aufweisen.
Charakteristik des Standes der Technik
Bekannt sind Transfer-Druckverfahren, bei denen unter Verwendung eines so genannten Zwischenträgers ein seitenverkehrtes Bild des herzustellenden Druckes erzeugt und mit Hilfe dieses Zwischenträgers anschließend auf den zu bedruckenden Gegenstand übertragen wird.
So ist ein Transfer-Druckverfahren bekannt, bei dem so genannte Bügelbilder, die auf einen Zwischenträger aufgedruckt sind, unter Anwendung erhöhter Temperaturen aufgeschmolzen und auf die zu bedruckende Oberfläche übertragen werden. Solcher Art Bügelbilder sind seit langem bekannt zur Erzeugung von Stickmustern auf textlien Flächengebilden, Zuschnittplänen sowie zum Bedrucken von T-Shirts. Wesentlichster Nachteil dieser Verfahren ist, dass die notwendige Transfertemperatur zumeist mit Hilfe eines Haushaltbügeleisens aufgebracht werden muss. Die eingestellte Temperatur des Bügeleisens sowie die Verweildauer beim Bügeln sind deshalb für die Qualität der so auszuführenden Drucke ausschlaggebend. Wird an Stelle des Bügeleisens eine Heizplatte verwendet, lassen sich ebenfalls nur ebenflächige und homogene Flächen bedrucken.
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Der erzeugte Druck kann bei unzureichender Menge des übertragenen Druckstoffes zudem Qualitätsmängel aufweisen.
Inzwischen ist bekannt, Zwischenträger beispielsweise mit Tintenstrahl-Druckern zu bedrucken. Die so erzeugten Drucke können im Vergleich mit den beschriebenen Bügelbildern eine höhere Auflösung sichern. Jedoch sind die mit einem Tintenstrahldrucker unter Verwendung herkömmlicher Tinten, die keine Sublimations- oder UV-härtbare Tinten sind, aufzubringenden Farbstoffschichten verhältnismäßig dünn, weshalb die Fehlerwahrscheinlichkeit beim Transfer auf den Gegenstand erheblich ansteigt. Nachteilig ist ferner die nach
&iacgr;&ogr; dem Stand der Technik noch immer unzureichende Lichtbeständigkeit der Tinten und deren Feuchtigkeitsempfindlichkeit. Somit ist dieses Verfahren für die Herstellung von Transfer-Drucken mit langer Haltbarkeit und hoher Abriebfestigkeit im gewerblichen Bereich nicht anwendbar.
Bekannt ist ferner das Tampon-Druckverfahren, mit dem im gewerblichen Bereich zur Herstellung dauerhafter und hochwertiger Drucke gearbeitet wird. Dabei wird auf einem Zwischenträger durch Abrakeln oder mittels Siebdruck ein Druckbild erzeugt, das anschließend vom Tampon abgenommen wird. Der Tampon als 2. Zwischenträger überträgt das übernommene Bild dann auf die zu bedruckende Fläche.
Als Druckstoffe werden dabei zumeist lösungsmittelhaltige Druckfarben verwendet. Diese müssen nachtrocknen und gasen dabei Lösungsmittel aus. Die Trockenzeit ist verhältnismäßig lang und kann nur durch Erwärmung oder die Verwendung UV-härtbarer Farben verkürzt werden.
Wird der 1. Zwischenträger durch Abrakeln beschichtet, muss eine entsprechende Matrize hergestellt werden. Erfolgt dies im Siebdruckverfahren, müssen demgegenüber zusätzlich Siebe hergestellt werden. Darüber hinaus müssen beide Zwischenträger laufend gereinigt werden, da anderenfalls die Qualität des Druckbildes leidet.
Neben dem enormen Reinigungsaufwand besteht der wesentlichste Nachteil des Tampon-Druckverfahrens darin, dass wegen der Stempelabmessungen nur Bilddarstellungen in kleineren Abmessungen herstellbar sind. Eine großflächige bildhafte Darstellung lässt sich mit diesem Verfahren nur bei sehr hohem tech-
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nischen Aufwand erzeugen. Ist eine solche gewünscht, muss sie aus mehreren Einzelbildern zusammengesetzt werden, wobei Justageprobleme entstehen.
In der Patentanmeldung DE 196 49 546 ist vorgeschlagen worden, die erforderlichen Zwischenträger in einem Farbkopierer zu beschichten, wobei als Zwischenträger ein Wachspapier Verwendung finden soll. Es wird dann weiterhin vorgeschlagen, das Bild des Zwischenträgers thermisch auf den zu bedruckenden Gegenstand zu übertragen und denselben anschließend zur Verfestigung des aufgedruckten Bildes für einen längeren Zeitraum bei erhöhter Temperatur zu tempern. Soweit in diesem Erfindungsvorschlag das Bedrucken aller denkbaren Materialien in Anspruch genommen wird, begegnet dies erheblichen Bedenken. So ist beispielsweise ein Tempern hölzerner oder von Kunststoffgegenständen in Umluftöfen bei Temperaturen über 10O0C risikoreich. Hölzerne Gegenstände können einer nachhaltigen, temperaturabhängigen Veränderung von Inhaltsstoffen unterliegen, die das Arbeitsergebnis unbrauchbar werden lassen. Zudem können die angewendeten Temperaturen je nach Holzart, Oberflächengestalt und Dimension des zu bedruckenden Gegenstandes der Zündtemperatur des Holzes gefährlich nahe liegen. Bei gleichzeitiger Anwendung von Druck und Temperatur kann es weiterhin zu nachhaltigen Verformungen im Ergebnis einer Erweichung des Lignins kommen. Wird das beschriebene Verfahren bei Kunststofferzeugnissen verwendet, kann zumindest bei Temperaturen über 1000C und Gegenständen aus den so genannten Massenplasten eine Deformierung eintreten, die diese Gegenstände unbrauchbar macht. Somit ist dieser Erfindungsvorschlag sehr wahrscheinlich nur für die Gegenstände anwendbar, die bereits im Titel angesprochen sind, nämlich solche aus keramischen Werkstoffen. Ein weiterer wesentlicher Nachteil des vorgeschlagenen Verfahrens besteht darin, dass es einen erheblichen Energieaufwand sowie den Einsatz der in Druckereien nicht üblichen Öfen erforderlich macht.
Weiterhin ist der Einsatz des vorgeschlagenen Wachspapiers für den Zwischenträger nicht unproblematisch. Bereits beim Durchlauf im Farbkopierer erfährt der Zwischenträger eine kurzzeitige Erhitzung. Diese liegt allgemein bei etwa 2000C, so dass üblicherweise verwendete Wachsbeschichtungen teil-
weise verdampfen, teilweise in den Toner eindringen und somit nicht nur die verwendeten Geräte nachteilig beeinflusst, sondern auch die Haltbarkeit der herzustellenden Drucke.
In der Patentanmeldung DE 196 20 675 A1 wird vorgeschlagen, ein Transferdruckverfahren so auszugestalten, dass ein so genannter Zwischenträger im Wege des Transferdruckes das auf ihm hergestellte seitenverkehrte Bild auf eine so genannte Heißklebefolie überträgt. Damit kann erreicht werden, dass ein quasi kontinuierlicher Prozess der Herstellung bedruckter Heißklebefolien durchführbar ist. Die eigentliche Übertragung des Bildes auf den zu bedruckenden Gegenstand soll dann mittels eines zusätzlichen Arbeitsganges in einer beheizten Presse erfolgen, bei dem dann die bereits bedruckte Heißklebefolie auf dem Gegenstand fixiert wird. Darin liegt zugleich der wesentlichste Nachteil des vorgeschlagenen Verfahrens. Der Vorteil eines zügig und sicher ablaufenden Druckprozesses wird durch erhöhten Arbeits- und Energieaufwand erkauft.
Weiterhin soll durch die Herstellung eines als Folie vorliegenden endgültigen Bildes die Möglichkeit geschaffen werden, durch zusätzliche Druckvorgänge, wie beispielsweise Stempeln, Sieb- oder Tampondruck weitere Objekte (Bildelemente, Texte) in das Bild einzufügen. Da diese Maßnahme in einem nachgelagerten Arbeitsgang vorgesehen ist, erhöht sich dabei wiederum der Herstellungsaufwand und es besteht die Gefahr, dass die zusätzlichen Objekte im Gesamtbild nicht exakt positioniert, mit Farbfehlern behaftet, mit dem Tonerbild chemisch indifferent und eventuell auch thermisch instabiler sind.
Eine Ausgestaltungsform des vorgeschlagenen Verfahrens soll ferner darauf beruhen, dass vor dem Aufbringen und Fixieren des Gesamtbildes auf den Gegenstand eine Silikatschicht aufgebracht wird, die erfindungsgemäß bei Anwendung eines Pyrolyseverfahrens aus siliziumorganischen Verbindungen erzeugt werden soll. Selbst wenn in der Patentanmeldung beschrieben ist, dass der Pyrolysevorgang nur Sekunden dauern soll, bestehen erhebliche Bedenken, ob alle möglicherweise zu bedruckenden Oberflächen und Werkstoffe auf diese Weise vorbehandelt werden können. So können beispielsweise ungünstige Flammenparameter zum Verrußen der Flächen, zu lokalen Übertemperaturen
sowie zu nachhaltigen Veränderungen der Oberfläche des Grundwerkstoffes führen. Es ist zu erwarten, dass nicht jede mit einem Transferdruckverfahren bedruckbare Oberfläche dem in dieser Patentanmeldung vorgeschlagenen Verfahren standhalten wird.
Allen vorgenannten Verfahren ist gemeinsam, dass die auf dem Zwischenträger erzeugten Druckbilder statisch sind. Das heißt, das von einer Vorlage abgenommene Bild entspricht in jedem Fall der Vorlage, die regelmäßig ebenfalls ein nicht veränderliches Bild ist.
Um dies zu verändern, wird in dem Patent DE 40 20 223 C1 vorgeschlagen, innerhalb des Druckbildes, das im Tampondruckverfahren hergestellt werden soll, eine weiß gehaltene Fläche zu erzeugen, die dann mit Hilfe eines Tintenstrahl-Druckers zusätzlich bedruckt werden kann. Auf diese Weise ist es zwar möglich, variable Bildelemente, wie beispielsweise Seriennummern, in den Druck einzufügen. Dies macht jedoch einen zusätzlichen Arbeitsgang erforderlich, wodurch solcher Art Druckbilder kostenaufwendig sind. Ein weiterer Nachteil kann darin bestehen, dass die Haltbarkeit des Grundbildes und die des späteren Eindrucks unterschiedlich sind.
Ein weiterer wesentlicher Nachteil der vorgenannten Verfahren besteht auch darin, dass die zu druckenden Bilder für eine färb- und tonwertrichtige Wiedergabe stets auf einen weißen Untergrund gedruckt werden müssen. Sollen diese auf andersfarbige Untergründe gedruckt werden, ist jeweils eine Neuaufbereitung der Vorlage erforderlich, um diese dem Grundfarbton der zu bedruckenden Fläche anzupassen. In Einzelfällen wird dies nicht möglich sein. Ferner ist bei gleichen Bilddarstellungen und verschiedenfarbigen Untergründen jeweils eine eigene Aufbereitung der Vorlage notwendig. Dies erschwert zumindest einen häufigen Wechsel der zu bedruckenden Gegenstände und ist außerdem kostenaufwendig.
Allen oben beschriebenen Druckverfahren ist gemeinsam, dass sie sich nur bedingt dazu eignen, Gegenstände, deren zu bedruckende Fläche aus einer Vielzahl von Einzelflächen besteht, in der notwendigen Qualität zu bedrucken. Solche Gegenstände, wie dies beispielsweise ein zusammengefalteter GMe-
dermaßstab ist, sind neben der Vielflächigkeit zugleich auch mit Luftspalten und in unterschiedlichen Höhen liegenden Einzelflächen behaftet. Weiterhin ist es problematisch, die zum Transfer notwendigen Anpresskräfte so auf den Gegenstand zu übertragen, dass Gegenstände wie Gliedermaßstäbe bei entsprechend hohen Drücken nicht zum Umkippen neigen.
Aufgabe der Erfindung
Es ist Aufgabe der Erfindung ein Druckverfahren vorzuschlagen, mit dessen Hilfe beliebig geformte Gegenstände, vorzugsweise jedoch Gegenstände mit aus mehreren Einzelflächen bestehenden Druckflächen, leicht und einfach bedruckt werden können, mit dem es möglich ist, die zu druckenden Bilder während der Herstellung des Zwischenträgers individuell anzupassen und das im Übrigen die Nachteile der im Stand der Technik gewürdigten Verfahren nicht aufweist. Die Erfindung betrifft insbesondere die nach dem vorgeschlagenen Verfahren bedruckten Gegenstände.
Wesen der Erfindung
Das Wesen der Erfindung besteht darin, dass die zu bedruckenden Gegenstände durch ein Verfahren und eine zum Verfahren gehörende Anordnung, bestehend aus einem Komplex zur Bilderzeugung bzw. -aufbereitung, einem Komplex zur Erzeugung des Zwischenträgers sowie einem Druckkomplex es ermöglicht, die zu bedruckenden Gegenstände leicht und einfach mit einem Transfer-Druckverfahren zu bedrucken. Der Motiv-Vielfalt und dem Farbenreichtum der Drucke sind keine Grenzen gesetzt. Lediglich die verfügbaren Druckwerke zur Herstellung von Zwischenträgern setzen dem Druckverfahren vorläufig noch eine Grenze im Hinblick auf die zu bedruckenden Formate.
In einer Bildverarbeitungseinrichtung wird das Originalbild erstellt, aufbereitet und nach der Aufbereitung an ein xerografisches Druckwerk geleitet.
Die Aufbereitung kann in einer herkömmlichen Rechenanlage unter Verwendung von Bildverarbeitungs-, Grafikbearbeitungs-, Textverarbeitungs- und/oder speziell angepassten Programmen erfolgen. Ebenso sind Kombinationen der genannten Programme untereinander sowie die Anwendung speziell zur Erzeugung der Originalbilder entwickelter Programme möglich.
Die Originalbilder entstehen vorzugsweise durch Überlagern verschiedener Objekte, wobei zumeist ein Hintergrundbild und/oder eine Hintergrundfarbe und/oder ein Hintergrundobjekt das Basisobjekt des Originalbildes ist und darüber dann weitere Objekte gelegt werden, die beispielsweise grafische Objekte
&iacgr;&ogr; und/oder zusätzliche Bildelemente und/oder überlagerte Bilder und/oder Texte sein können.
Nach dem Generieren des Originalbildes kann die dabei entstandene Bildinformation als fertige Bilddatei an das Druckwerk gesandt oder auch als Datei zwischengespeichert werden. Erfolgt eine Zwischenspeicherung, was die Regel ist, bedarf es nur einer einmaligen Bildaufbereitung, während aus der fertiggestellten Bilddatei eine nahezu unbegrenzte Anzahl an Zwischenträgern hergestellt werden kann.
Bei geeigneter programmtechnischer Ausgestaltung der verwendeten Rechenanlage kann nach entsprechender Auswahl der Programmfunktionen erreicht werden, dass eins oder mehrere Objekte des Originalbildes nach vorgegebenen Abläufen periodisch und/oder kalendarisch und/oder arithmetisch und/oder willkürlich beeinflusst gewechselt wird, so dass jeder Zwischenträger ein individuell angepasstes Bild erhält. Auf diese Weise lassen sich Seriennummern, Daten, Grafikobjekte, Einzelbilder, Verschlüsselungen oder ähnliches erstmalig während der Herstellung des Zwischenträgers nur durch vorheriges Bestimmen der Auswahlkriterien für die anzuwendenden Algorithmen und Bildelemente ohne menschliches Zutun automatisch zum wechselnden Originalbild generieren und in entsprechender Folge wechselnde Zwischenträger erzeugen.
Damit wird erreicht, dass stets ein vollständiges Originalbild auf dem Zwischenträger ausgedruckt wird, das einer nachträglichen Einfügung weiterer Elemente nicht mehr bedarf.
Das Generieren des Originalbildes aus verschiedenen Objekten kann dabei auch unter Verwendung vorbearbeiteter und in der Rechenanlage gespeicherter Bilddateien erfolgen, ohne dass ein solcher Vorgang manuell beeinflusst werden muss.
Ebenso kann das Originalbild durch Aufrufen und Ausdrucken einer vorhandenen generierten Bilddatei, die in gespeicherter Form vorliegt, erfolgen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, Bilddateien von externen Datenträgern zu nutzen.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Bildinformationen einer Bildaufnahmeeinrichtung entweder über die vorhandene Rechenanlage oder gegebenenfalls direkt zum Druck aufzubereiten.
Das verwendete xerografische Druckwerk entspricht in seinem Aufbau dem aus Farbkopierern oder Farbdruckern bekannten. Das Druckwerk wird so angesteuert, dass auf dem Zwischenträger ein seitenverkehrtes Abbild des Originalbildes entsteht. Im Druckwerk wird ein Toner verarbeitet, der die Wiedergabe von Bildinformationen ermöglicht, Farbverläufe wiedergeben kann, sich nahezu vollständig vom Zwischenträger wieder ablösen kann und die für den Tonertransfer erforderliche niedrige Schmelztemperatur und Haftfähigkeit auf dem Untergrund besitzt.
Es wurde gefunden, dass xerografische Druckwerke Fuji-Xerox, die u. a. in den Druckern des Typs QMS 330 GX verwendet werden, hierzu besonders geeignet sind.
Ferner wurde gefunden, dass insbesondere ein Originaltoner des Druckers QMS 330 GX der Firma QMS zur Durchführung des erfindungsgemäßen Transfer-Druckverfahrens geeignet ist.
Für den Zwischenträger wird ein silikonisiertes Papier verwendet. Die silikonisierte Oberfläche des Zwischenträgers bewirkt, dass die Tonerpartikel beim Fixiervorgang im xerografischen Druckwerk zwar untereinander verschmelzen können, jedoch zum Zwischenträger hin nur eine schwache Bindung (Haftvermittlung) entsteht.
Die hergestellten Zwischenträger sind für eine Zwischenlagerung geeignet.
Der Transferdruck erfolgt unter Verwendung des Zwischenträgers und des zu bedruckenden Gegenstandes in einer Transferpresse. Dabei werden die zu bedruckenden Gegenstände mit der zu bedruckenden Fläche in Richtung zu einer Heizplatte positioniert und anschließend die jeweiligen Zwischenträger eingebracht und ebenso positioniert und fixiert.
Durch Schließen der Transferpresse und Beheizen der Zwischenträger erfolgt anschließend der Tonertransfer vom Zwischenträger auf die zu bedruckende Fläche. Durch die Erwärmung wird der Toner mindestens plastifiziert und verbindet sich mit der Oberfläche des zu bedruckenden Gegenstandes.
Nach Abschluss der Erwärmungsphase wird die Transferpresse wieder geöffnet, die Zwischenträger abgezogen und die bedruckten Gegenstände entnommen.
Vorteihaft ist das Bedrucken von solchen Gegenständen, deren zu bedruckende Fläche aus einer Mehrahl einzelner Flächen besteht, wie dies typischerweise bei zu Werbezwecken bedruckten Gliedermaßstäben der Fall ist, mit dem erfindungsgemäßen Verfahren ausführbar.
Es hat sich gezeigt, dass der erfindungsgemäß auszuführende Transferdruck mit hydraulisch betätigten Transferpressen der Firma INTRON Gesellschaft für digitale Farbtransferdrucktechnik mbH Jena sicher ausführbar ist.
Ebenso wurde gefunden, dass die Anwendung einer elastischen Polsterung zwischen Heizplatte der Transferpresse und Zwischenträger zweckmäßig ist. Besonders vorteilhaft ist dabei die Anwendung einer gut wärmeleitfähigen Polsterung, da dann Heiztemperaturen > 600C und Verweilzeiten unter 80 Sekunden für den sicheren Tonertransfer möglich sind. Dadurch kann gewährleistet werden, dass empfindlichere Gegenstände aus Holz oder Kunststoffen sowie auch solche aus Keramik bzw. Glas erfindungsgemäß bedruckt werden können, ohne dass durch überhöhten Druck oder zu hohe Temperaturen nachteilige Einflüsse auf diese Gegenstände ausgeübt würden.
Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren lassen sich alle geeigneten Gegenstände, insbesondere jedoch 3dimensionale Gegenstände und vorzugsweise alle geeigneten Gegenstände mit einer aus mehreren Einzelflächen bestehenden Druckfläche, bedrucken. Beim Bedrucken solcher Gegenstände ist jedoch
der Untergrund nicht stets in weiß gehalten. Eine vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht deshalb darin, eine farbtreue Wiedergabe des Originalbildes dadurch zu erreichen, dass die zu bedruckende Fläche zunächst ebenfalls im Thermotransfer-Verfahren mit einer weißen Basisschicht bedruckt wird. Dies kann beispielsweise mit einer weißen Heißprägefolie erfolgen. Auf einer solchen Basisschicht kann das Originalbild ohne Farbveränderungen wiedergegeben werden.
Es ist ebenso möglich, unter Anwendung der oben beschriebenen Rechenanlage ein Originalbild durch Farbkorrektur so abzustimmen, dass es auch farbrichtig auch auf anderen als weißen Untergründen wiedergegeben wird.
Weiterhin kann auch erfindungsgemäß zunächst ein farbiger Hintergrund auf die zu bedruckende Fläche des Gegenstandes aufgebracht und anschließend das Bild des Zwischenträgers übertragen werden.
Es wurde ferner gefunden, dass das durch Tonertransfer erzeugte Bild hinsichtlich Haltbarkeit und Farbbrillanz verbessert werden kann, indem mit einer weiteren Thermotransfer-Folie in einem zusätzlichen Arbeitsgang in einer Transferpresse eine farblose Schicht über das bereits gedruckte Bild gelegt wird.
Bei einer weiteren erfindungsgemäßen Ausgestaltung des Herstellungsverfahrens wird an Stelle oder gemeinsam mit dem xerografischen Druckwerk ein Tintenstrahldruckwerk eingesetzt, das mit so genannten Sublimationstinten arbeitet. Auch hier wird zunächst ein Zwischenträger wie oben beschrieben bedruckt, wobei jedoch an Stelle des thermischen Anfixierens des aufgetragenen Toners die Lufttrocknung der Tinte angewendet wird. Diese kann mit Hilfe von Wärmeöfen gegebenenfalls beschleunigt werden. Beim nachfolgenden Transferdruck wird das gedruckte Bild dann durch Sublimation auf den zu bedruckenden Gegenstand übertragen. Vor- bzw. Nachbehandlung desselben kann wie oben beschrieben erfolgen.
Eine besonders vorteilhafte Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens ergibt sich bei Berücksichtigung der Verfahrensparameter dadurch, dass sich auch Gegenstände bedrucken lassen, die bisher dem Druck von Bildern, die Farbverläufe oder Graustufen enthalten, nicht oder nur eingeschränkt zugang-
lieh waren. Dies gilt beispielsweise für Gliedermaßstäbe, die seit langem unter Anwendung von Sieb- oder Tampondruck ein- oder mehrfarbig bedruckt wurden, jedoch wegen des großen technischen Aufwandes in Verbindung mit kleinen Auflagen faktisch nicht mit Bildern bedruckt werden konnten. Das erfindungsgemäße Verfahren ist beim Bedrucken von Gliedermaßstäben so ausgestaltet, dass zusätzlich nach dem Tonertransfer und dem Erkalten des übertragenen Toners überstehende Tonerreste aus den Lücken zwischen den einzelnen Gliedern des Maßstabes entfernt werden.
Besonders vorteilhaft ist das Bedrucken von Gliedermaßstäben mit mehr als 10 Einzelgliedern. Dabei ergibt sich im zusammengefalteten Zustand eine zu bedruckende Fläche mit größerer Höhe, als bei den üblichen Gliedermaßstäben vorhanden. Auf diese Weise lassen sich großformatige Bilder mit entsprechender Aussagekraft auch auf Gliedermaßstäben wiedergeben, ohne dass deren Vielflächigkeit den Bildeindruck nachhaltig mindert.
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Ausführungsbeispiele
Die Erfindung wird nachstehend anhand von 2 Ausführungsbeispielen näher beschrieben.
Ausführungsbeispiel 1
In diesem Ausführungsbeispiel, das Fig. 1 als schematische Darstellung zeigt,
&iacgr;&ogr; ist der Ablauf des Herstellungsverfahrens der erfindungsgemäßem bedruckten Gegenstände dargestellt.
Eine Rechenanlage (1), die gewöhnlich aus einer Verarbeitungs-, einer Speicher-, einer Eingabeeinheit sowie verschiedenen Daten- und/oder Verbindungsleitungen besteht, enthält ein Rechenprogramm, mit dessen Hilfe es möglich ist, Originalbilder nach den in den Schutzansprüchen sowie in der Beschreibung der Erfindung dargelegten Bedingungen zu generieren. Ebenso ist die Rechenanlage (1) in der Lage, von außen eingespeiste oder in ihr selbst abgespeicherte digitalisierte Bilddateien in gleicher Weise zu Originalbildern aufzubereiten. Hierzu wird der Dateneingang (2) benutzt, an den beispielsweise externe Speichereinrichtungen oder Bildaufnahmeeinrichtungen angeschlossen werden können.
Über eine Datenleitung werden die Daten des Originalbildes an ein Druckwerk (3) geleitet, das einen Zwischenträger (4) mit einem seitenverkehrten Bild bedruckt.
In einer so genannten Transferpresse befindet sich auf dem Pressenuntergestell (5) und einem darüber angeordneten Pressentisch (6) der zu bedruckende Gegenstand (7). Über dem zu bedruckenden Gegenstand (7) wird der bedruckte Zwischenträger (10) positioniert, beide Teile miteinander in Verbindung gebracht und darüber eine weitere Beilage zur Polsterung eingelegt.
Beim Schließen der Presse wird der zu bedruckende Gegenstand (7) mit dem Zwischenträger (10) und der Beilage (11) gegen das Pressenoberteil (8) gedrückt und liegt dabei plan an einer Heizplatte (9).
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Im geschlossenen Zustand der Presse erfolgt dann durch Erwärmung der Transfer des Originalbildes vom Zwischenträger (10) auf den zu bedruckenden Gegenstand (7).
Ausführungsbeispiel 2
In diesem Ausführungsbeispiel, das Fig. 2 zeigt, ist der erfindungsgemäß bevorzugte Schichtaufbau des Bildes auf dem zu bedruckenden Gegenstand beschrieben.
Auf einem Pressentisch (12) ist der zu bedruckende Gegenstand (13) positioniert. Der linke (14) und rechte Endpunkt (15) markieren jeweils die Begrenzung des aufzutragenden Bildes. Der zu bedruckende Gegenstand (13) wird vorzugsweise noch mit einer Primerschicht (16) versehen, wobei diese die Endpunkte (14) und (15) überragen darf.
Eine Thermotransferfolie (17) trägt eine Farbstoffschicht (18), die zunächst thermisch auf den zu bedruckenden Gegenstand (13) übertragen wird.
Daran anschließend wird von einem Zwischenträger (19) das zu druckende Bild (20) thermisch auf den zu bedruckenden Gegenstand übertragen.
Abschließend erfolgt von einem Schichtträger (21) die Übertragung einer farblosen Schicht (22), die den Bildaufbau versiegelt.

Claims (12)

1. Bedruckter Gegenstand, der
- an wenigstens einer Fläche mit einem Transfer-Druckverfahren bedruckt ist,
bei dem
- eine Original-Vorlage in einer Bildverarbeitungs-Einrichtung und/oder einer Bildaufnahme-Einrichtung aufgenommen und/oder aufbereitet und/oder digitalisiert und/oder zwischengespeichert ist,
- die Original-Vorlage mit einem xerografischen und/oder Tintenstrahl- Druckwerk auf einen, auf der bildaufnehmenden Seite eine Trennschicht aufweisenden, Zwischenträger seitenverkehrt gedruckt wird,
- der Zwischenträger in eine Transfer-Presse eingelegt und/oder positioniert und mit der Fläche des zu bedruckenden Gegenstandes in Kontakt gebracht wird,
- durch Erwärmung des Zwischenträgers ein Tonertransfer und/oder eine Tintensublimation auf die zu bedruckende Fläche erfolgt,
- durch Erwärmung ein Aufschmelzen des Toners und/oder der Tinte auf die zu bedruckende Fläche erfolgt
und bei dem
- der Zwischenträger mit dem seitenverkehrt aufgedruckten Bild zwischengelagert werden kann,
- der Zwischenträger beim Tonertransfer und/oder der Tintensublimation an den zu bedruckenden Gegenstand gepresst wird,
- der Zwischenträger nach dem Tonertransfer und/oder der Tintensublimation vom zu bedruckenden Gegenstand ablösbar ist.
2. Bedruckter Gegenstand nach Anspruch 1., dadurch gekennzeichnet, dass die Bildverarbeitungs-Einrichtung eine mit einem Bildbearbeitungs- und/oder Grafikverarbeitungs-Programm arbeitende Rechenanlage
- und/oder eine Bildaufnahme-Einrichtung
- und/oder eine Speichereinheit
- und/oder ein durch die Steuereinheit des xerografischen Druckwerks lesbarer Datenträger ist.
3. Bedruckter Gegenstand nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Original-Vorlage bei Einleitung des Druckvorganges aus mehreren Objekten (Ebenen) generiert ist.
4. Bedruckter Gegenstand nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens 1 Objekt (Ebene) der Original-Vorlage ein periodisch und/oder kalendarisch und/oder arithmetisch und/oder willkürlich beeinflusst und/oder einem Objektvorrat (Datenbank) entnehmbares wechselndes Objekt ist.
5. Bedruckter Gegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennschicht des Zwischenträgers silikonisiert ist.
6. Bedruckter Gegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die zu bedruckende Fläche des Gegenstandes vor dem Tonertransfer weiß oder farbig eingefärbt oder farblos beschichtet ist.
7. Bedruckter Gegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Tonertransfer und/oder die Tintensublimation vom Zwischenträger auf die zu bedruckende Fläche bei einer Temperatur ≥ 60°C und einer Verweildauer ≤ 80 Sekunden erfolgt.
8. Bedruckter Gegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der zu bedruckende Gegenstand mit einem Druck von weniger als 50 N/cm2 gegen den Zwischenträger gedrückt wird, wobei die Druckkraft durch ein elastomer- und/oder luft- und/oder flüssigkeitsgefülltes Druckkissen und/oder durch eine federnde Abstützung erreicht wird.
9. Bedruckter Gegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass derselbe ein auf den Schmalseiten der Einzelmessglieder im zusammengelegten Zustand bedruckter Gliedermaßstab ist und derselbe nach dem Druck von überstehenden Tonerresten befreit wird.
10. Bedruckter Gegenstand nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass derselbe aus mehr als 10 Einzelmessgliedern besteht.
11. Bedruckter Gegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass derselbe aus wenigstens 2 zusammengehörenden, jedoch nicht miteinander verbundenen Teilen besteht, wobei der Druck sich über die Druckflächen beider Teile erstreckt.
12. Bedruckter Gegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckbild durch eine Folie und/oder eine annähernd farblose Lackschicht abgedeckt ist.
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