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DE20017483U1 - Vorrichtung zum Fangen von Insekten - Google Patents

Vorrichtung zum Fangen von Insekten

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Publication number
DE20017483U1
DE20017483U1 DE20017483U DE20017483U DE20017483U1 DE 20017483 U1 DE20017483 U1 DE 20017483U1 DE 20017483 U DE20017483 U DE 20017483U DE 20017483 U DE20017483 U DE 20017483U DE 20017483 U1 DE20017483 U1 DE 20017483U1
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DE
Germany
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housing
insects
interior
attractant
channel section
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Application number
DE20017483U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
W Neudorff GmbH KG
Original Assignee
W Neudorff GmbH KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by W Neudorff GmbH KG filed Critical W Neudorff GmbH KG
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Publication of DE20017483U1 publication Critical patent/DE20017483U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01MCATCHING, TRAPPING OR SCARING OF ANIMALS; APPARATUS FOR THE DESTRUCTION OF NOXIOUS ANIMALS OR NOXIOUS PLANTS
    • A01M1/00Stationary means for catching or killing insects
    • A01M1/20Poisoning, narcotising, or burning insects
    • A01M1/2005Poisoning insects using bait stations
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  • Health & Medical Sciences (AREA)
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  • Catching Or Destruction (AREA)

Description

t ·
Ml/ho 406/109G
11. Oktober 2000
Vorrichtung zum Fangen von Insekten
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Fangen von Insekten, insbesondere von Fruchtfliegen. Sie umfaßt ein Gehäuse zur Aufnahme eines Lockstoffs durch welchen die Insekten in das Innere des Gehäuses gelockt werden.
Eine Wespenfalle ist beispielsweise aus der DE 297 20 Ul bekannt. Diese besteht aus einem Becher mit einem Deckel, welcher trichterförmig ausgebildet ist, wobei der Trichter in das Innere des Deckels hineinragt. An dem Ende des Trichters, welches in den Becher hineinragt, befindet sich eine Öffnung mit einem etwa 10 mm großen Durchmesser, durch welche der Duft einer Zuckerlösung, welche sich als flüssiger Lockstoff in dem Becher befindet, nach außen gelangen kann. Angelockt durch diesen Duft kann eine Wespe durch die Öffnung in das . Innere der Wespenfalle gelangen. Will sie wieder aus der Falle heraus, so findet sie aber in der Regel die Öffnung nicht mehr und fliegt dann so lange in der Falle umher, bis sie erschöpft in den flüssigen Lockstoff fällt und darin ertrinkt.
Dieser bekannten Wespenfalle haftet der Nachteil an, daß sie nur eine einzige Öffnung aufweist, die an einer bestimmten Stelle auf der Oberfläche der Falle, nämlich in dem Deckel des Bechers, angebracht ist. Eine andere Positionierung der Öffnung ist in dem Gebrauchsrauster nicht vorgesehen. Damit sind die Zugangsmöglichkeiten für Insekten in die Falle beschränkt.
Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, eine bekannte Vorrichtung zum Fangen von Insekten derart weiterzubilden, daß die Möglichkeiten für einen Zugang der Insekten in das Innere des Gehäuses der Vorrichtung verbessert werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Gehäuse mindestens zwei an beliebiger Stelle auf der Oberfläche des Gehäuses angebrachte Zugänge aufweist, durch welche die Insekten, angelockt durch den Lockstoff, in das Innere des Gehäuses gelangen können.
Bei einer derartigen Ausbildung müssen die einzelnen Zugänge vorteilhafterweise nicht zwangsweise an dem höchsten Punkt des Gehäuses angeordnet sein, sondern sie können vielmehr auch seitlich - oder bei schwebender Aufhängung auch auf der Unterseite des Gehäuses angeordnet sein. Dadurch haben die Insekten viele Möglichkeiten, in das Innere des Gehäuses zu gelangen, wodurch die Fangquote der beanspruchten Vorrichtung steigt .
Gemäß einer ersten Ausgestaltung der Vorrichtung ist es vorteilhaft, wenn der Zugang als konischer Kanalabschnitt ausgebildet ist, wobei eine verkleinerte Öffnung des Kanalabschnitts nur so groß ist, daß sie einerseits den Insekten einen Eintritt aus dem Kanalabschnitt in das Innere des Gehäuse gerade eben noch gestattet, aber andererseits einen Austritt der Insekten aus dem Inneren des Gehäuses zurück in den Kanalabschnitt oder nach außerhalb des Gehäuses nicht gestattet.
Eine mehrteilige Ausbildung des Gehäuses ist insofern vorteilhaft, als daß sie das Einfüllen des Lockstoffs wie
auch eine Entleerung der Vorrichtung nach Gebrauch erleichtert.
Eine elastische Ausbildung von zumindest einzelnen Teilen des Gehäuses vereinfacht das Öffnen des mehrteiligen Gehäuses, wenn die einzelnen Teile über Einrastelemente miteinander verbunden sind.
Eine stellenweise planare Ausbildung des Bodenteils des Gehäuses dient vorteilhafterweise einer stabilen Positionierung der Vorrichtung auf einem festen Untergrund.
Schließlich ist es vorteilhaft, wenn das Gehäuse ein Befestigungselement, vorzugsweise einen Haken oder eine Öse aufweist, um die Vorrichtung frei schwebend aufhängen zu können.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Es werden nachfolgend verschiedene Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren beschrieben, wobei
Fig. 1 eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Lagerung auf einer Unterlage; und
Fig. 2 eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung, geeignet für eine hängende Positionierung,
zeigt.
Fig. 1 zeigt eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Fangen von Insekten, insbesondere von Fliegen. Sie umfaßt ein mehrteiliges Gehäuse 10 bestehend aus einem Bodenteil 12 und einem Deckelteil 14. Im Innern des Gehäuses befindet sich ein z.B. flüssiger Lockstoff 16 zum Anlocken der Insekten. Das Gehäuse weist eine Vielzahl von Zugängen auf, welche vorzugsweise als konische Kanalabschnitte 18 ausgebildet sind, durch welche die Insekten, angelockt durch den Duft des Lockstoffs, in das Innere des Gehäuses 10 gelangen können. Die konischen Kanalabschnitte 18 weisen jeweils eine weite Öffnung 22 auf, durch welche die Insekten zunächst von außerhalb des Gehäuses in den Kanalabschnitt 18 gelangen können. Darüber hinaus weisen die konischen Kanalabschnitte 18 jeweils eine verkleinerte Öffnung 24 auf, welche nur gerade so groß ist, daß sie einerseits den Insekten einen Eintritt aus dem Kanalabschnitt 18 in das Innere des Gehäuses 10 gestattet, aber andererseits einen Austritt der Insekten aus dem Inneren des Gehäuses 10 zurück in den Kanalabschnitt 18 oder nach außerhalb des Gehäuses nicht gestattet.
Die Vorrichtung ist auslaufsicher gestaltet, so daß ein evtl. flüssiger Lockstoff in ihrem Innern bei beliebiger Positionierung nicht auslaufen kann. Die AuslaufSicherheit der Vorrichtung wird durch folgende Merkmale sichergestellt. Zum einen ist das Material, aus welchem die einzelnen Teile des Gehäuses gefertigt sind, als solches auslaufsicher. Zum anderen sind die Übergänge zwischen den einzelnen Teilen des Gehäuses 10, in Figur insbesondere der Übergang zwischen dem Bodenteil 12 und dem Deckelteil 14, auslaufsicher ausgebildet, indem beispielsweise eine Dichtung dazwischen vorgesehen ist. Schließlich muß während des Betriebs der Vorrichtung
t · · m
• · · m
gewährleistet sein, daß sich im Innern des Gehäuses nur eine derartige Menge des flüssigen Lockstoffs 16 befindet, daß ein Auslaufen des Lockstoffs durch die verkleinerten Öffnungen 24 der Kanalabschnitte 18 nicht vorkommt.
Figur 2 zeigt eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung, welche sich funktionstechnisch nicht wesentlich von der ersten unterscheidet. Gleiche funktionstechnische Merkmale sind mit den gleichen Bezugszeichen versehen, wie in Figur 1.
Der Unterschied zwischen der ersten und der zweiten Ausführungsform liegt vielmehr in ihrer jeweiligen Eignung für eine unterschiedliche Positionierung. Während die erste Ausführungsform aufgrund ihres stellenweise planaren Bodenteils 12 zur Lagerung auf einer ebenen Unterlage 26 vorgesehen ist, eignet sich die zweite Ausführungsform aufgrund des an ihr vorhandenen Befestigungselements 28 besonders gut für eine schwebende Aufhängung. Die schwebende Aufhängung bietet den Vorteil, daß bei dieser Positionierung auch Zugänge 30 auf der Unterseite der Vorrichtung von den Insekten angeflogen werden können.
Die Attraktivität beider Ausführungsformen kann für die anzulockenden Insekten, insbesondere Frucht-, Obst- und Essigfliegen, dadurch gesteigert werden, daß die Vorrichtungen in Form und/oder Farbe einer Frucht nachgebildet werden.

Claims (11)

1. Vorrichtung zum Fangen von Insekten umfassend ein Gehäuse zur Aufnahme eines Lockstoffes, gekennzeichnet durch mindestens zwei an beliebiger Stelle auf der Oberfläche des Gehäuses angebrachte Zugänge, durch welche die Insekten, angelockt durch den Lockstoff, in das Innere des Gehäuses gelangen können.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugänge als konische Kanalabschnitte ausgebildet sind mit jeweils einer weiten Öffnung durch welche die Insekten von außerhalb des Gehäuses in den Kanalabschnitt eintreten können und mit einer verkleinerten Öffnung, welche nur gerade so groß ist, daß sie einerseits den Insekten einen Eintritt aus dem Kanalabschnitt in das Innere des Gehäuses gestattet, aber andererseits einen Austritt der Insekten aus dem Innern des Gehäuses zurück in den Kanalabschnitt oder nach außerhalb des Gehäuses nicht gestattet.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich der konische Kanalabschnitt ausgehend von seiner weiten Öffnung an der Oberfläche des Gehäuses zu seiner verkleinerten Öffnung im Innern des Gehäuses erstreckt.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die verkleinerte Öffnung einen Durchmesser von etwa 2,5 mm hat.
5. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Lockstoff flüssig ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse mehrteilig, insbesondere bestehend aus einem Bodenteil und einem Deckelteil, ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Teile des Gehäuses über zumindest ein Einrastelement oder über ein Schraubengewinde miteinander verbunden sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest einzelne Teile des Gehäuses elastisch ausgebildet sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Teile des Gehäuses so gegeneinander abgedichtet sind, daß das Gehäuse auslaufsicher für den in seinem Innern befindlichen flüssigen Lockstoff ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Bodenteil stellenweise planar ausgebildet ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Gehäuse ein Befestigungselement, insbesondere ein Haken oder eine Öse, angebracht ist.
DE20017483U 2000-10-12 2000-10-12 Vorrichtung zum Fangen von Insekten Expired - Lifetime DE20017483U1 (de)

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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP2305028A1 (de) * 2009-09-28 2011-04-06 Ronald Kuus Insektenfalle
CN105104323A (zh) * 2015-05-11 2015-12-02 陈津 一种灭蚊的方法及简易捕蚊器具

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