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DE20017470U1 - Rauchabzugseinrichtung - Google Patents

Rauchabzugseinrichtung

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Publication number
DE20017470U1
DE20017470U1 DE20017470U DE20017470U DE20017470U1 DE 20017470 U1 DE20017470 U1 DE 20017470U1 DE 20017470 U DE20017470 U DE 20017470U DE 20017470 U DE20017470 U DE 20017470U DE 20017470 U1 DE20017470 U1 DE 20017470U1
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DE
Germany
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smoke
covering
extraction device
closing means
room
Prior art date
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DE20017470U
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Imtech Deutschland GmbH and Co KG
Original Assignee
Rud Otto Meyer GmbH and Co KG
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Publication date
Application filed by Rud Otto Meyer GmbH and Co KG filed Critical Rud Otto Meyer GmbH and Co KG
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • F24FAIR-CONDITIONING; AIR-HUMIDIFICATION; VENTILATION; USE OF AIR CURRENTS FOR SCREENING
    • F24F13/00Details common to, or for air-conditioning, air-humidification, ventilation or use of air currents for screening
    • F24F13/08Air-flow control members, e.g. louvres, grilles, flaps or guide plates
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    • F24F13/14Air-flow control members, e.g. louvres, grilles, flaps or guide plates movable, e.g. dampers built up of tilting members, e.g. louvre
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B9/00Ceilings; Construction of ceilings, e.g. false ceilings; Ceiling construction with regard to insulation
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine für ein Mehrraumgebäude oder Vielraumgebäude, wie etwa eine (psychiatrische) Anstalt, eine Gruppenoder Sammelunterkunft, ein (Behinderten-)Heim, ein Hotel, ein Krankenhaus oder dergleichen, vorgesehene Rauchabzugseinrichtung.
In bestimmten mehrere oder viele Räume oder Zimmer aufweisenden Gebäuden (= sogenannte "Mehrraumgebäude" oder "Vielraumgebäude") entsteht im Brandfalle und bei der damit verbundenen Verrauchung des Mehrraumgebäudes oder Vielraumgebäudes insofern eine besondere Problematik, als gewährleistet sein muß, daß die Flure und Gänge im wesentlichen frei von (Brand-)Rauch - häufig auch als Rauchgas bezeichnet
- bleiben, um dem Einsatz- und Hilfspersonal sowie externen Hilfskräften (Feuerwehr, Technisches Hilfswerk oder dergleichen) die Möglichkeit zu geben, auch ohne schweres Atemschutzgerät die sich in den Räumen und Zimmern befindlichen Personen, wie etwa behinderte Personen oder erkrankte bzw. gebrechliche Personen, aus den Räumen und Zimmern herauszuholen und so vor dem Ersticken und/oder vor dem Verbrennen zu retten.
Da nun nicht selten in Räumen und Zimmern Brände entstehen, die darauf beruhen, daß beispielsweise Kinder oder geistesgestörte Personen "zündeln", das heißt unautorisiert mit offenem Feuer herumspielen, oder daß behinderte, erkrankte bzw. gebrechliche Personen ein Heizkissen oder ein sonstiges Gerät fehlbedienen, ist sicherzustellen, daß der im Raum oder Zimmer entstehende Brandrauch dort verbleibt und nicht durch die Tür in den Flur oder Gang gelangt.
Im Hinblick auf die Bedeutung der Entrauchung von Mehrraumgebäuden oder Vielraumgebäuden im Brandfalle ist in diesem Zusammenhang allgemein anzumerken, daß durch diese Entrauchung in vielen Fällen Menschenleben gerettet werden können und bei richtiger Ausführung den Einsatz- und Hilfskräften ein ungehinderter Zugang ermöglicht wird, nicht zuletzt um das Feuer zu löschen. Jedoch wird Brandrauch vielfach unterschätzt, und auch bei der Neufassung und Überarbeitung von Richtlinien wird einer wirksamen Entrauchung nicht immer die ihr zustehende Bedeutung beigemessen, obgleich Brandrauch zu 95 Prozent für Todesfälle bei Brandszenarien ursächlich ist:
Brandrauch ist in der Regel schwarz und enthält zahlreiche Reizstoffe für das menschliche Auge, so daß die zur Flucht notwendige Sicht stark beeinträchtigt ist. Des weiteren enthält Brandrauch hohe Anteile an Kohlenmonoxid (CO); da nun das Hämoglobin im menschlichen Blut eine deutlich höhere Affinität zu Kohlenmonoxid als zu Sauerstoff besitzt, genügen
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wenige Atemzüge von Rauchgas, um das Bewußtsein zu verlieren. Schließlich enthält Brandrauch auch toxische Komponenten, wie Blausäure und dergleichen, deren Einatmen zum Tode führt.
Nicht zuletzt aufgrund dieser Tatsachen sollten die Konzepte des vorbeugenden Brandschutzes vorrangig auf die Rauchfreihaltung der Rettungswege während der Evakuierungsphase ausgerichtet sein; dies gilt insbesondere für Brandszenarien in Mehrraumgebäuden oder Vielraumgebäuden, wenn in einem der Räume oder Zimmer eine Brandsituation entsteht: Durch den sich im Deckenbereich ausbildenden Überdruck strömt der Brandrauch über geöffnete Türen entlang dem oberen Türrahmen in den Flur- oder Gangbereich ab, der dadurch weitgehend verraucht.
Ausgehend hiervon liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Rauchabzugseinrichtung der eingangs genannten Art so auszubilden, daß im Brandfalle sich in den Räumen und Zimmern befindliche Personen, wie etwa behinderte Personen oder erkrankte bzw. gebrechliche Personen, aus den Räumen und Zimmern herausgeholt und so vor dem Ersticken und/oder vor dem Verbrennen gerettet werden können; in diesem Zusammenhang zielt die vorliegende Erfindung darauf ab, daß der im Raum oder Zimmer im Brandfalle entstehende Brandrauch nicht durch die Tür in den Flur oder Gang gelangt.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Weiterbildungen der vorliegenden Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Gemäß der Lehre der vorliegenden Erfindung verläuft der Abluft-/Absaugkanal vorzugsweise außenseitig im Flur bzw. Gang oberhalb des Türsturzes, so daß die Wand zwischen Raum bzw. Zimmer und Flur bzw. Gang jeweils lediglich mit einer entsprechend dimensionierten Bohrung zu versehen ist. Im Ergebnis kann dann von der Innenseite, das heißt aus
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dem Raum bzw. Zimmer heraus vorteilhafterweise oberhalb der Tür das sich im Brandfalle bildende Rauchgas durch die Einströmöffnung in den AblufWAbsaugkanal abgesaugt werden.
Gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung der vorliegenden Rauchabzugseinrichtung besteht die Möglichkeit, die Bohrungen und mithin die zum AblufWAbsaugkanal führenden Durchgangskanäle abzudekken sowie zu verschließen und die Einströmöffnung ganz spezifisch nur in dem Raum bzw. Zimmer, in dem der Brandfall auftritt, zu öffnen. Hierzu kann in zweckmäßiger Weise vorgesehen sein, die Bohrung, das heißt den Durchgangskanal mit einer (Entrauchungs-)Klappe zu verschließen, die sich vorteilhafterweise entweder von Hand ausgelöst oder durch einen entsprechenden Sensor ausgelöst oder durch eine Fernsteuerung ausgelöst öffnet.
Anstelle der (Entrauchungs-)Klappe, die auch in der Wand eingelassen sein kann, kann den Durchgang zum AblufWAbsaugkanal auch jeder andere geeignete Öffnungsmechanismus - sei es exemplarisch in Form eines Abdeck-/Schließmittels - verschließen bzw. im Brandfalle öffnen. Um nun ein Öffnen der (Entrauchungs-)Klappe in der Brandsituation zu ermöglichen, kann mindestens eine Platte der (Entrauchungs-)Klappe gemäß einer bevorzugten Ausgestaltungsform der vorliegenden Erfindung gelenkig aufgehängt sein und sich mehr oder minder weit, im Extremfall um bis zu etwa 125 Grad, öffnen lassen, um ein freies und ungehindertes Einströmen des Brandrauchgases zu gewährleisten.
Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden Rauchabzugseinrichtung ist vorgesehen, daß die (Entrauchungs-)Klappe über unbrennbare Gewebeabschnitte mit einem Rahmen verbunden ist, so daß sich ein geschlossener Raucheinströmraum ergibt. Der Raucheinströmraum wird hierbei zweckmäßigerweise "außen" durch die (Entrauchungs-)Klappe, "seitlich" durch die beiden nicht entflammbaren Gewebe-
abschnitte und "innen" durch die Wand gebildet. Der Fachmann wird in diesem Zusammenhang insbesondere zu schätzen wissen, daß sich innerhalb dieses Raucheinströmraums ein Luftwirbel bildet, was den Vorteil zeitigt, daß der Luftwirbel den Brandrauch noch stärker anzieht, so daß bezogen auf den Luftstrom - eine konventionellerweise unerreichte Entrauchung erfolgt.
In Fällen, in denen ein Abluft-/Absaugkanal nicht in den Flur bzw. Gang verlegt werden kann, und/oder in Fällen, in denen der Flur bzw. Gang selbst entraucht werden soll, sieht die vorliegende Erfindung noch eine zweckmäßige Anordnung vor, bei der an einer abgehängten Decke im Flur bzw. Gang ein AblufWAbsaugkanal installiert ist, dessen beispielsweise eine oder zwei Einströmöffnungen ebenfalls mit einem Klappenmechanismus oder mit einem Klappen-Gewebe-Mechanismus verschlossen und im Brandfalle zu öffnen sind.
Ein erheblicher Vorteil der vorstehend dargelegten Ausführungsformen ist darin zu sehen, daß in der Normalsituation ein optisch ansprechender Verschluß geschaffen ist, der sich in der Brandsituation öffnet und eine optimale Entrauchung ermöglicht, deren Wirkung noch dadurch verstärkbar ist, daß aufgrund der geometrischen Verhältnisse die angesprochene Wirbelbildung erfolgt.
Um nun den eingangs diskutierten Problemstellungen zu begegnen, wäre es prinzipiell auch denkbar, einen durchgehenden Absaugkanal auf der Innenseite der Räume oder Zimmer über den Türen durch die verschiedenen Räume oder Zimmer durchlaufen zu lassen. Über der Tür könnte dann eine Einströmöffnung geschaffen werden, so daß auf die Tür zuströmender (Brand-)Rauch - nicht selten auch als Rauchgas bezeichnet abgefangen werden könnte.
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Dieser Vorschlag stößt allerdings zum einen auf nicht unwesentliche architektonische Bedenken, denn der Raum oder das Zimmer wird in seiner Symmetrie durch den relativ großvolumigen Absaugkanal doch nachhaltig beeinträchtigt; zum anderen ist die Nachrüstung mit einem solchen Absaugkanal insofern sehr aufwendig, als die jeweils trennenden Raumoder Zimmerwände zwischen den einzelnen Räumen oder Zimmern jeweils durchbrochen werden müssen.
Drei Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden nachstehend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1A ein erstes Ausführungsbeispiel einer Rauchabzugseinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung, in schematischer Querschnittdarstellung;
Fig. 1B die Rauchabzugseinrichtung aus Fig. 1A im Brandfalle, in schematischer Querschnittdarstellung;
Fig. 2 ein zweites Ausführungsbeispiel einer Rauchabzugseinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung im Brandfalle, in schematischer Querschnittdarstellung;
Fig. 3A ein drittes Ausführungsbeispiel einer Rauchabzugseinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung, in schematischer Querschnittdarstellung; und
Fig. 3B die Rauchabzugseinrichtung aus Fig. 3A im Brandfalle, in schematischer Querschnittdarstellung.
Gleiche oder ähnliche Ausgestaltungen, Elemente oder Merkmale sind in den Figuren 1A bis 3B mit identischen Bezugszeichen versehen.
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Die anhand der Figuren 1A bis 3B veranschaulichten drei Ausführungsbeispiele einer Rauchabzugseinrichtung 100 sind zum Einbau in einem Mehrraumgebäude oder Vielraumgebäude, wie etwa in einer (psychiatrischen) Anstalt, in einer Gruppen- oder Sammelunterkunft, in einem (Behinderten-)Heim, in einem Hotel, in einem Krankenhaus oder in dergleichen, vorgesehen.
Gemeinsam ist den drei Ausführungsbeispielen jeweils ein im Flur oder im Gang des Mehrraumgebäudes oder Vielraumgebäudes im Bereich der Decke 60 angeordneter AblufWAbsaugkanal 10 zum Aufnehmen und zum Abführen von im Brandfalle entstehendem Rauch sowie eine (vgl. erstes Ausführungsbeispiel gemäß Figuren 1A und 1B und zweites Ausführungsbeispiel gemäß Figur 2) bzw. zwei (vgl. drittes Ausführungsbeispiel gemäß Figur 3) für den Eintritt des Rauchs in den Abluft-/Absaugkanal 10 vorgesehene Einströmöffnungen 20 bzw. 30.
Das erste Ausführungsbeispiel gemäß Figuren 1A und 1B und das zweite Ausführungsbeispiel gemäß Figur 2 weisen hierbei jeweils ein Abdeck-/Schließmittel 22 zum Abdecken und zum Verschließen der Einströmöffnung 20 auf, das im Brandfalle zumindest partiell zu öffnen ist. Die Einströmöffnung 20 ist hierbei zusammen mit dem Abdeck-/Schließmittel 22 in der Wand 80 des Raums oder Zimmers eingelassen und integriert.
Das Abdeck-/Schließmittel 22 wiederum ist in Form einer Entrauchungsklappe ausgebildet, die um ein scharnierartig ausgebildetes Gelenk 24 drehbar aufgehängt ist. Wie der Darstellung der Figuren 1A und 1B bzw. der Figur 2 entnehmbar ist, ist das Gelenk 24 am unteren, das heißt von der Decke 60 abgewandten Ende des Abdeck-/Schließmittels 22 angeordnet, so daß im in Figur 1B (--> erstes Ausführungsbeispiel) bzw. in Figur 2 (--> zweites Ausführungsbeispiel) dargestellten Brandfalle der der Decke 60 zugewandte Bereich des Abdeck-/Schließmittels 22 zum öffnen
der Einströmöffnung 20 um einen Öffnungswinkel von etwa 45 Grad gedreht ist.
Das zweite Ausführungsbeispiel gemäß Figur 2 zeichnet sich in diesem Zusammenhang dadurch aus, daß das Abdeck-/Schließmittel 22 über zwei unbrennbare Gewebeabschnitte 26 unter Bildung eines im wesentlichen geschlossenen Raucheinströmraums mit dem Bereich der Einströmöffnung 20 verbunden ist. Der Raucheinströmraum ist hierbei durch das Abdeck-/Schließmittel 22, durch die beiden lateral angeordneten, nicht entflammbaren Gewebeabschnitte 26 sowie durch die Wand 80 im Bereich der Einströmöffnung 20 begrenzt, wodurch innerhalb des Raucheinströmraums die Bildung von Luftwirbeln begünstigt wird, was den Vorteil hat, daß der Brandrauch noch stärker angezogen wird (vgl. die entsprechenden Pfeile in Figur 2).
Um ein größtmögliches Maß an aktiver Sicherheit wie auch an passiver Sicherheit zu realisieren, ist dem Abdeck-/Schließmittel 22 sowohl beim ersten Ausführungsbeispiel (vgl. Figuren 1A und 1B) als auch beim zweiten Ausführungsbeispiel (vgl. Figur 2) jeweils eine Sensoreinheit 50 in Form eines Rauchgasmelders zum Erfassen des Vorliegens von Brandrauch im betroffenen Raum oder Zimmer des Mehrraumgebäudes oder Vielraumgebäudes zugeordnet. Bei Ansprechen dieser Sensoreinheit 50 öffnet sich das Abdeck-/Schließmittel 22 automatisch; es versteht sich von selbst, daß das Abdeck-/Schließmittel 22 zum Gewährleisten eines größtmöglichen Maßes an Sicherheit auch für das manuelle Öffnen sowie für das ferngesteuerte Öffnen ausgelegt ist.
Beim ersten Ausführungsbeispiel (vgl. Figuren 1A und 1B) sowie beim zweiten Ausführungsbeispiel (vgl. Figur 2) ist die Einströmöffnung 20 zusammen mit dem Abdeck-/Schließmittel 22 innenseitig im Raum oder Zimmer angeordnet; im Gegensatz dazu verläuft der AblufWAbsaugkanal 10 außenseitig im Flur bzw. Gang oberhalb des Türsturzes 72, so daß die
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Wand 80 zwischen Raum bzw. Zimmer und Flur bzw. Gang jeweils nur mit einem entsprechend dimensionierten, zwischen der Einströmöffnung 20 und dem Abluft-/Absaugkanal 10 verlaufenden Durchgangskanal 40 in Form einer Wandbohrung versehen ist, durch die die Einströmöffnung 20 an den AblufWAbsaugkanal 10 angeschlossen ist. Im Ergebnis kann dann von der Innenseite, das heißt aus dem Raum bzw. Zimmer heraus oberhalb der Türzarge 70 bzw. des Türblatts 74 das sich im Brandfalle bildende Rauchgas durch die Einströmöffnung 20 in den AblufWAbsaugkanal 10 abgesaugt werden.
Das anhand der Figuren 3A und 3B veranschaulichte dritte Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung unterscheidet sich vom ersten Ausführungsbeispiel (vgl. Figuren 1A und 1B) und vom zweiten Ausführungsbeispiel (vgl. Figur 2) dadurch, daß der AblufWAbsaugkanal 10 innerhalb einer abgehängten Decke 60' angeordnet ist und in dieser abgehängten Decke 60' integriert ist. Hierbei sind zwei beabstandet zueinander angeordnete Einströmöffnungen 20 bzw. 30 mit jeweils einem zugeordneten Abdeck-/Schließmittel 22 bzw. 32 in der unteren, dem Flur bzw. Gang zugewandten Seite des AblufWAbsaugkanals 10 vorgesehen, wobei die scharnierartig ausgebildeten Gelenke 24 bzw. 34 der beiden Abdeck-/Schließmittel 22 bzw. 32 aneinander angrenzen.
Obgleich dies aus der Darstellung der Figur 3 nicht explizit hervorgeht, können auch die zwei Entrauchungsklappen 22 bzw. 32 über jeweilige unbrennbare Gewebeabschnitte mit einem jeweiligen Rahmen verbunden sein, so daß sich zwei geschlossene Raucheinströmräume ergeben. Die Raucheinströmräume werden hierbei "unten" durch die Entrauchungsklappen 22 bzw. 32, "seitlich" durch die beiden nicht entflammbaren Gewebeabschnitte und "oben" durch die abgehängte Decke 60' gebildet. Innerhalb dieser Raucheinströmräume bilden sich Luftwirbel, die den Brandrauch (vgl. die Brandsituation in Figur 3B) noch stärker anziehen, so
daß - bezogen auf den Luftstrom - eine konventionellerweise unerreichte Entrauchung erzielt wird.
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Bezugszeichenliste
100 Rauchabzugseinrichtung
10 Abluft-/Absaugkanal
20 erste Einströmöffnung
22 erstes Abdeck-VSchließmittel
24 erstes Gelenk
26 Gewebeabschnitt
30 zweite Einströmöffnung
32 zweites Abdeck-ZSchließmittel
34 zweites Gelenk
40 Durchgangskanal
50 Erfassungseinheit, insbesondere Sensoreinheit
60 Decke
60' abgehängte Decke
70 Türsturz
72 Türzarge
74 Tür(blatt)
80 Wand zwischen Raum bzw. Zimmer und Flur bzw. Gang

Claims (16)

1. Für ein Mehrraumgebäude oder Vielraumgebäude, wie etwa eine (psychiatrische) Anstalt, eine Gruppen- oder Sammelunterkunft, ein (Behinderten-)Heim, ein Hotel, ein Krankenhaus oder dergleichen, vorgesehene Rauchabzugseinrichtung (100), gekennzeichnet durch
- mindestens einen vorzugsweise im Flur oder im Gang des Mehrraumgebäudes oder Vielraumgebäudes, insbesondere im Bereich der Decke (60) angeordneten Abluft-/Absaugkanal (10) zum Aufnehmen und zum Abführen von im Brandfalle entstehendem Rauch und
- mindestens eine für den Eintritt des Rauchs in den Abluft- /Absaugkanal (10) vorgesehene Einströmöffnung (20; 30).
2. Rauchabzugseinrichtung (100) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Abdeck-/Schließmittel (22; 32) zum Abdecken und/oder zum Verschließen der Einströmöffnung (20; 30) vorgesehen ist, das im Brandfalle zumindest partiell zu öffnen ist.
3. Rauchabzugseinrichtung (100) gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeck-/Schließmittel (22; 32) in Form mindestens einer Klappe, insbesondere in Form mindestens einer Entrauchungsklappe, ausgebildet ist.
4. Rauchabzugseinrichtung (100) gemäß Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeck-/Schließmittel (22; 32) um mindestens ein vorzugsweise scharnierartig ausgebildetes Gelenk (24; 34) drehbar aufgehängt ist.
5. Rauchabzugseinrichtung (100) gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
- daß das Gelenk (24; 34) am von der Decke (60) abgewandten Ende des Abdeck-/Schließmittels (22; 32) angeordnet ist und
- daß im Brandfalle insbesondere der der Decke (60) zugewandte Bereich des Abdeck-/Schließmittels (22; 32) zum zumindest partiellen Öffnen der Einströmöffnung (20; 30) bewegbar ist.
6. Rauchabzugseinrichtung (100) gemäß Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeck-/Schließmittel (22; 32) im Brandfalle um einen Öffnungswinkel von bis zu etwa 125 Grad zu öffnen ist.
7. Rauchabzugseinrichtung (100) gemäß mindestens einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeck- /Schließmittel (22; 32) über mindestens einen, vorzugsweise über mehrere unbrennbare Gewebeabschnitte (26) unter Bildung eines im wesentlichen geschlossenen Raucheinströmraums mit dem Bereich der Einströmöffnung (20; 30) verbunden ist.
8. Rauchabzugseinrichtung (100) gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Raucheinströmraum durch das Abdeck- /Schließmittel (22; 32), durch zwei lateral angeordnete unbrennbare Gewebeabschnitte (26) und durch die Wand (80) im Bereich der Einströmöffnung (20; 30) begrenzt ist.
9. Rauchabzugseinrichtung (100) gemäß mindestens einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeck- /Schließmittel (22; 32)
- für das manuelle Öffnen und/oder
- für das automatische Öffnen im Ansprechen auf mindestens eine Erfassungseinheit (50), insbesondere auf mindestens eine Sensoreinheit, und/oder
- für das ferngesteuerte Öffnen im Brandfalle ausgelegt ist.
10. Rauchabzugseinrichtung (100) gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
- daß die Einströmöffnung (20; 30), gegebenenfalls zusammen mit dem Abdeck-/Schließmittel (22; 32), im Raum oder Zimmer angeordnet ist und/oder
- daß zwischen der Einströmöffnung (20; 30) und dem Abluft- /Absaugkanal (10) mindestens ein Durchgangskanal (40) vorgesehen ist, durch den die Einströmöffnung (20; 30) an den Abluft- /Absaugkanal (10) angeschlossen ist.
11. Rauchabzugseinrichtung (100) gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
- daß die Einströmöffnung (20; 30), gegebenenfalls zusammen mit dem Abdeck-/Schließmittel (22; 32), im Bereich über der Tür (74) des Raums oder Zimmers angeordnet ist und/oder
- daß der Durchgangskanal (40) im Bereich zwischen dem Türsturz (70) bzw. der Türzarge (72) und der Decke (60) angeordnet ist.
12. Rauchabzugseinrichtung (100) gemäß Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchgangskanal (40) in Form mindestens einer Bohrung, insbesondere in Form mindestens einer Wandbohrung, ausgebildet ist.
13. Rauchabzugseinrichtung (100) gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Einströmöffnung (20; 30), gegebenenfalls zusammen mit dem Abdeck- /Schließmittel (22; 32), in der Wand (80) des Raums oder Zimmers eingelassen und/oder integriert ist.
14. Rauchabzugseinrichtung (100) gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Abluft- /Absaugkanal (10) innerhalb einer abgehängten Decke (60') angeordnet ist und/oder in einer abgehängten Decke (60') integriert ist.
15. Rauchabzugseinrichtung (100) gemäß Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Einströmöffnung (20; 30), gegebenenfalls zusammen mit dem Abdeck-/Schließmittel (22; 32), in der unteren, dem Flur oder Gang bzw. dem Raum oder Zimmer zugewandten Seite des Abluft-/Absaugkanals (10) vorgesehen sind.
16. Rauchabzugseinrichtung (100) gemäß Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Einströmöffnungen (20 bzw. 30) zusammen mit jeweils einem Abdeck-/Schließmittel (22 bzw. 32) vorgesehen sind, deren jeweilige vorzugsweise scharnierartig ausgebildete Gelenke (24 bzw. 34) aneinander angrenzen.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE20215630U1 (de) 2002-10-11 2003-02-13 Hekatron Vertriebs GmbH, 79295 Sulzburg Entrauchungsanlage

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DE20215630U1 (de) 2002-10-11 2003-02-13 Hekatron Vertriebs GmbH, 79295 Sulzburg Entrauchungsanlage

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