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DE20017406U1 - Hängeeinrichtung zum Aufhängen von Gegenständen wie Bildern o.dgl. - Google Patents

Hängeeinrichtung zum Aufhängen von Gegenständen wie Bildern o.dgl.

Info

Publication number
DE20017406U1
DE20017406U1 DE20017406U DE20017406U DE20017406U1 DE 20017406 U1 DE20017406 U1 DE 20017406U1 DE 20017406 U DE20017406 U DE 20017406U DE 20017406 U DE20017406 U DE 20017406U DE 20017406 U1 DE20017406 U1 DE 20017406U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
hanging
sleeve
hanging device
support
section
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20017406U
Other languages
English (en)
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE20017406U1 publication Critical patent/DE20017406U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G1/00Mirrors; Picture frames or the like, e.g. provided with heating, lighting or ventilating means
    • A47G1/16Devices for hanging or supporting pictures, mirrors, or the like
    • A47G1/1686Picture rails; Accessories therefor, e.g. hooks or the like, specially adapted for use with picture rails

Landscapes

  • Mirrors, Picture Frames, Photograph Stands, And Related Fastening Devices (AREA)

Description

Beschreibung
Hängeeinrichtunq zum Aufhängen von Gegenständen wie Bildern oder dergleichen
Die Erfindung betrifft eine Hängeeinrichtung zum Aufhängen von Gegenständen wie Bilder oder dergleichen mit einer Hängeschiene, die einen untenseitig offenen Längsschlitz aufweist, der von zwei parallelen Schienenstegen begrenzt ist, die gegeneinander gerichtete Stützabschnitte aufweisen, und mit wenigstens einer Hängeschnur, die an ihrem oberen Ende ein Eingriffselement mit einem Eingriff skopf aufweist, der Stützvorsprünge hat und derart geformt ist, daß er in der vorgesehenen Hängeposition an den Stützabschnitten über Stützflächen der Stützvorsprünge abgestützt ist, jedoch in einer gegenüber der Hängeposition verschwenkten Stellung durch den Längsschlitz in die Hängeschiene bewegbar ist.
Zum Aufhängen insbesondere von Bildern werden vor allem dort, wo mehrere Bilder nebeneinander aufgehängt werden sollen, Hängeeinrichtungen der vorbeschriebenen Art verwendet. Hierzu wird an der Wand oder auch an der Decke eines Raumes eine Hängeschiene befestigt, die aus einem langgestreckten Aluminiumprofil besteht. Gewöhnlich haben die Aluminiumprofile einen rechteckigen Querschnitt und sind in einen oberen Profilabschnitt und einen unteren Profilabschnitt aufgeteilt, die durch einen horizontal verlaufenden Quersteg getrennt sind. Der obere Profilabschnitt hat an einer Seite einen breiten Schlitz, über
den die Hängeschiene über Befestigungsknöpfe geschoben werden kann, die mittels Schrauben an der Wand bzw. Decke in einer Linie befestigt sind.
Der untere Profilabschnitt hat untenseitig einen sich in Längsrichtung der Hängeschiene erstreckenden Längsschlitz, der von zwei parallelen, nach unten gerichteten Schienenstegen begrenzt ist. Durch diesen Schlitz erstrecken sich Eingriffselemente, deren Eingriffsköpfe sich an den Schienenstegen abstützen und an denen Hängeschnüre befestigt sind, an deren unteren Enden Bilder angebracht werden können. Die Eingriffselemente können innerhalb der Hängeschienen verschoben werden, so daß das jeweilige Bild in eine gewünschte Position gebracht werden kann. Die Höhe des Bildes wird durch die Länge der Hängeschnur bzw. Hängeschnüre bestimmt.
Zunächst waren die Eingriffsköpfe der Eingriffselemente so geformt, daß sie nur von den Kopfenden her in die Hängeschienen eingeschoben werden konnten. Dies hatte den Nachteil, daß dann, wenn ein Bild zwischen zwei schon aufgehängten Bildern angeordnet werden sollte, ein oder mehrere Bilder zunächst entfernt werden mußten. Dies war umständlich und komplizierte das Aufhängen von Bildern sehr. Es wurden deshalb Eingriffselemente entwickelt, bei denen der Eingriffskopf so geformt ist, daß er in der vorgesehenen Hängeposition an den Schienenstegen abgestützt ist, jedoch in einer gegenüber der Hängeposition verschwenkten Stellung durch den Schlitz in die Hängeschiene gesteckt werden kann. Zur Abstützung des Ein-
griffselementes weist der Eingriffskopf gegenüber liegende Stützvorsprünge auf, die beim Einstecken und Verdrehen des Eingriffselementes in Eingriff mit den Schienenstegen kommen. Hierzu weist der Schienensteg zumindest einen nach innen gerichteten Stützabschnitt auf, an dem eine der Stützvorsprünge des Eingriffskopfes mit seiner Stützfläche anliegt. Der andere Stützvorsprung liegt bei einer Ausführungsform an der Innenseite des Schienensteges an, während er bei der anderen Ausführungsform an der Außenseite des anderen Stützabschnittes anliegt, wobei dieser Stützabschnitt dann lediglich einen Anschlag bildet.
Bei den bekannten Lösungen ist nachteilig, daß das Gewicht der Bilder nur von einem der Schienenstege aufgenommen wird. Hierdurch wirkt auf das Eingriffselement ein Drehmoment, das sich auch auf die Hängeschiene überträgt und aufgefangen werden muß. Außerdem muß der betreffende Schienensteg sehr stabil ausgebildet sein, damit sich der Abstand der Schienenstege nicht vergrößert, was zu einem Verlust des Eingriffs und damit einen Absturz des Bildes zur Folge haben könnte.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine Hängeeinrichtung der eingangs genannten Art so auszugestalten, daß die Hängeschiene gleichmäßiger belastet und eine Drehmomenteinwirkung weitestgehend vermieden wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Stützflächen der Stützvorsprünge am Eingriffskopf derart ausgeformt sind, daß sie sich in der Hängeposition
an den Innenseiten der Stützabschnitte abstützen. Grundgedanke der Erfindung ist es somit, die auf den Eingriff skopf wirkenden Kräfte, verursacht durch das Gewicht des angehängten Bildes, auf beide Schienenstege gleichmäßig zu verteilen, indem an beiden Schienenstegen gegeneinander gerichtete Stützabschnitte vorgesehen werden und die StützvorSprünge so ausgeformt werden, daß sie sich an den Innenseiten beider Stützabschnitte abstützen. Hierdurch wird die Gefahr des Aufweitens des Schlitzes und auch die Entstehung von Drehmomenten weitestgehend vermieden. Die erfindungsgemäße Hängeeinrichtung ist also wesentlich sicherer, da die Gefahr des Absturzes von Bildern stark herabgesetzt ist.
In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß sich die Stützabschnitte und in der Hängeposition die Stützflächen auf gleicher Höhe befinden, um eine symmetrische und weitgehend drehmomentfreie Abstützung zu erhalten. Der Eingriffskopf kann dabei die Form eines Hakens haben, wobei die eine Stützfläche durch das freie Ende des Hakens und die andere Stützfläche durch eine rückseitige Einbuchtung gebildet werden. Damit der Eingriffskopf problemlos durch den Schlitz bewegt werden kann, sollte er außenseitig einen zylinderförmigen Kopfabschnitt aufweisen, der sich vorzugsweise über ca. 180° erstreckt. Ferner sollte der Eingriffskopf innenseitig eine Nut aufweisen, die in Eingriff mit einem der Stützabschnitte bringbar ist und ebenfalls das Hineinbewegen des Eingriffskopfes durch den Schlitz der Hängeschiene erleichtert. In
diesem Sinne unterstützend wirkt auch das Vorsehen einer vorderseitigen Einbuchtung.
Unabhängig von der Ausbildung des Eingriffselements ergibt sich eine besonders feste und optisch befriedigende Lösung dadurch, daß das Eingriffselement eine Hülse aufweist, in die das obere Ende der Hängeschnur eingesteckt und an der es befestigt ist, wobei vorzugsweise die Befestigung über einen Preßsitz erfolgt. Die Hülse kann an dem Eingriffskopf angeformt und nach Einstecken der Hängeschnur verpreßt worden sein. Dabei sollte sich die Hülse in der Hängeposition senkrecht nach unten erstrecken. Es hat sich gezeigt, daß diese optisch sehr unauffällige und deshalb ansprechende Ausbildung zu einer sehr festen Verbindung zwischen Eingriffselement und Hängeschnur führt und daß durch sie auch kein Drehmoment auf das Eingriff selement aufgeprägt wird. Vorzugsweise sollte die Hülse zu einem Mehreckquerschnitt, beispielsweise Sechseckquerschnitt, verpreßt werden.
Die Verbindung zwischen Hängeschnur und Eingriffselement ist besonders fest, wenn ein oberer Endabschnitt der Hängeschnur unverpreßt bleibt, so daß die Hängeschnur in diesem Bereich noch den ursprünglichen Querschnitt hat und damit zusätzlich eine Art Formschluß entsteht. Damit der obere Endabschnitt der Hängeschnur nicht heraussteht, sollte die Hülse in einem unteren Hülsenabschnitt verpreßt und in einem oberen Hülsenabschnitt nicht verpreßt sein und die Hängeschnur bis in den oberen Hülsenabschnitt hineinragen.
In der Zeichnung ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels näher veranschaulicht. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Eingriffselements mit Hängeschnur und
Fig. 2 eine stirnseitige Ansicht der Hängeschiene mit dem Eingriffselement gemäß Fig. 1.
Das in Figur 1 dargestellte Eingriffselement 1 besteht im wesentlichen aus einem obenseitigen Eingriffskopf 2 und einer untenseitig angeformten Hülse 3. In die Hülse 3 eingesteckt ist von unten eine Hängeschnur 4 aus einem Kunststoffmaterial oder Metalldraht. Die Hängeschnur 4 hat runden Querschnitt. Die Hülse 3 ist in einem unteren Abschnitt 5 zu einem Sechseckquerschnitt verpreßt, so daß die Hängeschnur 4 in diesem Bereich auf einen dünneren Querschnitt komprimiert ist. Die Hängeschnur 4 reicht bis über den unteren Abschnitt nach oben und ist dort nicht verpreßt, hat also in diesem Bereich noch den ursprünglichen Querschnitt. Der Preßsitz im unteren Abschnitt 5 ist also kombiniert mit einem Formschluß, wodurch sich eine feste Verbindung zwischen Eingriffskopf 2 und Hängeschnur 4 ergibt.
Wie auch Figur 2 erkennen läßt, hat der Eingriffskopf 2
obenseitig einen Hakenabschnitt 6, der außenseitig eine
sich nahezu über 180° erstreckende Zylinderform hat. Der
Hakenabschnitt 6 bildet innenseitig eine schräge Nut 7
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aus. Er endet in einem Stützvorsprung 8, dessen Stirnseite eine Stützfläche 9 bildet.
An der Rückseite läuft der Hakenabschnitt 6 in eine keilförmige Einbuchtung 10 aus, durch die ein weiterer Stützvorsprung 11 mit untenseitiger Stützfläche 12 entsteht. Auf der Vorderseite des Eingriffselements 1 ist ebenfalls eine Einbuchtung 13 eingeformt, die untenseitig durch die Stirnseite der Hülse 3 begrenzt wird.
In Figur 2 ist das Eingriffselement 1 eingesetzt in eine Hängeschiene 14 dargestellt. Die Hängeschiene 14 ist im oberen Bereich nur teilweise dargestellt. Dieser Bereich dient der Befestigung der Hängeschiene 14 mit ihrer linken Seite an einer Wand. Er wird vom unteren Teil durch einen horizontalen Quersteg 15 getrennt. Nach unten hin erstrecken sich parallel zueinander Schienenstege 16, 17, die gleich lang ausgebildet sind und endseitig in horizontal und gegeneinander gerichtete Stützabschnitte 18, 19 übergehen. Auf den Innenseiten der Stützabschnitte 18, 19 stützen sich die Stützflächen 9, 12 des Eingriffskopfs 2 ab. Auf diese Weise wird die auf die Hängeschnur 4 und das Eingriffselement 1 wirkende Gewichtskraft, verursacht durch ein an der Hängeschnur 4 befestigtes Bild, gleichmäßig auf beide Schienenstege 16, 17 übertragen. Weder auf das Eingriffselement 1 noch auf die Hängeschiene 14 wirkt ein Drehmoment, denn in der gezeigten Hängeposition laufen die Hülse 3 und die Hängeschnur 4 vertikal nach unten und mittig zur Mittenachse der Hängeschiene 14.
• W
• *
Soll das Eingriffselement 1 von der Hängeschiene 14 abgenommen werden, wird das Eingriffselement 1 aus der in Figur 2 gezeigten Hängeposition gegen den Uhrzeigersinn bis nahezu in die Horizontale verschwenkt. Der Eingriffskopf 2 kommt dann frei und kann dann aus dem Schlitz 20 herausbewegt werden. Zum Einsetzen eines Eingriffselements 1 in die Hängeschiene 14 wird umgekehrt verfahren, d. h. zunächst wird das Eingriffselement 1 in einer nahezu horizontalen Position mit dem Hakenabschnitt 6 unterhalb des Schlitzes 20 gebracht und dann das Eingriffselement 1 angehoben, so daß der Hakenabschnitt 6 den Schlitz 20 passiert. Dann wird das Eingriffselement 1 im Uhrzeigersinn verschwenkt, wobei es dabei auch ein wenig nach oben verschoben wird. Dabei fährt der Stützabschnitt 19 in die Einbuchtung 13 ein, wodurch es ermöglicht wird, daß auch der Stützvorsprung 11 den Schlitz 20 passiert und hinter dem Stützabschnitt 18 zu liegen kommt. Hat das Eingrif fselement 11 wieder die gezeigte Hängeposition erreicht, wird es von den beiden Stützabschnitten 18, 19 gehalten.
• · ♦·

Claims (14)

1. Hängeeinrichtung zum Aufhängen von Gegenständen wie Bilder oder dergleichen, mit einer Hängeschiene (14), die einen untenseitig offenen Längsschlitz (20) aufweist, der von Schienenstegen (16, 17) begrenzt ist, die gegeneinander gerichtete Stützabschnitte (18, 19) aufweisen, und mit wenigstens einer Hängeschnur (4), die an ihrem oberen Ende ein Eingriffselement (1) mit einem Eingriffskopf (2) aufweist, der Stützvorsprünge (8, 11) hat und derart geformt ist, daß er in der vorgesehenen Hängeposition an den Stützabschnitten (18, 19) über Stützflächen (9, 12) der Stützvorsprünge (8, 11) abgestützt ist, jedoch in einer gegenüber der Hängeposition verschwenkten Stellung durch den Längsschlitz (20) in die Hängeschiene (14) oder aus dieser heraus bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützflächen (9, 12) derart ausgeformt sind, daß sie sich in der Hängeposition an den Innenseiten der Stützabschnitte (18, 19) abstützen.
2. Hängeeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Stützabschnitte (18, 19) und in der Hängeposition die Stützflächen (9, 12) auf gleicher Höhe befinden.
3. Hängeeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Eingriffskopf (2) die Form eines Hakens (6) hat, wobei die eine Stützfläche (9) durch das freie Ende des Hakens (6) und die andere Stützfläche (12) durch eine rückseitige Einbuchtung (10) gebildet sind.
4. Hängeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Eingriffskopf (2) außenseitig einen teilzylinderförmigen Kopfabschnitt (6) aufweist.
5. Hängeeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Kopfabschnitt (6) über ca. 180° erstreckt.
6. Hängeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Eingriffskopf (2) innenseitig eine Nut (7) aufweist, die in Eingriff mit einem der Stützabschnitte (19) bringbar ist.
7. Hängeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Eingriffskopf (2) vorderseitig eine Einbuchtung (13) aufweist.
8. Hängeeinrichtung insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Eingriffselement (1) eine Hülse (3) aufweist, in die das obere Ende der Hängeschnur (4) eingesteckt und an der es befestigt ist.
9. Hängeeinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (3) sich in der Hängeposition senkrecht nach unten erstreckt.
10. Hängeeinrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (3) die Hängeschnur (4) mit Preßsitz umfaßt.
11. Hängeeinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (3) zu einem Mehreckquerschnitt verpreßt ist.
12. Hängeeinrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß ein oberer Endabschnitt der Hängeschnur (4) nicht verpreßt ist.
13. Hängeeinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (3) in einem unteren Hülsenabschnitt verpreßt und in einem oberen Hülsenabschnitt nicht verpreßt ist und daß die Hängeschnur (4) bis in den oberen Hülsenabschnitt hineinragt.
14. Hängeeinrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsachse der Hülse (3) im wesentlichen mittig zum Längsschlitz (20) in der Hängeschiene (14) verläuft.
DE20017406U 2000-05-04 2000-10-11 Hängeeinrichtung zum Aufhängen von Gegenständen wie Bildern o.dgl. Expired - Lifetime DE20017406U1 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE202010007781U1 (de) 2009-06-10 2010-10-28 GTC Gründer- und Technologie Centrum Gummersbach GmbH Vorrichtung zum Aufhängen von Gegenständen und Aufhängesystem mit einer solchen Vorrichtung

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE202010007781U1 (de) 2009-06-10 2010-10-28 GTC Gründer- und Technologie Centrum Gummersbach GmbH Vorrichtung zum Aufhängen von Gegenständen und Aufhängesystem mit einer solchen Vorrichtung

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Legal Events

Date Code Title Description
R207 Utility model specification

Effective date: 20010201

R150 Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years

Effective date: 20030925

R151 Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years

Effective date: 20060928

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Effective date: 20081114

R071 Expiry of right