DE20016131U1 - Applikator für Gewebekleber - Google Patents
Applikator für GewebekleberInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Applikator für Gewebekleber, der sich in einer zusammendrückbaren, eine röhrchenförmige
Austragleitung aufweisenden Ampulle befindet.
Austragleitung aufweisenden Ampulle befindet.
Zum Verschluß von äußeren und inneren Wunden werden in zunehmendem Maße Gewebekleber eingesetzt, beispielsweise Gewebekleber auf Cyanacrylatbasis. Diese Gewebekleber werden üblicherweise in flexiblen, zusammendrückbaren Ampullen zur Verfügung gestellt, die mit einer
röhrchenförmigen Austragleitung versehen sind und die eine Klebermenge zur Verfügung stellen, die für eine
Anwendung ausreicht. Dabei wird einfach durch Zusammendrücken der Ampulle der in der Ampulle angeordnete Kleber über die Austragleitung herausgedrückt und kann
dann an der gewünschten Stelle aufgetragen werden.
röhrchenförmigen Austragleitung versehen sind und die eine Klebermenge zur Verfügung stellen, die für eine
Anwendung ausreicht. Dabei wird einfach durch Zusammendrücken der Ampulle der in der Ampulle angeordnete Kleber über die Austragleitung herausgedrückt und kann
dann an der gewünschten Stelle aufgetragen werden.
In der Praxis hat es sich herausgestellt, daß die oft sehr kleinen Ampullen schwer handhabbar sind.
Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Applikator für derartige Ampullen vorzuschlagen, mit dem die Handhabung der Ampullen bei der Auftragung des Klebers verbessert wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Applikator der eingangs beschriebenen Art gelöst, der gekennzeichnet ist durch zwei über ein Scharnier miteinander
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verbundene Wandteile, die einen die Ampulle zwischen sich aufnehmenden Aufnahmeraum ausbilden, der eine Öffnung für den Austritt der Austragleitung aus dem Aufnahmeraum aufweist, und durch Mittel, die eine Druckausübung auf die beiden Außenseiten, der in den Aufnahmeraum eingelegten Ampulle ermöglichen.
Durch die Verwendung eines solchen Applikators ist es möglich, diesen für die Handhabung ergonomisch günstig auszubilden, so daß das Ausbringen des Klebers aus der Ampulle für den Benutzer sehr viel leichter und gefühlvoller möglich ist, als beim Zusammendrücken der unter Umständen sehr kleinen Ampullen selbst.
Bei der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß die Wandteile schalenförmig ausgebildet sind.
Es ist dabei vorteilhaft, wenn die beiden Wandteile einstückig ausgebildet und durch ein Filmscharnier miteinander verbunden sind. Man erhält dann einen sehr einfach aufgebauten Applikator, der geringe Kosten verursacht, der aber doch eine wesentliche Verbesserung bei der Handhabung der Ampullen ermöglicht.
Bei einer ersten bevorzugten Ausführungsform eines Applikators ist vorgesehen, daß die Öffnung für die Austragleitung eine Durchstecköffnung für diese im Bereich des Scharniers ist. Die beiden Wandteile befinden sich dann zu beiden Seiten der in den Aufnahmeraum eingelegten Ampulle, die mit ihrer röhrchenförmigen Austragleitung durch die Durchstecköffnung im Bereich des Schar-
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niers hindurchragt, während die Wandteile bei nicht zusammengedrückter Ampulle V-förmig auseinander geschwenkt
sind.
sind.
Es ist dabei vorteilhaft, wenn die Innenwände der Wandteile bei in den Aufnahmeraum eingelegter Ampulle an
dieser anliegen und die Ampulle beim Gegeneinanderschwenken
der Wandteile dadurch zwischen sich zusammendrücken .
dieser anliegen und die Ampulle beim Gegeneinanderschwenken
der Wandteile dadurch zwischen sich zusammendrücken .
Die Innenwände der Wandteile können auch an der eingelegten Ampulle anliegende Druckvorsprünge tragen, so
daß damit eine Anpassung an die Form der Ampulle ermöglicht wird.
daß damit eine Anpassung an die Form der Ampulle ermöglicht wird.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß die beiden Wandteile ein den Aufnahmeraum umschließendes Gehäuse ausbilden.
Dabei ist es günstig, wenn die Wandteile in einem geschlossenen
Zustand durch Fixierelemente relativ zueinander fixierbar sind. Insbesondere können die Fixierelemente an den beiden Wandteilen als elastische Rastglieder
ausgebildet sein, so daß nach dem Einlegen einer Ampulle das Gehäuse einfach durch Gegeneinanderschwenken
der beiden Wandteile verschlossen werden
kann, die Rastglieder rasten dabei gegebenenfalls lösbar ineinander ein und halten somit die Wandteile in
der geschlossenen Stellung fest.
Zustand durch Fixierelemente relativ zueinander fixierbar sind. Insbesondere können die Fixierelemente an den beiden Wandteilen als elastische Rastglieder
ausgebildet sein, so daß nach dem Einlegen einer Ampulle das Gehäuse einfach durch Gegeneinanderschwenken
der beiden Wandteile verschlossen werden
kann, die Rastglieder rasten dabei gegebenenfalls lösbar ineinander ein und halten somit die Wandteile in
der geschlossenen Stellung fest.
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Bei einer solchen Ausgestaltung ist es vorteilhaft, wenn das Scharnier und gegebenenfalls die Fixierelemente an Seitenkanten der Wandteile angeordnet sind, die im wesentlichen parallel zu Längsachse der Austragleitung verlaufen.
Beide Wandteile können dabei Ausnehmungen aufweisen, die bei geschlossenem Gehäuse gemeinsam die Öffnung für die Austragleitung bilden. Bei dieser Ausgestaltung wird also die Ampulle nicht durch eine Durchstecköffnung gesteckt, sondern einfach in eines der schalenförmigen Wandteile eingelegt, das andere Wandteil wird dann auf das erste Wandteil geschwenkt und mit diesem unter Ausbildung eines geschlossenen Gehäuses verbunden.
Bei dieser geschlossenen Ausgestaltung können die Wandteile flexible, eindrückbare Wandbereiche aufweisen, die beim Zusammendrücken der Wandteile an der in den Aufnahmeraum eingelegten Ampulle anliegen. Es ist dadurch möglich, die Druckkräfte über die eindrückbaren Wandbereiche auf die Ampulle zu übertragen und diese zur Abgabe von Kleber zusammenzudrücken.
Bei einer anderen Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die Wandbereiche Durchbrechungen aufweisen, durch die hindurch die darunterliegenden Wandbereiche einer in den Aufnahmeraum eingelegten Ampulle zusammendrückbar sind.
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Bei einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die Wandteile Wandbereiche aufweisen, die einseitig scharnierartig mit den Wandteilen verbunden sind und die durch eine Durchbrechung in den Wandteilen in den Aufnahmeraum einschwenkbar sind. Bei einer solchen Ausgestaltung können die Wandbereiche durch die Durchbrechung in den Aufnahmeraum geschwenkt werden und lehnen sich dabei an die Ampulle an, die dabei zusammengedrückt wird.
Vorteilhaft ist es dabei, wenn die Wandbereiche eine größere Wandstärke aufweisen als die sie umgebenden Wandteile.
Insbesondere kann vorgesehen sein, daß die Wandbereiche einstückig mit den Wandteilen ausgebildet sind.
Es ist günstig, wenn die Wandteile nach hinten über die eingelegte Ampulle überstehen, so daß der dadurch gebildete Applikator unter Umständen erheblich größer ausgebildet werden kann als die Ampulle selbst. Dies erleichtert die Handhabung, insbesondere ist dadurch auch möglich, die Druckkräfte zum Zusammendrücken der Ampulle über eine größere Fläche oder einen größeren Hebel aufzubringen und dadurch besser zu dosieren.
Die röhrchenförmige Austragleitung kann lösbar mit der Ampulle verbunden sein, beispielsweise kann dieses Röhrchen in die Ampulle eingesteckt sein.
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Die nachfolgende Beschreibung bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
Figur 1: eine Seitenansicht einer ersten bevorzugten Ausführungsform eines Applikators mit eingelegter Ampulle;
Figur 2: eine Seitenansicht des Applikators der Figur 1;
Figur 3: eine weitere bevorzugte Ausführungsform eines geschlossenen Applikators mit eingelegter Ampulle;
Figur 4: eine Draufsicht auf den geöffneten Applikator der Figur;
Figur 5: eine Draufsicht auf ein anderes bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines geschlossenen Applikators mit verschwenkbaren Wandbereichen und
Figur 6: eine Seitenansicht des Applikators der Figur 5.
Der in den Figuren 1 und 2 dargestellte Applikator 1 dient der Aufnahme einer kreiszylindrischen Ampulle 2 mit einem verschlossenen Boden 3 und einer verschlosse-
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nen Stirnseite 4, aus der eine röhrchenförmige Austragleitung 5 austritt, die sich in dem dargestellten Ausführungsbeispiel in ihrem Durchmesser stufenförmig reduziert. Die Ampulle 2 ist zusammendrückbar ausgestaltet, beispielsweise besteht sie aus verformbaren Kunststoff material, so daß eine Füllung eines fließfähigen Gewebeklebers beim Zusammendrücken der Ampulle 2 über die Austragleitung 5 abgegeben werden kann.
Der in den Figuren 1 und 2 dargestellte Applikator 1 umfaßt zwei schalenförmige Wandteile 6 und 7, die spiegelbildlich zueinander, sonst jedoch gleich ausgebildet sind. Die beiden Wandteile 6, 7 weisen im wesentlichen ebene Wandbereiche 8 und an beiden Längsseiten nach innen vorstehende Randbereiche 9 auf, an den beiden Schmalseiten sind die beiden Wandteile 6, 7 über ein Filmscharnier 10 verschwenkbar miteinander verbunden, dabei stehen die beiden Wandteile 6, 7 im unverformten Zustand etwa V-förmig auseinander, wie dies in Figur 1 mit ausgezogenen Linien dargestellt ist.
Im Bereich des Filmscharniers 10 ist eine Durchstecköffnung 11 angeordnet, durch die die Austragleitung 5 einer Ampulle 2 so hindurchgesteckt werden kann, daß die Ampulle 2 selbst zwischen den beiden Wandteilen 6, 7 in einem zwischen diesen beiden Wandteilen 6, 7 gebildeten Aufnahmeraum 12 aufgenommen wird, während die Austragleitung 5 aus diesem Aufnahmeraum 12 von den Wandteilen 6, 7 wegweisend herausragt. Die Länge der Wandteile 6, 7 ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel etwa doppelt so groß wie die Höhe der Ampulle 2,
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das heißt die Wandteile 6, 7 stehen nach hinten über die Ampulle 2 vor, wenn diese in den Aufnahmeraum 12 eingelegt ist, wie dies in Figur 1 dargestellt ist. Die Breite der Wandteile 6, 7 dagegen entspricht etwa dem Durchmesser der Ampulle 2 (Figur 2).
Bei eingelegter Ampulle 2 können die Wandteile 6, 7 in Richtung der Pfeile A in Figur 1 durch Druck auf die Außenseiten der Wandteile 6, 7 gegeneinander geschwenkt werden, und dabei legen sich die Innenwände der Wandteile 6, 7 an die Ampulle 2 an und drücken diese zusammen. Dabei tritt der in der Ampulle 2 aufbewahrte fließfähige Kleber durch die Austragleitung 5 nach außen, dieses Ausbringen des Klebers kann durch die langen Hebel der Wandteile 6, 7 sehr feinfühlig und wohldosiert erfolgen, bis die beiden Wandteile 6, 7 bei der vollständigen Entleerung der Ampulle 2 dicht aneinander anliegen, wie dies in Figur 1 mit strichpunktierten Linien angedeutet ist.
Nach Entleerung der Ampulle 2 kann diese in einfacher Weise wieder aus dem Applikator 1 entnommen werden, es genügt dazu, die Ampulle 2 nach hinten aus dem Aufnahmeraum 12 herauszuziehen, die Austragleitung 5 wird dabei aus der Durchstecköffnung 11 herausgezogen. Eine neue Ampulle kann in gleicher Weise in der umgekehrten Richtung eingesetzt werden, so daß mit demselben Applikator 1 nacheinander derartige Ampullen 2 entleert werden können.
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Bei dem Ausführungsbeispiel der Figuren 3 und 4 ist grundsätzlich ein ähnlicher Aufbau gewählt, einander entsprechende Teile tragen daher dieselben Bezugszeichen.
Im Unterschied zu dem Ausführungsbeispiel der Figuren 1 und 2 sind die beiden Wandteile 6, 7 hier so ausgebildet, daß sie gemeinsam beim Aneinanderanliegen ein geschlossenes Gehäuse ausbilden, welches den Aufnahmeraum 12 für die Ampulle 2 umgibt.
Die beiden Wandteile 6, 7 sind dabei über ein Filmscharnier 10 miteinander verbunden, welches sich längs der Seitenkanten der schalenförmigen Wandteile 6, 7 erstreckt, also im wesentlichen parallel zur Richtung der Austragleitung 5 der eingelegten Ampulle 2 verläuft.
Auf der dem Filmscharnier 10 gegenüberliegenden Seitenkante tragen beide Wandteile 6, 7 elastische Rastelemente 13, 14, die beim Zusammenklappen der beiden Wandteile 6, 7 diese in der ein geschlossenes Gehäuse ausbildenden Stellung relativ zueinander fixieren.
An einer Schmalseite weisen beide Wandteile 6, 7 zur Innenkante hin offene Ausnehmungen 15 auf, diese Ausnehmungen 15 bilden bei geschlossenem Gehäuse gemeinsam eine Durchstecköffnung für die Austragleitung 5 aus.
Die mittleren Wandbereiche 8 sind bei den beiden in den Figuren 3 und 4 dargestellten Wandteilen 6, 7 flexibel ausgebildet, das heißt bei in den Aufnahmeraum 12 ein-
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gelegter Ampulle 2 kann man diese Wandbereiche 8 durch Druck auf das geschlossene Gehäuse von außen her (in Richtung der Pfeile B in Figur 3) so nach innen verlagern, daß man sie an die Ampulle 2 anlegt und diese da durch zusammendrückt, so daß aus der Ampulle 2 Kleber durch die Austragleitung 5 gefördert wird.
Bei einer alternativen, in der Zeichnung nicht dargestellten Ausführungsform können die zentralen Wandbereiche auch durchbrochen ausgebildet sein, so daß man durch sie hindurch unmittelbar die Ampulle 2 zusammendrücken kann.
Bei einer weiteren in den Figuren 5 und 6 dargestellten Ausführungsform, die ähnlich aufgebaut ist wie die der vorhergehenden Figuren und bei der einander entsprechende Teile dieselben Bezugszeichen tragen, ist vorgesehen, daß in den Wandteilen 6, 7 Durchbrechungen 17 angeordnet sind, die durch verdickte Wandbereiche 16 abgedeckt werden. Diese Wandbereiche 16 sind türartig in die Durchbrechungen 17 eingefügt und längs einer C-förmigen Trennlinie 18 von den Wandteilen 6, 7 getrennt, in dem nicht von der Trennlinie 18 überstrichenen Bereich sind die Wandteile 6, 7 und die Wandbereiche 16 filmscharnierartig miteinander verbunden. Die Wandbereiche 16 sind wesentlich dicker ausgebildet als die Wandteile 6, 7, so daß sie seitlich über die Wandteile 6, 7 vorstehen und gut greifbare Druckflächen ausbilden. Beim Drücken auf diese Druckflächen werden die Wandbereiche 16 nach Art einer Tür durch die Durchbrechungen 17 in den Aufnahmeraum 12 hineingeschwenkt
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und können dort die Ampulle 2 zusammendrücken und dadurch den Gewebekleber aus dieser ausdrücken.
Das Auswechseln einer Ampulle erfolgt bei dieser Ausführungsform einfach dadurch, daß die beiden Wandteile 6, 7 in die Offenstellung verschwenkt werden, die Ampulle 2 kann in dieser Offenstellung in das Gehäuse eingelegt beziehungsweise aus diesem entnommen werden.
Auch bei dieser Ausgestaltung ist es vorteilhaft, wenn das aus den Wandteilen 6, 7 aufgebaute Gehäuse größere Abmessungen aufweist als die Ampulle 2 selbst, im dargestellten Ausführungsbeispiel ragt das Gehäuse nach hinten erheblich über die Ampulle 2 hinaus.
Die Wandteile 6, 7 werden vorzugsweise aus einem flexiblen Kunststoff einstückig hergestellt, es wäre aber grundsätzlich auch möglich, andere Materialien für die Herstellung des Applikators zu verwenden, beispielsweise Metalle. In diesen Fällen ist es günstig, das Scharnier als echtes Schwenkachsenscharnier auszubilden.
Claims (18)
1. Applikator für Gewebekleber, der sich in einer zusammendrückbaren, eine röhrchenförmige Austragleitung aufweisenden Ampulle befindet, gekennzeichnet durch zwei über ein Scharnier (10) miteinander verbundene Wandteile (6, 7), die einen die Ampulle (2) zwischen sich aufnehmenden Aufnahmeraum (12) ausbilden, der eine Öffnung (11) für den Austritt der Austragleitung (5) aus dem Aufnahmeraum (12) aufweist, und durch Mittel (8), die eine Druckausübung auf die beiden Außenseiten der in den Aufnahmeraum (12) eingelegten Ampulle (2) ermöglichen.
2. Applikator für Gewebekleber nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die miteinander verbundenen Wandteile (6, 7) schalenförmig ausgebildet sind.
3. Applikator für Gewebekleber nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Wandteile (6, 7) einstückig ausgebildet und durch ein Filmscharnier (10) miteinander verbunden sind.
4. Applikator für Gewebekleber nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (11) für die Austragleitung (5) eine Durchstecköffnung für diese im Bereich des Scharniers (10) ist.
5. Applikator für Gewebekleber nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenwände der Wandteile (6, 7) bei in den Aufnahmeraum (12) eingelegter Ampulle (2) an dieser anliegen und die Ampulle (2) beim Gegeneinanderschwenken der Wandteile (6, 7) dadurch zwischen sich zusammendrücken.
6. Applikator für Gewebekleber nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenwände der Wandteile (6, 7) an der eingelegten Ampulle (2) anliegende Druckvorsprünge tragen.
7. Applikator für Gewebekleber nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Wandteile (6, 7) ein den Aufnahmeraum (12) umschließendes Gehäuse ausbilden.
8. Applikator für Gewebekleber nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandteile (6, 7) in einem geschlossenen Zustand durch Fixierelemente (13, 14) fixierbar sind.
9. Applikator für Gewebekleber nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixierelemente (13, 14) an den beiden Wandteilen (6, 7) angeordnete elastische Rastglieder sind.
10. Applikator für Gewebekleber nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Scharnier (10) und gegebenenfalls die Fixierelemente (13, 14) an Seitenkanten der Wandteile (6, 7) angeordnet sind, die im wesentlichen parallel zur Längsachse der Austragleitung (5) verlaufen.
11. Applikator für Gewebekleber nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß beide Wandteile (6, 7) Ausnehmungen (15) aufweisen, die bei geschlossenem Gehäuse gemeinsam die Öffnung (11) für die Austragleitung (5) bilden.
12. Applikator für Gewebekleber nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandteile (6, 7) flexible, eindrückbare Wandbereiche (8) aufweisen, die beim Zusammendrücken der Wandteile (6, 7) an der in den Aufnahmeraum (12) eingelegten Ampulle (2) anliegen.
13. Applikator für Gewebekleber nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandbereiche (8) Durchbrechungen aufweisen, durch die hindurch die darunterliegende Wandbereiche einer in den Aufnahmeraum (12) eingelegten Ampulle (2) zusammendrückbar sind.
14. Applikator für Gewebekleber nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandteile (6, 7) Wandbereiche (16) aufweisen, die einseitig scharnierartig mit den Wandteilen (6, 7) verbunden sind und die durch eine Durchbrechung (17) in den Wandteilen (6, 7) in den Aufnahmeraum (12) einschwenkbar sind.
15. Applikator für Gewebekleber nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandbereiche (16) eine größere Wandstärke aufweisen als die sie umgebenden Wandteile (6, 7).
16. Applikator für Gewebekleber nach einem der Ansprüche 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandbereiche (16) einstückig mit den Wandteilen (6, 7) ausgebildet sind.
17. Applikator für Gewebekleber nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandteile (6, 7) nach hinten über die eingelegte Ampulle (2) überstehen.
18. Applikator für Gewebekleber nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Austragleitung (5) und die Ampulle (2) lösbar miteinander verbunden sind.
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| DE20016131U DE20016131U1 (de) | 2000-09-16 | 2000-09-16 | Applikator für Gewebekleber |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE20016131U DE20016131U1 (de) | 2000-09-16 | 2000-09-16 | Applikator für Gewebekleber |
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|---|---|
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Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10301449A1 (de) * | 2003-01-09 | 2004-07-29 | Aesculap Ag & Co. Kg | Verpackung für einen Flüssigkleber, insbesondere medizinischen Gewebekleber |
| CN110997054A (zh) * | 2017-06-15 | 2020-04-10 | 维里卡制药有限公司 | 用于治疗身体表面病症的装置和方法 |
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| US12221452B2 (en) | 2017-10-04 | 2025-02-11 | Verrica Pharmaceuticals Inc. | Synthesis of cantharidin |
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-
2000
- 2000-09-16 DE DE20016131U patent/DE20016131U1/de not_active Expired - Lifetime
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| US12221452B2 (en) | 2017-10-04 | 2025-02-11 | Verrica Pharmaceuticals Inc. | Synthesis of cantharidin |
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