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DE20016103U1 - Umwandelbare Korbtasche - Google Patents

Umwandelbare Korbtasche

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DE20016103U1
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DE
Germany
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bag
parts
side parts
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foldable
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DE20016103U
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C7/00Collapsible or extensible purses, luggage, bags or the like
    • A45C7/0059Flexible luggage; Hand bags
    • A45C7/0077Flexible luggage; Hand bags collapsible to a minimal configuration, e.g. for storage purposes
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C7/00Collapsible or extensible purses, luggage, bags or the like
    • A45C7/0059Flexible luggage; Hand bags
    • A45C7/0063Flexible luggage; Hand bags comprising an integrated expansion device

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  • Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)

Description

Anmelder: Egon Voswinkel Ulrichstr. 3A
86462 Langweid
Umwandelbare Korbtasche
Die Erfindung betrifft eine umwandelbare Tasche, die als Korbtasche oder als Tragtasche verwendbar ist.
Es ist allgemein bekannt, dass Tragtaschen, insbesondere Damen- oder Herrenhandtaschen in unterschiedlichstem modischen Design jeweils an einer Tragschlaufe oder einem Traggriff befestigt sind, wobei die Oberseite der Tragtasche üblicherweise durch eine Verschlussklappe oder ein Verschlussteil abgedeckt ist, um ein Herausfallen von Gegenständen bei bestimmten Bewegungen aus dem Tascheninneren zu vermeiden oder auch um beispielsweise rechtswidrigen Zugriff Dritter beim Tragen der Tasche im Verkehrsgewühl, beispielsweise in Kaufhäusern zu erschweren oder zu unterbinden. Andererseits ist es bekannt, dass für Einkaufszwecke insbesondere für Großeinkäufe in beispielsweise Supermärkten größere korbartige Einkaufsbehälter verwendet werden, um sperrige Gegenstände unterzubringen oder ein entsprechendes Volumen zur Verfügung zu stellen, das für einen umfangreichen Einkauf notwendig ist. Es ist auch allgemein bekannt, dass derartige kastenförmige Behälter, die vorwiegend aus Kunststoff bestehen, in der Höhe zusammenklappbar sind, so dass sie beispielsweise im Kofferraum eines Kraftfahrzeuges leichter verstaut oder gestapelt werden können.
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Alle bekannten Taschen oder Einkaufsbehälter sind somit speziell auf die vorangehend dargelegten Funktionen hin konzipiert, das heißt es war bisher üblich, dass insbesondere Damen eine sogenannte Damenhandtasche mit sich führten, um beispielsweise Geldbörsen oder Kosmetikartikel mitführen zu können und andererseits war es notwendig, einen zweiten großvolumigen Behälter verfügungsbereit zu halten, falls ein Großeinkauf oder der Einkauf sperriger Gegenstände zu erwarten war. Es versteht sich, dass dies höchst unpraktisch hinsichtlich der Handhabung zweier Gegenstände und zudem teuer war.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein multifunktionales Behältnis aufzuzeigen, das die vorangehenden Funktionen der unterschiedlichen Behältnisse, das heißt Korb einerseits und Tasche andererseits, in wesentlichen Teilen in einen universalen und umwandelbaren Behältnis integriert.
Diese Aufgabe wird durch die Anwendung der Merkmale der Ansprüche 1 und 2 gelöst.
Der Grundgedanke der vorliegenden Erfindung besteht also darin, dass eine herkömmliche Tragtasche mit einem Griff aus zwei etwa v-förmig miteinander verbundenen aufklappbaren Taschenseitenteilen besteht, zwischen denen die Innenteile angeordnet sind, die beim Aufklappen der Taschenseitenteile den Boden eines etwa rechteckförmigen Behälters, hier Korb genannt, bilden, wobei die Taschenseitenteile und die Bodenteile längsseits mit faltbaren Längsseitenteilen verbunden sind. Eine besondere Weiterbildung eines an sich schutzfähigen Gedankens besteht darin, dass zur Stabilisierung des Korbes und für die Umwandlung von der Tragtasche zum Korb und umgekehrt ein mit dem Traggriff verbundener Klapprahmen verwendet wird, mit dessen Hilfe nach dem Auseinanderklappen der Taschenseitenteile in eine etwa gestreckte ebene Lage durch Hochziehen des Griffes die Taschenseitenteile wieder aufgestellt, das heißt in eine senkrechte Lage gebracht werden, wobei sich die faltbaren Längsseitenteile ebenfalls aufrichten und gespannt werdem.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen in Verbindung mit der Beschreibung und den Zeichnungen. In diesen zeigen:
Figur 1 die erfindungsgemäße umwandelbare Tasche als Tragtasche;
Figur 2 den Umwandlungsvorgang von der Tragtasche in eine Korbtasche;
Figur 3 die umgewandelte Korbtasche;
Figur 4 einen erfindungsgemäßen Klapprahmen,
Figur 5 Einzelteile des Klapprahmens nach Figur 4;
Figur 6 eine detailliertere Darstellung der Korbtasche nach Figur 3 und Figur 7 die Bodenplatte der Korbtasche nach Figur 6.
Im Nachfolgenden wird ein vorteilhaftes Ausführungsbeispiel der umwandelbaren Tasche gemäß der vorliegenden Erfindung im Einzelnen beschrieben, wobei sich die Erfindung nicht auf diese Ausführungsform beschränkt. Für den Fachmann ergeben sich unter Anwendung des der Erfindung zugrundeliegenden Konzepts eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie er unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Mode bzw. vom aktuellen modischen Trend gefordert, eine umwandelbare Tasche entwerfen kann.
Figur 1 zeigt die erfindungsgemäße umwandelbare Tasche 1 in perspektivischer Vorderansicht in ihrer Funktion als Tragtasche mit einem Griff 2, wie sie üblicherweise in Form einer Damen- oder Herrentasche Verwendung findet..
Die Tasche 1 gemäß Figur 1 ist mit ihrem Henkel etwa an der Oberseite der Tragtasche befestigt, die Taschenseitenteile 3, 4 umfasst, die in der Tragtaschenfunktion Vorderseite und Hinterseite der Tasche 1 bilden. Bei der in Figur 1 dargestellten Funktion ist eine Taschenabdeckklappe 5 angedeutet, unter der eine übliche Tasche angeordnet sein kann, wie sie zur Aufnahme von Geldbörsen, Ausweisen, Kreditkarten oder Kosmetikartikeln benötigt wird. Die Taschenabdeckklappe 5 kann mittels eines Verschlusses 6 verschlossen werden. Beispielsweise können auf der anderen Seite der Tasche, das heißt auf der die Taschenrückseite bildenden Seite weitere
herkömmlliche Taschen vorgesehen werden, die durch einen Verschluss, beispielsweise einen Reissverschluss 7 abgeschlossen sind.
Gemäß der Erfindung kann die in Figur 1 dargestellte umwandelbare Tasche 1 von der Tragtasche in eine Korbtasche umgewandelt werden, wobei gemäß Figur 2 die Taschenseitenteile 3, 4 etwa plan in Richtung der Pfeile 38, 39 aufgeklappt werden. Dadurch kommt der Griff 2 etwa in eine senkrechte Lage, wie durch den Pfeil 37 in Figur 2 angedeutet ist.
Der Aufbau der erfindungsgemäßen umwandelbaren Tasche 1 geht insbesondere aus den perspektivischen Darstellungen gemäß Figur 3 und 6 hervor. Demnach sind jeweils mit den Unterseiten der Taschenseitenteile 3, 4 zwei Teile einer in der Korbfunktion als Bodenplatte 9 dienenden Korbunterseite verbunden, die in der Mitte faltbar miteinander verbunden sind, wie sich aus Figur 7 ergibt. Mit den anderen Seiten der Bodenplatte 9 und jeweils den senkrechten Seiten der Taschenseitenteile 3, 4 sind Längsseitenteile 14 bis 21 verbunden, die untereinander aus etwa dreieckförmigen zusammenfaltbaren steifen Einzelteilen bestehen, von denen die Teile 14, 15, 16, 17 auf der einen Taschenseite und die Teile 18, 19 20, 21 auf der anderen Taschenseite angeordnet sind. Der die Korbtasche bildende Grundbehälter ist in Figur 6 schematisch dargestellt. Er wird durch einen in Figur 4 im Einzelnen gezeigten Klapprahmen 44 umfasst, an dem oben der Griff 2 angeordnet ist. Der Griff 2 ist mit zwei stabförmigen Gelenkteilen 22 und 24 über Gelenke 28 und 30 verbunden und zwar jeweils mit den oberen Enden, während die unteren Enden über Schnappgelenke 29 und 31 mit weiteren Gelenkteilen 23, 25 verbunden sind, die ebenfalls steif, das heißt stab- oder leistenförmig sind. Die unteren Teile der Gelenkteile 23 und 25 weisen Traghaken 26 und 27 auf. Die Traghaken 26, 27 können Auflagen 33, 34 an einem Bodenstab 32 untergreifen. Der Bodenstab 32 mit den Auflagen 33 und 34 liegt gemäß Figur 7 unterhalb der Bodenplatte 9, so dass sich diese Bodenplatte 9 auf dem Bodenstab 32 abstützt, so dass eine hervorragende Stabilisierung gewährleistet ist und der in Figur 3 dargestellte Korb auch mit schweren Gegenständen, wie Obst oder dergleichen gefüllt werden kann.
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Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform des Klapprahmens 44 ergibt sich aus Figur 5, bei der die unteren Gelenkteile 23, 25 zweiteilig ausgebildet sind, so dass sie beidseits des Bodentragstabes 32 die Auflagen 33 und 34 unterfassen können.
Wenn, wie bereits erläutert, für die Umwandlung der Tragtasche 1 von der in Figur 1 gezeigten Tragtasche in den Tragkorb gemäß Figur 3 die Taschenseitenteile 3 und 4 gemäß Figur 2 aufgeklappt, das heißt in eine Ebene gebracht wurden, können durch Hochziehen des Griffes 2 mit Hilfe des Tragrahmens 44 und Tragbändern 11 und 12 bzw. Tragriemen die Taschenseitenteile 3, 4 aufgestellt werden, wobei sich gleichzeitig die steifen Bereiche 14 bis 21 ebenfalls von einer gemäß Figur 1 gefalteten Form aufrichten bzw. spannen, so dass die in Figur 6 gezeigte rechteckige Behälterform entsteht. Wie bereits erläutert, sind die steifen Bereich 14 bis 17 bzw. 18 bis 21 durch bewegliche Falten bzw. faltbare Zwischenbereiche, die in Figur 6 angedeutet sind, miteinander verbunden.
Beim Hochziehen des Klapprahmens 44 strecken sich die Gelenkteile 22 und 23 bzw. 24 und 25 in eine senkrechte Form, so dass ein etwa rechteckiger Bügel entsteht. In dieser gestreckten Form der Teile 22 bis 25 schnappen die Schnappgelenke 29 und 31 ein, so dass der Klapprahmen 44 stabilisiert ist. In diesem stabilisierten Zustand des Klapprahmens 44 umfassen die Traghaken 26 und 27 von unten die Auflagen 33 und 34 am Bodenstab 32.
Vorzugsweise sind die Tragbänder 11 und 12 am Griff 2 an Tragriemenbefestigungen 35, 36 fixiert und zwar mit ihrem oberen Ende, während die unteren Enden der Tragbänder bzw. Tragriemen 11, 12 mit einem Tragstab 13 verbunden sind, der wiederum mit seinem unteren Ende in dem Dreieck zwischen Bodenplatte 9 und einem der Seitenteile 3, 4 fixiert ist.
Es ist von Vorteil, die unteren Gelenkteile 23 und 25 zumindest teilweise mit den jeweiligen steifen Bereichen 14 bis 21 leicht zu vernähen oder zu
verkleben, wobei im unteren Bereich einige Millimeter frei bleiben sollen, wie bei 48 und 50 angedeutet ist. Ebenso ist es von Vorteil, den Bodenstab 32 vorzugsweise teilweise an den seitlichen Bereichen, wie bei 49, 51 angedeutet sind, mit den zugehörigen Teilen der steifen Bereich 14 bis 21 in der gleichen Weise zu verbinden, das heißt zu vernähen oder zu verkleben. Durch die nicht vollständige Befestigung wird ein Schereneffekt vermieden, der sich beim Zusammenklappen des Klapprahmens 44 ergeben könnte.
Bei der Umwandlung des Korbes gemäß Figur 3 wieder zurück in die Tragtaschenfunktion gemäß Figur 1 kann der Klapprahmen 44 wieder zusammengefaltet werden, wobei durch leichten Druck in Richtung der Pfeile 40, 43 die Schnappgelenke 29, 31 ein scherenartiges Zusammenklappen der Gelenkteile 24 und 25 bzw. 22 und 23 zulassen. Durch Druck in Richtung des Pfeiles 37 auf den Griff 2 wird dieser Vorgang unterstützt oder eingeleitet. Danach klappen die Taschenseitenteile 3, 4 wieder in Richtung der Pfeile 41, 42 nach innen, so dass sie in die gestreckte Lage gemäß Figur 2 gelangen. Anschließend werden die Taschenseitenteile 3, 4 in Richtung der Pfeile 38, 39 aufeinander zubewegt, wie aus Figur 2 hervorgeht, so dass wiederum die umwandelbare Tasche 1 als Tragtasche gemäß Figur 1 dienen kann.
Es ist auch eine vorteilhafte Ausgestaltung im Rahmen der Erfindung die Tragbänder 11, 12 ohne die Tragstäbe 13, wie sie in Figur 3 dargestellt sind, zu verwenden. In diesem Fall können die tragbänder 11, 12 direkt mit den nicht näher bezeichneten Faltbereichen der jeweiligen steifen Bereiche 14 bis 21 oder zwischen diesen verbunden, bzw. verklebt oder vernäht werden. Vorzugsweise kann dies auf mittlere Höhe des Tragkorbs geschehen, beispielsweise für einen Tragriemen bzw. für ein Tragband 12 zwischen den steifen Bereichen 14, 15 auf halber Höhe und für den Tragriemen bzw. des Tragband 11 zwischen den steifen Bereichen 16,17 in dem Faltbereich.
Die vorangehenden Ausführungen zeigen, dass viele Ausgestaltungen für die umwandelbare Tragtasche denkbar sind, so können alle gängigen Materialien sowohl für die Taschenseitenteil 3,4, beispielsweise Leder, Kord,
Kunststoff, Lackleder usw. verwendet werden und für den Klapprahmen 44 können Holz oder Metall oder Kunststoffteile eingesetzt werden, wobei es vorteilhaft ist, oder den ästhetischen momentanen Modeströmungen entspricht, für die Außenseiten der Taschenseitenseitenteile 3, 4 und für den Griff Leder zu verwenden. Jedoch ist die Erfindung nicht auf diese Ausführungsformen beschränkt.

Claims (14)

1. Umwandelbare Tasche (1, Fig. 1) zur Korbtasche (1, Fig. 3) mit v- förmig aufklappbaren (Fig. 2) und wieder aufstellbaren (Fig. 3) Taschenseitenteilen (3, 4), wobei zwischen den Taschenseitenteilen (3, 4) mindestens zwei faltbare Innenteile angeordnet sind, die beim Aufklappen (Fig. 3) der Taschenseitenteile (3, 4, Fig. 2, 3) eine Bodenplatte (9, Fig. 3) bilden und faltbare Längsseitenteile (14, 15, 16, 17; 18, 19, 20, 21) die Taschenseitenteile (3, 4) und die Bodenplatte (9) verbinden.
2. Tragtasche (1; Fig. 1), insbesondere nach Anspruch 1, mit aus zwei auseinander klappbaren Seitenteilen (3, 4) bestehende Damen- oder Herrentasche mit mindestens einem Griff (2), der am oberen Bereich der Tasche (1) zwischen den beiden Seitenteilen (3, 4) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass zur Bildung einer Korbtasche (1, Fig. 3) die beiden Seitenteile (3, 4) im unteren Bereich aufklappbar sind (Fig. 2), so dass die parallel zu den Seitenteilen (3, 4) angeordneten inneren Teile (Fig. 1) als Bodenplatte (9, Fig. 3) für die Korbtasche (1, Fig. 3) dienen, wobei der oberhalb der aufgeklappten Seitenteile (3, 4, Fig. 3) stehende Griff (2) hochziehbar ist (8, Fig. 2) und über Zug- und Stabilisierungshilfen (10, 11, 12, 13, 22-36) die Seitenteile (3, 4) etwa senkrecht aufstellbar sind und die Seitenteile (3, 4) und die Bodenplatte (9) verbindende faltbare beidseitig angeordneten Verbindungsteile (14-17, und 18- 21) aufspannbar oder auseinanderziehbar sind.
3. Umwandelbare Tasche nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass an den Außenseiten der Taschenteile (3, 4) Seitentaschen (5, 7) angeordnet sind, die von der anderen Seite der Taschenseitenteile (3, 4) Zugriff haben.
4. Umwandelbare Tragtasche nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Zug- und Stabilisierungshilfen beidseitig an dem Griff (2) befestigte Tragbänder oder -riemen (z. B. 11, 12) umfassen, die an ihren anderen Enden mit Tragstäben (z. B. 10, 13) verbunden sind, die jeweils an einem seitlichen unteren Eck der Korbtasche (1, Fig. 3) fixiert sind.
5. Umwandelbare Tragtasche insbesondere nach einem der vorangehenden Ansprüche 2-4, dadurch gekennzeichnet, dass im zur Tragtasche aufgespannten Zustand (Fig. 3) der Bügel (2) auf einem u-förmigen, die Korbtasche (1, Fig. 3) umfassenden Bügel (44) angeordnet ist.
6. Umwandelbare Tasche nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Bügel als Klapprahmen (44, Fig. 4) ausgebildet ist, der beidseitig aus scherenartig miteinander über Arretiergelenke (29, 31) verbundene Teile (22, 23; 24, 25) umfasst, wobei die unteren Enden der Teile (23, 25) abgewinkelte Traghaken (26, 27) aufweisen.
7. Umwandelbare Tasche nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der u-förmige Klapprahmen (44) einen Bodentragstab (32) aufweist, der an den Enden jeweils beidseitig mit Auflagen oder Tragflächen (33, 34) versehen ist, unter die die Traghaken (26, 27) eingreifen bzw. in diese unterfassen.
8. Umwandelbare Tasche nach einem der Ansprüche 5-7, dadurch gekennzeichnet, dass der Griff (2) über Halterungen (35, 36) mit den Tragbändern (11, 12) und über Gelenke (28, 29) mit jeweils den oberen Gelenkteilen (22, 24), deren untere Enden über die Schnappgelenke (29, 31) mit den unteren Gelenkteilen (23, 25) verbunden sind.
9. Umwandelbare Taschen nach einem der Ansprüche 5-8, dadurch gekennzeichnet, dass die unteren Gelenkteile (23, 25) mit den Traghaken (26, 27) aus zwei parallelen Teilen besteht, so dass die Traghaken (26, 27) seitlich beidseitig des Bodentragstabes (32) die Auflagen (33, 34) unterfassen können.
10. Umwandelbare Tasche nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kapprahmen (44) aus Metall oder Holz oder aus Kunststoff besteht.
11. Klappbare Tasche nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenteile (14-21) aus steifen dreieckförmigen faltbaren Teilen bestehen, die etwa bis zur Mitte mit den Tragstäben (10, 13) verbunden (vernäht oder verklebt) sind.
12. Faltbare Tasche nach einem der vorangehenden Ansprüche 2-11, dadurch gekennzeichnet, dass die faltbaren Teile (14-21), die in Zwickel zwischen Bodenstab (32) und Tragstäben (11, 13) anstoßen, etwa über einen Bereich von 5-10 mm nicht mit diesen Teilen verbunden (verklebt oder vernäht) sind.
13. Faltbare Tasche nach einem der vorangehenden Ansprüche 2-12, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplatte (9, Fig. 7) zweiteilig ausgebildet ist und an ihren mittleren Faltbereich oberhalb des Bodentragstabarmes (32) angeordnet und durch diesen und die Auflagen (33, 34) stabilisiert wird.
14. Faltbare Tragtasche nach einem der vorangehenden Ansprüche 1- 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Taschenseitenteile (3, 4) und/oder die steifen Bereiche (14-21) aus Leder, oder Kord, oder Kunstoff oder einem Gewebe besteht.
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