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DE20016014U1 - Gehäuse für ein medizinisches, elektrisches und/oder elektronisches Gerät - Google Patents

Gehäuse für ein medizinisches, elektrisches und/oder elektronisches Gerät

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DE20016014U1
DE20016014U1 DE20016014U DE20016014U DE20016014U1 DE 20016014 U1 DE20016014 U1 DE 20016014U1 DE 20016014 U DE20016014 U DE 20016014U DE 20016014 U DE20016014 U DE 20016014U DE 20016014 U1 DE20016014 U1 DE 20016014U1
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housing
housing according
front panel
strip
panel
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DE20016014U
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English (en)
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Siemens Corp
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Siemens Corp
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Publication date
Application filed by Siemens Corp filed Critical Siemens Corp
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05KPRINTED CIRCUITS; CASINGS OR CONSTRUCTIONAL DETAILS OF ELECTRIC APPARATUS; MANUFACTURE OF ASSEMBLAGES OF ELECTRICAL COMPONENTS
    • H05K5/00Casings, cabinets or drawers for electric apparatus
    • H05K5/06Hermetically-sealed casings
    • H05K5/061Hermetically-sealed casings sealed by a gasket held between a removable cover and a body, e.g. O-ring, packing

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Microelectronics & Electronic Packaging (AREA)
  • Casings For Electric Apparatus (AREA)

Description

200017905
Beschreibung
Gehäuse für ein medizinisches, elektrisches und/oder elektronisches Gerät
Die Erfindung richtet sich auf ein Gehäuse für ein medizinisches, elektrisches und/oder elektronisches Gerät mit einer ebenen Vorderseite.
Bei gattungsgemäßen Geräten ist zumeist ein numerisches, alphanumerisches und/oder graphisches Anzeigeelement vorhanden, um beispielsweise Messergebnisse für eine Person sichtbar darzustellen. Derartige Anzeigeelemente werden naturgemäß von einer transparenten Abdeckung vor Staub geschützt. Diese Abdeckung wird zumeist in einen Ausschnitt der ansonsten aus beispielsweise Stahlblech oder Kunststoff gefertigten Frontseite des Gehäuses eingesetzt. Dadurch ergibt sich eine Fuge, die u. a. zum Schutz vor eindringender Feuchtigkeit abgedichtet werden muss; im Bereich einer derartigen Fuge liegt darüber hinaus eine Unstetigkeit des Gehäuses vor, die sich schwer oder gar nicht reinigen lässt, so dass sich hier im Laufe der Zeit ein Staub- und Schmutzbelag bildet, der einen optimalen Nährboden für Bakterien bietet. Da andererseits hochtechnische, elektronische Geräte nicht einfach durch beispielsweise Kochen o. ä. desinfiziert werden können wie Operations- oder Untersuchungsbestecke, stellen diese in Krankenhäusern einen Problemfall dar, wo derzeit stets ein Kompromiss zwischen Hygiene einerseits und Funktionssicherheit der Geräte andererseits eingegangen werden muss.
Aus dem Nachteil des beschriebenen Stands der Technik resultiert das die Erfindung initiierende Problem, eine Anordnung für ein gattungsgemäßes Gerätegehäuse zu finden, wobei an einer Front- oder sonstigen Außenseite des Gehäuses wenigstens 5 ein Anzeigeelement sichtbar sein soll, und wobei gleichzeitig das Gehäuse leicht zu reinigen sein soll. In dem angestrebten Idealfall soll das Gerät sogar in die Lage versetzt werden,
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einer Desinfektionsbehandlung unterzogen werden zu können, ohne dass die Betriebssicherheit des Gerätes darunter leidet.
Die Lösung dieses Problems gelingt dadurch, dass die Vorderseite als getrennt hergestellte Frontplatte ausgebildet ist, die auf der Außenseite eines an dem Umfang der Vorderseite entlanglaufenden, sich zur Mitte der Vorderseite hin und in deren Ebene hinein erstreckenden Gehäusestreifens aufgeklebt ist.
Somit besteht die gesamte Vorder- oder Sichtseite des Gehäuses aus einer einzigen, glatten und bis zu dem Rand durchgehenden Platte und somit sind eventuell durch das Verkleben mit dem übrigen Gehäuse entstehende Unstetigkeiten auf die angrenzenden Seitenflächen verlegt, so dass die Vorderseite vollständig und ohne großen Aufwand gereinigt oder gar desinfiziert werden kann. Sofern sämtliche Bedienungseinheiten wie beispielsweise Schaltflächen, Folientaster u. ä. auf der Vorderseite des Gehäuses angeordnet sind, so besteht bei sachgemäßer Bedienung keine Gefahr, dass Personen bei Berührung der desinfizierten Gerätevorderseite mit irgendwelchen Krankheitserregern infiziert werden. Da andererseits die!Verbindung mit dem Gehäuse durch Kleben erfolgt, ist es ohne Schwierigkeiten möglich, selbst auf Schrauben oder sonstige Verbindungsmittel zu verzichten, so dass die Frontplatte einfach zusammenhängend, d. h. ohne jegliche Durchbrechungen ausgeführt sein kann. Darüber hinaus kann eine Verklebung mit einem streifen- oder linsenförmigen Klebauftrag herbeigeführt werden, so dass der Klebstoff zuverlässig die Lücken zwischen dem Gehäuse und der erfindungsgemäßen Vorder- oder Sichtplatte schließt und abdichtet. Durch diese Abdichtungsfunktion ist es einfach möglich, auch den Bereich des Stoßes zwischen Gehäuse und Vorder- oder Sichtplatte zu reinigen oder mit einem beispielsweise dampfförmigen Desinfektionsmittel zu behandeln. Dies gilt um so mehr bei Geräten, welche nur eine geringe Wärme entfalten, so dass auf Kühlungsschlitze oder Öffnungen verzichtet werden kann. Elektrische oder sonstige
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Anschlüsse können entweder in einer wasserdichten Ausführung verwendet werden oder aber unter einer beispielsweise anschraubbaren und abdichtenden Kappe während einer Desinfektionsphase verborgen werden. Somit lässt sich ein erfindungsgemäßes Gerät ohne weiteres in Operationssälen oder sonstigen möglichst keimfreien Räumen einsetzen. Dies kann mit einem minimalen Konstruktionsaufwand erreicht werden, und darüber hinaus bildet eine völlig glatte und rahmenlose Gehäusevorderseite eine äußerst funktioneile und damit gleichzeitig auch ästhetische Form.
Es hat sich als günstig erwiesen, dass der Gehäusestreifen durch Umbiegung der Gehäuseseiten gebildet ist. Hierdurch ist es möglich, ohne zusätzliche Verbindungsmittel und auch ohne zusätzliche Öffnungen in dem Gehäuse die für die Befestigung der erfindungsgemäßen Frontplatte erforderlichen Kontaktflächen zu schaffen.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass die nach innen umgebo-0 genen Streifen der Gehäuseseiten im Bereich der Kanten auf Gehrung gesägt sind, so dass sie stumpf aneinanderstoßen. Diese Maßnahme dient der:Schaffung einer völlig ebenen Kon- ■ taktfläche zum Aufkleben der erfindungsgemäßen Gehäusevorderoder Sichtseite, so dass eine ebene und steife Platte an dem gesamten Gehäuseumfang bündig anliegt und mit einem minimalen Klebestoffauftrag eine optimale Haftung einerseits und zuverlässige Abdichtung andererseits erreicht werden kann. Obzwar von der Erfindung eine völlig ebene Vorderseite präferiert wird, soll in diesem Zusammenhang angemerkt werden, dass bei-0 spielsweise auch zumindest teilweise pult- und/oder rampenförmig gestaltete Vorderseiten od. dgl. nach dem erfindungsgemäßen Prinzip hergestellt und mit dem Gehäuse verbunden werden können, wobei sodann der Gehäusezuschnitt entsprechend angepasst sein muss; auch hier sollten jedoch die als Kon-5 taktflächen dienenden Randstreifen des Gehäuses durch Umbiegungen geschaffen sein und im Bereich von zusätzlichen Biege-
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kanten sollte für ein stumpfes Aneinanderstoßen der einzelnen umgebogenen Randabschnitte Sorge getragen werden.
Diese Ausführungsform lässt sich dahingehend weiterbilden, dass die stumpf aneinanderstoßenden Streifen der Gehäuseseiten miteinander verschweißt oder verlötet sind. Diese Maßnahme dient einerseits zur Versteifung des Gehäuses, andererseits wird dadurch sichergestellt, dass auch in den Ecken des Gehäuses keine Öffnungen verbleiben, sondern dass der die erfindungsgemäße Vorder- oder Sichtseite aufnehmende, die betreffende Gehäuseöffnung randseitig umlaufende Streifen allseitig dichtend in die angrenzenden Seitenwände des Gehäuses übergeht. Sofern das Gehäuse aufgrund anderer Maßnahmen eine ausreichende Stabilität erhält, welche zusätzlich durch die aufgeklebte steife Vorder- oder Sichtseite noch erhöht wird, so ist eine „weiche" Verbindung wie beispielsweise Löten völlig ausreichend.
Die Erfindung sieht weiterhin vor, dass die Frontplatte mittels einer rundumlaufenden Klebstofflinie dicht auf dem vorderseitigen Gehäusestreifen festgeklebt ist. Dies kann einfach dadurch erfolgen, dass der Klebstoffauftrag mittels ei-■ ner Düse erfolgt, die bei kontinuierlichem Austritt des Klebstoffmittels an dem randseitig umlaufenden Gehäusestreifen und/oder an dem Rand der aufzuklebenden Platte entlanggeführt wird. Durch das anschließende Zusammenfügen und gegebenenfalls Pressen wird der noch weiche Klebstoff allenfalls auseinandergedrückt; es können solchenfalls jedoch keinerlei Spalte verbleiben, so dass eine innige Verbindung und eine 0 zuverlässige Abdichtung gleichzeitig hergestellt werden.
Ferner hat es sich bewährt, die Kanten und/oder Ecken der Frontplatte abgerundet auszubilden. Dadurch wird einerseits die Reinigung erleichtert und andererseits die Verletzungsgefahr vermindert. Vorzugsweise stimmt der Krümmungsradius an den Kanten zwischen aneinandergrenzenden Stirnseiten der erfindungsgemäßen Vorder- oder Sichtplatte mit dem Krümmungsra-
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dius der sich anschließenden Gehäusekante überein, so dass hier keinerlei Abstufungen entstehen. Eine die Sichtseite der erfindungsgemäßen Platte sowie deren Rückseite umlaufende Kante kann mit einem vergleichsweise kleinen Krümmungsradius von beispielsweise 0,5 - 2 mm ausgebildet sein, so dass gegebenenfalls auf der Vorder- und/oder Rückseite der erfindungsgemäßen Platte aufgebrachte Überzüge der unterschiedlichsten Art nur in einem minimalen Randbereich abgetragen werden.
Die Erfindung bietet weiterhin die Möglichkeit, dass die Rückseite der Frontplatte eine elektrisch leitende, vorzugsweise durchsichtige Schicht aufweist. Eine derartige Leitfähigkeit kann beispielsweise durch Verwendung eines leitfähigen Klebstoffs oder durch eine sonstige Kontaktierung mit dem übrigen, vorzugsweise metallischen Gehäuse oder Chassis des Gerätes verbunden und damit gegebenenfalls geerdet sein. Insgesamt ergänzt diese Beschichtung ein metallisches Gehäuse auch an der Vorder- oder Sichtseite zu einem vollständig geschlossenen, faradayschen Käfig, so dass der Innenraum des Gehäuses elektrisch von der Umgebung abgeschirmt ist und elektromagnetische Wellen weder in das Gehäuse hineindringen und gegebenenfalls die: dortige Elektronik stören noch aus dem Gehäuse abgegeben werden können. Um die Ablesbarkeit von Anzeigeelementen nicht zu beeinträchtigen, kann die elektrisch leitende Schicht durchsichtig ausgebildet sein oder an bestimmten Stellen Aussparungen aufweisen.
Die Erfindung empfiehlt, der Frontplatte eine Stärke von etwa 2 bis 5 mm zu erteilen. Bei Verwendung handelsüblicher, sta-0 biler Werkstoffe genügt eine derartige Stärke, um der erfindungsgemäßen Platte eine ausreichende Steifigkeit zu verleihen, so dass diese sich auch bei größeren, mechanischen Einwirkungen, insbesondere Stößen, nicht verformt.
5 Weitere Vorteile ergeben sich, wenn die Frontplatte zumindest bereichsweise transparent ausgebildet ist. Dieses Merkmal erlaubt die Anordnung von Anzeigeelementen hinter der Front-
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platte, so dass diese ähnlich einem Filter die optische Information passieren lässt, jedoch Partikel und insbesondere Keime von dem Innenraum des Gehäuses zuverlässig fernhält.
Bevorzugt ist die Frontplatte aus Mineralglas gefertigt. Derartiges Glas ist sehr hart und erhält auch bei mäßigen mechanischen Einwirkungen keinerlei Kratzer, so dass die Ablesgenauigkeit von dahinter verborgenen Anzeigeelementen über die gesamte Betriebsdauer des Gerätes hinweg aufrechterhalten bleibt. Je nach Zusammensetzung des Mineralglases kann dieses äußerst harte Eigenschaften aufweisen, so dass auch bei starken und stärksten Einwirkungen keine Beschädigung zu befürchten ist. Einen Extremfall bietet hierbei die Verwendung von sogenanntem Panzerglas, wobei vergleichbare Werkstoffe auch bereits bei einer Stärke von etwa 3-5 mm nahezu unzerstörbare Eigenschaften aufweisen. Geeignete Glaszusammensetzungen werden üblicherweise als Sicherheitsglas bezeichnet, und sie können durch einen mehrschichtigen Aufbau eine zusätzliche Stabilität erhalten, wobei zwischen zwei Mineralglasplatten beispielsweise eine Kunststoffplatte eingelegt sein kann. Deren vergleichsweise hohe Elastizität sorgt dafür, dass selbst bei Sprüngen in den äußeren Glasplatten die abdichtende Wirkungen der nahezu unzerbrechlichen Kunststofflage aufrechterhalten bleibt. Sofern ausschließlich großflächige Anzeigeelemente verwendet werden, deren Lesbarkeit durch minimale Kratzer in der Gehäusevorder- oder Sichtseite nicht beeinträchtigt wird, können auch transparente Kunststoffplatten, beispielsweise aus Acrylglas Verwendung finden.
0 Indem der Randbereich der Frontplatte an der Rückseite und/oder an der Vorderseite bedruckt ist, so ist es möglich, den sich nach innen erstreckenden Gehäusestreifen und/oder den Klebebereich zu verdecken. Hierbei handelt es sich vor allem um eine ästhetisch wirkende Maßnahme, welche jedoch bei 5 medizinischen Anwendungen den Vorteil hat, dass die eigentlichen Anzeige- und/oder Bedienflächen deutlicher von dem inaktiven Randbereich der erfindungsgemäßen Vorder- oder Sicht-
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fläche unterschieden und dadurch hervorgehoben werden. Bei einem derartigen Bedrucken ist darauf zu achten, dass die Druckfarbe einerseits eine hohe Haftkraft an der Plattenrückseite aufweist und andererseits in der Lage ist, mit dem zur Verklebung verwendeten Klebstoff eine innige Verbindung einzugehen .
Die Erfindung erfährt eine sinnvolle Ergänzung dadurch, dass die Vorderseite der Frontplatte antireflektierend ausgebildet ist, bspw. durch eine Beschichtung und/oder Ätzung. Diese Maßnahme dient der Vermeidung von Ablesefehlern und erhöht damit die Sicherheit bei Anwendungen im medizinischen Bereich.
Schließlich entspricht es der Lehre der Erfindung, dass auf der Vorderseite der Frontplatte ein Touchpanel und/oder eine Folientastatur angeordnet, insbesondere aufgeklebt ist. Vorzugsweise sind derartige Bedienelemente ebenfalls über die gesamte Fläche der erfindungsgemäßen Vorder- oder Sichtseite ausgedehnt, so dass hier keine zusätzlichen Unstetigkeiten hervorgerufen werden. Da jedoch ohnehin die erfindungsgemäße Frontplatte einen vollständigen, vorderseitigen Gehäuseabschluss bildet, sind minimale, beim Aufkleben verbleibende Kanten im Bereich des Umfangs beispielsweise einer Folientastatur unkritisch, da diese Bereiche gefahrlos auch mit starken Desinfektionsmitteln behandelt werden können, ohne dass beispielsweise Feuchtigkeit in das Gerätegehäuse einzudringen vermag.
0 Weitere Merkmale, Einzelheiten, Vorteile und Wirkungen der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigt:
FIG 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Gerätes;
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FIG 2 das Detail II aus Fig. 1; sowie
FIG 3 einen Schnitt durch die Fig. 1 entlang der Linie III - III.
Das erfindungsgemäße Gerät 1 kann die Funktionalität eines Bildschirms bspw. für ein Oszilloskop, Endoskop oder ein sonstiges medizinisches Gerät aufweisen, wobei aus Gründen der Platz- und Energieersparnis eine großflächige Flüssigkristallanzeige verwendet wird, so dass das Gerätegehäuse 2 eine überwiegend flächige Erstreckung aufweist. Die ebene Vorderseite 3 des Gehäuses 2 hat einen rechteckigen Umfang und entspricht hinsichtlich ihrer Ausmaße etwa den betreffenden Abmessungen der dahinter angeordneten Flüssigkristallanzeige.
Das Gehäuse wird ergänzt durch einen rückseitigen Gehäuseteil 4, der in dem vorliegendem Konstruktionsbeispiel eine leicht konvexe, beispielsweise zylindermantelsegementförmig gewölbte Rückwand 5 sowie vier untereinander sowie gegenüber der Vorderseite 3 lotrechte Randseiten 6, 7 aufweist. Das rückwärtige Gehäuseteil 4 kann als einstückige Schale hergestellt sein, insbesondere durch Tiefziehen aus einem Stahl- oder Eisenblech mit geeignetem Zuschnitt.» An der Rückwand 5 können abgedichtete Durchführungsöffnungen für ein Stromversorgungsund ein Informationsübertragungskabel vorgesehen sein, oder aber abgedichtete Steckanschlüsse für entsprechende Kabelverbindungen. Ferner kann an der Unterseite der rückwärtigen Gehäuseschale 4 ein Standfuß oder ein Befestigungswinkel ange-0 ordnet, beispielsweise angeklebt oder -geschweißt sein.
Wie FIG 2 zeigt, weist die Gehäuseschale 4 im Bereich der Kanten 8 zwischen aneinandergrenzenden Randseiten 6, 7 einen vergleichsweise großen Krümmungsradius von mehreren Millimetern auf, wodurch die Reinigung des Gehäuses erleichtert wird. Entsprechende Krümmungsradien können auch im Bereich der Kanten 9 zwischen den Randseiten 6,7 einerseits und der
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Rückwand 5 andererseits vorgesehen sein (vgl. FIG 3). Die rückwärtige Gehäuseschale 4 ist vorzugsweise korrosionsfrei ausgebildet, beispielsweise aus einem rostfreien Edelstahl gefertigt oder verzinkt. Ferner kann aus ästhetischen Gründen eine Lackierung vorgesehen sein.
Wie FIG 3 weiter zeigt, weist die rückwärtige Gehäuseschale 4 im Bereich der Vorderseite 3 eine Öffnung 10 auf, die bei dem dargestellten Anwendungsfall etwa den Umfang des in dem Gehäuse 2 angeordneten Flüssigkristallelements entspricht. Dieses Fenster 10 wird im Bereich aller vier Randseiten 6, 7 von einem zu der Gehäusevorderseite 3 parallelen Streifen 11 umlaufen, der durch eine rechtwinklige Umbiegung 12 der jeweils angrenzenden Randseite 6, 7 nach innen gebildet ist. Der Randstreifen 11 kann eine Breite etwa zwischen 5 und 25 mm aufweisen. Vor oder nach dem Umbiegen sind die jeweiligen Streifen 11 im Bereich der Gehäuseecken 13 auf Gehrung gestanzt, gesägt oder auf sonstigem Wege verformt, so dass die Streifen 11 aller Randseiten 6, 7 nach dem Umbiegen in einer 0 gemeinsamen Ebene liegen. Zur Abdichtung der Eckbereiche 13 sind die im Bereich der Ecken 13 aneinanderstoßenden Streifenteile 11; miteinander verlötet oder verschweißt, wodurch der Rand 11 eine zusätzliche Stabilität erhält. Die verlöteten Bereiche können an der Vorderseite angeschliffen sein, so 5 dass der Randstreifen 11 völlig eben ist.
Anschließend wird auf dessen Vorderseite 14 eine völlig lückenlose, die Ausnehmung 10 vollständig umlaufende Spur eines zunächst flüssigen oder pastosen Klebstoffs 15 aufgetragen 0 und sodann die Frontplatte 3 auf die mit Klebstoff 15 eingestrichenen Randstreifen 11 aufgesetzt. Die Breite und Höhe der Frontseite 3 entspricht exakt der Breite bzw. Höhe der rückwärtigen Gehäuseschale zwischen deren ebenen Randseiten 6 bzw. 7. Durch geeignete Ausrichtung der Vorderseite 3 gegen-5 über dem rückwärtigen Gehäuseteil 4 während der Aushärtungsphase des Klebstoffs 15 kann sichergestellt werden, dass sich im fertigen Zustand ein formschönes Gehäuse 2 ergibt, bei dem
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allenfalls eine kaum wahrnehmbare, seitliche Fuge 16 an der Stoßstelle zwischen der Gehäusevorderseite 3 und der rückwärtigen Gehäuseschale 4 verbleibt. Diese Fuge 16 kann auf ein Minimum reduziert werden, indem die Gehäusevorder- und -rückseiten 3, 4 während der Aushärtephase des Klebstoffs 15 mit Druck aneinandergepresst werden.
Die Gehäusevorderseite 3 ist aus einem harten Mineralglas hergestellt, dessen Vorderseite durch eine Ätzbehandlung mit einer minimalen Rauhigkeit versehen ist, so dass keine Spiegelungsreflexe auftreten. Anstelle einer derartigen Ätzbehandlung kann auch auf der Vorderseite 17 eine antireflektierende Beschichtung aufgetragen sein. Um den Klebstoffstreifen 15 zu verdecken, kann an der Vorderseite 17 und/oder an der Rückseite 18 der transparenten Glasplatte 3 ein undurchsichtiger Rand mit einer auf das Gehäuse 4 abgestimmten Farbe aufgedruckt sein.
Wie FIG 2 zeigt, sind die Krümmungsradien in dem Bereich der Kanten 19 zwischen den Rand- oder den Stirnseiten 20, 21 der Glasplatte 3 den Krümmungsradien im Bereich der Kanten 8 zwischen den betreffenden Randseiten 6, 7 der rückwärtigen Gehäuseschale 4 angepasst, so dass der stirnseitig umlaufende Rand 20, 21 der Glasplatte 3 bei exakter Ausrichtung derselben gegenüber der rückwärtigen Gehäuseschale vollständig mit dem Gehäuserand 6, 7, 8 fluchtet.
FIG 3 ist ferner zu entnehmen, dass im Bereich der die Vorderseite 17 umgebenden Kanten 22 wie auch im Bereich der die Rückseite 18 umschließenden Kanten 23 jeweils Anfasungen mit der Breite eines Bruchteils der Plattenstärke 3 vorgesehen sind. Diese dienen wie auch die Abrundungen 13, 8, 9 der Verminderung einer Verletzungsgefahr. Anstelle von Anfasungen können auch Abrundungen vorgesehen sein.
Das erfindunsgemäße Gerät 1 ist leicht zu reinigen und kann dank seines abgedichteten Innenraums selbst einer intensiven
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Desinfektionsbehandlung ausgesetzt werden. Es kann daher beispielsweise bei Operation mit endoskopiseher Bildübertragung aus Körperöffnungen eingesetzt werden o. ä. Wenn das Gerät andererseits zusätzliche Eingabefunktionen erfüllen soll, so kann zu diesem Zweck beispielsweise auf der Vorderseite 17 der Glasplatte 3 eine berührungssensitive Folie aufgeklebt sein, so dass durch Einblenden von Schaltflächen auf der von dem Gehäuse 2 umschlossenen Flüssigkristallanzeige eine Kommunikationsbereitschaft mit einer Bedienungsperson hergestellt werden kann, wobei die Koordinaten eines Berührungspunkts auf der berührungssensitiven Folie erfasst und mit den eingeblendeten Schaltflächen verglichen werden, um die-gewünschte Funktion zu ermitteln und anschließend ausführen zu können. Vorzugsweise erstreckt sich eine derartige, berührungssensitive Folie über den gesamten Bereich der Glasplattenvorderseite 17 innerhalb der Anfasungen 22, so dass auch hier keinerlei Gehäuseunstetigkeiten entstehen, welche eventuell Reinigungs- und/oder Desinfektionsprobleme mit sich bringen könnten.
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Claims (14)

1. Gehäuse (2) für ein medizinisches, elektrisches und/oder elektronisches Gerät (1) mit einer ebenen Vorderseite (3), dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderseite (3) als getrennt hergestellte Frontplatte ausgebildet ist, die auf der Außenseite (14) eines an dem Umfang der Vorderseite (3) entlanglaufenden, sich zur Mitte der Vorderseite (3) hin und in deren Ebene hinein erstreckenden Gehäusestreifens (11) aufgeklebt (15) ist.
2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäussestreifen (11) durch Umbiegung (12) der Gehäuseseiten (6, 7) gebildet ist.
3. Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die sich nach innen erstreckenden Streifen (11) der Gehäuseseiten (6, 7) im Bereich der Stoßkanten auf Gehrung gesägt sind, so dass sie stumpf aneinanderstoßen.
4. Gehäuse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die stumpf aneinanderstoßenden Streifen (11) der Gehäuseseiten (6, 7) miteinander verschweißt oder verlötet sind.
5. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Frontplatte (3) mittels einer rundumlaufenden Klebstofflinie (15) dicht auf dem vorderseitigen Gehäusestreifen (11) festgeklebt ist.
6. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kanten (19, 22, 23) und/oder Ecken der Frontplatte (3) abgerundet sind.
7. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückseite (18) der Frontplatte (3) eine elektrisch leitende, vorzugsweise durchsichtige Schicht aufweist.
8. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Frontplatte (3) eine Stärke von 2 bis 5 mm aufweist.
9. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Frontplatte (3) zumindest bereichsweise transparent ausgebildet ist
10. Gehäuse nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Frontplatte (3) aus Mineralglas gefertigt ist.
11. Gehäuse nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Frontplatte (3) aus Sicherheitsglas, insbesondere Verbundglas gefertigt ist.
12. Gehäuse nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Randbereich der Frontplatte (3) an der Vorder- und/oder Rückseite (17, 18) bedruckt ist, um den Gehäusestreifen (11) und/oder den Klebebereich (15) zu verdecken.
13. Gehäuse nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderseite (17) der Frontplatte (3) antireflektierend ausgebildet ist, bspw. durch eine Beschichtung und/oder Ätzung.
14. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Vorderseite (17) der Frontplatte (3) ein Touchpanel und/oder eine Folientastatur angeordnet, insbesondere aufgeklebt ist.
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