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Leuchte mit zwei Lichtquellen
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Leuchte mit zwei Lichtquellen nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Es sind Leuchten bekannt, welche mindestens zwei voneinander getrennt ein- und ausschaltbare Lichtquellen aufweisen. Durch das wahlweise Einschalten der verschiedenen Lichtquellen können unterschiedliche Beleuchtungseffekte erzielt werden.
Ferner können die Lichtquellen unterschiedliche Funktionen erfüllen, wobei beispielsweise eine erste Lichtquelle in erster Linie der Beleuchtung dient, während mit der zweiten Lichtquelle besondere Effekte oder Stimmungen erzielt werden sollen. So ist beispielsweise eine Wandleuchte bekannt, bei der eine erste Lichtquelle, der ein entsprechender Reflektor zugeordnet ist, zur direkten Beleuchtung des Raumes verwendet wird. Einer zweiten Lichtquelle ist ein Licht-Auskopplungselement zugeordnet, bei dem es sich beispielsweise um ein transparentes Lichtleitelement handelt. Dieses liegt in einem Bereich, der von der ersten Lichtquelle nicht erhellt wird, so daß es bei ausgeschalteter zweiter Lichtquelle dunkel erscheint. Das von der zweiten Lichtquelle emittierte Licht wird in das Lichtleitelement eingekoppelt und dann von diesem abgestrahlt. Je nachdem, welche Lichtquelle eingeschaltet ist, wird somit eine unterschiedliche Stimmung erzeugt.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Leuchte der oben genannten Art anzugeben, mit der weitere interessante Beleuchtungseffekte erzielt werden können.
Die Aufgabe wird durch eine Leuchte gemäß Anspruch 1 gelöst. Diese weist eine erste Lichtquelle auf, der ein Reflektor zugeordnet ist Ferner ist eine von der ersten Lichtquelle separate zweite Lichtquelle vorgesehen, der ein Licht-Auskopplungselement zugeordnet ist. Dieses Licht-Auskopplungselement ist dabei so angeordnet, daß es außerhalb des Bereichs liegt, in den das von der ersten Lichtquelle abgegebene Licht durch den Reflektor reflektiert wird. Erfindungsgemäß weist die Leuchte eine Lichtkopplungsvorrichtung auf, durch welche ein Teil des von der ersten Lichtquelle abgegebenen Lichts in das Licht-Auskopplungselement, welches der zweiten Lichtquelle zugeordnet ist, eingekoppelt wird. Wird nun lediglich die erste Lichtquelle eingeschaltet, so wird mit Hilfe der Lichtkopplungsvorrichtung ein Teil des von der ersten Lichtquelle abgegebenen Lichts auch in das Licht-Auskopplungselement eingestrahlt, so daß dieses trotz ausgeschalteter zweiter Lichtquelle mit reduzierter Helligkeit erscheint. Auf diese Weise wird ein interessanter Beleuchtungseffekt erzielt.
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Weiterbildungen der-Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. So kann die Lichtkopplungsvorrichtung beispielsweise durch mehrere sich von einer Auskopplungsöffnung des Reflektors zu dem Licht-Auskopplungselement erstreckende Lichtleiter gebildet werden. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, eine sich von der Auskopplungsöffnung des Reflektors zu dem Licht-Auskopplungselement erstreckende lichtleitende Platte zu verwenden, in der der Lichttransport mittels Totalreflexion erfolgt. Um das Einkoppeln des von der zweiten Lichtquelle abgegebenen Lichts in das Licht-Auskopplungselement zu verbessern, kann vorgesehen sein, daß auf der dem Licht-Auskopplungselement abgewandten Seite der zweiten Lichtquelle ein weiterer Reflektor angeordnet ist.
Bei dem Licht-Auskopplungselement kann es sich beispielsweise um ein flaches transparentes Lichtleitelement handeln, wobei eine Stirnseite dieses Lichtleitelements eine neben der zweiten Lichtquelle angeordnete Lichteintrittsfläche bildet, während eine oder beide Flachseiten des Lichtleitelements Lichtaustrittsflächen bilden. Dieses Lichtleitelement kann beispielsweise keilförmig sein.
Erfindungsgemäß kann zum Erzielen besonderer Beleuchtungseffekte auch eine Leuchte gemäß Anspruch 8 verwendet werden, die eine Lichtquelle sowie einen Reflektor aufweist, der das von der Lichtquelle abgestrahlte Licht auf einen vorgegebenen Bereich reflektiert. Erfindungsgemäß weist der Reflektor eine Auskopplungsöffnung auf, in welche ein Licht-Auskopplungselement eingreift, um einen Teil des von der Lichtquelle abgestrahlten Lichts auf einen Bereich zu lenken, der außerhalb des durch den Reflektor vorgegebenen Bereichs liegt. Wiederum kann durch das Auskoppeln eines geringen Teiles des Lichts auf einen eigentlich nicht erhellten Bereich ein interessanter Beleuchtungseffekt erzielt werden.
Im folgenden soll die Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnung näher erläutert werden. Figur 1 zeigt dabei ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Leuchte in Form einer Wandleuchte im Schnitt.
Die in Figur 1 dargestellte Wandleuchte 1 weist ein kastenförmiges längliches Gehäuse 8 auf, welches mit seiner Rückseite an einer Wand 12 zu befestigen ist. Die erste Lichtquelle wird dabei durch zwei längliche Leuchtstoffröhren 2 gebildet, die innerhalb eines in dem Gehäuse 8 angeordneten und nach oben offenen, länglichen Reflektors 3 angeordnet sind. Das von diesen beiden Leuchtstoffröhren 2 abgegebene Licht wird mit Hilfe des Reflektors 3 seitlich nach oben abgestrahlt, so daß die Wand 12 oberhalb der Leuchte 1 sowie evtl. die Decke eines Raumes erhellt wird. Die obere offene Seite des
Gehäuses 8 bzw. des Reflektors 3 kann durch eine transparente und das Licht diffus streuende Platte 10 abgedeckt sein. Der Reflektor 3 wird im dargestellten Beispiel durch zwei längliche Reflektorteile 3a und 3b gebildet, die derart angeordnet sind, daß an der der Wand 12 gegenüberliegenden Seite ein Spalt gebildet wird, der eine Auskopplungsöffnung 11 bildet.
In einem der Rückseite des Gehäuses 8 gegenüberliegenden Stirnteil 9 des Gehäuses 8 ist die zweite Lichtquelle der Leuchte 1 in Form einer weiteren Leuchtstoffröhre 4 angeordnet. Seitlich von dieser dritten Leuchtstoffröhre 4 befindet sich ein keilförmiges Lichtleitelement 5, dessen Stirnseite 5a die Lichteintrittsfläche für das von der Leuchtstoffröhre 4 abgegebene Licht bildet. Die Position des Lichtleitelements 5 ist derart, daß es von den beiden Leuchtstoffröhren 2 und dem Reflektor 3 nicht direkt bestrahlt wird. Um ein Einkoppeln des von der Leuchtstoffröhre 4 emittierten Lichts in das Lichtleitelement 5 zu verbessern, ist die Leuchtstoffröhre 4 auf ihrer dem Lichtleitelement 5 abgewandten Seite von einem weiteren Reflektor 7 umgeben. Das in das Lichtleitelement 5 eingekoppelte Licht wird an den beiden Flachseiten 5b und 5c hin und her reflektiert und teilweise aus dem Lichtleitelement 5 ausgekoppelt. Dabei können die beiden Flachseiten 5b und 5c an ihrer Oberfläche eine bestimmte Struktur aufweisen, welche ein gerichtetes Abstrahlen des Lichts ermöglicht.
In die Auskopplungsöffnung 11 greift das Ende einer leicht gebogenen lichtleitenden Platte 6 ein. Diese Platte 6 ist vorzugsweise genau so lang wie die drei Leuchtstoffröhren 2 und 4 und das Lichtleitelement 5 und erstreckt sich von der Auskopplungsöffnung 11 des Reflektors 3 bis zur Stirnseite 5a des Lichtleitelements 5.
Die Platte 6 besteht aus einem Material mit einem Brechungsindex, der gewährleistet, daß das von den beiden Leuchtstoffröhren 2 in die lichtleitende Platte 6 eingekoppelte Licht an der Ober- und Unterseite total reflektiert wird und erst an dem an das Lichtleitelement 5 angrenzenden Ende wieder austritt. Damit wird eine effektive Übertragung eines wenn auch nur geringen Teiles des von den beiden Leuchtstoffröhren 2 abgegebenen Lichts zu dem Lichtleitelement 5 ermöglicht.
Werden alle drei Leuchtstoffröhren 2 und 4 gemeinsam eingeschaltet, so ist zunächst die Wirkung der als Lichtkopplungsvorrichtung dienenden lichtleitenden Platte 6 nicht zu bemerken. Erst in dem Augenblick, in dem die dritte Leuchtstoffröhre 4 ausgeschaltet wird, ist das durch die lichtleitende Platte 6 von den beiden ersten Leuchtstoffröhren 2 in das Lichtleitelement 5 eingekoppelte Licht bemerkbar. Das Lichtleitelement 5 erscheint nun nicht mehr dunkel sondern schwach leuchtend.
Anstelle einer einzigen lichtleitenden Platte, die sich über die gesamte Länge der drei Leuchtstoffröhren 2 und 4 erstreckt, können allerdings auch, mehrere parallel angeordnete Lichtleiter verwendet werden. In diesem Fall wird in regelmäßigen Abständen Licht in das Lichtleitelement 5 eingekoppelt. Dieses erscheint dann nicht mehr gleichmäßig leuchtend, sondern weist regelmäßige Helligkeitsunterschiede auf, die allerdings wiederum nur für den Fall wahrnehmbar sind, daß lediglich die beiden ersten Leuchtstoffröhren 2 eingeschaltet sind und die dritte Leuchtstoffröhre 4 ausgeschaltet ist. Auch auf diese Weise läßt sich somit ein reizvoller Beleuchtungseffekt erzielen. In diesem Fall können dann anstelle einer einzigen Auskopplungsöffnung 11 auch mehrere vorgesehen sein.
Darüber hinaus ist die erfindungsgemäße Leuchte nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel einer Wandleuchte beschränkt, sondern kann als Deckenleuchte oder dergleichen ausgestaltet sein.