DE20016658U1 - Stufenstein für eine Treppe und daraus gebildete Treppe - Google Patents
Stufenstein für eine Treppe und daraus gebildete TreppeInfo
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- E04F—FINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
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Description
Die Erfindung betrifft einen Stufenstein für eine Treppe, mit einer oberen, im wesentlichen horizontalen Trittfläche, einer vorderen, im wesentlichen vertikalen Setzfläche, einer hinteren Rückfläche, die mit der Trittfläche eine Hinterkante bildet und einer im vorderen Bereich der Unterseite des Stufensteins ausgebildeten Auflagerfläche, über die der Stufenstein zur Bildung einer Treppe auf einem darunterliegenden Stufenstein auflagerbar ist. Darüber hinaus betrifft die Erfindung eine aus entsprechenden Stufensteinen gebildete Treppe.
Es ist seit langem bekannt, eine Treppe oder eine stufige Hangbefestigung, die im folgenden durch den Begriff "Treppe" mit umfaßt sein soll, aus übereinander angeordneten Stufensteinen oder Blockstufen aufzubauen. Dabei besitzt jeder Stufenstein üblicherweise die Form eines langgestreckten Quaders, der aus Stein, Beton oder Holz besteht und mit dem vorderen Ende seiner Unterseite auf das hintere
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Ende der Oberseite des darunterliegenden Stufensteins aufgelegt wird. Die verbleibende, von dem oberen Stufenstein nicht überdeckte Fläche der Oberseite des darunterliegenden Stufensteins bildet die obere, im wesentlichen horizontale Trittfläche dieser Stufe. Die Größe der Trittfläche kann durch Ausrichtung des darüberliegenden Stufensteins in gewissen Grenzen angepaßt werden. Die vordere, im wesentlichen vertikale Setzfläche und somit die Höhe der Stufe ist durch die Höhe des Quaders fest vorgegeben, so daß für Treppen mit unterschiedlicher Stufenhöhe entsprechend unterschiedliche Stufensteine verwendet werden müssen.
Damit eine Treppe für einen Menschen in einfacher Weise begehbar ist, sollte ein Schrittmaß von etwa 64 cm eingehalten werden, das sich aus der Summe der doppelten Stufenhöhe und der Länge der Trittfläche ergibt. Um diese Bedingung einzuhalten, muß bei einer durch die Höhe des Stufensteins vorgegebenen Stufenhöhe eine vorbestimmte Länge der Trittfläche vorgesehen werden. Somit ist für eine Treppe mit vorgegebener Steigung ein bestimmter quaderförmiger Stufenstein notwendig, wobei nachträgliche Anpassungen des Treppenverlaufs und der Treppensteigung ausgeschlossen sind. Um verschiedene Treppenformen ausbilden zu können, muß eine Vielzahl von unterschiedlichen Stufensteinen hergestellt und lagertechnisch vorgehalten werden, was aufwendig und kostenintensiv ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Stufenstein der genannten Art zu schaffen, mit dem unterschiedliche 0 Treppensteigungen in einfacher Weise verwirklicht werden können. Darüber hinaus soll eine aus entsprechenden Stufensteinen gebildete Treppe geschaffen werden, die in einfacher Weise an die baulichen Gegebenheiten am Einsatzort anpaßbar ist.
Diese Aufgabe wird hinsichtlich des Stufensteins erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Auflagerfläche unter einem Winkel &agr; geneigt zu der horizontalen Trittfläche verläuft und mehrere abgestufte Ausnehmungen aufweist, mit denen der Stufenstein wahlweise auf die Hinterkante des darunterliegenden Stufensteins aufsetzbar ist.
Ein oberer Stufenstein liegt mit seiner vorderen Auflagerfläche auf der Hinterkante des darunterliegenden Stufensteins derart auf, daß die Hinterkante in eine der Ausnehmungen der Auflagerfläche eingreift. Durch Wahl derjenigen Ausnehmung, die auf die Hinterkante des darunterliegenden Stufensteins aufgesetzt wird, kann der Benutzer die Ausrichtung übereinander liegender Stufensteine relativ zueinander variieren. Bei Änderung der mit der Hinterkante des untenliegenden Stufensteins in Eingriff tretenden Ausnehmung ändert sich nicht nur die Größe der Trittfläche des untenliegenden Stufensteins, sondern aufgrund der Neigung der Auflagerfläche erfolgt auch gleichzeitig eine Veränderung der Stufenhöhe. Die Ausnehmungen definieren vorbestimmte Relativstellungen der aufeinander folgenden Stufensteine, wobei durch den gegenseitigen Eingriff der Hinterkante des untenliegenden Stufensteins mit einer der Ausnehmungen des darüberliegenden Stufensteins eine hohe Positioniergenauigkeit und eine Sicherung gegen ein unbeabsichtigtes Verschieben der Stufensteine gegeben ist.
Wenn die Trittfläche des untenliegenden Stufensteins verkleinert wird, indem eine weiter innen liegende Ausnehmung des obenliegenden Stufensteins mit der Hinterkante des darunterliegenden Stufensteins in Eingriff gebracht wird, wird gleichzeitig die Stufenhöhe vergrößert, wenn die Auflagerfläche in Richtung der vorderen Setzfläche des Stufensteins nach oben geneigt ist.
Der Winkel &agr; liegt vorzugsweise im Bereich von 20° bis 40° und insbesondere im Bereich von 25° bis 30°. Auf diese Weise ist es möglich, die eingangs genannten Anforderungen bezüglich des Schrittmaßes zumindest angenähert einzuhalten. Um die genannte Bedingung exakt einzuhalten, muß erfüllt sein:
tan &agr; = 0,5, d.h. &agr; = 26,565°.
Unter Berücksichtigung der üblichen Maßabweichungen bei auf einer Baustelle errichteten Treppen kann von einer exakten Erfüllung der Anforderung ausgegangen werden, wenn der Winkel &agr; zwischen 25° und 28° liegt.
Um einen guten Eingriff zwischen der Hinterkante und der Ausnehmung sicherzustellen, sollte die Hinterkante des Stufensteins im Querschnitt komplementär zu dem Querschnitt jeder Ausnehmung ausgebildet sein, d.h. daß die Hinterkante bei Eingriff in eine Ausnehmung diese vollständig ausfüllt.
In einer möglichen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß jede Ausnehmung von einer oberen Deckfläche und einer hinteren Anschlagfläche begrenzt ist, d.h. einen dreickförmigen Querschnitt aufweist. Wenn die Hinterkante einen rechtwinkligen Querschnitt besitzt, d.h. die Trittfläche unter Bildung eines rechten Winkels in die Rückfläche des Stufensteins übergeht, sollte die Deckfläche jeder Ausnehmung im wesentlichen horizontal und die Anschlagfläehe im wesentlichen vertikal verlaufen. Um das vorgenannte Schrittmaß in jeder Stellung eines oberen Stufensteins relativ zu einem unteren Stufenstein, d.h. unabhängig davon, welche Ausnehmung des oberen Stufensteins auf die Hinterkante des untenliegenden Stufensteins aufgesetzt ist, sicherzustellen, sollte die Länge 1 der Deckfläche, d.h. ihre
Erstreckung in Längsrichtung der Treppe, vorzugsweise annähernd und insbesondere genau doppelt so groß sein wie die Höhen der Anschlagfläche.
In Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß am hinteren Ende der Trittfläche eine Vertiefung ausgebildet ist, in die eine an der Deckfläche jeder Ausnehmung angeformte Nase einführbar ist. Ein entsprechender Eingriff der Nase der Ausnehmung in die Vertiefung bewirkt, daß der obere Stufenstein sich nicht in unbeabsichtigter Weise aus seinem Eingriff mit dem darunterliegenden Stufenstein lösen kann, da er zunächst um ein geringes Maß angehoben werden muß, damit die Nase außer Eingriff mit der Vertiefung kommt.
Vorzugsweise besitzen die Vertiefung und die Nase komplementäre Querschnitte, d.h. die Nase füllt die Vertiefung vollständig aus, so daß sie zur Lagestabilisierung der Stufensteine beitragen.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Vertiefung und die Nase jeweils geneigte Gleitflächen und zugeordnete Anlageflächen aufweisen, so daß ein oberer Stufenstein beim Einsetzen seiner Nase in die Vertiefung des darunterliegenden Stufensteins selbsttätig infolge seiner Gewichtskraft entlang der übereinanderliegenden Gleitflächen bis zu einer gegenseitigen Anlage der Anlageflächen in eine vorbestimmte Soll-Position rutscht.
In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß im hinteren Bereich der Unterseite des Stufensteins eine weitere Auflagerfläche ausgebildet ist, die unter dem Winkel &agr; geneigt zur horizontalen Trittfläche verläuft und mehrere abgestufte Ausnehmungen mit der vorstehend beschriebenen Ausgestaltung aufweist. Auf diese Weise ist es möglich, den
Stufenstein in zwei verschiedenen, um 180° um eine Vertikalachse gedrehten Ausrichtungen auf einen darunterliegenden Stufenstein aufzusetzen. In der gedrehten Ausrichtung wird die Rückfläche des Stufensteins dann als vordere Setzfläche verwendet, wodurch sich bei unterschiedlicher Ausgestaltung der Setzfläche einerseits und der Rückfläche andererseits verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten für die Treppe ergeben.
Der Stufenstein besteht vorzugsweise aus Beton und ist als Beton-Fertigteil ausgebildet. Dabei besitzt er insbesondere über seine gesamte Breite, d.h. quer zur Längsrichtung der Treppe, einen konstanten Querschnitt.
Um eine gleichmäßig breite Treppe zu erzielen, kann der Stufenstein in seiner Längsrichtung, d.h. in Längsrichtung der Treppe, eine konstante Breite besitzen, so daß die Breite der vorderen Setzfläche gleich der Breite der hinteren Rückfläche ist. Alternativ ist jedoch auch möglich, daß die die vordere Setzfläche mit der hinteren Rückfläche verbindenden Seitenwände des Stufensteins nicht parallel zueinander verlaufen, so daß sich die Breite des Stufensteins in seiner Längsrichtung verändert. Insbesondere kann dabei vorgesehen sein, daß die Breite des Stufensteins ausgehend von der vorderen Setzfläche zur hinteren Rückfläche kontinuierlich geringer wird und somit der Stufenstein eine Konizität aufweist, die es ermöglicht, sowohl gerade als auch gekrümmte Treppenstufen auszubilden.
Zur Ausbildung einer Treppe aus den genannten Stufensteinen wird in genannter Weise ein oberer Stufenstein mit einer der Ausnehmungen seiner Auflagerfläche an der Hinterkante eines darunterliegenden Stufensteins abgestützt. Dabei kann jeweils ein Stufenstein eine Stufe bilden, es ist jedoch auch möglich, zur Bildung einer Stufe mehrere Stufensteine
nebeneinander anzuordnen. Vorzugsweise besitzen die Stufensteine auf ihren Seitenwänden hervorstehende Eingriffselemente, mit denen sie mit Ausnehmungen eines benachbarten Stufensteins in Eingriff bringbar sind. Wenn die Stufensteine ausgehend von der vorderen Setzfläche zur hinteren Rückfläche eine Konizität besitzen und in gleicher Ausrichtung der Konizität nebeneinander angeordnet werden, ergibt sich eine Abwinklung der Stufe in Querrichtung der Treppe, so daß bei Anordnung mehrerer Stufensteine nebeneinander eine polygonartig gekrümmte Treppenstufe erreicht ist.
Alternativ ist es mit den genannten konischen Stufensteinen auch möglich, eine in Querrichtung der Treppe gerade Stufe auszubilden, indem benachbarte Stufensteine in alternierender Ausrichtung ihrer Konizität angeordnet werden.
Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung sind aus der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung ersichtlich. Es zeigen:
Fig. 1 einen Querschnitt eines Stufensteins gemäß
einer ersten Ausfuhrungsform,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht einer aus Stufensteinen gemäß Fig. 1 aufgebauten Treppe,
Fig. 3 eine Seitenansicht der Treppe gemäß Fig. 2,
Fig. 4 eine in ihrer Steigung verminderte Treppe
gemäß Fig. 3,
Fig. 5 eine in ihrer Steigung vergrößerte Treppe
gemäß Fig. 3,
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Fig. 6 einen Querschnitt eines Stufensteins gemäß
einer zweiten Ausführungsform,
Fig. 7 einen Querschnitt eines Stufensteins gemäß einer dritten Ausführungsform,
Fig. 8 die Unteransicht VIII des Stufensteins gemäß Fig. 7,
Fig. 9 eine Aufsicht auf eine aus mehreren Stufen-
steinen gemäß Fig. 7 und 8 gebildete, polygonartig gekrümmte Treppenstufe,
Fig. 10 eine aus entsprechend gekrümmten Treppenstufen aufgebaute Treppe in perspektivi
scher Ansicht und
Fig. 11 eine Aufsicht auf eine aus mehreren Stufensteinen gemäß Fig. 7 und 8 gebildete gerade Treppenstufe.
In Fig. 1 ist der Querschnitt eines Stufensteins 10 gezeigt, der eine obere, im wesentlichen horizontale Trittfläche 11 und eine im rechten Winkel daran anschließende vordere, im wesentlichen vertikale Setzfläche 12 umfaßt. Die Trittfläche 11 bildet mit einer hinteren, im wesentlichen vertikalen Rückfläche 13 eine rechtwinklige Hinterkante 18.
Eine Unterseite 14 des Stufensteins 10 erstreckt sich ebenfalls im wesentlichen horizontal und geht in ihrem vorderen Bereich über eine Auflagerfläche 15, die unter einem Winkel &agr; von etwa 26,5° geneigt zur Horizontalen verläuft und ausgehend von der Unterseite 14 schräg nach oben zur vorderen Setzfläche 12 verläuft, in diese über.
Auf der Auflagerfläche 15 sind drei stufenartig hintereinander liegende Ausnehmungen 16 ausgebildet, die jeweils durch eine horizontale, parallel zur Trittfläche 11 verlaufende Deckfläche 16a und eine an deren hinterem Ende anschließende, im wesentlichen vertikale Anschlagfläche 16b begrenzt sind. Die Länge 1 der Deckfläche 16a, d.h. deren Ausdehnung in Längsrichtung der Treppe, ist doppelt so groß wie die Höhe h der Anschlagfläche 16b.
Zum Aufbau einer Treppe 22, wie sie in Fig. 2 dargestellt ist, werden mehrere Stufensteine aufeinandergesetzt, wobei jeweils eine Ausnehmung 16 eines Stufensteins 10 auf die Hinterkante 18 des jeweils darunterliegenden Stufensteins aufgesetzt und in Eingriff gebracht wird. Gemäß Fig. 2 ist vorgesehen, daß jeweils die mittlere der Ausnehmungen 16 auf die Hinterkante 18 des darunterliegenden Stufensteins aufgesetzt wird, jedoch ist durch Wahl einer anderen Ausnehmung auch eine Änderung der Steigung der Treppe erziel bar, wie sich aus den Fig. 3 bis 5 ergibt.
Fig. 3 zeigt die Treppe 22 gemäß Fig. 2 in Seitenansicht. Dabei wird jeweils die mittlere der Ausnehmungen 16 auf die Hinterkante 18 des darunterliegenden Stufensteins aufge-5 setzt. Um eine Treppe mit einer geringeren Steigung auszubilden, wie sie in Fig. 4 gezeigt ist, kann jeweils die vordere der Ausnehmungen 16 mit der Hinterkante 18 des jeweils darunterliegenden Stufensteins in Eingriff gebracht werden. Auf diese Weise wird der jeweils obere Stufenstein 0 gegenüber dem darunterliegenden Stufenstein nach hinten versetzt, wodurch die Trittfläche 11 des darunterliegenden Stufensteines vergrößert wird. Gleichzeitig wird durch den höhenmäßigen Versatz der Ausnehmungen 16 infolge des Winkels &agr; der Auflagerfläche die Stufenhöhe des oberen Stufen-
steins verringert, so daß insgesamt wieder die eingangs genannte Bedingung für das Schrittmaß eingehalten ist.
Alternativ kann die Steigung der Treppe jedoch auch erhöht werden, indem der jeweils obenliegende Stufenstein mit einer weiter innen liegenden Ausnehmung 16 auf die Hinterkante des darunterliegenden Stufensteins aufgesetzt wird, wie es in Fig. 5 gezeigt ist. In diesem Fall ist zwar die Länge der Trittfläche verringert, gleichzeitig werden die jeweils obenliegenden Stufensteine gegenüber dem jeweils darunterliegenden Stufenstein angehoben, so daß die Stufenhöhe vergrößert wird, wobei auch in diesem Fall die Bedingung für das Schrittmaß eingehalten ist.
Der in Fig. 6 gezeigte Querschnitt eines Stufensteins 10 gemäß einer zweiten Ausführungsform unterscheidet sich von dem Querschnitt gemäß Fig. 1 lediglich dadurch, daß am hinteren Ende der Trittfläche 12 eine Vertiefung 17 ausgebildet ist, die durch eine von der Hinterkante 18 geneigt nach unten erstreckende Gleitfläche 17a und eine an deren vorderen Ende anschließende nach oben geneigte Anlagefläche 17b begrenzt ist. Auf den Deckflächen der Ausnehmungen 16 ist jeweils eine mit einem komplementären Querschnitt versehende Nase 19 angeformt, die ausgehend von der vorderen Setzfläche 12 eine nach unten geneigte Anlagefläche 16c, die parallel zu der Anlagefläche 17b der Vertiefung 17 verläuft, und eine daran anschließende, nach oben geneigte Gleitfläche 16d umfaßt, die parallel zu der Gleitfläche 17a der Vertiefung 17 verläuft.
Wenn der Stufenstein mit einer der Ausnehmungen 16 auf die Hinterkante 18 eines darunterliegenden Stufensteins aufgesetzt wird, greift die Nase 19 vollständig in die Vertiefung 17 des darüberliegenden Stufensteins ein, wodurch eine exakte Ausrichtung übereinander angeordneter Stufensteine
erreicht ist. Falls der obere Stufenstein mit seiner Nase nicht vollständig in die Vertiefung des darunterliegenden Stufensteins eingesetzt wird, ist aufgrund der schräg verlaufenden Gleitflächen 17a und 16d gewährleistet, daß der obere Stufenstein infolge seines Eigengewichtes mit seiner Nase 19 soweit in die Vertiefung 17 hineinrutscht, bis die die Anlageflächen 17b und 16c aufeinanderstoßen, wodurch die Soll-Position erreicht ist.
Fig. 7 zeigt eine Weiterbildung des Querschnitts gemäß Fig. 1, wobei auch hier an der Auflagerfläche 15 drei Ausnehmungen 16 in der im Zusammenhang mit Fig. 1 beschriebenen Weise vorgesehen sind. Zusätzlich ist im hinteren Bereich der Unterseite 14 des Stufensteins eine weitere Auflagerfläehe 20 ausgebildet, die unter dem Winkel &agr; geneigt zur horizontalen Trittfläche 11 verläuft und ausgehend von der Unterseite 14 zur Rückfläche 13 des Stufensteins hin ansteigt. Auf der weiteren Auflagerfläche 20 sind drei abgestufte Ausnehmungen 21 ausgebildet, die entsprechend den Ausnehmungen 16 ausgestaltet sind und mit diesen auf gleichem Höhenniveau liegen. Die Ausgestaltung des Stufensteins mit zwei auf verschiedenen Seiten liegenden abgestuften Auflagerflächen gibt die Möglichkeit, den Stufenstein 10 in unterschiedlichen, um 180° um eine Vertikalachse gedrehten Ausrichtungen zu verwenden. Der in Fig. 7 dargestellte Stufenstein kann entweder mit einer der Ausnehmungen 16 der Auflagerfläche 15 auf die Hinterkante des darunterliegenden Stufensteins aufgesetzt werden, wobei dann die vordere Setzfläche 12 die Höhe und die Gestaltung der Stufe bestimmt. Alternativ ist jedoch auch möglich, den Stufenstein mit einer der Ausnehmungen 21 der Auflagerfläche 20 auf die Hinterkante des darunterliegenden Stufensteins aufzusetzen, wobei dann die Rückfläche 13 des Stufensteins zur Setzfläche wird und die Gestaltung und die Höhe der Stufe bestimmt. Eine derartige Verwendung des Stufensteins in un-
12 y ***· · · &igr; '''I * &igr; 11 :
terschiedlicher Ausrichtung ist insbesondere dann von Vorteil, wenn der Stufenstein in seiner Breitenrichtung, d.h. senkrecht zur Zeichenebene, keine konstanten Abmessungen besitzt.
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Wie in Fig. 8 zeigt, ist der Stufenstein 10 im Bereich seiner Setzfläche 12 breiter als im Bereich seiner hinteren Rückfläche 13, wobei die Breite ausgehend von der vorderen Setzfläche 12 zur hinteren Rückfläche 13 kontinuierlich geringer wird, so daß zwei Seitenwände 22 und 23 des Stufensteins nicht parallel zueinander verlaufen und der Stufenstein zu seinem hinteren Ende eine Breiten-Konizität besitzt.
Eine einzelne Stufe kann aus einem einzelnen Stufenstein gebildet sein, es ist jedoch auch möglich, mehrere Stufensteine zur Bildung einer Stufe nebeneinander zu plazieren. Wenn die nebeneinander angeordneten Stufensteine zu ihrem hinteren Ende hin sich in genannter Weise konisch verjüngen und in gleicher Ausrichtung der Konizität nebeneinander angeordnet werden, wie es in Fig. 9 dargestellt ist, liegen die vorderen, breiteren Setzflächen 12 aneinander und bedingen einen polygonartig gekrümmten, konvexen Verlauf der Vorderseite der Stufe. Fig. 10 zeigt eine mit entsprechen-5 den Stufen gebildete Treppe in perspektivischer Ansicht.
Mit den gleichen konischen Stufensteinen ist jedoch auch die Ausbildung einer in Querrichtung geraden Stufe möglich, indem gemäß Fig. 11 nebeneinanderliegende Stufensteine 10 in einer um 180° gedrehten Ausrichtung mit alternierender Ausrichtung der Konizität angeordnet werden. Die Vorderfläche einer entsprechenden Stufe ist dann abwechselnd durch die Setzfläche 12 eines Stufensteins und die daran anschließende Rückfläche 13 des benachbarten Stufensteins gebildet.
Claims (22)
1. Stufenstein für eine Treppe, mit einer oberen, im wesentlichen horizontalen Trittfläche (11), einer vorderen, im wesentlichen vertikalen Setzfläche (12), einer hinteren Rückfläche (13), die mit der Trittfläche (11) eine Hinterkante (18) bildet, und einer im vorderen Bereich der Unterseite (14) des Stufensteins (10) ausgebildeten Auflagerfläche (15), über die der Stufenstein (10) zur Bildung einer Treppe auf einem darunterliegenden Stufenstein auflagerbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagerfläche (15) unter einem Winkel α geneigt zu der horizontalen Trittfläche (11) verläuft und mehrere abgestufte Ausnehmungen (16) aufweist, mit denen der Stufenstein (10) wahlweise auf die Hinterkante (18) des darunterliegenden Stufensteins aufsetzbar ist.
2. Stufenstein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagerfläche (15) in Richtung der vorderen Setzfläche (12) des Stufensteins (10) nach oben geneigt ist.
3. Stufenstein nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel α im Bereich von 20° bis 40° und insbesondere im Bereich von 25° bis 30° liegt.
4. Stufenstein nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel α zwischen 25° und 28° liegt.
5. Stufenstein nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Hinterkante (18) des Stufensteins (10) im Querschnitt komplementär zu dem Querschnitt jeder Ausnehmung (16) ausgebildet ist.
6. Stufenstein nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß jede Ausnehmung (16) von einer oberen Deckfläche (16a) und einer hinteren Anschlagfläche (16b) begrenzt ist.
7. Stufenstein nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Hinterkante (18) einen rechtwinkligen Querschnitt aufweist und daß die Deckfläche (16a) jeder Ausnehmung (16) im wesentlichen horizontal und die Anschlagfläche (16b) im wesentlichen vertikal verlaufen.
8. Stufenstein nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge 1 der Deckfläche (16a) im wesentlichen doppelt so groß wie die Höhe h der Anschlagfläche (16b) ist.
9. Stufenstein nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß am hinteren Ende der Trittfläche (11) eine Vertiefung (17) ausgebildet ist, in die eine an der Deckfläche jeder Ausnehmung (16) angeformte Nase (19) einführbar ist.
10. Stufenstein nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Vertiefung (17) und die Nase (19) komplementäre Querschnitte aufweisen.
11. Stufenstein nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Vertiefung (17) und die Nase (19) geneigte Gleitflächen (16d, 17a) und zugeordnete Anlageflächen (16c, 17b) aufweisen.
12. Stufenstein nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß im hinteren Bereich der Unterseite (14) des Stufensteins (10) eine weitere Auflagerfläche (20) ausgebildet ist, die unter dem Winkel α geneigt zur horizontalen Trittfläche (11) verläuft und mehrere abgestufte Ausnehmungen (21) aufweist.
13. Stufenstein nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß er als Beton-Fertigteil ausgebildet ist.
14. Stufenstein nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß er über seine gesamte Breite einen konstanten Querschnitt aufweist.
15. Stufenstein nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die die vordere Setzfläche (12) mit der hinteren Rückfläche (13) verbindenden Seitenwände (22, 23) nicht parallel zueinander verlaufen.
16. Stufenstein nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß seine Breite ausgehend von der vorderen Setzfläche (12) zur hinteren Rückfläche (13) kontinuierlich geringer wird.
17. Stufenstein nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß er auf seinen Seitenwänden hervorstehende Eingriffselemente trägt, mit denen er mit Ausnehmungen eines benachbarten Stufensteins in Eingriff bringbar ist.
18. Treppe aus Stufensteinen gemäß einem der Ansprüche 1 bis 17, wobei ein oberer Stufenstein sich mit einer der Ausnehmungen (16) seiner Auflagerfläche (15) an einem darunterliegenden Stufenstein abstützt.
19. Treppe nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung einer Stufe mehrere Stufensteine nebeneinander angeordnet sind.
20. Treppe nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die nebeneinander angeordneten Stufensteine über seitlich hervorstehende Eingriffselemente miteinander in Eingriff stehen.
21. Treppe nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Stufensteine ausgehend von der vorderen Setzfläche (12) zur hinteren Rückfläche (13) eine Konizität besitzen und zur Bildung einer gekrümmten Stufe in gleicher Ausrichtung der Konizität nebeneinander angeordnet sind.
22. Treppe nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Stufensteine ausgehend von der vorderen Setzfläche (12) zur hinteren Rückfläche (13) eine Konizität besitzen und zur Bildung einer geraden Stufe in alternierender Ausrichtung der Konizität nebeneinander angeordnet sind.
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