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DE20016602U1 - Signalleuchte, insbesondere Zimmersignalleuchte für Krankenhäuser oder Pflegeheime o.dgl. Einrichtungen - Google Patents

Signalleuchte, insbesondere Zimmersignalleuchte für Krankenhäuser oder Pflegeheime o.dgl. Einrichtungen

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DE20016602U1
DE20016602U1 DE20016602U DE20016602U DE20016602U1 DE 20016602 U1 DE20016602 U1 DE 20016602U1 DE 20016602 U DE20016602 U DE 20016602U DE 20016602 U DE20016602 U DE 20016602U DE 20016602 U1 DE20016602 U1 DE 20016602U1
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light
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Description

Beschreibung:
Signalleuchte, insbesondere Zimmersignalleuchte für Krankenhäuser oder Pflegeheime oder dgl. Einrichtungen
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Signalleuchte, insbesondere Zimmersignalleuchte für Krankenhäuser oder Pflegeheime oder dgl. Einrichtungen, mit einem an oder auf einer Wand anbringbaren Gehäuse, mit mindestens einem darin angeordneten Leuchtmittel und mit mindestens einem für das vom Leuchtmittel abgestrahlte Licht durchlässigen Gehäusebereich.
Signalleuchten der eingangs genannten Art sind aufgrund ihres verbreiteten Einsatzes in den erwähnten Einrichtungen allgemein bekannt. Bei diesen Signalleuchten ist üblicherweise vorgesehen, daß das Gehäuse eine oder mehrere Durchbrechungen aufweist, die mit einem durchscheinenden Kunststoffstreifen hinterlegt oder mit einer durchscheinenden Kappe abgedeckt sind. Als Leuchtmittel werden üblicherweise Glühlampen eingesetzt, die durch eine Tauchlackierung farbig gestaltet sein können. Falls mehrere Signalzustände dargestellt wereen sollen, wird entweder das Gehäuse durch separat eingesetzte Wände unterteilt und in jedes Abteil wird ein eigenes Leuchtmittel eingebaut oder es werden mehrere Einfach-Signalleuchten aneinandergereiht. Ersichtlich ist bei diesen Signalleuchten der Montageaufwand relativ hoch. Außerdem ist die Erkennbarkeit des jeweils angezeigten Zustandes insbesondere bei Fremdlichteinfall nicht besonders gut.
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Aus der DE-U-295 20 661 ist eine Anordnung zur Übermittlung von Lichtrufsignalen bekannt, die Betätigungsmittel zum Auslösen eines Lichtrufsignales sowie Übertragungsmittel und Anzeigemittel umfaßt, welche das Lichtrufsignal mit Hilfe von Lichtstrahlen wahrnehmbar aussenden. Dabei ist vorgesehen, daß die Anzeigemittel lichtaussendende Dioden (LEDs) umfassen. Zur Verbesserung der Erkennbarkeit aus unterschiedlichen Blickrichtungen können dabei die LEDs unterschiedlich ausgerichtete Abstrahlwinkel aufweisen. Auch hier ist allerdings die Erkennbarkeit winkelabhängig unterschiedlich und insbesondere bei Fremdlichteinfall erschwert, so daß Signalzustände nicht erkannt oder falsch gedeutet werden können.
Für die vorliegende Erfindung stellt sich daher die Aufgabe, eine Signalleuchte der eingangs genannten Art zu schaffen, die einerseits schnell und einfach herstellbar und montierbar ist und bei der andererseits eine gute Erkennbarkeit des jeweiligen Signalzustandes gewährleistet ist, wobei diese gute Erkennbarkeit auch bei Fremdlichteinfall oder sonstigen störenden Umständen gewährleistet bleiben soll.
Die Lösung dieser Aufgabe gelingt erfindungsgemäß mit einer Signalleuchte der eingangs genannten Art, die dadurch gekennzeichnet ist,
- daß das Gehäuse zwei oder mehr von einer wandparallelen Grundfläche etwa rechtwinklig vorragende, horizontal und parallel zueinander verlaufende lichtundurchlässige Trennwände aufweist,
- daß zwischen je zwei benachbarte Trennwände je ein das vom Leuchtmittel abgestrahlte Licht sichtbar nach außen leitender Leuchtkörper eingesetzt ist und
- daß je Leuchtkörper wenigstens ein eigenes, separat schaltbares Leuchtmittel vorhanden ist.
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Dadurch, daß das Gehäuse schon mit Trennwänden ausgestattet ist, ist deren nachträgliche Montage nicht mehr erforderlich. Weiterhin sorgen die erfindungsgemäß vorgesehenen Leuchtkörper für eine wirksame Lichtleitung und -Verteilung in die Richtungen, aus denen die Signalleuchte abgelesen werden soll. Dabei kann die Signalleuchte bei Ausführung mit mehreren Leuchtkörpern aufgrund des jedem Leuchtkörper zugeordneten, separat schaltbaren Leuchtmittels verschiedene Signalzustände darstellen. Dabei ist ein Überstrahlen von Licht aus einem Leuchtkörper in einen benachbarten Leuchtkörper durch die gehäuseseitig vorgesehenen Trennwände ausgeschlossen, so daß fehlerhafte Ablesungen der Signalleuchte praktisch nicht mehr auftreten können. Zugleich sorgen die Leuchtkörper dafür, daß eine gleichmäßige Ausleuchtung der von einem Betrachter wahrnehmbaren leuchtenden Flächen der Signalleuchte erfolgt, was die Sicherheit bei der Ablesung der Signalleuchte erhöht.
Weiterhin ist vorgesehen, daß das Gehäuse mit einer eine Grundplatte bildenden Platine, die die Leuchtmittel und ggf. weitere elektrische oder elektronische Bauteile trägt, über lösbare Verbindungsmittel, vorzugsweise Rastelemente, lösbar verbunden ist. Die Platine nimmt vorzugsweise die Leuchtmittel sowie eine zugehörige Verdrahtung und gegebenenfalls zusätzliche elektrische oder elektronische Bauelement auf, die für den Betrieb der Signalleuchte und einer übergeordneten Signalisierungsanlage erforderlich sind. Die Platine ihrerseits ist vorzugsweise so ausgeführt und bemaßt, daß sie mit einer handelsüblichen Aufputz- oder Unterputz-Dose verbindbar ist.
Um die üblicherweise auf einer Wand angeordnete Signalleuchte aus allen Richtungen, d.h. über einen Betrachtungswinkel von etwa 180° , gut ablesen zu können, ist vorgesehen, daß die Trennwände und die Leuchtkörper in
Draufsicht eine im wesentlichen dreieckige oder halbkreisförmig Kontur aufweisen, deren Basis wandparallel ausgerichtet ist.
Zwecks einfacher und schneller Montage der Signalleuchte ist bevorzugt vorgesehen, daß jeder Leuchtkörper von der Wandseite des Gehäuses her zwischen die Trennwände einführbar und in seiner Endstellung über lösbare Verbindungsmittel, vorzugsweise Rastelemente, fixierbar ist.
Ein weiterer Beitrag zu einer kostengünstigen Herstellung besteht darin, daß vorzugsweise das Gehäuse ein einstückiger Formkörper aus einem lichtundurchlässigen Material, vorzugsweise Kunststoff, ist.
Weiter ist vorgesehen, daß jeder Leuchtkörper ein Formkörper aus einem lichtdurchlässigen Material, vorzugsweise Kunststoff, ist. Gehäuse und Leuchtkörper können so in hoher Präzision und zu günstigen Herstellungskosten in großen Stückzahlen gefertigt werden. Außerdem besitzen sowohl das Gehäuse wie auch der Leuchtkörper bei ihrer Ausführung aus Kunststoff ein geringes Gewicht. Für die Herstellung bietet sich hier das Spritzgußverfahren an.
Je nach Art des eingesetzten Leuchtmittels und je nach der gewünschten Lichtverteilung kann jeder Leuchtkörper ein Vollmaterialkörper oder ein Hohlkörper sein.
Um eine gleichmäßige Lichtabstrahlung der Leuchtkörper in alle erforderlichen Betrachtungsrichtungen zu gewährleisten, ist bevorzugt vorgesehen, daß die an der Lichtabgabe beteiligten Oberflächen jedes Leuchtkörpers strukturiert oder mattiert sind oder daß jeder Leuchtkörper insgesamt oder bereichsweise opak eingefärbt ist.
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Eine weitere Ausführung der Signalleuchte schlägt vor, daß in jedem Leuchtkörper eine Reflektorfläche vorgesehen ist, die senkrecht zur Wandebene und vertikal ausgerichtet ist und den Leuchtkörper in zwei symmetrische Hälften teilt. Die Reflektorfläche sorgt dafür, daß das von den Leuchtmitteln abgegebene Licht auch in wandparallele Richtungen mit ausreichender Intensität abgestrahlt wird. Außerdem sorgen die Reflektorflächen dafür, daß störendes Fremdlicht, das z.B. durch ein Fenster am Ende eines Flures einfällt, nicht durch den Leuchtkörper hindurchtreten kann. Auf diese Weise werden Fehlwahrnehmungen von Signalleuchtenzuständen vermieden.
Dabei kann die Reflektorfläche durch eine reflektierend ausgeführte oder beschichtete Zwischenwand oder durch einen Luftspalt gebildet sein. In den Luftspalt kann ergänzend ein reflektierendes Material eingelegt sein.
Schließlich bietet die mit Reflektorflächen ausgestattete Ausführung der Leuchtkörper die Möglichkeit, jeder Hälfte des Leuchtkörpers mindestens ein eigenes Leuchtmittel zuzuordnen. Auf diese Weise kann eine von der Blickrichtung abhängende unterschiedliche Signalisierung mittels der Signalleuchte erfolgen. Diese Möglichkeit kann beispielsweise dazu genutzt werden, eine vorgegebene Fluchtrichtung im Gefahrenfall anzuzeigen und gleichzeitig vor einer falschen, zu Gefahrenpunkten führenden Laufrichtung durch eine Warnanzeige, z.B. ein rotes Licht, zu warnen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden anhand einer Zeichnung erläutert. Die Figuren der Zeichnung zeigen:
Figur 1 eine Signalleuchte, die an einer Wand angeordnet ist, in perspektivischer Ansicht,
Figur 2 das Gehäuse der Signalleuchte aus Figur 1 in Seitenansicht,
Figur 3 einen Leuchtkörper als Teil der Signalleuchte aus Figur 1, in perspektivischer Ansicht,
Figur 4 einen Horizontalschnitt durch das Gehäuse der Signalleuchte entsprechend der Schnittlinie IV - IV in Figur 2 und
Figur 5 die Signalleuchte gemäß Figur 1, nun mit abgenommenem Gehäuse und in Draufsicht.
Figur 1 zeigt eine Signalleuchte 1, die an einer Wand 10 angeordnet ist. Die Signalleuchte 1 umfaßt ein Gehäuse 2 mit einer etwa wandparallelen Grundfläche 20 und mehreren von dieser ausgehenden, etwa senkrecht zur Wandfläche und in einer horizontalen Ebene verlaufenden Trennwänden 21. Das hier dargestellte Ausführungsbeispiel der Singalleuchte 1 umfaßt dabei eine obere und eine untere Trennwand 21 sowie dazwischen drei weitere im gegenseitigen Abstand angeordnete Trennwände 21.
Zwischen je zwei benachbarte Trennwände 21 ist je ein Leuchtkörper 3 eingesetzt, der, ebenso wie die Trennwände 21, in Draufsicht eine dreieckige Kontur hat.
Das Gehäuse 2 mit den damit einstückig ausgeführten Trennwänden 21 besteht aus einem undurchsichtigen Material, vorzugsweise Kunststoff. Die Leuchtkörper 3 bestehen dagegen aus einem durchsichtigen oder zumindest durchscheinenden Material, vorzugsweise ebenfalls Kunststoff.
Im Gehäuse 2 ist pro Leuchtkörper 3 zumindest ein Leuchtmittel angeordnet, das hier verdeckt und deshalb nicht sichtbar ist. Die Leuchtmittel sind separat schaltbar,
so daß verschiedene Signalzustände mit der Signalleuchte
1 dargestellt werden können, je nachdem, welcher Leuchtkörper 3 durch das Leuchtmittel in einen beleuchteten Zustand gebracht ist. Aufgrund der Lichtleitung und -verteilung durch den Leuchtkörper 3 ist aus allen Betrachtungsrichtungen der Signalzustand der Signalleuchte 1 gut erkennbar.
Figur 2 der Zeichnung zeigt das Gehäuse 2 der Signalleuchte 1 aus Figur 1, nun in Seitenansicht. Dabei wird die parallele Anordnung der Trennwände 21 zueinander besonders deutlich. Die Grundfläche 20, die hier rechts liegt, verläuft parallel zu der hier nicht dargestellten Wand 10 gemäß Figur 1, wenn die Signalleuchte 1 montiert ist.
Weiterhin zeigt die Figur 2 an der in der Zeichnung nach rechts weisenden Rückseite des Gehäuses 2 zwei Rastarme 25. Diese Rastarme 25 dienen zur lösbaren Halterung des Gehäuses 2 an einer eine Grundplatte bildenden Platine, die hier nicht dargestellt ist. Die Platine ist beispielsweise in einer elektrischen Verteilerdose angeordnet, die an oder in der Wand angebracht ist. Das Gehäuse
2 kann somit schnell und einfach an der Wand angebracht und ebenso schnell und einfach bei Bedarf abgebaut werden.
In der ganz links in Figur 2 dargestellten geschnittenen Detailvergrößerung der einen Trennwand 21 ist erkennbar, daß diese an ihrer äußeren Kante eine Verdickung aufweist. Hierdurch wird eine innenseitige umlaufende Stufe an der Oberseite und Unterseite jeder Trennwand 21 gebildet, die als Anschlag zur Halterung der Leuchtkörper
3 dient.
In Figur 3 der Zeichnung ist ein einzelner Leuchtkörper 3 in perspektivischer Darstellung gezeigt. Hier wird be-
sonders die dreieckige Kontur des Leuchtkörpers 3 deutlich. Die in der Figur 3 nach rechts oben weisende Basis 30 des Leuchtkörpers 3 ist im montierten Zustand der Wand 10 zugewandt. Die Ausnehmung in der Basis 30 des Leuchtkörpers 3 dient zur Aufnahme eines oder mehrerer Leuchtmittel, wie anhand der Figur 5 noch gezeigt wird.
Beiderseits der Basis 30 ist je eine Raststufe 32 an dem Leuchtkörper 3 angeformt, die zur Halterung des Leuchtkörpers 3 im Gehäuse 2 dienen.
Schließlich zeigt die Figur 3 noch eine Reflektorfläche 33 innerhalb des Leuchtkörpers 3, wobei die Reflektorfläche 33 senkrecht zur Basis 30 und in einer vertikalen Ebene verläuft. Diese Reflektorfläche 3 3 dient einerseits dazu, einen Durchtritt von Fremdlicht senkrecht zur Richtung der Reflektorfläche 3 3 durch den Leuchtkörper 3 zu unterbinden. Außerdem sorgt die Reflektorfläche 33 dafür, daß das von den Leuchtmitteln in den Leuchtkörper 3 eingestrahlte Licht in gewünschter Weise in alle erforderlichen Betrachtungsrichtungen abgestrahlt wird, so daß eine gute Wahrnehmung des jeweiligen Signalzustandes der Signalleuchte gewährleistet ist. Dabei tritt das von den Leuchtmitteln in den Leuchtkörper 3 eingestrahlte Licht im wesentlichen nur an den Schmalseiten 31 des Leuchtkörpers 3 aus, die als lichtabgebende Flächen wirken. Oberseitig und unterseitig ist der Leuchtkörper 3 im montierten Zustand der Signalleuchte durch je eine der Trennwände 21 abgedeckt, so daß hier kein Licht austritt und zugleich auch kein störendes Fremdlicht eintreten kann.
Figur 4 der Zeichnung zeigt das Gehäuse 2 aus Figur 2 im Schnitt entlang der Linie IV - IV in Figur 2. Hier wird deutlich, daß das Gehäuse 2 eine mit der Kontur des Leuchtkörpers 3 korrespondierende Kontur aufweist. Die Trennwände 21 liegen nun parallel zur Zeichnungsebene,
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wobei links und rechts an der in der Zeichnung nach unten weisenden Basis des Gehäuses 2 jeweils ein Rasthaken 23 vorgesehen ist. Diese Rasthaken 2 3 wirken mit den Raststufen 32 der Leuchtkörper 3 in der Weise zusammen, daß ein von hinten, d.h. von der der Wand zugewandten Seite des Gehäuses 2 eingeschobener Leuchtkörper 3 mit dem Gehäuse 2 in seiner Endstellung verrastet wird. Hierdurch ist der Leuchtkörper 3 in der gewünschten Lage fixiert, kann aber bei Bedarf vom Gehäuse 2 getrennt werden. Außerdem ist mittig an der Basis des Gehäuses 2 noch einer der beiden Rastarme 25 sichtbar, die zur Verbindung des Gehäuses 2 mit einer Platine dienen. Ganz links und ganz rechts in Figur 4 ist schließlich noch die Grundfläche 20 des Gehäuses 2 erkennbar, über die die Trennwände 21 untereinander verbunden sind.
Figur 5 der Zeichnung schließlich zeigt einen Leuchtkörper 3 zusammen mit einer eine Grundplatte der Signalleuchte bildenden Platine 5, die mit einer elektrischen Verteilerdose 6, die hier eine in die Wand 10 eingelassene Unterputzdose ist, verbunden ist.
Auf der in der Zeichnung nach oben weisenden Außenseite der Platine 5 sind mehrere Leuchtmittel 4, hier in Form von Leuchtdioden, angeordnet, wobei dem in Figur 5 sichtbaren Leuchtkörper 3 insgesamt vier Leuchtmittel 4 zugeordnet sind. In der Längsmitte des Leuchtkörpers 3 verläuft die Reflektorfläche 33, wie schon anhand von Figur 3 erläutert. Die Leuchtmittel 4 sind hier in zwei Gruppen von je zwei Leuchtmitteln 4 aufgeteilt, wobei jeweils ein Paar von zwei Leuchtmitteln je einer Hälfte des Leuchtkörpers 3 räumlich zugeordnet ist.
Die Leuchtmittel 4 strahlen in ihrem eingeschalteten Zustand ihr Licht im wesentlichen nach vorne hin in den Leuchtkörper 3 ab. Innerhalb des Leuchtkörpers 3 wird das Licht durch Lichtleitung und -reflexion zu den licht-
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abgebenden Flächen 31 des Leuchtkörpers 3 geleitet, von wo das Licht sichtbar nach außen hin austritt. Dabei ist die Lichtwahrnehmung über einen Winkelbereich von etwa 180° in der Zeichnungsebene gewährleistet.
Jeweils ganz links und ganz rechts am Leuchtkörper 3 sind schließlich auch in Figur 5 wieder die beiden Raststufen 32 erkennbar, die mit den Rastnasen 23 des Gehäuses 2 (vergleiche Figur 4) im montierten Zustand der Signalleuchte zusammenwirken.
An der vom Leuchtkörper 3 abgewandten Seite der Platine 5 können zusätzliche elektrische oder elektronische Bauteile oder Baugruppen angeordnet sein, die Teile einer zugehörigen Signalisierungsanlage sind. Außerdem ist auf der Oberseite wie Unterseite der Platine 5 noch Platz für einen gegebenenfalls vorzusehenden akustischen Signalgeber, der beispielsweise dann aktiviert wird, wenn sich der Schaltzustand eines der Leuchtmittel 4 ändert.
Wie die Figur 5 verdeutlicht, können die Leuchtmittel 4, die jeweils einer Hälfte des Leuchtkörpers 3 zugeordnet sind, links und rechts unterschiedliche Farben aufweisen, so daß die Hälften des Leuchtkörpers 3 mit unterschiedlicher Farbe unterschiedliche Signalzustände darstellen können. Auch können jeweils zwei verschiedenfarbige Leuchtmittel 4 in jeder Hälfte vorgesehen sein, so daß durch verschiedene Farbkombinationen mehrere, hier vier Signalzustände dargestellt werden können. Die Leuchtmittel 4 können statt als Leuchtdioden auch als Miniatur-Glühlampen ausgeführt sein.

Claims (12)

1. Signalleuchte (1), insbesondere Zimmersignalleuchte für Krankenhäuser oder Pflegeheime oder dgl. Einrichtungen, mit einem an oder auf einer Wand (10) anbringbaren Gehäuse (2), mit mindestens einem darin angeordneten Leuchtmittel (4) und mit mindestens einem für das vom Leuchtmittel (4) abgestrahlte Licht durchlässigen Gehäusebereich, dadurch gekennzeichnet,
- daß das Gehäuse (2) zwei oder mehr von einer wandparallelen Grundfläche (20) etwa rechtwinklig vorragende, horizontal und parallel zueinander verlaufende lichtundurchlässige Trennwände (21) aufweist,
- daß zwischen je zwei benachbarte Trennwände (21) je ein das vom Leuchtmittel (4) abgestrahlte Licht sichtbar nach außen leitender Leuchtkörper (3) eingesetzt ist und
- daß je Leuchtkörper (3) wenigstens ein eigenes, separat schaltbares Leuchtmittel (4) vorhanden ist.
2. Signalleuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) mit einer eine Grundplatte bildenden Platine (5), die die Leuchtmittel (4) und ggf. weitere elektrische oder elektronische Bauteile trägt, über lösbare Verbindungsmittel, vorzugsweise Rastelemente (25), lösbar verbunden ist.
3. Signalleuchte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwände (21) und die Leuchtkörper (3) in Draufsicht eine im wesentlichen dreieckige oder halbkreisförmig Kontur aufweisen, deren Basis wandparallel ausgerichtet ist.
4. Signalleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Leuchtkörper (3) von der Wandseite des Gehäuses (2) her zwischen die Trennwände (21) einführbar und in seiner Endstellung über lösbare Verbindungsmittel, vorzugsweise Rastelemente (23), fixierbar ist.
5. Signalleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2) ein einstückiger Formkörper aus einem lichtundurchlässigen Material, vorzugsweise Kunststoff, ist.
6. Signalleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Leuchtkörper (3) ein Formkörper aus einem lichtdurchlässigen Material, vorzugsweise Kunststoff, ist.
7. Signalleuchte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Leuchtkörper (3) ein Vollmaterialkörper ist.
8. Signalleuchte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Leuchtkörper (3) ein Hohlkörper ist.
9. Signalleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die an der Lichtabgabe beteiligten Oberflächen jedes Leuchtkörpers (3) strukturiert oder mattiert sind oder daß jeder Leuchtkörper (3) insgesamt oder bereichsweise opak eingefärbt ist.
10. Signalleuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in jedem Leuchtkörper (3) eine Reflektorfläche (33) vorgesehen ist, die senkrecht zur Wandebene und vertikal ausgerichtet ist und den Leuchtkörper (3) in zwei symmetrische Hälften teilt.
11. Signalleuchte nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Reflektorfläche (33) durch eine reflektierend ausgeführte oder beschichtete Zwischenwand oder durch einen Luftspalt gebildet ist.
12. Signalleuchte nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Hälfte jedes Leuchtkörpers (3) jeweils mindestens ein eigenes Leuchtmittel (4) zugeordnet ist.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE202005000590U1 (de) * 2005-01-14 2006-05-24 Marantec Antriebs- Und Steuerungstechnik Gmbh & Co. Kg Beleuchtung für Torantriebe

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DE202005000590U1 (de) * 2005-01-14 2006-05-24 Marantec Antriebs- Und Steuerungstechnik Gmbh & Co. Kg Beleuchtung für Torantriebe

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