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DE20016405U1 - Gepäckfach eines Fahrzeuges - Google Patents

Gepäckfach eines Fahrzeuges

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DE20016405U1
DE20016405U1 DE20016405U DE20016405U DE20016405U1 DE 20016405 U1 DE20016405 U1 DE 20016405U1 DE 20016405 U DE20016405 U DE 20016405U DE 20016405 U DE20016405 U DE 20016405U DE 20016405 U1 DE20016405 U1 DE 20016405U1
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DE
Germany
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luggage compartment
flap
luggage
compartment flap
closed
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Expired - Lifetime
Application number
DE20016405U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hymer Leichtmetallbau GmbH and Co KG
Original Assignee
Hymer Leichtmetallbau GmbH and Co KG
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Publication date
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Publication of DE20016405U1 publication Critical patent/DE20016405U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R5/00Compartments within vehicle body primarily intended or sufficiently spacious for trunks, suit-cases, or the like
    • B60R5/003Luggage racks, e.g. for busses

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Fittings On The Vehicle Exterior For Carrying Loads, And Devices For Holding Or Mounting Articles (AREA)

Description

Amtl. Aktenzeichen: DE 200 16 405.8
Anwaltsakte: 14408.1-H3877-60
01. Oktober 2001
Gepäckfach eines Fahrzeuges
Die Erfindung betrifft ein Gepäckfach im Deckenbereich eines Land-, Luft- oder Wasserfahrzeuges, das mit einer bewegbaren Gepäckfachklappe verschließbar ist.
In Fahrzeugen der eingangs genannten Art ist es bekannt, im Deckenbereich ein Gepäckfach anzuordnen, welches mit einer Gepäckfachklappe verschließbar ist.
Es sind hierbei Lösungen bekannt, bei denen die Gepäckfachklappe über Scharniere etwa an der Unterkante des Gepäckfaches angelenkt ist und die Öffnungsbewegung durch entsprechende Gasdruckstoßdämpfer gedämpft wird.
Nachteilig bei dieser Schwenklagerung der Gepäckfachklappe ist jedoch, daß sie gegen den Benutzer schwenkt, ihn beim unvorsichtigen Öffnen sogar verletzen kann und im übrigen im Öffnungszustand den Raum unter dem Gepäckfach behindert und überdies kostenaufwendig und verschleißanfällig ist. Es ist eine weitere scharnierartige Anlenkung einer Gepäckfachklappe bekannt, bei der das Scharnier in der Nähe der Oberkante des Gepäckfaches sitzt, wobei die Gepäckfachklappe um eine Achse parallel zur Fahrtrichtung des Fahrzeuges nach oben hin aufschlägt.
Damit ist allerdings der Nachteil verbunden, daß wiederum die Gepäckfachklappe gegen den Benutzer sich öffnet und der Raum vor dem Gepäckfach bei geöffneter Gepäckfachklappe ungünstig verkleinert wird.
01.10.01 17:24··· ···.
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Insbesondere in Luftfahrzeugen ist es im übrigen bekannt, die Gepäckfachklappe selbst mindestens teilweise als Boden des Gepäckfaches auszubilden, so daß mit nach unten abschwenkender Gepäckfachklappe (die an entsprechenden Längslenkern gehalten ist) die gesamte Gepäckfachklappe mit einem Teil des Bodens des Gepäckfaches nach unten verschwenkt wird, um ein Beladen zu ermöglichen.
Eine derartige Konstruktion ist aufwendig und verschleißanfällig. Außerdem ist das Schließen der Gepäckfachklappe schwierig, wenn das Gepäckfach mit schweren Gepäckstücken beladen ist.
15
Der Raum unter dem Gepäckfach wird durch die großflächig nach unten schwenkende Gepäckfachklappe stark in seinem lichten Profil beeinträchtigt.
Aus dem Stand der Technik geht dazu aus der DE 41 19 623 C1 eine Vorrichtung zur Unterteilung von Flugzeugkabinen hervor. Die Vorrichtung dient zur Unterteilung einer Flugzeugkabine und wird zwischen zwei Gruppen von Sitzplätzen angeordnet. Hierbei weist mindestens ein Trennelement mit einem Vorhang im Wesentlichen senkrecht zum Boden der Flugzeugkabine. Das Trennelement ist positionsveränderlich gelagert und im Bereich mindestens einer Führungsschiene geführt. Die Führungsschiene ist im Wesentlichen als ein Handlauf ausgebildet, der Halterungselemente aufnimmt, die relativ zum Handlauf verschieblich ausgebildet sind. Hierbei handelt es sich jedoch um eine verschiebbare Trennwand, welche je nach Bedarf den Kabinenbereich unterschiedlich abteilt. Eine Gepäckaufbewahrung in der Form eines Gepäckfaches ist damit jedoch nicht realisierbar.
Die DE 37 41 164 C1 zeigt eine Gepäckablage für Fahrzeuge, insbesondere für Flugzeuge. Die Gepäckablage wird mittels Trennwänden in Einzelfächer unterteilt und in einer Überkopf-Konfiguration zu den Passagieren in Längsrichtung des Fahrzeuges angeordnet. Die einzelnen Fächer sind jeweils durch Klappen verschließbar. Hierbei handelt es sich um eine recht aufwendige Ablage mit dem
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Nachteil, dass zwei Verschlußklappen benötigt werden um entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten, wie sie im Flugbetrieb erforderlich sind.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde ein Gepäckfach im Deckenbereich eines Fahrzeuges der eingangs genannten Art so weiterzubilden, daß eine möglichst einfache und kostengünstige Bewegung der Gepäckfachklappe gegeben ist und daß das Gepäckfach möglichst gut zugänglich ist.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung durch die technische Lehre des Anspruches 1 gekennzeichnet.
Wesentliches Merkmal der Erfindung ist, daß die Gepäckfachklappe nun nicht mehr scharnierartig an Scharnieren oder Lenkern am Gepäckfach schwenkbar befestigt ist, sondern daß die Gepäckfachklappe entlang einer Verschiebebahn von der verschlossenen in die geöffnete Stellung verschiebbar ausgebildet ist.
Damit wird insgesamt auf Scharniere, Lenker und auch aufzugehörende Gasdruckdämpfer verzichtet, was zu besonders niedrigen Herstellungskosten führt.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist es vorgesehen, daß die angehobene Stellung der Gepäckfachklappe die Schließstellung ist, während die abgesenkte Stellung der Gepäckfachklappe die Offenstellung ist. Die Gepäckfachklappe wird also geöffnet, indem sie einfach nach unten verschoben wird, so daß das Gepäckfach von vorne her zugänglich wird.
Wenn insbesondere die Öffnungsbewegung entlang einer kreisbahnförmigen Verschiebebahn erfolgt, die etwa dem mittleren Klappenradius entspricht, wird der Raum unterhalb des Gepäckfaches nur unwesentlich in seinem lichten Profil behindert.
Wenn man nämlich insgesamt die Gepäckfachklappe leicht bogenförmig (insbesondere kreisförmig) ausbildet ergibt sich der Vorteil, daß die Gepäckfachklappe dem Gepäckfach ein größeres Stauvolumen zuordnet, weil sie das Gepäckfach nicht gerade abschließt, sondern ausgebaucht ist.
Durch die Kreisabschnittsform des Profils der Gepäckfachklappe ergibt sich der weitere Vorteil, daß nun eine kreisbahnförmige Verschiebebahn für die
Gepäckfachklappe vorgesehen ist, die demzufolge vom Benutzer weg von der Schließstellung in die Offenstellung nach unten verschoben wird, so daß die in einer unteren und in Richtung zum Fenster verschobene Gepäckfachklappe in ihrer Offenstellung nur teilweise Elemente der Deckenverkleidung und insbesondere der Versorgungsmodule des Deckensystems überdeckt, nicht aber das lichte Profil des Luftraums unterhalb der Gepäckfachklappe wesentlich behindert.
Das Gepäckfach kann so bei geöffneter Gepäckfachklappe leicht beschickt werden, denn es schwenkt keine Gepäckfachklappe gegen den Benutzer.
Eine derartige Verschiebeführung der Gepäckfachklappe in zugeordneten Führungen längs einer Verschiebebahn an feststehenden Teilen des Deckensystems wird insbesondere an Armen ausgebildet, die bevorzugt werkstoffeinstückig an sogenannten Integralträgern angeformt sind.
Derartige Integralträger sind Leichtmetall-Gussprofile, die etwa senkrecht zur Fahrtrichtung des Busses an der Unterseite der Decke des Busses befestigt sind. An den genannten Integralträgern ist nun erfindungsgemäss die Verschiebebahn zur Verschiebeführung der Gepäckfachklappe angeordnet.
Wenn im Folgenden aus Vereinfachungsgründen lediglich die Anwendung der Verschiebeführung einer Gepäckfachklappe an einem Gepäckfach in einem Omnibus geschildert wird, so ist dies nicht beschränkend für die vorliegende Erfindung zu sehen. Die Erfindung bezieht sich auf alle Gepäckfächer, die im Deckenbereich eines Land-, Luft- oder Wasserfahrzeuges angeordnet sind.
Die Verschiebeführung zwischen den genannten nutenförmig ausgebildeten Verschiebebahnen im Bereich der Integralträger und den zugeordneten
Seitenflächen der Gepäckfachklappen kann unterschiedlich ausgebildet sein.
Neben Gleitführungen können auch Rollenführungen verwendet werden.
Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Neuerung ergibt sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Schutzansprüche, sondern auch aus der Kombination der einzelnen Schutzansprüche untereinander.
Alle in den Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung, offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung, werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
Im folgenden wird die Neuerung anhand von lediglich einen Ausführungsweg darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere wesentliche Merkmale und Vorteile der Neuerung hervor.
Es zeigen:
Figur 1: Schematisiert in perspektivischer Ansicht die Elemente eines
Deckensystems eines Omnibusses in auseinandergezogener
Darstellung
Figur 2: Ein Schnitt durch den Dachaufbau eines Omnibusses mit einem
Deckensystem nach Figur 1
30
Figur 3: Perspektivische Ansicht von zwei nebeneinanderliegenden Gepäckfächern mit einem Gepäckfach in Offenstellung und ein weiteres in
Schließstellung.
Gemäss den Figuren 1 und 2 besteht der Dachaufbau eines Omnibusses im wesentlichen aus einem Dachkantprofil 17 und einem sich daran anschließendem Sandwich-Modul 20, die beide zusammen in nicht näher dargestellter Weise miteinander verbunden sind.
Das Sandwich-Modul 20 ist von Längsprofilen 24 durchgriffen, die im gegenseitigen Abstand zueinander angeordnet sind und den Dachaufbau in Längsrichtung versteifen.
An der Unterseite des Dachkantprofils 17 sind in gegenseitigem Abstand gemäss Figur 1 eine Vielzahl von Integralträgern 1 befestigt, die aus einem Leichtmetall-Gussprofil bestehen, wobei die Integralträger die Halterungen für das Deckensystem sind.
Sie weisen zueinander fluchtende Ausnehmungen 14 auf, die von einem gemeinsamen Installationskanal 4 durchgriffen sind, in dem bspw. die Luftführung und auch die Stromversorgungs- und Signalkabel geführt sind.
Zur Versteifung des gesamten Dachaufbaus sind die Integralträger gemäss Figur 1 und 2 von Längsprofilen 2 durchgriffen, wobei das vordere Längsprofil 2 durch Aufnahmen 7 in den Integralträgern 1 hindurchgreift, während ein oberes Längsprofil 2 im Deckenbereich mit dem Integralträger 1 und ggf. der Decke verbunden ist, während ein hinteres Längsprofil 2 durch entsprechendes Anschrauben des Längsprofils 2 an dem Integralträger 1 befestigt ist.
Zwischen den Integralträgern 1 wird gemäss Figur 1 und 2 das Gepäckfach 12 ausgebildet welches im wesentlichen aus einem vorderem Gepäckfachboden 3 besteht, an den sich ein hinterer Gepäckfachboden 5 anschließt. Das Gepäckfach 12 wird nach vorne durch eine Gepäckfachklappe 6 abgeschlossen, die gemäss Figur 1und 2 bogenförmig ausgebildet ist und in Pfeilrichtung 9 und in
Gegenrichtung hierzu auf einer Bewegungsbahn 11 verschiebbar und feststellbar geführt ist.
Die Bewegungsbahn 11 wird hierbei durch Führungsnuten 10 ausgebildet die als Längsnuten in Führungsarme 8 eingearbeitet sind, die an den Integralträgern 1 angeformt sind.
In diese Längsnuten greifen von den Seitenkanten der Gepäckfachklappe 6 ausgehend nicht näher dargestellte Gleit- oder Führungselemente ein, wobei an jeder Seitenkante der Gepäckfachklappe ein oder mehrere im Abstand zueinander angeordnete Gleit- oder Führungselemente angeordnet sein können, welche in die zugeordneten Führungsnuten 10 eingreifen.
In der Schließstellung gemäss Figur 2 liegt die Oberkante der Gepäckfachklappe daher an der Oberseite der Führungsnut 10 an.
In der Offenstellung wird die Gepäckfachklappe 6 in Pfeilrichtung 9 nach unten bewegt und folgt der Bewegungsbahn 11 bis etwa zu Position 15 gemäss Figur 2. Hieraus wird erkennbar, daß die Gepäckfachklappe 6 in ihrer Offenstellung nicht in den Raum unterhalb oder vor das Gepäckfach 12 hineinragt und in der Offenstellung insbesondere kein störendes Element darstellt.
Sie ist leicht bewegbar, weil sie der Schwerkraft folgt und entsprechend der Auslegung der Gleit- oder Führungselemente kann eine verkantungsfreie Führung erreicht werden.
30
Die Offenstellung und/oder Schließstellung kann durch entsprechende Magnethalterungen arretiert werden.
Die Figur 2 zeigt lediglich der Vollständigkeit halber daß sich das Dachkantprofil 17 bis in die Nähe des Rahmenprofils 30 des Fahrzeuges zur Ausbildung von Fensterrahmen erstreckt.
Die Figur 3 zeigt in perspektivischer Ansicht die Vorteile der Erfindung. 10
Hierbei ist erkennbar, daß die geöffnete Gepäckfachklappe 6' nach unten in Pfeilrichtung 9 verschoben wird ohne daß die Gepäckfachklappe 6' in den Bewegungsraum vor oder unter dem Gepäckfach 12 eingreift.
Das geöffnete Gepäckfach 12 kann deshalb leicht mit Gepäck 13 beladen werden und in die die Oberkante und Unterkante des Gepäckfachs definierenden Längsprofile 2 können Beleuchtungselemente eingebaut werden, um dauernd oder lediglich bei geöffnetem Gepäckfach dieses zu beleuchten.
Die Beleuchtung kann sowohl von dem unteren Längsprofil 2 als auch von dem oberen Längsprofil 2 erzeugt werden oder im Bereich lediglich eines Längsprofils 2 angeordnet sein.
Die Figur 3 zeigt im übrigen, daß in der Offenstellung der Gepäckfachklappe 6' nicht einmal die für die Licht- und Luftversorgung notwendige Versorgungseinheit 16 mit eingebauten Beleuchtungslampen und Luftdüsen wesentlich behindert wird.
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Zeichnunqsleqende
1. Integralträger
2. Längsprofil
3. Gepäckboden 4. Installationskanal
5. Gepäckfachboden
6. Gepäckfachklappe 6'
7. Aufnahme
8. Führungsarm 9. Pfeilrichtungen
10. Führungsnut
11. Bewegungsbahn
12. Gepäckfach
13. Gepäck
14. Ausnehmung
15. Position
16. Versorgungseinheit
17. Dachhautprofil 18. 19.
20. Sandwich-Modul 21. 22. 23. 24. Längsprofil 25. 26. 27. 28. 29.
30. Rahmenprofil

Claims (5)

1. Gepäckfach im Deckenbereich eines Land-, Luft- oder Wasserfahrzeuges das mit einer bewegbaren Gepäckklappe (6) verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Gepäckfachklappe (6) entlang einer Verschiebebahn (11) von der verschlossenen in die geöffnete Stellung verschiebbar ausgebildet ist.
2. Gepäckfach nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem im wesentlichen von vorne zugänglichen Gepäckfach (12) die Gepäckfachklappe (6) von einer angehobenen Schließstellung in eine abgesenkte Offenstellung verschiebbar ausgebildet ist.
3. Gepäckfach nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungsbewegung entlang einer kreisbahnförmigen Verschiebebahn (11) erfolgt, die etwa dem mittleren Klappenradius entspricht.
4. Gepäckfach nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß an parallelen und einem gegenseitigen Abstand zueinander einnehmenden, quer zur Fahrtrichtung verlaufenden und zwischen sich das Gepäckfach (12) ausbildenden Integralträgern (1) die Gepäckfachklappe (6) verschiebbar geführt ist.
5. Gepäckfach nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß an den Integralträgern (1) etwa bogenförmige Führungsarme (8) angeformt sind, in denen Führungsnuten (10) angeordnet sind, in denen die Gepäckfachklappen jeweils seitlich eingreifen und dort verschiebbar geführt sind.
DE20016405U 2000-09-20 2000-09-20 Gepäckfach eines Fahrzeuges Expired - Lifetime DE20016405U1 (de)

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