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DE19733230A1 - Abdichtungsmatte - Google Patents

Abdichtungsmatte

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Publication number
DE19733230A1
DE19733230A1 DE19733230A DE19733230A DE19733230A1 DE 19733230 A1 DE19733230 A1 DE 19733230A1 DE 19733230 A DE19733230 A DE 19733230A DE 19733230 A DE19733230 A DE 19733230A DE 19733230 A1 DE19733230 A1 DE 19733230A1
Authority
DE
Germany
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sealing mat
longitudinal direction
transverse direction
rubber
fabric
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19733230A
Other languages
English (en)
Inventor
Oliver Schmid
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Roland Schmid Baukunststoffe GmbH
Original Assignee
Roland Schmid Baukunststoffe GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Roland Schmid Baukunststoffe GmbH filed Critical Roland Schmid Baukunststoffe GmbH
Priority to DE19733230A priority Critical patent/DE19733230A1/de
Priority to DE59709653T priority patent/DE59709653D1/de
Priority to PL97338189A priority patent/PL195778B1/pl
Priority to PCT/EP1997/006864 priority patent/WO1999006647A1/de
Priority to AT97952903T priority patent/ATE235625T1/de
Priority to CZ2000364A priority patent/CZ289467B6/cs
Priority to EP97952903A priority patent/EP1000204B1/de
Publication of DE19733230A1 publication Critical patent/DE19733230A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04DROOF COVERINGS; SKY-LIGHTS; GUTTERS; ROOF-WORKING TOOLS
    • E04D13/00Special arrangements or devices in connection with roof coverings; Protection against birds; Roof drainage ; Sky-lights
    • E04D13/17Ventilation of roof coverings not otherwise provided for
    • E04D13/174Ventilation of roof coverings not otherwise provided for on the ridge of the roof
    • E04D13/176Ventilation of roof coverings not otherwise provided for on the ridge of the roof formed by flexible material suitable to be rolled up

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)
  • Roof Covering Using Slabs Or Stiff Sheets (AREA)
  • Sealing Battery Cases Or Jackets (AREA)
  • Portable Nailing Machines And Staplers (AREA)
  • Synthetic Leather, Interior Materials Or Flexible Sheet Materials (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Abdichtungsmatte gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, auf ein Verfahren zum Herstellen einer derartigen Abdichtungsmatte gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 10 sowie auf ein Gewebematerial zur Ver­ wendung bei einer derartigen Abdichtungsmatte. Eine Abdichtungsmatte sowie ein Herstellungsverfahren dieser Art sind aus der älteren deutschen Patentanmeldung 196 04 256.9 bekannt.
Zum luftdurchlässigen Abdichten von First- und Gratsteinen an Gebäudedächern gegen Sprühregen und Flugschnee werden Abdichtungsmatten am Markt angeboten, die aus einem elastischen, wasserabweisenden und luftdurchlässigem Rollenband bestehen, das an seinen Rändern Abziehklebestreifen aufweist. Das Rollenband wird über die First- oder Gratlatte längsmittig gelegt und mit seinen Abziehklebestreifen an die angrenzenden Dacheindeckungsplatten angeklebt. Da Dacheindeckungsplatten meist keine ebene, sondern eine gewölbte (pfannenförmige) Oberfläche aufweisen, wird entweder das Rollenband über seine gesamte Breite wie ein Ziehbalg plissiert oder es werden nur die anzuklebenden Randbereiche plissiert oder fransenförmig eingeschnitten. Anschließend werden die First- oder Gratsteine über der fertig verlegten Abdichtungsmatte aufgesetzt und mittels Klammern gehalten.
Um einen ausreichend großen Luftdurchtritt aus dem Dachinnenraum durch das Rollenband hindurch in den von Außenluft durchströmten Querkanal zwischen dem First- oder Gratstein und der Mattenoberseite zu gewährleisten, weisen die am Markt angebotenen Abdichtungsmatten unterschiedliche Konstruktionsmerkmale auf. Die einfachste Variante besteht darin, für das Rollenband einen etwa 13 mm starken Schaumstoffstreifen zu verwenden, welcher bis zu 99 Prozent luftdurchlässig ist. Der Mittenbereich und die Randbereiche des Schaumstoffstreifens werden auf eine Stärke von etwa 1 mm thermisch komprimiert, wobei der Mittelbereich eben bleibt und die Randbereiche wellenförmig profiliert werden. Wegen ihres extrem geringen Gewichtes bei gleichzeitig großer Fläche besteht beim Verlegen der bekannten Schaumstoff-Abdichtungsmatte am Dach stets die Gefahr, daß die Abdichtungsmatte vom Wind weggetragen wird.
Eine zweite Variante besteht darin, für das Rollenband einen etwa 1,5 mm starken Streifen aus weichem, glattem Thermoplastmaterial mit hohem spezifischem Gewicht (Hochdruck-Polyäthylen) zu verwenden, welcher zwei Reihen finger­ kuppenartiger Einschnitte aufweist, die parallel zu seinem Mittenbereich verlaufen. Sobald der Streifen mit seinem Mittenbereich auf der First- oder Gratlatte positioniert ist, verbleiben die mit dem Mittenbereich verbundenen finger­ kuppenförmigen Ausschnitte in ihrer waagrechten Lage, während die Teile zwischen den fingerkuppenförmigen Ausschnitten ebenso wie die Randbereiche des Streifens nach unten hängen. Infolge dieser Trennung öffnen sich die fingerkuppenförmigen Ausschnitte wie Klappen und geben entsprechend geformte Öffnungen in dem Streifen frei, durch welche der gewünschte Luftaustausch stattfinden kann. Wegen der Verwendung eines weichen, glatten Thermoplastmaterials lassen sich die Randzonen nicht plissieren, sondern müssen fransenförmig eingeschnitten werden. Gegenüber einer Plissierung lassen sich die etwa 10 mm breiten Fransen nur mit wesentlich größerer Mühe und Sorgfalt an die Oberfläche der angrenzenden Dacheindeckungsplatten anformen und ankleben. Hinzu kommt, daß eine dauerhafte Abdichtungsfähigkeit von zerfransten Rändern systembedingt wesentlich geringer ist als von ununterbrochenen, plissierten Rändern.
Eine dritte Variante besteht darin, für das Rollenband ein extrem dünnes und leichtes, nadel-perforiertes Kunststoffvlies geringer Steifigkeit zu verwenden, das an seinen beiden Randbereichen mit oberseitigen Metallstreifen aus Aluminiumfolie und an seinem Mittenbereich mit einem unterseitigen Verstärkungsstreifen aus steiferem, dickerem Kunststoffvlies verstärkt ist. Das bekannte Rollenband wird nach dem Aufkleben der Metallstreifen und des Verstärkungsstreifens über seine gesamte Breite durch Profilwalzen plissiert. Zusätzlich werden beim Profilwalzen beide übereinanderliegende Vliese des Mittenbereichs mit Stanzlöchern versehen, deren Abstand in Bandlängsrichtung etwa der halben Ganghöhe der Plissierung entspricht. Ein auf der Oberseite des plissierten Mittenbereichs aufgeklebtes ebenes Zugband aus Vlies deckt die Stanzlöcher ab und bildet zusammen mit den Stanzlöchern und den Falten des plissierten und verstärkten Kunststoffvlieses im Mittenbereich eine Vielzahl von Querlüftungskanälen. Wegen der Verwendung eines extrem dünnen und leichten Vlieses ist das Gewicht der bekannten Abdichtungsmatte trotz Verwendung zusätzlicher Metall- und Verstärkungsstreifen sehr gering, so daß auch hier beim Verlegen am Dach stets die Gefahr besteht, daß die Abdichtungsmatte vom Wind weggetragen wird. Die Verwendung eines dickeren und/oder dichteren Vlieses zur Gewichtserhöhung verbietet sich deshalb, weil ein derartiges Vlies wegen der durchgehenden Plissierung in Querrichtung eine so hohe Steifigkeit besitzt, daß sich die Abdichtungsmatte nicht mehr in ausreichendem Maße von seiner Längsmitte gegen die Dacheindeckungsplatten abknicken läßt.
Um eine zuverlässige Verlegung auch bei schwierigen Witterungsbedingungen zu ermöglichen, geht die aus der älteren Patentanmeldung 196 04 256.9 bekannte Abdichtungsmatte von der Überlegung aus, daß sich zum luftdurchlässigen Abdichten ein perforiertes Gummi- bzw. Kautschukband am besten eignet. Die hohe Dichte und damit das hohe spezifische Gewicht eines Kautschukbandes stellen beste Voraussetzungen dafür dar, daß sich ein solches Bandmaterial auch bei starkem Wind am Dach verarbeiten läßt, ohne Gefahr zu laufen, daß die Abdichtungsmatte vom Wind weggetragen wird. Die Schwierigkeit bei der Verwendung von Kautschukband besteht indessen darin, daß sich ein Kautschukband wegen seiner elastischen Eigenschaften durch Profilwalzen nicht bleibend plissieren läßt, sondern stets versucht, wieder seine glatte, ebene Form zurückzugewinnen. Um dennoch einem Kautschukband eine bleibende Plissierung aufzuzwingen, werden bei der bekannten Abdichtungsmatte zunächst die Randbereiche und der Mittenbereich des ebenen, glatten Kautschukbandes mit einem dünnen Metallstreifen, beispielsweise Aluminiumfolie, beschichtet, der sich mit geringen Kraftaufwand bleibend ver­ formen läßt. Anschließend werden nur die Metallstreifen mit den daran anhaftenden Bereichen des Kautschukbandes mittels Profilwalzen plissiert. Die Metallstreifen sind von einer solchen Stärke gewählt, daß die elastischen Rückstellkräfte der plissierten Kautschukbandbereiche nicht ausreichen, um die plissierten Metallstreifen zu entformen, d. h., wieder glatt zu ziehen. Auf den plissierten Metallstreifen des Mittenbereiches wird ein glattes Zugband aufgeklebt, um bei der Montage die Formstabilität des plissierten Mittenbereichs und damit dessen gleichbleibende Lange unter allen Bedingungen zu gewährleisten.
Sämtliche bekannten Abdichtungsmatten weisen jedoch den Nachteil auf, daß eine absolut vollständige Abdichtung zwischen der Abdichtungsmatte und den angrenzen­ den Dachsteinen nicht erreichbar ist, insbesondere, wenn die Dachsteine eine Kopfverfalzung aufweisen. Hierbei handelt es sich um Dachsteine, welche im Bereich ihres Kopfendes einen über die Dachsteinbreite verlaufenden Falz oder Steg aufweisen, welcher in eine passende Nut im Bereich des Fußende des nächst­ folgenden, höhergelegenen Dachsteins eingreift. Auf diese Weise werden die in der Fall-Linie eines Schrägdaches aufeinanderfolgenden Dachsteine ineinander verhakt. Im Falle einer Schrägdacheindeckung von Dachsteinen mit Kopfverfalzung muß die Abdichtungsmatte über die nach oben ragenden Falze der obersten, an die First­ steine angrenzenden Dachsteine übergestülpt werden, um einen ungehinderten Wasserabfluß in der Fall-Linie zu gewährleisten. Für ein perfektes Überstülpen sind indessen die bekannten Abdichtungsmatten viel zu wenig plastisch verformbar, als daß sämtliche Fugen zuverlässig abgedichtet werden könnten. Das Ausspritzen von Fugen zwischen Abdichtungsmatte und angrenzenden Dachsteinen mit Acryl- oder Butylmasse wäre nicht nur mühsam, sondern auch wenig hilfreich, da Acryl- oder Butylmassen nicht langzeitbeständig gegen die ultravioletten Strahlungsbestandteile des Sonnenlichtes sind. Im Falle von Butylmasse kommt hinzu, daß diese Masse üblicherweise dunkel ist, wodurch das Aussehen insbesondere von hellroten oder gelblichen Dachsteinen beeinträchtigt wird.
Die Aufgabe der Erfindung besteht demgegenüber darin, eine Abdichtungsmatte einschließlich eines geeigneten Verfahrens zu ihrer Herstellung zu schaffen, welche eine absolut vollständige Abdichtung von Fugen zwischen Abdichtungsmatte und Dachsteinen selbst im Falle von Dachsteinen mit Kopfverfalzung ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Abdich­ tungsmatte ergeben sich aus den Unteransprüchen 2 bis 9.
Ein Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Abdichtungsmatte ist in dem nebengeordneten Anspruch 10 angegeben.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen des Verfahrens zur Herstellung der erfindungsgemäßen Abdichtungsmatte ergeben sich aus den Unteransprüchen 11 bis 13.
Ein Gewebematerial zur Verwendung bei der erfindungsgemäßen Abdichtungsmatte ist in dem nebengeordneten Anspruch 14 angegeben.
Die Erfindung beruht auf einer radikalen Abkehr von Randlamellen oder gewellten bzw. plissierten Randbereichen, wie sie bei den eingangs gewürdigten Abdichtungs­ matten nach dem Stand der Technik vorhanden sind. Ferner verzichtet die Erfindung auf die Verwendung von schweren, teuren Streckmetalleinlagen oder gar gesund­ heitsbedenklichen Bleieinlagen in den Randbereichen von Abdichtungsmatten, die ursprünglich beim Aufkommen der luftdurchlässigen Firstabdichtungstechnik ver­ wendet wurden. Die Erfindung geht vielmehr von der Grunderkenntnis aus, daß das optimale Material zum Ankleben einer Abdichtungsmatte an den benachbarten Dachsteine und gleichzeitig zum vollkommenen Abdichten von dazwischen vor­ handenen Fugen ein relativ breiter Randstreifen aus klebendem Kautschukmaterial ist. Eine derartiger Kautschukstreifen läßt sich mühelos und nahezu beliebig verformen. Klebende Kautschukstreifen sind jedoch weder luftdurchlässig noch UV-beständig, sie haben stets eine unerwünscht dunkle Farbe und kleben auch auf ihrer Oberseite, also dort, wo keine Verklebung stattfinden soll. Die Erfindung hat sich indessen von diesen Hindernissen gegen eine Verwendung von relativ breiten Randstreifen aus klebendem Kautschukmaterial nicht abschrecken lassen. Zur richtigen Grunderkenntnis kam die Idee hinzu, die Randstreifen aus selbstklebendem Butyl-, Acrylat- oder Bitumenkautschuk mit einem Gewebematerial in Form eines Gewirkes bzw. Maschenverbundes zu beschichten, welches eine hohe Elastizität in Längsrichtung der Abdichtungsmatte und eine geringe Elastizität in Querrichtung der Abdichtungsmatte aufweist, so daß das Gewebematerial im wesentlichen nur in Längsrichtung dehnbar ist. Infolge dieser hohen Dehnbarkeit in Längsrichtung lassen sich die Randstreifen aus klebendem Kautschukmaterial mit dem darauf befindlichen Gewebematerial mühelos und perfekt an die Form und den Verlauf der angrenzenden Dachsteine unter Verschluß sämtlicher Fugen anpassen. Das Gewebe­ material verhindert das Verkleben des darunterliegenden, klebenden Kautschuk­ materials der Randstreifen mit den First- oder Gratsteinen und schützt gleichzeitig das darunterliegende Kautschukmaterial der Randstreifen gegen UV-Strahlung. Ferner läßt sich das Gewebematerial in der gewünschten Farbgebung der Dachsteine einfärben, so daß die dunkle Farbe des darunterliegenden Kautschukmaterials der Randstreifen unsichtbar bleibt. Zur mechanischen Verbindung der beiden Randstreifen dient ein Rollenband, vorzugsweise aus gelochter oder genadelter (d. h., luftdurchlässiger) Kautschuk- oder Kunststoff-Folie oder mit Kautschuk getränktem Gewebe, an dessen Randzonen die klebenden Randstreifen angeklebt werden. Diese Verklebung der aus klebendem Kautschukmaterial bestehenden Randstreifen ist infolge des Kautschukmaterials oder der Kautschukimprägnierung des Rollenbandes besonders stark und zuverlässig. Das Gewebematerial kann sich nicht nur über die Randstreifen, sondern auch über das Rollenband erstrecken, wobei eine Verbindung zwischen Rollenband und darüber befindlichem Gewebe­ material nur im Mittenbereich des Rollenbandes erforderlich ist. In diesem Mittenbereich kann von oben her ein Metallstreifen, z. B. aus Aluminiumfolie, aufgeklebt werden, um die Lage der Abdichtungsmatte am Dachfirst oder Dachgrat zu stabilisieren und zu fixieren. Als bevorzugtes Gewebematerial wird ein im Handel erhältliches Polyestergewirk verwendet.
Die Erfindung wird nachstehend an Hand von Ausführungsbeispielen in den Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 einen Schnitt durch eine erste Ausführungsform der erfindungs­ gemäßen Abdichtungsmatte;
Fig. 2 einen Querschnitt durch den zwangsentlüfteten Firstbereich eines Schrägdaches, bei welchem die Abdichtungsmatte nach Fig. 1 unter­ halb eines Firststeins eingebaut ist, und
Fig. 3 einen Schnitt durch eine zweite Ausführungsform der erfindungs­ gemäßen Abdichtungsmatte.
Die Darstellung nach Fig. 2 dient zur Erläuterung der Einbaulage einer erfindungs­ gemäßen Abdichtungsmatte 10 im zwangsentlüfteten Firstbereich eines Schräg­ daches. Die Tragkonstruktion 21 des Daches weist in diesem Bereich eine an einem Firsthalter 22 justierte Firstlatte 11 und parallel zur Firstlatte 11 verlaufende Dachlatten 13 auf, welche zum Einhängen der Befestigungsnasen 12a von pfannen­ förmigen (gewölbten) Dacheindeckungsplatten 12 (auch als "Dachsteine" bezeichnet) dienen. Die Firstlatte 11 trägt bogenförmig gewölbte Firststeine 15, die sich an ihren Längsenden überlappen. Die Firststeine 15 werden durch Stahlklammern 14 festgehalten, die ihrerseits am Firstbalken 11 befestigt sind und den Firststein 15 in einem definierten Abstand zu dem Firstbalken 11 halten. Die Höhenposition des Firststeins 15 wird mittels des Firsthalters 22 so justiert, daß die beiden Unterkanten des Firststeins 15 auf dem Scheitel der gewölbten Dacheindeckungsplatten 12 nicht aufsitzen, sondern diesen Scheitel nur berühren.
Die erfindungsgemäße Abdichtungsmatte 10 wird mit ihrem Mittenbereich 3 (Fig. 1) auf die Firstlatte 11 aufgelegt und mit ihren beiden plastisch verformbaren Randbereichen 2 gegen die Oberflächen der angrenzenden Dacheindeckungsplatten 12 auf beiden Hälften des Schrägdaches angeformt und an diese Oberflächen mit Hilfe von Randstreifen 6 aus klebendem Kautschukmaterial angeklebt. Nach Aufsetzen des Firststeins 15 kann die auf der Luv-Seite des Schrägdaches anströmende Luft (Pfeil 16 in Fig. 4) in den Querkanal 18 unterhalb des Firststeins 15 und oberhalb der Abdichtungsmatte 10 einströmen und auf der Lee-Seite des Schrägdaches wieder austreten (Pfeil 17). Der Luftstrom 16/17 im Querkanal 18 saugt Luft (Pfeil 20) aus dem Dachraum 19 durch die luftdurchlässige Abdichtungs­ matte 10 hindurch und reißt diese angesaugte Luft (Pfeile 20) mit auf die Lee-Seite des Schrägdaches, wodurch eine wirksame Dachentlüftung gewährleistet wird.
Der Aufbau einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Abdichtungsmatte 10 ist anhand der Fig. 1 näher erläutert.
Die Abdichtungsmatte 10 umfaßt als Tragelement ein elastisches, wasser­ abweisendes und luftdurchlässiges Rollenband 1 aus kalandrierter Kautschukfolie oder aus einem mit Kautschuk getränkten oder beschichteten Gewebeband. Alternativ kann als Rollenband auch eine luftdurchlässige Kunststoffolie vorgesehen werden. Als Kautschukmaterial wird vorzugsweise Äthylen-Propylen-Teer- Kautschuk (APTK) mit hoher spezifischer Dichte verwendet, obwohl auch Butyl- Kautschuk zum Einsatz kommen kann. Das Rollenband 1 weist vorzugsweise eine Dicke im Bereich zwischen 0,2 mm und 2,0 mm auf und ist auf seiner gesamten Fläche nadel-perforiert oder mit Stanzlöchern (beispielsweise mit einem Lochdurchmesser im Bereich zwischen 2 mm und 5 mm) versehen, um eine gute Luftdurchlässigkeit zu gewährleisten. Die Breite des Rollenbandes 1 beträgt beispielsweise 30 cm.
Das Rollenband 1 ist an seinen Randzonen mit relativ breiten Randstreifen 6 aus klebendem, plastisch verformbarem Butylkautschuk, Acrylatkautschuk oder Bitumenkautschuk verbunden, vorzugsweise durch Verklebung unter Druck und Raumtemperatur. Die Breite jedes Randstreifens 6 beträgt beispielsweise 8 cm. Die klebrige Unterseite jedes Randstreifens 6 ist durch Abziehfolien 7 geschützt, welche bei der Verlegung der Abdichtungsmatte 10 am Dach entfernt werden. Die klebrige Oberseite jedes Randstreifens 6 ist mit einem Gewebematerial 5 in Form eines Gewirkes bzw. Maschenverbundes beschichtet, welches eine hohe Elastizität in Längsrichtung der Abdichtungsmatte 10 und eine geringe Elastizität in Querrichtung der Abdichtungsmatte 10 aufweist. Infolge dieser Elastizitätseigenschaften läßt sich das Gewebematerial 5 im wesentlichen nur in Längsrichtung (d. h. in Längsrichtung der Firstlatte 11 (Fig. 2) dehnen. Infolge dieser hohen Dehnbarkeit in Längsrichtung lassen sich die Randstreifen 6 aus klebendem Kautschukmaterial mit dem darauf befindlichen Gewebematerial 5 mühelos handhaben (ohne daß die Hände des Monteurs mit klebendem Kautschukmaterial verschmiert werden) und gleichzeitig unter plastischer Verformung an die Formgebung und den Verlauf der angrenzenden Dacheindeckungsplatten 12 (Fig. 2) unter vollständigem Verschluß sämtlicher Fugen anpassen. Dies gilt insbesondere für Dacheindeckungsplatten mit Kopfverfalzung, da sich die plastisch verformbare Kautschukmasse der Randstreifen 6 über die Kopffalze der angrenzenden Dacheindeckungsplatten 12 (Fig. 2) über­ stülpen und mit der ebenen oder gewölbten Plattenfläche verkleben läßt.
Als Gewebematerial 5 ist vorzugsweise ein Polyestergewirke mit folgenden Merkmalen vorgesehen:
  • a) Gewicht im Bereich von 55 bis 65 g/m2;
  • b) Reißkraft in Längsrichtung größer als 200 N und in Querrichtung größer als 100 N;
  • c) Reißdehnung in Längsrichtung größer als 20% und in Querrichtung größer als 100%;
  • d) Weiterreißkraft in Längsrichtung größer als 5 N und in Querrichtung größer als 10 N;
  • e) Hitzschrumpf bei 200°C und 3 min in Längsrichtung kleiner als 3% und in Querrichtung kleiner als 3%, und
  • f) Hitzschrumpf bei 200°C und 5 min in Längsrichtung kleiner als 3% und in Querrichtung kleiner als 3%.
Die Farbe des Gewebematerials 5 kann beliebig gewählt werden, so daß zu jeder Farbe der Dacheindeckungsplatten 12 die passende Farbe des von außen sichtbaren Gewebematerials 5 gewählt werden kann.
Das Gewebematerial 5 erstreckt sich bei der in Fig. 3 dargestellten zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Abdichtungsmatte 10 nicht nur über die Randstreifen 6, sondern auch über das Rollenband 1. Eine Verbindung zwischen Rollenband 1 und darüber befindlichem Gewebematerial 5 ist bei dieser zweiten Ausführungsform nur im Mittenbereich 3 der Abdichtungsmatte 10 erforderlich. In dem Mittenbereich 3 kann bei beiden Ausführungsformen nach Fig. 1 und 3 von oben her ein Metallstreifen 4, z. B. aus Aluminiumfolie, aufgeklebt werden, um die Lage der Abdichtungsmatte 10 an der Firstlatte 11 (Fig. 2) zu stabilisieren und zu fixieren. Die Breite des Metallstreifens 4 beträgt beispielsweise 4 cm.
Zur Herstellung der Abdichtungsmatte 10 werden an den Rändern eines glatten Rollenbandes 1 die Randstreifen 6 aus selbstklebendem Kautschukmaterial angeklebt, welche an ihrer Unterseite jeweils mit einer Abziehfolien 7 abgedeckt sind. Zumindest die Oberseite der Randstreifen 6 aus Kautschukmaterial wird mit dem vorstehend beschriebenen Gewebematerial 5 beschichtet (Fig. 1). Das Gewebe­ material 5 kann jedoch sowohl über den Randstreifen 6 als auch über dem dazwischen liegenden Rollenband 1 angebracht werden (Fig. 3). Im Falle einer Bedeckung des Rollenbandes 1 mit Gewebematerial 5 (Fig. 3) wird das Gewebe­ material 5 im Mittenbereich 3 der Abdichtungsmatte 10 mit dem darunterliegenden Rollenband 1 verbunden. Anschließend wird auf das Gewebematerial 5 bzw. (falls das Gewebematerial 5 nur die Randstreifen 6 bedeckt; Fig. 1) das Rollenband 1 in dem Mittenbereich 3 der Abdichtungsmatte 10 der Metallstreifen 4 beispielsweise aus Aluminiumfolie aufgeklebt, beispielsweise mittels Thermokaschierung.

Claims (14)

1. Abdichtungsmatte (10) zum luftdurchlässigen Abdichten von länglichen Spalten, die im Bereich von Dachfirsten oder Dachgraten zwischen First- bzw. Gratsteinen (15) und angrenzenden Dacheindeckungsplatten (12) verlaufen, bestehend aus einem elastischen, wasserabweisenden und luftdurchlässigem Rollenband (1), welches mit Randstreifen (6) aus selbstklebendem Kautschukmaterial versehen ist zum Anformen und Ankleben der Abdichtungsmatte (10) an die angrenzenden Dacheindeckungs­ platten (12), wobei die Randstreifen (6) auf der Unterseite mit einer beim Verlegen der Abdichtungsmatte (10) zu entfernenden Abziehfolie (7) abgedeckt sind, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Randstreifen (6) auf der Oberseite mit einem Gewebematerial (5) in Form eines Gewirkes bzw. Maschenverbundes beschichtet sind, welches eine hohe Elastizität in Längsrichtung der Abdichtungsmatte (10) und eine geringe Elastizität in Querrichtung der Abdichtungsmatte (10) aufweist, so daß das Gewebe­ material (5) im wesentlichen nur in Längsrichtung dehnbar ist, um die Randstreifen (6) an die Form und den Verlauf der angrenzenden Dach­ eindeckungsplatten (12) anzupassen.
2. Abdichtungsmatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Gewebematerial (5) ein Polyestergewirke vorgesehen ist.
3. Abdichtungsmatte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Poly­ estergewirke ein Gewicht im Bereich von 55 bis 65 g/m2, eine Reißkraft in Längsrichtung von mehr als 200 N und in Querrichtung von mehr als 100 N, eine Reißdehnung in Längsrichtung von mehr als 20% und in Querrichtung von mehr als 100%, eine Weiterreißkraft in Längsrichtung von mehr als 5 N und in Querrichtung von mehr als 10 N, einen Hitzschrumpf bei 200°C und 3 min in Längsrichtung von weniger als 3% und in Querrichtung von weniger als 3%, sowie einen Hitzschrumpf bei 200°C und 5 min in Längs­ richtung von weniger als 3% und in Querrichtung von weniger als 3% aufweist.
4. Abdichtungsmatte nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Polyestergewebe in der Farbe der Dacheindeckungsplatten (12) eingefärbt ist.
5. Abdichtungsmatte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß sich das Gewebematerial (5) über die Randstreifen (6) und das Rollenband (1) erstreckt und zumindest im Mittenbereich (3) der Abdichtungsmatte (10) an der Oberseite des Rollenbandes (1) befestigt ist.
6. Abdichtungsmatte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß im Mittenbereich (3) der Abdichtungsmatte (10) auf deren Oberseite ein Metallstreifen (4) zur Lagestabilisierung und -fixierung der Abdichtungsmatte (10) am Dachfirst oder Dachgrat befestigt ist.
7. Abdichtungsmatte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Rollenband (1) aus gelochtem oder genadeltem Kunststoff- oder Kautschukmaterial besteht.
8. Abdichtungsmatte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Rollenband (1) aus einem mit Kautschuk getränkten oder beschichteten Gewebeband besteht.
9. Abdichtungsmatte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Selbstklebematerial der Randstreifen (6) aus Butyl­ kautschuk, Acrylatkautschuk oder Bitumenkautschuk besteht.
10. Verfahren zum Herstellen einer Abdichtungsmatte nach Anspruch 1, gekenn­ zeichnet, durch folgende Verfahrensschritte:
  • a) An den Rändern eines glatten Rollenbandes werden Randstreifen aus selbstklebendem Kautschukmaterial angeklebt, welche an ihrer Unterseite mit Abziehfolien abgedeckt sind, und
  • b) zumindest die Oberseite der Randstreifen aus selbstklebendem Kautschukmaterial wird mit einem Gewebematerial in Form eines Gewirkes bzw. Maschenverbundes beschichtet.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewebe­ material sowohl über die Randstreifen als auch über das dazwischen liegende und Rollenband aufgebracht wird (Fig. 3).
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß auf das Gewebematerial im Mittenbereich der Abdichtungsmatte ein Metallstreifen aufgeklebt wird.
13. Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewebematerial im Mittenbereich der Abdichtungsmatte mit dem darunter liegenden Rollenband verbunden wird.
14. Gewebematerial zur Verwendung bei einer Abdichtungsmatte nach einem der Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet, durch ein Polyestergewirke mit folgenden Merkmalen:
  • a) Gewicht im Bereich von 55 bis 65 g/m2;
  • b) Reißkraft in Längsrichtung größer als 200 N und in Querrichtung größer als 100 N;
  • c) Reißdehnung in Längsrichtung größer als 20% und in Querrichtung größer als 100%;
  • d) Weiterreißkraft in Längsrichtung größer als 5 N und in Querrichtung größer als 10 N;
  • e) Hitzschrumpf bei 200°C und 3 min in Längsrichtung kleiner als 3% und in Querrichtung kleiner als 3%, und
  • f) Hitzschrumpf bei 200°C und 5 min in Längsrichtung kleiner als 3% und in Querrichtung kleiner als 3%
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