DE19733230A1 - Abdichtungsmatte - Google Patents
AbdichtungsmatteInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Abdichtungsmatte gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1, auf ein Verfahren zum Herstellen einer derartigen Abdichtungsmatte
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 10 sowie auf ein Gewebematerial zur Ver
wendung bei einer derartigen Abdichtungsmatte. Eine Abdichtungsmatte sowie ein
Herstellungsverfahren dieser Art sind aus der älteren deutschen Patentanmeldung
196 04 256.9 bekannt.
Zum luftdurchlässigen Abdichten von First- und Gratsteinen an Gebäudedächern
gegen Sprühregen und Flugschnee werden Abdichtungsmatten am Markt angeboten,
die aus einem elastischen, wasserabweisenden und luftdurchlässigem Rollenband
bestehen, das an seinen Rändern Abziehklebestreifen aufweist. Das Rollenband wird
über die First- oder Gratlatte längsmittig gelegt und mit seinen Abziehklebestreifen
an die angrenzenden Dacheindeckungsplatten angeklebt. Da Dacheindeckungsplatten
meist keine ebene, sondern eine gewölbte (pfannenförmige) Oberfläche aufweisen,
wird entweder das Rollenband über seine gesamte Breite wie ein Ziehbalg plissiert
oder es werden nur die anzuklebenden Randbereiche plissiert oder fransenförmig
eingeschnitten. Anschließend werden die First- oder Gratsteine über der fertig
verlegten Abdichtungsmatte aufgesetzt und mittels Klammern gehalten.
Um einen ausreichend großen Luftdurchtritt aus dem Dachinnenraum durch das
Rollenband hindurch in den von Außenluft durchströmten Querkanal zwischen dem
First- oder Gratstein und der Mattenoberseite zu gewährleisten, weisen die am
Markt angebotenen Abdichtungsmatten unterschiedliche Konstruktionsmerkmale auf.
Die einfachste Variante besteht darin, für das Rollenband einen etwa 13 mm starken
Schaumstoffstreifen zu verwenden, welcher bis zu 99 Prozent luftdurchlässig ist.
Der Mittenbereich und die Randbereiche des Schaumstoffstreifens werden auf eine
Stärke von etwa 1 mm thermisch komprimiert, wobei der Mittelbereich eben bleibt
und die Randbereiche wellenförmig profiliert werden. Wegen ihres extrem geringen
Gewichtes bei gleichzeitig großer Fläche besteht beim Verlegen der bekannten
Schaumstoff-Abdichtungsmatte am Dach stets die Gefahr, daß die Abdichtungsmatte
vom Wind weggetragen wird.
Eine zweite Variante besteht darin, für das Rollenband einen etwa 1,5 mm starken
Streifen aus weichem, glattem Thermoplastmaterial mit hohem spezifischem
Gewicht (Hochdruck-Polyäthylen) zu verwenden, welcher zwei Reihen finger
kuppenartiger Einschnitte aufweist, die parallel zu seinem Mittenbereich verlaufen.
Sobald der Streifen mit seinem Mittenbereich auf der First- oder Gratlatte
positioniert ist, verbleiben die mit dem Mittenbereich verbundenen finger
kuppenförmigen Ausschnitte in ihrer waagrechten Lage, während die Teile zwischen
den fingerkuppenförmigen Ausschnitten ebenso wie die Randbereiche des Streifens
nach unten hängen. Infolge dieser Trennung öffnen sich die fingerkuppenförmigen
Ausschnitte wie Klappen und geben entsprechend geformte Öffnungen in dem
Streifen frei, durch welche der gewünschte Luftaustausch stattfinden kann. Wegen
der Verwendung eines weichen, glatten Thermoplastmaterials lassen sich die
Randzonen nicht plissieren, sondern müssen fransenförmig eingeschnitten werden.
Gegenüber einer Plissierung lassen sich die etwa 10 mm breiten Fransen nur mit
wesentlich größerer Mühe und Sorgfalt an die Oberfläche der angrenzenden
Dacheindeckungsplatten anformen und ankleben. Hinzu kommt, daß eine dauerhafte
Abdichtungsfähigkeit von zerfransten Rändern systembedingt wesentlich geringer ist
als von ununterbrochenen, plissierten Rändern.
Eine dritte Variante besteht darin, für das Rollenband ein extrem dünnes und
leichtes, nadel-perforiertes Kunststoffvlies geringer Steifigkeit zu verwenden, das an
seinen beiden Randbereichen mit oberseitigen Metallstreifen aus Aluminiumfolie und
an seinem Mittenbereich mit einem unterseitigen Verstärkungsstreifen aus steiferem,
dickerem Kunststoffvlies verstärkt ist. Das bekannte Rollenband wird nach dem
Aufkleben der Metallstreifen und des Verstärkungsstreifens über seine gesamte
Breite durch Profilwalzen plissiert. Zusätzlich werden beim Profilwalzen beide
übereinanderliegende Vliese des Mittenbereichs mit Stanzlöchern versehen, deren
Abstand in Bandlängsrichtung etwa der halben Ganghöhe der Plissierung entspricht.
Ein auf der Oberseite des plissierten Mittenbereichs aufgeklebtes ebenes Zugband
aus Vlies deckt die Stanzlöcher ab und bildet zusammen mit den Stanzlöchern und
den Falten des plissierten und verstärkten Kunststoffvlieses im Mittenbereich eine
Vielzahl von Querlüftungskanälen. Wegen der Verwendung eines extrem dünnen
und leichten Vlieses ist das Gewicht der bekannten Abdichtungsmatte trotz
Verwendung zusätzlicher Metall- und Verstärkungsstreifen sehr gering, so daß auch
hier beim Verlegen am Dach stets die Gefahr besteht, daß die Abdichtungsmatte
vom Wind weggetragen wird. Die Verwendung eines dickeren und/oder dichteren
Vlieses zur Gewichtserhöhung verbietet sich deshalb, weil ein derartiges Vlies
wegen der durchgehenden Plissierung in Querrichtung eine so hohe Steifigkeit
besitzt, daß sich die Abdichtungsmatte nicht mehr in ausreichendem Maße von
seiner Längsmitte gegen die Dacheindeckungsplatten abknicken läßt.
Um eine zuverlässige Verlegung auch bei schwierigen Witterungsbedingungen zu
ermöglichen, geht die aus der älteren Patentanmeldung 196 04 256.9 bekannte
Abdichtungsmatte von der Überlegung aus, daß sich zum luftdurchlässigen
Abdichten ein perforiertes Gummi- bzw. Kautschukband am besten eignet. Die hohe
Dichte und damit das hohe spezifische Gewicht eines Kautschukbandes stellen beste
Voraussetzungen dafür dar, daß sich ein solches Bandmaterial auch bei starkem
Wind am Dach verarbeiten läßt, ohne Gefahr zu laufen, daß die Abdichtungsmatte
vom Wind weggetragen wird. Die Schwierigkeit bei der Verwendung von
Kautschukband besteht indessen darin, daß sich ein Kautschukband wegen seiner
elastischen Eigenschaften durch Profilwalzen nicht bleibend plissieren läßt, sondern
stets versucht, wieder seine glatte, ebene Form zurückzugewinnen. Um dennoch
einem Kautschukband eine bleibende Plissierung aufzuzwingen, werden bei der
bekannten Abdichtungsmatte zunächst die Randbereiche und der Mittenbereich des
ebenen, glatten Kautschukbandes mit einem dünnen Metallstreifen, beispielsweise
Aluminiumfolie, beschichtet, der sich mit geringen Kraftaufwand bleibend ver
formen läßt. Anschließend werden nur die Metallstreifen mit den daran anhaftenden
Bereichen des Kautschukbandes mittels Profilwalzen plissiert. Die Metallstreifen
sind von einer solchen Stärke gewählt, daß die elastischen Rückstellkräfte der
plissierten Kautschukbandbereiche nicht ausreichen, um die plissierten Metallstreifen
zu entformen, d. h., wieder glatt zu ziehen. Auf den plissierten Metallstreifen des
Mittenbereiches wird ein glattes Zugband aufgeklebt, um bei der Montage die
Formstabilität des plissierten Mittenbereichs und damit dessen gleichbleibende
Lange unter allen Bedingungen zu gewährleisten.
Sämtliche bekannten Abdichtungsmatten weisen jedoch den Nachteil auf, daß eine
absolut vollständige Abdichtung zwischen der Abdichtungsmatte und den angrenzen
den Dachsteinen nicht erreichbar ist, insbesondere, wenn die Dachsteine eine
Kopfverfalzung aufweisen. Hierbei handelt es sich um Dachsteine, welche im
Bereich ihres Kopfendes einen über die Dachsteinbreite verlaufenden Falz oder Steg
aufweisen, welcher in eine passende Nut im Bereich des Fußende des nächst
folgenden, höhergelegenen Dachsteins eingreift. Auf diese Weise werden die in der
Fall-Linie eines Schrägdaches aufeinanderfolgenden Dachsteine ineinander verhakt.
Im Falle einer Schrägdacheindeckung von Dachsteinen mit Kopfverfalzung muß die
Abdichtungsmatte über die nach oben ragenden Falze der obersten, an die First
steine angrenzenden Dachsteine übergestülpt werden, um einen ungehinderten
Wasserabfluß in der Fall-Linie zu gewährleisten. Für ein perfektes Überstülpen sind
indessen die bekannten Abdichtungsmatten viel zu wenig plastisch verformbar, als
daß sämtliche Fugen zuverlässig abgedichtet werden könnten. Das Ausspritzen von
Fugen zwischen Abdichtungsmatte und angrenzenden Dachsteinen mit Acryl- oder
Butylmasse wäre nicht nur mühsam, sondern auch wenig hilfreich, da Acryl- oder
Butylmassen nicht langzeitbeständig gegen die ultravioletten Strahlungsbestandteile
des Sonnenlichtes sind. Im Falle von Butylmasse kommt hinzu, daß diese Masse
üblicherweise dunkel ist, wodurch das Aussehen insbesondere von hellroten oder
gelblichen Dachsteinen beeinträchtigt wird.
Die Aufgabe der Erfindung besteht demgegenüber darin, eine Abdichtungsmatte
einschließlich eines geeigneten Verfahrens zu ihrer Herstellung zu schaffen, welche
eine absolut vollständige Abdichtung von Fugen zwischen Abdichtungsmatte und
Dachsteinen selbst im Falle von Dachsteinen mit Kopfverfalzung ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des
Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Abdich
tungsmatte ergeben sich aus den Unteransprüchen 2 bis 9.
Ein Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Abdichtungsmatte ist in dem
nebengeordneten Anspruch 10 angegeben.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen des Verfahrens zur Herstellung
der erfindungsgemäßen Abdichtungsmatte ergeben sich aus den Unteransprüchen 11
bis 13.
Ein Gewebematerial zur Verwendung bei der erfindungsgemäßen Abdichtungsmatte
ist in dem nebengeordneten Anspruch 14 angegeben.
Die Erfindung beruht auf einer radikalen Abkehr von Randlamellen oder gewellten
bzw. plissierten Randbereichen, wie sie bei den eingangs gewürdigten Abdichtungs
matten nach dem Stand der Technik vorhanden sind. Ferner verzichtet die Erfindung
auf die Verwendung von schweren, teuren Streckmetalleinlagen oder gar gesund
heitsbedenklichen Bleieinlagen in den Randbereichen von Abdichtungsmatten, die
ursprünglich beim Aufkommen der luftdurchlässigen Firstabdichtungstechnik ver
wendet wurden. Die Erfindung geht vielmehr von der Grunderkenntnis aus, daß das
optimale Material zum Ankleben einer Abdichtungsmatte an den benachbarten
Dachsteine und gleichzeitig zum vollkommenen Abdichten von dazwischen vor
handenen Fugen ein relativ breiter Randstreifen aus klebendem Kautschukmaterial
ist. Eine derartiger Kautschukstreifen läßt sich mühelos und nahezu beliebig
verformen. Klebende Kautschukstreifen sind jedoch weder luftdurchlässig noch
UV-beständig, sie haben stets eine unerwünscht dunkle Farbe und kleben auch auf
ihrer Oberseite, also dort, wo keine Verklebung stattfinden soll. Die Erfindung hat
sich indessen von diesen Hindernissen gegen eine Verwendung von relativ breiten
Randstreifen aus klebendem Kautschukmaterial nicht abschrecken lassen. Zur
richtigen Grunderkenntnis kam die Idee hinzu, die Randstreifen aus selbstklebendem
Butyl-, Acrylat- oder Bitumenkautschuk mit einem Gewebematerial in Form eines
Gewirkes bzw. Maschenverbundes zu beschichten, welches eine hohe Elastizität in
Längsrichtung der Abdichtungsmatte und eine geringe Elastizität in Querrichtung
der Abdichtungsmatte aufweist, so daß das Gewebematerial im wesentlichen nur in
Längsrichtung dehnbar ist. Infolge dieser hohen Dehnbarkeit in Längsrichtung
lassen sich die Randstreifen aus klebendem Kautschukmaterial mit dem darauf
befindlichen Gewebematerial mühelos und perfekt an die Form und den Verlauf der
angrenzenden Dachsteine unter Verschluß sämtlicher Fugen anpassen. Das Gewebe
material verhindert das Verkleben des darunterliegenden, klebenden Kautschuk
materials der Randstreifen mit den First- oder Gratsteinen und schützt gleichzeitig
das darunterliegende Kautschukmaterial der Randstreifen gegen UV-Strahlung.
Ferner läßt sich das Gewebematerial in der gewünschten Farbgebung der Dachsteine
einfärben, so daß die dunkle Farbe des darunterliegenden Kautschukmaterials der
Randstreifen unsichtbar bleibt. Zur mechanischen Verbindung der beiden
Randstreifen dient ein Rollenband, vorzugsweise aus gelochter oder genadelter
(d. h., luftdurchlässiger) Kautschuk- oder Kunststoff-Folie oder mit Kautschuk
getränktem Gewebe, an dessen Randzonen die klebenden Randstreifen angeklebt
werden. Diese Verklebung der aus klebendem Kautschukmaterial bestehenden
Randstreifen ist infolge des Kautschukmaterials oder der Kautschukimprägnierung
des Rollenbandes besonders stark und zuverlässig. Das Gewebematerial kann sich
nicht nur über die Randstreifen, sondern auch über das Rollenband erstrecken,
wobei eine Verbindung zwischen Rollenband und darüber befindlichem Gewebe
material nur im Mittenbereich des Rollenbandes erforderlich ist. In diesem
Mittenbereich kann von oben her ein Metallstreifen, z. B. aus Aluminiumfolie,
aufgeklebt werden, um die Lage der Abdichtungsmatte am Dachfirst oder Dachgrat
zu stabilisieren und zu fixieren. Als bevorzugtes Gewebematerial wird ein im
Handel erhältliches Polyestergewirk verwendet.
Die Erfindung wird nachstehend an Hand von Ausführungsbeispielen in den
Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 einen Schnitt durch eine erste Ausführungsform der erfindungs
gemäßen Abdichtungsmatte;
Fig. 2 einen Querschnitt durch den zwangsentlüfteten Firstbereich eines
Schrägdaches, bei welchem die Abdichtungsmatte nach Fig. 1 unter
halb eines Firststeins eingebaut ist, und
Fig. 3 einen Schnitt durch eine zweite Ausführungsform der erfindungs
gemäßen Abdichtungsmatte.
Die Darstellung nach Fig. 2 dient zur Erläuterung der Einbaulage einer erfindungs
gemäßen Abdichtungsmatte 10 im zwangsentlüfteten Firstbereich eines Schräg
daches. Die Tragkonstruktion 21 des Daches weist in diesem Bereich eine an einem
Firsthalter 22 justierte Firstlatte 11 und parallel zur Firstlatte 11 verlaufende
Dachlatten 13 auf, welche zum Einhängen der Befestigungsnasen 12a von pfannen
förmigen (gewölbten) Dacheindeckungsplatten 12 (auch als "Dachsteine" bezeichnet)
dienen. Die Firstlatte 11 trägt bogenförmig gewölbte Firststeine 15, die sich an
ihren Längsenden überlappen. Die Firststeine 15 werden durch Stahlklammern 14
festgehalten, die ihrerseits am Firstbalken 11 befestigt sind und den Firststein 15 in
einem definierten Abstand zu dem Firstbalken 11 halten. Die Höhenposition des
Firststeins 15 wird mittels des Firsthalters 22 so justiert, daß die beiden Unterkanten
des Firststeins 15 auf dem Scheitel der gewölbten Dacheindeckungsplatten 12 nicht
aufsitzen, sondern diesen Scheitel nur berühren.
Die erfindungsgemäße Abdichtungsmatte 10 wird mit ihrem Mittenbereich 3 (Fig.
1) auf die Firstlatte 11 aufgelegt und mit ihren beiden plastisch verformbaren
Randbereichen 2 gegen die Oberflächen der angrenzenden Dacheindeckungsplatten
12 auf beiden Hälften des Schrägdaches angeformt und an diese Oberflächen mit
Hilfe von Randstreifen 6 aus klebendem Kautschukmaterial angeklebt. Nach
Aufsetzen des Firststeins 15 kann die auf der Luv-Seite des Schrägdaches
anströmende Luft (Pfeil 16 in Fig. 4) in den Querkanal 18 unterhalb des Firststeins
15 und oberhalb der Abdichtungsmatte 10 einströmen und auf der Lee-Seite des
Schrägdaches wieder austreten (Pfeil 17). Der Luftstrom 16/17 im Querkanal 18
saugt Luft (Pfeil 20) aus dem Dachraum 19 durch die luftdurchlässige Abdichtungs
matte 10 hindurch und reißt diese angesaugte Luft (Pfeile 20) mit auf die Lee-Seite
des Schrägdaches, wodurch eine wirksame Dachentlüftung gewährleistet wird.
Der Aufbau einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Abdichtungsmatte
10 ist anhand der Fig. 1 näher erläutert.
Die Abdichtungsmatte 10 umfaßt als Tragelement ein elastisches, wasser
abweisendes und luftdurchlässiges Rollenband 1 aus kalandrierter Kautschukfolie
oder aus einem mit Kautschuk getränkten oder beschichteten Gewebeband.
Alternativ kann als Rollenband auch eine luftdurchlässige Kunststoffolie vorgesehen
werden. Als Kautschukmaterial wird vorzugsweise Äthylen-Propylen-Teer-
Kautschuk (APTK) mit hoher spezifischer Dichte verwendet, obwohl auch Butyl-
Kautschuk zum Einsatz kommen kann. Das Rollenband 1 weist vorzugsweise eine
Dicke im Bereich zwischen 0,2 mm und 2,0 mm auf und ist auf seiner gesamten
Fläche nadel-perforiert oder mit Stanzlöchern (beispielsweise mit einem
Lochdurchmesser im Bereich zwischen 2 mm und 5 mm) versehen, um eine gute
Luftdurchlässigkeit zu gewährleisten. Die Breite des Rollenbandes 1 beträgt
beispielsweise 30 cm.
Das Rollenband 1 ist an seinen Randzonen mit relativ breiten Randstreifen 6 aus
klebendem, plastisch verformbarem Butylkautschuk, Acrylatkautschuk oder
Bitumenkautschuk verbunden, vorzugsweise durch Verklebung unter Druck und
Raumtemperatur. Die Breite jedes Randstreifens 6 beträgt beispielsweise 8 cm. Die
klebrige Unterseite jedes Randstreifens 6 ist durch Abziehfolien 7 geschützt, welche
bei der Verlegung der Abdichtungsmatte 10 am Dach entfernt werden. Die klebrige
Oberseite jedes Randstreifens 6 ist mit einem Gewebematerial 5 in Form eines
Gewirkes bzw. Maschenverbundes beschichtet, welches eine hohe Elastizität in
Längsrichtung der Abdichtungsmatte 10 und eine geringe Elastizität in Querrichtung
der Abdichtungsmatte 10 aufweist. Infolge dieser Elastizitätseigenschaften läßt
sich das Gewebematerial 5 im wesentlichen nur in Längsrichtung (d. h. in
Längsrichtung der Firstlatte 11 (Fig. 2) dehnen. Infolge dieser hohen Dehnbarkeit
in Längsrichtung lassen sich die Randstreifen 6 aus klebendem Kautschukmaterial
mit dem darauf befindlichen Gewebematerial 5 mühelos handhaben (ohne daß die
Hände des Monteurs mit klebendem Kautschukmaterial verschmiert werden) und
gleichzeitig unter plastischer Verformung an die Formgebung und den Verlauf der
angrenzenden Dacheindeckungsplatten 12 (Fig. 2) unter vollständigem Verschluß
sämtlicher Fugen anpassen. Dies gilt insbesondere für Dacheindeckungsplatten mit
Kopfverfalzung, da sich die plastisch verformbare Kautschukmasse der Randstreifen
6 über die Kopffalze der angrenzenden Dacheindeckungsplatten 12 (Fig. 2) über
stülpen und mit der ebenen oder gewölbten Plattenfläche verkleben läßt.
Als Gewebematerial 5 ist vorzugsweise ein Polyestergewirke mit folgenden
Merkmalen vorgesehen:
- a) Gewicht im Bereich von 55 bis 65 g/m2;
- b) Reißkraft in Längsrichtung größer als 200 N und in Querrichtung größer als 100 N;
- c) Reißdehnung in Längsrichtung größer als 20% und in Querrichtung größer als 100%;
- d) Weiterreißkraft in Längsrichtung größer als 5 N und in Querrichtung größer als 10 N;
- e) Hitzschrumpf bei 200°C und 3 min in Längsrichtung kleiner als 3% und in Querrichtung kleiner als 3%, und
- f) Hitzschrumpf bei 200°C und 5 min in Längsrichtung kleiner als 3% und in Querrichtung kleiner als 3%.
Die Farbe des Gewebematerials 5 kann beliebig gewählt werden, so daß zu jeder
Farbe der Dacheindeckungsplatten 12 die passende Farbe des von außen sichtbaren
Gewebematerials 5 gewählt werden kann.
Das Gewebematerial 5 erstreckt sich bei der in Fig. 3 dargestellten zweiten
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Abdichtungsmatte 10 nicht nur über die
Randstreifen 6, sondern auch über das Rollenband 1. Eine Verbindung zwischen
Rollenband 1 und darüber befindlichem Gewebematerial 5 ist bei dieser zweiten
Ausführungsform nur im Mittenbereich 3 der Abdichtungsmatte 10 erforderlich. In
dem Mittenbereich 3 kann bei beiden Ausführungsformen nach Fig. 1 und 3 von
oben her ein Metallstreifen 4, z. B. aus Aluminiumfolie, aufgeklebt werden, um die
Lage der Abdichtungsmatte 10 an der Firstlatte 11 (Fig. 2) zu stabilisieren und zu
fixieren. Die Breite des Metallstreifens 4 beträgt beispielsweise 4 cm.
Zur Herstellung der Abdichtungsmatte 10 werden an den Rändern eines glatten
Rollenbandes 1 die Randstreifen 6 aus selbstklebendem Kautschukmaterial
angeklebt, welche an ihrer Unterseite jeweils mit einer Abziehfolien 7 abgedeckt
sind. Zumindest die Oberseite der Randstreifen 6 aus Kautschukmaterial wird mit
dem vorstehend beschriebenen Gewebematerial 5 beschichtet (Fig. 1). Das Gewebe
material 5 kann jedoch sowohl über den Randstreifen 6 als auch über dem
dazwischen liegenden Rollenband 1 angebracht werden (Fig. 3). Im Falle einer
Bedeckung des Rollenbandes 1 mit Gewebematerial 5 (Fig. 3) wird das Gewebe
material 5 im Mittenbereich 3 der Abdichtungsmatte 10 mit dem darunterliegenden
Rollenband 1 verbunden. Anschließend wird auf das Gewebematerial 5 bzw. (falls
das Gewebematerial 5 nur die Randstreifen 6 bedeckt; Fig. 1) das Rollenband 1 in
dem Mittenbereich 3 der Abdichtungsmatte 10 der Metallstreifen 4 beispielsweise
aus Aluminiumfolie aufgeklebt, beispielsweise mittels Thermokaschierung.
Claims (14)
1. Abdichtungsmatte (10) zum luftdurchlässigen Abdichten von länglichen
Spalten, die im Bereich von Dachfirsten oder Dachgraten zwischen First-
bzw. Gratsteinen (15) und angrenzenden Dacheindeckungsplatten (12)
verlaufen, bestehend aus einem elastischen, wasserabweisenden und
luftdurchlässigem Rollenband (1), welches mit Randstreifen (6) aus
selbstklebendem Kautschukmaterial versehen ist zum Anformen und
Ankleben der Abdichtungsmatte (10) an die angrenzenden Dacheindeckungs
platten (12), wobei die Randstreifen (6) auf der Unterseite mit einer beim
Verlegen der Abdichtungsmatte (10) zu entfernenden Abziehfolie (7)
abgedeckt sind, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Randstreifen
(6) auf der Oberseite mit einem Gewebematerial (5) in Form eines Gewirkes
bzw. Maschenverbundes beschichtet sind, welches eine hohe Elastizität in
Längsrichtung der Abdichtungsmatte (10) und eine geringe Elastizität in
Querrichtung der Abdichtungsmatte (10) aufweist, so daß das Gewebe
material (5) im wesentlichen nur in Längsrichtung dehnbar ist, um die
Randstreifen (6) an die Form und den Verlauf der angrenzenden Dach
eindeckungsplatten (12) anzupassen.
2. Abdichtungsmatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als
Gewebematerial (5) ein Polyestergewirke vorgesehen ist.
3. Abdichtungsmatte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Poly
estergewirke ein Gewicht im Bereich von 55 bis 65 g/m2, eine Reißkraft in
Längsrichtung von mehr als 200 N und in Querrichtung von mehr als 100 N,
eine Reißdehnung in Längsrichtung von mehr als 20% und in Querrichtung
von mehr als 100%, eine Weiterreißkraft in Längsrichtung von mehr als
5 N und in Querrichtung von mehr als 10 N, einen Hitzschrumpf bei 200°C
und 3 min in Längsrichtung von weniger als 3% und in Querrichtung von
weniger als 3%, sowie einen Hitzschrumpf bei 200°C und 5 min in Längs
richtung von weniger als 3% und in Querrichtung von weniger als 3%
aufweist.
4. Abdichtungsmatte nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß
das Polyestergewebe in der Farbe der Dacheindeckungsplatten (12)
eingefärbt ist.
5. Abdichtungsmatte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß sich das Gewebematerial (5) über die Randstreifen (6) und das
Rollenband (1) erstreckt und zumindest im Mittenbereich (3) der
Abdichtungsmatte (10) an der Oberseite des Rollenbandes (1) befestigt ist.
6. Abdichtungsmatte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß im Mittenbereich (3) der Abdichtungsmatte (10) auf deren
Oberseite ein Metallstreifen (4) zur Lagestabilisierung und -fixierung der
Abdichtungsmatte (10) am Dachfirst oder Dachgrat befestigt ist.
7. Abdichtungsmatte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Rollenband (1) aus gelochtem oder genadeltem Kunststoff-
oder Kautschukmaterial besteht.
8. Abdichtungsmatte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Rollenband (1) aus einem mit Kautschuk getränkten oder
beschichteten Gewebeband besteht.
9. Abdichtungsmatte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Selbstklebematerial der Randstreifen (6) aus Butyl
kautschuk, Acrylatkautschuk oder Bitumenkautschuk besteht.
10. Verfahren zum Herstellen einer Abdichtungsmatte nach Anspruch 1, gekenn
zeichnet, durch folgende Verfahrensschritte:
- a) An den Rändern eines glatten Rollenbandes werden Randstreifen aus selbstklebendem Kautschukmaterial angeklebt, welche an ihrer Unterseite mit Abziehfolien abgedeckt sind, und
- b) zumindest die Oberseite der Randstreifen aus selbstklebendem Kautschukmaterial wird mit einem Gewebematerial in Form eines Gewirkes bzw. Maschenverbundes beschichtet.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewebe
material sowohl über die Randstreifen als auch über das dazwischen liegende
und Rollenband aufgebracht wird (Fig. 3).
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß auf das
Gewebematerial im Mittenbereich der Abdichtungsmatte ein Metallstreifen
aufgeklebt wird.
13. Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gewebematerial im Mittenbereich der Abdichtungsmatte mit dem darunter
liegenden Rollenband verbunden wird.
14. Gewebematerial zur Verwendung bei einer Abdichtungsmatte nach einem der
Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet, durch ein Polyestergewirke mit
folgenden Merkmalen:
- a) Gewicht im Bereich von 55 bis 65 g/m2;
- b) Reißkraft in Längsrichtung größer als 200 N und in Querrichtung größer als 100 N;
- c) Reißdehnung in Längsrichtung größer als 20% und in Querrichtung größer als 100%;
- d) Weiterreißkraft in Längsrichtung größer als 5 N und in Querrichtung größer als 10 N;
- e) Hitzschrumpf bei 200°C und 3 min in Längsrichtung kleiner als 3% und in Querrichtung kleiner als 3%, und
- f) Hitzschrumpf bei 200°C und 5 min in Längsrichtung kleiner als 3% und in Querrichtung kleiner als 3%
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