DE2721579A1 - Einweg-aschenbehaelter - Google Patents
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Description
- Einweg-Aschenbehälter
- Die Erfindung betrifft allgemein Aschenbehälter und insbesondere Einweg-Aschenbehälter, die ähnlich üblichen Aschenbechern verwendet werden können und in denen die Asche, Zigaretten- und Zigarrenreste aber auch sonstiger geruchsbehafteter Rauchabfall, wie Pfeifenreiniger o. dgl. dicht verschlossen und nach Benutzung des Behälters weggeworfen werden können.
- Bei der Verwendung offener Aschenbecher in geschlossenen R'Jmen ergeben sich besondere Probleme der Geruchsbelästigung und sogar der Gesundheitsschädigung von Anwesenden.
- Die Geruchsbelästigung durch in offenen Aschenbechern abgelegte oder ausgedrückte Zigarettenreste ist vor allem für N'chtraucher unzumutbar, so daß die Aschenbecher von Rauchern insbesondere an Arbeitsplätzen nach jeder Benutzung ausgeleert und der Aschenbecher gereinigt werden mußte.
- Bekannt sind auch schließbare Aschenbecher, beispielsweise Karussellaschenbecher, bei denen die Aschenablage an der Oberfläche einer Drehscheibe gebildet ist und Zigaretten und Aschereste durch Betätigen eines axial mit der Drehscheibe verbundenen Druckantriebs über die Scheibenränder hinaus in einen unter der Drehscheibe befindlichen Aufnahmeraum geschleudert werden können. Eine Feder drängt die Drehscheibe nach Loslassen des Betätigungsknopfes wieder in die Ausgangsstellung in Anlage an eine Ringschulter zurück, wodurch der Aufnahmeraum wieder weitgehend geschlossen wird. Dieser Karussellaschenbecher ist jedoch teuer, relativ groß, schwer zu reinigen und nicht ausreichend dicht. In der Praxis werden diese Aschenbecher sehr selten entleert und teilweise so vollgemacht, daß die Drehscheibe nicht mehr genügend weit abgesenkt werden kann, um die Zigarettenreste in den vorgesehenen Aufnahmeraum überführen zu können. Insofern sind diese bekannten schließbaren Aschenbecher in der Praxis nicht geeignet, das Problem der Belästigung und Gesundheitsschädigung infolge glimmender Zigaretten- und Zigarrenreste und kalten Rauchs wirksam auszuräumen.
- Die Erfindung geht von der Überlegung aus, daß eine wirksa:ne Abhilfe der Rauchbelästigung und der Gesundheitsschädigung durch Zigarettenreste und Asche nur mit Hilfe von im wesentlichen dicht und einfach schließbaren Einweg-Aschenbehältern erreicht werden kann, die nach der Benutzung verschlossen und in einen beliebigen Abfallbehälter geworfen werden können. Diese einfachen Handgriffe werden vom Raucher in der Praxis zur Vermeidung auch eigener Belästigungen und Gesundheitsschädigungen ohne weiteres vorgenommen.
- Es ist daher allgemein Aufgabe der Erfindung, einen billig herstellbaren, zum einmaligen Gebrauch bestimmten Aschenbehälter zu schaffen.
- Weiterhin soll der erfindungsgemäße Aschenbehälter im Bereich seiner Aufnahmeöffnung dicht verschließbar sein, so daß die Glut von Zigaretten- oder Zigarrenresten im Innenraum des Behälters rasch durch Sauerstoffmangel erstickt wird und weder Rauch noch Aschenstaub aus dem Behälterinnenraum nach außen entweichen kann.
- Weitere Aspekte der Erfindung bestehen darin, den Aschenbehälter mit im wesentlichen nach oben weisender Aufnahmeöffnung stand fähig zu machen und/oder am Behälter Mittel vorzusehen, mit denen er mit nach oben weisender Öffnung an einer geeigneten Trägerfläche anbringbar ist.
- Schließlich besteht auch ein Aspekt der Erfindung darin, dem Behälter ähnlich bekannten, offenen Aschenbecher eine Zigarettenablage zu geben, in der eine Zigarette abgelegt und gehaltert werden kann.
- Die Erfindung besteht in einem Behälter zur Aufnahme von Asche und Zigaretten- und Zigarrenresten, der insbesondere zum einmaligen Gebrauch bestimmt ist und in Art eines nach oben offenen Bodenbeutels ausgebildet ist. Dieser Bodenbeutel besteht aus im wesentlichen luftundurchlässigen, plastisch verformbaren und vorzugsweise mehrschichtigen Blattmaterial, das wenigstens an den den Beutel-Innenraum begrenzenden Seiten eine gegen die Glut von Zigaretten-und Zigarrenresten im wesentlichen resistente Materialoberfläche hat. Der Beutel hat einen Boden, der bei Benutzung des Behälters in Art eines Aschenbechers gleichzeitig als Standfläche verwendet werden kann, und hat ferner zwei einander gegenüberliegende gleiche Seitenwände, welche miteinander und mit dem Boden im wesentlichen luftdicht verbunden sind und am offenen oberen Ende des Beutels in einen umlaufenden Randabschnitt übergehen, wobei die Seitenwände wenigstens in dem Bereich, der nach unten an den Randabschnitt angrenzt, aufeinanderlegbar oder aufeinanderfaltbar sind. Am Übergang der Seitenwände zum umlaufenden Randabschnitt ist erfindungsgemäß eine Knicklinie bzw. eine Falz derart vorgesehen, daß der umlaufende Randabschnitt unter plastischer Verformung des Blattmaterials entlang der Falz nach einer Seite um wenigstens 900 gegenüber jeder der zusammengelegten, flachen Bereiche der Seitenwände umknickbar ist. An der linienförmigen Knickstelle, die infolge der plastischen Verformbarkeit des Materials auch nach Loslassen des Randes erhalten bleibt, bildet sich ein praktisch luftundurchlässiger Verschluß, der einerseits verhindert, daß der von Zigarettenresten oder Asche aufsteigende Rauch und Qualm aus dem Innenraum in die Umgebung gelangt und andererseits zu einem zuverlässigen Löschen der im Behälterinnenraum praktisch hermetisch abgeschlossenen Glut der Zigarren- oder Zigarettenreste führt.
- Die Form und die Art der Konfektionierung des Beutels ist für die Erfindung unkritisch; prinzipiell geeignet sind auch herkömmliche Beutel unterschiedlicher Konfektionierung, z.B. seitlich eingefaltete Bodenbeutel, bei denen wenigstens zwei Seitenflächen nahe des oberen Randes fest aufeinander gelegt und gemeinsam zur Bildung des erfindungsgemäßen Verschlusses geknickt werden können. Das Material der Beutel ist folienstark, so daß die Seitenwände auch in den an den Einfaltstellen vierlagigen Abschnitten unter Bildung eines dichten Verschlusses eingeknickt werden können.
- Wie oben erwähnt, ist die Falz bei dem erfindungsgemäßen Aschebeutel von einer Seite aus eingeprägt bzw. eingedrückt.
- Dies bedeutet, daß von den beiden im Knickbereich aufeinanderliegenden Seitenwänden eine entlang der Knicklinie an der Außenseite nutartig einwärtsgewölbt ist und die andere Seitenwand an der Außenseite rippenförmig nach außen gewölbt ist. Das Umlegen des Randabschnitts beim Verschließen des Beutels erfolgt zu der Seite des Beutels, an der die nutartig einwärtsgewölbte Knicklinie liegt.
- Wichtig ist für die Erfindung die Materialwahl der dem Behälterinnenraum zugekehrten Materialschicht. Diese muß ausreichend temperaturunempfindlich sein, damit sie auch bei sehr dünner Schichtstärke, z.B. in einer Schichtstärke von 9 bis 12 m von der Glut von Zigarettenresten über eine gewisse Zeit unbeeinträchtigt bleibt.
- Bei einem bevorzugten Beispiel der Erfindung ist auf der Außenseite wenigstens einer Seitenwand ein Streifen aus einem selbstklebenden Haftmittel aufgebracht. Dieser Haftmittelstreifen kann zur Verhinderung eines Austrocknens mit einem abziehbaren Schutzfolienstreifen versehen sein.
- Der mit diesem Haftmittelstreifen versehene Behälter kann beispielsweise an einer Tischkante so angeheftet werden, daß seine Öffnung nach oben weist. In ähnlicher Weise kann der Einweg-Aschenbehälter auch beispielsweise am Armaturenbrett von Kraftfahrzeugen in Reichweite eines Passagiers angebracht werden und so in Ersatz des Autoaschenbechers zur Aufnahme von Zigaretten- und sonstigen Rauchrückständen dienen. Dadurch entfällt das lästige und zum Teil arbeitsaufwendige Entleeren und Reinigen der im Auto eingebauten Aschenbecher, denn der erfindungsgemäße Aschenbehälter kann mit den aufgenommenen Rauchwarenrückständen wie unkritischer Abfall behandelt und in jeden Abfallbehälter geworfen werden.
- Obwohl die Erfindung nicht auf eine besondere Beutelausführung bzw. dessen Konfektionierung beschränkt ist, grundsätzlich also alle Beutelformen, z.B. aus einem einteiligen oder mehrteiligen Zuschnitt hergestellte Beutel mit rechteckigen oder mehreckigen Bodenflächen, Flachbeutel oder auch Schlauchbeutel verwendbar sind, sollte die Beutelform nach der Konfektionierung so sein, daß'sich der Beutel flach und platzsparend zusammenfalten läßt, damit die erfindungsgemäßen Beutel in Mehrfachpackungen raumsparend dem Verbraucher angeboten werden können.
- Diese und weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung anhand der Zeichnung. In der Zeichnung zeigen: Fig. 1 schematisch einen erfindungsgemäßen Aschenbehälter in gebrauchsfertigem, d.h. zur Oberseite hin geöffneten Zustand; Fig. 2 den Behälter gemäß Fig. 1 nach Schließen des Behälterverschlusses; vergrößerte Fig. 3A und 3B zwei/schematische Teilschnitte entsprechend der Linie 3-3 in Fig. 1 durch einen Abschnitt der Behälterseitenwand bei unterschiedlichen Schichtenfolgen des die Behälterwände bildenden Blattmaterials.
- Der in den Figuren 1 und 2 in offenem und geschlossenem Zustand schematisch dargestellte Behälter 10 hat die allgemeine Form eines herkömmlichen Klotzbodenbeutels, der in dem in Fig. 1 dargestellten geöffneten Zustand eine kasten-oder klotzförmige Außenform hat. Es ist darauf hinzuweisen, daß der Beutelquerschnitt und.die Bodenform für die Erfindung nur von untergeordneter Bedeutung sind und viele andere, so z.B. sechseckige oder teilweise abgerundete Beutelquerschnitte geeignet sind.
- Der dargestellte Beutel hat eine rechteckige Bodenwand 12, zwei in aufgefaltetem Zustand gemäß Fig. 1 etwa vertikal verlaufende flache Seitenwände 14 bzw. 16, die einander gegenüberliegen und übereinstimmende Umrißform haben, und zwei ebenfalls gleiche, einander gegenüberliegende und die beiden Seitenflächen 14 und 16 an deren Kanten miteinander verbindende Verbindungswände 18 und 20. Diese Verbindungswände sind über vertikal verlaufende Faltlinien 22 und in Bodennähe schräge Faltlinien 24 zum Beutelinnenraum derart einfaltbar, daß die beiden Seitenwände 14 und 16 im wesentlichen flach aufeinanderliegen und nur im Außenbereich durch die eingefalteten Abschnitte der Verbindungswände voneinander getrennt sind. In diesem flach eingefalteten Zustand ist auch die Bodenwand 12 an der Faltlinie 26 eingefaltet. Derart einfaltbare Bodenbeutel sind zu völlig anderen Zwecken, nämlich zum Verpacken von körnigem, pulverförmigem oder auch flüssigem Gut bekannt.
- Bei der Erfindung wird die relativ gute Wärmebeständigkeit bestimmter Folienmaterialien sowie ihre plastische Verformbarkeit zur Bildung eines leicht verschließbaren Aschenaufnahmebehälters ausgenutzt.
- Der in den Figuren 1 und' 2 gezeigte Behälter weist einen besonderen Verschluß auf, der unter Mitwirkung eines den Behälter 10 im Bereich einer oberen Aufnahmeöffnung begrenzenden umlaufenden Randabschnitts 30 gebildet wird.
- Der umlaufende Rand 30 geht in den darunterliegenden Teil der Seitenwände 14 und 16 bzw. der Verbindungswände 18 und 20 über eine parallel zum oberen Rand des Beutels umlaufende vorgeformte Falz bzw. Knicklinie 32 über, welche im eingefalteten Zustand des Beutels ein Abknicken des zusammengelegten oberen Randabschnitts 30 um mehr als 900 (Fig. 2) ermöglicht. Zu diesem Zweck ist die Falz 32 in verschiedenen Vertikalabschnitten abwechselnd rippenartig nach außen gewölbt und nutartig eingedrückt. Bei dem Beutel 10 gemäß Fig. 1 sind die Falzabschnitte 32a, 32c und 32d rippenartig nach außen gewölbt, während die Falzabschnitte 32b, 32e und 32f an der Außenseite nutartig eingedrückt sind. An der Innenseite des Beutels haben die Falze selbstverständlich eine genau entgegengesetzte Ausbildung. Die Querschnittsform der umlaufenden Nut 32 ist besonders deutlich aus den Figuren 3A und 3B zu erkennen, auf die weiter unten noch genauer eingegangen wird.
- Beim Umknicken des oberen Abschnitts 30 greifen die aufeinanderliegenden, komplementär geformten Falzabschnitte 32a ... 32f ineinander und bilden eine Labyrinthdichtung, welche den Innenraum des Behälters 10 im ursprünglichen Öffnungsbereich hermetisch schließt. Wegen der plastischen Verformung des folienstarken Behältermaterials behält der abgeknickte Randabschnitt 30 die in Fig. 2 dargestellte Lage bei, und die im Behälterinnenraum befindlichen, unter Umständen noch unter Glut befindlichen Zigarettenreste 34 sind abgeschlossen und werden infolge Sauerstoffmangels rasch erstickt.
- An der Außenfläche der Seitenwand 14 ist kurz unterhalb des zugehörigen Falzabschnitts 32 ein Klebstoffstreifen 36 angebracht, der zur Wirksamerhaltung mit einem abzieht baren Schutzfolienstreifen 38 überklebe Der Schutzfolienstreifen 38 ist in der Darstellung teilweise abgezogen gezeigt. Nach Abziehen des Schutzfolienstreifens 38 kann der Behälter mit Hilfe des selbstklebenden Haftmittelstreifens 36 beispielsweise an einer Tischkante oder an einer Fläche am Armaturenbrett eines Fahrzeugs lösbar befestigt werden. Nach der Benutzung wird der Beutel 10 durch Umknicken des Randabschnitts 30 geschlossen und danach gegebenenfalls von derAnbringungsstelle abgerissen und weggeworfen. Wie in der Darstellung gezeigt ist, sollte der Klebstoffstreifen an der der Umklappseite beim Schlienen des Verschlusses entgegengesetzten Flachseite bzw. Seitenwand angebracht werden.
- Im oberen Randabschnitt 30 sind zwei etwa vertikal verlaufende, in etwa einer Zigarettenbreite entsprechendem Abstand angeordnete Einschnitte 40a und 40b ausgebildet, die bis zur Falz 32 reichen. Der zwischen den Einschnitten 40a und 40b verbleibende Materiallappen 42 kann an der Falzlinie 32b etwa um 900 umgeknickt werden und bildet dann eine Ablage zur Abstützung einer Zigarette.
- Als Material für den beschriebenen Beutel 10 ist prinzipiell jedes folienstarke Blattmaterial geeignet, das wenigstens auf der einen Seite (der Beutelinnenseite) ausreichend wärmebeständig ist und von Glutresten nicht zerstört wird, das einen Luftdurchtritt von der einen zur anderen Außenseite verhindert und ausreichend plastisch verformbar ist, um eine Beibehaltung der Verformung im Bereich der umlaufenden Falz 32 nach dem Umknicken des Randes 30 zu gewährleisten. Im Prinzip ist zu diesem Zweck eine dünne Aluminiumfolie geeignet, die außen zur Bezeichnung des Aschebehälters mit einem Etikett versehen werden kann. Für die Praxis haben sich jedoch die in den Figuren 3A und 3B schematisch dargestellten Schichtenfolgen des folienstarken Blattmaterials als besonders günstig erwiesen. Der in Fig.
- 3A im Schnitt dargestellte Wandabschnitt des Beutels 10 besteht aus insgesamt drei Lagen, nämlich einer dem Beutelinnenraum zugekehrten, mit Durchgangsöffnungen bzw. Durchbrechungen 44 versehenen Aluminiumfolie von beispielsweise 9 bis 12 ym Dicke, einer daran anschließenden Saugpapierfolie 48 und einer luftundurchlässigen Außenbeschichtung 50 aus Aluminiumfolie, Kunststoffolie oder imprägniertenx Papier. DieserAufbau des Blattmaterials hat den Vorteil, daß der im Innenraum des Behälters entstehende Rauch und Qualm sehr weitgehend nach Durchtritt durch die Öffnungen 44 in der saugfähigen Zwischenschicht 48 absorbiert wird.
- Wegen des Einweggebrauchs des Behälters kann die Saugpapierschicht sehr dünn gemacht werden und bleibt trotzdem voll wirksam. Die Durchbrechungen 44 ergeben sich besonders einfach dann, wenn anstelle einer Aluminiumfolie eine Aluminiumschicht aufgedampft oder aufgestäubt wird. Das in Fig. 3B schematisch veranschaulichte Blattmaterial ist zweischichtig und besteht aus einem Aluminium-Papier- oder einem Aluminium-Kunststoff-Laminat. Wenigstens eine der beiden Schichten muß luftundurchlässig sein, damit der mit diesem Blattmaterial gebildete Behälter gasdicht verschlossen werden kann. Die Aluminiumschicht 46a muß immer dem Beutelinnenraum zugekehrt sein. Die äußere Papier- oder Kunststoffschicht sollte eine zum Aufdruck von Bezeichnungen oder Warenzeichen geeignete Oberflächenbeschaffenheit haben.
- Leerseite
Claims (9)
- Ansprüche Behälter zur Aufnahme von Asche und Ziaaretten- und Ziaarren- resten, einet oben offenen Bodenbeutellaus im wesentlichen luftundurchlässigem, plastisch verformbaren, folienstarken Blattmaterial, das wenigstens an seinen den Beutel-Innenraum begrenzenden Seiten eine gegen die Glut von Zigaretten-und Ziaarrenresten im wesentlichen resistente Materialoberfläche 1Vhat. wobei der Beutel einen Bodenwand zwei einander aeaenüber- liegende gleiche Seitenwände hat, welche miteinander und mit dem Boden im wesentlichen luftdicht verbunden sind und am offene gieren Ende des Beutels in einen umlaufenden Randab-30 schnitt übergehen, wobei'. die Seitenwände wenigstens in dem dem Randabschnitt benachbarten Bereich aufeinanderlegbar und am Übe gang zum umlaufenden Randabschnitt mit einer Knicklinie bzw.Falzierart versehen sind, dan der umlaufende Randabschnitt unter plastischer Verformung des Blattmaterials entlang der Falz nach einer Seite um wenigstens 900 gegenüber jeder der zusammengelegten Bereiche der Seitenwände umknickbar ist, wodurch entlang der Falz ein im wesentlichen luftundurchlässiger Verschluß des Beutelinnenraums zur Umgebung gebildet wird.
- 2. Behälter nach Anspruch 1, der als Klotzbeutel mit einer im wesentlichen rechteckigen Bodenwand, zwei im geöffneten Zustand des Beutels flachen, einander gegenüberliegenden Seitenwänden und zwei einander gegenüberliegenden, an jeweils eine Kante der ebenen Seitenwände und der Bodenwand anschließenden einfaltbaren Verbindungswänden ausgebildet ist; die Falz(32a) über die Breite der einen Seitenwand/rippenförmig ppenförmiq nach außen gewollt, in aen neluseltlg anschließenden Abschnitten bis zu (22) einer etwa vertikal verlaufenden Faltlinie jeder der beiden VerbindungswändeArinnenförmig nach innen gewölbt, über die restliche Breite der beiden Verbindungswände bis zur benach- (16) barten Kante der anderen SeitenwandVwieder riDnenförmia nach außen gewölbtrund über die ganze Breite der anderen (32b) Seitenwand nach innen gewölbtist, so daß bei Abknicken des oberen Randabschnittsrnach Einfalten der Verbindungswände die gewölbten Knicklinien der aufeinanderliegenden Wandabschnitte passend ineinandergreifen und den Beutel dicht verschließen.
- Behälter nach Anspruch 1 oder 2, das folienstarke Blattpaterial eine dem Beutelinnenraum zugewandte Aluminium- schichtvund eine mit dieser verbundene Papierschicht enthält.
- 4. Behälter nach Anspruch 3, das Blattmaterial aus einem Aluminium-Papier-Laminat besteht, bei dem die Alu-( w, miniumschichtzmit Poren, Öffnungen oder Unterbrechungentversehen ist und das Papier eine stark saugfähige Innenlage tit einer im wesentlichen luftundurchlässigen Außenschichaufweist, so daß der sich in dem geschlossenen Behälter niederschlagende Rauch und Dunst durch die Öffnungen oder Unterbrechungen der Aluminiumschicht in der saugfähigen Papier-Zwischenschicht aufnehmbar ist, die luftundurchlässige Außenschicht jedoch nicht durchdringen kann.
- 5. Behälter nach AnspruCh 3 oder 4, auf der Innen- seite einer Trägerschicht aus Papier eine Aluminiumschicht aufgedampft oder aufgestäubt ist.
- 6. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, das folienstarke Blattmaterial aus einem Aluminium-Kunststoff-Laminat besteht.
- 7. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, zwei im wesentlichen parallele Einschnitte'(von der Beutelober-(32) kante nach unten bis etwa zur Falzlinie vorgesehen sind und daß der zwischen den beiden Einschnitten stehenblei-(42) bende Materiallappenfzur Bildung einer Zigarettenablage an der Falz abknickbar ist.
- 8. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, zum Festmachen des Behältersvan einer Trägerfläche-auf der Außenseite wenigstens einer Seitenwand Klebemitteltangebracht sind.
- 9. Behälter nach Anspruch 8, wobei ein langgestreckter (36)(32) Klebstoffstreifen araliel und nahe zur FalzlinieSauf der Seitenwand angeordnet ist und wobei ein abziehbarer Schutzfolienstreifenfauf dem Klebstoffstreifen aufgeklebt ist.
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