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DE20014094U1 - Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung - Google Patents

Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung

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DE20014094U1
DE20014094U1 DE20014094U DE20014094U DE20014094U1 DE 20014094 U1 DE20014094 U1 DE 20014094U1 DE 20014094 U DE20014094 U DE 20014094U DE 20014094 U DE20014094 U DE 20014094U DE 20014094 U1 DE20014094 U1 DE 20014094U1
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central heating
cooling device
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heating
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DE20014094U
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Description

Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung TECHNISCHES GEBIET
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung für die Heizungs- bzw. Kühl- und/oder Warmwasserversorgung eines Gebäudes.
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Derartige Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtungen werden heutzutage bevorzugt in Wohngebäuden eingesetzt. Ein zentraler Kessel mit Brenner versorgt die Heizkörper des gesamten Gebäudes mit erwärmtem Wasser als Heizenergieträger. Die Heizmenge wird dabei über Thermostate und/oder Außentemperaturfühler gesteuert beziehungsweise geregelt. Genauso zentral erfolgt innerhalb der Zentralheizbzw. Kühlvorrichtung die Warmwasserversorgung des Gebäudes.
STAND DER TECHNIK
Im Wohnungs- und Hausbau wird die Zentralheizungsanlage nach Fertigstellung des Rohbaus mit ihren einzelnen Komponenten in der Regel im Keller- oder Erdgeschoss montiert, wobei in diesem Zusammenhang die Heizkörper gesetzt werden und das Wasserversorgungssystem montiert wird. Dabei kommen häufig Heizungsanlagen zum Einsatz, die als Energieträger Öl oder Gas verwenden. Alternativ nimmt der Einsatz von Solaranlagen ständig zu.
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DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
Ausgehend von dem genannten Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe beziehungsweise das technische Problem zugrunde, eine Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung anzugeben, die wirtschaftlich hergestellt und montiert werden kann und dadurch zu einer Senkung der Baukosten beiträgt, und die einen hohen Qualitätsstandard bei dauerhaft zuverlässiger Funktion gewährleistet.
Die erfindungsgemäße Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung ist durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs 1 gegeben. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
Die erfindungsgemäße Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung für die Heizungs- und/oder Warmwasserversorgung eines Gebäudes zeichnet sich demgemäß dadurch aus, dass alle zum Betrieb einer Heizungsanlage erforderlichen Anlagekomponenten, wie Kessel, Brenner, Puffer, Armaturen, Verrohrung, elektrische Verdrahtung, Abgassystem, Steuereinrichtung oder dergleichen in einem transportablen Transportkörper angeordnet und innerhalb des Transportkörpers miteinander funktionsfähig verrohrt und elektrisch verdrahtet sind, wobei an dem Transportkörper folgende Anschlusseinrichtungen vorhanden sind:
- eine erste Anschlusseinrichtung zum Anschluss der Heizkörper eines Gebäudes,
- eine zweite Anschlusseinrichtung zum Anschluss an die Abgasanlage des Gebäudes und/oder
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- eine dritte Anschlusseinrichtung zum Anschluss des Wasserversorgungssystems des Gebäudes und/oder
- eine vierte Anschlusseinrichtung zum Anschluss an das Stromnetz des Gebäudes und/oder
- eine fünfte Anschlusseinrichtung zum Anschluss an die im Gebäude gegebene Heizenergie als Speicher oder Anlage.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass der Transportkörper als quaderförmiger Körper mit Begrenzungsteilen, wie Seitenwände, Rück- und Vorderwand, Decke und Boden ausgebildet ist, wobei zumindest ein Begrenzungsteil lösbar an dem Rest-Transportkörper angeschlossen ist.
Bevorzugt ist die Decke und die Vorderwand einstückig lösbar an dem Rest-Transportkörper angeschlossen, so dass nach Aufstellung des Transportkörpers mit der Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung problemlos eine gute Zugänglichkeit zur Vorrichtung gewährleistet werden kann.
Eine besonders bevorzugte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass bodenseitig eine flüssigkeitsdichte Wanne mit Überlauf vorhanden ist, die dazu dient, Wasserschäden zuverlässig zu vermeiden.
Hinsichtlich einer optimalen Leitungsführung der Verrohrung beziehungsweise der Anschlüsse hat es sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, die erste und/oder zweite und/oder dritte und/oder vierte und/oder fünfte Anschlusseinrichtung an der Rückwand des Transportkörpers anzuordnen. Eine Anordnung der Anschlüsse und den Seitenteilen ist bei einer veränderten Anordnung der Bauteile auch möglich.
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Die erfindungsgemäße Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung ermöglicht die Gewährleistung eines sehr hohen Qualitätsstandards, da die gesamten Anlageteile werkstattmäßig vorinstalliert werden, so dass häufig auftretende widrige Umstände auf der Baustelle keinen Einfluss auf die Qualität der Montage der Anlageteile haben. Die gesamten Anlageteile werden in dem Transportkörper vollständig vorinstalliert, so dass alle zum Betrieb einer Heizungsanlage erforderlichen Anlageteile funktionsfähig vorhanden sind.
Wie bereits ausgeführt, sind die Anlageteile fertig miteinander verbunden. Die elektrische Verdrahtung der Anlage ist ausgeführt. Der Transportkörper mit der Heizungsanlage ist ab Verlassen des Herstellwerks verschlossen, wobei bevorzugt eine schlagfeste und wasserdichte Ausführungsform zum Tragen kommt. In diesem Zustand wird die Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung zur Baustelle transportiert. Dabei besitzt der Transportkörper Abmessungen, die einen normalen Straßentransport ermöglichen. Die Einbringung auf der Baustelle erfolgt normalerweise mit einem Kran auf das Dachgeschoss des Gebäudes, wobei in der Regel die Montage erfolgt, bevor das Dach aufgeschlagen worden ist.
Die Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung wird betriebsbereit an den Kunden ausgeliefert, so dass sie auf der Baustelle nur noch mit den vorhandenen Rohrleitungen für die Heizflächen und dem Abgassystem, dem Stromversorgungssystem und dem Energieträgersystem verbunden werden muss .
Grundsätzlich kann die Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung in einem Gebäude oder neben einem Gebäude eingebracht beziehungsweise angebracht werden.
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Die Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung kann mit jeder beliebigen Heizungskonfiguration ausgestattet sein. So kann die Vorrichtung als gas-, öl- oder holzbefeuerte Heizungsanlage mit Warmwasserbereitung in jeder Variante ausgebildet sein. Weiterhin kann die Vorrichtung als Heizungs- und Solaranlage mit Warmwasserbereitung in jeder Variante ausgebildet sein. Es ist auch denkbar, die Vorrichtung als Heizungs- und Solaranlage mit Puffersystem für Heizunterstützung und Warmwasserbereitung in jeder Variante auszubilden.
Weitere Ausbildungen mit Wärmepumpe zum Heizen und Kühlen sind mit den oben genannten verschiedenen Varianten verknüpfbar.
Weitere Ausbildungen zum Heizen und Kühlen in Form von kontrollierter Wohnraum Be- und Entlüftung, insbesondere mit Wärmerückgewinnung sind mit den oben genannten verschiedenen Varianten verknüpf bar.
Weitere Ausbildungen mit Brennstoffzellen zum Heizen und Kühlen sind mit den oben genannten verschiedenen Varianten verknüpfbar.
Schließlich ist noch denkbar, die Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung als Block-Heizkraftwerk in Verbindung mit den oben genannten Varianten auszubilden.
Eine besonders bevorzugte Ausgestaltung, die einen besonders kompakten Aufbau ermöglicht, zeichnet sich dadurch aus, dass der Transportkörper einen Boden und eine senkrecht zum Boden angeordnete, insbesondere quer zu den Längsrändern des Bodens vorhandene, Stellwand aufweist, wobei die Anschlusseinheiten im Bereich der Stellwand angeordnet sind. 35
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Hinsichtlich einer optimierten Anordnung der einzelnen Komponenten zeichnet sich eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung dadurch aus, dass auf der einen Seite der Stellwand der Kessel und auf der anderen Seite der Stellwand zumindest der Brenner, Puffer und die Steuer- und Regeleinrichtung angeordnet ist.
Die erfindungsgemäße Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung bringt eine Vielzahl von erheblichen Vorteilen mit sich.
Durch die Vorfertigung wird die Montagezeit für die Anlage auf der Baustelle erheblich reduziert, was zu einer deutlichen Kosteneinsparung führt. Weitere Einsparungen für den Bauherrn ergeben sich dadurch, dass eine wesentlich kürzere Bauzeit für das Objekt in Anspruch genommen wird als für übliche Zentralheizungsanlagen. Durch die Vorfertigung in der Werkstatt ist ein sehr hoher Qualitätsstandard dauerhaft zuverlässig gewährleistbar. Durch den Einsatz der Auffangwanne mit Überlauf werden Wasserschäden zuverlässig vermieden. In der alternativen Aufstellung der Zentralheizbzw. Kühlvorrichtung neben dem Gebäude entstehen weniger Kosten, da innerhalb des Gebäudes das normalerweise für die Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung zur Verfügung gestellte Bauvolumen eingespart werden kann.
Darüber hinaus ist die erfindungsgemäße Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung für Selbstbauer bestens geeignet. Die handwerklich einfachen Maßnahmen der Aufstellung der Heizkörper beziehungsweise der Heizflächen können problemlos 0 beispielsweise durch den Bauherrn erfolgen. Die technisch komplizierte Verrohrung und Verdrahtung der Zentralheizbzw. Kühlvorrichtung selbst, die normalerweise einem Laien
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nicht zugänglich ist, ist bei Anlieferung des Transportkörpers mit der Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung bereits auf hohem Qualitätsstandard erfolgt. Es müssen lediglich noch die Anschlüsse zu den Ver- beziehungsweise Ent sorgungs systemen des Gebäudes hergestellt werden.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung liegt noch darin, dass, sobald die Lebensdauer der Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung erreicht ist, diese in einfacher Art und Weise ausgetauscht und schnell erneuert werden kann, indem nämlich lediglich die Anschlüsse abzuklemmen sind und der Transportkörper mit Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung als Ganzes ausgetauscht werden kann.
Weitere Ausführungsformen und Vorteile der Erfindung ergeben sich durch die in den Ansprüchen ferner aufgeführten Merkmale sowie durch die nachstehend angegebenen Ausführungsbeispiele. Die Merkmale der Ansprüche können in beliebiger Weise miteinander kombiniert werden, insoweit sie sich nicht offensichtlich gegenseitig ausschließen.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
Die Erfindung sowie vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen derselben werden im folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten Beispiele näher beschrieben und erläutert. Die der Beschreibung und der Zeichnung zu entnehmenden Merkmale können einzeln für sich oder zu mehreren in be-0 liebiger Kombination erfindungsgemäß angewandt werden. Es zeigen:
Fig 1 schematische Detailperspektive einer Zentralheizvorrichtung bei geöffnetem Transportkörper, 35
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Fig. 2 stark schematisierte Perspektivdarstellung des Transportkörpers für eine Zentralheizvorrichtung in auseinandergezogenem Zustand,
Fig. 3 schematisierte Darstellung des Anschlusses einer Zentralheizvorrichtung an die Ver- und Entsorgungssysteme eines Gebäudes,
Fig. 4 schematischer Schnitt durch ein Gebäude mit im Dach angeordneter Zentralheizvorrichtung und diversen Anschlusseinrichtungen,
Fig. 5 schematische Perspektivdarstellung einer weiteren Variante einer Zentralheizvorrichtung mit einer einzigen Stellwand und
Fig. 6 schematische Perspektivdarstellung der Zentralheizvorrichtung nach Fig. 5 aus einem anderen Blickwinkel.
WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
Die erfindungsgemäße Zentralheizvorrichtung gemäß den beigefügten Figuren zeichnet sich im Wesentlichen dadurch aus, dass die Zentralheizvorrichtung 10 innerhalb eines mobilen Transportkörpers 12 angeordnet ist und dieser Transportkörper 12 als Ganzes auf die Baustelle transportierbar ist. Innerhalb des Transportkörpers 12 ist die Heizungsanlage voll funktionsfähig verrohrt und verdrahtet.
Fig. 3 zeigt stark schematisiert die Anschlusseinrichtungen der Zentralheizvorrichtung 10, an welche Einrichtungen nach dem Aufstellen der Zentralheizvorrichtung innerhalb des Baukörpers lediglich Anschlüsse durchzuführen sind. So ist eine erste Anschlusseinrichtung 14 zum Anschluss der
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Leitungen für die Heizkörper vorhanden. Eine zweite Anschlusseinrichtung 16 dient zum Anschließen an das vorhandene Wassernetz. Eine dritte Anschlusseinrichtung 18 ermöglicht den einfachen Anschluss an das Abgassystem des Baukörpers. Eine vierte Anschlusseinrichtung 2 0 gewährleistet den Anschluss an ein vorhandenes Stromnetz und eine fünfte Anschlusseinrichtung 22 sorgt für einen Anschluss der bauseits zur Verfügung gestellten Heizenergie, wie beispielsweise Gas oder Öl.
Gemäß Fig. 2 ist der Transportkörper 12 als im Wesentlichen quaderförmiger Körper ausgebildet mit zwei Seitenwänden 24, einer Rückwand 26, einer Vorderwand 28, einem Boden 3 0 und einer Decke 32. Die Decke 32 und die Vorderwand 28 bilden ein gemeinsames, abnehmbares Bauteil. Während des Transportes ist der Transportkörper 12 geschlossen. Er ist insbesondere als schlagfestes und wasserdichtes Gehäuse ausgeführt.
Nachdem der Transportkörper 12 in seine endgültige Position im Bauwerk verbracht worden ist, beispielsweise durch Aufstellen im Dachgeschoss, wird die Vorderwand 28 und Decke 32 entfernt und die zum Betrieb der Zentralheizvorrichtung 10 erforderlichen Anschlüsse werden über die Anschlusseinrichtungen 14, 16, 18, 20, 22 durchgeführt.
In Fig.l ist schematisiert das Innenleben einer Zentralheizvorrichtung 10 dargestellt. Im Bodenbereich befindet sich eine Wanne 40 mit einem nicht näher dargestellten Überlauf, 0 die gewährleistet, dass keine Wasserschäden auftreten, da eventuell austretendes Wasser sicher abgeleitet wird.
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Die Zentralheizvorrichtung 10 enthält die üblichen Bauteile, nämlich einen Kessel 42, einen Brenner 46 und eine Steuer- und Regeleinrichtung 44, die in Abhängigkeit der gewünschten Raumtemperaturen beziehungsweise Außentemperatur die Anlage steuert beziehungsweise regelt. Daneben ist ein Ausdehnungsgefäß 48 vorhanden. Die Bauelemente sind über eine übliche Verrohrung 50 miteinander funktionsfähig verrohrt und auch die üblichen Armaturen 52 sind angeschlossen. Die elektrische Verdrahtung ist in Fig. 1 nicht näher dargestellt.
Fig. 4 zeigt schematisch den Einsatz der Zentralheizvorrichtung 10 innerhalb eines Gebäudes 60. Die Anschlusseinrichtung 14 ist an den Kreislauf für die Heizkörper 34 angeschlossen. Des Weiteren sind die vierte Anschlusseinrichtung 20 und die fünfte Anschlusseinrichtung 22 an das von außen an das Gebäude 60 herangeführte Stromversorgungsnetz beziehungsweise Gasversorgungsnetz angeschlossen. Die zweite Anschlusseinrichtung 16 besitzt einerseits einen 0 Anschluss an das von außen kommende Wasserversorgungsnetz und andererseits einen Anschluss für die Wasserversorgung innerhalb des Gebäudes, in Fig. 4 beispielhaft dargestellt zur Wasserversorgung einer Dusche 36. Die dritte Anschlusseinrichtung 18 ist an eine Abgasanlage 38 (Kamin) angeschlossen.
Eine zweite Ausführungsvariante einer Zentralheizeinrichtung 10.1 ist in den Figuren 5 und 6 dargestellt. Gleiche Bauteile tragen dasselbe Bezugszeichen und werden nicht nochmals erläutert. Der prinzipielle Unterschied zu der oben beschriebenen Zentralheizvorrichtung 10 besteht darin, dass auf die Rückwand und Seitenwände verzichtet wird und an deren Stelle eine vertikal angeordnete Stellwand 70 vorhanden ist, die im Wesentlichen quer zu den parallelen
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Längsrändern der Wanne 40 angeordnet ist. Ebenso wie bei der oben beschriebenen Ausführungsvariante sind die einzelnen Komponenten, wie beispielsweise Kessel 42, Brenner 46, Puffer 48, Armaturen 52, Verrohrung 50, elektrische Verdrahtung, Abgassystem und Steuer- und Regeleinrichtung miteinander funktionsmäßig verrohrt und elektrisch verdrahtet, so dass nach Aufstellung der Zentralheizvorrichtung 10.1 lediglich einige wenige Anschlüsse zu den Hausanschlüssen durchgeführt werden müssen. Auf der einen Seite der Stellwand 70 befindet sich im vorliegenden Ausführungsbeispiel der Kessel 42. Auf der anderen Seite der Stellwand 70 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel die Steuer- und Regeleinrichtung 44, der Brenner 46, das Ausgleichsgefäß 48 und ein Großteil der Verrohrung 50 mit Armaturen 52 angeordnet. An der Wanne 40 befindet sich ein Überlaufstutzen 72, der an ein nicht näher dargestelltes Abwasser kanal system angeschlossen werden kann.
Das in den Figuren 5 und 6 dargestellte Ausführungsmodell zeichnet sich besonders durch einen äußerst kompakten Aufbau aus.

Claims (15)

1. Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung (10, 10.1) für die Heizungs- und Warmwasserversorgung eines Gebäudes, dadurch gekennzeichnet, dass
- alle zum Betrieb einer Heizungs- bzw. Kühlanlage erforderlichen Anlagekomponenten, wie Kessel (42), Brenner (46), Puffer (48), Armaturen (52), Verrohrung (50), elektrische Verdrahtung, Abgassystem, Steuer- und Regeleinrichtung (44) oder dergleichen in einem transportablen Transportkörper (12, 12.1) angeordnet und innerhalb des Transportkörpers (12, 12.1) miteinander funktionsfähig verrohrt und elektrisch verdrahtet sind, wobei an dem Transportkörper (12, 12.1) folgende Anschlusseinrichtungen vorhanden sind:
- eine erste Anschlusseinrichtung (14) zum Anschluss der Heizkörper (34) eines Gebäudes (60),
- eine zweite Anschlusseinrichtung (18) zum Anschluss an die Abgasanlage (38) des Gebäudes (60) und/oder
- eine dritte Anschlusseinrichtung (16) zum Anschluss des Wasserversorgungssystems des Gebäudes (60) und/oder
- eine vierte Anschlusseinrichtung zum Anschluss an das Stromnetz des Gebäudes und/oder
- eine fünfte Anschlusseinrichtung (22) zum Anschluss an die im Gebäude gegebene Heizenergie als Speicher oder Anlage.
2. Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
- der Transportkörper (12) als quaderförmiger Körper Begrenzungsteile, wie Seitenwänden (24), Rück- und Vorderwand (26, 28), Decke (32) und Boden (30) aufweist, wobei zumindest ein Begrenzungsteil lösbar an dem Rest- Transportkörper angeschlossen ist.
3. Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Decke (32) und die Vorderwand (28) lösbar an dem Rest-Transportkörper (12) angeschlossen ist.
4. Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- bodenseitig eine flüssigkeitsdichte Wanne (40), insbesondere mit Überlauf (72), vorhanden ist.
5. Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- die erste und/oder zweite und/oder dritte und/oder vierte und/oder fünfte Anschlusseinrichtung (14 bis 22) an der Rückwand (26) des Transportkörpers (12) angeordnet ist/sind.
6. Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung als mit Gas betreibbare Anlage ausgebildet ist.
7. Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung als mit Öl betreibbare Anlage ausgebildet ist.
8. Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung zumindest teilweise als mit Solarenergie betreibbare Anlage ausgebildet ist.
9. Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Vorrichtung als Block-Heizkraftwerk ausgebildet ist.
10. Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Vorrichtung eine Wärmepumpe aufweist.
11. Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Vorrichtung eine Brennstoffzelle aufweist.
12. Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- eine fünfte Anschlusseinrichtung zum kontrollierten Be- und Entlüften von Wohnraum vorhanden ist.
13. Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5 oder 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung als mit Holz betreibbare Anlage ausgebildet ist.
14. Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung (10.1) nach Anspruch 1, 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass
- der Transportkörper (12.1) einen Boden (30) und eine senkrecht zum Boden (30) angeordnete, insbesondere quer zu den Längsrändern des Bodens (30) vorhandene, Stellwand (70) aufweist, wobei die Anschlusseinheiten (14 bis 22) im Bereich der Stellwand (70) angeordnet sind.
15. Zentralheiz- bzw. Kühlvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass
- auf der einen Seite der Stellwand (70) der Kessel (42) und auf der anderen Seite der Stellwand (70) zumindest der Brenner (46), Puffer (48) und die Steuer- und Regeleinrichtung (54) angeordnet ist.
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