DE20014882U1 - Mobiltelefon - Google Patents
MobiltelefonInfo
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- H—ELECTRICITY
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- H04M—TELEPHONIC COMMUNICATION
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- H04M1/02—Constructional features of telephone sets
- H04M1/0202—Portable telephone sets, e.g. cordless phones, mobile phones or bar type handsets
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- H04M1/0283—Improving the user comfort or ergonomics for providing a decorative aspect, e.g. customization of casings, exchangeable faceplate
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Description
DR.-ING. W. BERNHARDT l kobenhüttenweg 43
_._. _. nrnklll.nr-T D-66123 SAARBRÜCKEN
DR. R. BERNHARDT dipl phys. telefon (068]) 650QQ
PATENTANWÄLTE TELEFAX (0681)65066
Beschreibung:
Volker Jungmann, 66265 Heusweiler
„Mobiltelefon"
Die Erfindung betrifft ein Mobiltelefon.
Bekanntermaßen erfreuen sich Mobiltelefone, die sogenannten Handys, derzeit wachsender Beliebtheit und Verbreitung. Das nunmehr kleine Format solcher Geräte läßt es zu, sie als persönlichen Gegenstand, ähnlich wie eine Armbanduhr oder ein Kugelschreiber, ständig mit sich zu führen. Eine in das Gerät einzugebende Schlüsselnummer (PIN-Nummer) bietet Sicherheit gegen unbefugte Benutzung.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Gebrauchssicherheit von Mobiltelefonen weiter zu erhöhen.
Das diese Aufgabe lösende Mobiltelefon nach der Erfindung ist gekennzeichnet durch eine Bild- oder/und Zeichendarstellung, die durch Materialabtrag oder/und -Verdrängung am Telefongehäuse oder an einem an dem Gehäuse anbringbaren Darstellungsträger gebildet ist.
Durch eine solche dauerhafte, z.B. durch Gravieren oder Fräsen herstellbare Darstellung, z.B. ein Monogramm, läßt sich das Handy als persönlicher Gegenstand identifizieren und Verwechslungen, mit denen bei zunehmender Verbreitung der Handys trotz großer Gerätevielfalt zu rechnen ist, lassen sich vermeiden. Während sich z.B. ein verwechselter Kugelschreiber wenigstens benutzen läßt, wirken sich Verwechslungen von Handys besonders nachteilig aus, weil mit dem verwechselten Gerät mangels passender Schlüsselnummer überhaupt nichts anzufangen ist.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist an dem Telefongehäuse durch Formung der Gehäuseoberfläche ein Trägerfeld für die Bild- oder/und Zeichendarstellung kenntlich gemacht, z.B. durch eine Umrandung, die durch einen vorstehenden Wulst oder eine Rille gebildet sein kann.
Ferner ist es denkbar, eine unterbrochene Umrandung vorzusehen und diese z.B. durch Hörmuschel- oder Mikrofonöffnungen zu bilden.
Eine Feldumrandung ergibt sich femer dann, wenn in weiterer Ausgestaltung der Erfindung das Trägerfeld gegenüber der Gehäuseoberfläche abgesenkt oder hervorgehoben ist.
In der alternativen, einen Darstellungsträger verwendenden Ausführungsform ist letzterer vorzugsweise durch eine kleine Platte gebildet, welche eine vorzugsweise durch Gravieren oder Fräsen gebildete Darstellung trägt. Eine solche kleine Platte kann mit dem Telefongehäuse verschweißt oder verklebt sein, wobei zweckmäßig das Gravieren oder Fräsen der Platte vor ihrer Verbindung mit dem Telefongehäuse erfolgt.
Vorzugsweise weist das Telefongehäuse Einrichtungen für die Verbindung mit dem Darstellungsträger auf. Als eine solche Einrichtung kann z.B. am Telefongehäuse ein Sitz für die Aufnahme einer Trägerplatte gebildet sein, welcher in einer Ausführungsform den Sitz vollständig ausfüllt und bündig mit der Gehäuseoberfläche abschließt. Andererseits ist es denkbar, als Verbindungseinrichtung am Telefongehäuse eine Öse vorzusehen, an welcher, z.B. über eine kurze Kette, ein plakettenartiger Darstellungsträger angebracht werden kann.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung können sich das Telefongehäuse und der Darstellungsträger im Material unterscheiden. Während das Telefongehäuse üblicherweise aus einem Kunststoff besteht, kann der Darstellungsträger z.B. aus Metall hergestellt sein, wobei insbesondere an ein Edelmetall zu denken ist, was dem Mobiltelefon den Charakter eines Schmucksgegenstands verleiht. Letztlich kommt aber auch für das gesamte Gehäuse ein Metall, sogar ein Edelmetall in Betracht.
Zur Bearbeitung der Gehäuse kann eine Vorrichtung zur Spannhalterung der Mobilfunkgeräte verwendet werden, die gekennzeichnet ist durch gepolsterte Spannbacken, die um eine Achse verschwenkbar sind und gegen einander gegenüberliegende Randseiten des Mobilfunkgeräts zur Spannhalterung anlegbar sind. Die Verschwenkbarkeit ermöglicht die Anpassung an unterschiedliche Gehäuseformen, insbesondere Keilformen.
In der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erfolgt die Spannhalterung durch Verschwenken der Spannbacken, wozu vorzugsweise gegen die Spannbacken anliegende Spannschrauben verwendet werden. Die Spannbacken können auf einem Winkelprofil angeordnet sein, das an einem Spannbacken einer Universalspannvorrichtung anbringbar ist.
Die Erfindung soll nun anhand von Ausführungsbeispielen und der beiliegenden, sich auf diese Ausführungsbeispiele beziehenden Zeichnungen näher erläutert werden. Es zeigen:
Fig. 1 bis 6 verschiedene Ausführungsbeispiele für ein Mobilfunkgerät nach der Erfindung, Fig. 7 eine Spannvorrichtung zur Halterung eines Mobiltelefons während der Herstellung
einer Bild- oder/und Zeichendarstellung am Gehäuse ausschnittsweise in einer Draufsicht, und
Fig. 8 die Spannvorrichtung von Fig. 7 in einer Seitenansicht.
Fig. 8 die Spannvorrichtung von Fig. 7 in einer Seitenansicht.
Mit dem Bezugszeichen 1 ist in Fig. 1 ein Handy mit einem Gehäuse 2 und einer Bedientastatur 3 bezeichnet. Das Gehäuse 2 weist ein Fenster 4 für ein Display sowie einen Ansatz 5 für eine Antenne auf.
Mit dem Bezugszeichen 6 sind Hörmuschelöffnungen bezeichnet. Das Bezugszeichen 7 weist auf eine Mikrofonöffnung hin.
Oberhalb des Fensters 4 ist durch eine Umrandung 8 ein Trägerfeld 9 gebildet, welches in dem beschriebenen Ausführungsbeispiel eine Zeichendarstellung in Form einer Gravur trägt, z.B. die Anfangsbuchstaben des Vor- und Nachnamens des berechtigten Handy-Benutzers. Die Umrandung 8 ist in diesem Ausführungsbeispiel durch einen von der Gehäuseoberfläche vorstehenden Materialwulst gebildet. Die Fläche des Trägerfeldes 9 ist bündig zur Oberfläche des Telefongehäuses 2, könnte ihr gegenüber aber auch abgesenkt oder hervorgehoben sein.
Ein in Fig. 2 gezeigtes Mobiltelefon la mit einem Gehäuse 2a unterscheidet sich von dem Mobiltelefon von Fig. 1 dadurch, daß ein zur Mittellängsachse des Handys la symmetrisch angeordnetes Trägerfeld 9a eine unterbrochene Umrandung 8a aufweist, die durch Hörmuschelöffnungen 6a gebildet ist.
Bei einem in Fig. 3 gezeigten Handy Ib mit einem Gehäuse 2b sind symmetrisch zur Gehäuselängsachse Hörmuschelöffnungen 6b angeordnet. Ein Trägerfeld 9b mit einer Gravur-
• ·
Zeichendarstellung weist eine unterbrochene Umrandung 8b auf, die durch Mikrofonöffnungen 7b gebildet ist.
Bei einem in Fig. 4 gezeigten Handy Ic mit einem Gehäuse 2c sind, wie auch bei einem in Fig. 6 gezeigten Handy Ie, symmetrisch zur Gehäuselängsachse Hörmuschelöffnungen gebildet, die in Fig. 4 mit dem Bezugszeichen 6c bezeichnet sind. Für eine Zeichendarstellung ist bei diesem Ausführungsbeispiel am Gehäuse 2c kein besonderes Feld kenntlich gemacht. Eine Gravur ist in einem Antennenansatz 5c des Handys gebildet.
Ein in Fig. 5 gezeigtes Handy Id mit einem Gehäuse 2d weist einen Sitz 10 für die Aufnahme einer Trägerplatte 11 auf, die in dem gezeigten Ausführungsbeispiel aus einem Metall, ggf. Edelmetall, besteht und mit einer Gravur versehen ist. Der Sitz ist durch einen umlaufenden Wulst gebildet, dessen Höhe gleich der Dicke der Trägerplatte 11 ist, so daß die Trägerplatte bündig mit dem Wulst abschließt. Zur Befestigung kann die Platte 11 mit dem Gehäuse 2d verklebt werden.
Das in Fig. 6 gezeigte Handy Ie mit einem Gehäuse 2e weist eine in dem betreffenden Ausführungsbeispiel einstückig mit dem Gehäuse 2e verbundene Öse 13 auf, welche die Anbringung einer gravierten Plakette 15 über eine Kette 14 ermöglicht.
Es wird nun auf Fig. 7 und 8 bezug genommen, wo eine Vorrichtung gezeigt ist, mit deren Hilfe ein Mobiltelefon zur Bearbeitung seines Gehäuses eingespannt werden kann, um es z.B. gemäß Fig. 1 bis 4 zu gravieren.
Die ausschnittsweise dargestellte Spannvorrichtung weist Fußschienen 16 und 17 auf, auf denen Spannbacken 18 und 19 gleitbeweglich gelagert sind. Über eine Spindel 20 können diese Spannbacken entlang den Fußschienen 16, 17 aufeinander zu oder voneinander weg bewegt werden.
An den Spannbacken 18 und 19 ist jeweils ein Winkelprofil 21 bzw. 22 angebracht. Auf den horizontalen Schenkeln der Winkelprofile 21 und 22 ist jeweils ein weiterer Spannbacken 23 bzw. 24 angeordnet. Jeder dieser Spannbacken 23 und 24 kann um eine vertikale Drehachse 25 bzw. 26 horizontal verschwenkt werden.
Ferner ist auf jedem der Horizontalschenkel der Winkelprofile 21 und 22 ein Trägerblock 27 bzw. 28 mit einem Innengewinde für eine Spannschraube 29 bzw. 30 angebracht.
Mit den Bezugszeichen 31 und 32 sind auf den horizontalen Schenkeln der Winkeiprofile 21 und 22 angebrachte Polsterbeläge bezeichnet, die in dem betreffenden Ausführungsbeispiel aus Gummi bestehen. Auch die einander gegenüberliegenden vertikalen Schenkel der Winkelprofile 21 und 22 weisen einen Polsterbelag 33 bzw. 34, in diesem Fall aus einem Schaumstoff, auf. Schließlich sind Polsterbeläge 35 und 36 auch an den Spannbacken 23 und 24 vorgesehen, die wie die Polsterbeläge 31 und 32 aus Gummi bestehen.
Zum Einspannen eines bei 37 angedeuteten Mobilfunkgeräts werden zunächst die Spannbacken 18 und 19 mit Hilfe der Spindel 20 in eine geeignete, von der Breite des Mobilfunkgerätes abhängige Ausgangsposition gebracht. Das Mobilfunkgerät wird dann zwischen den Spannbacken 23 und 25 in die Spannvorrichtung eingelegt, wobei vor allem die oberen Ränder der Schaumstoffpolsterbeläge 33 und 34 eine Auflage für das Mobilfunkgerät bilden.
Mit Hilfe der Spannschrauben 29 und 30 werden die schwenkbaren Spannbacken 23 und dann gegen die Längsseiten des Mobilfunkgeräts 27 angelegt. Die Polsterbeläge 31 bzw. verhindern dabei eine Beschädigung der Gehäuseoberfläche.
Durch die Verschwenkbarkeit der Spannbacken 23 und 24 um die Achsen 25 und 26 kann die Spannvorrichtung an z.B. keilförmige Gehäuse von Mobilfunkgeräten angepaßt und diese für eine Gravier- oder Fräsbearbeitung zuverlässig gehaltert werden.
Über die Spannbacken 18 und 19 erfolgt also eine Grundanpassung an die Größe des jeweiligen Mobilfunkgeräts, während die Spannbacken 25 und 26 in einer für die Spannbacken 19 und 20 gewählten Ausgangsposition ein behutsames Einspannen der Mobilfunkgeräte für eine Gravier- oder Fräsbearbeitung ermöglichen.
Claims (15)
1. Mobiltelefon, gekennzeichnet durch eine Bild- oder/und Zeichendarstellung, die durch Materialabtrag oder/und -verdrängung am Telefongehäuse (2) oder an einem an dem Gehäuse anbringbaren Darstellungsträger (11, 15) gebildet ist.
2. Mobiltelefon nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bild- oder/und Zeichendarstellung durch Gravieren oder/und Fräsen hergestellt ist.
3. Mobiltelefon nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Telefongehäuse (2) vorzugsweise durch Formung der Gehäuseoberfläche, ein Trägerfeld (9) für die Bild- oder/und Zeichendarstellung gebildet ist.
4. Mobiltelefon nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerfeld eine durch Absenkung oder Anhebung der Gehäuseoberfläche gebildete Umrandung (8) aufweist.
5. Mobiltelefon nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerfeld (9) gegenüber der Gehäuseoberfläche abgesenkt oder hervorgehoben ist.
6. Mobiltelefon nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Darstellungsträger (11, 15) eine kleine Platte (11) umfaßt.
7. Mobiltelefon nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Telefongehäuse (2d, 2e) Einrichtungen (10, 13) für eine Verbindung mit dem Darstellungsträger (11, 15) aufweist.
8. Mobiltelefon nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Telefongehäuse (2d) einen Sitz (10) für die Aufnahme des Darstellungsträgers (11) aufweist.
9. Mobiltelefon nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Telefongehäuse (2e) eine Öse (13) für die Verbindung mit dem Darstellungsträger (15) aufweist.
10. Mobiltelefon nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Telefongehäuse (2d) und der Darstellungsträger (11) im Material unterscheiden.
11. Mobiltelefon nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Darstellungsträger ein Edelmetall aufweist.
12. Vorrichtung zur Spannhalterung von Mobilfunkgeräten (37), gekennzeichnet durch jeweils um eine Achse (25, 26) verschwenkbare, einander gegenüberliegend angeordnete gepolsterte Spannbacken (23, 24), die gegeneinander gegenüberliegende Randseiten des Mobilfunkgeräts (27) zur Spannhalterung anlegbar sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannbacken (23, 24) unter Verschwenkung um die Achse (25, 26) gegen das Mobilfunkgerät (27) zur Spannhalterung anlegbar sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannbacken (23, 24) durch gegen diese anliegende Spannschrauben (29, 30) um die Schwenkachse (25, 26) verschwenkbar sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannbacken (23, 24) jeweils auf einem Winkelprofil (21, 22) angebracht sind, wobei das Winkelprofil (21, 22) mit Spannbacken (18, 19) einer universellen Spanneinrichtung verbindbar ist.
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