DE2001480C - Sicherheitsrasierhobel mit Schließkappen - Google Patents
Sicherheitsrasierhobel mit SchließkappenInfo
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Description
Figuren
Die Erfindung betrifft einen Sicherheitsrasierhobel mit einer einen Klingensitz bildenden Brücke, einem mit dieser verbundenen, eine axiale Bohrung aufweisenden Brückenträger und mit einem Armkreuz zur Betätigung zweier gelenkig gelagerter Schließkappen, die mittels eines Betätigungsrings schwenkbar sind, an den sich ein Handgriff anschließt, wobei das Armkreuz mit einem sich durch die axiale Bohrung erstreckenden längsverschiebbaren Schaft verbunden ist, wobei keiner der am Brückenträger anliegende Betätigungsring ein Innengewinde aufweist, das im Eingriff mit einem mit Außengewinde versehenen unteren flachen Schaftteil steht.
Bei derartigen Rasierhobeln wird eine dünne biegsame Klinge von einer Brücke getragen und gegen diese mit einem geeigneten Rasierwinkel dadurch gebogen, dass darüberliegende Schließkappen geschlossen werden. Die Betätigung dieser Kappen in die Offen- und in die Schließstellung geschieht durch ein Armkreuz, das zur vertikalen Bewegung mit Bezug auf die Brücke angeordnet ist, wobei die Schließkappen durch am Armkreuz befestigte Querarme schwenkbar gelagert sind.
Bei vielen Sicherheitsrasierhobeln herkömmlicher Art erstreckt sich eine axiale Bohrung im wesentlichen über die volle Länge des Handgriffes und der Betätigungsring für die Schließkappen ist an der Basis des Handgriffes angeordnet. Durch die Brücke ist ein Armkreuz in die Axialbohrung des Handgriffes einsetzbar und mit einem Gewindeteil versehen, der für den Eingriff mit dem Innengewinde des Betätigungsrings bestimmt ist. Der Betätigungsring ist im allgemeinen an der Basis des Handgriffes angeordnet, so dass besondere Vorsorge getroffen werden muss, dass er mit Bezug auf den Handgriff axial feststehend gehalten wird, damit er sich nicht vom Handgriff löst. Die dadurch verursachten hohen Herstellungs- und Werkzeugkosten ergeben sich aus den Rasierhobel-Bauformen, die in den USA-Patenten 1 956 175, 2 848 807, 3 038 254 und 3 377 701 offenbart sind.
Frühere Versuche, diese Probleme dadurch zu vermeiden, dass der Betätigungsring zwischen der Brücke und der Handgriffbasis angeordnet wird, wie beispielsweise bei dem zweischaligen Rasierapparat der in dem USA-Patent 3 169 314 beschrieben ist, haben zu keiner Vereinfachung der Betätigungseinrichtung geführt. Bei dieser bekannten Bauform wird der Betätigungsring zwischen einem metallischen Handgriff-Oberteil und einem aus Kunststoff bestehenden Handgriff-Unterteil gehalten, wobei ein Armkreuz aus mehreren ineinandergreifenden Elementen im oberen Handgriff-Oberteil gehalten und bei der Drehung des Betätigungsrings betätigt wird. Der Betätigungsring wirkt dabei mit seinem Innengewinde auf eine halbzylindrische Mutter, die in eine Ausnehmung eines im Handgriff angeordneten, einen Schaftteil bildenden Hohlzylinders eingesetzt ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Rasierhobel der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem die Gewindeverbindung zwischen Betätigungsring der Schließkappen und Armkreuz vereinfacht ist.
Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass die in an sich bekannter Weise mit Außengewinde versehenen Stirnseiten des unteren Schaftteils durch zwei Längsschlitze des Brückenträgers hindurchgreifen.
Als Folge dieser Ausbildung wird die Drehbewegung des Betätigungsrings ohne Verwendung von Zwischenelementen auf den Schaftteil übertragen.
Die Verwendung eines Schaftteils, der an seiner Stirnseite mit Gewindegängen versehen ist, ist aus der USA-Patentschrift 3 377 701 in Verbindung mit einer anderen Rasierhobelanordnung bekannt.
Nachfolgend wird die Erfindung beispielsweise in Verbindung mit den Zeichnungen näher beschrieben und zwar zeigt
Fig. 1 eine Vorderansicht teilweise im Schnitt nach der Linie 1-1 in Fig. 3,
Fig. 2 eine Seitenansicht des in Fig, 1 dargestellten Rasierhobels teilweise im Schnitt nach der Linie 2.2 in Fig. 3,
Fig. 3 eine Draufsicht des Rasierhobels nach Fig. 1, wobei eine der Schließkappen weggelassen ist,
Fig. 4 einen Schnitt nach der Linie 4-4 in Fig. 1 in größerem Maßstab.
Fig. 5 eine Ansicht von vorne eines Teils des Armkreuzes, welche dessen Zusammenbau mit den Querarmen zeigt, wobei die strichpunktierten Linien den Zustand vor dem Zusammenbau zeigen,
Fig. 6 eine schaubildliche Ansicht, welche den vollständigen Zusammenbau von Armkreuz und Querarm zeigt, und
Fig. 7 eine Ansicht des oberen Teils des Rasierhobels mit seinen Schließkappen in der Offenstellung.
Der in Fig. 1 und 2 dargestellte erfindungsgemäße Sicherheitsrasierhobel stellt eine bevorzugte Ausführungsform dar und besitzt einen Kopfteil 10, einen Handgriff 12 und einen Brückenträger 14, der mit dem Kopfteil 10 und dem Handgriff 12 verbunden ist. Ein Betätigungsring 16 umgibt den Brückenträger 14. Ein Armkreuz 18 ist mittig im Rasierhobel angeordnet und wird mittels Drehung des Betätigungsrings 16 vertikal bewegt. Der Handgriff 12 kann aus Kunststoff bestehen und ist mit Längsrippen 20 ausgebildet, um das Festhalten desselben beim Rasieren zu erleichtern. Der Betätigungsring 16
ist ebenfalls mit Rippen 22 versehen, um eine Betätigung desselben ohne Schlupf zu ermöglichen.
Der Kopfteil 10 weist eine Brücke 24 mit einem Klingensitz 26, einem Halteflansch 28 und Schutzflächen 30 (Fig. 3) auf. Der Halteflansch 28 ist mit einer Brückenöffnung 32 und einer Stecköffnung 34 versehen. Der Kopfteil 10 des Rasierhobels weist ferner Schließkappen 36 auf, die durch Zapfen 38 von Querarmen 40 schwenkbar gelagert sind. Wie nachfolgend näher beschrieben wird, sind die Querarme 40 mittig mit dem Armkreuz 18 verbunden.
Der Brückenträger 14 weist ein Oberteil 42, ein Mittelteil 44 und ein Unterteil 46 auf. Eine von Flanschen 50 und 52 begrenzte axiale Öffnung 48 erstreckt sich durch den Oberteil 42 und den Mittelteil 44. Die Flansche 50 und 52 begrenzen Ausnehmungen 54 und 56. Gekrümmte Vorsprünge 58 und 60 (Fig. 2 und 7) sind am Oberteil 42 vorgesehen und ein Haltestift 62 ist an der Oberseite des Flansches 50 angeordnet. Der Mittelteil 44 ist zylindrisch und gegenüber dem Oberteil 42 im Durchmesser verkleinert. Der Mittelteil 44 weist vertikale Längsschlitze 64 auf, die mit der axialen Öffnung 48 in Verbindung stehen. Der Unterteil 46 des Brückenträgers 14 weist eine erste geringfügig erweiterte zylindrische Führung 66 und eine zweite Führung 68 auf, die durch einen Zapfen 70 verbunden sind. Der Handgriff 12 weist einen axialen Kanal 72 auf, der mit einem ersten ringförmig erweiterten Teil 74 ausgebildet ist, der als Sitz für die Führung 66 dient und einen zweiten Teil 75, der als Sitz für die Führung 68 dient.
Das Armkreuz 18 besitzt eine Querschiene 76, die seitlich mit nach unten gerichteten vertikalen Armen 78 endet. Die Arme 78 weisen nach außen gerichtete, abstehende Teile 80 auf. Wie sich am besten aus Fig. 5 ergibt, sind die Teile 80 mit einem abgesetzten Hals 82 und mit einem erweiterten Endabschnitt ausgebildet, der mit nach oben und nach unten gerichteten Nasen 84 versehen ist, welche mit entsprechenden Aufnahmeelementen 86 der Querarme 40 zusammenwirken können. Der Zusammenbau der Teile 80 und der Querarme 40 ist in Fig. 5 und 6 dargestellt, in welcher die Nasen 84 und die Arminnenwände 88 nebeneinanderliegen und die Aufnahmeelemente 86 werden dann über die Nasen 84 gestreckt, wobei die Ecken 90 der Aufnahmeelemente 86 nach unten gegen die jeweiligen Seiten des abstehenden Teils 80 und der Nasen 84 gebogen sind, die innerhalb der Öffnungen 92 der Arme 78 sitzen.
Das Armkreuz 18 kann als Einheit hergestellt werden, ohne dass ineinandergeschraubte Einsätze erforderlich sind, wie dies bei den bekannten Rasierhobeln der Fall ist. Das Armkreuz 18 besitzt einen Schaft 94 mit rechteckigem Querschnitt, der sich von der Mitte der Querschiene 76 nach unten erstreckt, und der einen abgesetzten oberen Abschnitt 96 aufweist, welcher in einem Schalter 98 endet, sowie einen unteren Schaftteil 100 der an seinen Stirnseiten mit Gewindegängen 102 versehen ist.
Alle den Rasierhobel bildenden Elemente sind mit Ausnahme des Handgriffes 12 vorzugsweise aus Metall, wie Messing hergestellt. Der Handgriff 12 ist vorzugsweise aus hochschlagfestem Polystyrol oder aus einem ähnlichen Kunststoff pressgeformt. Der Zusammenbau der Elemente des Rasierhobels wird durch die Vereinigung der Brücke 24 und des Brückenträgers 14 begonnen. Für diesen Zweck werden der Haltestift 62 und die gekrümmten Vorsprünge 58 und 60 des Brückenträgers 14 mit den Brückenöffnungen 32 und 34 in Ausfluchtung gebracht. Die Elemente werden dann mit Presssitz miteinander vereinigt und die oberen Kanten der Vorsprünge 58 und 60 werden nach unten auf die Oberseite des Halteflansches 28 gebogen, der die Teile zu einer Untergruppe zusammenhält.
Die nächste Untergruppe wird durch das Armkreuz 18 und die Querarme 40 (zusammengebaut wie oben) mit den Schließkappen 36 gebildet. Bei diesem Zusammenbau werden die Zapfen 38 der Querarme 40 in die Kappenöffnungen 104 eingesetzt.
Die Schließkappen- und Armkreuzanordnung wird in den Brückenträger 14 dadurch eingesetzt, dass der Schaft 94 mit seinem unteren Schaftteil 100 in die Öffnung 48 eingesetzt wird. Wie sich am besten aus Fig. 1 und 3 ergibt, ist die Brücke 24 mit einer Armkreuzaufnahmeöffnung 106 ausgebildet, die an die Stecköffnung 34 anschließt und mit dieser in Verbindung steht, wodurch eine Öffnung von ausreichender seitlicher Ausdehnung zur Aufnahme des unteren Schaftteils 100 erhalten wird. Hierbei werden die senkrechten Arme 78 des Armkreuzes 18 in die Ausnehmungen 54 und 56 des Brückenträgers 14 gebracht. Nach diesem Zusammenbau greifen die Gewindegänge 102 des Schaftes 94 durch die Längsschlitze 64 des Mittelteils 44 hindurch.
Der Betätigungsring 16 wird sodann über die Führungen 66 und 68 und über den Umfang des Mittelteils 44 geschoben, bis er sich im Gewindeeingriff mit den Gewindegängen 102 des Schaftes 94 befindet. Der Betätigungsring 16 wird dann voll ausgeschraubt. Sodann werden die Führungen 66 und 68 mit entsprechenden Teilen 74 und 75 des axialen Kanals 72 des Handgriffs 12 in Ausfluchtung gebracht und der Handgriff 12 wird in die passende Stellung gedrückt, die in Fig. 1 und 2 gezeigt ist. Zur bleibenden Sicherung wird der Handgriff 12 mit den Führungen 66 und 68 verbunden.
Durch Drehung des Betätigungsrings 16 wird beim Gebrauch eine Anhebung des Armkreuzes 18 bewirkt, bis die Schalter 98 des Schaftes 94 gegen die Unterseite der Brücke 24 zur Anlage kommt. Die Anhebung des Armkreuzes 18 öffnet die Schließkappen 36 ausreichend, um eine Klinge einlegen zu können. Durch eine umgekehrte Drehung des Betätigungsrings 16 werden die Schließkappen 36 geschlossen, wodurch die Klinge gebogen und in ihrer Lage so eingespannt wird, dass ihre Schneidkanten mit einem geeigneten Winkel zum Rasieren angeordnet sind.
Claims (1)
- Sicherheitsrasierhobel mit einer einen Klingensitz bildenden Brücke, einem mit dieser verbundenen, eine axiale Bohrung aufweisenden Brückenträger, und mit einem Armkreuz zur Betätigung zweier gelenkig gelagerter Schließkappen, die mittels eines Betätigungsrings schwenkbar sind, an den sich ein Handgriff anschließt, wobei das Armkreuz mit einem sich durch die axiale Bohrung erstreckenden längsverschiebbaren Schaft verbunden ist, wobei ferner der am Brückenträger anliegende Betätigungsring ein Innengewinde aufweist, das im Eingriff mit einem mit Außengewinde versehenen unteren flachen Schaftteil steht, dadurch gekennzeichnet, dass die in an sich bekannter Weise mit Außengewinde versehenen Stirnseiten des unteren Schaftteils (100) durch zwei Längsschlitze (64) des Brückenträgers (14) hindurchgreifen.
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| US79100869A | 1969-01-14 | 1969-01-14 | |
| US79100869 | 1969-01-14 |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE2001480A1 DE2001480A1 (de) | 1970-07-16 |
| DE2001480C true DE2001480C (de) | 1973-05-30 |
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Citations (6)
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