DE20014402U1 - Schaltschrankleuchte - Google Patents
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Description
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RICHTER ELEKTROTECHNIK, 57567 DAADEN
Die Neuerung betrifft eine Schaltschrankleuchte nach dem Oberbegriff des Schutzanspruches 1.
Gattungsgemäße Schaltschrankleuchten dienen zur Beleuchtung des Innenraumes von Schaltschränken, insbesondere während der Montage und Demontage von elektrischen Bauteilen und Leitungen, zur Inspektion, Funktionsüberwachung sowie zur Fehlersuche an den Schaltschrankeinrichtungen bei Störungen. Beim Einsatz derartiger Leuchten muss wegen der meist beengten Platzverhältnisse auf einen kompakten Aufbau, eine robuste Handhabung und auf eine ausreichende Ausleuchtung des Schaltschrankes Wert gelegt werden.
Außerdem soll sichergestellt sein, dass einerseits bei geschlossener Schaltschranktür die Schaltschrankleuchte möglichst ausgeschaltet ist und dass andererseits beim Öffnen der Schaltschranktür der Innenraum beleuchtet wird. Man verwendet daher bekannte Schalter mit Öffner-Kontakt, sogenannte Türpositionsschalter, um die Leuchte zu betätigen. Diese mechanischen Türpositionsschalter werden in der Regel am Schaltschrankrahmen befestigt und sind über eine Anschlussleitung direkt oder über eine Steckverbindung an die elektrotechnische Ausstattung im Inneren des Leuchtengehäuses angeschlossen.
Eine Schaltschrankleuchte besteht aus einem Gehäuse mit Befestigungsvorrichtungen zur Herstellung einer Verbindung zum Schaltschrank. Dabei muss häufig der Deckel des Gehäuses abgenommen werden, um eine Niet- oder Schraubverbindung durch die Gehäusewand herzustellen. Nachteilig ist außerdem bei diesem Aufbau, dass die elektrotechnische Ausstattung auf Deckel und Gehäuse verteilt ist und dadurch eine relativ aufwändige Verdrahtung entsteht.
Eine Schaltschrankleuchte besteht aus einem Gehäuse mit Befestigungsvorrichtungen zur Herstellung einer Verbindung zum Schaltschrank. Dabei muss häufig der Deckel des Gehäuses abgenommen werden, um eine Niet- oder Schraubverbindung durch die Gehäusewand herzustellen. Nachteilig ist außerdem bei diesem Aufbau, dass die elektrotechnische Ausstattung auf Deckel und Gehäuse verteilt ist und dadurch eine relativ aufwändige Verdrahtung entsteht.
Das Leuchtmittel mit seinen Halterungen erstreckt sich insbesondere über den mittleren Teilbereich einer Gehäuse-Längsseite. Mindestens eine Steckverbindung dient als elektrischer Eingang und mindestens eine weitere als Ausgang für die elektrotechnische Ausstattung im Inneren des Gehäuses. Dadurch lassen sich zum Beispiel mehrere Schaltschrankleuchten miteinander koppeln.
Schaltschränke und Schaltschrankleuchten werden in größeren Serien hergestellt, so dass der spätere Einsatzzweck bzw. die Ausstattung im Inneren bei der Installation zum Teil noch unklar sind. Daher müssen nicht nur die Befestigungspunkte des Gehäuses, sondern auch die Steckverbindungen gut zugänglich sein.
Der Neuerung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Montage einer Schaltschrankleuchte zu vereinfachen.
Neuerungsgemäß wurde dies mit den Merkmalen des Schutzanspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
Die Schaltschrankleuchte ist dadurch gekennzeichnet, dass das in sich geschlossene Gehäuse aus mindestens zwei zugeordneten, in Längsrichtung miteinander verbundenen Teilen besteht. An einer Längsseite des Gehäuses befindet sich mindestens eine von diesem nach außen zeigende Abkantung, welche Befestigungsvorrichtungen aufweist, um eine Verbindung zum Schaltschrankrahmen herzustellen.
Die Schaltschrankleuchte ist dadurch gekennzeichnet, dass das in sich geschlossene Gehäuse aus mindestens zwei zugeordneten, in Längsrichtung miteinander verbundenen Teilen besteht. An einer Längsseite des Gehäuses befindet sich mindestens eine von diesem nach außen zeigende Abkantung, welche Befestigungsvorrichtungen aufweist, um eine Verbindung zum Schaltschrankrahmen herzustellen.
An der Außenseite des ersten Teiles ist das Leuchtmittel mit Halterungen und an dessen Innenseite die gesamte elektrotechnische Ausstattung befestigt. Das zweite Teil weist in Ergänzung dazu an einer Längsseite die vom Gehäuse abstehende Abkantung mit Befestigungsvorrichtungen auf. Vorzugsweise ist die Abkantung auf der dem Leuchtmittel gegenüberliegenden Längsseite des Gehäuses angebracht und erstreckt sich über die gesamte Länge des Gehäuses. Alternativ dazu können auch mehrere Teilstücke als einzelne, gleich ausgerichtete Abkantungen vorhanden sein. Bei allen Varianten steht die Abkantung am zweiten Teil des Gehäuses im rechten Winkel zur Gehäusewand und schließt mit der vom ersten Teil gebildeten, direkt benachbarten Gehäusewand flächenbündig ab. Für die Montage in unterschiedlichen Schaltschränken bzw. Einbaupositionen ist es günstig, als Befestigungsvorrichtungen Langlöcher vorzusehen.
Die notwendigen elektrischen Steckverbindungen mit Anschluss an die elektrotechnische Ausstattung im Inneren befinden sich am ersten Teil. Sie sind in der Gehäusewand, die das Leuchtmittel trägt, beidseitig zwischen dessen Halterungen und den Stirnseiten des Gehäuses angebracht. Dabei bilden die Steckverbindungen auf der einen Seite des Leuchtmittels einen Netzeingang und einen potentialfreien Eingang. Auf der anderen Seite befindet sich ein Netzausgang und ein potentialfreier Ausgang. Diese sind bei Bedarf durch mindestens einen weiteren dreipoligen Ausgang mit Potential zu ergänzen.
Bei einer alternativen Ausführungsform ist vorgesehen, dass alle oder mindestens ein Teil der Steckverbindungen jeweils an den beiden Stirnseiten des Gehäuses angebracht sind. Zusätzlich kann ein Türpositionsschalter fest am Gehäuse montiert sein. Er wird direkt an die elektrotechnische Ausstattung im Inneren des Gehäuses angeschlossen oder kann über eine seitlich angeordnete, potentialfreie Steckverbindung mit dieser verbunden werden.
Außerdem befinden sich - bei Bedarf - mindestens eine Schutzkontaktsteckdose sowie der Ein-/ Ausschalter für das Leuchtmittel am ersten Teil des Gehäuses. Sie sind wegen der guten Zugänglichkeit um 90° versetzt zum Leuchtmittel, an der der Abkantung mit Befestigungsvorrichtungen benachbarten Gehäuseseite, angeordnet.
Mit der Neuerung wird die Montage einer Schaltschrankleuchte vereinfacht, weil das Gehäuse über die Abkantung leicht am Schaltschrankrahmen befestigt werden kann. Daran erfolgt zusätzlich eine Zentrierung beim Ansetzen der Leuchte, weil die beiden rechtwinklig ausgerichteten Anlageflächen, die von der Abkantung und der Längsseite des zweiten Gehäuseteils gebildet werden, am Montageort zweiseitig anliegen. Die Befestigungsvorrichtungen an der Abkantung sind frei einsehbar und gut von unten zugänglich. Somit kann die Montage auch mit einem Schrauber maschinell erfolgen, weil dafür im Türbereich genügend Freiraum vorhanden ist. Demgegenüber mussten herkömmliche Schaltschrankleuchten von hinten, d. h. aus dem Bereich des Schaltschrank-Innenraumes heraus, angeschraubt werden. Hier war der Arbeitsraum für Werkzeug durch die Einbauteile im Schaltschrank stark eingeschränkt und die Montage insgesamt sehr umständlich.
Alle Haltebohrungen liegen außen an der Abkantung, d. h. es entstehen keine freien Öffnungen im Gehäuse wie bei bekannten Ausführungen, wenn Befestigungspunkte nicht genutzt werden. Die bisher zeitaufwändigen Befestigungs- oder Anschlussarbeiten und insbesondere das Öffnen des Gehäuses entfallen. Ist dies trotzdem erforderlich, so befinden sich sämtliche elektrotechnischen Bauteile - und damit auch die Verdrahtung - am ersten Gehäuseteil. Daher ist das Abnehmen eines Gehäuseteils nicht mehr mit dem Lösen von Klemmen im Inneren verbunden. Über die vorhandenen Steckverbindungen können Schaltschrank-Ieuchten sofort untereinander oder mit Zusatzbauteilen verdrahtet werden, wenn bei der Benutzung des Schaltschrankes ein Erfordernis dafür entsteht. Dabei sind die Steckerpositionen auf der Seite mit dem Leuchtmittel immer frei zugänglich, weil eine Begrenzung der Einbauposition durch das Schaltschrankraster meistens von den Stirnseiten des Gehäuses her erfolgt.
Mit der Neuerung wird die Montage einer Schaltschrankleuchte vereinfacht, weil das Gehäuse über die Abkantung leicht am Schaltschrankrahmen befestigt werden kann. Daran erfolgt zusätzlich eine Zentrierung beim Ansetzen der Leuchte, weil die beiden rechtwinklig ausgerichteten Anlageflächen, die von der Abkantung und der Längsseite des zweiten Gehäuseteils gebildet werden, am Montageort zweiseitig anliegen. Die Befestigungsvorrichtungen an der Abkantung sind frei einsehbar und gut von unten zugänglich. Somit kann die Montage auch mit einem Schrauber maschinell erfolgen, weil dafür im Türbereich genügend Freiraum vorhanden ist. Demgegenüber mussten herkömmliche Schaltschrankleuchten von hinten, d. h. aus dem Bereich des Schaltschrank-Innenraumes heraus, angeschraubt werden. Hier war der Arbeitsraum für Werkzeug durch die Einbauteile im Schaltschrank stark eingeschränkt und die Montage insgesamt sehr umständlich.
Alle Haltebohrungen liegen außen an der Abkantung, d. h. es entstehen keine freien Öffnungen im Gehäuse wie bei bekannten Ausführungen, wenn Befestigungspunkte nicht genutzt werden. Die bisher zeitaufwändigen Befestigungs- oder Anschlussarbeiten und insbesondere das Öffnen des Gehäuses entfallen. Ist dies trotzdem erforderlich, so befinden sich sämtliche elektrotechnischen Bauteile - und damit auch die Verdrahtung - am ersten Gehäuseteil. Daher ist das Abnehmen eines Gehäuseteils nicht mehr mit dem Lösen von Klemmen im Inneren verbunden. Über die vorhandenen Steckverbindungen können Schaltschrank-Ieuchten sofort untereinander oder mit Zusatzbauteilen verdrahtet werden, wenn bei der Benutzung des Schaltschrankes ein Erfordernis dafür entsteht. Dabei sind die Steckerpositionen auf der Seite mit dem Leuchtmittel immer frei zugänglich, weil eine Begrenzung der Einbauposition durch das Schaltschrankraster meistens von den Stirnseiten des Gehäuses her erfolgt.
Das zweiteilige Gehäuse mit dem neuerungsgemäßen Aufbau, d. h. insbesondere mit der Abkantung zur Befestigung am Montageort, kann auch für Steckdosenleisten oder andere, insbesondere für Schaltschränke bestimmte Bauteile eingesetzt werden. Auch dann hat das fest montierte Teil die Funktion eines Deckels und das abnehmbare Oberteil trägt die elektrotechnischen Bauteile und Leitungen.
Die Zeichnung stellt ein Ausführungsbeispiel der Neuerung dar. Es zeigt:
Fig. 1: Eine Schaltschrankleuchte mit angebautem Türpositionsschalter und
Fig. 2: die zwei Teile dieser Schaltschrankleuchte.
Fig. 1: Eine Schaltschrankleuchte mit angebautem Türpositionsschalter und
Fig. 2: die zwei Teile dieser Schaltschrankleuchte.
Die Schaltschrankleuchte besteht im wesentlichen aus einem in Längsrichtung geteilten Gehäuse mit zwei Teilen 1, 2, welche an zugeordneten, ins Gehäuseinnere zeigenden Abkantungen durch Stecken oder Schrauben miteinander verbunden werden. Eine vom Teil 2 des Gehäuses nach außen überstehende Abkantung 3 verläuft in Längsrichtung und dient zum Fixieren der Leuchte über Befestigungsvorrichtungen 4 am Schaltschrank. Gezeigt ist eine unterbrochene, aus drei Teilstücken bestehende Abkantung 3.
An der Außenseite des ersten Teiles 1 ist das Leuchtmittel 5 mit Halterungen 6 und an der Innenseite die gesamte, hier nicht dargestellte elektrotechnische Ausstattung angebracht. Weiterhin trägt das Teil 1 auf der in Einbaulage gut einsehbaren Seite den Türpositionsschalter 7, mindestens eine Schutzkontaktsteckdose 8 sowie den Ein-/ Ausschalter 9 für das Leuchtmittel 5. Auf dessen Seite befinden sich jeweils in den beiden äußeren Bereichen elektrische Steckverbindungen 10, 10' als Netzein- und -ausgang und/oder potentialfreier Ein-/Ausgang.
An der Außenseite des ersten Teiles 1 ist das Leuchtmittel 5 mit Halterungen 6 und an der Innenseite die gesamte, hier nicht dargestellte elektrotechnische Ausstattung angebracht. Weiterhin trägt das Teil 1 auf der in Einbaulage gut einsehbaren Seite den Türpositionsschalter 7, mindestens eine Schutzkontaktsteckdose 8 sowie den Ein-/ Ausschalter 9 für das Leuchtmittel 5. Auf dessen Seite befinden sich jeweils in den beiden äußeren Bereichen elektrische Steckverbindungen 10, 10' als Netzein- und -ausgang und/oder potentialfreier Ein-/Ausgang.
Claims (11)
1. Schaltschrankleuchte, bestehend aus einem Gehäuse mit Befestigungsvorrichtungen zur Herstellung einer Verbindung zum Schaltschrank, einem Leuchtmittel mit Halterungen an einer Längsseite des Gehäuses sowie mindestens einer Steckverbindung als elektrischer Eingang und mindestens einer Steckverbindung als elektrischer Ausgang für eine elektrotechnische Ausstattung im Inneren des Gehäuses, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse aus mindestens zwei zugeordneten, in Längsrichtung miteinander verbundenen Teilen (1, 2) besteht und an einer Längsseite mit mindestens einer vom Gehäuse nach außen zeigende Abkantung (3) versehen ist, welche Befestigungsvorrichtungen (4) zur Herstellung einer Verbindung zum Schaltschrank aufweist.
2. Schaltschrankleuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der Außenseite des ersten Teiles (1) das Leuchtmittel (5) mit Halterungen (6) und an der Innenseite die gesamte elektrotechnische Ausstattung befestigt ist und das zweite Teil (2) an einer Längsseite mindestens eine vom Gehäuse abstehende Abkantung (3) mit Befestigungsvorrichtungen (4) aufweist.
3. Schaltschrankleuchte nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abkantung (3) vorzugsweise auf der dem Leuchtmittel (5) gegenüberliegenden Längsseite des Gehäuses angebracht ist.
4. Schaltschrankleuchte nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Abkantung (3) sich über die gesamte Längsseite des Gehäuses erstreckt oder zum Ausbilden mehrerer Teilstücke unterbrochen ist.
5. Schaltschrankleuchte nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Abkantung (3) am zweiten Teil (2) des Gehäuses vorzugsweise im rechten Winkel zur Gehäusewand steht und mit der vom ersten Teil (1) gebildeten, der Abkantung (3) benachbarten Gehäusewand flächenbündig abschließt.
6. Schaltschrankleuchte nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsvorrichtungen (4) vorzugsweise als Durchbrechungen in Form von Langlöchern gestaltet sind.
7. Schaltschrankleuchte nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass am ersten Teil (1), an der Seite mit dem Leuchtmittel (5), vorzugsweise beidseitig zwischen den Halterungen (6) des Leuchtmittels (5) und den Stirnseiten des Gehäuses, elektrische Steckverbindungen (10, 10') mit Anschluss an die elektrotechnische Ausstattung im Inneren des Gehäuses angebracht sind.
8. Schaltschrankleuchte nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckverbindungen (10, 10') auf der einen Seite des Leuchtmittels (5) einen Netzeingang und einen potentialfreien Eingang und auf der anderen Seite einen Netzausgang und einen potentialfreien Ausgang bilden, welche bei Bedarf durch mindestens einen weiteren dreipoligen Ausgang mit Potential zu ergänzen sind.
9. Schaltschrankleuchte nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckverbindungen (10, 10) jeweils an den beiden Stirnseiten des Gehäuses angebracht sind.
10. Schaltschrankleuchte nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Türpositionsschalter (7) fest am Gehäuse montiert und an die elektrotechnische Ausstattung im Inneren des Gehäuses angeschlossen ist oder über eine seitlich angeordnete, potentialfreie Steckverbindung mit dieser zu verbinden ist.
11. Schaltschrankleuchte nach den Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Schutzkontaktsteckdose (8) sowie der Ein-/Ausschalter (9) für das Leuchtmittel (5) am ersten Teil (1) des Gehäuses, 90° versetzt zum Leuchtmittel (5), an der der Abkantung (3) mit Befestigungsvorrichtungen (4) benachbarten Gehäuseseite angeordnet und an die elektrotechnische Ausstattung im Inneren des Gehäuses angeschlossen sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20014402U DE20014402U1 (de) | 2000-08-21 | 2000-08-21 | Schaltschrankleuchte |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE20014402U DE20014402U1 (de) | 2000-08-21 | 2000-08-21 | Schaltschrankleuchte |
Publications (1)
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| DE20014402U1 true DE20014402U1 (de) | 2002-01-10 |
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Family Applications (1)
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| DE (1) | DE20014402U1 (de) |
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