DE20013361U1 - Strahlungsprofilrohr und Einrichtung zur Aufnahme von Strahlungsprofilrohren - Google Patents
Strahlungsprofilrohr und Einrichtung zur Aufnahme von StrahlungsprofilrohrenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Strahlungsprofilrohr für Heizanlagen und eine Einrichtung zur Aufnahme sowie Befestigung von Strahlungsprofilrohren, vorzugsweise für den Einsatz in landwirtschaftlichen Anlagen.
Es ist allgemein bekannt, zur Beheizung von Räumlichkeiten Heizrohre einzusetzen, wobei bereits vorgeschlagen wurde, Heizrohre zur Bildung einer Heizwand, bestehend aus mehreren in einer Ebene angeordneten Heizrohren auszubilden, welche an ihren beidseitigen Endabschnitten durch vertikale Kollektorrohre für Vor- und Rücklauf durch
Schweißung miteinander verbunden sind. Die Flachrohre und die Kollektorrohre besitzen zu diesem Zweck an den Verbindungsstellen Durchgangsöffhungen und zur Bildung von gewünschten Heizwänden, dass heißt, flachen Heizkörpern, werden in der Regel zum Anschluss die KoUektorrohre an die Flachrohre in Bereiche der Rohrwandung mit jeweils anderen Rohren schweißtechnisch verbunden.
Derartige Heizungsrohre und so ausgebildete Heizkörper arbeiten auf der Grundlage eines Wärmetauschers, bei denen insbesondere die Größe der wärmeübertragenden Oberflächen eine besondere Rolle spielen. Während man einerseits eine möglichst große Oberfläche haben möchte, soll aber auch andererseits möglichst wenig Material verwendet werden, um die Massen und somit das Gewicht derartiger Heizrohre gering zu halten.
Insbesondere in landwirtschaftlichen Einrichtungen wie Lagerhallen und insbesondere Tierstallungen macht es sich erforderlich, Heizrohre/Heizelemente in Form von Strahlungsprofilrohren oder Strahlungsprofilplatten einzusetzen, die auf der Grundlage des Wärmetauschprinzips arbeiten, da derart ausgebildete Heizelemente auch einen gewissen Schutz der Tiere sichern, die sich in mit derartigen Heizelemente ausgerüsteten Tierställen befinden.
So wurde beispielsweise für einen Ferkelliegeplatz eine Heizeinrichtung mit der DE 92 03 466.7 U 1 vorgeschlagen, die aus einer Vielzahl von vorzugsweise geraden Heizrohren, die mit geringen Abständen im wesentlichen über die gesamte Länge und Breite einer Platte verteilt angeordnet sind, besteht. Dabei sind die Eintrittsenden der Heizungsrohre mit einem Vorlauf, die Austrittsenden der Heizrohre dagegen mit einem Rücklaufrohr strömungsmäßig verbunden, wobei die Rohre aus an sich beliebigen, vorzugsweise gut wärmeleitenden Materialien bestehen können. Das Vorlaufrohr ist dabei aus strömungstechnischen Gründen vorzugsweise näher an der Liegefläche eines Ferkelplatzes angeordnet als der Rücklauf, um die höhere Wärmeabstrahlung aus dem Vorlaufrohr wirksam werden zu lassen.
Bekannt sind ferner Strahlungsprofilrohre, welche im Strangspressverfahren hergestellt werden und eine vergrößerte Austauschfläche gegenüber den bekannten Lösungen besitzen sollen.
So beschreibt die DE 289 23 617.6 U 1 ein Strahlungsprofilrohr, welches aus einem metallischen Werkstoff besteht, das im Strangspressverfahren hergestellt wird.
Das beschriebene Strahlungsprofilrohr besteht dabei aus einem mediumfuhrenden Rohr, dem am äußeren Umfang Flächenteile zugeordnet sind. Die als Strahlungsflächen ausgebildeten Flächenteile sind dabei einseitig und unter einem bestimmten Winkel am äußeren Umfang des Rohres vorgesehen, deren Übergänge mit Radien ausgebildet sind. Neben der Zuordnung der umfangsseitig angeordneten Flächenteile sind dem Rohr in seiner x-Achse sogenannte Stegbleche zugeordnet, die einmal als Strahlungsfläche dienen und zum anderen als Befestigungseinrichtungen ausgebildet sind.
Das beschriebene Strahlungsprofilrohr besteht dabei aus einem mediumfuhrenden Rohr, dem am äußeren Umfang Flächenteile zugeordnet sind. Die als Strahlungsflächen ausgebildeten Flächenteile sind dabei einseitig und unter einem bestimmten Winkel am äußeren Umfang des Rohres vorgesehen, deren Übergänge mit Radien ausgebildet sind. Neben der Zuordnung der umfangsseitig angeordneten Flächenteile sind dem Rohr in seiner x-Achse sogenannte Stegbleche zugeordnet, die einmal als Strahlungsfläche dienen und zum anderen als Befestigungseinrichtungen ausgebildet sind.
Zur Erhöhung der Abstrahlung des vorgestellten Strahlungsprofilrohres wurde ferner vorgeschlagen, die der Strahlungsfläche entgegengesetzt gerichteten Oberfläche des Strahlungsprofilrohres mit einer Isolierschicht zu versehen, um dem Strahlungseffekt möglichst im vollen Umfange auf der jeweiligen Strahlungsfläche zu erreichen.
Nachteilig bei den bekannten Heizeinrichtungs- und Strahlungsprofilrohren ist, dass es eines erheblichen technischen und energiemäßigen Aufwandes bedarf, um die notwendigen Temperaturen in landwirtschaftlichen Einrichtungen, speziell in Tierställen zu erreichen. Ferner bedarf es zusätzlicher Einrichtungen an den Strahlungsprofilrohren bzw. den bekannten Heizeinrichtungen, an denen diese Strahlungselemente angeordnet und befestigt werden. Bei den bekannten Strahlungsprofilrohren erfolgt die Befestigung über Ketten, die zum oberen Steg der Strahlungsprofilrohre verbunden sind und an die Ketten selbst in entsprechenden Halterungen eingehängt werden.
Diese Möglichkeit der Aufhängung und Befestigung von Strahlungsprofilrohren ist dahingehend nachteilig, dass bei der Aneinanderreihung von mehreren Strahlungsprofilrohren hier keine sichere Halterung gegeben ist, so dass es zu Betriebsstörungen der gesamten Heizanlage kommen kann.
Der vorliegen Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Strahlungsprofilrohr und eine Einrichtung zur Aufnahme und Halterung von Strahlungsprofilrohren zu entwickeln, welches als Strahlungsheizungselement vorzugsweise in landwirtschaftlichen Einrichtungen angewendet werden kann, wobei das Strahlungsprofilrohr so auszubilden ist, dass es mit anderen Strahlungsprofilrohren fugbar ist und über die jeweilige Halterung/Aufnahme in unterschiedlichen Positionen in Heizungsanlagen einordbar ist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Bevorzugte Merkmale, die die Erfindung vorteilhaft weiterbilden, sind den nachgeordneten Ansprüchen zu entnehmen.
Das geschaffene Strahlungsprofilrohr besteht aus einem metallischen Werkstoff und wird in bekannter Art und Weise im Strangpressverfahren hergestellt.
Das Strahlungsprofilrohr ist dabei als ein flächenhaftes Strahlungselement ausgebildet, welches auf einer Seite mit medienfuhrenden Rohren ausgebildet ist. Die medienfuhrenden Rohre sind unter einem bestimmten Abstand zueinander vorgesehen und dienen als Mediumzufuhrungs- und Mediumrückfuhrungsleitung, dem sogenannten Vorlauf und Rücklauf.
Ferner ist das Strahlungsprofilrohr an seinen äußeren Kanten mit abgewinkelten Stützflächen ausgebildet, die endseitig mit einer bestimmten Profilierung, vorzugsweise einer Rundung, ausgebildet sind und die sowohl zur Aufnahme als auch zur Arretierung der Strahlungsprofilrohre bei ihrem bestimmungsgemäßen Einsatz dienen.
Dies erfolgt in der Art und Weise, dass die Strahlungsprofilrohre mit ihren abgewinkelten Stützflächen in Aufhahmeschlitzen der vorgestellten Einrichtung zur Aufnahme und Halterung von StrahlungsprofHrohren eingesetzt werden und dort ihre Lagerung erfahren. Die Form und Ausbildung dieser Aufhahmeschlitze entspricht der Form und Ausbildung der seitlichen Stützflächen des Strahlungsprofilrohres, so dass die einzusetzenden Strahlungsprofilrohre in den Aufhahmeschlitzen ihre Führung finden, und arretiert werden die Strahlungsprofilrohre über ihre wulstartigen Rundungen, die in entsprechenden Run-
düngen der Aufhahmeschlitze eingreifen. Dabei sind die wulstartigen Rundungen mit einem etwas größeren Maß ausgeführt als die Stegbreite der abgewinkelten Stützflächen, so dass bei einem leichten Druck die Strahlungsprofilrohre in ihren Aufnahmen weitestgehend einrastbar sind.
Die Aufiiahmen für die Strahlungsprofilrohre sind aus einem Kunststoff, vorzugsweise einem Polyethylen und Polypropylen hergestellt.
Ferner besitzen diese Aufnahmen auf ihren Stirn- und Rückflächen bestimmte Flächenprofilierungen, die einmal frontseitig als Ansätze mit vorgesehenen Aussparungen ausgebildet sind, während die Rückseite der Aufnahme im weitesten Sinne mit dem Gegenprofil der stirnseitigen Flächenprofilierung ausgebildet ist, dies in Form von Aussparungen und vorgesehenen Nocken.
Durch diese Stirnflächenprofilierungen der Aufiiahmen besteht die Möglichkeit, diese zueinander zu fügen, um beispielsweise bestimmte Abstände zu Stützwänden zu erreichen.
Femer sind die Aufnahmen für die Strahlungsprofilrohre mit Mittelbohrungen ausgerüstet, über die die einzelnen Aufiiahmen an den Wänden oder anderen Stützteilen befestigt werden. Femer sind die Aufnahmen nicht als ein Vollprofil ausgebildet, sondern zwischen dem Außendurchmesser der Mittelbohrung und dem äußeren Profil der Aufnahmen sind Stege vorgesehen, die einerseits gewichtsmindernd wirken und zum anderen positiv den Herstellungsprozess beeinflussen, da die Aufnahmen in einem Spritzgussverfahren hergesellt werden können, was schließlich auch von Vorteil ist, dass ein schnelles Abkühlen solcher hergestellten Aufnahmen erfolgt. Die Abkühlung wird noch dadurch positiv beeinflusst, dass in Richtung der in den Aufnahmen vorgesehenen Aufnahmeschlitzen Öffnungen, vorzugsweise mit kreisrundem Querschnitt vorgesehen sind, über die einmal die beim Herstellungsprozess auftretende Wärmeenergie gut abgeführt und kalte Umluft zugeführt werden kann.
Femer sind die Aufnahmen für die Strahlungsprofilrohre mit Mittelbohrungen ausgerüstet, über die die einzelnen Aufiiahmen an den Wänden oder anderen Stützteilen befestigt werden. Femer sind die Aufnahmen nicht als ein Vollprofil ausgebildet, sondern zwischen dem Außendurchmesser der Mittelbohrung und dem äußeren Profil der Aufnahmen sind Stege vorgesehen, die einerseits gewichtsmindernd wirken und zum anderen positiv den Herstellungsprozess beeinflussen, da die Aufnahmen in einem Spritzgussverfahren hergesellt werden können, was schließlich auch von Vorteil ist, dass ein schnelles Abkühlen solcher hergestellten Aufnahmen erfolgt. Die Abkühlung wird noch dadurch positiv beeinflusst, dass in Richtung der in den Aufnahmen vorgesehenen Aufnahmeschlitzen Öffnungen, vorzugsweise mit kreisrundem Querschnitt vorgesehen sind, über die einmal die beim Herstellungsprozess auftretende Wärmeenergie gut abgeführt und kalte Umluft zugeführt werden kann.
Mit nachfolgendem Ausführungsbeispiel soll die Erfindung näher erläutert werden.
Die dazugehörige Zeichnung zeigt in
Figur 1: das Strahlungsprofilrohr in einer Querschnittsdarstellung,
Figur 2: eine Einzelheit nach Figur 1,
Figur 3: die Einrichtung zur Aufnahme von Strahlungsprofilrohren in
perspektivischer Ansicht,
Figuren 4-7: Einsatz- und Aufnahmemöglichkeiten von Strahlungsprofil
rohren.
Aus der Darstellung nach Figur 1 ergibt sich die unmittelbare Ausbildung des Strahlungsprofilrohres 1, welches als flächiges Strahlungselement mit den Strahlungsflächen 2; 3 ausgebildet ist. Auf der Strahlungsfläche 3 ist das Strahlungsprofilrohr 1 mit medienführenden Rohren ausgebildet, die als Vorlauf 4 und als Rücklauf 5 gekennzeichnet sind. Beidseitig und in Richtung der Vor- und Rückläufe 4; 5 ist das Strahlungsprofilrohr 1 mit abgewinkelten Stützflächen 6 ausgebildet, die endseitig wulstartige Rundungen 7 aufweisen.
Der Grad der Abwinklung der Stützflächen 6 kann unterschiedlich gewählt werden, vorzugsweise mit einem Winkelmaß von 45 ° ausgebildet sein.
Der Grad der Abwinklung der Stützflächen 6 kann unterschiedlich gewählt werden, vorzugsweise mit einem Winkelmaß von 45 ° ausgebildet sein.
Das gesamte Strahlungsprofilrohr 1 wird in seiner dargestellten Form im Strangpressverfahren hergestellt und die Übergänge vom Vor- und Rücklauf 4; 5 zur Strahlungsfläche 3 sind mit entsprechenden Radien ausgebildet, was sich positiv auf den Herstellungsprozess als auch auf die Stabilität des gesamten Strahlungsprofilrohres 1 auswirkt.
Gleichfalls mit entsprechenden Radien sind die Übergänge der Strahlungsflächen 2; 3 zu den abgewinkelten Stützflächen 6 ausgebildet.
Die Ausbildung der wulstartigen Rundungen 7 an den abgewinkelten Stützflächen 6 des Strahlungsprofilrohres 1 ist in einer vergrößerten Darstellung in der Figur 2 gezeigt, aus der gleichfalls ersichtlich ist, dass die wulstartigen Rundungen 7 mit einem größeren
Durchmessermaß ausgebildet sind, als die Dicke der abgewinkelten Stützflächen 6. In einer bevorzugten Ausführung besitzen die abgewinkelten Stützflächen 6 ein Dickenmaß von ca. 2,1 mm und die wulstartigen Rundungen einen Durchmessermaß von ca. 2,6 mm.
Die Ausbildung des Strahlungsprofilrohres 1 mit den abgewinkelten Stützflächen 6 und deren wulstartigen Rundungen 7 gestatten, dass die Strahlungsprofilrohre 1 in unterschiedlichen Positionen angeordnet und in diesen Positionen auch arretiert werden können. Dies erfolgt über eine Einrichtung, die als Aufhahmeblock 8 ausgebildet ist und aus einem Kunststoff, vorzugsweise einem Polyethylen oder Polypropylen besteht.
Der Aufhahmeblock 8 ist weitestgehend als ein quaderförmiges Element ausgebildet, welcher Aufhahmeschlitze 9; 10 besitzt, wobei der Aufhahmeblock 8 stirn- und rückseitig mit Flächenprofilierungen ausgebildet ist, die es ermöglichen, zwei oder auch mehrere Aufnahmeblöcke 8 aneinander zu reihen bzw. zueinander zu verbinden. Dies erfolgt über die Profilierungen des Aufhahmeblockes 8, die stirnseitig als Ansätze 16 mit darin vorgesehenen Aussparungen 15 ausgebildet sind. Die Ansätze 16 sind dabei ober- und unterhalb des Aufhahmeblockes 8 vorgesehen und verlaufen in Richtung der in dem Aufhahmeblock 8 vorgesehenen Aufhahmeschlitzen 9; 10.
Der Aufhahmeblock 8 ist weitestgehend als ein quaderförmiges Element ausgebildet, welcher Aufhahmeschlitze 9; 10 besitzt, wobei der Aufhahmeblock 8 stirn- und rückseitig mit Flächenprofilierungen ausgebildet ist, die es ermöglichen, zwei oder auch mehrere Aufnahmeblöcke 8 aneinander zu reihen bzw. zueinander zu verbinden. Dies erfolgt über die Profilierungen des Aufhahmeblockes 8, die stirnseitig als Ansätze 16 mit darin vorgesehenen Aussparungen 15 ausgebildet sind. Die Ansätze 16 sind dabei ober- und unterhalb des Aufhahmeblockes 8 vorgesehen und verlaufen in Richtung der in dem Aufhahmeblock 8 vorgesehenen Aufhahmeschlitzen 9; 10.
Der Aufhahmeblock 8 ist in seiner Gesamtheit in der Figur 3 dargestellt, aus der sich gleichfalls ergibt, dass die Rückseite des Aufhahmeblockes 8 im weitesten Sinne mit dem Gegenprofil der Stirnfläche ausgebildet ist, was bedeutet, dass auf den oberen und unteren Kanten der Rückseite des Aufhahmeblockes 8 Aussparungen 17 vorgesehen sind, die von Nocken 18 unterbrochen werden. Dabei sind die Aussparungen 17 gleichfalls in Längsrichtung der Aufhahmeschlitze 9 und 10 vorgesehen und deckungsgleich zu den Aussparungen 15 auf der Stirnseite des Aufhahmeblockes 8 sind auf der Rückseite im Bereich der Aussparungen 17 Nocken 18 vorgesehen.
Aus der Figur 3 ergibt sich ferner, dass der Aufhahmeblock 8 kein vollvolumiger Körper ist, sondern als ein Hohlprofil ausgebildet ist, welches mittig eine Mittelbohrung 11 aufweist, von deren Außenwandung zu den äußeren Wandungen des Aufhahmeblockes 8 Stege 14 sternartig verlaufen.
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Die Mittelbohrung 11 dient der Aufnahme bzw. dem Hindurchfuhren von Befestigungselementen, die den Aufhahmeblock 8 zur Wand 19 eines Gebäudes bzw. zu einem vorgesehenen Stützgestell befestigen.
Die Aussparungen 15 in den Ansätzen 16 und die Nocken 18 der Aussparungen 17 sind in ihren Abmaßen so gewählt, dass die Aussparungen 17 mit einem etwas geringeren Breitenmaß ausgeführt sind als die Nocken 18, so dass beim Aneinanderfügen von Aufhahmeblöcken 8 die Ansätze 16 in den Aussparungen 17 zum Anliegen kommen und die Nocken 18 in die Aussparungen 15 eingreifen. Infolge der Formgestaltungen dieser Profilierungen erfolgt einmal eine formschlüssige Verbindung von zwei zueinander zu fugenden Aufhahmeblöcken 8 und gleichfalls eine kraftschlüssige Verbindung infolge der Klemmung der Nocken 18 in den Aussparungen 15.
Eine zusätzliche Arretierung der zu verbindenden Aufhahmeblöcke 8 wird durch die in den Mittelbohrungen 11 Aufnahme findenden Befestigungselementen erreicht.
Die in den Aufhahmeblöcken 8 vorgesehenen Aufhahmeschlitze 9; 10 verlaufen im weitesten Sinne quer im Aufhahmeblock 8, wobei der Aufhahmeschlitz 10 senkrecht im Aufhahmeblock 8 eingearbeitet ist, während der Aufhahmeschlitz 9 unter einem Winkel, vorzugsweise 45 °, im Aufhahmeblock 8 ausgebildet.
Sowohl der Aufnahmeschlitz 9 als auch der Aufhahmeschlitz 10 sind mit entsprechenden Rundungen 12 ausgebildet, in denen die wulstartigen Rundungen 7 der abgewinkelten Stützflächen 6 des Strahlungsprofilrohres 1, beim Einfügen in den Aufhahmeblock 8, zum Anliegen kommen.
Das Durchmessermaß der Rundungen 12 in den Aufhahmeschlitzen 9; 10 entspricht dem Durchmessermaß der wulstartigen Rundungen 7 der abgewinkelten Stützflächen 6 eines Strahlungsprofilrohres 1, so dass die einzusetzenden und zu befestigenden Strahlungsprofilrohre 1 entweder in den Aufhahmeschlitz 9 oder in den Aufhahmeschlitz 10 Aufnahme finden. Das Einsetzen erfolgt vorteilhafterweise von der Seite her. Dass heißt, ist der jeweilige Aufhahmeblock 8 bereits an einer Wand 19 befestigt, wird das einzusetzende Strahlungsprofilrohr 1 seitlich in den gewünschten Aufhahmeschlitz 9; 10 eingeführt und in Richtung des jeweiligen Aufhahmeschlitzes 9; 10 bis zu gewünschten Position verfahren.
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Denkbar ist aber auch, dass der jeweilige Aufiiahmeblock 8 bereits vor seiner Montage an einer Wand 19 auf ein Strahlungsprofilrohr 1 aufgesetzt und dann in dieser Form zur jeweiligen Wand 19 befestigt wird.
Durch die Verbindungsart des Strahlungsprofilrohres 1 ist insbesondere der Vorteil gegeben, dass die genaue Position des jeweiligen Aufhahmeblockes 8 den tatsächlichen Bedingungen des mit Strahlungsprofilrohren 1 auszurüstenden Raumes, einer Lagerhalle oder eines Tierstalles, gerecht wird.
Ein wesentlicher Vorteil des vorgestellten Strahlungsprofilrohres 1 mit seiner Einrichtung zur Befestigung und Halterung über den Aufiiahmeblock 8 liegt darin, dass das oder die einzusetzenden Strahlungsprofilrohre 1, in Abhängigkeit der Räumlichkeiten bzw. des Verwendungszweckes, in verschiedenen Positionen angeordbar sind.
Die Darstellungen der Figuren 4 bis 7 zeigen dabei unterschiedliche Anordnungen von Strahlungsprofilrohren 1 in einem Aufiiahmeblock 8. So können Strahlungsprofilrohre 1 in senkrechten Positionen, wie in den Figuren 4 und 5 gezeigt, positioniert werden, was derart erfolgt, dass die Strahlungsprofilrohre 1 mit ihren abgewinkelten Stützflächen 6 in dem schräg verlaufenden Aufhahmeschlitz 9 eines Aufhahmeblockes 8 eingesetzt sind. Soll die Strahlungsoberfläche 2 vom Strahlungsprofilrohr 1 in Richtung des zu beheizenden Raumes gerichtet sein, erfolgt die Befestigung des Aufhahmeblockes 8 zur Wand 19 derart, dass der Aufhahmeschlitz 9 von der Wand 19 weggerichtet ist. Soll dagegen die Strahlungsoberfläche 3 eines Strahlungsprofilrohres 1 in den Raum gerichtet sein, erfolgt die Anordnung des Aufhahmeblockes 8 mit zur Wand 19 gerichtetem Aufhahmeschlitz 9 und der Einsatz des Strahlungsprofilrohres 1 in dem geneigt ausgebildeten Aufhahmeschlitz 9, wie in Figur 5 gezeigt.
Die Anordnung eines Strahlungsprofilrohres 1 unter einem Winkel, beispielsweise 45 ° bzw. in waagerechter Anordnung, sind in den Figuren 6 und 7 gezeigt. Ist eine geneigte Anordnung von Strahlungsprofilrohren 1 gewünscht, erfolgt der Einsatz desselben im Längsschlitz 10 des jeweiligen Aufhahmeblockes 8 oder, wenn die waagerechte
Anordnung gewünscht wird, findet das jeweilige Strahlungsprofilrohr 1 in dem schräg verlaufenden Aufhahmeschlitz 9, Aufnahme, wie in der Figur 7 dargestellt.
Die Herstellung des Strahlungsprofilrohres 1 im Strangpressverfahren, seine Ausbildung mit den abgewinkelten Stützflächen 6 sowie der Ausbildung des Aufhahmeblockes 8 bringen wesentliche Vorteile zum Tragen. So können Strahlungsprofilrohre 1 in unterschiedlichen Längen hergestellt werden, was lediglich eines Trennvorganges eines im Strangpressverfahren herstellten Strahlungsprofilrohres 1 bedarf, wobei die einzelnen Strahlungsprofilrohre 1 natürlich zu großflächigen Strahlungselementen herausgebildet werden können. Dies erfolgt über Schraubverbindungen oder auch Steckverbindungen, die zwischen den Vor- und Rückläufen 4; 5 von zwei zu verbindenden Strahlungsprofilrohren eingesetzt werden.
Die vorgesehene Befestigungs- und Positionierungsart, bedingt durch die Ausbildung des Aufhahmeblockes 8, bringt weitere Vorteile bei der Montage bzw. auch Demontage von Heizungsanlagen mit Strahlungsprofilrohren 1 zum Tragen, da keine zusätzlichen Befestigungs- oder Positionselemente notwendig werden, um ein Strahlungsprofilrohr 1 in Aufnahmeblöcken 8 zu lagern und zu positionieren, da dies über form- und teilweise Reibschluss erfolgt.
Claims (11)
1. Strahlungsprofilrohr und Einrichtung zur Aufnahme von Strahlungsprofilrohren welche zueinander verbindbar als flächige Strahlungsheizelemente zur Beheizung von vorzugsweise landwirtschaftlichen Einrichtungen verwendet werden, die mit einem Heizmediumvorlauf und einem Heizmediumrücklauf ausgebildet sind, in denen als Heizmedium Warmwasser geführt ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Strahlungsprofilrohr (1) als flächiges Strahlungselement mit beidseitigen Strahlungsflächen (2; 3) ausgebildet ist und seitlich der Strahlungsflächen (2; 3) abgewinkelte Stützflächen (6) vorgesehen sind, wobei die abgewinkelten Stützflächen (6) von Strahlungsprofilrohren (1) in Aufnahmeschlitzen (9; 10) eines Aufnahmeblockes (8) einordbar und über den Aufnahmeblock (8) zu Wänden (19) befestigbar sind.
2. Strahlungsprofilrohr nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die abgewinkelten Stützflächen (6) endseitig mit wulstartigen Rundungen (7) ausgebildet sind, deren Außendurchmessermaße geringfügig größer denen der Breitenmaße der abgewinkelten Stützflächen (6) ausgebildet sind.
3. Strahlungsprofilrohr nach einem der Anspruche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die abgewinkelten Stützflächen (6) vorzugsweise unter einem Winkel von 45° zu den Strahlungsflächen (2; 3) ausgebildet sind.
4. Strahlungsprofilrohr nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der heizmedienführende Vorlauf (4) und der heizmedienführende Rücklauf (5) einseitig, vorzugsweise auf der Strahlungsfläche (3) eines Strahlungsprofilrohres (1), vorgesehen sind.
5. Strahlungsprofilrohr nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeblock (8) aus einem Kunststoff, vorzugsweise einem Polyethylen oder einem Polypropylen besteht, im Spritzgussverfahren hergestellt und als ein profilierter Körper ausgeführt ist, eine Mittelbohrung (11) besitzt, von dessen Außendurchmesser Stege (14) sternförmig zu den Seitenflächen des vorzugsweise quaderförmig ausgebildeten Aufnahmeblockes (8) verlaufen, wobei der Aufnahmeblock (8) mit Aufnahmeschlitzen (9; 10), mit einer Öffnung (13) und mit stirn- sowie rückseitig vorgesehenen Flächemprofilierungen ausgebildet ist.
6. Strahlungsprofilrohr nach Anspruch 1 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass die stirnseitige Flächenprofilierung durch an zwei Seiten, vorzugsweise der Oberseite und der Unterseite, vorgesehenen Ansätzen (16) mit zwischen den Ansätzen (16) vorgesehenen Aussparungen (15) und die rückseitige Flächenprofilierung, das Gegenprofil zum stirnseitigen Flächenprofil darstellend, durch an zwei Seiten, vorzugsweise der Oberseite und der Unterseite, vorgesehenen Aussparungen (17) mit zwischen den Aussparungen (17) vorgesehenen Nocken (18), ausgebildet sind.
7. Strahlungsprofilrohr nach Anspruch 1 und einem der Ansprüche 5 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmeschlitz (10) senkrecht und der Aufnahmeschlitz (9) geneigt, der Neigung der abgewinkelten Stützflächen (6) entsprechend, im Aufnahmeblock (8) einordbar sind.
8. Strahlungsprofilrohr nach Anspruch 1 und einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zwei oder mehrere Aufnahmeblöcke (8) über ihre Flächenprofilierungen, dass rückseitige Flächenprofil greift in das stirnseitige Flächenprofil ein, zueinander tilgbar sind.
9. Strahlungsprofilrohr nach Anspruch 1 und einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Nocken (18) mit einem geringfügig größerem Breitenmaß als das der Aussparungen (15) ausgebildet und die Nocken (18) in den Aussparungen (15) geklemmt angeordnet sind.
10. Strahlungsprofilrohr nach Anspruch 1 und einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeschlitze (9; 10) in ihren Schlitzgründen mit Rundungen (12) ausgebildet sind, in denen beim Einsatz eines Strahlungsprofilrohres (1) in einen der Aufnahmeschlitze (9; 10) eines Aufnahmeblockes (8) die wulstartigen Rundungen (7) der abgewinkelten Stützflächen (6) Aufnahme finden.
11. Strahlungsprofilrohr nach einem der Ansprüche 1 bis 10 dadurch gekennzeichnet, dass die Strahlungsprofilrohre (1) in den Aufnahmeblöcken (8) in senkrechter, geneigter und waagerechter Position einordbar sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20013361U DE20013361U1 (de) | 2000-08-03 | 2000-08-03 | Strahlungsprofilrohr und Einrichtung zur Aufnahme von Strahlungsprofilrohren |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20013361U DE20013361U1 (de) | 2000-08-03 | 2000-08-03 | Strahlungsprofilrohr und Einrichtung zur Aufnahme von Strahlungsprofilrohren |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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