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DE69100687T2 - Kühlanlage, insbesondere wie von einer zimmerdecke hängendes gebilde. - Google Patents

Kühlanlage, insbesondere wie von einer zimmerdecke hängendes gebilde.

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Publication number
DE69100687T2
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DE
Germany
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cooling system
cooling
condensate
pipe
support
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DE69100687T
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Helmut Dipl Ing Koester
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Individual
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    • F24F5/0089Systems using radiation from walls or panels
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B9/00Ceilings; Construction of ceilings, e.g. false ceilings; Ceiling construction with regard to insulation
    • E04B9/02Ceilings; Construction of ceilings, e.g. false ceilings; Ceiling construction with regard to insulation having means for ventilation or vapour discharge
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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    • F24DDOMESTIC- OR SPACE-HEATING SYSTEMS, e.g. CENTRAL HEATING SYSTEMS; DOMESTIC HOT-WATER SUPPLY SYSTEMS; ELEMENTS OR COMPONENTS THEREFOR
    • F24D3/00Hot-water central heating systems
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    • F24D3/165Suspended radiant heating ceiling
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Description

  • Die Erfindung betrifft eine Heiz- und Kühlvorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Bei Kühlvorrichtungen, in deren Nähe sich Körper befinden, deren Temperaturen sich stark von der Temperatur der Kühlvorrichtung unterscheiden, kann das Problem der Kondenswasserbildung auftreten, wenn die Heiz- und Kühlvorrichtung sowie die Körper mit wasserdampfhaltiger Luft umgeben sind. Besonders störend ist eine solche Kondenswasserbildung, wenn es sich um eine Kühlvorrichtung handelt, deren von einer Kühlflüssigkeit durchflossene Kühlrohre an einer Zimmerdecke angeordnet sind. In diesem Fall bildet sich an diesen Rohren Kondens- oder Schwitzwasser, das auf den Boden tropft.
  • Es ist bereits eine Strahlungsheizung bekannt, die von einer Heizflüssigkeit durchströmte Röhren aufweist, welche auf der Unterseite eines gebogenen Blechs angeordnet sind, das seinerseits mittels Drähten an einer Decke befestigt ist (CH-A 282 290). Zwischen zwei nebeneinander angeordneten Blechen ist eine Lampe vorgesehen, die zu Beleuchtungszwecken dient. Für den Fall, daß die Röhren von einer Kühlflüssigkeit durchströmt werden, ist die Bildung von Kondenswasser unvermeidlich.
  • Weiterhin ist eine Deckenheizung mit im Abstand voneinander parallel angeordneten Heizrohren bekannt, wobei über die Heizrohre eine Klemmschiene gehängt ist, die schwalbenschwanzförmige Einschnitte aufweist, in die Strahlschienen eingeschoben werden (DE- A 1 604 079). Auch bei dieser Deckenheizung ist eine Schwitzwasserbildung unvermeidbar, wenn die Heizrohre von einer Flüssigkeit durchströmt werden, deren Temperatur wesentlich unterhalb der Umgebungstemperatur liegt.
  • Bei einem anderen bekannten Wärmeaustauscber mit Röhren, die auf der Unterseite einer Metallplatte verschweißt sind, und der an einer Raumdecke aufgehängt wird (DE-GM 69 29 860), sind ebenfalls keine Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von Schwitzwasser getroffen
  • Es ist ferner eine Vorrichtung zur Beheizung oder Kühlung von Räumen unter Ausnutzung solarer Strahlen bzw. Wärmeabstrahlung mittels Höhlkorpern bekannt, bei welcher durch die Hohlkörper ein gasförmiger oder flüssiger Wärmeträger fließt (AT-PS 321 518). In die Hohlkörper sind hierbei Speichermassen eingebracht, deren Kristallisationstemperatur zur Kühlung der Räume unterhalb der gewünschten Raumtemperatur und oberhalb der Abstrahlungstemperatur der im Freien angeordneten Hohlkörper liegt. Für die Beseitigung des entstehenden Kondensats sind ein Kondensatsammler und eine Kondensatpumpe vorgesehen.
  • Ferner ist ein Abscheider für eine Einrichtung zum Be- und Entlüften von Räumen mit feuchter und/oder fetter Atmosphäre bekannt, die in Form eines Elements an einer Unterdecke befestigt ist (DE-A 2 718 611). Dieser Abscheider weist mehrere Rinnen auf, von denen einige ihre Öffnungen nach oben und einige nach unten haben. Jede nach unten gerichtete Rinne greift dabei in zwei nach oben gerichtete Rinnen - und umgekehrt - ein. Für die Heizung oder Kühlung eines Raumes sind diene Kulissen nicht geeignet.
  • Bei einer bekannten Unterdecke zur Abschirmung tragender Decken, die Oberflächen aufweist, an denen sich Kondensat bildet, sind Deckenelemente vorgesehen, die mit ihren Randabschnitten in eine Rinne hineinragen, die ein bogenförmig aus gebildetes Basiselement aufweisen (DE- A 3 507 306). Um über einen Zwischenraum zwischen der Rinne und den Deckenelementen im gewünschten Umfang Fluide absaugen zu können, ist die Rinne in bezug auf die Deckenelemente höhenverstellbar ausgebildet. Für Heiz- und Kühleinrichtungen mit Rohren, die gasförmige oder flüssige Kühlmedien führen, ist diese Unterdecke nicht geeignet. Entsprechendes gilt auch für eine weitere bekannte Vorrichtung zur Deckenabhängung und Flächenenlüftung von Räumen mit fetthaltigem Wrasem (DE- A 3 713 514).
  • Schließlich ist auch noch ein Decken-Wand-Strahlungswärme-System bekannt, bei dem ein wärmeführendes Wasserrohr in vertikale Stralungsfächen eines Deckenradiators integriert ist (DE- A 2 803 980). Beim Einsatz dieses Systems zur Raumkülhung kann der Taupunkt unterschritten und das entstehende Schwitzwasser einer rinnenartig ausgebildeten unteren Deckleiste abgeführt werden. Im einzelnen weist das System ein hohles Aluminiumprofil mit rechteckigem Querschnitt auf, das an einer Holzverkleidung einer Betondecke befestigt ist und zwischen zwei Wänden ein Warm- oder Kaltwasserrohr trägt. Am unteren Ende der beiden Wände ist dann eine Schwitzwasserrinne eingeklipst, die das vom Kühlrohr abtropfende Schwitzwasser auffängt.
  • Nachteilig ist bei diesem System, daß das auf der Oberseite des Kühlrohrs entstehende Schwitzwasser nicht in die Rinne abtropfen kann. Auch das auf den Außenwänden des Aluminiumprofils entstehende Schwitzwasser wird nicht oder nur äußerst schlecht in die Schwitzwasserrinne abgeführt. Hinzu kommt, daß das auf der Unterseite der Schwitzwasserrinne entstehende Schwitzwasser in den freien Raum abtropft.
  • Schlußendlich ist eine von einer Decke abgehängte Kühlvorrichtung bekannt, die ein Röhrensystem umfaßt, durch welches ein Fluid strömt und das dem Transport der Wärme dient (FR-A-2 365 010). In dieser Kühlvorrichtung befinden sich große Oberflächen als Wärmeleiter in sehr guter thermischer Verbindung mit dem Rohr- oder Schlauchsystem. Außerdem befindet sich unterhalb des tiefsten Punktes der beschriebenen großen Wärmeleitflächen ein Schwitzwasserauffangbehälter. Jedoch verfügt diese beschriebene Vorrichtung über keinerlei Vorkehrungen, um das Entstehen von Schwitzwasser auf der Unterseite der Schwitzwasserauffangwanne zu verhindern.
  • Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zu Grunde, eine Schwitzwasserbildung an der Unterseite der Schwitzwasserrinne zu verhindern.
  • Dies Aufgabe wird gemäß den Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst.
  • Der mit der Erfindung erzielte Vorteil besteht insbesondere darin, daß auf der Unterseite der Schwitzwasserrinne verhindert wird, daß eine Kombination aus feuchter Außenluft und Kälte der Kühlrohrs auftritt, sodaß sich kein Schwitzwasser bilden kann, das nach unten in den Raum abtropft.
  • Mit dieser Erfindung wird nicht nur die sensible Wärme sondern auch die latente Wärme aus einem Innenraum abgeführt. Hierbei wird es überflüssig, eine Kühldecke mit einer Klimaanlage zu kombinieren, welche die Aufgabe hat, die Innenraumluft zu befeuchten oder zu trocknen. Es reicht eine Fensterlüftung. Eindringende Feuchtigkeit kondensiert an den Kühlelementen und wird abgegührt. Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann als Hochleistungskühldecke installiert werden, da sie mit einer größeren Temperaturdifferenz arbeiten kann, als dies mit konventionellen Kühldecken möglich ist, welche über keinerlei Schwitzwasserabführung verflogen. Während konventionelle Kühldecken eine maximale Kühlleistung von 50 - 100 W/m² haben, erlaubt die erfindungsgemäße Kühldecke eine Kühlleistung bis zu 150 W/m².
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben:
  • Fig. 1 Einen perspektivischen Schnitt durch eine an einer Decke aufgehängten Kühlvorrichtung mit einer Schwitzwasserrinne;
  • Fig. 2 Einen Querschnitt durch eine an einer Decke aufgehängten Kühlvorrichtung mit zwei räumlich von einander getrennten Schwitzwasserrinnen;
  • Fig. 3 Einen perspektivischen Schnitt durch eine abgehängte Akkustikdecke, wobei unterhalb einer als Kühlelement ausgebildeten Tragschiene eine Schwitzwasserrinne vorgesehen ist;
  • Fig. 4 Einen Querschnitt durch eine Akkustikdecke mit einer als Kühlelemente dienenden Tragschiene, die über eine Wärmedämmung eine Schwitzwasserrinne trägt;
  • Fig. 5 Einen Schnitt A-A durch die Vorrichtung gemäß Fig. 4;
  • Fig. 6 Eine als Kühlelement wirkende Tragschiene mit integrierter Indirektbeleuchtung;
  • Fig. 7 Eine Trägerschiene für ein Kühlelement, die mit einer Akkustikdecke verbunden ist, wobei an der Trägerschiene mehrere Lamellen angeordnet sind;
  • Fig. 8 Eine Verbindung zwischen einer Trägerschiene und einer Rinne für eine Vorrichtung gemäß Fig. 7;
  • Fig. 9 Eine Variante einer Trägerschiene mit Lamellen, wobei zwei Kühlrohre nebeneinander angeordnet sind;
  • Fig. 10 Eine Kühlvorrichtung mit parabolischen Flächen und eine Schwitzwasserrinne;
  • Fig. 11 Eine Variante der Kühlvorrichtung gemäß Fig. 10, bei welcher die Kühlrohre erst nach der Montage der Wärmeabstrahl- oder -aufnahmeelemente eingeklemmt werden;
  • Fig. 12 Eine Metalltrapezdecke mit Schwitzwasserrinne;
  • Fig. 13 Ein Gebäude mit einem Raum, der eine konventionelle Deckenheizung bzw.- kühlung und eine erfindungsgemäße Arbeitsplatzkühlung aufweist;
  • Fig. 14 Eine kombinierte Vorrichtung zum Kühlen und zum Beleuchten eines Raumes;
  • Fig. 15 Eine erfindungsgemäße Arbeitsplatzkühlung mit einer erfindungsgemäßen Deckenkühlung;
  • Fig. 16 Eine Modifikation der Erfindung, in der konvektive Wärme zwischen den Kühlelementen und der Trägerschien ausgetauscht wird.
  • In der Fig. 1 ist eine erste Ausführungsform einer Vorrichtung für die Verhinderung von Schwitzwasserbildung an einer Schwitzwasserrinne gezeigt. Mit 1 ist hierbei ein Kühlelement bezeichnet, das neben weiteren gleichartigen Elementen 2, 3 an einem Träger 4 eingehängt ist, der sich an einer Zimmerdecke oder dergleichen befindet. Das Kühlelement 1 weist zwei Schenkel 5, 6 auf, die in einem Winkel zueinander angeordnet sind, so daß sie im wesentlichen ein stark gespreiztes V bilden. An einem ihrer äußeren Enden sind sie mit einer Umbördelung 7, 8 versehen, mit der sie in eine Aussparung 9, 10 des Trägers eingehängt sind. Jeder der beiden relativ zum Träger 4 schräg verlaufenden Schenkel 5, 6 endet in einer Spitze 11, 12 und geht dann in einen im wesentlichen vertikalen Schenkel 13, 14 über, der an seinem oberen Ende ebenfalls eine Umbördelung 15, 16 aufweist, die in einer weiteren Aussparung 17, 18 des Trägers 4 eingehängt ist. Zwischen den beiden vertikalen Schenkeln 13, 14, besteht ein Abstand, der ungefähr der Hälfte des Abstands zwischen zwei Umbördelungen 7, 15 bzw. 8, 16 entspricht.
  • Ein vertikaler Schenkel 13, 14 und ein schräger Schenkel 5,6 spann zusammen jeweils einen dreieckförmigen Hohlraum auf, in dem sich jeweils ein Wasserschlauch 19, 20 befindet, der vorzugsweise einen dreieckförmigen Querschnitt hat, damit er besser in den Raum zwischen den beiden Schenkeln 5, 13 bzw. 6, 14 paßt.
  • Die vertikalen Schenkel 13, 14 sind etwa in der Mitte jeweils mit einer nach außen gerichteten Ausbuchtung 21, 22 versehen, in der sich jeweils ein Gummiprofil 23, 24 befindet. In einem Schlitz jedes dieser Gummiprofile 23, 24 ist ein Schenkel 25, 26 mit einer oberen Abwinklung 27, 28 eingehängt. Die beiden Schenkel 25, 26 laufen nach unten V-förmig aufeinander zu, so daß sie fast zusammenstoßen und gehen dann in einen Schenkel 29, 30 über, der parallel zu den Schenkeln 5, 6 verläuft. Der Schenkel 29, 30 ist an einem Ende um 180º umgebogen und geht in ein für beide Schenkel 29, 30 gemeinsames V-förmiges Unterteil 31 über. Die Schenkel 25, 26, 29, 30 sowie das Unterteil 31 bilden eine Schwitzwasserrinne 32, die das von der Unterseite der Schenkel 5, 6 abtropfende Schwitzwasser auffängt.
  • Soll ein Raum durch eine Kühlflüssigkeit, z. H. Wasser, welche die Wasserschläuche 19, 20 durchströmt, gekühlt werden, so erfolgt diese Kühlung durch die großflächigen Schenkel, welche aus gut wärmeleitendem Material, z. B. Kupfer oder Aluminium, bestehen und die Kälte des Wassers nach außen in den Raum abführen. Da die Außenluft wärmer als die kühlen Schenkel 5, 6 ist, kann sich auf der Unterseite dieser Schenkel 5, 6 Schwitz- oder Kondenswasser bilden. Aufgrund der Schräge der Schenkel 5, 6, die so ausgelegt ist, daß das Kondenswasser nicht direkt nach unten abtropft, sondern zunächst die Schenkel 5, 6 entlang bis zur Abtropfkante 11, 12 läuft, gelangt das Kondenswasser schließlich in die Schwitzwasserrinne 32. Sofern auf der Innenseite der Schenkel 5, 6 ebenfalls die Bildung von Schwitzwasser zu befürchten ist, kann dieses durch Löcher ander Abtropfkante 11, 12 ebenfalls in die Schwitzwasserrinne 32 abgeleitet werden. Wäre die metallische Schwitzwasserrinne 32 direkt mit den metallischen Schenkeln 13, 14 verbunden, würde sie ebenfalls auf der niedrigeren Temperatur des Kühlwassers liegen und auf ihrer Unterseite selbst Kondenswasser bilden, das dann ohne Auffangbehälter in den Raum tropfen würde. Um dies zu vermeiden, sind in den Aussparungen 21, 22 die Gummiprofile 23, 24 vorgesehen, die als schlecht wärmeleitende Eleneente eine Temperatursperre zwischen der Schwitzwasserrinne 32 und den Schenkeln 13, 14 darstellen.
  • Eine entsprechende Temperatursperre kann auch dadurch erzielt werden, daß die Elemente 25, 26, 29, 30, 31 der Schwitzwasserrine 32 aus schlecht wärmeleitendem Kunststoff hergestellt werden.
  • Unabhängig davon, ob die Schwitzwasserrinne 32 aus Metall oder Kunststoff besteht, sollten die Schenkel 25, 26 elastisch gegeneinander schwenkbar sein, so daß sie eine Federwirkung ausüben Aufgrund dieser Federwirkung drücken sich die Umbördelungen 27, 28 in die Gummiproflle 23, 24 oder in die Aussparungen der Schenkel 13, 14 hinein.
  • In der Fig. 2 ist eine weitere Variante der Erfindung dargestellt, die weitgehend der Ausführungsform gemäß Fig. 1 entspricht, weshalb gleiche Teile mit gleichen Bezugszahlen versehen sind. Im Unterschied zur Vorrichtung gemäß Fig. 1 weist die in der Fig. 2 gezeigte Ausführungsform Kühlschläuche 40, 41 mit kreisförmigem Querschnitt auf. Außerdem sind in die Ausbuchtungen 21, 22 Gummiprofile 42, 43 eingelegt, die sich entlang der Oberflächen der Schenkel 13, 14 nach unten fortsetzen. In diese Gummiprofile 42, 43 ist jeweils ein Schenkel 44, 45 einer Schwitzwasserrinne 46, 47 mit einer hakenförmigen Umbiegung 50, 51 eingehängt. Dieser Schenkel 44 bzw. 45 verläuft parallel zum Schenkel 13 bzw. 14 und geht in einen Schenkel 48 bzw. 49 über, der parallel zu dem Schenkel 5 bzw. 6 verläuft.
  • Das sich auf der Unterseite der Schenkel 5, 6 bildende Kondenswasser fließt an diesen Schenkeln nach unten bis zu den Abtropfkanten 11, 12, von wo aus es in die Schwitzwasserrinne 46, 47 fällt.
  • In der Fig. 3 ist ein perspektiviscber Schnitt durch eine Akustikdecke 60 dargestellt, von der man zwei Teile 61, 62 erkennt, die auf einer inneren hohlen Tragschiene 63 aufgelegt sind. In der Tragschiene 63 befindet sich ein Schlauch 64 mit einer Wärmetransportflüssigkeit 65, wobei der Schlauch 64 auf einem Rohr 66 liegt, durch welches ein Wärmeträger medium gepumpt wird. Die Temperatur des Wärmeträgermediums wird somit über den Schlauch 64 und die Wärmetransportflüssigkeit 65 an die Innenwände der Tragschiene 63 transportiert. Die Tragschiene 63 dient folglich als Kühl- oder Heizelement für den darunter liegenden Raum. Senkrecht zur Tragschiene 63 verläuft eine weitere Schiene 67, die zur Stabilisierung der Tragschiene 63 dient und mit dieser gekoppelt ist. Durch diese Koppelung kann die Schiene 67 ebenfalls die Funktion eines Kühl- elements übernehmen. Zur weiteren Stabilisierung der Tragschiene 63 weist diese einen Vorsprung 68 auf, der in einen durch die beiden Teile 61, 62 der Akustikdecke 60 gebildeten Spalt geschoben ist.
  • Die Tragschiene 63 ist aus zwei symmetrischen Halbschalen 69, 70 zusammengesetzt, und unterhalb der Tragschiene 63 befindet sich eine Schwitzwasserrinne 71, die über einen Steg 72 mit der Tragschiene 63 verbunden ist. Diese Schwitzwasserrinne 71 besteht aus zwei Hälften 73, 74, von denen die eine Hälfte 73 mit der einen Halbschale 69 und die andere Hälfte 74 mit der anderen Halbschale 70 verbunden ist. Unterhalb der Schwitzwasserrinnen-Hälften 73, 74 ist eine Isolierschicht 75 vorgesehen. Diese Isolierschicht 75 verhinden, daß die Schiene 71 auf ihrer Unterseite die Temperaturen des Außenraums annimmt, so daß sich kein Schwitzwasser aufgrund der im Raum vorhandenen Luftfeuchtigkeit bilden kann. Zwar ist es möglich, daß sich die niedrigere Temperatur der Kühlflüssigkeit im Rohr 66 über den Steg 72 auch bis zur Schwitzwasserrinne 71 ausbreitet, doch ist dies unschädlich, weil sich hierdurch nur auf der Oberseite dieser Rinne Kondenswasser ausbilden kann.
  • Die Fig. 4 zeigt eine Variante einer Tragschiene 80 für eine Akustikdecke 61, 63, wobei die Schwitzwasserrinne 81 einstückig ausgebildet ist und aus Metall besteht. Die Tragschiene 80 weist im Querschnitt die Form eines quadratischen Hohlrohrs auf, dessen Innenraum durch zwei wämeleitende Stege 82, 83 und ein Rohr 84 in zwei Hälften unterteilt ist. Die Stege 82, 82 sind einerseits mit dem Rohr 84 und andererseits mit jeweils einer der Seitenwandungen 85, 86 der Tragschiene 81 verbunden. Zwischen der Schwitzwasserrinne 81 und der Tragschiene 80 ist ein wärmeisolierender Steg 87 angeordnet, der einen Kälteübergang von der Unterseite 88 der Tragschiene auf die Schwitzwasserrinne 81 verhindert. Hierdurch ist die Schwitzwasserrinnne 81 von der Wärme- oder Kuhlflüssigkeit im Rohr 84 thermisch abgekoppelt, so daß sich auf der Unterseite der Rinne 81 kein Schwitzwasser ausbilden kann.
  • In der Fig. 5 ist eine Ansicht A - A der Vorrichtung gemäß Fig. 4 dargestellt. Bei dieser Ansicht erkennr man das hintere Ende der Tragschiene 80 sowie die Rinne 81, wobei diese Rinne 81 mit einer senkrechten Wandung 90 abgeschlossen ist. Am Boden der Rinne 81 ist ein Ablaufstutzen 91 vorgesehen, durch den das Schwitzwasser abgeführt werden kann. Die Rinne 81 hat, wie alle vorbescbriebenen Schwitzwasserrinnen, vorzugsweise eine Neigung in Richtung auf einen Ablaufstutzen, so daß sich keine stehenden Pfützen in der Rinne 81 bilden.
  • In der Fig. 6 ist eine Tragschiene 95 dargestellt, die in erster Näherung einen dreieckförmigen Querschnitt besitzt, wobei eine Seite 96 eben ist, während die beiden anderen Seiten 97, 98 gewölbt sind. Die gewölbten Seiten 97, 98 sind außen verspiegelt, so daß sie als Reflektoren wirken. Das Licht, das sie reflektieren, wird von einer Leuchtstoffröhre 99 erzeugt, die am Schnittpunkt 100 der beiden gewölbten Seiten 97, 98 angeordnet ist. Unterhalb der Leuchtstoffröhre 99 befindet sich eine Schwitzwasserrinne 101, die als Involute oder Evolute an die Röhre 99 ausgebildet sein kann. Der Strahlengang des Lichts der Leuchtstoffröhre 99 ist durch die Strahlen 102, 103, 104, 105 einerseits und 106, 107 andererseits angedeutet. Selbstverständlich können die Seiten 97, 98 auch Tageslicht reflektieren, wie sich aus dem Strahlengang 108, 109 ergibt. Innerhalb der dreieckförmigen Tragschiene 95 befindet sich ein wassergefüllter Folienschlauch 110, auf dem ein wasserführendes Rohr 111 liegt, durch das ein Wärmeträgermedium gepumpt wird und das infolge Berührung mit dem wassergefüllten Folienschlauch 110 Kälte an diesen abgibt, die von dem Folienschlauch 110 wiederum an die Innenwandungen der Seiten 97, 98 weitergeleitet werden.
  • In der Fig. 7 ist eine Trägerschiene 120 dargestellt, die an einer Akustikdecke 61, 62 befestigt ist. Diese Trägerschiene 120 weist ein im wesentlichen dreieckförmiges Profil 121 auf, an das sich nach unten ein Längsprofil 122 anschließt. An der Unterseite dieses Längsprofils 122 ist eine Schwitzwasserrinne 123 angeordnet, welche einen halbkreisförmigen Querschnitt hat. In dem Längsprofil 122 und in unmittelbarer Nähe zum dreieckförmigen Profil 121 ist ein Kühlrohr 124 angeordnet, in dem sich eine Flüssigkeit 125 befindet. Dieses Rohr 124 steht in wärmeleitendem Kontakt zur Trägerschiene 120 und nimmt Wärme von diesem auf.
  • Das Längsprofil 122 weist auf jeder Seite vier Lamellen 126 bis 129 bzw. 130 bis 133 auf, die von oben nach unten kleiner werden. In bezug auf die Seitenwände 134, 135 des Längsprofils 122 weisen die Lamellen einen Winkel α auf, der etwa 45 Grad entspricht. Parallel zu diesen Lamellen 126 bis 129 bzw. 130 bis 133 verlaufen zwei Seitenwände 136, 137 des dreieckförmigen Profils 122, dessen dritte Seite aus einer im wesentlichen horizontalen Fläche mit zwei Seitenarmen 138, 139 und einer Ausbuchtung 140 mit einem Zapfen 68 besteht. Das an den Lamellen 126 bis 133 auftretende Schwitzwasser 141, 142 läuft an diesen Lamellen herunter und gelangt dann, wenn es den Bereich des Längsprofils 122 erreicht hat, durch Löcher 143 bis 145 in den Lamellen 126 bis 133 auf die jeweils darunter angeordnete nächste Lamelle, bis es schließlich in die Schwitzwasserrinne 123 fällt. Die Löcher 143 bis 145 werden z. B. von oben nach unten parallel zur Symmetrieachse 146 der Trägerschiene 120 geführt, so daß sämtliche Hohlräume zwischen den Lamellen 126 bis 133 entwässert werden.
  • Das Entwässerungssystem mit den Löchern 143 bis 145 ist nur erforderlich, wenn größere Mengen Schwitzwasser anfallen können. Ist die Gefahr der Schwitzwasserbildung gering, stellen die Lamellen 126 bis 133 lediglich ein Sicherheitssystem dar, auf denen eventuell anfallendes Schwitzwasser stehen bleibt und wieder verdunstet.
  • Sind größere Mengen Schwitzwasser zu erwarten, wird am untersten Punkt des Längsprofils 122 die Schwitzwasserrinne 123 angeordnet, die an einer nicht dargestellten Dränage angeschlossen ist. Die Schwitzwasserrine 123 wird mittels elastischer Stege 147, 148 eingeklipst, die an der tiefsten Stelle der Rinne 123 mit dieser verbunden sind. Zum Zwecke des Einklipsens weisen sowohl der untere Rand des Längsprofils 122 auf der Innenseite als auch die Stege 147, 148 an ihren äußeren EndenVorsprünge 149, 150 bzw. 151, 152 auf.
  • Wie diese Vorsprünge z. B. an der Stelle 153 ineinandergreifen, ist in der Fig. 8 näher dargestellt. Man erkennt hierbei, daß der Vorsprung 149 des Längsprofils 122 eine ebene Fläche 154 aufweist, auf welcher eine Spitze 155 des Vorsprungs 151 des Stegs 147 ruht. Die Schwitzwasserrinne 123 wird durch Zusammendrücken und anschließendes Loslassen der Stege 147, 148 in das Längsprofil 122 eingeklipst. Damit der Wärmeübergang zwischen dem Längsprofil 122 und der Schwitzwasserrinne 123 möglichst gering ist, besteht die Verbindung zwischen Profil 122 und Rinne 123 nur in dem Auflagepunkt der Spitze 155 auf der Fläche 154. Die Schwitzwasserrinne 123 könnte allerdings auch vom Profil 122 anderweitig thermisch isoliert sein oder aus Kunststoff gefertigt werden.
  • Der Vorteil einer von unten eingeklipsten Schwitzwasserrinne besteht nicht nur darin, am untersten Punkt der Vorrichtung eine Schwitzwasserbildung vermeiden zu können, sondern auch darin, das Profil 122 unten öffnen zu können, um nach dem Verlegen der Trägerschiene 120 eine Kühlröhre 124 einbringen und später auch warten zu können, ohne die Decke 61, 62 öffnen zu müssen. Weitere Vor- und Rücklaufrohre können im dreieckförmigen Profil 121 angeordnet werden, was durch die Bezugszahl 156 angedeutet ist. Der Raum 157 oberhalb der Vor- oder Rücklaufrohre 156 kann als Zu- oder Abluftkanal und/oder für die Verlegung von Elektrokabeln genutzt werden. Die Trägerschiene 121, 140 dient als Auflage für die einzelnen Platten 61, 62 der Akustikdecke, wobei nur kleine Auflagefächen 158, 159 vorgesehen sind. Die Profilteile 138, 139, die nach innen geneigt sind, stehen hierdurch ebenfalls als Kuhlflächen zur Verfügung. Gleichzeitig wird der akustisch wirksame Deckenquerschnitt vergrößert.
  • Da sich das Kühl- rohr 124 etwa in der Mitte der Trägerschiene 120 befindet und die Lamellen 126 bis 133 auf dieses Rohr 124 zulaufen, ergibt sich ein gleichmäßiges Temperaturprofil über dem gesamten Querschnitt des Profils der Trägerschiene 120. Besonders vorteilhaft ist die Verwendung von Kunststoffrohren als Kühl- oder Heizrohr 124, die sich leicht quetschen lassen und mit einer Breitseite an den Wänden 134, 135 anliegen. Durch die Lamellen 126 bis 133 ergibt sich trotz des kleinen Profils eine insgesamt große Oberfläche für die Aufname von Wärme.
  • In der Fig. 9 ist eine weitere Ausführungsform der Erfindung dargestellt, bei welcher die Röhren, in denen das Kühl- medium fließt, im oberen Bereich einer Trägerschiene 160 gelagert sind. Hierbei ist für zwei nebeneinander angeordnete Röhren 161, 162 ein Trägerprofil 163 vorgesehen, das im Querschnitt einen nach unten gerichteten U-Teil 164 aufweist, an den sich zwei seitliche Arme 165, 166 anschließen. Diese Arme 165, 166 umfassen die beiden runden Röhren 161, 162 und passen sich deren Form an.
  • An diese Arme 165, 166 wird von unten ein Kuhlprofil 167 angelklipst, das zwei V-förmig zueinander angeordnete Schenkel 168, 169 aufweist, die an ihrem oberen Ende eine Wölbung 170, 171 besitzen, welche die Arme 165, 166 an ihrer gekrümmten Stelle umgreifen. Auf der Außenseite der Schenkel 168, 169 sind Lamellen 172 bis 181 angeordnet, an denen Schwitzwasser nach innen ablaufen kann. Durch Bohrungen 182 bis 186 gelangt das Schwitzwasser in einen unteren Bereich 187 der Schwitzwasserrinne.
  • In der Trägerschiene sind Ventilatoren installiert, wobei die Trägerschiene Löcher über die gesamte Lange aufweist und die Ventilatoren in der Mitte der Trägerschiene installiert, wobei durch die Löcher auf der einen Seite dazu dienen, Luft anzusaugen, und die Löcher auf der anderen Seite Luft auszublasen.
  • Der Vorteil des Ausführungsbeispieles liegt in der einfachen Montierbarkeit der Rohre 165, 166 und in dem großen Innenquerschnitt des Gesamtprofils, der sehr gut für die Be- und Entlüftung zu verwenden ist.
  • Die erfindungsgemäßen Elemente der Fig. 3, 4, 5, 7, 9 sind besonders gut geeignet, um an Dachfensterrahmen von unten angeklippst zu werden.
  • In Fig. 10 ist eine Kühlvorrichtung 190 dargestellt, die zwei parabolische Flächen 191, 192 aufweist, die spiegelsymmetrisch zueinander angeordnet und miteinander verbunden sind. Die Verbindungsstelle zwischen den beiden Flächen 191, 192 ist halbkreisförmig ausgebildet und trägt ein Kühlrohr 194, in dem eine Kühlflüßigkeit 195, z.B. Wasser fließt.
  • Im Falle einer Innenraumkühlung tritt an den parabolischen Flächen 191, 192 Schwitzwasser 196 bis 198 auf, das in Folge der zunehmenden Neigung der Flächen 191, 192 - dargestellt durch die Tangentenneigung 1 und 2 - im Bereich desRohres 194 beschleunigt abläuft und in eine Schwitzwasserrinne 199 abtropft. An den Übergangsstellen zwischen dem Verbindungsteil 193 und den Flächen 191, 192 sind Taillen 200, 201 vorgesehen, welche das Rohr 194 einklemmen. Hierdurch ist sichergestellt, daß das Rohr 194 sehr eng an der Fläche 191, 192 anliegt und ein guter Wärmeübergang zwischen den Flächen 191, 192 und dem Rohr 194 besteht.
  • Die Schwitzwasserrinne 199 wird entweder durch einen oder mehrere nicht dargestellte Stege aus schlecht wärmeleitendem Material mit dein unteren Scheitelpunkt des Verbindungsteils 193 verbunden, oder es wird über Klammern oder Spangen, die in die Taillen 200, 201 und in Abkantungen 202, 203 der Schwitzwasserrinne 199 eingreifen, eine Verbindung zwischen der Rinne 199 und den Flächen 191, 192 hergestellt.
  • Die Flächen 191, 192 weisen - vorzugsweise in den Randbereichen, wo eine Schwitzwasserbildung weniger zu erwaten ist - Lochungen 204 auf, die aus akustischen Gründen vorgesehen sind Die Flächen 191, 192 werden mit ihren Enden 205, 206 an nicht dargestellten Deckenelementen befestigt.
  • Die Flächen 191, 192 selbst werden vorzugsweise durch gerollformte Stahl oder Aluminiumbleche realisiert.
  • Während bei einer Kühlvorrichtung gemäß Fig. 10 zunächst das Rohr 194 in das Verbindungsteil 193 eingelegt und dann erst die gesamte Vorrichtung in Deckenelemente eingehängt wird, wird bei der Ausführungsform gemäß Fig. 11 das Kühlrohr 194 erst dann eingeklemmt, wenn die Vorrichtung bereits mit der Decke verbunden ist.
  • Diese Variante kann leicht von unten gewartet werden, ohne daß die Decke geöffnet werden muß. Dies ist besonders aus Gewährleistungsgründen von Vorteil. Außerdem kommt die Innenraumluft direkt mit dem Kühlrohr 194 in Berührung. Um eine Kühlung des Deckenhohlraums 207 zu vermeiden, ist über einem Verbindungsstück 208, das gegenüber dem Verbindungsstück der Fig. 10 um 180 Grad gedreht ist, eine Isolierung 209 vorgesehen. Diese Isolierung 209 dient gleichzeitig der Verbesserung der Stabilität der Flächen 191, 192, die vorzugsweise durch Aluminiumprofile realisiert werden.
  • Das Kühlrohr 194 besteht aus metallischem Werkstoff oder aus Kunststoff. Kunststoff hat den Vorteil, sich leichter in das Verbindungsstück 208 einklemmen zu lassen.
  • In der Fläche 191, 192 sind Löcher 210, 211 vorgesehen, die dem Ablaufen von Schwitzwasser dienen- das sich auf der Oberseite der Flächen 191, 192 im Deckenhohlraum bildet. Die Schwitzwasserrinne 199 ist entweder stirnseitig verschlossen, um ein Auslaufen des Schwitzwassers zu vermeiden, oder an eine Dränage angeschlossen.
  • Die Temperatur auf der Fläche 192 ist mit 18ºC, 19ºC bzw. 21ºC angegeben, je nach dem Abstand vom Kühlrohr 194, dessen Kühlflüssigkeit z.B. eine Temperatur von 17ºC hat. Die zu kühlende Raumtemperatur beträgt in diesem Beispiel 23ºC. Eine Schwitzwasserbildung ist bei mitteleuropäischen Klimaverhältnissen lediglich bis zu einer Temperatur von 19ºC zu erwarten.
  • Erfindungsgemäße Elemente gemäß der Fig. 1, 2, 10, 11 werden als Paneeldecken an handelsüblichen Tragelementen für Paneeldecken befestigt oder in Kombination mit Paneeldecken verlegt, in denen einzelne Paneele durch ein Kühlelement gemäß der Erfindung ausgetauscht werden.
  • In Fig. 12 ist eine Metalltrapezdecke mit einer Schwitzwasserrinne in erfindungsgemäßer Weise ausgerüstet. Derartige Metalltrapezdecken sind im Markt verfügbar und werden industriell hergestellt. Sie dienen der Lastabtragung einer Decke. Unterhalb dieser Decke 220 wird ein Metallblech 221 angeordnet, welches im Querschnitt mehrere Trapezoide 221 bis 226 bildet, die miteinander verbunden sind. In jedem dieser Trapezoide 221 bis 226 sind in den Beispielen jeweils zwei Kühlrohre 227 bis 234 angeordnet, durch welche ein kühlendes Fluid fließt. Oberhalb dieser Kühlrohre 227 bis 234 ist akustisches Isolationsmaterial eingebaut, welches bis zur Decke reicht. In unmittelbarer Nähe unterhalb der Trapezoide 221 bis 226 ist in jedem Beispiel eine Schwitzwasserrinne 240 bis 244 angeordnet, die als ein Sammler für das Schwitzwasser dient, das an den Seitenwänden des Trapezoids abläuft. Die mechanische Befestigung zwischen den Schwitzwasserrinnen 240 bis 244 und den Trapezoiden ist im Detail nicht dargestellt. Es kann jedoch eine Verbindung gewählt werden, wie sie aus den vorher beschriebenen Ausführungsarten, z.B. den Fig. 3 und 4, bekannt ist.
  • Die Fig. 13 zeigt ein Anwendungsbeispiel für eine erfindungsgemäße Klimadecke, die zur speziellen Klimatisierung von Arbeitsplätzen dient. Neben einem nicht vollständig dargestellten Hauptgebäude 300 befindet sich ein Nebengebäude 301 eines Betriebs, wobei dieses Nebengebäude ein Erdgeschoß 302 und ein Obergeschoß 303 aufweist. Die Decke 304 des Erdgeschosses ist mit Heiz- oder Kühlrohren 305, 306 ... und einer Stützkonstruktion 307 versehen. In der Decke 308 des Obegeschosses 303 befinden sich ebenfalls Kühl oder Heizrohre 309, 310 ..., die beispielsweise auf der Unterseite der Decke eine Kühlleistung von 100 W/m² haben.
  • Diese herkömmlichen Kühl bzw. Heizrohre 305, 306 bzw. 309, 310 in der Decke 304 bzw. 308 werden durch erfindungsgemäße Arbeitsplatzkühl- oder -heizvorrichtungen erganzt, welche sich zwischen der Decke 308 und den Arbeitsplätzen 311, 312, 313 befinden. In der Fig. 13 sind derartige Vorrichtungen 314 bis 317 dargestellt, wobei ihre Befestigung offengelassen ist. Sie können, wie bereits vorstehend beschrieben, an der Decke 308 befestigt werden. Es ist aber auch möglich, sie auf nicht dargestellten Stützen anzuordnen, die auf dem Boden 318 stehen und die Funktion eines Klimaschirmes übernehmen.
  • In Fig. 14 ist eine Vorrichtung 314 bis 317 aus Fig. 13 näher dargestellt. Es ist ein Kühl- oder Heizschlauch 331 zu erkennen, der in einer Vertiefung 332 zwischen zwei Lichtreflektoren 333, 334 angeordnet ist. Unterhalb dieser Reflektoren sind zwei kleinere optische Reflektoren 335, 336 angeordnet, über denen jeweils Leuchtmittel 337, 338 eingebaut sind. Das Paneel aus Fig. 10 ist an seiner Oberseite durch Bleche 340, 341 geschlossen und formt einen Luftkanal 339, der der Frischluftzufuhr zu den Arbeitsplätzen dient.
  • Fig. 15 zeigt diese erfindungsgemäße Kühldecke aus Fig. 10, 11 unterhalb der Decke, welche der Raumkühlung dient. Die Decke setzt sich aus mehreren Vorrichtungen 342 zusammen, die nebeneinander und direkt unterhalb der Decke 343 angeordnet sind. Unterhalb dieser Vorrichtung 342 befindet sich eine spezielle Arbeitsplatzkühlung, die vom Prinzip her genauso aufgebaut ist wie die einzelnen Kühlelemente der Vorrichtung 342. Auf diese Weise ist es möglich, einen Arbeitsplatz 344 anders zu kühlen als die Umgebung.
  • Das Kühlmedium kann auch ein Kühlmittel sein, wobei die Dekkenelemente für die Heizung und Kühlung entweder als Verdampfer oder Kondensator verwendet werden.
  • Die Erfindung bewirkt nachhaltig, daß an der Unterseite der Schwitzwasserrinne der Taupunkt unterschritten wird. Unter Taupunkt ist jener Zustand einer Gas-Dampf-Mischung zu verstehen, in welcher sich im gesättigten Zustand ein Kondensat ausbildet.
  • Fig. 16 zeigt eine Ausführung der Erfindung, in welcher die Kühlvorrichtung aus parabolförmigen Flächen 401, 402 gebildet wird und die im wesentlichen mit den Kühlflächen aus Fig. 10 übereinstimmen. Im Unterschied zu der Ausgestaltung in Fig. 10 sieht die Fig. 16 Öffnungen 403, 404 und 405, 406 vor, durch die Warmluft konvektiv strömen kann. Diese Öffnungen 403, 404 im unteren Teil der Bleche 401, 402 sind z.B. viermal höher als breit und in einer Distanz zueinander angeordnet, die ihrer Weite entsprechen. Umgekehrt sind die Öffnugen 405, 406 ungefähr dreimal so weit wie hoch und in einer Distanz zueinander angeordnet, die ihrer Breite entsprechen. Weiterhin können Löcher in den Flächen 401, 402 angeordnet sein. Beide Flächen 401, 402 sind in dem unteren Bereich 407, in dem ein rohrähnlicher Durchflußquerschnitt 408 angeordnet ist und durch den ein Kühlmedium fließt, miteinander verbunden. Eine Rückflußröhre 409 für das Kühlmedium ist oberhalb des Bereiches 407 angeordnet und mit diesem durch einen Steg 410 verbunden. Eine Decke, an der die Einrichtung 400 abgehängt ist, ist mit der Nummer 411 bezeichnet. Anstelle einer rohrähnlichen Vor- oder Rücklaufleitung 408, 409 könnten z.B. auch vier Rohre übereinander angeordnet werden, wobei diese Röhren keinen direkten Kontakt mit den Flächen 401, 402 haben. Zwei Röhren dienen z.B. als Vorlauf und zwei als Rücklauf. Die Rohre können zwischen den Flächen 401, 402 angeordnet werden, wobei die Flächen keinen Kontakt miteinander haben. Auf diese Weise sind spezielle Öffnungen nicht notwendig.
  • Unterhalb des Bereichs 407 ist eine halbkreisförmige Schwitzwasserrinne 412 im Schnitt dargestellt. Um die Zeichnung zu vereinfachen, ist die Befestigung nicht dargestellt. Ebenfalls ist zwischen zwei Oberflächen der Kondensationsrinne 412 einerseits und dem unteren Bereich 407 andererseits ein thermischer Widerstand aufgebaut, so daß sich ein exakt bestimmter Wärmedämmfaktor aufbaut und auf der Unterseite der Kondensationsrinne 412 der Taupunkt nicht unterschritten wird.
  • Wie der Fig. 16 zu entnehmen ist, werden die Rohre 408, 409 von einem Fluid durchströmt, die keinerlei oder nur einen geringen Kontakt zu den Tragelementen 401, 402 aufweisen. Auf diese Weise wird der Wärmeaustausch primär durch Konvektion und/oder Wärmestrahlung aufgebaut. Es wird sich ein Kaltluftsee in dem Raum 413 ausbilden, durch den die Flächen 401, 402 gekühlt werden. Die Trägerprofile, dargestellt in den Fig. 4, 6, 7 können von einem Fluid direkt durchströmt werden, so daß die Profile selbst als Rohrsystem dienen. Die Kondensationsrinne fängt nicht nur das Kondensationswasser auf, das sich in dem Träger bildet, sondern auch das Kondensat, das sich an den eigentlichen, von einem Fluid durchströmten Rohren bildet.

Claims (43)

1. Kühlanlage (1, 71, 190) insbesondere in der Form eines von einer Decke (343) abgehängten Elements mit
1.1 einem Rohr- oder Schlauchsystem (19, 20, 40, 41, 64, 161, 162), in welchem eine dem Wärmetransport dienende Flüssigkeit fließt,
1.2 einer großflächigen wärmeleitenden Vorrichtung (5, 6; 69, 70; 160, 95, 85, 86, 120, 191, 192, 333, 334) , wobei die großflächige wärmeleitene Vorrichtung in gutem thermischem Kontakt mit dem Rohr- oder Schlauchsystem (19, 20, 40, 41, 64, 161, 162) steht,
1.3 einem Schwitzwassertropfsammler (32, 46, 71, 81, 101, 102, 123, 187, 199) unter der untersten Stellung der großflächigen wärmeleitenden Vorrichtung (5, 6; 69, 70; 160, 95, 85, 86, 120, 191, 192, 333, 334),
1.4 einem thermischen Widerstand (23, 24, 42, 43; 75, 87, 104, 90) zwischen dem Rohr- oder Schlauchsystem (19, 20, 40, 41, 64, 161, 162) und dem Schwitzwassertropfsammler (32, 46; 71; 81, 101, 102, 123, 187, 199),
gekennzeichnet durch
1.5 einen Träger (4, 61, 62) für die Kühlanlage (1, 71, 190), der hinsichtlich mindestens der vertikalen Koordinate und einer der zwei horizontalen Koordinaten starr mit der Kühlanlage (1, 71, 190) gekoppelt ist,
1.6 das zumindest teilweise Vorsehen großflächiger wärmeleitender Mittel (5, 6; 69, 70; 160, 95, 85, 86, 120, 191, 192, 333, 334) zwischen dem Rohr- oder Schlauchsystem (19, 20, 40, 41, 64, 161, 162) und dem Schwitzwassertropfsammler (32; 46; 71; 81, 101, 102, 123, 187, 199),
1.7. die Befestigung des Schwitzwassertropfsammlers (32, 46; 71; 81, 101, 102, 123, 187, 199) an einem Teil der großflächigen wärmeleitenden Mittel (5, 6, 69, 70, 160, 167, 165, 166)
1.8 einen thermischen Widerstand (23; 42; 43; 75; 87; 100, 90; 126 bis 133, 155, 171), der direkt oder indirekt zwischen mindestens eine Fläche des Schwitzwassertropfsammlers (32, 46; 71; 81; 101, 102, 123, 187, 199) und die großflächigen wärmeleitenden Mittel (5, 6; 69, 70; 160, 95, 85, 86, 120, 191, 192, 333, 334) eingefügt ist, wobei der Widerstand einen Wärmeisolationswert hat, so daß zumindest an der Unterseite des Schwitzwassertropfsammlers (32, 46; 71; 81, 101, 102, 123, 187, 199) ein Absinken unter den Taupunkt verhindert ist.
2. Kühlanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Wärmewiderstand (23; 42, 43; 75; 87; 100, 90; 126 bis 133, 155; 171 bis 181) durch die geringe thermische Leitfähigkeit des verwendeten Materials heraufgesetzt ist.
3. Kühlanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Wärmewiderstand (23; 42, 43; 75; 87; 100, 90; 126 bis 133, 155; 171 bis 181) durch einen großen Wärmeleitungsquerschnitt des wärmeleitenden Materials heraufgesetzt ist.
4. Kühlanlage nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Wärmewiderstand ein schlechter Wärmeleiter ist (23; 42, 43, 87), der zwischen Schwitzwassertropfsammler (32; 47) und Träger (5, 6) angeordnet ist.
5. Kühlanlage nach Anspruch 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Wärmewiderstand eine Neigungsverbindung (126 bis 133; 171 bis 181) guter thermischer Leitfähigkeit zwischen dem Schwitzwasserkanaltropfsammler (123, 187) und dem Träger (134, 135; 163) ist, der die Kälte der Hohlschiene (134, 135; 163) bis zum Schwitzwassertropfsammler (123, 187) im wesentlichen kontinuierlich abführt oder absorbiert.
6. Kühlanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Wärmewiderstand ein thermisch schlecht leitendes Element (75) ist, das zumindest die Unterseite des Schwitzwassertropfsammlers (71) gegen feuchte Luft der Umgebung abschirmt.
7. Kühlanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (5, 6) zusätzlich als Frischluft- oder Luftaustrittsleitung dient.
8. Kühlanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger aus zwei Kanälen (5, 13; 6, 14) von im wesentlichen dreieckigem Querschnitt besteht, in welchen jeweils ein Rohr- oder Schlauchsystem (19, 20) angeordnet ist, daß diese Kanäle (5, 13; 6, 14) in Abstand voneinander und in dem Zwischenraum des Schwitzwassertropfsammlers (32) unter einer Spitze eines Dreiecks des Kanals (5, 13; 6, 14) vorgesehen sind.
9. Kühlanlage nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet daß die Kanäle (5, 13; 6, 14) in Aussparungen (9, 10) einer Deckenpaneel-Tragschiene eingehängt sind.
10. Kühlanlage nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwitzwassertropfsammler in den Spalt zwischen zwei Kanälen (5, 13; 6, 14) in die Deckenpaneel-Tragschiene (4) eingehängt ist.
11. Kühlanlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwitzwassertropfsammler (71) eine Schiene ist, die mit ihrer Metalloberfläche über einen Steg (72) mit dem Träger (63) verbunden ist und auf seiner Unterseite eine thermisch isolierende Schicht (75) aufweist.
12. Kühlanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (69, 70) und der Schwitzwassertropfsammler (74, 75) eine aus Blech durch Walzen geformte Anordnung darstellen, die aus zwei symmetrischen Hälften zusammengesetzt ist.
13. Kühlanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Träger ein Kühlrohr (66) angeordnet ist, das von einem mit einer wärmeleitenden Flüssigkeit gefüllten Schlauch umgeben ist, wobei das Rohr mit den Innenwänden des rechteckigen Trägers in Kontakt steht.
14. Kühlanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (63) als Auflage dient, auf die Paneele, beispielsweise Glasplatten oder Akustikpaneele (61, 62) aufgebracht werden können.
15. Kühlanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (80) in Form eines Aluminiumprofilschnitts hergestellt ist und die Kühlrohre (8, 4) integrierender Teil des Aluminiumprofilschnitts (88) sind und mit ihm in einem Preßvorgang gezogen sind (Figur 16).
16. Kühlanlage nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwitzwassertropfsammler (81) durch eine thermische Isolierung (87) mit der Unterseite des Trägers (80) verbunden ist.
17. Kühlanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwitzwassertropfsammler (81) mit einem Kondenswasserauslaß (91) versehen ist.
18. Kühlanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwitzwassertropfsammler (81) eine Neigung relativ zur Erdbodenfläche aufweist, so daß das Schwitzwasser in einen bestimmten Bereich des Sammlers (81) abfließt.
19. Kühlanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (95) für das Rohr- oder Schlauchsystem (111) konkav gewölbte Reflektorwände (97, 98) aufweist, die das Licht einer oder zweier unter dem Träger (95) angeordneter künstlicher Lichtquellen (90) reflektieren (Figur 6, 14).
20. Kühlanlage nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß unter der künstlichen Lichtquelle (90) zwei weitere Lichtreflektoren (101, 102) vorgesehen sind, die als Schwitzwassertropfsammler dienen.
21. Kühlanlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger eine in Abwärtsrichtung offene Schiene (122) ist und daß in die Öffnung von unten Kühlrohre (124) eingeführt sind, und daß die Schiene auf ihrer Außenseite mehrere Lamellen (126 bis 133) aufweist, die in einem Winkel zu seitlichen Schenkeln (134, 135) der Schiene (122) aufwärts gerichtet sind.
22. Kühlanlage nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß über der Schiene (122) ein im wesentlichen dreieckiger Kanal (121) angeordnet ist, in dem ein Kühlrohr (156) vorgesehen sein kann und der als Ventilationskanal dient.
23. Kühlanlage nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Lamellen (126 bis 133) in Abwärtsrichtung kleiner werden und in dem nach unten offenen Ansatzbereich (134, 135) der Schiene (122) Löcher (143 bis 145) aufweisen, durch welche Schwitzwasser von der einen Lamelle (126) zur nächstkleineren Lamelle (127) abfließen kann.
24. Kühlanlage nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb der offenen Seite der Schiene (122) ein Schwitzwassertropfsammler (123) angeordnet ist, der in die untere Öffnung der Schiene (122) eingesetzt werden kann.
25. Kühlanlage nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Kontakt zwischen Schiene (122) bzw. Träger (120) und Schwitzwassertropfsammler (123) punktförmig bzw. streifenförmig ist.
26. Kühlanlage nach Anspruch 1 und Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger eine U-förmige Schiene (164) aufweist, deren Schenkel an gekrümmte Arme grenzen (165, 166), die jeweils ein mit Kühlflüssigkeit gefülltes Rohr (161, 162) umgeben oder selbst als Rohr ausgebildet sind.
27. Kühlanlage nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Temperaturschranke zwei ein V bildende Flächen (168, 169) aufweist, die auf ihrer Außenseite mit Lamellen (172 bis 181) versehen sind, wobei die Flächen (168, 169) über der jeweils letzten Lamelle (172, 177) einen gewölbten Bereich (170, 171) aufweisen, der einen gewölbten Bereich der Arme (165, 166) umgreift, und daß die zwei untersten Lamellen (176, 181) der Flächen (168, 169) derart nach innen versetzt sind, daß sie einen Schwitzwassertropfsammler (187) bilden.
28. Kühlanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger zwei hyperbelförmige Flügel (191, 192) aufweist, die durch ein halbrundes Verbindungselement (193) verbunden sind, wobei in der durch das Verbindungsstück (193) gebildeten Rinne Kühlrohre (194) vorgesehen sind.
29. Kühlanlage nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Flügel (191, 192) mit gestanzten Löchern (204) versehen sind.
30. Kühlanlage nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsstück (193) nach oben offen ist und das Kühlrohr von oben eingesetzt ist.
31. Kühlanlage nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsstück (208) nach unten offen ist und das Kühlrohr (194) von unten eingesetzt ist.
32. Kühlanlage nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß über dem Kühlrohr (194) eine Isolierung vorgesehen ist.
33. Kühlanlage nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger ein Deckenpaneel bildet, welches über Elemente (205, 206) in eine Paneeltragschiene eingehängt ist.
34. Kühlanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger durch eine trapezförmige Decke gebildet wird, in deren Trapeze (222 bis 226) Kühlrohre (227 bis 234) eingesetzt sind, wobei unterhalb eines jeden Trapezes (222 bis 226) ein Schwitzwasserkanal (240 bis 244) vorgesehen ist.
35. Verwendung einer Kühlanlage nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in einem Raum zwischen Decke und Boden Deckenkühlelemente angeordnet sind, auf welchen zusätzliche Reflektorflügel (353, 354) angebracht sind und die mit mindestens einer künstlichen Lichtquelle versehen sind.
36. Verwendung einer Kühlanlage nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in einem Raum über Arbeitsplätzen individuelle Klimaschirme vorgesehen sind.
37. Kühlanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in den Träger über dem Schwitzwasserkanal Sprinklerköpfe eingebettet sind und daß das Kühlrohr mit den Sprinklerköpfen verbunden ist und Löschwasser in die Rohre gepumpt werden kann.
38. Kühlanlage nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Träger (Figuren 3, 4, 5, 6, 7, 9) Ventilatoren installiert sind und daß der Träger als Luftleitung verwendet wird, wobei der Träger entlang seiner Länge Schlitze aufweist, und daß die Ventilatoren in der Mitte des Trägers installiert sind und die Schlitze auf der einen Seite zum Ansaugen der Luft und die Schlitze auf der anderen Seite zum Ausstoßen der Luft verwendet werden.
39. Kühlanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Flüssigkeit ein Kühlmedium ist und die Decken als Verdampfer oder Kondensor verwendet werden.
40. Kühlanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich auf der Außenseite der Kühlanlage bildendes Schwitzwasser in den Schwitzwassertropfsammler (5, 6, 69, 70, 172 bis 177, 97, 98, 85, 86, 126, 137, 124, 191, 192, 194, 222-226, 401, 402) abläuft.
41. Kühlanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kanal so angeordnet ist, daß nur auf der Außenseite des Trägers ablaufendes Schwitzwasser in den Kanal abfließen kann.
42. Kühlanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das wärmeleitende Material zwischen Kühlrohr und Unterseite des Schwitzwassertropfsammlers verringert ist und an einer Stelle > 2,0 mm beträgt.
43. Kühlanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Rohr- oder Schlauchsystem (407, 409) und dem Träger (403, 404; 405, 406) eine thermische Verbindung vorgesehen ist, die durch Konvektion und/oder Strahlung gebildet ist.
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