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DE20013022U1 - Elektrische Verbindungseinrichtung - Google Patents

Elektrische Verbindungseinrichtung

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DE20013022U1
DE20013022U1 DE20013022U DE20013022U DE20013022U1 DE 20013022 U1 DE20013022 U1 DE 20013022U1 DE 20013022 U DE20013022 U DE 20013022U DE 20013022 U DE20013022 U DE 20013022U DE 20013022 U1 DE20013022 U1 DE 20013022U1
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electrical connection
connection device
guide pins
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DE20013022U
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KAN CHIN MAO
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KAN CHIN MAO
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    • H01R24/60Contacts spaced along planar side wall transverse to longitudinal axis of engagement
    • H01R24/62Sliding engagements with one side only, e.g. modular jack coupling devices

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Manufacturing & Machinery (AREA)
  • Details Of Connecting Devices For Male And Female Coupling (AREA)
  • Manufacturing Of Electrical Connectors (AREA)

Description

50108K
Kan, Chin-Mao
No. 20, Ln. 211 Pu Chung Rd.,
ChungLi, TaoYuan, Taiwan, R.O.C.
Elektrische Verbindungseinrichtung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine elektrische Verbindungseinrichtung nach dem Oberbegriff des Schutzanspruches 1.
Bei allen möglichen Arten von elektrischen und elektronischen Produkten, die heute auf dem Markt sind, werden elektrische Verbindungseinrichtungen in großem Umfang verwendet. Ein gegenwärtiger Trend beim Entwerfen von elektrischen und elektronischen Produkten besteht darin, eine kleine Größe und ein kleines Gewicht zu erreichen. Der Aufbau und die Konstruktion der Verbindungseinrichtungen müssen diesem Trend entsprechen. Die Figur 1 zeigt eine bekannte elektrische Verbindungseinrichtung, die im allgemeinen ein Sockelteil A, ein Steckerteil B und eine Mehrzahl von Anschlüssen C aufweist. Das Sockelteil A weist in seinem hinteren Ende einen Hohlraum D für Schlitze und eine Mehrzahl von Schlitzen E auf, die in jedem Hohlraum D ausgebildet sind. Das Steckerteil B enthält einen vertikalen Körper F, der eine Mehrzahl von Durchgangsbohrungen J in sich aufweist und ein horizontales Trägerteil G, in dem eine Mehrzahl von Gräben bzw. Rillen H ausgebildet sind. Jeder Graben bildet eine Kerbe I am freien Ende des Trägerteiles G. Ein Anschluß C weist jeweils ein durch eine Bohrung J verlaufendes Ende auf und erstreckt sich aus dem vertikalen Körper F her-
aus, wobei ein anderes Ende in der Rille H liegt und über die Kerbe I gebogen ist, um einen geneigten Winkel zu bilden, so dass er unter dem horizontalen Trägerteil G an der gegenüberliegenden Seite der Rillen H herunter hängt. Das mit den Anschlüssen C versehene Steckerteil B kann dann in das Sockelteil A eingeschoben werden, wobei das herunter hängende Ende der Anschlüsse C in einen Schlitz E eingreift. Das Steckerteil B besitzt ferner ein Paar von Einschnappnasen K, von denen jeweils eine an einer Seitenwand mit zwei Verriegelungsöffnungen L zusammen wirkt, die in dem Sockelteil A ausgebildet sind, um das Steckerteil B fest und sicher in dem Sockel A nach dem Zusammenbau zu halten.
Bei der zuvor erläuterten, bekannten Verbindungseinrichtung wird das Steckerteil B in einer L-förmigen Form hergestellt. Die Anschlüsse C können nicht mit dem Steckerteil B einstückig hergestellt werden, weil die besondere Form des Steckerteiles B das Spritzgußverfahren schwierig oder unmöglich ist. Die Anschlüsse C müssen daher getrennt hergestellt werden und dann in das Steckerteil B eingesetzt und mit diesem zusammengebaut werden. Die für die Herstellung und den Zusammenbau erforderliche Zeit ist daher groß und die Herstellungskosten liegen höher. Außerdem geschieht es oft, dass die Anschlüsse C nicht sauber und glatt in die Rillen H eingesetzt werden können und die herunter hängenden Enden der Anschlüsse C nicht genau positioniert werden können, damit sie in die Schlitze E passen. Als Ergebnis können Kurzschlüsse oder Störungen auftreten.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher darin, eine Verbindungseinrichtung zu schaffen, die kostengünstiger herstellbar ist und besser funktioniert.
Diese Aufgabe wird durch eine elektrische Steckereinrichtung mit den Merkmalen des Schutzanspruches 1 gelöst.
Der Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass die erfindungsgemäße Steckereinrichtung in Folge ihrer Herstellung durch Spritzgießen kostengünstiger ist. Vorteilhafterweise besitzt die erfindungsgemäße Steckereinrichtung eine bessere Qualität, so dass Störungen und Kurzschlüsse vermieden werden können.
Ein Merkmal der erfindungsgemäßen elektrischen Verbindungseinrichtung besteht darin, das sie ein Sockelteil, ein Steckerteil, Anschlüsse und Führungsstifte in dem Steckerteil aufweist, wobei die Anschlüsse und die Führungsstifte einstückig in einer großen Menge mit geringeren Kosten und einer schnelleren Herstellungszeit hergestellt werden können.
Ein weiteres Merkmal der erfindungsgemäßen elektrischen Verbindungseinrichtung besteht darin, dass die Anschlüsse und das Steckerteil einstückig durch Spritzgießen aus Kunststoff hergestellt werden können. Die Anschlüsse können so genau positioniert und sicher in dem Steckerteil festgehalten werden, ohne das Fehlausrichtungen von Anschlüssen verursacht werden. Kurzschlüsse oder Störungen können daher im großen Maße vermieden oder sogar verhindert werden.
Im folgenden werden die Erfindungen deren Ausgestaltungen im Zusammenhang mit den Figuren näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1
im auseinander genommen Zustand die erfindungsgemäße elektrische Verbindungseinrichtung;
Figur 2
eine Vorderansicht der Anschluß-Stanzplatte der erfindungsgemäßen Verbindungseinrichtung;
Figur 3
eine Vorderansicht eines Steckerteiles nach seiner Herstellung durch eine Spritzgießoperation;
Figur 4 in perspektivischer Darstellung das in der Figur 3 gezeigte Steckerteil, bevor es vertikal gebogen wird;
Figur 5 einen Schnitt durch die erfindungsgemäße Verbindungseinrichtung nach dem Zusammenbau;
•Figur 6 eine Darstellung einer bekannten elektrischen Verbindungseinrichtung im auseinandergenommenen Zustand;
Gemäß Figur 1 umfaßt die vorliegende elektrische Verbindungseinrichtung ein Sockelteil 1, ein Steckerteil 2, Führungsstifte 31 und Anschlüsse 32. Das Sockelteil 1 besitzt einen Hohlraum 12 für Schlitze, der in einem hinteren Ende ausgebildet ist, eine Mehrzahl von Schlitzen 11 und ein Paar von Einschnapphaken 13, von denen jeweils einer an einer Seite angeordnet ist.
Gemäß Figur 2 werden die Anschlüsse 32 und die Führungsstifte 31 durch Stanzen aus einer Metallplatte 3 hergestellt, die zwei Randstreifen 33 zum Halten der Anschlüsse 32 und der Führungsstifte 31 besitzt. Es sind Positionierlöcher 34 in den Randstreifen 33 angeordnet, die der Positionierung bei der Herstellung dienen.
Gemäß der Figuren 3 und 4 kann ein Satz von Anschlüssen 32 und Führungsstiften 31, nach der Herstellung auf der Metallplatte 3 in einer Spritzgießform angeordnet werden um einstückig mit dem vertikalen Körper 21 und dem horizontalen Trägerteil 22 des Steckerteiles durch eine Kunststoff-Spitzgießoperation hergestellt zu werden. In diesem Zustand sind der vertikale Körper 21 und das horizontale Trägerteil 22 voneinander getrennt und übereinander angeordnet. Die Spritzgießformen sind
relativ einfach und technisch möglich. Bereiche der Anschlüsse 32 und der Führungsstifte 31 sind in dem Steckerteil eingebettet. Dann können die Randstreifen 33 abgeschnitten werden. Die Endbereiche der Anschlüsse erstrecken sich aus dem horizontalen Trägerteil 22 heraus und können zur anderen Seite gemäß Figur 1 abgebogen werden, um einen geneigten Winkel in der gewünschten Form zu bilden. Danach kann das horizontale Trägerteil 22 senkrecht zur oberen Seite des vertikalen Körperteiles 21 gebogen werden, wobei die Führungsstifte 31 das horizontale Trägerteil 22 und das vertikale Körperteil 21 überbrücken, um diese zusammen zu halten, um ein vollständig hergestelltes Steckerteil 2 zu bilden. Dann kann das Steckerteil 2 in das Sockelteil 1 eingesteckt werden, wobei ein Anschluß 32 in einen Schlitz 11 eingreift. Gemäß Figur 5 ist die Verbindungseinrichtung dann fertig. Das Steckerteil 2 besitzt auch ein Paar von Verriegelungsschlitzen 23, von denen jeweils einer an einer Seite angeordnet ist, um an einem Einschnapphakenteil 13 anzugreifen. Dadurch wird die sichere Befestigung zwischen dem Sockelteil 1 und dem Steckerteil 2 aufrecht erhalten.
Wegen der Führungsstifte 31 der vorliegenden Erfindung können das vertikale Körperteil 21 und das horizontale Trägerteil 22 durch getrennte Einspritzformen hergestellt und dann miteinander verbunden werden. Der Aufbau der Formen ist daher einfacher. Das Einspritzverfahren des Steckerteiles und der Anschlüsse wird daher möglich und praktikabel. Die Produktionszeit wird daher in großen Maße verkürzt und die Kosten werden kleiner. Die Anschlüsse können auch in dem Steckerteil genau positioniert werden, was zur Folge hat, das ein genaues Eingreifen an dem Sockelteil zur Verringerung oder Verhinderungen von Kurzschlüssen oder Störungen erfolgt.
Es ist erkennbar, dass die Merkmale der vorliegenden Erfindung, die oben erläutert wurden, wie auch diejenigen, die aus der vorangehenden Beschreibung hervor gehen, wirksam erreicht
werden können. Während eine bevorzugte Ausfuhrungsform der vorliegenden Erfindung zum Zwecke der Offenbarung erläutert wurde, sind Abänderungen der beschriebenen Ausfuhrungsformen der Erfindung und auch andere Ausfuhrungsformen der Erfindung im Rahmen des Fachwissens möglich. Demgemäß sollen die Schutzansprüche alle Ausfuhrungsformen abdecken, die nicht vom Geist und Schutzbereich der Erfindung abweichen.
Die Erfindung betrifft eine elektrische Verbindungseinrichtung mit einem Sockelteil 1, einem Steckerteil 2, einer Mehrzahl von Anschlüssen 32 und einem Paar von Führungsstiften 31. Das Sockelteil 1 weist einen Hohlraum 12 für Schlitze und eine Mehrzahl von Schlitzen 11 auf. Die Anschlüsse 32 und Führungsstifte 31 werden durch Stanzen einer Metallplatte 3 hergestellt. Die Anschlüsse 32 und die Führungsstifte 31 werden dann einstückig mit dem Steckerteil durch Spritzgießen aus Kunststoff hergestellt. Das Steckerteil 1 kann in getrennten und einfachen Formen hergestellt werden und wird durch die Führungsstifte 31 zusammen gehalten. Die Produktionszeit und die Herstellungskosten können im großen Maße verkleinert werden. Die Anschlüsse 32 können präzise positioniert und in dem Steckerteil eingebettet werden, was zur Folge hat, das sie genau zur Verringerung oder Verhinderung von Kurzschlüssen und Störungen in die Schlitze eingreifen.
a ·
• ·

Claims (8)

1. Elektrische Verbindungseinrichtung, gekennzeichnet durch ein Sockelteil (1), das einen Hohlraum (12) besitzt, in dem eine Mehrzahl von Schlitzen (11) ausgebildet sind, ein Steckerteil (2), das in den Hohlraum (12) des Sockelteiles (1) einführbar ist, eine Mehrzahl von Anschlüssen (32) und ein Paar von Führungsstiften (31), von denen jeweils einer an einer Seite der Anschlüsse (32) angeordnet ist, wobei die Anschlüsse (32) und die Führungsstifte (31) durch Stanzen aus einer Anschlußplatte (3) hergestellt sind, und wobei die Anschlüsse (32) und die Führungsstifte (31) einstückig mit dem Steckerteil (2) durch einen Kunststoff-Spritzgießprozeß hergestellt sind.
2. Elektrische Verbindungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet dass die Anschlußplatte (3) aus Metall besteht oder eine metallische oder metallisierte Platte ist.
3. Elektrische Verbindungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Steckerteil (2) ein vertikales Körperteil (21) und ein horizontales Trägerteil (22) aufweist, die voneinander getrennte Teile sind.
4. Elektrische Verbindungseinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsstifte (31) in dem vertikalen Körperteil (21) und dem horizontalen Trägerteil (22) eingebettet sind und das vertikale Körperteil (21) und das horizontale Körperteil (22) zusammen halten.
5. Elektrische Verbindungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das vertikale Körperteil (21) und das horizontale Trägerteil (22), die jeweils in einem Spritzgießprozeß einstückig mit den Anschlüssen (32) und den Führungsstiften (31) hergestellt sind, nach dem Spritzgießprozeß durch Abbiegen der Anschlüsse (32) unter einem rechten Winkel zueinander gebogen werden.
6. Elektrische Verbindungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlüsse (32) einen an einer Seite über das Trägerteil (22) vorstehende und schräg zur einen Seite des Trägerteil (22) abgebogene Endbereiche, die in die Schlitze (11) beim Zusammenstecken des Steckerteiles (2) und des Sockelteiles (1) eingreifen, daran anschließende, teilweise in das Trägerteil (22) eingebettete und an der anderen Seite des Trägerteils (22) verlaufende Bereiche, die an der dem vertikalen Körperteil (21) zugewandten Seite aus dem Trägerteil (22) heraus verlaufen und um 90° abgebogen sind, in das Körperteil (21) verlaufende Bereiche, die wenigstens teilweise in das Körperteil eingebettet sind, und aus dem Körperteil (32) herausragende Bereiche aufweisen.
7. Elektrische Verbindungseinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsstifte (31) an der anderen Seite des Trägerteiles (22) verlaufende und wenigstens teilweise in das Trägerteil (22) eingebettete Bereiche und weitere Bereiche aufweisen, die in das Körperteil (21) eingebettet sind.
8. Elektrische Verbindungseinrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass an jeder Seite der Anschlüsse (32) ein Führungsstift (31) angeordnet ist.
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Legal Events

Date Code Title Description
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R150 Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years

Effective date: 20030911

R151 Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years

Effective date: 20061017

R152 Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years

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