DE20013752U1 - Rohrschelle - Google Patents
RohrschelleInfo
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Description
Rohrschelle
Die Erfindung betrifft eine Rohrschelle mit einem Rohrisolierstück, das einen längs einer Trennebene in Zylinderhälften geteilten Hohlzylinder aus druckfestem, thermisch isolierendem Material aufweist, der von einer als Dampfbremse wirkenden Materiallage umschlossen ist, welche die eine Trennungsmantellinie der Zylinderhälften unter Bildung eines Scharniers überdeckt, wobei die Rohrschelle einen aus zwei Schellenhälften gebildeten ringförmigen Schellenkörper hat, von denen ein erstes Paar einander benachbarter und mittels zumindest eines Spannelementes miteinander verbindbarer Schellenenden im Bereich der dem Scharnier gegenüberliegenden Trennungsmantellinie angeordnet ist.
Man kennt bereits verschiedene Rohrschellen, die als Kälteschellen dienen. Derartige Kälteschellen werden beispielsweise verwendet, um die das Kaltwasser einer Klimaanlage führenden Rohrleitungen decken- oder wandseitig zu montieren. Während bei Warmwasserführungen das in die Isolierung eintretende Wasser schnell verdunsten und aus der Rohrisolierung entweichen kann, wird das Kondenswasser an Kaltwasserleitungen über lange Zeit gehalten, so daß sich hier leicht Korrosionsschäden bilden können.
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Um die Bildung von Kondenswasser an Kaltwasserleitungen zu verhindern, sind insbesondere Kälteschellen auf eine diffusionsdichte Isolierung angewiesen. So kennt man aus dem DE-GM 88 09 710 bereits eine Rohrschelle der eingangs erwähnten Art, die zwei halbkreisförmige metallene Schellenhälften hat. Die benachbarten Schellenenden sind auf beiden Seiten der vorbekannten Rohrschelle radial nach außen abgewinkelt und als Befestigungsflansche ausgebildet, welche jeweils mit einer Spannschraube verbunden werden können. Der vorbekannten Rohrschelle ist ein Rohrisolierstück zugeordnet, das aus einem längs einer diametralen Trennebene in Hälften geteilten Hohlzylinder aus druckfestem, thermisch isolierendem Material sowie einer diesen Hohlzylinder umschließenden und als Dampfbremse wirkenden Folie umschlossen ist.
Um eine Rohrleitung mittels der vorbekannten Rohrschelle montieren zu können, ist diese Rohrleitung zunächst in dem Rohrisolierstück zu positionieren. Das Rohrisolierstück muß anschließend in die zunächst nur lose miteinander verbundenen Schellenhälften eingeschoben werden oder diese Schellenhälften sind von gegen-0 überliegenden Seiten des Rohrisolierstückes miteinander zu verbinden. Ein einfaches Einlegen der Rohrleitung in die Hälften von Rohrisolierstück und Rohrschelle ist jedoch nicht möglich, da | die an den Schellenenden der Rohrschelle vorgesehenen Befestigungsflansche einem ausreichenden Aufspreizen der eventuell zunächst 5 nur an einem Schellenenden-Paar miteinander verbundenen Schellenhälften entgegensteht. Der funktionsgerechte Zusammenbau der aus dem DE-GM 88 09 710 vorbekannten Rohrschelle erfordert daher in jedem Fall einen erheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand, der jedoch insbesondere auf einer Baustelle kaum zur Verfügung steht.
Es besteht daher die Aufgabe, eine Rohrschelle der eingangs erwähnten Art zu schaffen, die sich durch eine hochwirksame Isolierung und Diffusionssperre auszeichnet und die dennoch die schnelle und einfache Montage einer Rohrleitung erlaubt.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht bei der Rohrschelle der eingangs erwähnten Art insbesondere darin, daß jede Schellenhälfte mit einer zugeordneten Rohrisolierstück-Hälfte
umfangseitig verbunden ist, daß das Scharnier auch als Scharnier zwischen den Schellenhälften wirksam ist und daß das im Bereich der dem Scharnier gegenüberliegenden Trennungsmantellinie angeordnete Schellenenden-Paar eine Rohreinlegeöffnung begrenzt.
Bei der erfindungsgemäßen Rohrschelle sind die Schellenhälften jeweils mit einer zugeordneten Rohrisolierstück-Hälfte derart verbunden, daß die im Bereich einer der Trennungsmantellinien der Zylinderhälften als Scharnier dienende Materiallage auch als Scharnier zwischen den Schellenhälften wirksam ist.
Dieses Scharnier, das durch die als Dampfbremse wirkende Materiallage gebildet wird, erlaubt ein ausreichend weites Aufspreizen der Schellenhälften, um die Rohrleitung in den Hohlzylinder des Rohrisolierstückes einlegen zu können. Zum raschen und einfachen Einlegen der Rohrleitung ist eine Rohreinlegeöffnung vorgesehen, 0 die durch das im Bereich der dem Scharnier gegenüberliegenden Trennungsmantellinie angeordnete Schellenenden-Paar begrenzt wird.
k Da Metall im Vergleich zu jedem Kunststoffmaterial die bei weitem höchste Diffusionsdichtigkeit bietet und da die Schellenhälften 5 den Außenumfang der erfindungsgemäßen Rohrschelle umgrenzen, ist es vorteilhaft, wenn zumindest die Schellenhälften der Rohrschelle aus Metall hergestellt sind.
Um über die gesamte Breite der erfindungsgemäßen Rohrschelle eine 0 möglichst hohe Diffusionsbeständigkeit zu erreichen, ist es
vorteilhaft, wenn die Schellenhälften den Zylinderumfang des Rohrisolierstückes überdecken und wenn die Schellenhälften dazu eine Breite haben, die gleich oder größer als die Zylinder-Längserstreckung des Rohrisolierstückes ist.
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Um auch im Bereich der dem Scharnier abgewandten Trennungsmantellinie des Rohrisolierstückes einer unerwünschten Diffusion von Feuchtigkeit entgegenzuwirken, ist es vorteilhaft, wenn zumindest ein in Zylinder-Längserstreckung des Rohrisolierstückes orientierter Randbereich der als Dampfbremse wirkenden Materiallage entlang der Trennungsmantellinie radial nach innen eingezogen ist.
In diesem Bereich kann die Diffusionsdichte der erfindungsgemäßen Rohrschelle noch zusätzlich erhöht werden, wenn ein in Zylinder-Längserstreckung des Rohrisolierstückes orientierter freier Randbereich der als Dampfbremse wirkenden Materiallage die dem Scharnier abgewandte Trennungsmantellinie überlappt.
Der Hohlzylinder des Rohrisolierstückes kann der Rohrleitung als stabiles Auflager dienen und gleichzeitig eine hochwirksame Isolierung dieser Rohrleitung gewährleisten, wenn der Hohlzylinder des Rohrisolierstücks aus einem Polyurethan-Hartschaum hergestellt ist.
0 Der aus einem Hartschaum hergestellte Hohlzylinder vermag weniger gut als Schallschutz zu wirken. Es ist daher vorteilhaft, wenn die
als Dampfbremse wirkende Materiallage aus einem flexiblen . geschlossenzelligen Schaumstoff hergestellt ist, der aufgrund seiner Elastizität einer Schallübertragung entgegenwirkt. Insbesondere geschlossenzelliges Polyethylen-Schaumstof fmaterial zeichnet sich im Vergleich zum Polyurethan-Hartschaum des Hohlzylinders durch eine hohe Schalldämmung aus.
Um die feuchtigkeitsisolierende Wirkung des Rohrisolierstückes 0 nicht durchBeschädigungender als DampfbremsewirkendenMateriallage zu beeinträchtigen, ist es vorteilhaft, wenn auf die als Dampfbremse wirkende Schaumstofflage eine Polyethylen-Folie oder dergleichen reißfeste Außenschicht aufkaschiert ist.
5 Die Isolierung des Rohres muß feuchtigkeits- und diffusionsdicht
an der Rohrschelle erfolgen, was bislang durch Einstreichen der Berührungsflächen mit Kleber erfolgte. Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht daher vor, daß die Zylinderhälften des Rohrisolierstückes an zumindest einer Stirnseite des Rohrisolier-Stückes jeweils eine als Ringhälfte ausgestaltete elastische Schaumstoffschicht aufweisen, die an ihrer der Rohrschelle abgewandten Flachseite eine Klebefläche trägt. Diese Schaumstoffschicht gleicht nicht nur geringfügige Unebenheiten an den stirnseitigen Schnittflächen der an das Rohrisolierstück einer Rohrschelle angrenzenden Rohrisolierungen aus, sondern dichtet die . Rohrisolierung vor allem auch im Bereich der Rohrschelle zusätzlich ab.
Dabei sieht eine bevorzugte Weiterbildung gemäß der Erfindung von eigener schutzwürdiger Bedeutung vor, daß die stirnseitigen Schaumstoffschichten einen im Vergleich zum Rohrisolierstück kleineren freien Innendurchmesser begrenzen und vorzugsweise dichtend an der Rohrleitung anliegen. Da die stirnseitigen Schaumstoffschichten im Bereich der Rohrschellen dichtend an der Rohrleitung anliegen, wird die Rohrleitung in einzelne Segmente unterteilt, die jeweils für sich dicht gehalten werden können.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die stirnseitigen Schaumstoffschichten aus einem geschlossenzelligen Schaumstoff und/oder aus einem synthetischen Zeil-Kautschuk hergestellt sind.
Um das Aufspreizen der Schellenhälften beim Einlegen einer Rohrleitung nicht durch etwaige Befestigungsflansche zu behindern, ist es zweckmäßig, wenn die Schellenhälften flanschlos ausgebildet 0 sind und mit ihren Stirnseiten aneinandergrenzen oder einander überlappen, wobei die Spannelemente vorzugsweise im wesentlichen innerhalb des durch die Schellenhälften gebildeten Hüllkreises angeordnet sind.
5 Dabei sieht eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der Erfindung
vor, daß die Schellenhälften an zumindest einem Paar ihrer einander benachbarten Schellenenden mittels wenigstens einer Spannschraube lösbar verbindbar sind, die eine Schraubenöffnung in jeder der beiden Schellenhälften durchsetzt, daß die einander zugeordneten Schraubenöffnungen auf einer die Schellenhälften schneidenden Schnittlinie angeordnet sind und daß eine der einander zugeordneten Schraubenöffnungen ein mit dem Außengewinde der Spannschraube korrespondierendes Innengewinde trägt.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispieles in Verbindung mit den Ansprüchen sowie der Zeichnung. Die einzelnen Merkmale können je für sich oder zu mehreren bei einer Ausführungsform gemäß der Erfindung verwirklicht sein.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Rohrschelle in einer perspektivischen Darstellung, die als Kälteschelle ausgebildet ist und deren Schellenhälften dazu ein Rohrisolierstück umgreifen,
Fig. 2 die Rohrschelle aus Fig. 1 in einer in Rohrleitungs-Längsrichtung orientierten Stirnansicht, und
Fig. 3 die Rohrschelle aus Fig. 1 und 2 in einer Seitenansicht.
In den Figuren 1 bis 3 ist eine Rohrschelle 1 dargestellt die einen aus zwei metallenen Schellenhälften 2, 3 gebildeten Schellenkörper hat. An der wandseitigen Schellenhälfte 2 ist außenseitig eine 0 Befestigungsmutter 4 vorgesehen, in deren Innengewinde ein hier nicht dargestellter Gewindestab eingeschraubt ist. Dieser Gewindestab ist an seinem der Rohrschelle 1 abgewandten Ende beispielsweise zur wand- oder deckenseitigen Montage mit weiteren Befestigungsmitteln verbunden.
Wie aus den Figuren deutlich wird, sind die Schellenhälften 2, 3 flanschlos ausgebildet und grenzen mit ihren Stirnseiten aneinander. Um die Schellenhälften 2, 3 an den benachbarten Schellenenden-Paaren jeweils mittels einer Spannschraube 5 verbinden zu können, sind im Bereich der Schellenenden Schraubenöffnungen 6 vorgesehen, welche eine der Spannschrauben 5 durchsetzt. Da die einander zugeordneten Schraubenöffnungen 6 auf einer die Schellenhälften 2, 3 schneidenden Schnittlinie angeordnet sind, sind die Spannschrauben 5 im wesentlichen innerhalb des durch die Schellenhälften 2, 3 gebildeten Hüllkreises angeordnet. Die Schraubenöffnungen 6 der oberen Schellenhälfte 2 weisen ein Innengewinde auf, welches mit dem Außengewinde der Spannschrauben 5 korrespondiert.
Die Rohrschelle 1 ist als Kälteschelle ausgebildet, wie sie beispielsweise zur wandseitigen Montage der einer Kälteanlage zugeordneten Rohrleitungen benötigt wird. Die Rohrschelle 1 weist dazu ein Rohrisolierstück 7 auf, das einen längs einer Trennebene in Zylinderhälften 8, 9 geteilten Hohlzylinder aus druckfestem, thermisch isolierendem Material hat, der von einer als Dampf bremse 0 wirkenden Materiallage 10 umschlossen wird. Da die als Dampf bremse wirkende Materiallage 10 die eine Trennungsmantellinie 11 der Zylinderhälften 8, 9 unter Bildung eines Scharniers überdeckt und
k da jede Schellenhälfte 2, 3 der Rohrschelle 1 mit einer zugeordneten Rohrisolierstück-Hälfte umfangsseitig verklebt oder dergleichen 5 verbunden ist, wirkt das Scharnier auch als Scharnier zwischen den Schellenhälften 2, 3, derart, daß diese Schellenhälften 2, 3 weit aufgespreizt und eine Rohrleitung rasch und bequem in den lichten Zylinder-Innenumfang des Rohrisolierstückes 7 eingelegt werden kann.
0 In Fig. 2 ist erkennbar, daß dazu das im Bereich der dem Scharnier 11 gegenüberliegenden Trennungsmantellinie 12 angeordnete Schellenenden-Paar eine Rohreinlegeöffnung 13 begrenzt.
Damit das Rohrisolierstück 7 auch im Bereich der Rohreinlegeöffnung 13 einen hohen Diffusionsschutz gewährleisten kann, ist ein in
Zylinder-Längserstreckung des Rohrisolierstücks 7 orientierter Randbereich 14 der als Dampfbremse wirkenden Materiallage 10 entlang der Trennungsmantellinie 12 radial nach innen eingezogen.
Der aus den Zylinderhälften 8, 9 gebildete Hohlzylinder des Rohrisolierstücks 7 ist aus einem Polyurethan-Hartschaum hergestellt. Dieser Polyurethan-Hartschaum ist ausreichend druckfest, damit das Rohrisolierstück 7 der Rohrleitung als Auflager dienen kann, und zeichnet sich darüber hinaus auch durch eine geringe Wärmeleitfähigkeit aus, die eine wirkungsvolle thermische Isolierung der Rohrleitung gewährleistet.
Die als Dampfbremse dienende und einem Eindringen von Feuchtigkeit entgegenwirkende Materiallage 10 ist aus einem flexiblen geschlossenzelligen Polyethylen-Schaumstoff hergestellt. Dieses Polyethylen-Material zeichnet sich durch eine hohe Diffusionsdichtigkeit aus. Darüber hinaus wird mittels der aus Polyethylen-Schaumstof f hergestellten Materiallage 10 eine Schallentkopplung zwischen den metallenen Schellenhälften 2, 3 und der von der 0 Rohrschelle 1 umgriffenen Rohrleitung bewerkstelligt.
Um die Diffusionsdichtigkeit der Rohrschelle 1 noch zusätzlich zu erhöhen und um auch einen mechanischen Schutz zu gewährleisten, überdecken die Schellenhälften 2, 3 den Zylinderumfang des Rohrisolierstückes 7. Die Schellenhälften 2, 3 weisen dazu eine Breite auf, die gleich oder größer als die Zylinder-Längserstreckung des Rohrisolierstückes 7 ist. Somit können die vergleichsweisen breiten Schellenhälften 2, 3 das Rohrisolierstück 7 und dessen stirnseitigen Schaumstoff- und/oder Klebeschichten auch gegen 0 mechanische Beeinträchtigungen schützen.
Da der Schraubenschaft der Spannschrauben 5 am Innenumfang der Schellenhälften 2, 3 entlanggeführt ist, ist auf die als Dampfbremse wirkende Materiallage 10 eine Polyethylen-Folie oder dergleichen 5 reißfeste Außenschicht aufkaschiert, die ein unbeabsichtigtes
Einreißen der als Dampfbremse wirkenden Materiallage 10 verhindern soll. Somit kann der Schraubenschaft der Spannschrauben 5 zwischen den Schellenhälften-Innenseiten und dem Rohrisolierstück vorbeigeführt werden, wobei die reißfeste Außenschicht einem Einreißen der als Dampfbremse wirkenden Materiallage 10 beim Verdrehen der Spannschrauben 5 entgegenwirkt.
Wie aus einem Vergleich der Figuren 1 und 2 deutlich wird, tragen die Zylinderhälften 8, 9 des Rohrisolierstückes 7 an dessen beiden Stirnseiten jeweils eine als Ringhälfte ausgestaltete elastische Schaumstoffschicht 15, 16. Da an die Rohrschelle 1 angrenzende Rohrisolierungen bis zu den stirnseitigen Schaumstoffschichten 15, 16 reichen, können mit Hilfe der Schaumstoffschichten 15, 16 eventuelle Unebenheiten an der stirnseitigen Schnittfläche dieser Rohrisolierungenausgeglichenwerden.DiestirnseitigenSchaumstoffschichten 15, 16 weisen an ihrer der Rohrschelle 1 abgewandten Flachseite eine Klebefläche auf, mit welcher ein feuchtigkeits- und diffusionsdichter Anschluß der an der Rohrschelle angrenzenden Rohrisolierungen mit dem Rohrisolierstück ermöglichen soll.
Diese stirnseitigen Schaumstoffschichten 15, 16 begrenzen einen im Vergleich zum Rohrisolierstück 7 kleineren freien Innendurchmesser und liegen dadurch dichtend an der Rohrleitung an. Mit Hilfe der dichtend an der Rohrleitung anliegenden Schaumstoffschichten 15, 16 wird die Rohrleitung in einzelne Segmente unterteilt, die jeweils für sich dicht gehalten werden können. Eventuelle Undichtigkeiten der Rohrleitung in einem bestimmten Rohrabschnitt führen so nicht zu Undichtigkeiten und Wassereinbrüchen in der gesamten Rohrleitung. Die Schaumstoffschichten 15, 16 sind aus einem geschlossenzelligen 0 Schaumstoff und insbesondere aus einem synthetischen Zellkautschuk hergestellt.
Während die Schaumstoffschichten 15, 16 auf das Rohrisolierstück 7 der in Fig. 1 dargestellten Rohrschelle 1 bereits aufkaschiert sind, fehlen diese Schaumstoff schichten 15, 16 noch bei der in Fig.
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2 abgebildeten Rohrschelle 1.
Da die Schellenhälften 2, 3 der als Kälteschelle dienenden Rohrschelle 1 flanschlos miteinander verbunden sind, kann die Rohrleitung auch im Bereich der Rohrschelle 1 ohne weiteres mit einer zusätzlichen Rohrleitungs-Isolierung umschlossen werden.
Die Abmessungen der Rohrschelle 1 sind so gewählt, daß die als Dampfbremse dienende und aus einem Polyethylen-Schaumstoff bestehende Materiallage insbesondere auch in den Trennebenen des Rohrisolierstückes 7 unter Spannung steht. Die Polyethylen-Schaumstoffschicht 10 wird dadurch derart gut und dicht komprimiert, daß eine Dampfdiffusion auch in den Trennbereichen nicht zu erwarten ist.
Auf den Schraubenschaft jeder Spannschraube 5 ist ein (hier nicht dargestellter) als Verliersicherung dienender O-Ring aus elastischem Material aufgeschoben, der die Spannschraube 5 zwischen sich und dem Schraubenkopf an der vom Schraubenkopf beaufschlagten Schellenhälfte 3 gegen ein Verlieren vor oder während der Montage der Rohrschelle 1 sichert.
Die Rohrschelle 1 zeichnet sich durch eine hohe Dampfdiffusionsdichtigkeit und eine effektive thermische Isolierung der Rohrleitung aus, wobei sich eine solche Rohrleitung dennoch rasch und bequem in die Rohrschelle 1 einlegen läßt.
/Ansprüche
Claims (14)
1. Rohrschelle (1) mit einem Rohrisolierstück (7), das einen längs einer Trennebene in Zylinderhälften (8, 9) geteilten Hohlzylinder aus druckfestem, thermisch isolierendem Material aufweist, der von einer als Dampfbremse wirkenden Materiallage (10) umschlossen ist, welche die eine Trennungsmantellinie (11) der Zylinderhälften (8, 9) unter Bildung eines Scharniers überdeckt, wobei die Rohrschelle (1) einen aus zwei Schellenhälften (2, 3) gebildeten ringförmigen Schellenkörper hat, von denen ein erstes Paar einander benachbarter und mittels zumindest eines Spannelementes (5) miteinander verbindbarer Schellenenden im Bereich der dem Scharnier gegenüberliegenden Trennungsmantellinie (12) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß jede Schellenhälfte (2, 3) mit einer zugeordneten Rohrisolierstück-Hälfte verbunden ist, daß das Scharnier (11) auch als Scharnier zwischen den Schellenhälften (2, 3) wirksam ist und daß das im Bereich der dem Scharnier (11) gegenüberliegenden Trennungsmantellinie (12) angeordnete Schellenenden-Paar eine Rohreinlegeöffnung (13) begrenzt.
2. Rohrschelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Schellenhälften (2, 3) der Rohrschelle (1) aus Metall hergestellt sind.
3. Rohrschelle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schellenhälften (2, 3) den Zylinderumfang des Rohrisolierstückes (7) überdecken und daß die Schellenhälften (2, 3) dazu eine Breite haben, die gleich oder größer als die Zylinder-Längserstreckung des Rohrisolierstückes (7) ist.
4. Rohrschelle nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein in Zylinder-Längserstreckung des Rohrisolierstückes (7) orientierter Randbereich (14) der als Dampfbremse wirkenden Materiallage (10) entlang der Trennungsmantellinie (12) radial nach innen eingezogen ist.
5. Rohrschelle nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein in Zylinder-Längserstreckung des Rohrisolierstückes (7) orientierter freier Randbereich der als Dampfbremse wirkenden Materiallage (10) die dem Scharnier (11) abgewandte Trennungsmantellinie (12) überlappt.
6. Rohrschelle nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlzylinder des Rohrisolierstücks (7) aus einem Polyurethan-Hartschaum hergestellt ist.
7. Rohrschelle nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die als Dampfbremse wirkende Materiallage aus einem flexiblen geschlossenzelligen Schaumstoff hergestellt ist.
8. Rohrschelle nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß auf die als Dampfbremse wirkende Schaumstofflage (10) eine Polyethylen-Folie oder dergleichen reißfeste Außenschicht aufkaschiert ist.
9. Rohrschelle nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Polyethylen-Schaumstofflage (10) auf den Polyurethan-Hartschaumzylinder des Rohrisolierstücks (7) aufkaschiert ist.
10. Rohrschelle nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Zylinderhälften (8, 9) des Rohrisolierstückes (7) an zumindest einer Stirnseite des Rohrisolierstückes (7) jeweils eine als Ringhälfte ausgestaltete elastische Schaumstoffschicht (15, 16) aufweisen, die an ihrer der Rohrschelle abgewandten Flachseite eine vorzugsweise vollflächige Klebefläche trägt.
11. Rohrschelle nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die stirnseitigen Schaumstoffschichten (15, 16) einen im Vergleich zum Rohrisolierstück (7) kleineren freien Innendurchmesser begrenzen und vorzugsweise dichtend an der Rohrleitung anliegen.
12. Rohrschelle nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die stirnseitigen Schaumstoffschichten (15, 16) aus einem geschlossenzelligen Schaumstoff und/oder aus einem synthetischen Zell-Kautschuk hergestellt sind.
13. Rohrschelle nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Schellenhälften (2, 3) flanschlos ausgebildet sind und mit ihren schmalseitigen Längsrändern aneinandergrenzen oder einander überlappen.
14. Rohrschelle nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Schellenhälften (2, 3) an zumindest einem Paar ihrer einander benachbarten Schellenenden mittels wenigstens einer Spannschraube (5) lösbar verbindbar sind, die eine Schraubenöffnung (6) in jeder der beiden Schellenhälften (2, 3) durchsetzt, daß die einander zugeordneten Schraubenöffnungen (6) auf einer die Schellenhälften (2, 3) schneidenden Schnittlinie angeordnet sind und daß eine der einander zugeordneten Schraubenöffnungen (6) ein mit dem Außengewinde der Spannschraube (5) korrespondierendes Innengewinde trägt.
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
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