DE19910522C1 - Rohrinnenmuffe mit Manschette und Packer sowie Verfahren zur Innenabdichtung von Rohrleitungen - Google Patents
Rohrinnenmuffe mit Manschette und Packer sowie Verfahren zur Innenabdichtung von RohrleitungenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine selbstverriegelnde Innenmuffe zur dichten Anlage an Rohrinnenwandungen mit einer Manschette aus einem elastischen, festen und verformbaren Material, die sich an ihren Enden in Umfangsrichtung überlappt und eine in Umfangsrichtung wirkende Ratsche aufweist. Die Innenmuffe weist eine in Umfangsrichtung umlaufende Dichtung aus einem elastischen, komprimierbaren Material auf, das zwischen Manschetten und der Innenoberfläche des Rohres angeordnet ist. DOLLAR A Die Manschette besteht aus einem Bandabschnitt mit einer Länge von mindestens zweifachem Innenumfang des Rohres und einer Dicke von 0,25 bis 2,0, vorzugsweise etwa 0,5 mm und ist in Windungen übereinander im Rohrinneren angeordnet. Die Ränder der inneren Windung stehen über etwa eine Umfangslänge seitlich über, wobei in Umfangsrichtung in mindestens einer Reihe, im Falle mehrerer in Reihen nebeneinander Öffnungen angeordnet sind, deren Abstand in Umfangsrichtung etwa dem Innenumfang des Rohres entspricht. Je Öffnungsreihe ist mindestens ein Zwingelement vorhanden, mit dem die mindestens zwei übereinanderliegenden Bandwindungen unter Druck zusammengehalten sind. Die Dichtung ist bis an die überstehenden Ränder heran angeordnet. DOLLAR A Außerdem betrifft die Erfindung einen Packer zur Aufbringung eines radial nach außen gerichteten Drucks sowie ein System aus zusammenwirkender Innenmuffe und Packer und ein Verfahren zur Innenabdichtung von Rohrleitungen oder Kanälen.
Description
Die Erfindung betrifft eine selbstverriegelnde Innenmuffe zur dichten
Anlage an Rohrinnenwandungen mit einer Manschette aus einem
elastischen, festen und verformbaren Material, die sich an ihren Enden in
Umfangsrichtung überlappt und eine in Umfangsrichtung wirkende Ratsche
aufweist, und einer in Umfangsrichtung umlaufenden Dichtung aus
elastischem, komprimierbarem Material, das zwischen Manschette und der
Innenoberfläche des Rohres angeordnet ist, sowie einen Packer, mit dem die
Innenmuffe radial gegen die Rohrinnenwandung gedrückt werden kann, ein
integriertes System aus Innenmuffe und Packer sowie ein Verfahren zur
Abdichtung oder Abstützung einer Rohrleitung oder eines Kanals mit Hilfe
der selbstverriegelnden Innenmuffe.
Die Betreiber von Abwasserkanälen sind gehalten, den Nachweis zu
erbringen, daß die Dichtheit von Abwasserleitungen auf Dauer
sichergestellt ist. Der Zustand vieler Abwasserkanäle wird dieser Forderung
in weiten Teilen jedoch nicht gerecht. Die Schätzungen, wieviele Kanäle
und in welchem Ausmaß undicht sind, schwanken, da insbesondere in
kleineren und ländlichen Gemeinden eine vollständige Inspektion noch
nicht stattgefunden hat. Auch das Ausmaß der Schäden ist nicht ausreichend
bekannt. Bei Untersuchungen wurde erkannt, daß die Rohrschäfte selbst
noch vielfach in Ordnung sind, während die Muffen die Schwachstellen
darstellen.
Für die Bundesrepublik Deutschland beispielsweise wird der Anteil der
sanierungsbedürftigen Kanalleitungen in den alten deutschen
Bundesländern auf ca. 25% bei einer Rohrnetzlänge von 250000 km
geschätzt. Hinzu kommen noch ca. 600000 km Hausanschlußleitungen mit
meist unbekanntem Sanierungsbedarf. Der Sanierungsbedarf des ca. 36000
km langen Netzes in den neuen deutschen Bundesländern wird nicht
geringer eingeschätzt.
Von besonderer Bedeutung ist die Dichtheit der Abwässerkanäle in
Trinkwasserschutzgebieten, da hier eine unmittelbare Gefährdung für die
Trinkwasserversorgung besteht. Große Flächen von
Trinkwasserschutzgebieten im Nahbereich von Städten sind bebaut und
weisen eine nicht unerhebliche Kanalnetzlänge auf. In den letzten Jahren
sind erhebliche Anstrengungen unternommen worden, geeignete Verfahren
zur Schadensbehebung zu entwickeln.
Für die Instandsetzung von Muffen oder zur Reparatur von Rissen ist eine
Vielzahl von Lösungen auf dem Markt, die die Schadstellen mit Gelen oder
Klebern auf 2-Komponenten-Basis dichten wollen. Ihre Brauchbarkeit wird
unterschiedlich bewertet, ihre Zuverlässigkeit ist nicht immer
zufriedenstellend. Von besonderer Bedeutung ist jedoch, daß die
Materialien negativen Einfluß auf das Grundwasser ausüben können, was
nach den gesetzlichen Bestimmungen, in Deutschland beispielsweise nach
dem Wasserhaushaltsgesetz, den Tatbestand einer Gewässerverunreinigung
erfüllen kann. Zwar können viele Stoffe in ausgehärtetem Zustand als nicht
wassergefährdend, entsprechend der Wassergefährdungsklasse null,
eingestuft werden und haben teilweise entsprechende Zertifikate.
Problematisch ist dabei jedoch trotzdem die Aushärtungsphase zu bewerten,
in der die Stoffe Grundwasser kontaminieren können oder in der nicht
völlig ausgehärtete vermischte oder polimerisierte Einzelstoffe ins
Grundwasser abwandern können.
Diese Kontaminationsgefahr des Grundwassers ist besonders in
Trinkwasserschutzgebieten von Bedeutung, so daß hier der Einsatz von
Instandsetzungsmaßnahmen besonders kontrolliert angegangen werden
muß, obwohl der Handlungsbedarf besonders hier sehr groß wäre, da durch
undichte Muffen fortlaufende Kontamination durch Abwasser zu befürchten
bzw. zu erwarten ist.
Ein weiteres Gebiet, in dem Bohrungen beziehungsweise mit Rohren
versehene Grundwassermeßstellen abgedichtet oder gegen Außendruck
abgestützt werden müssen, sind Deponien oder Lagerplätze für Materialien,
aus denen grundwassergefährdende Stoffe austreten können. Diese gerade
in den letzten Jahren ständig an Zahl und Bedeutung zunehmenden
Anwendungen stellen ein umwelttechnisch besonders sensibles Gebiet dar,
so daß hierfür einfache und sichere Lösungen besonders gefragt sind.
Aus der Patentschrift US 5,738,359 ist eine Innenmuffe zur Installation und
Sicherung einer Dichtung an der Innenwandung einer Rohrleitung bekannt.
Die Innenmuffe besteht aus einem Band, das in Umfangsrichtung
überlappend auf der Innenoberfläche der auf der Rohrwandung anliegenden
Dichtung angeordnet ist und Ausnehmungen in beiden überlappend
übereinanderliegenden Abschnitten des Bandes aufweist, in die
Materialabschnitte eines Zwingelementes eingreifen, mit dem die
Innenmuffe im expandierten Zustand durch Verriegelung der überlappenden
Abschnitte gegeneinander festgelegt wird. Dabei ist nachteilig, daß das
Zwingelement eine separate Vorrichtung ist und auf die Innenoberfläche der
Innenmuffe aufgesetzt wird und nach innen
übersteht.
Aus der deutschen Gebrauchsmusterschrift DE 70 47 250 ist eine
Manschettendichtung für die Innenabdichtung von Rohrstößen begehbarer
Rohrleitungen bekannt, bei der eine die Stoßfuge übergreifende Ringmuffe
aus elastischem Material beiderseits der Stoßfuge ringförmige Dichtflächen
aufweist, die an den Innenwandungen beider Rohrstöße in dichtender
Anlage gehalten werden. Dabei werden den Dichtflächen entsprechende
Innenflächen der Ringmuffe dadurch einem von innen nach außen
wirkenden Druck unterworfen, daß ein Packer mit auf einem Rohr
angeordneten vierkantigen Schläuchen so in die Rohrleitung eingebracht
wird, daß die Schläuche im Bereich der Innenflächen angeordnet sind und
sich bei Beaufschlagung mit Druckluft an die Innenflächen anlegen und
Druck auf diese ausüben. Diese für begehbare Rohrleitungen
vorgeschlagene Manschettendichtung ist auf kleinere Rohrleitungen nicht
übertragbar. Auch sind mit dem Packer keine hohen Drücke aufbringbar, da
die vierkantigen Schläuche keinen Schutz gegen Platzen aufweisen.
Aus der DE 43 31 367 A1 ist eine gattungsgemäße Innenmuffe bekannt. Bei
dieser Innenmuffe ist es nachteilig, daß die Ratsche in radialer Richtung
eine größere Abmessung hat, die als Zahn in der Ratsche wirkende scharfe
Kante beim Ratschen über die Riffel sehr stark abnutzt und unscharf wird
sowie ein Teil der Ratschen-Riffelung zum Rohrinneren hin freiliegt.
Außerdem ist bei dieser Innenmuffe nachteilig, daß die Muffenprofilierung
das fluchtende Übereinanderliegen der sich überlappenden Enden nicht
sicher gewährleistet. Durch die nur teilweise Überlappung ist es sehr
schwer, in radialer Wirkrichtung ein genügend großes Widerstandsmoment
zu erreichen. Weiterhin läßt sich, ohne die Manschette zu dick und steif zu
machen, mit dieser Lösung kein ausreichender Widerstand gegen radial
nach innen wirkende Kräfte erzielen, so daß die Gefahr des Einbeulens der
Innenmuffe besteht. Bei der ohnehin erforderlichen Blechstärke ist das
Einrollen der Manschette auf kleinere Durchmesser sehr erschwert.
Mit den verfügbaren Packern können nur relativ geringe Innendrücke
aufgebracht werden, die nicht ausreichen, selbstverriegelnde Innenmuffen
genügend fest an die Rohrinnenwand anzupressen. Sehr nachteilig bei
bekannten Packern ist, daß sie sich bei Druckbeaufschlagung ballonartig
aufweiten, wodurch sich eine ungünstige Verteilung des radial wirkenden
Drucks in axialer Erstreckung ergibt. Am Scheitelpunkt des "Ballons" ist
eine fast punktuelle Druckspitze, die zu beiden Seiten hin abfällt.
Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, die eingangs
beschriebene Innenmuffe so weiterzuentwickeln, daß die geschilderten
Nachteile überwunden werden, und ein Verfahren vorzuschlagen, durch das
eine Rohrleitung mit Hilfe der vorgeschlagenen selbstverriegelnden
Innenmuffe und eines zu entwickelnden Packer abdichtbar ist. Gelöst wird
dieses Problem durch eine eingangs beschriebene selbstverriegelnde
Innenmuffe, bei der die Manschette aus einem Bandabschnitt mit einer
Länge von mindestens zweifachem Innenumfang des Rohres und einer
Dicke von 0,25 bis 2,0, vorzugsweise etwa 0,5 mm bis 1,0 mm besteht und in
Windungen übereinander im Rohrinneren angeordnet ist, die seitlichen
Ränder der inneren Windung über etwa eine Umfangslänge seitlich
überstehen, wobei in Umfangsrichtung in mindestens einer Reihe, im Falle
mehrerer in Reihen nebeneinander Öffnungen angeordnet sind, deren
Abstand in Umfangsrichtung etwa dem Innenumfang des Rohres entspricht,
bei der je Öffnungsreihe mindestens ein Zwingelement vorhanden ist, mit
dem die mindestens zwei übereinanderliegenden Bandwindungen unter
Druck zusammengehalten sind und bei der die Dichtungen bis an die
überstehenden Ränder heran angeordnet sind, sowie durch einen Packer
gemäß Patentanspruch 19. Die verfahrensmäßige Aufgabe wird dadurch
gelöst, daß eine erfindungsgemäße Innenmuffe in ein abzudichtendes oder
abzustützendes Rohr eingebracht und an der abzudichtenden Stelle
positioniert wird, ein erfindungsgemäßer Packer innerhalb der Innenmuffe
positioniert wird und derart mit Fluiddruck beaufschlagt wird, daß sich sein
Außendurchmesser radial vergrößert, wodurch die Windungen der Rohr-
Innenmanschette unter Vergrößerung des Durchmessers relativ zueinander
verschoben werden, bis sich die äußere Windung mit der Dichtung fest an
die Innenwandung des Rohres oder des Kanals anlegt und der seitlich
überstehende Teil der inneren Windung derart in Richtung Rohrinnenwand
abgewinkelt wird, daß die seitlichen Kanten fest an der Rohrinnenwand
anliegen, wobei die Zähne der zwischen den Windungen angeordneten
Ratsche gegen das Widerlager der zugeordneten Öffnungsstütze verriegeln,
so daß nach Verriegelung der Packer entspannt und aus der Rohrleitung
zurückgezogen werden kann.
Die Lage der Bandwindungen wird so bezeichnet, daß die zum Kanalrohr
hin angeordnete die äußere Windung ist. Die vorgeschlagene
selbstverriegelnde Innenmuffe hat den Vorteil, auch bei sehr dünnen
Manschetten-Materialien und damit wenig auf der Rohrinnenoberfläche
auftragender Konstruktion ein sehr starke Innenmuffe darzustellen. Durch
die mindestens Doppellagigkeit der Windungen wird zusammen mit der
beim Anpassen entstehenden Profilierung der Manschette eine sehr hohe
Steifigkeit und ein sehr großer Widerstand gegen radial nach innen
wirkende Kräfte ermöglicht. Die Zwingelemente stellen
sicher, daß die Windungen der Wickelmanschetten auch bei radialer
Ausdehnung unter relativer Verschiebung sicher fluchtend übereinander
bleiben. Die seitlich überstehenden Ränder der inneren
Manschettenwindung werden bei Aufbringen eines radial nach außen
wirkenden Drucks an der außenliegenden Kante der äußeren Windungen
abgeknickt und schräg in Richtung der Rohrinnenwandung derart
umgebogen, daß die Außenkanten der Manschette einen sanften Übergang
zur Rohrinnenwand bilden. Dies hat den Vorteil, daß der
Rohrinnendurchmesser keine große Einengung erfährt und keine scharfen
Kanten eine Störung der Fluidströmung bewirken können. Die Dicke des
Materials der Windungen ist vom Durchmesser des abzudichtenden Rohrs
oder Kanals abhängig. Versuche zeigen, daß bis zu 250 mm Durchmesser
Materialstärken unter einem Millimeter ausreichen.
Bei Ausbildung der Zwingelemente als Stifte mit großflächigen Endplatten,
die sich in die Öffnungen der Bandwindungen einstecken lassen, wird
gewährleistet, daß die Bandwindungen, die fluchtend übereinander liegen,
exakt geführt werden. Außerdem stellen die großflächigen Platten sicher,
daß auch bei hohen Radialkräften diese Platten nicht in die Öffnungen
eingezogen werden können. Bei Ausführung als Gewindestifte lassen sich
die genügend großen Radialkräfte in einfacher Weise aufbringen, wobei es
sich um ein Außengewinde mit dazugehöriger Mutter oder um ein
Innengewinde mit dazugehörigem Gewindestift handeln kann. Die
großflächigen Endplatten können mit den Stifthälften einstückig oder
diskret ausgeführt sein. Weist eine Innenmuffe mehrere Stifte auf, ist es
eine vorteilhafte Lösung, die jeweils außen liegenden Platten zu einer
einzigen Platte zusammenzufassen, was bei diskreter Ausführung der
außenliegenden Platten leicht möglich ist. Da die außenliegenden Platten
über den schlitzförmigen Öffnungen in den Bandwindungen angeordnet
sind, besteht bei Aufbringung sehr hoher Radialkräfte und sehr dünnen
Platten die Neigung, daß die Einzelplatten entlang der Schlitzöffnungen
einknicken und dann gegebenenfalls in die Schlitze eingezogen werden
können. Diese Gefahr ist bei der Zusammenfassung zu einer einzigen
gemeinsamen Platte für alle Stifte weitestgehend ausgeschlossen. Diese
gemeinsame Platte kann vorteilhaft über die gesamte Breite der
außenliegenden Windungen geführt werden.
In einer besonderen Ausführungsform, bei der die Öffnung in der inneren
Windung eine Bohrung ist und die in den weiter außenliegenden
Windungen Schlitze sind, stimmt die Position des Zwingelements
beziehungsweise des Stiftes immer mit der der Öffnung in der inneren
Windung überein. Die schlitzförmige Ausbildung der Öffnungen in den
weiter außen liegenden Windungen bietet den Vorteil, daß bei
eingestecktem Stift die Windungen zur Veränderung des Durchmessers
gegeneinander verschoben werden können, da die Veränderung des
Durchmessers um einen Millimeter eine Verschiebung der Windungen
relativ zueinander um π Millimeter verlangt und die Innenmuffe zur
ungehinderten Manipulierbarkeit innerhalb des zu sanierenden Rohres eine
größere Durchmesserreduzierung ermöglichen sollte, ergeben sich durchaus
größere Schlitzlängen. Dies wird, wie später noch im Einzelnen
auszuführen ist, bei Innenmuffen für den Einsatz an Rohrabzweigstellen,
bei denen auf der äußeren Windung rund um eine zentrale Öffnung ein Steg
angeordnet ist, noch zu deutlich längeren Schlitzen führen, da die
Durchmesserreduzierung zusätzlich die Steghöhe berücksichtigen muß. In
Ausführungsformen, bei denen in einer Öffnungsreihe mehr als ein Stift
angeordnet ist, erhöhen sich die Schlitzlängen um die Abstände zwischen
den Stiften.
Die Anordnung der Ratsche zwischen der inneren Windung und der
nächstäußeren Windung ist aus einer Reihe von Gründen zweckmäßig.
Zunächsteinmal ist wegen des Einflusses der Materialstärken der
übereinander angeordneten Windungen der Durchmesser an dieser Stelle
der kleinstmögliche und insofern die relative Verschiebung der Windungen
zueinander am geringsten. Zum anderen wird dadurch, besonders bei einer
Ausführungsform, bei der der Materialstreifen in geringem Abstand von der
Endkante der äußeren Windung angeordnet ist, eine Situation geschaffen,
daß bei einem Aufbringen eines radial nach außen gerichteten Drucks durch
den später noch zu beschreibenden Packer das über den Materialstreifen
überstehende Ende der äußeren Windung an der Kante des Materialstreifens
abgeknickt und leicht und gleichmäßig nach außen gegen die nächstinnere
Windung gerichtet ist. Dadurch wird ein sanfter Übergang der
Außenkonturen der Innenmuffe ermöglicht. Außerdem wird das abgeknickte
Ende so stark gegen die nächstinnere Windung gedrückt und durch die
Profilierung gehalten, daß es mit Sicherheit sehr fest anliegt. Dieser Effekt
wird dadurch noch verstärkt, wenn die Befestigung des Materialstreifens
durch eine Reihe parallel zu und in geringem Abstand von der Endkante
gesetzter etwas dickerer Schweißpunkte erfolgt.
Eine Ausführungsform mit einer Abschrägung an allen vier Ecken der
inneren Windung, wobei diese Abschrägungen derart positioniert sind, daß
sie in festgelegter Wirkungslage nach außen offene V-förmige Ausschnitte
bilden, ist von großem Vorteil. Dadurch wird ermöglicht, daß die durch den
Packer aufgebrachten, radial nach außen wirkenden Kräfte die Überstände
nur in einfacher Materialstärke verformen müssen. Sonst wären sehr viel
höhere Kräfte zur Verformung erforderlich. Vorteilhafte Abmessungen für
den Abstand der Befestigungslinie von der Endkante der inneren Windung
liegen bei etwa 10 mm, für Breite und Tiefe des V-förmigen Ausschnitts bei
jeweils etwa bei 5 bis 8 mm.
Der Materialstreifen besteht in einer besonderen Ausführungsform aus
hartem Material mit Federeigenschaften. Der Materialstreifen muß nicht
wie der Bandabschnitt verformbar sein. Vielmehr hat seine Steifigkeit den
Vorteil, daß bei Biegung entsprechend dem Rohrleitungsdurchmesser die
als Zähne eingeschnittenen Materialstreifen diese Biegung nicht mitmachen,
sondern an ihrem Ende in Umfangsrichtung quasi tangential leicht über dem
umgebenden Material überstehen. Dadurch wird die Bildung der Zähne
automatisch bei der Biegung des Materialstreifens bewirkt, ohne daß es
einer besonderen Verformung bedarf. Allenfalls ist bei größerem
Rohrdurchmesser eine geringfügige Aufbiegung erforderlich. Die Schlitze
in der nächstäußeren Windung weisen eine Breite in Umfangsrichtung und
eine Länge auf, in die die eingeschnittenen Zähne mit genügendem Spiel
eingreifen können. Werden diese schlitzförmigen Öffnungen nach außen hin
von der nächstäußeren Materiallage überdeckt, wird dadurch gewährleistet,
daß die Zähne automatisch gegen die das Widerlager bildende Kante der
schlitzförmigen Öffnung geführt werden.
Um eine genügend fein abgestimmte Einrastung und Festlegung der
Windungen zueinander zu ermöglichen, wird das System von Zähnen und
Öffnungsschlitzen zweckmäßig in Art einer Nonius-Teilung aufeinander
abgestimmt. Dies kann zum Beispiel dadurch erfolgen, daß die Abstände
der Zahnschnitte und die der Öffnungsschlitze unterschiedlich,
untereinander jedoch gleich sind. Dadurch läßt sich, wie später anhand der
Figurenbeschreibung noch im Einzelnen darzulegen sein wird, erreichen,
daß die Rasterung der Festlegung auf in Umfangsrichtung etwa 1 bis 2 mm
große Schritte und damit auf weit weniger als 1 mm in Bezug auf den
Durchmesser gestaltet werden kann. Dabei ist es zweckmäßig, für kleinere
Rohrleitungen eine geringere Rasterdifferenz zwischen Zahn- und
Schlitzabstand zu wählen, beispielsweise von 21,5 minus 20,0 gleich
1,5 mm für Durchmesser kleiner 250 mm und 22,5 minus 20,0 gleich 2,5
mm für Durchmesser größer 250 mm.
Bei der Bestimmung des Abstands der Öffnungsschlitze in
Umfangsrichtung ist zweckmäßig zu beachten, daß die Breite der
Materialstreifen zwischen den Öffnungsschlitzen genügend groß ist, um ein
ausreichend starkes Widerlager für die Ratschenzähne zu bilden. Die Zahl
der nebeneinander umlaufenden Reihen mit Öffnungen und Ratschen kann
unterschiedlich sein, es sollte jedoch die Zahl der Öffnungsreihen anders
sein als die Zahl der Ratschenreihen sein, damit sie symmetrisch zueinander
angeordnet werden können. Auch die Abstände der Reihen zueinander sind
zweckmäßigerweise symmetrisch aufzuteilen, damit in der Innenmuffe
keine durch eine Asymmetrie verursachten Spannungen entstehen.
Die zwischen äußerer Windung und der Innenwand des abzudichtenden
Kanals oder Rohrs angeordnete Dichtung aus komprimierbarem Material
gleicht neben ihrer Abdichtwirkung auch kleinere Unebenheiten aus.
Beispielsweise werden die außenliegenden Platten der Stifte vorteilhaft in
dem umgebenden Dichtungsmaterial eingebettet. In einer besonderen
Ausführung weisen die Dichtungen umlaufende Rippen auf, wodurch die
Dicht- und Einbettfunktion wirksam unterstützt wird.
Innenmuffen, die an Rohrabzweigungen einzusetzen sind, müssen
entsprechend der Abzweigung Öffnungen aufweisen, die die Verbindung
der Rohrleitung mit der Abzweigleitung gewährleisten. Um einen sicheren
Anschluß an die Abzweigleitung herstellen zu können, ist zweckmäßig auf
der äußeren Windung um die zweckmäßig zentral angeordnete Öffnung
herum ein senkrecht zur Windung stehender Steg vorgesehen. Dieser Steg
ragt in die Rohrabzweigung hinein. Die zentrale Öffnung in der äußeren
Windung entspricht in etwa dem Durchmesser der Abzweigung, während
die entsprechenden Öffnungen in den weiter innen liegenden Windungen
zweckmäßig etwas größer vorgesehen werden, damit leichte
Verschiebungen ausgeglichen werden können und nicht zu einer Verengung
des Zugangs zur Abzweigleitung führen. Die um den Steg umlaufende
Dichtung verhindert den störenden Eintritt von Stoffen oder Medien aus
dem Abzweig in den Hauptkanal oder umgekehrt. Wird die Rohr-
Innenmanschette eingesetzt, um Undichtigkeiten im Hauptkanal in der Nähe
eines Abzweigs zu sanieren, kann neben der um den Steg umlaufenden
Dichtung zusätzlich die in Umfangsrichtung der Innenmuffe angeordnete
Dichtung erforderlich sein.
In einer Ausführungsform, bei der der Steg über die gesamte Länge dieselbe
Höhe hat, paßt sich dieser beim Einbringen der Rohr-Innenmanschette in
das abzudichtende Kanalrohr dem Rohrbogen an und gewährleistet eine
entsprechend geringe Durchmesserdifferenz, um die die Innenmuffe zum
Einbringen in die und zum Manipulieren in der Rohrleitung reduziert
werden muß. Eine Ausführungsform, bei der je Öffnungreihe mehr als ein
Zwingelement vorgesehen ist, erlaubt die Anwendung höherer
Anpreßdrücke und eine zusätzliche Sicherung des Zusammenhalts der
Windungen.
Die Nachteile der bekannten Packer sind vorstehend beschrieben. Die
vorgeschlagene Innenmuffe erfordert die Anwendung höherer radial
wirkender Innendrücke, als sie durch bekannte Packer darstellbar sind. Der
vorgeschlagene Packer ist sehr einfach aufgebaut, sehr robust und in der
Lage, die erforderlichen Drücke von deutlich über 25 bar darzustellen. Der
einfache Aufbau des Packers ermöglicht es auch, diesen mit so geringen
radialen Abmessungen zu bauen, daß er für Rohrleitungen kleiner als
DN 100 einsetzbar ist. Durch die um das Packergebilde herum angeordnete
schlauchförmige Decklage, die in ihrer axialen Abmessung bis an die
beiden Ummantelungen heranreicht, wird das bei Beaufschlagung sich
ausdehnende Packergebilde gegenüber der Rohr-Innenmanschette
geschützt. Die Erstreckung bis an die stabile Ummantelung des
Packergebildes stellt auch sicher, daß ein Ausdehnen oder -beulen des
Packergebildes seitlich unter der Decklage heraus verhindert wird, selbst
wenn die Decklage in ihrem Durchmesser erheblich erweitert wird. Diese
Wirkung besteht zumindest so lange, bis der innere Durchmesser der
Decklage um bis zur vierfachen beziehungsweise bezogen auf den Radius
bis zur doppelten Materialstärke des Packergebildes aufgeweitet ist. Die
stabile Ummantelung hat eine Materialstärke von nur wenigen Millimetern.
Die radial übereinander angeordneten Stege und die darauf aufschraubbaren
Ringen weisen etwa den gleichen Außendurchmesser auf wie die daran
anliegenden Enden des Packergebildes und die sie umfassenden stabilen
Ummantelungen. Diesem Durchmesser entspricht in etwa der
Innendurchmesser der Decklage.
Die stabile Ummantelung für die Endbereiche des Packergebildes können
beispielsweise als Preßhülse oder als Rohrschelle ausgebildet sein. Die
Preßhülse hat den Vorteil, daß sie nur eine geringe Materialstärke erfordert
und den Außendurchmesser des Packers nicht wesentlich vergrößert. Sie
setzt allerdings die seitliche Zugänglichkeit voraus, die bei dem
vorgeschlagenen Packer durch die auf die Stege aufzuschraubenden Ringe
gewährleistet wird. Dies hat bei kleineren Rohrleitungsdurchmessern den
Vorteil, eine kompakten Bauweise zu ermöglichen. Bei größeren
Rohrleitungsdurchmessern, bei denen der Außendurchmesser des Packers
entsprechend größer gewählt werden kann, kann die feste Ummantelung
auch durch eine Rohrschelle dargestellt werden, die dann eine feste
Verbindung oder eine integrierte Ausführung von Steg und darüber
angeordneten Ringen ermöglicht. Die Stabilität des Packers und das
Vermeiden von unkontrollierten Aufblähungen des Packergebildes wird
durch die Befestigung der Außenbereiche durch Vulkanisieren auf dem
Außenrohr vorteilhaft verbessert. Auch die Verstärkung der Endbereiche
der Decklage durch Gewebeeinlagen erhöht vorteilhaft die Stabilität des
Packers. Die vorgeschlagene Packerkonstruktion erlaubt einen flachen
Anschluß der Fluidzuführung an die äußeren Bohrungen, die radial nicht
über die Abmessung der übereinander angeordneten Stege und Ringe
hinausragt. Dies begünstigt die kompakte Bauweise und stellt ein
ungehindertes Manipulieren innerhalb der abzudichtenden Rohrleitungen
sicher. Bei einer Ausführungsform, bei der das Innenrohr über die
Doppelrohrausbildung axial nach hinten hinausragt und an diesem
überstehenden Teil des Innenrohrs eine Kamera angeordnet ist, bringt große
Vorteile bei der ferngesteuerten Manipulation des Packers. Besonders
vorteilhaft ist bei der vorgeschlagenen Konstruktion, daß die Verkabelung
der Kamera durch das Innenrohr hindurch zu einer Manipulierstation
führbar ist.
Aus der vorgeschlagenen Innenmuffe und dem vorgeschlagenen Packer
wird ein System gebildet, das vorteilhaft für die Sanierung von undichten
Rohrleitungen oder Kanälen eingesetzt werden kann. Die Erstreckung der
Packerdecklage in axialer Richtung entspricht mindestens der Breite der
Innenmuffe. Dabei ist es sehr vorteilhaft, daß die Innenmuffe vor
Einbringung in die zu sanierende Rohrleitung auf dem Packer aufgewickelt
sein kann und dann mit Hilfe des Packers in die Rohrleitung eingebracht
werden kann. Zur Manipulation des integrierten Systems kann entweder ein
entsprechender Manipulator am Packer angebracht werden oder aber das
Innenrohr kann auch zur Manipulierseite hin derart verlängert werden, daß
dieses als Manipulationshilfe benutzt werden kann. Die Positionierung des
Systems aus Packer und Innenmuffe kann entweder durch vorherige genaue
Vermessung oder durch eine auf der von der Manipulierstation
abgewandten Seite des Packers angeordnete Kamera ferngesteuert erfolgen.
Um ein unkontrolliertes Aufblähen des Packergebildes zu vermeiden, ist es
zweckmäßig, das System aus Packer und Innenmuffe für die verschiedenen
Rohrdurchmesser mit abgestuften Packergrößen auszuwählen. Dabei ist es
zweckmäßig, wenn die Durchmessersprünge der verwendeten Packer
kleiner sind als die vierfache Materialstärke des Packergebildes.
Das vorgeschlagene Verfahren hat den Vorteil, daß bei seiner Anwendung
die immanenten Möglichkeiten der vorgeschlagenen Innenmuffe, des
Packers und des Systems aus Innenmuffe und Packer in vorteilhafter Weise
umgesetzt und genutzt werden können. Dabei kann die Innenmuffe, wie
zuvor beschrieben, durch den Packer an der zu sanierenden Stelle
positioniert werden, durchaus aber auch durch andere Systeme, wie
beispielsweise durch einen Molch.
Die beschriebenen sowie weitere Vorteile werden anschaulich verdeutlicht
bei der Beschreibung von Ausführungsbeispielen, die in beigefügter
Zeichnung dargestellt sind. Darin zeigt
Fig. 1 die Abwicklung eines Bandabschnittes ohne
Abzweigöffnung, aus dem die Innenmuffe in Form
einer Wickelmanschette gebildet wird;
Fig. 2 die Abwicklung eines Bandabschnittes mit
Abzweigöffnungen;
Fig. 3 die Schnittansicht einer in einem Kanalrohr
angeordneten Manschette in nicht gespanntem Zustand;
Fig. 3a einen vergrößerten Ausschnitt der Manschette gemäß
Fig. 3 im Bereich beidseitig der Zwingelemente;
Fig. 4 die Schnittansicht einer Manschette mit
Abzweigöffnung bzw. Abgangsstutzen, ansonsten
ähnlich Fig. 3;
Fig. 5 die Schnittansicht eines Packers und
Fig. 6 die perspektivische Darstellung einer im Kanalrohr
angeordneten und an diesem anliegenden
Manschette/Innenmuffe.
Der in Fig. 1 dargestellte Bandabschnitt 13 weist eine Gesamtlänge auf, die
mindestens dem doppelten Innenumfang des Kanalrohres entspricht. Auf
der linken Seite der Darstellung ist der um den beidseitigen Überstand 14
breitere Abschnitt und auf der rechten Seite der Darstellung der schmalere
Teil des Bandabschnittes 13 zu erkennen. Die vier Kanten des breiteren
Abschnittes weisen Kantenschrägungen 15 auf. Der breitere Abschnitt
bildet im aufgewickelten Zustand die innere Windung der Manschette 2.
Auf der außenliegenden Oberfläche der inneren Windung wird nahe der
Innenkante des Bandabschnittes 13, die in der Darstellung die linke
Seitenkante ist, ein Materialstreifen 23 durch Schweißpunkte 8 angeheftet.
Im Materialstreifen 23 sind Zahnschnitte 18 vorhanden. Die daraus
gebildeten Zähne 22 bilden gemeinsam mit den im schmalen Teil des
Bandabschnittes 13 vorhandenen Öffnungsschlitzen 19 eine sogenannte
Ratsche. Im linken Teil ist im Bandabschnitt 13 und im Materialstreifen 23
symmetrisch jeweils mindestens eine Öffnung/Bohrung 16 vorhanden. Im
gleichen Abstand von der Mitte sind im schmalen Teil des
Bandabschnittes 13 jeweils zwei Öffnungsschlitze 17 vorhanden. Der
Abstand zwischen den Öffnungen 16 und 17 bzw. zwischen den beiden
Öffnungen/Schlitzen 17 entspricht jeweils mindestens dem Innenumfang des
Kanalrohres 4.
Zum Einbringen in das Rohrinnere wird der Bandabschnitt 13 zu einer
Innenmanschette 2 mit mindestens zwei Windungen aufgewickelt. Dabei
liegt die durch den breiten Teil des Bandabschnittes 13 gebildete Windung
innen und die mindestens eine weitere Windung aus dem schmalen Teil des
Bandabschnittes 13 gebildete äußere Windung liegt um die innere Windung
herum und so weiter. Wenn die Manschette gewickelt ist, werden durch die
Öffnung/Bohrungen 16 der Innenwindung und des Materialstreifens 23
sowie durch die Öffnung/Schlitze 17 in den äußeren Windungen
Zwingelemente 5 gesteckt, die an beiden Enden großflächige Platten quer
zur Stiftachse aufweisen. Wird die Innenmanschette 2 dann durch
Innendruck so aufgeweitet, daß die äußere Windung an der Innenfläche des
Kanalrohres 4 anliegt, werden die äußeren Windungen vergrößert, wobei
die stiftartigen Zwingelemente 5 in der Öffnung/Bohrung 16 fixiert sind und
durch die Öffnung/Schlitze 17 bewegt werden. Beim Aufweiten werden die
Seitenüberstände 14 derart über der mindestens einen äußeren Windung
abgewinkelt, daß die Seitenkanten auf der Innenfläche des Kanalrohres 4
anliegen. In gleicher Weise wird der Innenkantenbereich über dem durch
die Schweißpunkte verdickten Materialstreifen 23 derart abgeknickt, daß die
Innenkante des Bandabschnittes 13 fest an der Innenoberfläche des
Kanalrohrs 4 anliegt.
Die Länge des breiten Teils des Bandabschnittes 13 ist so bemessen, daß er
in der Aufwicklung gerade eine innere Windung bildet. Nach Bildung der
inneren Windung liegen die vier Kantenschrägungen 15 übereinander, daß
sie in festgelegter Wirkungslage nach außen offene V-förmige Ausschnitte
bilden. Dadurch wird vermieden, daß der beim Aufweiten abzuknickende
seitliche Überstand doppellagig ist, was den Verformungswiderstand
überproportional erhöhen würde.
Beim Aufwickeln der Windungen wird auch der auf der inneren Windung
aufgeheftete Materialstreifen 23 entsprechend mitgebogen, so daß die in
diesem angeordneten Zähne 22 an ihren
Abschnittkanten keine Verbindung mit dem umliegenden Material haben.
Wegen der Steifigkeit des Materials, z. B. Federstahl, des Streifens 23 wird
zwar der Materialstreifen 23 insgesamt gebogen, während die
ausgeschnittenen Zähne 22 diese Biegung nicht mitmachen mit der Folge,
daß sie quasi tangential nach außen überstehen. Im Abstand einer
Innenumfangslänge sind im schmaleren Teil des Bandabschnittes 13
Öffnungsschlitze 19 angeordnet. Der Teil, in dem die Öffnungsschlitze 19
angeordnet sind, bildet beim Aufwickeln die nächst äußere Windung, die
auf der äußeren Oberfläche der inneren Windung aufliegt. Beim Aufweiten
der gewickelten Manschette ratschen dabei die aus den Zahnschnitten
gebildeten Zähne 22 über die Öffnungsschlitze 19. Die Abstände zwischen
den Zahnschnitten 18 in Umfangsrichtung sind etwas größer als die
Abstände zwischen den Öffnungsschlitzen 19, die äußerste Windung
überdeckt den Bereich der inneren Windung mit den Öffnungsschlitzen.
Dadurch werden die Zähne 22 automatisch gegen die das Widerlager
bildende Kante der schlitzförmigen Öffnungen 19 geführt. Auch wenn die
Zähne 22 weiter ausgestellt sein sollten, können sie nicht mit dem
Kanalrohr in Berührung kommen. Um eine genügend fein abgestimmte
Einrastung und Festlegung der Windungen zueinander zu ermöglichen,
womit die Wickelmanschette daran gehindert wird, beim Wegfall des
Innendrucks sich zu einem kleineren Durchmesser zusammenzuschieben und
um diese Einrastung der Zähne in die Öffnungsschlitze genügend fein
abzustimmen, wird das System von Zähnen und Öffnungsschlitzen
zweckmäßig in Art einer Noniusteilung aufeinander abgestimmt. Sie erfolgt
dadurch, daß die Abstände der Zahnschnitte und die der Öffnungschlitze
unterschiedlich, untereinander jedoch gleich sind. Dadurch läßt sich
erreichen, daß die Rasterung der Festlegung auf in Umfangsrichtung etwa 1
bis 2 mm große Schritte und damit auch weit weniger als 1 mm in Bezug
auf den Durchmesser gestaltet wird. So liegt beispielsweise bei der
Anordnung von Zahnschnitten 18 mit einem Abstand von 16 mm in
Umfangsrichtung Öffnungsschlitzen 19 mit einer Breite in Umfangsrichtung
von 5 mm und einem Abstand zwischen den Öffnungsschlitzen von 10 mm
mit der geringen Rasterdifferenz von 1,0 mm eine fein abgestimmte
Einrastung, die auch für Kanalrohre kleinerer Durchmesser, beispielsweise
100 bis 150 mm geeignet ist. Für Rohrdurchmesser größer als 250 mm wird
zweckmäßiger Weise eine etwas größere Rasterdifferenz gewählt.
In Fig. 2 ist die Abwicklung eines Bandabschnittes 13 dargestellt, der
Abzweigöffnungen 20 bzw. an seinen beiden Enden
Abzweigausnehmungen 21 aufweist, um ihn im Bereich von
Rohrabzweigungen einsetzen zu können. Ansonsten treffen die
Erläuterungen im Zusammenhang mit Fig. 1 auch im wesentlichen auf den
in Fig. 2 dargestellten Bandabschnitt zu. Ein weiterer Unterschied besteht
darin, daß hier jeweils zwei Öffnungen/Bohrungen 16 in den beiden
symmetrisch angeordneten Öffnungslinien angeordnet sind. Dadurch wird
die Spannung, mit der die Windungen durch Anziehen des durch die
Öffnung durchgesteckten Zwingelementes gegeneinander festgelegt. Die
Reibung wird entsprechend erhöht. Um die Abzweigöffnung 20 in der
äußersten Windung, das ist die in der Darstellung auf der rechten Seite
angeordnete, wird ein nach außen stehender Steg gelegt, der einen
Abgangsstutzen bildet, und in den Rohrabzweig hineinragt. Die im Bereich
des Übergangs zwischen breiterem und schmalerem Teil des
Bandabschnittes angeordnete Abzweigöffnung 20 hat einen etwas größeren
Durchmesser als die Abzweigöffnung in der äußersten Windung, damit
auch bei geringfügiger Verschiebung der Windungen zueinander der freie
Zugang vom Inneren der Manschette zum Rohrabzweig gegeben ist. Die
Abzweigung 21 an den beiden Endkanten des Bandabschnittes sind so
ausgebildet, daß sie beim Aufwickeln von beiden Seiten das Abgangsprofil
frei lassen.
In Fig. 3 ist die Schnittansicht einer in einem Kanalrohr 4 angeordneten
Innenmuffe 1 vor Expansion der Manschette 2 durch Aufbringen eines
radial wirkenden Innendrucks und damit vor Anlage der Dichtung 3 bzw.
der äußeren Windung an der Innenwand des Kanalrohres 4. Gut zu
erkennen ist, daß die Dichtung 3 zwischen Kanalrohr und äußerer Windung
der Manschette 2 angeordnet ist. Die Dichtung 3 besteht aus einem
komprimierbaren Material, das anwendungsspezifisch ausgewählt werden
kann, z. B. Gummi für Trinkwasserleitungen und PU für
Abwasserleitungen. Eine vorteilhafte Härte der Materialien liegt bei etwa 50
bis 60 shore. Typische Kompressionswerte sind für eine Dichtung von
knapp 5 mm Stärke, derart, daß sie komprimiert auf eine Stärke von etwa
3,5 mm zusammengedrückt wird. Deutlich zu erkennen ist auch Aufbau und
Lage einer vorteilhaften Ausführungsform des Zwingelements 5. Dieses
Zwingelement ist stiftartig aufgebaut und besitzt an beiden Enden eine
senkrecht zur Stiftachse stehende großflächige Platte, die zum Innenraum
hin als flacher Linsenkopf ausgebildet ist, während die äußere Platte hier
eine Gewindeschraube mit einem Sechskant-Mutterkopf ist. Damit ist es
möglich, nach dem Aufwickeln der Manschette 2 und vor Einbringung der
Manschette in das Kanalrohr 4 die Zwingelemente 5 fest anzuziehen und
damit die verschiedenen Windungen mit hoher Kraft gegeneinander zu
pressen. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind in Umfangsrichtung auf
einer Öffnungslinie zwei Zwingelemente 5 hintereinander angeordnet,
womit sich die Reibung der aufeinandergepreßten Windungen deutlich
erhöhen läßt. Die Reibung, die durch diese Art der Verschraubung und die
Anordnung "Lage auf Lage" erzielt wird, entspricht einem radialen
Innendruckäquivalent von mindestens 8 bis 9 bar. Es ist davon auszugehen,
daß beim Aufbringen des radialen Innendrucks, beispielsweise durch einen
Packer oder andersartige Expander, sich erst bei einem Innendruck von 12
bis 15 bar etwas bewegt, d. h. die Manschette sich zu einem größeren
Durchmesser aufweitet und die aufeinander gepreßten Windungen sich
relativ zu einander bewegen. Daher ist es von Vorteil, daß der neue Packer
Betriebsdrücke von 30 bar darstellen kann.
In der Darstellung in Fig. 3 ist deutlich zu erkennen, daß auf der Außenseite
der inneren Windung der Materialstreifen 6 mit Zahnschnitten 18
aufgeschweißt ist. Die Schweißung erfolgt zweckmäßig durch eine
Punktschweißung 8 und ist nur relativ kurz hinter dem Innenende der
inneren Windung angeordnet. Durch die Materialstärke des
Materialstreifens 6 und zusätzlich durch die Schweißpunkte ergibt sich ein
gewisser Abstand zwischen innerer und nächstäußerer Windung selbst in
voll expandiertem Zustand. Dies hat zur Folge, daß das über die
Schweißpunkte 8 und die innere Endkante des Materialstreifens 6
überstehende Ende der inneren Windung derart abgeknickt wird, daß die
innere Endkante der inneren Windung direkt an der nächstäußeren Windung
anliegt. In gleicher Weise werden auch die seitlichen Überstände 14, um
die die innere Windung breiter ist als die nächstäußeren Windungen, beim
Aufbringen des radialen Innendrucks abgeknickt.
Bei der in der Darstellung mittleren Windung ist der unmittelbar rechts
neben dem rechten Zwingelement 5 angeordnete Windungsabschnitt 7 mit
Öffnungsschlitzen zu erkennen. Deutlich zu erkennen ist auch, daß die
Zähne 22, die sich durch das Biegen des Materialstreifens 6 nach außen
aufstellen, mit dem Windungsabschnitt 7 und den darin angeordneten
Öffnungsschlitzen zusammenwirkt, die zusammen die sogenannte Ratsche
bilden. Dargestellt ist eine vorteilhafte Ausführungsform der Dichtung 3,
die kanalrohrseitig noch in Umfangsrichtung verlaufende Spitzen aufweist.
Dies ist besonders vorteilhaft, weil bei der Kompression die Spitzen mit
einem erhöhten Druck auf der Innenoberfläche des Kanalrohrs anliegen und
die äußere Platte der Zwingelemente von der Dichtung gut eingeschlossen
wird.
Die Darstellung in Fig. 3 läßt erkennen, daß bei Verwendung mehrerer
Zwingelemente entweder in Umfangsrichtung hintereinander oder aber auch
in Axialrichtung nebeneinander die großflächigen Platten auf der
Außenseite zu einer großen Platte insgesamt verbunden werden können.
Dies könnte dann zweckmäßig durch die Verwendung von Gewindestiften
mit konischen Senkköpfen und entsprechenden Bohrungen in der
gemeinsamen großen Platte ausgeführt werden. Die großflächige Platte am
Ende der Zwingelemente hat den Vorteil, daß selbst bei sehr festem
Anziehen der Zwingelemente keine Gefahr besteht, daß die Platte durch die
Öffnungen, insbesondere auch nicht durch die Öffnung/Schlitze 19
abknickend hindurchgezogen werden können.
In Fig. 3a ist der Ausschnitt IIIa aus Fig. 3 vergrößert dargestellt.
Fig. 4 zeigt die Schnittansicht einer Manschette mit Abzweigöffnung
beziehungsweise Abgangsstutzen, ansonsten ist sie ganz ähnlich der
Darstellung in Fig. 3. Außer der hier nicht dargestellten Dichtung 3 sowie
des umliegenden Kanalrohrs 4 sind die wesentlichen Unterschiede der in
Fig. 4 dargestellten Manschette darin zu sehen, daß hier um den
Abgangsstutzen 10 herum eine ringförmige Dichtung 9 angeordnet ist.
Außerdem sind hier in der äußeren Windung und in der mittleren Windung
die Ausnehmungen 20 fluchtend zur Öffnung des Abgangstutzens 10 sowie
in den beiden Endkanten der inneren und der äußersten Windung die
Abzweigausnehmungen 21 vorgesehen, die bezüglich ihrer Lage und
Abmessung im Zusammenhang mit Fig. 2 dargestellt und beschrieben sind.
In Fig. 5 ist die Schnittansicht eines Packers 100 dargestellt. Es ist deutlich
zu erkennen, daß der Packer 100 aus einem konzentrischen
Doppelrohr 101, 102 besteht, auf dem die übrigen Teile des Packers
montiert sind. Der Zwischenraum zwischen den beiden Rohren 101 und 102
dient der Fluidverteilung. Das Fluid wird über einen Rohranschluß 111 dem
Packer 100 zugeführt. Der Rohranschluß baut radial so flach, daß er nicht
über die übrigen auf dem Doppelrohr montierten Packerteile hinausragt. Der
Rohranschluß 111 ist auf dem Rohr 101 über der Bohrung 104 zur
Fluidzuführung befestigt. Bis auf die Fluidzuführung ist der Packer
ansonsten im Wesentlichen symmetrisch aufgebaut. Die axial äußere
Begrenzung der sonstigen Packerteile wird durch zwei umlaufende
Stege 110 beziehungsweise die Decklage 112 gebildet. Die äußere
Umfangsfläche der Stege 110 weist ein Schraubgewinde auf, auf das ein
Schraubring 109 aufgeschraubt werden kann. Zwischen den beiden Stegen
erstreckt sich das Packergebilde 105, das vorteilhaft in seinen Endbereichen
eine Gewebestärkung 106 aufweist. Diese Endbereiche sind auf das
Außenrohr 101 aufvulkanisiert. Über die Endbereiche des Packergebildes
wird vor Aufschrauben des Schraubringes 109 auf beiden Seiten eine
Preßhülse/Klemmbuchse 113 aufgeschoben. Schlauchförmig ist axial
zwischen den beiden Preßhülsen 113 eine Decklage 112 angeordnet, deren
beide Endbereiche zweckmäßig ebenfalls eine verstärkende Gewebeeinlage
aufweisen. Im äußeren Doppelrohr 101 ist in dem Bereich unter dem
Packergebilde 105, der weder am Rohr 101 vulkanisiert ist noch außen von
der Preßhülse 113 umgeben ist, eine Bohrung 103 für die Fluid-Abführung
aus dem Raum zwischen den beiden Rohren in den Bereich unter dem frei
expandierbaren Packergebilde 105 angeordnet. Diese Konstruktion des
Packers 100 hat den Vorteil, daß sich das Packergebilde 105 nicht
ballonartig aufweitet, sondern sich im Wesentlichen über die axiale
Erstreckung des Packergebildes zwischen den beiden Preßhülsen und damit
in dem Bereich unter der Decklage 112 relativ gleichmäßig ausdehnt und
aufwölbt. Durch den Aufbau sind mit einem derartigen Packer ohne
Schwierigkeiten Arbeitsdrücke von etwa 30 bar darzustellen. Außerdem hat
diese Packerkonstruktion den Vorteil, daß der Außendurchmesser des
gesamten Packers, der im Wesentlichen durch den Außendurchmesser des
Schraubringes 109 beziehungsweise die Decklage 112 bestimmt wird,
insgesamt sehr klein baut, so daß er auch in relativ kleinen Kanal
beziehungsweise Rohrabmessungen eingesetzt werden kann. Das innere
Rohr 102 kann über den eigentlichen Packerbereich hinaus verlängert sein
und bietet sich für die Unterbringung von Kabeln für Kamera und Steuerung
an.
Fig. 6 zeigt sehr vereinfacht die perspektivische Darstellung einer im
Kanalrohr 4 angeordneten und an diesem anliegenden Manschette 2
beziehungsweise Innenmuffe 1. Die im Kanalrohr 4 angeordnete und in der
dargestellten Situation voll expandierte Innenmuffe 1 ist ganz schematisch
aufgeschnitten worden, um den Aufbau der Manschette und das
Zusammenwirken mit der Dichtung 3 zu zeigen. Es ist gut zu erkennen, daß
die Innenmuffe 1 sich mit flachen Übergängen gut an die Innenoberfläche
des Kanalrohrs 4 anschmiegt und damit keine großen
Strömungswiderstände im Kanalrohr 4 aufbaut. Dies wird zusätzlich noch
unterstützt durch die leicht linsenförmige Wölbung der äußeren Platte des
Zwingelementes 5.
1
Innenmuffe
2
Manschette
3
Dichtung
4
Kanalrohr
5
Zwingelement
6
Materialstreifen mit Zahnschnitten
7
Windungsabschnitt mit Öffnungsschlitzen
8
Punktschweißung/Schweißpunkte
9
Dichtungsring
10
Abgangsstutzen
11
Steg
13
Bandabschnitt
16
Öffnung/Bohrung
17
Öffnung/Schlitze
15
Kantenschrägung
14
Seitlicher Überstand
18
Zahnschnitte
19
Schlitz
20
Abzweigöffnung
21
Abzweigausnehmung
22
Zahn
100
Packer
101
Doppelrohr, äußeres Rohr
102
Doppelrohr, inneres Rohr
103
Bohrung/Fluidabführung
104
Bohrung/Fluidzuführung
105
Packergebilde
106
Gewebeeinlage
107
Vulkanisierung
109
Schraubring
110
Steg
111
Rohranschluß für Fluidzuführung
112
Decklage
113
Preßhülse/Klemmbuchse
Claims (30)
1. Selbstverriegelnde Innenmuffe zur dichten Anlage an
Rohrinnenwandungen mit einer Manschette (2) aus einem elastischen,
festen und verformbaren Material, die sich an ihren Enden in
Umfangsrichtung überlappt und eine in Umfangsrichtung wirkende Ratsche
aufweist, und einer in Umfangsrichtung umlaufenden Dichtung (3) aus
einem elastischen, komprimierbaren Material, das zwischen Manschette (2)
und der Innenoberfläche des Rohres (4) angeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Manschette (2) aus einem Bandabschnitt (13) mit einer Länge von
mindestens zweifachem Innenumfang des Rohres (4) und einer Dicke von
0,25 bis 2,0, vorzugsweise etwa 0,5 mm besteht und in Windungen
übereinander im Rohrinneren angeordnet ist, die Ränder der inneren
Windung über etwa eine Umfangslänge seitlich überstehen, wobei in
Umfangsrichtung in mindestens einer Reihe, im Falle mehrerer in Reihen
nebeneinander Öffnungen (17) angeordnet sind, deren Abstand in
Umfangsrichtung etwa dem Innenumfang des Rohres (4) entspricht, daß je
Öffnungsreihe (17) mindestens ein Zwingelement (5) vorhanden ist, mit
dem die mindestens zwei übereinanderliegenden Bandwindungen unter
Druck zusammengehalten sind, und daß die Dichtung (3) bis an die
überstehenden Ränder heran angeordnet ist.
2. Innenmuffe gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Zwingelement (5) als Stift ausgebildet ist, an dessen beiden Enden
großflächige Platten quer zur Stiftachse angeordnet sind, von denen
mindestens eine Platte lösbar festgelegt ist, wobei der Abstand zwischen
den Platten verstellbar und der Stift in die Öffnungen (4) der mindestens
zwei übereinanderliegenden Bandwindungen derart einsteckbar ist, daß die
Windungen zwischen den großflächigen Platten unter Druck
zusammengehalten sind.
3. Innenmuffe gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Stift ein Gewinde aufweist, mittels dessen die lösbare Plane durch
Schrauben festlegbar ist.
4. Innenmuffe gemäß Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß
bei mehreren Stiften je Manschette (2) die jeweils außenliegenden Platten
zu einer einzigen Platte zusammengefaßt werden.
5. Innenmuffe gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Öffnungen (17) derart ausgebildet sind, daß die
Öffnung in der inneren Windung eine Bohrung (16) ist, in die das
Zwingelement (5) bzw. der Stift einsteckbar ist, und die Öffnungen (17) in
den weiter außenliegenden Windungen Schlitze in Umfangsrichtung sind,
deren Breite etwa dem Bohrungsdurchmesser entspricht und deren Länge in
Umfangsrichtung es ermöglicht, daß die Windungen bei eingesteckten
Zwingelementen (5) derart sich gegenseitig überlappend in
Umfangsrichtung relativ zueinander verschoben werden können, daß der
Außendurchmesser der Wickelmanschette (2) zwischen einem größten
Durchmesser entsprechend dem Innendurchmesser des Rohres (4) und
einem kleinsten Durchmesser veränderbar ist, der die Manipulation der
Wickelmanschette (2) im Rohrinneren ermöglicht.
6. Innenmuffe gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß an den Seitenkanten der Manschette (2) der Übergang
von der inneren Windung zu der um den Überstand auf beiden Seiten
schmaleren nächstäußeren Windung angeschrägt ist und mit im
wesentlichen gleichem Schrägungswinkel die Endkanten gebrochen sind,
wobei in festgelegter Lage die Anschrägungen (15) an beiden Enden der
inneren Windung derart übereinanderliegen, daß sie beidseitig nach außen
offene V-förmige Ausschnitte bilden.
7. Innenmuffe gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ratsche derart ausgebildet ist, daß auf der
Außenoberfläche der inneren Windung ein Materialstreifen (6) befestigt,
vorzugsweise in geringem Abstand von der Endkante der inneren Windung
durch Schweißpunkte (8) angeheftet ist, wobei der Materialstreifen (6) in
Umfangsrichtung hintereinander quer dazu verlaufende Zähne (22)
aufweist, die gegen entsprechende Widerlager an der nächst äußeren
Windung festlegbar sind.
8. Innenmuffe gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
Materialstreifen (6) aus hartem Material mit Federeigenschaften,
vorzugsweise aus Edelstahl von etwa 0,5 mm Dicke besteht und die Zähne
(22) so ausgebildet sind, daß sie quer zur Umfangsrichtung verlaufend in
den Materialstreifen (6) eingeschnitten sind, wobei die beiden Enden des
Schnittes derart gebogen auslaufen, daß das Schnittende in
Umfangsrichtung verläuft, und daß das Widerlager in der nächstäußeren
Windung dadurch gebildet ist, daß quer zur Umfangsrichtung Schlitze (19)
im Manschettenmaterial vorhanden sind, deren in Wickelrichtung vordere
Kante das Widerlager darstellt, und die äußere Windung so lang ist, daß sie
die Schlitze (19) in der nächstinneren Windung abdeckt.
9. Innenmuffe gemäß Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß
Zahnschnitte (18) und Öffnungsschlitze (9) mit Abständen in
Umfangsrichtung zueinander angeordnet sind, die bei Zahnschnitten (18)
und Öffnungsschlitzen (19) unterschiedlich, zwischen den verschiedenen
Zahnschnitten und den verschiedenen Öffnungsschlitzen jedoch jeweils
gleich groß sind, wobei die Teilung der Abstände zwischen den
Zahnschnitten (18) sich zu der Teilung der Abstände zwischen den
Öffnungsschlitzen (19) ähnlich einer Nonius-Teilung darstellt.
10. Innenmuffe gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Ratsche für Rohrleitungen kleiner etwa 250 mm Durchmesser aus 10
Zahnschnitten mit einem Abstand zueinander in Umfangsrichtung von
jeweils 21,5 mm und 11 Schlitzen (19) von 5 mm Breite und 20 mm
Abstand in Umfangsrichtung und für Rohrleitungen größer etwa 250 mm
Durchmesser aus 10 Zahnschlitzen (19) mit einem Abstand von 22,5 mm
und jeweils 15 Schlitzen (19) von 5 mm Breite und einem Rasterabstand
von 20 mm in Umfangsrichtung gebildet wird.
11. Innenmuffe gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß sie in Umfangsrichtung zentral eine Öffnungsreihe und
in gleichen Abständen davon auf beiden Seiten je eine Ratschenreihe
aufweist.
12. Innenmuffe gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß sie in Umfangsrichtung zentral eine Ratschenreihe und
auf beiden Seiten davon in gleichem Abstand jeweils eine Öffnungsreihe
aufweist.
13. Innenmuffe gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß in Umfangsrichtung jeweils n Öffnungsreihen und
n ± 1 Ratschenreihen im wesentlichen parallel zueinander vorhanden sind,
wobei die Abstände der Reihen zueinander symmetrisch sind.
14. Innenmuffe gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Dichtung in Umfangsrichtung Rippen aufweist, die
gegen die Rohrinnenwand anliegen.
15. Innenmuffe gemäß Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
Rippen parallel nebeneinander angeordnet sind und eine spitze Oberkante
aufweisen.
16. Innenmuffe gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß jede Windung eine zentrale Abzweigöffnung (20)
aufweist, wobei die Öffnung (20) in der äußeren Windung dem
Durchmesser eines Leitungsabzweigs entspricht und von einem senkrecht
zur Windung stehenden Steg (11) umgeben ist, und die Öffnungen (20) in
den innenliegenden Windungen einen etwas größeren Durchmesser als die
in der äußeren Windung aufweisen, wobei die Öffnungen in
Umfangsrichtung einen Abstand haben, der dem Rohrinnenumfang unter
Berücksichtigung der Materialstärken entspricht, und um den Steg herum
eine umlaufende Dichtung (9) zwischen äußerer Windung und Rohr-
Innenwand vorgesehen ist.
17. Innenmuffe gemäß Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der
Steg (11) über den gesamten Umfang dieselbe Höhe hat.
18. Innenmuffe gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß sie je Öffnungsreihe (17) mehr als ein Zwingelement
(5) oder einen Stift aufweist.
19. Packer zur Aufbringung eines radial nach außen gerichteten Drucks,
aufweisend
- - ein doppelwandiges Rohr, dessen konzentrische Rohrwände (101, 102) einen abgedichteten ringförmigen Raum umschließen, der über mindestens zwei im äußeren Rohr vorhandene Bohrungen (103, 104) zugänglich ist,
- - zwei umlaufende ringförmige Stege (110), die auf dem äußeren Rohr (101) in Längsrichtung zueinander beabstandet befestigt sind, wobei mindestens eine Bohrung (103) zwischen den Stegen (110) und mindestens eine Bohrung (104) außerhalb der Stege angeordnet ist,
- - ein schlauchförmig zwischen den Stegen angeordnetes Packergebilde (105), dessen Innenfläche am äußeren Rohr (101) dicht anliegt und außen umliegend im jeweiligen Endbereich durch eine ringförmige stabile Ummantelung (113) auf dem Doppelrohr festgelegt ist,
- - zwei Ringe (109), die jeweils von außen axial auf die Stege (110) aufschraubbar sind und in aufgeschraubter Position axial am äußeren Ende der Ummantelung (113) anliegen,
- - eine schlauchförmige Decklage (112), die axial zwischen den beiden Ummantelungen (113) außen um das schlauchförmige Packergebilde (105) angeordnet ist und vorzugsweise in den Endbereichen eine verstärkende Gewebeeinlage (106) aufweist.
20. Packer gemäß Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die stabile
Ummantelung (113) als Preßhülse oder Rohrschelle ausgebildet und das
Packergebilde (105) zumindest in den Endbereichen, die durch die
Preßhülsen (113) abgedeckt sind, durch Vulkanisieren (107) auf dem
Außenrohr (101) befestigt ist.
21. Packer gemäß Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß
das Packergebilde (105) in dem Bereich, der innen am äußeren Rohr (101)
befestigt und der außen zumindest durch die Preßhülse (113) abgedeckt ist,
eine Gewebeverstärkung (106) aufweist.
22. Packer gemäß einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß die mindestens eine Bohrung (103) im Außenrohr
(101) zwischen den Stegen (110) in dem Bereich angeordnet ist, der unter
dem nicht auf dem Außenrohr (101) befestigten Packergewebe (105) liegt.
23. Packer gemäß einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch
gekennzeichnet, daß die Außendurchmesser der auf die Stege (110)
aufgeschraubten Ringe (109) und der die Endbereiche des Packergebildes
umschließenden Preßhülsen (113) etwa gleich groß sind.
24. Packer gemäß einem der Ansprüche 19 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, daß an der mindestens einen außerhalb der ringförmigen
Stege (110) angeordneten Bohrung (104) eine Fluidzuführung (111) dicht
angeschlossen ist, wobei die Zuführung in radialer Richtung nicht über die
Außenkontur der aufgeschraubten Ringe (109) und der Preßhülsen
hinausragt.
25. Packer gemäß einem der Ansprüche 19 bis 24, dadurch
gekennzeichnet, daß das innere Rohr (102) zumindest an einem Ende über
die Doppelrohrausbildung hinausragt und an dem überstehenden Teil eine
Kamera angeordnet ist, deren Verkabelung durch das Innenrohr (102) zur
auf der gegenüberliegenden Seite angeordneten Manipulierstation führbar
ist.
26. Packer gemäß einem der Ansprüche 19 bis 25 zur Verwendung mit
einer Innenmuffe gemäß einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß die Erstreckung der Packer-Decklage (112) in axialer
Richtung des Doppelrohres (101, 102) mindestens der Breite der
Innenmuffe (1) entspricht.
27. Verfahren zur Innenabdichtung von Rohrleitungen oder Kanälen,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Innenmuffe (1) gemäß einem der
Ansprüche 1 bis 18 in ein abzudichtendes oder abzustützendes Rohr (4)
eingebracht und an der abzudichtenden Stelle positioniert wird, ein Packer
(100) gemäß einem der Ansprüche 19 bis 26 innerhalb der Innenmuffe (1)
positioniert wird und derart mit Fluiddruck beaufschlagt wird, daß sich sein
Außendurchmesser radial vergrößert, wodurch die Windungen der Rohr-
Innenmanschette unter Vergrößerung des Durchmessers relativ zueinander
verschoben werden, bis sich die äußere Windung mit der Dichtung (3) fest
an die Innenwandung des Rohres (4) oder des Kanals anlegt und der seitlich
überstehende Teil der inneren Windung derart in Richtung Rohrinnenwand
abgewinkelt wird, daß die seitlichen Kanten fest an der Rohrinnenwand
anliegen, wobei die Zähne (22) der zwischen den Windungen angeordneten
Ratsche gegen das Widerlager der zugeordneten Öffnungsschlitze (19)
verriegeln, so daß nach Verriegelung der Packer (100) entspannt und aus
der Rohrleitung (4) zurückgezogen werden kann.
28. Verfahren gemäß Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die
Windungen der Rohr-Innenmanschette beim Einbringen in das Rohr (4)
unter Druck zusammengepreßt und durch die Zwingelemente (5) fest
eingespannt werden.
29. Verfahren gemäß Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, daß
der Packer (100) mit Hilfe einer Kamera in der Rohrleitung (4) zur
abzudichtenden Stelle geführt wird, wobei die Verkabelung der Kamera
durch den Kanal innerhalb des inneren Rohres (102) des Packers (100)
geführt und zur Rohrzugangsstelle weitergeleitet wird.
30. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 27 bis 29, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rohr-Innenmanschette vor Einbringung in das
Rohr (4) auf dem Packer (100) angeordnet und derart in das Rohr
eingebracht wird.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19910522A DE19910522C1 (de) | 1999-03-10 | 1999-03-10 | Rohrinnenmuffe mit Manschette und Packer sowie Verfahren zur Innenabdichtung von Rohrleitungen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19910522A DE19910522C1 (de) | 1999-03-10 | 1999-03-10 | Rohrinnenmuffe mit Manschette und Packer sowie Verfahren zur Innenabdichtung von Rohrleitungen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19910522C1 true DE19910522C1 (de) | 2000-12-14 |
Family
ID=7900376
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE19910522A Expired - Fee Related DE19910522C1 (de) | 1999-03-10 | 1999-03-10 | Rohrinnenmuffe mit Manschette und Packer sowie Verfahren zur Innenabdichtung von Rohrleitungen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19910522C1 (de) |
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