DE20013470U1 - Hygienepapier - Google Patents
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Description
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83 232 v6/kt
SCA HYGIENE PRODUCTS GmbH
Sandhofer Str. 17
68305 Mannheim
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Hygienepapier zur Anwendung in verschiedenartigsten Gebieten. Beispielsweise kann das Papier als Toilettenpapier oder Wischtuch, etwa im Großverbrauchersektor, eingesetzt werden, aber auch Papiere wie Handtücher, Küchentücher, Haushaltstücher, Abschminktücher, Taschentücher, Einmalwaschlappen oder ähnliches, hauptsächlich zur Anwendung im Haushaltsbereich, sind unter dem Begriff "Hygienepapier" zu verstehen.
Aus der obigen Aufzählung wird deutlich, dass Hygienepapiere für eine Vielzahl von Anwendungszwecken sowohl im Haushaltsbereich als auch bei Großverbrauchern eingesetzt werden. Je nach Anwendungszweck werden die Produkte aus Tissuepapier bzw. aus ungewebtem Vlies hergestellt.
Auch die Art der Präsentation bzw. Verpackung richtet sich nach dem Anwendungszweck. Beispielsweise werden Toilettenpapier und Handtücher für den Großverbrauchermarkt in großen Rollen angeboten. Dabei können die einzelnen Blätter durch eine Perforation von dem ansonsten durchgängigen Papier trennbar sein. Diese großen Rollen
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werden, beispielsweise in der Gastronomie, in entsprechende Behälter (Dispenser) eingesetzt, von denen der einzelne Verbraucher das Hygienenpapier entnimmt. Dabei sind die Behälter oftmals undurchsichtig bzw. nur sehr beschränkt durchsichtig gestaltet, so dass von außen nicht ersichtlich ist, wie viel unverbrauchtes Produkt noch auf der Rolle ist.
Andererseits werden auch Hygienepapiere für den Heimsektor oftmals in geschlossenen Verpackungen angeboten bzw. sind zum Einsatz in weitgehend geschlossenen Dispensern mit einer Ausgabeöffnung geeignet. Die geschlossene Verpackung für Hygienepapieren in weitgehend geschlossenen Behältnissen und die Verwendung von Dispensern wird gewählt, um sicherzustellen, dass jedes Tuch bzw. Blatt hygienisch ist und bis zum Zeitpunkt der Entnahme hygienisch bleibt. Insbesondere sollen die in einer Rolle innen liegenden Blätter die gesamte Rolle oder die Blätter, die zuletzt entnommen werden, also z. B. unten liegen, geschützt werden. Beispielsweise werden Küchentücher ebenfalls in Rollenform angeboten. Die Rollen können in weitgehend geschlossene Behältnisse die in den Küchen vorhanden sind eingelegt werden, so dass ein bequemes Entnehmen der einzelnen Papiere, die wiederum durch Perforation von dem verbleibenden Papier trennbar sind, möglich ist. Abschminktücher oder Einmalwaschlappen sind beispielsweise in Schachteln verpackt, die eine Vielzahl von voneinander getrennten Blättern der Papiere umfassen. Dabei werden die einzelnen Blätter bisweilen so gefaltet, dass beim Entnehmen eines Blattes das nächste bereits zur Ausgabeöffnung gezogen wird, so dass auch das nächste Blatt anschließend bequem entnommen werden kann. Auch hier sind die Verpackungen meistens weitgehend geschlossen und oftmals so gestaltet, dass die Papierrestmenge von außen nicht ohne weiteres erkennbar ist.
Stand der Technik
Das Anbieten von Hygienepapieren in Rollenform bzw. in Stapelform, wobei die einzelnen Blätter durch geeignete Faltungen bzw. durch Perforationen miteinander verbunden sind, ist in der Technik wohl bekannt. Es ist ebenfalls bekannt, diese Stapel bzw. Rollen in weitgehend nicht einsehbare Behältnisse zu verpacken bzw. sie zum Einsatz in solchen Behältnissen geeignet zu machen, so dass für den Verbraucher von außen nicht erkennbar ist, wie viel Papier noch in der Verpackung bzw. im Dispenser vorhanden ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Hygienepapier vorzusehen, bei dem der Verbraucher auch vor dem vollständigen zu Ende Gehen des Papiers feststellen kann, dass das Papier kurz vor dem Ausgehen ist, ohne den Dispenser (Spender) öffnen zu müssen.
Diese Aufgabe wird durch ein Hygienepapier mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Der Erfindung liegt der Gedankte zugrunde, ein herkömmliches Hygienepapier in Rollen oder in Stapelform mit einer Markierung zu versehen, die so angebracht ist, dass sie dann erscheint, wenn nur noch eine vorbestimmte Restpapiermenge vorhanden ist. Diese Markierung wird daher auf dem Endbereich (bzgl. der Verbrauchsrichtung) des Hygienepapiers angebracht. Es ist dabei nicht ausschlaggebend, ob die Markierung über der gesamten Papierfläche (etwa in Form des vollständigen Einfärben des Papiers im Endbereich) bzw. nur über einem Teilbereich davon vorhanden ist, solange sie für den Verbraucher bzw. eine Kontrollperson sichtbar wird, wenn nur noch eine vorbestimmte Restpapiermenge im Behälter ist. Da aus den bekannten Behältnissen (Verpackung bzw. Aufbewahrungsbehältnis) normalerweise das als nächstes zu verbrauchende Blatt Papier herausragt, ist die Markierung auf diesem Blatt leicht zu erkennen, wenn nur noch eine verbleibende Restpapiermenge vorhanden ist und der Endbereich mit der Markierung versehen ist.
Selbstverständlich ist es möglich, nicht jedes Blatt mit einer Markierung zu versehen, das sich im gekennzeichneten (markierten) Endbereich befindet. Allerdings ist dies vorteilhaft, da dann sichergestellt bleibt, dass eine zufällig überprüfende Kontrollperson nicht ungünstigerweise ein nicht markiertes Blatt sieht, das aus dem Dispenser herausragt, obwohl bereits der insgesamt markierte Endbereich
des Papiers erreicht ist. Dies würde zu einer Fehlinterpretation der Restpapiermenge führen. Somit ist es vorzuziehen, dass die Markierung ab einer gewissen verbleibenden Restmengen Papier durchgängig auf jedem Blatt vorgesehen ist.
Je nach Darbietungs- und Aufbewahrungsart des Papiers ist es angebracht, die Markierung auch auf den (sehr schmalen) Seiten sichtbar zumachen bzw. so zu gestalten, dass sie im gefalteten Zustand der Papiere bei einer Ansicht des Stapels von einer oder mehreren Seiten erkennbar ist. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn der Dispenser mit einem Sichtfenster ausgestattet ist.
Vorteilhafte Ausführungsformen sind durch die übrigen Ansprüche gekennzeichnet.
Vorteilhafterweise besteht die Markierung aus einer farbigen Linie bzw. Streifen. Dabei ist die Farbe der Linie nicht ausschlaggebend, es sollte jedoch eine deutlich erkennbare Farbe gewählt werden, die sich gut von der Farbe des Papiers abhebt. Beispielsweise ist für ein weißes Papier eine rote Linie gut geeignet.
Die farbige Linie kann durchgezogen sein, sie kann aber auch aus einer punktierten Linie, einer anderweitig unterbrochenen Linie oder einer Musterlinie bestehen.
Dabei verläuft die Linie vorteilhafterweise im Wesentlichen parallel zu einer Längskante des Papiers, so dass sie sich in Verbrauchsrichtung erstreckt. Die Linie kann beispielsweise am Rand des Papiers angebracht sein. Alternativ dazu kann sie jedoch auch in der Mitte angebracht sein. Insbesondere wenn das Papier an sich nicht bedruckt werden soll, ist eine Linienmarkierung am Rand vorzuziehen.
Alternativ dazu verläuft die Linie im Wesentlichen diagonal über das Papier, so dass sie dort, wo sie beginnt, in der Nähe einer der Längskanten ist, und dort wo sie endet, an der gegenüberliegenden Kante nahezu anliegt. Dies ermöglicht es, dass der Verbraucher in etwa abschätzen kann, wie viel der markierten Restpapiermenge bereits verbraucht ist, wann er ein markiertes Blatt sieht. Es ist somit eine genauere Einschätzung der Restpapiermenge möglich, da sich die Position der Linie auf jedem Blatt abhängig von der Restpapiermenge im Endbereich des Papiers ändert.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform wird die Markierung selbst zum Ende des Papiers hin verändert. Dies dient ebenfalls dazu, den Verbraucher zusätzlich zu warnen, wenn nur noch eine geringe Restpapiermenge, die geringer ist als die durch die Markierung insgesamt angezeigte Restpapiermenge, im Dispenser verbleibt. Dadurch kann der Benutzer von Tissueprodukten bzw. von ungewebten Vliesprodukten einfach abschätzen, ob das Produkt gegen ein Neues ausgetauscht werden muss oder ob die verbleibende Menge noch für weitere Anwendungen ausreicht.
Diese Veränderung der Markierung zum Ende hin kann beispielsweise durch einen Farbwechsel der Markierung erzeugt werden. Alternativ dazu ist es möglich, die Gestalt der Markierung zum Ende des Papiers hin zu verändern. Beispielsweise ist es denkbar, dass die Markierung zum Ende des Papiers hin um einen zweiten bzw. dritten oder weiteren Streifen ergänzt wird, der parallel zu dem ersten Streifen ist, wenn die Markierung in Streifenform aufgebracht ist.
Eine andere Möglichkeit besteht beispielsweise darin, die Markierung, also z.B. den Streifen, zu verdicken bzw. zu verdünnen.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird die Veränderung der Markierung zum Ende des Papiers hin dadurch
erzielt, dass die Lage der Markierung verändert wird. Beispielsweise kann in einem letzten Endbereich, eine linienförmige Markierung vom Randbereich in die Mitte verlagert werden.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform beginnt die Markierung dann, wenn noch 50% der Gesamtpapiermenge vorhanden sind. D.h. der Endbereich entspricht 50% der Gesamtpapiermenge. Dies ist insbesondere für Großverbraucher sinnvoll, bei denen einerseits große Mengen an Papier verbraucht werden und andererseits die Kontrolle der Restmenge des Papiers nicht regelmäßig sondern in Intervallen stattfindet. Alternativ dazu sind auch Anfangspositionen der Markierungen sinnvoll, wenn noch 30% des Gesamtpapiers bzw. 10% des Gesamtpapiers vorhanden sind.
Bei der Wahl der Anfangsposition der Markierung, also bei der Definition des Endbereichs des Papiers, ist insbesondere auf den Verwendungszweck und den Anwendungssektor abzuzielen. So ist beispielsweise bei einem Privatverbraucher mit einer insgesamt kleineren Verbrauchsmenge und regelmäßiger Überprüfung zu rechnen, so dass ein Endbereich, der 10% des Gesamtpapiers entspricht, für die Markierung ausreichend erscheint. Ebenfalls ist die Markierungslänge darauf abzustimmen, wie groß die Packung des Papiers bzw. Tissueprodukts ist. Eine große Tissueproduktpackung verlangt nur einen kleineren Prozentsatz des Produkts, der markiert ist, ohne dadurch ein überraschendes Auslaufen bzw. Ausgehen des Produkts zu riskieren. Die bevorzugte Seite ist die Seite, die dem Verbraucher zugewandt ist.
Die Markierung, die außer durch aufgedruckte Muster auch durch Prägungen oder andere geeignete Maßnahmen in das Produkt eingebracht werden kann, ist für alle Arten von nicht gewebten Tüchern und Tissueprodukten geeignet, die von einem weitgehend geschlossenen Dispenser ausgegeben werden. Wie bereits erwähnt wurde, werden diese Produkte hauptsächlich
innerhalb des Großverbrauchermarkts verwendet, sie können jedoch auch für Privathaushalte verwendet werden, wobei sie dann insbesondere auf gefaltete Produkte in geschlossenen Schachteln Anwendung finden, wie beispielsweise Gesichtstücher. Es ist ebenfalls bereits erwähnt worden, dass es unerheblich ist, ob das Produkt in Rollenform oder gestapelt vorliegt. Die Produkte können dabei ein kontinuierliches Produkt sein, ein kontinuierliches Produkt, dass durch beispielsweise durch eine Perforation in einzelne Tücher leicht trennbar ist, oder als getrennte Tücher (Blätter) vorhanden sein.
Im Fall von gestapelten Tüchern und auch im Fall von Rollentüchern ist es, je nach Art des Dispensers bzw. der Verpackung dabei angebracht, die Markierung auf der Hauptfläche des Produkts, also im Wesentlichen der Blattfläche aufzubringen, oder so, dass sie, insbesondere bei einem gestapelten Produkt, von der Seite bzw. mindestens einer Seite des Produkts gut erkennbar ist.
Nachfolgend wird die Erfindung rein beispielhaft anhand der beigefügten Figuren beschrieben, in denen:
Fig. 1 ein Hygienepapier in Rollenform in einer ersten Ausfuhrungsform der Erfindung zeigt;
Fig. 2 ein Hygienepapier in Rollenform in einer zweiten Ausfuhrungsform der Erfindung zeigt; und
Fig. 3 ein Hygienepapier in gestapelter Form in einer Ausführung der Erfindung zeigt.
In Fig. 1 ist ein Hygienepapier 5 in perspektivischer Ansicht gezeigt, das auf einer Rolle 6 aufgerollt ist. Durch den Kreis 3 wird angegeben, wie groß die Rolle im ursprünglichen Zustand etwa ist. Ein Bereich, der als nächstes zum Verbrauch kommt, ist von der Rolle abgewickelt dargestellt. Dabei ist die noch verbleibende Restpapiermenge auf der Rolle 6, einschließlich des abgewickelt dargestellten Bereichs, im Wesentlichen identisch mit einem Endbereich 1 des Papiers, der eine Markierung 2 aufweist.
Wie aus Fig. 1 zu entnehmen ist, ist die Markierung 2 in diesem Fall streifenförmig gestaltet. Die Streifen, die beispielsweise durch farbige Markierungslinien gebildet sein können, erstrecken sich jeweils im Wesentlichen parallel zu der Längskante des Papiers 5.
Fig. 1 zeigt ferner schematisch, dass die Markierung 2, die im Endbereich 1 des Tissuepapiers vorhanden ist, zum Ende des Papiers hin verändert sein kann. Im in Fig. 1 dargestellten Fall wird die Veränderung durch zusätzliche, zum ersten Streifen parallele Streifen erzeugt. Durch die Anzahl der
Streifen, die sich parallel zueinander erstrecken, kann der Verbraucher somit abschätzen, wie viel Hygienepapier noch auf der Rolle verbleibt, selbst wenn er die Gesamtpapierrestmenge 1 aufgrund einer (nicht dargestellten) undurchsichtigen Verpackung bzw. eines undurchsichtigen Dispensers nicht sieht.
In Fig. 2 ist eine ähnliche Konfiguration wie in Fig. 1 dargestellt. Das Hygienepapier ist wiederum in Rollenform vorgesehen, wobei die Rolle bereits zum Großteil verbraucht ist, so dass ein Endbereich 1 des Papiers als Papierrestmenge noch auf der Rolle 6 verbleibt. Die anfängliche Menge des Papiers ist beispielsweise so, dass eine Rolle vom Durchmessers des Kreises 3 gebildet ist. Im vorliegenden Fall bedeutet dies etwa, dass der Endbereich des Hygienepapiers etwa 30% der Gesamtpapiermenge umfasst. Dies ist jedoch nicht beschränkend zu verstehen, so dass auch andere Prozentbereiche als Endbereich angesehen werden können und entsprechend gekennzeichnet werden können.
Die Markierung in dieser zweiten Ausführungsform ist in der Form einer Linie 2, die diagonal über die Fläche des Tissuepapiers bzw. Hygienepapiers verläuft. Dies bedeutet insbesondere, dass die Markierung an einer Kante 7 des Papiers beginnt und sich diagonal über die Fläche des Papiers zur gegenüberliegenden Kante 8 erstreckt, so dass ein diagonaler Streifen insgesamt auf dem Tissuepapier 5, und insbesondere dessen Endbereich 1, gebildet wird. Dadurch kann der Verbraucher abschätzen, wenn er den Streifen sieht, wie viel verbleibende Restpapiermenge noch vorhanden ist, je nach dem wieweit der Streifen "gewandert" ist. Befindet sich der Streifen nahe der Ausgangskante 7, so ist noch eine verhältnismäßig große Restpapiermenge vorhanden, die weitgehend dem gekennzeichneten Endbereich entspricht. Ist jedoch der Streifen bereits nahe an der Kante 8 (linke Kante in der Zeichnung), so ist das Hygienepapier bald zu Ende.
Auch in Fig. 2 ist die Markierung beispielsweise durch eine farbigen Streifen gebildet, wobei deutlich ist, dass eine gut von der Papierfarbe zu unterscheidende und sich abhebende Farbe gewählt ist. Alternativ dazu sind selbstverständlich auch andere Kennzeichnungsmöglichkeiten denkbar, beispielsweise Perforierungen oder Rändelungen.
In Fig. 3 ist schließlich ein Stapel von Tissuepapieren 4 in der Seitenansicht dargestellt. Dabei können entweder einzelne Papiere vorliegen, die möglicherweise ineinander gefaltet sind, es kann jedoch auch ein durchgängiges Papier entsprechend gefaltet sein. Die einzelnen Papiere können ineinander eingreifend oder ohne Eingriff aufeinander gestapelt sein. In Fig. 3 ist der Verbrauch des Papiers so, dass zunächst die Papiere unten in der Figur entnommen werden. Das letzte Papier, das zu entnehmen ist, ist dasjenige, das ganz oben auf dem Stapel liegt.
Auf den Papieren 4 ist in einem Endbereich des Stapels (etwa 50% der Gesamtpapiermenge) eine Markierung 2 angebracht, die von mindestens einer Seite gut sichtbar ist. Die Markierung ist also nicht nur auf der Hauptfläche des Blatts sondern auch auf mindestens einer der Seitenkanten, die eine Faltkante sein können, erkennbar. Dabei kann die Markierung entweder über das gesamte Papier verlaufen und durch das Falten auch auf der Seite sichtbar werden, sie kann aber auch ausschließlich auf eine bzw. mehrere Seiten aufgedruckt sein.
Die Markierung 2 ist wiederum in Form eines Streifens, der an einer (rechten) Kante des Papiers bzw. der Papiere beginnt und an einer der ersten Kante gegenüberliegenden Kante (linke Kante) des Papiers endet. Durch die Diagonalität des Streifens wird sichergestellt, dass ein Verbraucher, wenn er sich bereits im Endbereich des Papiers befindet, einfach feststellen kann, ob noch eine ausreichende Restpapiermenge für einige Anwendungen vorhanden ist, oder ob das
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Tissueprodukt bzw. nicht gewebte Fließprodukt direkt ausgetauscht werden sollte.
Im Falle von gestapelten Papier ebenso wie im Falle von rollenförmigen Papier ist dabei denkbar, die Markierung so anzubringen, dass sie nur auf den entnommenen Blättern sichtbar ist. Es ist jedoch, insbesondere wenn die Markierung seitlich an den Stapeln bzw. Rollen zu erkennen ist, auch denkbar, dass diese zusätzlich durch ein Sichtfenster im Dispenser erkennbar ist.
Der wesentliche Aspekt der vorliegenden Erfindung liegt darin, dass ein Hygienepapier so gekennzeichnet wird, dass ein Verbraucher bzw. eine Kontrollperson ohne Öffnen des Dispensers bzw. der Verpackung feststellen kann, wenn nicht mehr genügend bzw. nur noch eine verhältnismäßig geringe Restpapiermenge vorhanden ist. Dazu wird auf einem Endbereich des Hygieneprodukts eine entsprechende Markierung angebracht.
Claims (11)
1. Hygienepapier (5) zur Aufbewahrung in einem weitgehend geschlossenen Spender wobei das Papier eine definierte Verbrauchsrichtung hat, so dass ein Anfang und ein Ende des Papiers vorgesehen ist, wobei ein vor dem Ende vorgesehener Endbereich (1) des Hygienepapiers (5) mit einer Markierung (2) zum Anzeigen der Restpapiermenge versehen ist.
2. Hygienepapier (5) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung (2) aus einer farbigen Linie, einer Perforation und (oder) Rändelung besteht.
3. Hygienepapier (5) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Linie im wesentlichen parallel zu einer Längskante (7, 8) des Papiers verläuft.
4. Hygienepapier (5) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Linie im wesentlichen diagonal über das Papier verläuft.
5. Hygienepapier (5) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung (2) zum Ende des Papiers hin verändert ist.
6. Hygienepapier (5) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Veränderung durch einen Farbwechsel der Markierung (2) erzeugt wird.
7. Hygienepapier (5) nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Gestalt der Markierung (2) zum Ende des Papiers hin verändert ist.
8. Hygienepapier (5) nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Lage der Markierung (2) zum Ende des Papiers hin verändert ist.
9. Hygienepapier (5) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mit der Markierung (2) versehene Endbereich (1) 50% des Gesamtpapiers einnimmt.
10. Hygienepapier (5) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mit der Markierung (2) versehene Endbereich (1) 30% des Gesamtpapiers einnimmt.
11. Hygienepapier (5) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mit der Markierung (2) versehene Endbereich (1) 10% des Gesamtpapiers einnimmt.
Priority Applications (1)
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Cited By (2)
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|---|---|---|---|---|
| WO2012000560A1 (en) * | 2010-07-02 | 2012-01-05 | Sca Hygiene Products Ab | Dispenser and roll of flexible sheet material |
| IT201800020569A1 (it) * | 2018-12-20 | 2020-06-20 | Andrea Bernacchi | Un rotolo di carta della tipologia "tissue" configurato in modo tale da indicare quando il rotolo è in procinto di terminare |
-
2000
- 2000-08-04 DE DE20013470U patent/DE20013470U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (4)
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|---|---|---|---|---|
| WO2012000560A1 (en) * | 2010-07-02 | 2012-01-05 | Sca Hygiene Products Ab | Dispenser and roll of flexible sheet material |
| US8599007B2 (en) | 2010-07-02 | 2013-12-03 | Sca Hygiene Products Ab | Dispenser and roll of flexible sheet material |
| RU2533094C2 (ru) * | 2010-07-02 | 2014-11-20 | Ска Хайджин Продактс Аб | Диспенсер и рулон гибкого листового материала |
| IT201800020569A1 (it) * | 2018-12-20 | 2020-06-20 | Andrea Bernacchi | Un rotolo di carta della tipologia "tissue" configurato in modo tale da indicare quando il rotolo è in procinto di terminare |
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Legal Events
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Effective date: 20010111 |
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Effective date: 20031015 |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20060908 |
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| R158 | Lapse of ip right after 8 years |
Effective date: 20090303 |