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DE20013446U1 - Kabine mit wenigstens drei Seitenwänden und einem Dach - Google Patents

Kabine mit wenigstens drei Seitenwänden und einem Dach

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Publication number
DE20013446U1
DE20013446U1 DE20013446U DE20013446U DE20013446U1 DE 20013446 U1 DE20013446 U1 DE 20013446U1 DE 20013446 U DE20013446 U DE 20013446U DE 20013446 U DE20013446 U DE 20013446U DE 20013446 U1 DE20013446 U1 DE 20013446U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cabin
mast
support structure
cables
roof
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20013446U
Other languages
English (en)
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SIG SCHUERMANN ING GmbH
Original Assignee
SIG SCHUERMANN ING GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by SIG SCHUERMANN ING GmbH filed Critical SIG SCHUERMANN ING GmbH
Priority to DE20013446U priority Critical patent/DE20013446U1/de
Publication of DE20013446U1 publication Critical patent/DE20013446U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H5/00Buildings or groups of buildings for industrial or agricultural purposes
    • E04H5/02Buildings or groups of buildings for industrial purposes, e.g. for power-plants or factories

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Support Of Aerials (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Kabine mit wenigstens drei Seitenwänden und einem Dach.
25 Es sind eine Vielzahl von Kabinen, insbesondere für die Aufnahme von technischen Geräten, bekannt. Beispielsweise im Mobilfunkbereich finden derartige Kabinen Anwendung. Für die Übertragung der notwendigen Daten im Mobil-
30 funkbereich müssen in bestimmten Abständen Sendemasten vorgesehen sein, damit eine möglichst flächendeckende Funkverbindung gewährleistet wird. Die technischen Geräte, die für die Übertragung notwendig sind, werden bei-
35 spielsweise in diesen Kabinen untergebracht.
Nachteilig bei diesen Kabinen ist, daß - abhängig von ihrer Größe - unter Umständen eine Baugenehmigung erforderlich ist, so daß die 40 Kosten für die Errichtung derartiger Kabinen relativ hoch liegen. Weiterhin nachteilig ist,
HypoVereinsbank, Kto.Nr. 2 760165&thgr;75,££2:*700202 7&agr;* ! 1 '. '.
·'· *··interne!: www.maute.de
Im Heidewinkel 25a 40625 Düsseldorf Telefon 0211/20 99 43-0 Telefax 0211 /20 99 43-15 e-mail: duesseldorf@maute.de
WOLFRATSHAUSEN
MARION HEMMERLING Rechtsanwältin
Dr. WILHELM HEUER Patentanwalt, Dipl.-Phys. European Patent Attorney
Am Floßkanal 7
82515 Wolfratshausen
Telefon 08171 /4187
Telefax 08171 /4187
e-mail: wolfratshausen@maute.de
WEILHEIM
RÜDIGER IMGART Rechtsanwalt
Münchener Straße 19 82362 Weilheim Telefon 0881 /98 99 Telefax 0881 /98 99 e-mail: weilheim@maute.de
MADRID
JAVIER GÄLVEZ PANTOJA Abogado, Asesor Fiscal y Auditor spanischer Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Plaza de Santo Domingo E-19001 Guadalajara Telefon+34-949 247 Telefax +34-949 254 e-mail: madrid@maute.de
ALICANTE
BEATRIZ ALFONSO-LANDGRAF Abogada/spanische Rechtsanwältin und Steuerberaterin
ANNETTE KREUZKAMP European Trademark Attorney
Dr. THOMAS THIELE European Trademark Attorney
Dr. WILHELM HEUER European Trademark Attorney
Paseo Explanada de
Espana No. 1,4-Izda
E-03002 Alicante !Telefon +34 -96 52 00 !Telefax+34-9652 00 !e-mail: alicante@maute.de
M AUTE
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daß sie nur für die Aufnahme der notwendigen technischen Geräte und dergleichen dienen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine eingangs genannte Kabine derartig weiterzuentwickeln, daß eine derartige Kabine in größerem Umfang genutzt werden kann.
Die Erfindung wird dadurch gelöst, daß die Kabine mit wenigstens einem Mast für die Aufnahme wenigstens einer Antenne, insbesondere für die Übertragung von Daten im Mobilfunkbereich oder dergleichen, verbindbar ist.
Dies hat den Vorteil, daß die Antenne unmittelbar mit der Kabine verbunden ist, so daß der Mast nicht auf einem speziellen Fundament oder dergleichen installiert werden muß. Außerdem ist hierbei eine sehr viel einfachere Verbindung des Mastes mit den technischen Geräten, die üblicherweise in den Kabinen untergebracht werden, gewährleistet. Weiterhin werden dadurch Gesamtkonstruktionen möglich, die baugenehmigungsfrei sind und trotzdem eine ausreichend hohe Leistungsfähigkeit aufweisen. Außerdem reduziert sich der für die Kabine und den Mast benötigte Platzbedarf.
Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß der Mast auf dem Dach der Kabine befestigbar ist.
Vorteilhaft ist dieses, da sich die relative Höhe des Mastes um die Höhe der Kabine verlängert, so daß eine bessere Funkübertragung gewährleistet ist.
30
Eine andere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß der Mast an einer Seitenwand der Kabine befestigbar ist.
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Eine Befestigung des Mastes an der Kabine sollte von den räumlichen und örtlichen Gegebenheiten abhängig gemacht werden.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die maximale Höhe der Kabine vier Meter beträgt.
Diese Kabine hat den Vorteil, daß gemäß bespeilsweise der Landesbauordnung von Nordrhein-Westfalen, die seit Juli 2000 in Kraft sind, derartige Kabinen genehmigungsfrei erstellt werden können. Hierdurch werden die Gesamtkosten reduziert. Weiterhin reduziert sich der Planungsaufwand, so daß eine schnellere Realisierung des Standortes gewährleistet ist.
Gemäß der Erfindung ist bei einer Ausführungsform vorgesehen, daß die maximale Höhe des Mastes 10 m beträgt.
Gemäß bespeilsweise der genannten Landesbauordnung von Nordrhein-Westfalen sind Antennen bis zu einer Höhe von 10 m genehmigungsfrei. Auch hierdurch reduzieren sich die Kosten und der Planungsaufwand, so daß auch hierdurch eine schnellere Realisierung des Standortes gewährleistet ist.
Wird beispielsweise ein 10 m hoher Mast auf einer 4 m hohe Kabine befestigt, würde dieses einem Mast nach dem Stand der Technik von einer Höhe von 14 m entsprechen. Hierbei kann schon ein relativ großer Bereich für die Funkverbindung abgedeckt werden.
Die Höhe des Mastes und der Kabine kann den jeweils geltenden Landesbauordnungen angepaßt werden, sofern eine Kabine und ein Mast ohne Baugenehmigung aufgestellt werden sollen.
Schürmann Ing.-GeSeifeCbait mttfj.
Für eine sichere und standhafte Befestigung der Kabine sieht eine Ausführungsform vor, daß die Kabine auf einem oder mehreren einzelnen Fundamenten aufstellbar ist.
Gemäß der Erfindung kann jedes Fundament als Schotterfundament ausgebildet sein.
Nach der Erfindung ist es auch möglich, daß jedes Fundament als Bodenplatte, insbesondere als Betonfertigteil, ausgebildet ist.
Gemäß der Erfindung kann auch jedes Fundament als Betoneinzelfundament ausgebildet sein.
Die Wahl des Fundamentes sollte von den örtlichen Gegebenheiten abhängig gemacht werden. Eine Kabine mit vier Seitenwänden kann beispielsweise auf vier Einzelfundamenten aufgestellt werden, die frostfrei gegründet werden sollten, damit im Winter keine Schäden an der Konstruktion durch Setzungsunterschiede auftreten.
Vorteilhaft ist es, wenn die Kabine aus einer feuerverzinkten Rahmenkonstruktion, insbesondere feuerverzinktem Stahlblech, besteht.
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Eine derartige Kabine ist in der Herstellung relativ kostengünstig und weist dabei jedoch eine große Stabilität auf.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die Außenseiten der Wände der Kabine kunststoffbeschichtet sind.
Derartige beschichtete Wände haben den Vorteil, daß die Kabine relativ unempfindlich gegenüber Witterungseinflüssen ist und
Schürmann Ing.-Geäeilsc|näft mbH,'8e&&re5bun§ vprr> 2. !AUg
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zudem keine Folgekosten durch Instandhaltung der Außenwände auftreten.
Eine weitere Ausführungsform sieht vor, daß Innenwände der Kabine mit einer Wandverkleidungsplatte oder dergleichen mit einem Feuerwiderstand verkleidbar sind.
Dieses ist von Vorteil, da dadurch die Kabine relativ unempfindlich gegen Feuerschäden ist und die in der Kabine untergebrachten Geräte relativ geschützt werden. Weiterhin ist dieses vorteilhaft, da ein im Innern der Kabine entstehender Brand nur schwer auf die umliegenden Bauteile und Bereiche übergreifen kann.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die Zwischenräume zwischen der Rahmenkonstruktion mit Hartschaum oder dergleichen unter hohem Druck ausschäumbar sind.
Durch die Rahmenkonstruktion erhält die Kabine die notwendige Stabilität. Ausgeschäumte Zwischenräume schließen diese dicht gegen von außen in die Kabine eindringenden Schmutz und Staub ab, dienen als Wärmeisolierung und sind zudem relativ kostengünstig .
Eine Ausführungsform sieht vor, daß die Kabine einen Boden mit wenigstens einer Öffnung zur Durchführung von Kabeln oder dergleichen aufweist.
Durch diese Bodenöffnung können beispielsweise Telefonkabel oder Stromzuführungskabel in die Kabine eingeführt werden.
Zur Vermeidung von Schäden an den Geräten in der Kabine ist vorgesehen, daß die Kabine mit einem Klimagerät ausstattbar ist.
Schürmann Ing.-Gesellschaft mbtt.ßeschfeJbungivomi. August2SQO
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Gemäß der Erfindung kann vorgesehen werden, daß die Kabine an wenigstens einer Außenwand eine Steigleiter aufweist.
Vorteilhaft ist dieses, da dadurch ein ungehindertes und schnelles Aufsteigen auf das Dach der Kabine möglich ist.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die Steigleiter zumindest teilweise auch an dem Mast vorgesehen ist.
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Bei Reparaturen an dem Mast oder der Installation beispielsweise von Antennen kann dieses über die Leiter erfolgen und es ist kein spezieller Hubwagen erforderlich.
Bei einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, daß der Innenraum der Kabine zumindest teilweise für die Aufnahme einer Stromversorgung vorgesehen ist.
Weiterhin ist es gemäß der Erfindung möglich, daß der Innenraum der Kabine zumindest teilweise für die Aufnahme wenigstens eines Funkschrankes vorgesehen ist.
Durch das Einbringen einer Stromversorgungsanlage und eines oder mehrerer Funkschränke wird die Übertragung der Daten beispielsweise im Mobilfunkbereich gewährleistet.
Für die Installation von verschiedenen Kabeln ist es vorteilhaft, wenn in den Seitenwänden der Kabine Aussparungen für die Aufnahme von Kabeldurchführungen vorgesehen sind.
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Gemäß der Erfindung ist auf dem Dach der Kabine eine Trägerkonstruktion zur Aufnahme des Mastes befestigbar.
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Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist die Trägerkonstruktion verschweißt.
Eine derartige Trägerkonstruktion weist eine hohe Stabilität auf.
Eine weitere erfindungsgemäße Trägerkonstruktion ist mit dem Dach der Kabine verschraubbar.
Hierbei kann die Trägerkonstruktion im Werk vorgefertigt und erst am Aufstellungsort der Kabine auf dem Dach der Kabine verschraubt werden.
Hierbei kann die Trägerkonstruktion eine Platte, insbesondere eine Stahlplatte, für die Befestigung des Mastes aufweisen.
Gemäß der Erfindung ist der Mast mit der Platte verschraubbar.
Die relativ großen Kräfte, die durch den Mast auftreten können, können dadurch kompensiert werden, daß die Trägerkonstruktion kreuzförmig ausgebildet ist.
Eine sichere Befestigung des Mastes ist aber auch dann gewährleistet, wenn die Trägerkonstruktion aus parallelen Trägern, insbesondere Stahlträgern, gebildet wird.
Die Trägerkonstruktion kann verschiedenartig hergestellt sein. Beispielsweise ist es möglich, daß die Trägerkonstruktion aus feuerverzinktem Material besteht.
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Es ist auch möglich, daß die Trägerkonstruktion aus verschweißten Stahlrohren besteht.
Schürmann Ing.-GeskllSch3ftrril3tC.Be5Chcefbur\g.vOrti:2.*Ätiguä*2il0ö ·..· .
M A &ugr; &tgr;&Egr;
Gemäß der Erfindung kann die Trägerkonstruktion auch aus Edelstahl bestehen.
Für die Kabine selbst können verschiedene Materialien verwendet werden.
Die Kabine kann aus Beton, aus Stahl, aus Aluminium oder auch aus anderen Materialien bestehen, die möglichst unempfindlich gegen Witterungseinflüsse sein sollten und zudem die Kabine sicher gegen äußere Einflüsse abschließen.
Gemäß der Erfindung kann die Kabine aus Kunststoff, insbesondere aus Polyvinylchlorid, bestehen.
Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß der Mast als Stahlrohr ausgebildet ist.
Ein derartiger Mast ist unempfindlich gegen Witterungseinflüsse, insbesondere ist ein Rosten des Mastes ausgeschlossen. Insbesondere feuerverzinktes Stahlrohr verhindert ein Rosten des Mastes.
Eine Weiterbildung sieht vor, daß der Mast wenigstens eine Vorrichtung zur Aufnahme von wenigstens einer Antenne aufweist.
An diesen Vorrichtungen können die Antennen für die Funkübertragung befestigt werden.
Eine Weiterbildung sieht vor, daß der Mast Vorrichtungen zur Aufnahme von Antennen in mehreren Ebenen aufweist.
Hierbei werden die Antennen in verschiedenen Höhen an dem Mastbefestigt .
Schürmann
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RrcMsanwälle - Fat.'üti&pgr;wSIte
Gemäß der Erfindung weist der Mast Vorrichtungen zur ringförmigen Aufnahme der Antennen um den Mast herum auf.
Bei einer derartigen Anordnung werden die Antennen ringförmig um den Mast herum angeordnet. Bei einer Kombination von Vorrichtungen zur Aufnahme von Antennen in mehreren Ebenen und von Vorrichtungen zur ringförmigen Aufnahme der Antennen um den Mast herum, können beispielsweise neun Antennen in drei Ebenen an dem Mast befestigt werden.
Die Anzahl der zu befestigen Antennen ist abhängig einerseits von der Antennengröße und andererseits von der Größe des Mastes .
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Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß Kabel von den Antennen seitlich an dem Mast zur Kabine führbar sind.
Es ist dabei vorgesehen, daß die Kabel durch wenigstens eine
Öffnung in der Decke der Kabine und/oder in wenigsten einer
Seitenwand der Kabine in den In.nenraum der Kabine führbar sind.
Vorteilhaft ist es, wenn der Mast auf dem Dach der Kabine oder an einer Seitenwand befestigbar ist.
Bei bekannten Kabinen und Masten zur Übertragung von Funkverbindungen wird der Mast mit einem gewissen Abstand von der Kabine angeordnet. Hierbei ist eine relativ aufwendige Kabelführung erforderlich. Dagegen wird bei der erfindungsgemäßen Kabine das Kabel unmittelbar vom Mast in die Kabine geführt.
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Für die Kabelführung ist gemäß der Erfindung vorgesehen, daß die Kabel an dem Mast durch C-Schienen befestigbar sind.
Damit das Eindringen von Feuchtigkeit in der Öffnung der Decke und/oder der Seitenwand der Kabine, durch die die Kabel hineingeführt werden, vermieden wird, ist es vorgesehen, daß die Kabel durch eine in der Öffnung der Decke und/oder der Seitenwand vorgesehene schwanenhalsförmige Führung in den Innenraum der Kabine führbar sind.
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Eine andere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß die Kabel von den Antennen in dem Mast nach unten führbar sind.
Bei dieser Ausführungsform werden die Kabel durch den Mast vor äußeren Einflüssen geschützt.
Weiterhin ist dies vorteilhaft, da für die Durchführung der Kabel in das Antennendach keine zusätzliche Öffnung erforderlich ist.
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Für die Führung der Kabel in den Mast ist gemäß der Erfindung vorgesehen, daß der Mast im Bereich der Antennen Kabeltüllen zur Einführung der Kabel in das Innere des Mastes aufweist.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß auf dem Dach der Kabine ein mit dem Mast verbindbarer Blitzableiter vorgesehen ist.
Im Falle des Einschiagens eines Blitzes in den Mast wird dieser durch den Mast selbst geleitet und anschließend durch den Blitzableiter abgeführt.
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Eine andere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß der Mast auf wenigstens einem Fundament oder dergleichen aufstellbar und die Kabine um den Mast herum aufstellbar ist.
Bei einer derartigen Konstruktion reduziert sich ebenfalls der
benötigte Platzbedarf. Hierbei wird zuerst der Mast auf dem
Fundament oder dergleichen aufgestellt und anschließend die Kabine um den Mast herum aufgebaut.
Die Erfindung wird nachstehend anhand einiger Ausführungsbeispiele beschrieben.
Dabei zeigen:
Figur 1: eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Kabine mit einem auf dem Dach befestigten Mast,
Figur 2: einen Grundriß einer Kabine und
Figur 3: einen Schnitt durch die Kabine.
In den Figuren sind gleiche oder gleichwirkende Bauteile mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
In Figur 1 ist eine Kabine 2 dargestellt, die vier Außenwände 4 aufweist, von denen eine nicht sichtbar ist. Des weiteren weist die Kabine ein Dach 6 und einen Boden 8 auf.
Die Kabine steht auf vier Einzelfundamenten 10, von denen zwei nicht sichtbar sind. Auf dem Dach der Kabine ist ein Mast 12 befestigt.
Die Kabine weist zwei Türen 14 und 16 auf, durch die in das Innere der Kabine gelangt werden kann. Oberhalb der Tür 16 ist
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eine Lampe mit einem Bewegungsmelder 18 installiert, die eingeschaltet wird, sobald durch den Bewegungsmelder eine Bewegung registriert wird.
Um eine Überhitzung und damit Zerstörung von Geräten im Innenraum der Kabine zu vermeiden, ist im oberen Bereich der Kabine eine Klimaanlage 20 vorgesehen.
An dem Mast 12 sind Vorrichtungen für die Aufnahme von Antennen 22 vorgesehen. Hierbei sind die Antennen 22 in drei Ebenen angeordnet. In jeder Ebene sind wiederum drei Antennen 22 ringförmig um den Mast 12 angeordnet, so daß dieser Mast 12 insgesamt neun Antennen 22 aufnimmt.
Die Kabel von den Antennen werden im Inneren des Mastes 12 heruntergeführt und durch die Decke 6 in die Kabine 2 hineingeführt .
An der Außenseite der Kabine 2 ist eine Steigleiter 24 vorgesehen, über die ohne Probleme auf das Dach 6 der Kabine 2 gestiegen werden kann.
Figur 2 zeigt einen Grundriß der Kabine gemäß Figur 1. In der Kabine 2 ist ein abgetrennter Raum 26 vorgesehen, der durch die Außentür 14 zugänglich ist. In diesem Raum befinden sich unter anderem die Stromzähler, so daß diese abgelesen werden können, ohne daß ein Fremder in die Kabine hineingehen muß, in der die weiteren technischen Geräte untergebracht sind.
Der weitere Innenraum 28 der Kabine weist eine Stromversorgungsanlage 30 und drei Funkschränke 32 auf. Für eine weiteren Funkschrank 34 ist ein Reserveplatz vorgesehen.
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Schürmann Ing.-Geiejk|;hqft
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Irt Figur 3 ist ein Schnitt durch die Innenseite der Kabine dargestellt. Hier ist wiederum die Tür 16 zu erkennen, durch die in das Innere der Kabine gelangt wird. Mit 26 ist wiederum der Unterverteilungsraum gekennzeichnet, der von außen zugänglieh ist und Stromzähler enthält.
Im Innenraum der Kabine 2 ist eine Innenleuchte 36 vorgesehen.
Weiterhin ist ein Blindstopfen mit Abdeckung 38 für eine eventuelle Notstromversorgungszuleitung vorgesehen, die innen an dem Stecker 40 angeschlossen werden kann.
Unterhalb der Decke ist das Innengerät des Klimagerätes 20 dargestellt.
Die Wände 4 der Kabine bestehen aus einer feuerverzinkten Rahmenkonstruktion, wobei die Wände aus feuerverzinkten Stahlblechen gebildet werden, die außen kunststoffbeschichtet sind. Hierdurch ist die Kabine relativ unempfindlich gegen Witterungseinflüsse. Im Inneren sind die Wände 4 mit einer Wandverkleidungsplatte mit einem Feuerwiderstand versehen, so daß die Geräte im Inneren der Kabine relativ geschützt gegenüber Feuer sind. Außerdem kann ein im Innern der Kabine entstehender Brand nur schwer auf die umliegenden Bauteile und Bereiche übergreifen.
Die Zwischenräume zwischen der feuerverzinkten Rahmenkonstruktion sind mit Hartschaum unter hohem Druck ausgeschäumt.
Die Außenwände 4 können bei dieser Kabine später entfernt und durch andere Elemente ersetzt werden beziehingsweise ist auch der Anbau weiterer Raumzellen möglich.
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Die Rückwand des Unterverteilungsraumes ist mit einer Blechverkleidung, die innen wärmeisoliert ist, versehen.
In Figur 3 sind zwei Bodenöffnungen 42 vorgesehen, durch die Strom- und Telefonkabel in die Kabine geführt werden.
In Figur 1 ist die Befestigung des Mastes 12 auf der Kabine 2 nicht näher dargestellt. Die Befestigung erfolgt hierbei über eine fest verschweißte und feuerverzinkte Trägerkonstruktion, die an vier Eckpunkten auf dem Dach 6 der Kabine aufgeschraubt wird. Diese Trägerkonstruktion weist in der Mitte eine Stahlplatte für die Verschraubung des Mastes auf.
Die Kabine 2 weist eine Höhe von 4 m und der Mast eine Höhe von 10 m auf. Dieses würde einer Höhe von 14 m eines freistehenden Mastes entsprechen. Vorteilhaft bei dieser Konstruktion ist, daß gemäß der seit Juli 2000 in Nordrhein-Westfalen geltenden Landesbauordnung sowohl für die Kabine 2 als auch für den Mast 12 keine Baugenehmigung erforderlich ist. Hierdurch reduzieren sich die Gesamtkosten und der Planungsaufwand und eine schnellere Realisierung des Standortes wird gewährleistet.
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Claims (46)

1. Kabine (2) mit wenigstens drei Seitenwänden (4) und einem Dach (6), dadurch gekennzeichnet, daß die Kabine (2) mit wenigstens einem Mast (12) für die Aufnahme wenigstens einer Antenne (22), insbesondere für die Übertragung von Daten im Mobilfunkbereich oder dergleichen, verbindbar ist.
2. Kabine (29 nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Mast (12) auf dem Dach (6) der Kabine (2) befestigbar ist.
3. Kabine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Mast an einer Seitenwand der Kabine befestigbar ist.
4. Kabine (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die maximale Höhe der Kabine (2) 4 m beträgt.
5. Kabine (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die maximale Höhe des Mastes (12) 10 m beträgt.
6. Kabine (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabine (2) auf einem oder mehreren einzelnen Fundamenten (10) aufstellbar ist.
7. Kabine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Fundament als Schotterfundament ausgebildet ist.
8. Kabine (2) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Fundament (10) als Bodenplatte, insbesondere als Betonfertigteil, ausgebildet ist.
9. Kabine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Fundament als Betoneinzelfundament ausgebildet ist.
10. Kabine (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabine (2) aus einer feuerverzinkten Rahmenkonstruktion, insbesondere feuerverzinktem Stahlblech, besteht.
11. Kabine (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Außenseiten der Wände (4) der Kabine (2) kunststoffbeschichtet sind.
12. Kabine (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Innenwände der Kabine (2) mit einer Wandverkleidungsplatte oder dergleichen mit einem Feuerwiderstand verkleidbar sind.
13. Kabine (2) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenräume zwischen der Rahmenkonstruktion mit Hartschaum oder dergleichen unter hohem Druck ausschäumbar sind.
14. Kabine (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabine (2) einen Boden (8) mit wenigstens einer Öffnung (42) zur Durchführung von Kabeln oder dergleichen aufweist.
15. Kabine (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabine (2) mit einem Klimagerät (20) ausstattbar ist.
16. Kabine (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabine (2) an wenigstens einer Außenwand (4) eine Steigleiter (24) aufweist.
17. Kabine (2) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Steigleiter (24) zumindest teilweise auch an dem Mast (12) vorgesehen ist.
18. Kabine (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenraum (28) der Kabine (2) zumindest teilweise für die Aufnahme einer Stromversorgung (30) vorgesehen ist.
19. Kabine (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenraum (28) der Kabine (2) zumindest teilweise für die Aufnahme wenigstens eines Funkschrankes (32) vorgesehen ist.
20. Kabine (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in den Seitenwänden (4) der Kabine (2) Aussparungen für die Aufnahme von Kabeldurchführungen vorgesehen sind.
21. Kabine (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Dach (6) der Kabine (2) eine Trägerkonstruktion zur Aufnahme des Mastes befestigbar ist.
22. Kabine (2) nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerkonstruktion verschweißt ist.
23. Kabine (2) nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerkonstruktion mit dem Dach (6) der Kabine (2) verschraubbar ist.
24. Kabine (2) nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerkonstruktion eine Platte, insbesondere eine Stahlplatte, für die Befestigung des Mastes aufweist.
25. Kabine nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß der Mast mit der Platte verschraubbar ist.
26. Kabine (2) nach einem der Ansprüche 21 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerkonstruktion kreuzförmig ausgebildet ist.
27. Kabine nach einem der Ansprüche 21 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerkonstruktion aus parallelen Trägern, insbesondere Strahlträgern, gebildet wird.
28. Kabine (2) nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerkonstruktion aus feuerverzinktem Material besteht.
29. Kabine nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerkonstruktion aus verschweißten Stahlrohren besteht.
30. Kabine nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerkonstruktion aus Edelstahl besteht.
31. Kabine nach einem der Ansprüche 1 bis 8 und 11 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabine aus Beton besteht.
32. Kabine nach einem der Ansprüche 1 bis 8 und 11 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabine aus Stahl besteht.
33. Kabine nach einem der Ansprüche 1 bis 8 und 11 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabine aus Aluminium besteht.
34. Kabine nach einem der Ansprüche 1 bis 8 und 11 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabine aus Kunststoff, insbesondere aus Polyvinylchlorid, besteht.
35. Kabine (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Mast (12) als Stahlrohr ausgebildet ist.
36. Kabine (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Mast (12) wenigstens eine Vorrichtung zur Aufnahme von wenigstens einer Antenne (22) aufweist.
37. Kabine (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Mast (12) Vorrichtungen zur Aufnahme von Antennen (22) in mehreren Ebenen aufweist.
38. Kabine (2) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Mast (12) Vorrichtungen zur ringförmigen Aufnahme der Antennen (22) um den Mast herum aufweist.
39. Kabine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Kabel von den Antennen seitlich an dem Mast zur Kabine führbar sind.
40. Kabine nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabel durch wenigstens eine Öffnung in der Decke der Kabine und/oder in wenigstens einer Seitenwand der Kabine in den Innenraum der Kabine führbar sind.
41. Kabine (2) nach Anspruch 39 oder 40, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabel an dem Mast (12) durch C-Schienen befestigbar sind.
42. Kabine nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabel durch eine in der Öffnung der Decke und/oder der Seitenwand vorgesehene schwanenhalsförmige Führung in den Innenraum der Kabine führbar sind.
43. Kabine nach einem der Ansprüche 1 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabel von den Antennen in dem Mast nach unten führbar sind.
44. Kabine nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, daß der Mast im Bereich der Antennen Kabeltüllen zur Einführung der Kabel in das Innere des Mastes aufweist.
45. Kabine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Dach der Kabine ein mit dem Mast verbindbarer Blitzableiter vorgesehen ist.
46. Kabine nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Mast auf wenigstens einem Fundament oder dergleichen aufstellbar und die Kabine um den Mast herum aufstellbar ist.
DE20013446U 2000-08-02 2000-08-02 Kabine mit wenigstens drei Seitenwänden und einem Dach Expired - Lifetime DE20013446U1 (de)

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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE20106308U1 (de) * 2001-04-10 2002-08-22 DeTeMobil Deutsche Telekom MobilNet GmbH, 53227 Bonn Integrierte Modulkabine
DE20210148U1 (de) 2002-07-02 2002-09-26 Grötz, Georg, 76597 Loffenau Sendemast für ein Telefon-, Radio- oder Funknetz
CN102900251A (zh) * 2012-10-26 2013-01-30 江苏兆胜空调有限公司 一种安装氦气回收设备的专用方舱

Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE20106308U1 (de) * 2001-04-10 2002-08-22 DeTeMobil Deutsche Telekom MobilNet GmbH, 53227 Bonn Integrierte Modulkabine
DE20210148U1 (de) 2002-07-02 2002-09-26 Grötz, Georg, 76597 Loffenau Sendemast für ein Telefon-, Radio- oder Funknetz
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