DE20012393U1 - Anschlussgerät - Google Patents
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Description
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Albert Ackermann MW/fr
GmbH & Co. KG
Albertstraße 4-8
Albertstraße 4-8
51643 Gummersbach
Die Erfindung betrifft ein Anschlussgerät, insbesondere für die Datentechnik, mit einem Gehäuse und in dem Gehäuse angeordneten ersten Verbindern.
Bei bekannten Anschlussgeräten für die Datentechnik sind an einem Gehäuse üblicherweise ausgangsseitige Anschlussbuchsen vorgesehen, die innerhalb des Gehäuses über erste Verbinder mit in das Gehäuse eingeführten eingangsseitigen Zuleitungskabeln verbunden sind. In die Anschlussbuchsen können Endgeräte, wie Telefone oder Netzwerkcomputer, eingesteckt werden. Das Gehäuse des Anschlussgeräts kann zunächst in einer Unterflursteckdose oder einem Leitungskanal befestigt werden, worauf dann die durch das Gehäuse gezogenen Zuleitungskabel an die ersten Verbinder der Anschlussbuchsen angeschlossen werden. Daraufhin müssen die Anschlussbuchsen mitsamt den daran angeschlossenen Zuleitungskabeln in das Gehäuse zurückgedrückt und daran befestigt werden. Sowohl das Anschließen der Zuleitungskabel an die Anschlussbuchsen außerhalb des Gehäuses als auch das Zurückdrücken der Kabel und Befestigen der Anschlussbuchsen an dem Gehäuse sind zeitaufwendige Arbeitsvorgänge, da gleichzeitig die Anschlussbuchsen festgehalten und die Zuleitungskabel daran angeschlossen werden müssen.
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Mit der Erfindung soll ein Anschlussgerät, insbesondere für die Datentechnik, geschaffen werden, bei dem die Montage des Anschlussgeräts und das Anschließen von Leitungen vereinfacht ist.
Erfindungsgemäß wird hierzu ein Anschlussgerät mit den Merkmalen von Anspruch 1 vorgeschlagen. Indem Unterteil und Oberteil des Gehäuses schwenkbar miteinander verbunden sind und das Oberteil in eine Anschlussposition, in der die ersten Verbinder zugänglich sind, verschwenkbar ist, können Leitungen bei bereits montiertem Gehäuse bequem an die ersten Verbinder angeschlossen werden. Der Anschluss der Leitungen kann damit zum einen von einer gut zugänglichen Seite aus erfolgen, im Falle einer Unterflurinstallation beispielsweise von oben, und zum anderen sind die ersten Verbinder fest an dem Oberteil des Gehäuses gehalten, wodurch der Anschluss der Leitungen an die ersten Verbinder erleichtert ist. Als erste Verbinder können beispielsweise sogenannte IDC-Klemmen vorgesehen sein, die ein lötfreies und abisolierfreies Anschließen der Leitungen ermöglichen. Möglich ist auch das Vorsehen von Verbindern für Lichtwellenleiter. Da die ersten Verbinder an einer Unterseite des Oberteils zugänglich sind, liegen die ersten Verbinder in der Einbauposition mit geschlossenem Gehäuse innerhalb des Gehäuses und sind damit geschützt untergebracht. Durch Aufklappen des Oberteils sind die ersten Verbinder an der Unterseite des Oberteils dann zugänglich.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Indem das Oberteil in Bezug auf das Unterteil zwischen der Einbauposition und der Anschlussposition um einen ersten Winkel von wenigstens 90° verschwenkt wird, wird das Gehäuse so weit aufgeklappt, dass die ersten Verbinder gut zugänglich sind. Das Oberteil kann so gestaltet werden, dass es durch sein Eigengewicht in der Anschlussposition verharrt. Dadurch
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muss das Oberteil nicht gehalten werden und die Leitungen können bequem angeschlossen werden.
Indem die ersten Verbinder im Bezug auf die Unterseite des Oberteils weiter geneigt sind, vorzugsweise um einen zweiten Winkel im Bereich von 20° bis 50°, sind die ersten Verbinder .noch besser zugänglich, was insbesondere bei beschränktem Schwenkwinkel des Oberteils von Bedeutung ist.
Mittel zum lösbaren Fixieren des Oberteils in der Anschlussposition können vorgesehen sein, beispielsweise wenn das O-berteil nicht durch sein Eigengewicht in der Anschlussposition verharrt.
Indem das Unterteil und das Oberteil lösbar miteinander verbunden sind, kann das Oberteil mit geringem Aufwand ausgewechselt werden, beispielsweise wenn Anschlussbuchsen defekt sind oder Anschlussbuchsen gemäß einer anderen Norm benötigt werden, ohne dass hierzu das vollständige Gehäuse von einem Träger gelöst und ausgetauscht werden muss. Eine lösbare Verbindung von Unterteil und Oberteil kann bei besonders schwierigen Einbaulagen des Anschlussgeräts das Anschließen von Leitungen erleichtern.
Eine schwenkbare Verbindung von Oberteil und Unterteil, bei der wenigstens eine Ausnehmung und wenigstens ein in die Ausnehmung passender Vorsprung vorgesehen sind, bilden eine einfach auszuführende und zuverlässige bewegliche Verbindung. Das Einrasten des Vorsprungs in die Ausnehmung wird durch eine auf die Ausnehmung zulaufende Führung erheblich erleichtert, deren in der Erstreckungsrichtung des Vorsprungs definierte Tiefe zu der Ausnehmung hin abnimmt. Hierdurch wird der Vorsprung durch Entlanggleiten in der Führung von der Ausnehmung zunächst weggedrückt, um dann, nachdem der Vorsprung die Ausnehmung erreicht hat, in diese einrasten zu können. Das Oberteil kann damit durch eine einfache Schiebebewegung gegen das Unterteil, während der der Vorsprung in
der Führung auf die Ausnehmung zuläuft, in das Unterteil eingerastet werden. Werden Blechgroßteile als Oberteil und Unterteil verwendet, können die Ausnehmungen als Bohrung, die Führung als Einprägung und der Vorsprung als eingesetzter Niet oder als Ausprägung gestaltet sein.
Ein sicherer Halt des Vorsprungs in der Ausnehmung bei einfachem Aufbau des Anschlussgeräts ergibt sich dann, wenn die Eingriffsbeziehung zwischen Vorsprung und Ausnehmung durch eine Federkraft aufrecht erhalten wird, wobei die Federkraft durch einen freien Schenkel des Oberteils und/oder einen freien Schenkel des Unterteils erzeugt wird, an denen der Vorsprung oder die Ausnehmung angeordnet sind.
Zur Befestigung des Unterteils, beispielsweise bei einer Unterflurinstallation, sind an dem Unterteil Laschen vorgesehen, die in sogenannte Rastleitern eingehängt werden können. Ebenfalls zur Befestigung kann das Unterteil wenigstens eine schlüssellochförmige Ausnehmung aufweisen. Für die Möglichkeit einer Befestigung an der Wand beinhaltet das Unterteil beispielsweise zwei schlüssellochförmige Ausnehmungen, die eine Befestigung mit Hilfe von zwei Schrauben ermöglichen. Hiervon werden die Schraubenköpfe in die schlüssellochförmigen Ausnehmungen eingeführt, und das Unterteil wird dann durch einfaches Verschieben gegen die Schrauben verriegelt.
Vorteilhafterweise sind Module mit den ersten Verbindern und zweiten Verbindern vorgesehen, wobei die Module an dem Oberteil befestigbar sind. Als zweite Verbinder sind beispielsweise handelsübliche RJ45-Anschlussbuchsen vorgesehen. Ein besonders zweckmäßiger Aufbau ergibt sich, wenn das Modul eine Leiterplatte aufweist, die auf einer Seite die ersten Verbinder, beispielsweise Kabelverbinder, und auf der anderen Seite zweite Verbinder, beispielsweise Steckverbinder, aufweist. Die elektrische Verbindung zwischen den ersten Verbindern und den zweiten Verbindern kann dann über Leiterbahnen auf der Leiterplatte erfolgen. Eine Öffnung im Oberteil er-
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möglicht eine gute Zugänglichkeit der ausgangsseitigen zweiten Verbinder bei gutem Schutz der auf der anderen Seite der Leiterplatte angebrachten eingangsseitigen ersten Verbinder.
Wird die Leiterplatte in Bezug auf die Unterseite des Oberteils um den zweiten Winkel geneigt, sind zum einen die ersten Verbinder nach dem Aufklappen des Oberteils besser zugänglich und zum anderen können die zweiten Verbinder in einfacher Weise geneigt zum Oberteil angeordnet werden. Ausgangsseitige elektrische Steckverbinder können damit in einfacher Weise bereits in der vorgesehenen Einsteckrichtung, aus der ein Einstecken eines Endgeräts voraussichtlich erfolgt, angeordnet werden. Bei Verwendung des Anschlussgeräts in einer Unterflurinstallation lässt sich dadurch ein flacher Aufbau erreichen, wobei starkes Abknicken von Ausgangskabeln vermieden wird.
Indem das Modul eine Verstärkungsplatte mit Vorrichtungen zur Zugentlastung und Befestigung anzuschließender Kabel aufweist, kann das Modul mechanisch hoch belastbar ausgeführt werden. Erfolgt die Befestigung des Moduls am Oberteil über die Verstärkungsplatte, wird die Möglichkeit geschaffen, vorkonfektionierte, d.h. bereits mit Zuleitungskabeln versehene Module zu verwenden. Auch wird der Austausch defekter Module erleichtert.
Eine starke Belastung der Leitungen beim Aufklappen des Oberteils wird dadurch vermieden, dass das Unterteil im Bereich einer Schwenkachse, um die das Oberteil in Bezug auf das Unterteil schwenkbar ist, eine Öffnung zum Einführen anzuschließender Kabel aufweist. Dadurch ist die Kabellänge, die in der Einbauposition zwischen der Öffnung im Gehäuse und den ersten Verbindern benötigt wird, nur geringfügig verschieden von der Kabellänge, die in der Anschlussposition, d.h. bei aufgeklapptem Oberteil zwischen der Öffnung und den ersten Verbindern liegt. Damit wird auch die Kabellänge verringert,
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die beim Zuklappen des Oberteils im Gehäuse unterzubringen ist.
Eine für Anwendungen in der Datentechnik wichtige Abschirmung der Leitungen und der Verbinder wird in einfacher Weise dadurch erreicht, dass das Oberteil und das Unterteil wenigstens abschnittsweise aus elektrisch leitfähigem Material bestehen und das Gehäuse in der Einbauposition geschirmt ist. Trotz guter Zugänglichkeit in der Anschlussposition wird durch einfaches Zuklappen des Oberteils ein geschlossenes Gehäuse gebildet, das elektrische Störungen zuverlässig abschirmen kann.
Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung im Zusammenhang mit den Zeichnungen. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Anschlussgeräts,
Fig. 2 das in der Fig. 1 gezeigte Anschlussgerät mit aufgeklapptem Oberteil,
Fig. 3 eine schematische Darstellung des Anschlussgeräts der Fig. 2 zur Verdeutlichung der Einbaulage von ersten Verbindern und
Fig. 4 eine Darstellung des Anschlussgeräts der Fig. 2 bei abgenommenem Oberteil.
In der Darstellung der Fig. 1 ist ein Anschlussgerät 10 dargestellt, das ein Gehäuse mit einem Oberteil 12 und einem Unterteil 14 aufweist. Das Oberteil 12 ist in der Fig. 1 in einer Einbauposition dargestellt, in der das Gehäuse des Anschlussgeräts 10 im wesentlichen geschlossen ist. Oberteil 12 und Unterteil 14 bestehen aus elektrisch leitfähigem Blech, so dass in der dargestellten Einbauposition das Innere des
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Gehäuses gegen elektromagnetische Störungen abgeschirmt ist. Zuleitungen 16 sind durch eine Öffnung 18 in das Innere des Gehäuses geführt und innerhalb des Gehäuses mit ausgangsseitigen RJ 45-Anschlussbuchsen 20 verbunden. Die Anschlussbuchsen 20 sind gegenüber dem Oberteil 12 geneigt angeordnet, um auch bei in die Anschlussbuchsen 20 eingesteckten Kabeln eine geringe Bauhöhe zu erreichen und bei Einbau in Unterflureinheiten ein starkes Abknicken der Kabel zu vermeiden.
In der Fig. 2 ist das Anschlussgerät 10 der Fig. 1 im aufgeklappten Zustand dargestellt. Das Oberteil 12 befindet sich in der Anschlussposition, in der es in Bezug auf das Unterteil 14 um einen Winkel von etwa 120° verschwenkt ist. Das Oberteil 12 kann in Bezug auf das Unterteil 14 zwar bis zu einem Winkel von etwa 180° verschwenkt werden, im allgemeinen begrenzen aber die Einbauverhältnisse bei Unterflurinstallation den Winkel zwischen Einbauposition und Anschlussposition auf die in der Fig. 2 dargestellten Verhältnisse. An einer Unterseite 22 des Oberteils 12 sind eingangsseitige, erste Verbinder 24 zugänglich, an die einzelne Adern 26 der Zuleitungen 16 angeschlossen werden. In der Darstellung der Fig. 2 sind zur Vereinfachung nur einzelne Adern 2 6 angedeutet. Auch sind die Zuleitungen 16 nur abschnittsweise angedeutet, so verlaufen die Zuleitungen 16 tatsächlich ausgehend von dem in der Fig. 2 dargestellten Abschnitt in einer Biegung zu der Öffnung 18 und verlassen durch die Öffnung 18 das Gehäuse.
Das Oberteil 12 verharrt in der in der Fig. 2 dargestellten Anschlussposition durch sein Eigengewicht. Das Anschließen der Adern 2 6 an die eingangsseitigen ersten Verbinder 24 kann damit beidhändig erfolgen, da das Oberteil 12 nicht festgehalten werden muss. Die eingangsseitigen ersten Verbinder 24 sind in Bezug auf die Unterseite 22 des Oberteils 12 geneigt, so dass sie, wie in der Fig. 2 zu erkennen ist, zum Anschließen der Adern 26 gut zugänglich sind.
Die schematische Darstellung der Fig. 3 verdeutlicht' die geneigte Einbaulage der eingangsseitigen ersten Verbinder 24. Das Oberteil 12 befindet sich in der Anschlussposition, in der das Oberteil 12 im Bezug auf das Unterteil 14 um einen ersten Winkel &agr; verschwenkt ist. Die eingangsseitigen ersten Verbinder 24 sind wiederum im Bezug auf die Unterseite 22 des Oberteils 12 um einen zweiten Winkel &bgr; geneigt angeordnet. Die ersten Verbinder sind damit gegenüber dem Unterteil 14 um einen Winkel a+ß geneigt, so dass sie leichter zugänglich sind.
In der Darstellung der Fig. 4 ist zunächst eine schlüsseiförmige Öffnung 28 im Unterteil 14 zu erkennen. Diese ermöglicht eine Befestigung des Unterteils bzw. des kompletten Anschlussgeräts an der Wand. Hierzu wird ein in der Wand vorgesehener Schraubenkopf in den kreisförmigen Abschnitt der Öffnung 28 eingeführt und das Unterteil 14 dann dadurch arretiert, dass das Unterteil 14 so verschoben wird, dass der Schraubenkopf über den schmalen Bereich der Öffnung 28 gelangt. Zur Befestigung des Unterteils in einer Unterflurinstallation wird das Gerät mit Hilfe der Lasche 31 bzw. 29 in sogenannte Rastleitern eingeschoben. Bei größeren Gerätebechern dient die Lasche 29 auch als Verlängerung, um das Unterteil 14 einzuhängen.
Das Oberteil 12 ist vom Unterteil 14 abgenommen dargestellt. Zur lösbaren Verbindung des Oberteils 12 mit dem Unterteil 14 dient ein Niet 30, der an einem freien Schenkel 32 des Oberteils 12 befestigt ist und einen nach innen, auf einen gegenüberliegenden freien Schenkel 34 gerichteten Vorsprung bildet. Ein entsprechender Vorsprung 36 ist am gegenüberliegenden Schenkel 34 zu erkennen.
Zur Montage des Oberteils an dem Unterteil 14 wird der in der Fig. 4 nicht sichtbare Vorsprung des Niets 30 in eine Führung 38 am Unterteil 14 eingeführt, und der gegenüberliegende Vorsprung 36 wird ebenfalls in eine, in der Fig. 4 nicht sieht-
bare, Führung eingeführt. Die Führung 38 läuft auf eine Bohrung 40 im Unterteil 14 zu, in die der Vorsprung des Niets 30 hineinpasst. Wie in der Fig. 4 zu erkennen ist, nimmt die in Richtung des Vorsprungs des Niets 30 gemessene Tiefe der Führung 38, in der Fig. 4 die Richtung vom Niet 30 zum Vorsprung 36, zu der Bohrung 40 hin ab. Werden der Vorsprung des Niets 30 und der Vorsprung 36 demnach in der Führung 38 bzw. gegenüberliegenden Führung angeordnet und das Oberteil dann in Richtung auf die Bohrung 40 verschoben, werden der Vorsprung des Niets 30 und der Vorsprung 36 nach außen gedrückt, bis sie über der Bohrung 40 bzw. einer gegenüberliegenden Bohrung angelangt sind. Durch eine Federwirkung der freien Schenkel 32 und 34 des aus Blech herstellten Oberteils 12 rasten der Vorsprung des Niets 30 und der Vorsprung 36 dann in die Bohrung 40 bzw. die gegenüberliegende Bohrung ein. Durch die Federwirkung der freien Schenkel 32 und 34 werden die Vorsprünge 36 sicher in den zugehörigen Bohrung 40 gehalten, so dass' das Oberteil 12 zuverlässig mit dem Unterteil 14 verbunden ist.
In der Fig. 4 ist weiter zu erkennen, dass die eingangsseitigen ersten Verbinder 24 in zwei baugleichen Modulen 42 und 44 angeordnet sind. Das Modul 44 ist in der Fig. 4 nur abschnittsweise dargestellt. An den Modulen 42 und 44 sind auch zweite Verbinder, die ausgangsseitigen Anschlussbuchsen 20 befestigt (siehe Fig. 1), die in der Fig. 4 aber nicht zu erkennen sind. Das Modul 42 weist eine Leiterplatte 46 auf, auf dessen einer Seite, die in der Fig. 4 dem Betrachter zugewandt ist, die eingangsseitigen ersten Verbinder 24 angeordnet sind. In der Darstellung nicht sichtbare Leiterbahnen auf der Leiterplatte 46 verbinden die einzelnen Anschlüsse der eingangsseitigen ersten Verbinder 24 mit den einzelnen Kontakten der zweiten Verbinder, den ausgangsseitigen Anschlussbuchsen 20, die auf der anderen, in der Darstellung dem Betrachter abgewandten Seite der Leiterplatte 46 befestigt sind. Das Modul 42 weist weiterhin eine Verstärkungsplatte 48 auf, die aus Blech hergestellt ist und über Schrauben 50 mit der Leiterplatte 4 6 verschraubt ist.
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der Leiterplatte 46 verschraubt ist. Die Befestigung des Moduls 42 an dem Oberteil 12 erfolgt mit Hilfe von Schrauben 52, von denen in der Fig. 4 nur eine sichtbar ist, die sich durch einen Öffnung im Oberteil 12 erstreckt und in einer Gewindebohrung an einem abgekröpften Abschnitt der Verstärkungsplatte 48 verschraubt ist.
In der Verstärkungsplatte 48 sind weiter Ausnehmungen vorgesehen, in die Kabelhalter 54 eingeklipst werden. Mit Hilfe der Kabelhalter 54 werden die Kabel mit der Verstärkungsplatte 48 kontaktiert. Hierdurch entsteht eine sichere Kontaktierung des Kabels, die sich über einen Winkel von nahezu 360° erstreckt. Die Verstärkungsplatte 48 weist auch Vorsprünge 56 auf, mit denen die kontaktierten Kabel mit Hilfe eines herkömmlichen Kabelbinders gegen Zugbelastung gesichert werden können.
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Claims (16)
1. Anschlussgerät, insbesondere für die Datentechnik, mit einem Gehäuse und in dem Gehäuse angeordneten ersten Verbindern (24), dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse ein Unterteil (24) und ein Oberteil (12), an dem die ersten Verbinder (24) befestigt sind, aufweist, die ersten Verbinder (24) an einer Unterseite (22) des Oberteils (12) zugänglich sind, Unterteil (14) und Oberteil (12) schwenkbar miteinander verbunden sind und das Oberteil (12) in Bezug auf das Unterteil (14) zwischen einer Einbauposition, in der das Gehäuse im wesentlichen geschlossen ist, und einer Anschlussposition, in der die ersten Verbinder (24) zugänglich sind, verschwenkbar ist.
2. Anschlussgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Oberteil (12) in Bezug auf das Unterteil (14) zwischen der Einbauposition und der Anschlussposition um einen ersten Winkel (α) von wenigstens 90 Grad verschwenkbar ist.
3. Anschlussgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Verbinder (24) in Bezug auf die Unterseite (14) des Oberteils (12) um einen zweiten Winkel (β) geneigt angeordnet sind.
4. Anschlussgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Winkel (β) im Bereich von 20 Grad bis 50 Grad liegt.
5. Anschlussgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel zum lösbaren Fixieren des Oberteils in der Anschlussposition vorgesehen sind.
6. Anschlussgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterteil (14) und das Oberteil (12) lösbar miteinander verbunden sind.
7. Anschlussgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass zur schwenkbaren Verbindung von Oberteil (12) und Unterteil (14) am Unter- bzw. Oberteil wenigstens eine Ausnehmung (40) und am Ober- bzw. Unterteil wenigstens ein in die Ausnehmung (40) passender Vorsprung (36) vorgesehen ist und das Unter- bzw. Oberteil wenigstens eine auf die Ausnehmung (40) zulaufende Führung (38) aufweist, deren in Erstreckungsrichtung des Vorsprungs (36) definierte Tiefe zu der Ausnehmung (40) hin abnimmt.
8. Anschlussgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine Eingriffsbeziehung zwischen Vorsprung (36) und Ausnehmung (40) durch eine Federkraft aufrechterhalten wird, die durch einen freien Schenkel (32, 34) des Oberteils (12) und/oder einen freien Schenkel des Unterteils erzeugt wird, an denen der Vorsprung (36) oder die Ausnehmung (40) angeordnet sind.
9. Anschlussgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterteil (14) Laschen (29, 31) zur Befestigung aufweist.
10. Anschlussgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterteil (14) wenigstens eine schlüssellochförmige Ausnehmung (28) zur Befestigung aufweist.
11. Anschlussgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die ersten Verbinder (24) und zweite Verbinder (20) in wenigstens einem Modul (42, 44) vorgesehen sind, das an dem Oberteil (12) befestigbar ist.
12. Anschlussgerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Modul (42, 44) eine Leiterplatte (46) aufweist, die auf einer Seite die ersten Verbinder (24) und auf der anderen Seite die zweiten Verbinder (20) aufweist, wobei die zweiten Verbinder (20) durch wenigstens eine Öffnung im Oberteil (12) zugänglich sind.
13. Anschlussgerät nach Anspruch 3 und 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterplatte (46) in Bezug auf die Unterseite (22) des Oberteils (12) um den zweiten Winkel (β) geneigt ist.
14. Anschlussgerät nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Modul (42, 44) eine am Oberteil (12) befestigte Verstärkungsplatte (48) mit Vorrichtungen (54, 56) zur Zugentlastung und Befestigung anzuschließender Kabel (16) aufweist.
15. Anschlussgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterteil (14) im Bereich einer Schwenkachse, um die das Oberteil (12) in Bezug auf das Unterteil (14) schwenkbar ist, eine Öffnung (18) zum Einführen anzuschließender Kabel (16) aufweist.
16. Anschlussgerät nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Oberteil (12) und Unterteil (14) wenigstens abschnittsweise aus elektrisch leitfähigem Material bestehen und das Gehäuse in der Einbauposition geschirmt ist.
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Cited By (3)
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| DE10202857A1 (de) * | 2002-01-24 | 2003-07-31 | Cobinet Fernmelde Und Datennet | Datendose |
| DE102004026512A1 (de) * | 2004-04-16 | 2005-11-03 | Novar Gmbh | Anschlussgerät |
| DE102008027512A1 (de) * | 2008-06-10 | 2009-12-24 | Tyco Electronics Amp Gmbh | Steckverbinder und Verfahren zum Anschluss von elektrischen Leitern an einem Steckverbinder |
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2001
- 2001-07-17 AT AT0056801U patent/AT5233U1/de not_active IP Right Cessation
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| DE102008027512B4 (de) * | 2008-06-10 | 2010-07-01 | Tyco Electronics Amp Gmbh | Elektrischer Stecker |
| US7815462B2 (en) | 2008-06-10 | 2010-10-19 | Tyco Electronics Amp Gmbh | Connector and method of terminating electric leads to a connector |
Also Published As
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20001026 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20030919 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20060831 |
|
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20080828 |
|
| R071 | Expiry of right |