DE2001200A1 - Verschlusskappe fuer einen sterilisierbaren Beutel - Google Patents
Verschlusskappe fuer einen sterilisierbaren BeutelInfo
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Description
- Verschlußkappe für einen sterilisierbaren Beutel Die Erfindung betrifft eine Verschlußkappe für einen sterilisierbaren Beutel bzw. sterilisierbare Verpackung zum Verpacken von medizinischen instrumenten, Bekleidungsstücken und dergleichen, welche im sterilisierten Zustand gehalten werden sollen.
- Derartige Verpackungen sind in Form von einem Beutel vorgeschlagen worden, dessen Öffnung mittels eines durch Wärme verschweißbaren Klebstoffes verschlossen ist, der auf die Innenflächen des Beutels im Bereich der Öffnung aufgetragen ist. Wenn jedoch ein solcher Beutel entweder durch Zerreißen von Hand oder durch Aufschneiden mittels einer Schere geöffnet wird, kann es gescheben, daß Mikroorganismen von den Händen oder den Scheren in den Beutel eindringen -oder sich an dem Beutelinhalt beim Öffnen festsetzen, wodurch die Sterilisierung aufgehoben wird.
- Es ist festgestellt worden, daß Faltungen bzw. Faltlinien in einem Beutel das Eindringen von Mikroorganismen verhindern und es ist aus diesem Grunde vorgeschlagen werden, das offene ßeutelende umzufalten, indem eine sogenannte "Apotheker- bzw.
- Drogistenfaltung" angewendet wird. Derartigo Beutel werden mittels eines Streifens oder klebebandes im geschlossenen Zustand gehalten; dieses Falten und das Anbringen des Verschlusses ist sowohl schwierig als auch zeitaufwendig.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, zur Verhinderung der oben gennanten Nachteile eine Verschlußkappe für sterilisierbare Beutel zu schaffen, welche leicht anbringbar ist und auch beim Öffnen des Beutels ein Eindringen von Mikroorganismen in den Beutel ausschaltet.
- Zur Lösung dieser Aufgabe ist die erfindungsgemäße Verschlußkappe dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Vorderwand und eine Rückwand aufweist und daß eine dieser beiden Wände mit klebstoff versehen ist, derart, daß dann, wenn die kappe über das offene Beutelende gelegt ist und die Kappe und das offene Beutelende auf sich selbst zurückgefaltet sind, der Klebstoff die Kappe und den Beutel in der umgefalteten LaXe hält.
- Die Erfindung betrifft weiterhin auch ein Verfahren zur Herstellung der neuen Verschlußkappe, und zwar ausgehend von einem kontinuierlichen Schlauch; dieses Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, daß die Innenflächen des Schlauches in Abständen entlang von quer zur Schlauchlängsrichtung liegenden Verbindungslinien miteinander verbunden werden, um Endversclüsse zu bilden, und daß dann der Schlauch parallel und benachbart zu den Querverbindungslinien zerschnitten wird.
- Die Erfindung betrifft weiterhin auch eine sterilisierbare Verpackung, bestehend aus einem Beutel der mit der oben genannten neuen Verschlußkappe verschlossen ist.
- Die Kappe kann vorzugsweise dadurch gekennzeichnet sein, daß sie zur Bildung der Vorderwand und Rückwand aus einem einzelnen, auf sich selbst zurückgefalteten Blatt hergestellt ist, und daß die beiden Wände an ihren Seitenrändern mittels Klebstoff miteinander verbunden sind, wobei der Abstand zwischen den beiden Klebelinien geringfügig größer ist als die Breite einses mittels der Kappe zu verschließenden Beutels.
- Als Klebstoff auf einer der beiden Wände der Kappe können zwei Latexstreifen dienen, die sich an, der Außeufläche der vorderwand an den beiden Seiten derselben entlang erstrecken.
- Wenn die Kappe entlang einer Linie gefaltet ist, die parallel zu den Seitenrändern der Kappe und im wesentlichen in der Mitte zwischen den beiden Rändern der Kappe verläuft, kommen die beiden Klebstoffstreifen in Kontakt miteinander und verhindern, daß die Kappe geöffnet bzw. aufgefaltet wird. Die Kappe kann zum Öffnen des Beutels entfernt werden indem; die andere Wand der Kappe aufgerissen wird, so daß der Beutel aufgefaltet werden kann, während der nicht zerissene Abschnitt der Kappe gefaltet bleibt, Die Kappe kann dann von dem Beutel abgestreift werden und der Inhalt des Beutels kann herausgenommen werden, wobei die Seiten des Beutels im Bereich der Beutelöffnung, jedoch im Abstand davon, von den Händen der den Beutel öffnenden Person festgehalten werden. Im folgenden werden mögliche Ausführungsformen der Erfindung an Hand der beiliegenden Zeichnung näher besc.hrieben, Es zeigen Fig. 1 die Vorderwand eines sterilisierbaren Beutels; Fig. 2 eine Seitenansicht des in Fig. 1 abgebildeten Beutels; Pig-, 3, 3a und 3b Vorderansichten verschiedener Ausführungsformen von Kappen zum Verschließen des Beutels gemäß Fig. 1; .Fig-, 4 e.i,ne Vorderansicht eines Beutels, naohd,em eine kuppe über das offene Beutelende gelegt und zum Verschließen bzw. Abdichten des Beutels umgefaltet worden ist; Fig. 5 eine Seitenansicht der in Fig. 4 abgebildeten Anordnung und Fig. 6 eine Rückansicht eines Beutels, nachdem die Kappe aufgerissen worden ist, um sie von dem Beutel ent @ernen zu können.
- Gemäß der Zeichnung hat ein Beutel 1 eine Vorderwand 3, eine Rückwand 4, einen umgeschlagenen Abschnitt 7 zum Versiegeln bzw. zum Verschließem des unteren Beutelendes, an jeder Seite einen Randstreifen 9 und ein offenes oberes Ende 11.
- Eine Kappe bzw. ein Deckel für den Beutel hat eine Verderwand 15 und eine Rückwand 17. Die Kappe ist vorzugsweise aus einem einzigen Materialblatt hergestellt, welches bei 19 gefaltet ist, um die Wände 15 und 17 zu bilden, die an ihren Seitenrändern mittels klebstoff 21 miteinander verbunden ist. Die Rückwand 17 ist vorzugsweise länger als die Vorderwand 15 und enthält an ihrer überstehenden Kante aus einem noch zu beschreibenden Zweck eine Kerbe 23. Die Wand 15 ist an ihren oberen Ende und an ihren unteren Ende jeweils mit einem Latexklebstoffstreifen 25 bzw. 27 versehen.
- Wie in den Figuren 1 und 3 gezeigt, wird die Kappe zum Verschließen bzw. Versiegeln des Beutels 1 über das offene En 11 des Beutels gelegt, so daß das offene Ende 11 des Beutels sich im Bereich der Innenseite der Faltlinie 19 befindet. Die Kappe 13 wird dann mit dem sihc darin befindenden oberch Ende des Beutels zur Bildung einer Faltlinie 2@ umgefaltet, so daß die Latexklebstoffstreifen 25 und 27 in Kontakt miteinander kommen und aneinanderkleben. Das offene Ende 11 des Beutels ist auf diese Weise verschlossen bzw. versiegelt und der Beutel kann einer Autoklavbehandlung unterworfen werden, um den Beutelinhalt zu sterilisieren, und dann, ohne d@ Mikroorganismen in den Beutel eindrigen können, gelagert oder verschickt werden.
- Zum Öffnen des Beutels wird die Rückwand 17 der Kappe 13 ausgehend von der Kerbe 23 zu der Faltlinie 29 in der Kappe 13 nach oben hin und dann nach außen entlang der Faltlinie 29 zu den Außenrändern der Kappe hin aufgerissen. Der Beutel kann nun aufgefaltet werden und der Rest der Kappe 13 gleitet von den oberen Ende das Beutels, ohne daß das obere Ende des Beutels mit den Fingern berührt wird. Der Inhalt des Beutels kann dann herausgenommen werden, ohne daß das obere Ende des Beutels mit den Fingern berührt wird.
- Die Vorderwand 15 und die Rückwand 17 der Kappe 13 können vorzugsweise die gleiche Länge haben und die Kerbe 23 kann entweder in beiden Wänden 15 und 17 vorhanden sein oder ganz fortgelassen sein. Wenn ein anderer Klebstoff als Latex verwendet wird, kann einer der beiden Streifen 25 oder 27 weggelassen werden.
- Wie in Fig. 3a gezeigt, kann die Vorderwand 15 der Kappe 13 vorzugsweise halb so lang sein wie die Rückwand 17, so daß nach dem Zusammenstecken von Kappe und Beutel das untere Ende der Vorderwand 13 die Faltlinie 29 des Beutelverschlusses bestimmt. Bei dieser Ausführungsform sind die Vorder- und Rückwände 15 und 17 entlang ihrer sich gegenüberliegenden Seitenränder mitteln geeigneten Klebstoffs 21 miteinander verbunden, und Latexstreifen 31 werden dann auf die außen liegenden Bereiche der Seitenränder aufgetragen, um die umgefaltete Kappe in der richtigen Stellung auf dem Beutel festzulegen bzw. zu befestigen.
- Wie in Fig. 3b gezeigt, kann die Kappe alternativ auch mit Vorder- und Rückwänden von im wedentlichen gleicher Länge ausgebildet sein, wobei die Vorderwand 15 auf sich selbst zurückgefaltet ist und die Verbindung zwischen den beiden Teilen der Vorderwand mittels eines geeigneten Autoklavklebstoffes 23 hergestellt ist, während die Verbindung zwischen der Vorderwand 13 und der Rückwand 17 durch Klebstoff 21 erfolgt. Die auf die Seitenränder der Kappe aufgetragenen Latexstreifen 31 bilden Mittel, um die Kappe nach dem Falten in der richtigen Stellung auf dem Beutel festzulegen.
- Gemäß einer weiteren (nicht dargestellten) Ausführung Form, kann die Kappe 13 ohne Seitenränder bzw. Seitens@ume @u @-bildet sein, indem die Kappe in einem kontinuierlichen Schlauchbildungsverfahren (mit oder ohne Seitenlappen) hergestellt wird und die Innenflächen des Schlauches im @@st@n@ voneinander mittels Klebstoff miteinander verbunden bzw. @neinander befestigt werden, um Endverschlässe zu bilden, @evor dieser Schlauch parallel und benachbart zu den Quervorbindungslinien zerschnitten wird, um einzelne Abschnitte zu liefern, von denen jeder ein offenes und ein geschlossenes Ende zu gegenüberliegenden Seiten hat. Falls erwänscht kann der letstoff, der die querliegenden inneren Verbindungssäume zu@ Verschließen der Kappen bildet, verggelassen oder nicht @rwendet werden. In diesem Fall kann nach dem Zerschneiden in einzelne Abschnitte jeder Abschnitt an einem Ende verschlossen werden, indem im vergleichbarer Weise wie beim verschlie@en eines Beutels oder einer Umhüllung eine Faltung und eine Verbindungsstelle hergestellt wird, das heißt, indem ein sich von einem Ende des Abschnittes erstreckender Ansatz umgefaltet und befestigt wird oder indem eine oder mehrere Faltungen ?,n einem Ende des schlauchförmigen Abschnittes erzeugt und aneinander befestigt werden.
- Der Beutel und/oder die Kappe 13 können vorzugsweise aus einem geeigneten flexiblen Material bestehen, vorzugsweise aus Papier mit einer hohen Festigkeit gegen Feuchtigkeit.
Claims (13)
1. Verschlußkappe für einen sterilisierbaren Beutel, dadurch gekennzeichnet,
daß sie eine Vorderwand (15) und eine Rückwand (17) aufweist und daß eine dieser
beiden Wände mit Klebstoff versehen ist, derart, daß dann, wenn die Kappe 13 über
das offene Beutelende (11) gelegt ist und die Kappe und das offene Beutelende auf
sich selbst zurückgefaltet sind, der Klebstoff die Kappe und den Beutel in der umgefalteten
Lage hält.
2. Kappe nach Anspruch 1, daduch gekennzeichnet, daß sie zur Bildung
der Vorderwand (15) und der Rückwand (17) aus einem einzelnen, auf sich selbst zurückgefalteten
Blatt hergestellt ist, und daß die beiden Wünde (15, 17) an ihren Seitenrändern
mittels Klebstoff miteinander verbunden sind.
3. Kappe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderwand
(15) und die Rückwand (17) im wesentlichen die gleiche Größe haten.
4. Kappe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Rückwand (17) geringfügig länger ist als die Vorderwand (15).
5. Kappe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daB die Vorderwand
(15) im wesentlichen halb so groß ist wie die Rückwand (17).
5. Kappe nach einem der Anspruche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rückwand (17) an ihrem unteren Ende eine Kerbe (23) aufweist.
7. Kappe nach einem oder m-ehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß als Klebstoff Latexstreifen dienen, die sich an der Außenfläche
der Vorderwand (15) entlang
von zwei Seiten derselben erstrecken.
8. Kappe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß als Klebstoff zwei Latexstreifen (23, 27) dienen, die sich an der Anßenfläche
der vorder@and (1@) entlang der unteren und oberen Kanten derselben erstrecken.
9. Kappe nach Anspruch 5 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich
Latexstreifen entlang beider Seiten des unverdeckten Abschnittes der Innenfläche
der Rückwand (17) erstrecken.
10. Kappe nach einem der Ansprüche 1 bis 4 und 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorderwand (15) nach au'3en hin li:, sich selbst zurückgefaltet ist und
die beiden Abschnitte der Vorderwand aneinander befestigt sind derart, daß ein Teil
der Innenfläche der Vorderwand (15) und ein Teil der Innenfläche der Rückwand (17)
freigelegt sind.
11. Kappe nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß als Klebstoff
Latexstreifen (31) dienen, welche sich entlang der beiden Seiten der freigelegten
Abschnitte von Vorder-und Rückwand erstrecken.
12. Verfahren zur Herstellung von Kappen gemäß Anspruch 1, ausziehend
von einem endlosen Schlauchs dadurch gekennzeichnet, daß die Innenflächen des Schlauches
in Abständen entlang von quer zur Schlauchlängsrichtung liegenden Verbindungslinien
miteinander verbunden werden, um Endverschlässe zu bilden, und da3 dann der Schlauch
parallel und benachbart zu den Querverbindungslinien zerschnitten wird.
13. Sterilisierbare Packung, dadurch gekennzeichnet, daß sie mit einer
Kappe nach eine: der Ansprüche 4 bis 11 verschlossen ist.
L e e r s e i t e
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19702001200 DE2001200A1 (de) | 1970-01-13 | 1970-01-13 | Verschlusskappe fuer einen sterilisierbaren Beutel |
Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
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|---|---|
| DE2001200A1 true DE2001200A1 (de) | 1971-07-22 |
Family
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Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE19702001200 Pending DE2001200A1 (de) | 1970-01-13 | 1970-01-13 | Verschlusskappe fuer einen sterilisierbaren Beutel |
Country Status (1)
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1970
- 1970-01-13 DE DE19702001200 patent/DE2001200A1/de active Pending
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|---|---|---|---|
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