DE20012838U1 - Fördereinrichtung für Fahrzeuge in Fahrzeugsbehandlungsanlagen - Google Patents
Fördereinrichtung für Fahrzeuge in FahrzeugsbehandlungsanlagenInfo
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Description
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Anmelder:
California Kleindienst Holding GmbH Argonstraße 86153 Augsburg
Vertreter; Patentanwälte Dipl.-Ing. H.-D. Ernicke Dipl.-Ing. Klaus Ernicke Schwibbogenplatz 2b 8 6153 Augsburg / DE
Datum:
Akte :
24.07.2000 117-956
- 1 BESCHREIBUNG
Fahr&zgr;eugbehandlungsanlagen
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Die Erfindung betrifft eine Fördereinrichtung für
Fahrzeuge in Fahrzeugbehandlungsanlagen, insbesondere in
kurzen Waschstraßen oder Taktanlagen mit den Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruches.
Fahrzeuge in Fahrzeugbehandlungsanlagen, insbesondere in
kurzen Waschstraßen oder Taktanlagen mit den Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruches.
Eine derartige Fördereinrichtung ist aus der
US-A-3,058,433 bekannt. Sie ist als Unterfluranlage
ausgebildet und besitzt einen Förderstrang mit einer
Schleppkette mit mehreren frei drehbaren Schlepprollen,
US-A-3,058,433 bekannt. Sie ist als Unterfluranlage
ausgebildet und besitzt einen Förderstrang mit einer
Schleppkette mit mehreren frei drehbaren Schlepprollen,
die am Fahrzeugrad angreifen. Die Schleppkette besteht aus zwei parallel laufenden Kettentrumen, an denen die
Schlepprollen beidseitig eingehängt sind. Die Schleppkette läuft in einem vertikal ausgerichteten Kreis endlos um und ist entsprechend umlaufend angetrieben. Für den Rücklauf
Schlepprollen beidseitig eingehängt sind. Die Schleppkette läuft in einem vertikal ausgerichteten Kreis endlos um und ist entsprechend umlaufend angetrieben. Für den Rücklauf
ist ein im Anlagenboden versenkter Kanal vorgesehen. Diese Fördereinrichtung ist kostenaufwendig und braucht einen
erheblichen Bau- und Montageaufwand. Insbesondere sind
wegen der Unterflurmontage Erdarbeiten notv/endig.
Hierdurch wird auch der Wartungs- und Reparaturaufwand
erheblichen Bau- und Montageaufwand. Insbesondere sind
wegen der Unterflurmontage Erdarbeiten notv/endig.
Hierdurch wird auch der Wartungs- und Reparaturaufwand
erhöht.
Eine Fördereinrichtung mit einer horizontal umlaufenden
Schleppkette ist aus der US-A-3,815,512 bekannt. Auch hier sind an der Kette mehrere Schlepprollen befestigt. Sie
Schleppkette ist aus der US-A-3,815,512 bekannt. Auch hier sind an der Kette mehrere Schlepprollen befestigt. Sie
sind dabei schwenkbar an der Kette gelagert und können aus der horizontalen Arbeits- und Schleppstellung in eine
vertikale Hängestellung abklappen, in der sie in einem
zusätzlichen Kanal im Anlageboden geführt sind. Aus diesem Kanal können sie über eine steuerbare Schwenkklappe
vertikale Hängestellung abklappen, in der sie in einem
zusätzlichen Kanal im Anlageboden geführt sind. Aus diesem Kanal können sie über eine steuerbare Schwenkklappe
angehoben und in die Arbeits- und Schleppstellung gebracht werden. Diese Anordnung hat den Zweck, die Schlepprollen
erst dann zu aktivieren und in Schleppposition zu bringen,
erst dann zu aktivieren und in Schleppposition zu bringen,
wenn ein Fahrzeug zur Mitnahme bereit steht. Diese Fördereinrichtung erfordert ebenfalls Wertarbeit und hat einen erheblichen Bauaufwand. Außerdem ist es kinematisch problematisch, die Schlepprolle am Ende der Förderstrecke vom Fahrzeugrad zu lösen, weil die Schlepprolle an der Umlenkstelle der horizontal im Kreis umlaufenden Schleppkette eine Schwenkbewegung ausführt, wodurch eine unerwünschte Querkraft auf das Fahrzeugrad ausgeübt wird.
Eine ähnliche Fördereinrichtung mit einer horizontal im
Kreis umlaufenden Schleppkette mit mehreren Schlepprollen ist aus der US-A-3,408,951 bekannt. Hierbei handelt es ■ "* sich um eine reine Überfluranlage, die zwar einen verringerten Bau- und Montageaufwand hat, bei der aber ebenfalls das Kinematik- und Schwerkraftproblem am Ende der Förderstrecke auftritt.
Die Erfindung hat die Aufgabe, eine verbesserte Fördereinrichtung aufzuzeigen.
Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen im Hauptanspruch.
Im Gegensatz zum Stand der Technik ist die erfindungsgemäße Fördereinrichtung reversierend ausgebildet und angetrieben. Vorzugsweise ist hierbei je Förderstrang nur ein Schleppmittel vorhanden, das entsprechend der Reversierbewegung entlang der Fahrspur vor- und zurückbewegt wird. Die erfindungsgemäße Fördereinrichtung kann als reine Überfluranlage ausgebildet sein. Sie erfordert einen geringeren Bauaufwand als die vorbekannten Konstruktionen und bietet zugleich bessere Wartungs- und Montagemöglichkeiten. Außerdem ist die Kostensituation und die Wirtschaftlichkeit besser als beim Stand der Technik.
Die Fördereinrichtung kann ein oder zwei Förderstränge aufweisen. Eine Doppelanordnung.der Förderstränge bietet die Möglichkeit einer getrennten Betätigung, so dass der Fahrzeugdurchsatz erhöht werden kann. Pro Förderstrang kann jeweils ein Fahrzeug geschleppt werden. Durch zeitlichen und wegemäßigen Versatz der Förderstränge kann der Fahrzeugabstand verringert werden, wobei zwei Fahrzeuge zugleich in der Anlage behandelt werden können.
Für die Reversierbewegung ist es vorteilhaft, wenn das Schleppmittel zwischen einer ausgefahrenen Schlepp- oder Arbeitsstellung und einer zurückgezogenen Ruhestellung hin- und herbewegbar ist. In der Ruhestellung kann das Schleppmittel dadurch auf dem Rückweg kollisionsfrei an den Fahrzeugrädern vorbei kommen. Für den Stellungswechsel des Schleppmittels ist eine Stelleinrichtung und ggf. eine selbsttätige und/oder im Notfall einfallende Rückstelleinrichtung vorhanden.
Die erfindungsgemäße Fördereinrichtung lässt sich für beliebige Fahrzeugbehandlungsanlagen einsetzen. Sie ist besonders geeignet als kontinuierlich bewegliche Schleppeinrichtung für eine Waschstraße und insbesondere für eine kurze Waschstraße, die wenig größer als die Fahrzeuglänge ist. Das Fahrzeug wird hierbei im wesentlichen kontinuierlich durch die Anlage bewegt.
Die Fördereinrichtung lässt sich aber auch mit besonderen Vorteilen als diskontinuierlich bewegliche Positioniereinrichtung für eine Taktanlage oder eine Portalwaschanlage einsetzen. Hierdurch kann das außerhalb der Anlage bereit gestellte Fahrzeug exakt in die vorgesehene Behandlungsposition innerhalb der Anlage gebracht werden, wo es dann für den Behandlungsprozess arretiert wird. Bei einer Taktanlage kann das Fahrzeug außerdem durch die hintereinander angeordneten Stationen bewegt werden. Während der Behandlungsvorgänge steht dabei
die Fördereinrichtung.
In den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung angegeben. 5
| Figur | 2: | |
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| Figur | 3: | |
| Figur | 4: | |
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Die Erfindungen ist in den Zeichnungen beispielsweise und schematisch dargestellt. Im einzelnen zeigen:
Figur 1: eine Fahrzeugbehandlungsanlage mit einer
Fördereinrichtung in Seitenansicht,
eine Draufsicht auf die Anlage und die Fördereinrichtung von Figur 2,
eine rückwärtige Ansicht der Anordnung von Figur 1 und 2 und
eine vergrößerte und abgebrochene Draufsicht auf die Fördereinrichtung in zwei Varianten.
In Figur 1 bis 3 ist eine Fahrzeugbehandlungsanlage (1) mit einer Fördereinrichtung (9) dargestellt. Figur 4 gibt die konstruktiven Details der Fördereinrichtung (9) wieder.
Die Fahrzeugbehandlungsanlage (1) kann eine beliebige Ausgestaltung haben. In der gezeigten Ausführungsform
handelt es sich um eine kurze Waschstraße, die geringfügig länger als die Maximallänge der zu behandelnden Fahrzeuge (5) ist. Die rückwärtige Ansicht von Figur 3 zeigt die verschiedenen möglichen Fahrzeuggrößen. 30
Bei einer Waschstraße wird das Fahrzeug (5) von der Fördereinrichtung (9) im wesentlichen kontinuierlich durch die Anlage geschleppt. An ein oder mehreren stationären oder begrenzt beweglichen Portalen (3) sind unterschiedliche Behandlungseinrichtungen (2) angeordnet, die das Fahrzeug während des Transports behandeln. Bei den Behandlungseinrichtungen (2) kann es sich um
Bürstenwascheinrichtungen mit Dach- und Seitenbürsten, eine Radwaschbürsteneinrichtung, eine Hochdruck-Wascheinrichtung, eine Trockeneinrichtung und ein oder mehrere Auftragsvorrichtungen für Reinigungsmittel, Shampoo, Spülmittel, Trockenhilfe, etc. handeln. Die Zahl, Ausbildung und Anordnung der Komponenten der Behandlungseinrichtung (2) sind beliebig wählbar.
in Abwandlung der gezeigten Ausführungsform kann es sich bei der Fahrzeugbehandlungsanlage (1) auch um eine Portalwaschanlage mit ein oder mehreren relativ zum stehenden Fahrzeug (5) beweglichen Portalen mit den Komponenten der Behandlungseinrichtung (2) handeln. In einer weiteren Variante kann die Anlage (1) auch als Taktanlage ausgebildet sein, bei der getrennte und hintereinander angeordnete Stationen für die Wäsche und die Trocknung und ggf. andere Behandlungsvorgänge am Fahrzeug vorhanden sind. Darüber hinaus kann die Fahrzeugbehandlungsanlage (1) auch beliebige andere Ausgestaltungen haben. Hierbei kann es sich alternativ auch um eine Polieranlage, eine Anlage zum Entwachsen von fabrikneuen Fahrzeugen oder dergleichen handeln.
Die Fördereinrichtung (9) erstreckt sich axial durch die Fahrzeugbehandlungsanlage (1) und fördert die Fahrzeuge (5) in der durch Pfeil angegebenen Förderrichtung (27). Eingangsseitig reicht die Fördereinrichtung (9) ein Stück vor die Anlage (1) und nimmt die Fahrzeuge (5) mit Abstand vor der Anlage (1) auf. Bei der Ausgestaltung als Waschstraße reicht die Fördereinrichtung (9) bis zum Ende der Anlage (1) und vorzugsweise auch ein Stück darüber hinaus, so dass sie die Fahrzeuge (5) aus der Anlage (1) abschieben kann.
Bei der gezeigten kurzen Waschstraße (1) ist die Fördereinrichtung (9) als eine im wesentlichen kontinuierlich bewegliche Schleppeinrichtung für die Fahrzeuge (5) ausgebildet. Die Fahrzeuge (5) wandern im wesentlichen kontinuierlich durch die Anlage (1) und halten allenfalls kurzzeitig für gewisse Behandlungsprozesse an oder werden unter Umständen zeitweise langsamer befördert.
In einer nicht dargestellten Variante kann die Fördereinrichtung (9) auch als eine im wesentlichen diskontinuierlich bewegliche Positioniereinrichtung ausgebildet sein. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Anlage (1) eine Portalwaschanlage oder eine Taktanlage ist. In diesem Fall nimmt die Positioniereinrichtung (9) das vor der Anlage (1) bereit gestellte Fahrzeug (5) auf und befördert es an die in der Anlage (1) vorgesehene Behandlungsposition, in der das Fahrzeug während der Behandlung stehen bleibt. Am Ende der Behandlung kann das Fahrzeug bei einer Portalwaschanlage durch den Ausgang vorzugsweise in Förderrichtung (27) abgeschoben werden. Bei einer Takt- oder Durchlaufanlage wird das Fahrzeug (5) in die nächstfolgende Station für die nächste Behandlung gebracht. Am Ende wird das Fahrzeug wieder abgeschoben.
Die Fördereinrichtung (9) hat mindestens einen, vorzugsweise zwei Förderstränge (10,11), die beidseits und vorzugsweise außenseitig der Einfahrspur (7) in der Anlage (1) angeordnet sind. Vorzugsweise sind zwei Förderstränge (10,11) vorhanden, die getrennt betätigt werden können und dadurch innerhalb der Anlage (1) unterschiedliche Fahrzeuge (5) befördern können. In der Einfahrspur (7) sind ein oder mehrere Radführungen (8) für die Fahrzeugräder angeordnet. Hierbei gibt es zumindest eine mittige Radführung mit Führungsleisten, die eine stark außermittige Position des Fahrzeugs (5) vermeiden. Zusätzlich können auch außenseitig Leisten für die
Radführung (8) vorhanden sein.
Die Fördereinrichtung (9) bzw. die Förderstränge (10,11) sind reversierend ausgebildet und angetrieben. Sie befördern die Fahrzeuge (5) in der Förderrichtung (27) bis zum Ende der Anlage (1) und kehren dann leer auf dem gleichen Weg wieder zurück, um eingangsseitig das nächste Fahrzeug (5) aufzunehmen.
Die Förderstränge (10,11) sind als Überflurförderer ausgebildet und sind auf dem Anlagenboden (4) montiert. Sie bestehen jeweils aus einem Antriebsmittel (12) mit jeweils einem Schleppmittel (16), welches am Fahrzeug (5) vorzugsweise am Fahrzeugrad (6), angreift. Wahlweise kann der Angriff am Vorderrad oder Hinterrad erfolgen. Das Antriebsmittel (12) und das Schleppmittel (16) können in beliebig geeigneter Weise ausgebildet sein.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel besteht das Antriebsmittel (12) jeweils aus einem außenseitig neben der Einfahrspur (7) angeordneten Förderband (13), welches endseitig über Umlenkrollen (14) geführt ist und mit einem Antriebsmotor (15) bewegt wird. Das Förderband (13) ist vorzugsweise als offene Schleife ausgebildet und mit den Schleifenenden am Schleppmittel (16) befestigt. Das
Förderband (13) wird vom Antriebsmotor (15) reversierend hin- und herbewegt, wodurch das Schleppmittel (16) entlang der Einfahrspur (7) auf einer vorzugsweise geraden Bahn zwischen den Umlenkrollen (14) vor- und zurückbewegt wird. 30
Das Schleppmittel ist vorzugsweise einseitig mit dem Antriebsmittel (12) verbunden und fliegend gelagert. Es ragt in der Schleppstellung (25) in die Einfahrspur (7), wobei es das Fahrzeugrad (6) hintergreift und bei der Förderbewegung schiebt. Für den Rücktransport und Leerhub kann das Schleppmittel (16) in eine Ruhestellung (24) zurückgezogen werden, in der es sich in einer
kollisionsfreien Position außerhalb der Einfahrspur (7) und des Fahrzeugrades (6) befindet. Über eine Stelleinrichtung (20) wird das Schleppmittel (16) zwischen der ausgefahrenen Schleppstellung (25) und der zurückgezogenen Ruhestellung (24) hin- und herbewegt. Die Stelleinrichtung (20) kann ebenfalls beliebig ausgebildet sein.
In der gezeigten Ausführungsform besteht das Schleppmittel
(16) aus einem Schlitten (19), der in einer Schlittenführung (26) längs der Einfahrspur (7) axial über geeignete Rollen geführt ist. Das Antriebsmittel (12) ist mit dem Schlitten (19) verbunden und bewegt diesen vor und zurück. Am Schlitten (19) ist ein beweglicher Stützarm
(17) mit einer daran frei drehbare gelagerten Schlepprolle (18) gelagert. Der Stützarm (17) und die Schlepprolle (18) hintergreifen das Fahrzeugrad (6) und werden zwischen der Schleppstellung (25) und der Ruhestellung (24) hin- und herbewegt. In der bevorzugten Ausführungsform ist der Stützarm (17) als horizontaler Schwenkarm ausgebildet, der über ein Lager (21) mit vertikaler Drehachse einseitig am Schlitten (19) gelagert ist. Alternativ kann der Stützarm (17) auch schiebebeweglich angeordnet sein oder in einer beliebig anderen Weise beweglich sein, um einerseits die ausgefahrene Schleppstellung (25) und andererseits die eingeklappte oder zurückgezogene Ruhestellung (24) einnehmen zu können. Bei der gezeigten Ausführungsform als Schwenkarm wird er in der Ruhestellung (24) an die Längswand des außenseitigen Schlittens (19) geklappt.
Figur 4 verdeutlicht diese Anordnung und die Stellungen (24,25). In der mit durchgezogenen Strichen gezeichneten Position am vorderen Ende der Fördereinrichtung (9) wird der Stützarm (17) in die Schleppstellung (25) ausgeklappt. Hierbei befindet er sich mit Abstand hinter dem aufzunehmenden Fahrzeugrad (6). Bei der Vorwärtsbewegung des Schlittens (19) in Förderrichtung (27) kommt der
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Stützarm (17) bzw. die Schlepprolle (18) dann in Kontakt mit dem Fahrzeugrad (6), was in.der Zeichnung gestrichelt dargestellt ist. In dieser Position ist der hier nicht dargestellte Schlitten bereits ein Stück weiter vorgefahren.
Am Ende der Förderstrecke bleibt die Fördereinrichtung (9) zunächst stehen. Das Fahrzeug kann dann durch den Schwung oder durch den eigenen Antrieb weiter in Förderrichtung
(27) vorfahren und sich dadurch von der Schlepprolle (18) und dem Stützarm (17) lösen. Alternativ kann das Antriebsmittel (12) mit dem Schlitten (19) auch ein Stück zurückfahren, wodurch der Stützarm (17) und die Schlepprolle (18) vom Fahrzeugrad (6) so weit freikommen, dass sie wieder in die Ruhestellung (24) eingeklappt werden können.
Die Bewegungen des Stützarmes (17) und der Schlepprolle (18) werden von einer beliebig ausgestalteten Stelleinrichtung (20) bewirkt. Diese kann einen aus den Fahrbewegungen des Schlittens (19) abgeleiteten Antrieb aufweisen, wobei die Schleppbewegungen des Stützarmes (17) und der Schlepprolle (18) durch ortsfeste Anschläge, Leitschienen oder dergleichen aufgrund der Schlittenbewegung bewirkt werden. Alternativ kann die Stelleinrichtung (20) auch einen eigenständigen Schwenkantrieb (22) für den Stützarm (17) aufweisen. Dies kann z.B. ein elektrischer Antrieb sein. Dieser Schwenkantrieb (22) kann beide Bewegungsrichtungen zum Ein- und Ausklappen ausführen.
Alternativ kann die Stelleinrichtung (20) auch eine separate Rückstelleinrichtung (23) aufweisen, die selbsttätig im Bedarfsfall oder im Notfall wirkt und ein Einklappen in die Ruhestellung (24) veranlasst. Hierzu kann die Rückstelleinrichtung (23) z.B. aus einer Kufe, einem Dorn oder dergleichen bestehen, die bei
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Rückwärtsfahrt des Schlittens (19) am Anlagenboden (4) verhaken und aufgrund der Schlittenbewegung zu einem Einklappen führen. Weitere Varianten sind durch einen Federantrieb mit bivalenten Totpunktstellungen möglich, wobei Anschläge oder andere Antriebsmittel ein Umschwenken zwischen den Totpunktstellungen und den diesbezüglichen Schlepp- und Ruhestellungen (25,24) bewirken.
Die Fördereinrichtung (9) ist als Überflureinrichtung ausgebildet und auf dem Anlagenboden (4) montiert. Das Antriebsmittel (12) ist in einer horizontal ausgerichteten bzw. liegenden Schleife geführt, wobei die Umlenkrollen (14) vertikale Drehachsen haben. Die Komponenten der Fördereinrichtung (9) bzw. der Förderstränge (10,11) können in einem geeigneten Gehäuse angeordnet sein, wodurch die Förderstränge (10,11) als Komplettteil handhabbar und montierbar sind. Das Gehäuse bietet auch eine geeignete Führung für das Antriebsmittel (12), insbesondere das Förderband (13) und beinhaltet auch die Schlittenführung (26).
In der gezeigten Ausführungsform ist der Stützarm (17) mit der Schlepprolle (18) einseitig und fliegend am Schlitten (19) gelagert. Die bodenseitige Abstützung erfolgt über die Schlepprolle (18) und das Rollenlager. Zusätzlich kann an der inneren Radführung (8) eine eigene Führungsbahn bereit gestellt werden. In einer weiteren Variante kann der Förderstrang (10,11) auch ein zusätzliches Antriebsmittel im Bereich dieser inneren Radführung (8) aufweisen, welches den Stützarm (17) am anderen Ende fasst und führt sowie antreibt. Durch eine entsprechende Gestaltung der Aufnahmeelemente an diesem Antriebsmittel ist ein Freikommen und die Klappbewegung der Stützrolle (17) zwischen Ruhe- und Schleppstellung (24,25) möglich.
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Figur 4 verdeutlicht in den beiden Bildhälften zwei Funktionsvarianten. Die beiden Förderstränge (10,11) können einerseits entsprechend der linken Bildhälfte synchron arbeiten, wobei die Fahrzeugräder (6) eines einzelnen Fahrzeugs (5) an beiden Seiten hintergriffen und geschleppt werden. Durch den Synchronlauf bewegen beide Förderstränge (10,11) nur ein Fahrzeug gemeinsam.
In der durch die rechte Bildhälfte verdeutlichten Variante arbeiten die Förderstränge (10,11) separat und versetzt zueinander. Sie befördern dadurch zwei unterschiedliche Fahrzeuge hintereinander. Wenn z.B. der eine Förderstrang
(10) das erste Fahrzeug ergreift und vorwärts schiebt, bleibt der andere Förderstrang (11) so lange stehen und wartet, bis das nächstfolgende Fahrzeug bereit gestellt wird. Sobald ein ausreichender Fahrzeugabstand erreicht ist, hintergreift auch der andere Förderstrang (11) das Fahrzeugrad (6) des folgenden Fahrzeuges und schiebt dieses vorwärts. Die Fördergeschwindigkeit und die Förderposition der beiden Förderstränge (10,11) wird dabei gegenseitig abgestimmt und überwacht, um Kollisionen zu vermeiden und um eine ausreichende Trennung der Behandlungsprozesse zu ermöglichen. Wenn das erste Fahrzeug mit der Behandlung fertig ist und die Anlage (1) verlässt, fährt der erste Förderstrang (10) leer wieder in die Ausgangsposition zurück. In der eingeklappten Ruhestellung (24) kann hierdurch das Schleppmittel (16) das vom anderen Förderstrang (11) vorwärts bewegte zweite Fahrzeug kollisionsfrei passieren. Sobald das zweite Fahrzeug eine vorgegebene Position erreicht hat, kann der erste Förderstrang (10) das nächstfolgende Fahrzeug aufnehmen und vorwärts fördern. Der zweite Förderstrang
(11) fährt dann seinerseits mit eingeklapptem Schleppmittel (16) in die Ausgangsposition zurück. Der Förderzyklus beginnt dann wieder von neuem.
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Abwandlungen der gezeigten Ausführungsform sind in verschiedener Weise möglich. Zum einen können die Ausgestaltungen der Förderstränge (10,11), ihre Antriebsmittel (12) und ihre Schleppmittel (16) beliebig variieren. Es kann auch nur ein einzelner Förderstrang
(10) vorhanden sein. Das Schleppmittel (16) kann anstelle des Stützarms (17) und der Schlepprolle (18) auch ein beliebig anders ausgebildetes Schlepporgan aufweisen. Desgleichen kann auch die Kinematik und der Antrieb für die Bewegung zwischen Ruhe- und Schleppstellung (24,25) beliebig variieren.
·♦
- 14 BEZUGSZEICHENLISTE
1 Fahrzeugbehandlungsanlage, kurze Waschstraße
2 Behandlungseinrichtung, Wascheinrichtung 3 Portal
4 Anlagenboden
5 Fahrzeug
6 Fahrzeugrad
7 Einfahrspur 8 Radführung
9 Fördereinrichtung, Positioniereinrichtung
10 Förderstrang
11 Förderstrang
12 Antriebsmittel 13 Förderband
14 Umlenkrolle
15 Antriebsmotor
16 Schleppmittel, Mitnehmer
17 Stützarm
18 Schlepprolle
19 Schlitten
20 Stelleinrichtung
21 Lager
22 Schwenkantrieb
23 Rückstelleinrichtung
24 Ruhestellung
25 Schleppstellung
26 Schlittenführung
27 Förderrichtung 30
Claims (14)
1. Fördereinrichtung für Fahrzeuge in Fahrzeugbehandlungsanlagen, insbesondere kurzen Waschstraßen oder Taktanlagen, wobei die Fördereinrichtung mindestens einen Förderstrang mit einem Antriebsmittel und einem am Fahrzeug, insbesondere am Fahrzeugrad, angreifenden Schleppmittel, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (9) reversierend ausgebildet und angetrieben ist.
2. Fördereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (9) als Überflureinrichtung ausgebildet und angeordnet ist.
3. Fördereinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (9) zwei beidseits der Einfahrspur (7) angeordnete und getrennt betätigbare Förderstränge (10,11) aufweist.
4. Fördereinrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Förderstrang (10,11) ein geradlinig reversierend bewegbares Antriebsmittel (12) mit einem einzelnen Schleppmittel (16) aufweist.
5. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Schleppmittel (16) einseitig mit dem Antriebsmittel (12) verbunden ist.
6. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Schleppmittel (16) zwischen einer ausgefahrenen Schleppstellung (25) am Fahrzeug (5) und einer zurückgezogenen kollisionsfreien Ruhestellung (24) hin und her bewegbar ist.
7. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Schleppmittel (16) einen mit dem Antriebsmittel (12) verbundenen Schlitten (19) mit einem beweglichen Stützarm (17) und mit einer Schlepprolle (18) sowie eine Stelleinrichtung (20) für die Bewegung der Schlepprolle (18) zwischen Schleppstellung (25) und Ruhestellung (24) aufweist.
8. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Stützarm (17) als horizontaler Schwenkarm mit einem Lager (21) ausgebildet ist, wobei die Stelleinrichtung (20) einen Schwenkantrieb (22) aufweist.
9. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitten (19) in einer Schlittenführung (26) neben und parallel zur Einfahrspur (7) geführt ist.
10. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Stelleinrichtung (20) eine selbsttätige und/oder im Notfall einfallende Rückstelleinrichtung (23) für die Schlepprolle (18) zur Bewegung in die Ruhestellung (24) aufweist.
11. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (9) als im wesentlichen kontinuierlich bewegliche Schleppeinrichtung für eine Waschstraße ausgebildet ist.
12. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (9) als im wesentlichen diskontinuierlich bewegliche Positioniereinrichtung für eine Taktanlage oder eine Portalwaschanlage ausgebildet ist.
13. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebsmittel (12) ein Förderband (13) mit liegend angeordneten Umlenkrollen (14) und einem Antriebsmotor (15) aufweist, wobei das Förderband (13) in einer im wesentlichen horizontalen Schleife geführt und endseitig am Schlitten (19) befestigt ist.
14. Fördereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung (9) in der Einfahrspur (7) mindestens eine Radführung (8) aufweist.
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