DE19512141C1 - Leichtgutfördereinrichtung - Google Patents
LeichtgutfördereinrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine staubare Leichtgutfördereinrichtung
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Leichtgutfördereinrichtungen der erfindungsgemäßen Art, die
Leichtgut, wie z. B. Bekleidungsstücke in einem innerbetriebli
chen Fördersystem oder Spulen in einer Spinnerei transportieren,
weisen Schienensysteme auf, auf denen oder - im Falle eines
hängenden Transports - an denen eine Vielzahl von Stückgutträ
gern als modulare Betriebsmittel, z. B. in Form von Trolleys oder
Wagen, abrollen. Dem Schienensystem sind Antriebsmittel zugeord
net, die an einem Betriebsmittel angreifen können und das Be
triebsmittel längs des Schienensystems verfahren. Zur Staubil
dung werden die Betriebsmittel aufeinandergefahren und zur Auf
lösung des Staus jeweils das im Stau vordere Betriebsmittel
taktweise abtransportiert.
Bekannt ist ein Förderer für rollfähige Förderstücke, die in
einer Rinne rollend transportiert werden, wobei oberhalb der
Rinne Mitnehmer in Form von frei drehbaren Rollen mit radialen
Borsten angeordnet sind (DE-AS 12 05 010). Die Borstenrollen
sind hängend an einem Antrieb befestigt, der sie während der
Bewegung in Abstand voneinander hält. Die Borsten greifen an den
Scheitelflächen der Förderstücke an und zwingen den Förder
stücken eine Drehbewegung auf, die ihrerseits den Borstenrollen eine
Drehbewegung aufzwingen, die entgegengesetzt gerichtet ist. Im
Falle eines Staus der Förderstücke werden die Borstenrollen vom
Antrieb weiterbewegt und bewegen sich rollend über die still
stehenden Förderstücke. Diese Rollbewegung ermöglicht eine Redu
zierung der Antriebskraft des Antriebs.
Des weiteren ist eine angetriebene Staurollenkette bekannt, die
mit seitlichen Rollen in einer Schiene geführt und abgestützt
ist, wobei die seitlichen Rollen auf Bahnen in der Schiene ab
rollen. Jeweils zwei quer zur Transportrichtung benachbarte
seitliche Rollen sind paarweise auf einer Achse auf seitlichem
Abstand voneinander angeordnet, wobei bei bestimmten seitlichen
Rollenpaaren zwischen dem Paar auf derselben Achse frei drehbar
eine Transportrolle größeren Durchmessers angeordnet ist. Das
Förderstück bzw. das zu fördernde Stückgut liegt während des
Transports auf z. B. zwei stillstehenden Transportrollen auf. Im
Falle eines Staus läuft die Kette in Zugrichtung weiter, während
sich die Transportrollen an der Unterseite des Förderstücks
abwälzen. Dadurch wird ein relativ geringer Staudruck und eine
relativ geringe Zugmittelbelastung erzielt. Die am Förderstück
während der Mitnahme angreifende Mitnahmewirkung der Transport
rollen ist jedoch gering, so daß eine geordnete Auflösung eines
Staus nicht möglich ist. Die bei einer Stauauflösung erforderli
chen Anfahrkräfte sind relativ hoch, so daß starke Antriebsmoto
ren verwendet werden müssen und Förderstücke mit relativ großer
Trägheitskraft können nicht kontrolliert transportiert werden,
weil die Mitnahmewirkung versagen kann.
Beim Abwälzen der Transportrollen wird nur eine relativ geringe
Kraftkomponente auf die Betriebsmittel übertragen, die jedoch
für ein erneutes Anfahren genügt. Diese geringe Kraftkomponente
versetzt bei langen Staus die letzten Betriebsmittel in Schwin
gungen, wodurch ein ruhiger und sicherer Transport des Gutes
nicht gewährleistet ist.
In der DE-PS 12 56 153 ist eine Förderanlage mit einer Fahrrinne
und einem in der Fahrrinne geführten Förderband beschrieben. In
der Fahrrinne befindet sich ein mit Rädern versehener Förderbe
hälter, der an seinen Stirnseiten jeweils ein um eine Lagerachse
schwenkbares Kupplungselement aufweist. Beim Auffahren auf ein
Hindernis wird dieses Kupplungselement aus einer mit dem Förder
band in Eingriff stehenden Stellung ausgeschwenkt, so daß dieses
Kupplungselement nicht mehr in Eingriff mit dem Förderband ist.
Die beiden an einem solchen Förderbehälter vorgesehenen Kupp
lungselemente sind symmetrisch ausgebildet, wobei jedes der
beiden Kupplungselemente nur in eine Richtung eine für eine
Mitnahme ausreichende Reibkopplung bewirkt. Bei einer Entkopp
lung des in Fahrtrichtung vorderen Kupplungselementes kann somit
das Förderband an dem in Fahrtrichtung hinteren Kupplungselement
entlanggleiten, wobei nur eine geringere Reibkraft erzeugt wird.
Aus der DE-PS 11 92 103 geht eine Förderbahn für Fließferti
gungsanlagen hervor, die auf der Förderbahn geführte Tragplatten
aufweist, wobei die Tragplatten jeweils mit einem Zahnrad mit
einer in der Förderbahn umlaufend geführten Kette in Eingriff
stehen. Ein an der Tragplatte gelagerter Kupplungsarm wird beim
Auffahren auf eine schräge Rampe nach oben ausgelenkt, so daß er
aus einer In-Eingriffstellung mit dem Zahnrad ausgerückt wird
und dieses sich frei drehen kann. Die Tragplatten weisen an
ihrer in Förderrichtung hinteren Seite schräg abfallende Rampen
auf, so daß durch das Anhalten einer Tragplatte mehrere nachfol
gende Tragplatten aufgestaut werden können.
Ferner ist in der DE 39 26 755 A1 eine Förderanlage zur Beförde
rung von Werkstückträgern beschrieben, wobei die Unterseite der
Werkstückträger längs zur Förderbahn verschwenkbare Tragarme
aufweist, an deren unterem Ende eine Reibplatte 24 so befestigt
ist, daß sich deren Mitnahme durch das Transportband selbsttätig
verstärkt. An seinem in Fahrtrichtung vorderen Ende weist der
Werkstückträger einen Stößel auf, der beim Auffahren auf ein
Hindernis die Reibplatte aus der In-Eingriffstellung mit dem
Förderband ausschwenkt.
Ferner sind in der DE-AN U 1931 XI/81, 16.08.56 und der DD 51 589
Schleppketten zur Mitnahme von Fördermitteln beschrieben,
die jeweils einen Mitnehmer aufweisen, der mit den entsprechen
den Fördermitteln in Eingriff tritt.
Aufgabe der Erfindung ist eine staubare Leichtgutfördereinrich
tung zu schaffen, die eine geringe Antriebsleistung erfordert
und einen minimalen Staudruck selbst bei sehr langen Stau
strecken erzeugt und insbesondere eine geordnete Stauauflösung er
möglicht. Insbesondere aber soll die Leichtgutfördereinrichtung
bei der Stauauflösung geringe Anfahrkräfte erfordern.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1
gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung
sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Die erfindungsgemäße Leichtgutfördereinrichtung kann modular
ausgebildet und automatisiert sein. Die zu transportierenden
Fördergüter weisen z. B. ein Gewicht bis 10 kg auf.
Im Prinzip arbeitet die erfindungsgemäße Leichtgutfördereinrich
tung auf der Basis des Reibkontakts zwischen einem dauernd ange
triebenen Band und arretierten Rollen des Betriebsmittels wäh
rend der Mitnahme bzw. des Transports sowie auf der Basis des
Kontakts des angetriebenen Bandes mit frei drehenden Rollen
während des Staus. In der erfindungsgemäßen Leichtgutförderein
richtung kann sich aufgrund der vollständigen Entkopplung vom
Band nur ein sehr geringer Staudruck selbst bei sehr langen
Staustrecken aufbauen. Dabei kann - wie bevorzugt - das Be
triebsmittel die Rollen aufweisen und das Band in der Förder
strecke angeordnet sein. Es können sich aber auch die Rollen in
der Förderstrecke befinden und das Betriebsmittel eine still
stehende Reibfläche für den Kontakt mit den Rollen aufweisen. In
diesem Fall werden die Rollen im Stillstand bzw. arretiert mit
einem geeigneten Zugmittel, z. B. einer Kette, einem Band, einem
Riemen, einem Stahlband oder einem Seil, entlang der Förder
strecke transportiert und zur Staubildung entarretiert, so daß
sie sich an der Reibfläche des Betriebsmittels abwälzen können.
Wesentlich in Kombination mit der Rollen-Reibband-Einrichtung
ist, daß zudem eine Einrichtung einfacher Bauart vorgesehen ist,
die bei der Auflösung eines Staus, bei dem die Betriebsmittel
aneinandergefahren stillstehen, eine Vereinzelung der Betriebs
mittel, d. h. ein Anfahren jeweils nur des vorderen Betriebsmit
tels, ermöglicht, ohne daß der ohnehin sehr geringe Staudruck
erhöht wird. Dies gelingt z. B. durch eine bei der Staubildung in
Funktion tretende Auffahr-Entarretiereinrichtung für die Rollen
des Betriebsmittels, die beim Anfahren des Betriebsmittels die
Einschaltung der Arretierung der Rollen bewirkt, wenn zwischen
dem anfahrenden Betriebsmittel und dem nachfolgenden Betriebs
mittel ein bestimmter Abstand hergestellt ist. Auf diese Weise
wird der Antrieb der Leichtgutfördereinrichtung bei der Auflö
sung des Staus immer nur mit der Mitnahmereibkraft eines Be
triebsmittels beaufschlagt, so daß die erfindungsgemäße Leicht
gutfördereinrichtung insgesamt mit einer relativ schwachen An
triebsleistung auskommt.
Nach der Erfindung tritt somit der Antriebsmechanismus des im
Stau auffahrenden Betriebsmittels beim Auffahren außer Eingriff.
Beim Weg fahren des vorderen Betriebsmittels aus dem Stau wird
erfindungsgemäß der Antriebsmechanismus des nachfahrenden Be
triebsmittels durch die Einschaltung der Arretiereinrichtung
zeitverzögert aktiviert, so daß alle Betriebsmittel mit Abstand
anfahren und folgen. Demgemäß arbeitet die neue Leichtgutför
dereinrichtung mit einem erheblich besseren Wirkungsgrad als
alle bekannten Leichtgutfördereinrichtungen.
Die Reibkräfte des Antriebsmechanismus können bei der erfin
dungsgemäßen Leichtgutfördereinrichtung so gewählt werden, daß
auch Steigungen und Gefälle durchfahren werden können, wobei sie
auch durch zusätzlichen Andruck von oben unterstützt werden
können.
Die Verwendung der erfindungsgemäßen Leichtgutfördereinrichtung
ist insbesondere günstig bei Anlagen mit langen Staustrecken
bzw. in Pufferanlagen mit hohem Füllungsgrad. Die erfindungs
gemäße Leichtgutfördereinrichtung zeichnet sich insbesondere
durch einen geringen Leistungsbedarf, geringen anlagentechni
schen Aufwand und geringen Energieverbrauch aus. Darüberhinaus
ist die erfindungsgemäße Leichtgutfördereinrichtung verschleiß
arm.
Ein tragender Gedanke der Erfindung liegt darin, ein gestopptes
Betriebsmittel jeweils durch das voraus fahrende Betriebsmittel
zeitverzögert zum Anfahren freizuschalten.
Dieses Grundprinzip ist auch bei Hängefördersystemen anwendbar,
wobei die Ebenen der Laufflächen und des Zugmittels auch unab
hängig voneinander anordbar sind.
Das erfindungsgemäße Prinzip läßt sich auffast alle bekannten
Leichtgutfördereinrichtungen übertragen. Beispielhaft wird in
der Zeichnung ein besonders geeignetes Betriebsmittel abgebildet
und anhand dieser Abbildung die Erfindung im folgenden näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 schematisch eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen
Betriebsmittels in einer Betriebsstellung während des
Transports;
Fig. 2 schematisch eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen
Betriebsmittels nach Fig. 1 in einer Betriebsstellung
während des Staus;
Fig. 3 schematisch einen vertikalen Längsschnitt durch ein
zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Betriebsmittels;
Fig. 4 schematisch einen horizontalen Querschnitt durch das
erfindungsgemäße Betriebsmittel nach Fig. 3 entlang
der Linie I-I mit Blickrichtung in Pfeilrichtung;
Fig. 5 schematisch einen vertikalen Querschnitt durch das er
findungsgemäße Betriebsmittel nach Fig. 3 entlang der
Linie II-II mit Blickrichtung in Pfeilrichtung.
Die Leichtgutfördereinrichtung weist im darge
stellten Beispiel als Betriebsmittel Wagen 1 auf, die auf Schie
nen 2 verfahrbar sind. Entlang der Schienen 2 wird als Zugmittel
ein nach unten abgestütztes Band 3 geführt, das kontinuierlich
angetrieben wird, und an das sich die Wagen 1 durch Reibungsein
griff ankoppeln können, um vom Band entlang der Schienen 2
in Fahrtrichtung (Pfeil 4) gezogen zu werden.
Das Band 3 ist zwischen zwei Schienen 2 angeordnet, die seitlich
mit jeweils einer horizontalen, schmalen Lauffläche 5 für die
Wagen 1 an das Band 3 angrenzen. Die Oberseiten der Laufflächen
5 und die Oberseite des Bandes 3 sind auf gleicher Höhe angeord
net, so daß sie in einer Ebene liegen und eine glatte durchge
hende Fläche bilden. Diese Anordnung in einer Ebene ist insbe
sondere beim Durchfahren von Kurven und Bogen vorteilhaft.
Zur Führung der Wagen 1 weisen die Schienen 2 seitliche, sich
nach oben erstreckende Wände 8 auf, die in ihrem oberen Randbe
reich 9 schräg nach innen verlaufen und mit Abstand zueinander
an ihrem oberen Rand 10 enden, so daß zu beförderndes Leichtgut
von oben durch den Zwischenraum zwischen den oberen Rändern 10
auf die Wagen 1 aufgebracht werden kann. Die Wagen 1 werden durch
die Wände 8 der Schiene 2 seitlich geführt und durch die oberen
nach innen gebogenen Randbereiche 9 auf den Laufflächen 5 der
Schienen 2 gehalten. Die seitliche Führung kann durch am Wagen
1 an einer vertikalen Achse gelagerte Gleitrollen unterstützt
werden.
Die Wagen 1 liegen auf den Laufflächen 5 der Schienen 2 mit vier
Laufrollen 11 auf, die jeweils paarweise an einer horizontalen
Achse 12 befestigt sind und sich frei drehen können. Die Mit
nahme der Wagen 1 wird durch Mitnahmerollen 15 bewirkt, die am
Wagen 1 an weiteren horizontalen Achsen 16 gelagert sind.
Der Wagen 1 ist aus einem U-förmigen, nach unten offenen An
triebswagen 17 aufgebaut, mit einer Deckenwandung 18 und zwei
Seitenwandungen 19, wobei an den in Fahrtrichtung vorderen bzw.
hinteren Enden jeweils eine der Mitnahmerollen 15 zwischen den
Seitenwandungen 19 des Antriebswagens 17 gelagert ist. Die
Deckenwandung 18 ist nur im Bereich des vorderen bzw. hinteren Ende
des Antriebswagens 17 ausgebildet, so daß der Antriebswagen 17
im mittigen Bereich nach oben hin offen ist. In dem nach oben
hin offenen Bereich des Antriebswagens 17 ist ein im Querschnitt
U-förmiger, nach unten offener Transportwagen 22 eingesetzt, an
dem die Laufrollen 11 mit ihren Achsen 12 gelagert sind. Die
Breite des Transportwagens 22 ist schmaler als die des Antriebs
wagens 17, so daß er zwischen den Seitenwandungen 19 des An
triebswagens 17 mit etwas Spiel sitzt und senkrecht zum Band 3
ausweichen kann. Die Laufrollen 11 sind außen am U-förmigen
Transportwagen 22 angeordnet, so daß sie bezüglich der Mitnah
merollen 15 seitlich nach außen versetzt sind und nicht auf dem
Band 3 aufliegen.
Das Vorsehen jeweils einer Mitnahmerolle 15 am vorderen bzw.
hinteren Ende des Wagens 1 ermöglicht einen kontinuierlichen
Übergang über einen Zwischenraum zwischen zwei hintereinander
angeordnete Bänder 3.
Der Transportwagen 22 ist höher als der Antriebswagen 17, so daß
er nach oben über den Antriebswagen 17 vorsteht. An der Obersei
te des Transportwagens 22 ist eine Tragplatte 23 ausgebildet,
die sich über die gesamte Länge des Antriebswagens 17 erstreckt
und in Fahrtrichtung nach vorne etwas am Antriebswagen 17 über
steht. Die Tragplatte 23 bildet mit ihrer Oberseite eine Trans
portfläche 24 zur Aufnahme der zu transportierenden Leichtgüter.
Die Aufteilung des Wagens 1 in Antriebswagen 17 und Transportwa
gen 22 bewirkt, daß das Gewicht des zu befördernden Guts nur auf
dem Transportwagen 22 und nicht auf dem Antriebswagen 17 auf
liegt, so daß das Band 3 durch das zu transportierende Gut nicht
direkt mit seinem Gewicht belastet wird. Hierdurch wird die
Reibung zwischen dem Band 3 und seiner Auflagefläche geringge
halten.
Zudem ermöglicht die separate Ausbildung in Antriebswagen 17 und
Transportwagen 22, daß der Wagen 1 bezüglich Unebenheiten am
Band 3 bzw. an den Laufflächen 5 unempfindlich ist, da jeweils
nur einer der Wagen 17, 22 die Unebenheiten ausgleichen muß, und
nicht der Wagen 1 in seiner Gesamtheit den Unebenheiten auswei
chen muß. Derartige Unebenheiten können durch Toleranzen an den
entsprechenden Werkstücken oder durch Verschmutzungen verursacht
sein.
In einer vereinfachten Ausführungsform, die von diesem Prinzip
der Lasttrennung Gebrauch macht, kann der Antriebswagen ohne
zuschaltbare Koppeleinrichtung zum Koppeln an das Zugmittel bzw.
nur mit einem Schleifelement ausgebildet sein, das permanent am
Zugmittel in Reibkontakt steht.
Die beiden am Antriebswagen 17 gelagerten Mitnahmerollen 15 sind
symmetrisch zu einer vertikalen Quermittenebene 25 des Wagens 1
angeordnet, so daß sie auf dem mittig zwischen den Schienen 2
geführten Band 3 aufliegen. Sie sind für einen Reibeingriff
bzw. für einen Reibkontakt mit dem Band 3 feststellbar
bzw. arretierbar, so daß ihre Drehbarkeit behindert ist und die
Bewegung des Bandes 3 durch einen Reibschluß zwischen dem Band
3 und einer Mantel- bzw. Lauffläche 26 der beiden arretierten
Mitnahmerollen 15 auf den Wagen 1 übertragen wird.
Wird die Arretierung der Mitnahmerollen 15 gelöst, so drehen
sich die Mitnahmerollen 15 frei und das Band 3 wird unter dem
Wagen 1 hindurchgezogen, ohne daß eine zur Mitnahme des Wagens
1 ausreichende Kraftkomponente vom Band 3 auf den Wagen 1 über
tragen wird. Der Wagen 1 wird somit durch Lösen der Arretierung
der Mitnahmerollen 15 vom Antrieb durch das Band 3 vollständig
entkoppelt.
Die Mitnahmerollen 15 weisen von ihrer Mantelfläche 26 ausgehend
eine Ringnut 29 auf, die konzentrisch um ihre Achse 16 und quer
mittig eingebracht ist, wobei die Ringnut 29 einen Nutboden 30
und zwei vertikale Nutwände 31 bildet.
Am Nutboden 30 ist als Arretierelement 32 ein nach außen vor
stehender Vorsprung 33 ausgebildet, der entgegen der Drehrich
tung (Pfeil 26) der Mitnahmerolle 15 zur Bildung einer Flanke 37
etwas hinterschnitten ist. Als Arretierelement 32 kann aber auch
ein Stift bzw. Pin 38 vorgesehen sein, der sich in der Ringnut
29 senkrecht zu den beiden Nutwänden 31 erstreckt und mit Ab
stand zum Nutboden 30 angeordnet ist.
Das Arretierelement 32 steht mit einem Kipphebel 39 in funktio
neller Verbindung, indem er zwischen einer die Mitnahmerollen 15
arretierenden und einer die Mitnahmerollen 15 nicht arretieren
den Stellung verschwenkt werden kann, wobei der Kipphebel 39 in
der die Mitnahmerollen 15 arretierenden Stellung in die Umfangs
nut 29 soweit eintaucht, daß er in eine bei einer Drehung der
Mitnahmerolle 15 durch das Arretierelement 32 beschriebenen
Umlaufbahn 40 eingreift, so daß das Arretierelement 32, 33 bzw.
38 gegen den Kipphebel 39 stoßen kann und so die Bewegung des
Arretierelements 32 und dadurch die Mitnahmerolle 15 blockiert
bzw. arretiert.
Der Kipphebel 39 ist aus einem geraden, langgestreckten, flach
stabförmigen Grundkörper 43 ausgebildet, der sich zwischen den
Mitnahmerollen 15 erstreckt und zwei Ringnuteingriffsbereiche 44
aufweist, die derart bemaßt sind, daß sie jeweils in eine Ring
nut 29 der Mitnahmerollen 15 eingreifen können, um die Mitnahme
rollen 15 arretieren zu können.
Der Kipphebel 39 ist im Bereich der Längsmitte des Wagens 1
mittels einer horizontalen, quer zur Längsrichtung des Wagens 1
angeordneten Kipphebelachse 45 schwenkbar gelagert. Die Kipp
hebelachse 45 ist etwa auf der Höhe der Achsen 12, 16 der Rollen
11, 15 gelagert. Der Grundkörper 43 des Kipphebels 39 ist ober
halb der Achsen 12, 16, 45 angeordnet, wobei ein Lagerbock 46
sich vom Kipphebel 39 nach unten zur Kipphebelachse 45 erstreckt
und von dieser durchsetzt wird, wobei der Kipphebel 39 schwenk
bar gelagert ist. Die Ringnuteingriffsbereiche 44 sind vorzugs
weise symmetrisch um die Kipphebelachse 45 angeordnet, so daß
sich in der arretierenden Stellung des Kipphebels 39 die an den
Mitnahmerollen 15 auftretenden Arretierungskräfte kompensieren.
Da sich die Mitnahmerollen 15 am vorderen bzw. hinteren Ende des
Wagens 1 befinden, erstreckt sich der Kipphebel 39 über einen
Großteil der Längserstreckung des Wagens 1, so daß bereits bei
einem kleinen Schwenkwinkel ein relativ langer Schwenkweg der
jeweils im Endbereich des Kipphebels 39 vorgesehenen Nutein
griffsbereiche 44 bewirkt wird, wodurch ein sicheres Umschalten
zwischen der die Mitnahmerollen 15 arretierenden und der die
Mitnahmerollen 15 nicht arretierenden Stellung gewährleistet
werden kann.
Am in Fahrtrichtung hinteren Nuteingriffsbereich 44 ist ein am
Kipphebel 39 nach unten weisender Schenkel 47 vorgesehen, der
das Arretierelement 32 in der arretierenden Stellung (Fig. 1)
von oben mit einer spitzen, in Fahrtrichtung nach hinten zeigen
den Arretiernase 50 hintergreift. Bei einer Schwenkbewegung in
die nicht arretierende Stellung wird die Arretiernase 50 nach
unten und in Fahrtrichtung aus der Umlaufbahn 40 des Arretier
elementes 32 herausgeschwenkt, so daß sich die Mitnahmerolle 15
frei drehen kann.
Der in Fahrtrichtung vordere Ringnuteingriffsbereich 44 weist
eine schmale Arretiernase 51 auf. Die Arretiernase 51 erstreckt
sich vom Grundkörper 43 des Kipphebels 39 nach unten, wobei sie
sich im oberen Bereich der Mitnahmerolle 15 in die Ringnut 29
erstreckt. Mit seinem in Fahrtrichtung vorderen Ende bildet die
Arretiernase 51 eine kurze, schräg hinterschnittene Arretier
kante 52. In der arretierenden Stellung des Kipphebels 39 ver
läuft somit die Arretiernase 51 in die Umfangsnut 29 im oberen
Bereich der Mitnahmerolle 15, wobei sich die Arretierkante 52 in
der Umlaufbahn 40 des entsprechenden Arretierelementes 32 befin
det. Das Arretierelement 32 schlägt somit bei einer Drehung der
Umlaufrolle 15 in Rückwärtsrichtung (Pfeil 53) an der Arretier
kante 52 an und arretiert bzw. blockiert die Mitnahmerolle 15
gegen ein weiteres Drehen in Rückwärtsrichtung, so daß eine
Reibmitnahme mit dem Band 3 bewirkt wird.
Die Arretierkante 52 bzw. die Flanke 37 der Arretierelemente
32 sind etwa radial zur jeweiligen Achse 16 mit einem leichten
Hinterschnitt ausgerichtet, so daß der Kipphebel 39 bei Anlage
an den Arretierelementen 32 in der die Mitnahmerollen 15 arre
tierenden Stellung fixiert wird.
Bei einer Schwenkbewegung des Kipphebels 39 aus seiner arretie
renden, horizontalen Stellung wird dieser mit seinem in Fahrt
richtung vorderen Nuteingriffsbereich 44 nach oben geschwenkt,
so daß der Arretiersteg 51 mit seiner Arretierkante 52 aus der
Umlaufbahn 40 das entsprechenden Arretierelementes 32 bewegt
wird und sich die darunter angeordnete Mitnahmerolle 15 frei
drehen kann.
Das in Fahrtrichtung vordere Ende des Kipphebels 39 erstreckt
sich über die vordere Mitnahmerolle 15 hinweg und steht am An
triebswagen 17 vor, wobei es einen Auflaufsteg 54 bildet. Der
Auflaufsteg 54 weist eine vom freien Ende ausgehende nach hinten
unten schräg verlaufende Auflaufschräge 57 auf, die beim Auf
fahren auf einen in Fahrtrichtung vorderen Wagen 1 mit einem von
diesem vorderen Wagen nach hinten abstehende, starr ausgebildete
Auflauframpe 58 zusammenwirkt, indem der Auflaufsteg 54 mit
seiner Auflaufkante 57 auf die Auflauframpe 58 gleitet. Hier
durch wird der Auflaufsteg 54 angehoben und eine die arretieren
de Stellung entriegelnde Schwenkbewegung des Kipphebels 39 be
wirkt.
Wesentlich ist hierbei, daß durch das Zusammenstoßen des Auf
laufstegs 54 mit der Auflauframpe 58 der Auflaufsteg 54 nach
oben gedrückt wird und die Schwenkbewegung des Kipphebels 39 um
die Kipphebelachse 45 bewirkt, wodurch die beiden Mitnahmerollen
15 entarretiert bzw. entriegelt werden. Beim Zusammenstoßen bzw.
Aneinanderfahren zweier Wagen 1 rutscht der Auflaufsteg 54 des
hinteren Wagens 1 um einen bestimmten Weg 59 auf die Auflaufram
pe 58 des vorderen Wagens 1, bis die beiden Wagen 1 mit ihren
Tragplatten 23, die am hinteren Wagen nach vorne überstehen,
aneinanderstoßen. Der Gleitweg 59 ist somit durch die Tragplat
ten 23 auf eine definierte Länge, bspw. 5-6 mm, begrenzt.
Beim Auflösen eines Staus wird der vordere Wagen 1 vom hinteren
Wagen 1 durch das Band 3 weggezogen, wobei der Auflaufsteg 54
des hinteren Wagens 1 von der Auflauframpe 58 des vorderen Wa
gens 1 gleitet und wiederum den definierten Gleitweg 59 auf der
Auflauframpe 58 zurücklegt. Erst nach dem vollständigen Abglei
ten des Auflaufstegs 54 von der Auflauframpe 58 schwenkt der
Kipphebel 39 aufgrund seines Gewichts wieder in die die Mitnah
merollen 15 arretierende, z. B. horizontale Stellung, so daß der
Reibungseingriff mit dem Band 3 wieder hergestellt wird.
Durch das Verrutschen des Auflaufstegs 54 entlang des Abzugweges
59 verzögert sich somit die erneute Arretierung um eine bestimm
te Zeitdauer Δt bezüglich des Zeitpunktes der Arretierung bzw.
Reibineingriffnahme des vorderen Wagens 1 mit dem Band 3. Diese
Zeitverzögerung um Δt hat zur Folge, daß bei einer Auflösung
eines Staus nicht alle Wagen 1 gleichzeitig mit dem Band 3 in
Eingriff treten, sondern die Wagen 1 nacheinander mit einem
bestimmten zeitlichen Abstand Δt an das Band 3 gekoppelt werden.
Somit wird das Band 3 beim Auflösen eines Staues jeweils nur mit
der Beschleunigungsarbeit für einen einzigen Wagen 1 beauf
schlagt, da erst nachdem sich ein bestimmter Abstand zwischen
zwei aufeinanderfolgende Wagen 1 eingestellt hat, der nachfol
gende Wagen 1 beschleunigt wird.
Dadurch, daß der Auflaufsteg 54 auf der Auflauframpe 58 entlang
dem Gleitweg bzw. Abzugweg 59 verschoben werden kann, ohne so
fort in seine horizontale Stellung überzugehen, wird die die
Rollen 15 nicht arretierende Stellung definiert eingenommen,
wobei der Übergang in die andere Stellung einem kurzen Umschal
ten entspricht.
Die Wagen 1 können mit einer einfachen Betätigungseinrichtung
für die Schwenkeinrichtung an einer vorbestimmten Stelle der
Schienen 2 angehalten werden, wobei z. B. ein Schwenkarm in den
Fahrweg des Wagens 1 geschwenkt wird, so daß der Auflaufsteg 54
an den Schwenkarm anstößt und angehoben wird. Hierdurch werden
die Mitnahmerollen 15 entarretiert, wodurch der Wagen 1 vom Band
3 entkoppelt wird, so daß auf den Wagen 1 kein Antriebsmoment
übertragen wird. Der entkoppelte Wagen 1 wird durch den
Schwenkarm angehalten, wobei vom Schwenkarm nur ein geringes
Kraftmoment aufgebracht werden muß.
Die Steuereinrichtung kann wie im oben angegebenen Ausführungs
beispiel durch eine rein mechanische Einrichtung verwirklicht
sein, wobei es aber auch mögliche ist, die zeitliche Verzögerung
mittels einer elektrischen Schaltung zu steuern, die mit einem
Auffahrsensor zum Wahrnehmen eines weiteren Betriebsmittels ver
bunden ist, das sich in Fahrtrichtung unmittelbar vor dem den
Auffahrsensor aufweisenden Betriebsmittel befindet und entspre
chend dem wahrgenommenen Signal eine Kopplungseinrichtung zum
kraft- oder formschlüssigen Koppeln mit dem kontinuierlich ange
triebenen Zugmittel ansteuert.
Die Mitnahme der Betriebsmittel an dem Zugmittel wird hierbei so
gewählt, daß neben Bögen und Weichen auch Steigungen und Gefälle
durchfahren werden können.
Die Leichtgutfördereinrichtung kann auch mit einem seitlich neben dem Wagen 1
bzw. oberhalb der Wagen 1 angeordneten Zugmittel verwirklicht
werden, beispielsweise als Hängeförderer. Ferner kann die Auf
laufschräge 57 auch an der Auflauframpe 58 ausgebildet sein.
Claims (16)
1. Leichtgutfördereinrichtung mit mehreren staubaren Betriebs
mitteln zur Beförderung von Leichtgut, wobei die Betriebs
mittel längs einer Schiene (2) befördert werden, und ent
lang der Schiene (2) ein kontinuierlich angetriebenes Zug
mittel (3) geführt ist, wobei die Betriebsmittel mit einer
Koppeleinrichtung zum kraftschlüssigen Koppeln
an das Zugmittel (3) versehen sind, um eine Mitnahme des
Betriebsmittels mit dem Zugmittel zu bewirken,
und eine Steuereinrichtung vorgesehen ist, die beim Auffahren eines
Betriebsmittels auf ein Hindernis die Koppeleinrichtung so steuert, daß das
Betriebsmittel vom Zugmittel (3) entkoppelt wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Koppeleinrichtung zumindest eine Mitnahmerolle (15) aufweist, die mit dem Zugmittel (3) in Berührung steht, und
daß die Steuereinrichtung so ausgebildet ist, daß kein Entfernen des Hindernisses die Mitnahmerolle (15) formschlüssig arretiert wird.
daß die Koppeleinrichtung zumindest eine Mitnahmerolle (15) aufweist, die mit dem Zugmittel (3) in Berührung steht, und
daß die Steuereinrichtung so ausgebildet ist, daß kein Entfernen des Hindernisses die Mitnahmerolle (15) formschlüssig arretiert wird.
2. Leichtgutfördereinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Steuereinrichtung
einen Kipphebel (39) aufweist, dessen
in Fahrtrichtung (4) vorderes Ende einen Auflaufsteg
(54) bildet, und der mit der Mitnahmerolle (15) funktionell
in Verbindung steht, so daß er die Mitnahmerolle (15) vollständig frei
gibt, wenn der Auflaufsteg (54) auf ein Hindernis oder eine
an einem weiteren Betriebsmittel befestigte Auflauframpe
(58) anstößt, und die Mitnahmerolle (15) arretiert, wenn
der Auflaufsteg (54) weder mit einem Hindernis noch mit
einer Auflauframpe (58) in Berührung steht.
3. Leichtgutfördereinrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß
der Kipphebel (39) zum Arretieren der Mitnahmerolle (15) in
eine Umlaufbahn (40) eines drehfest mit der Mitnahmerolle
(15) verbundenen Arretierelements (32) eingreift, so daß
das Arretierelement (32) gegen den Kipphebel (39) stößt und
die Bewegung der Mitnahmerolle (15) arretiert.
4. Leichtgutfördereinrichtung nach Anspruch 2 und/oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß beim Auflaufen des Auflaufstegs (54) auf die Auflauf
rampe (58) der Auflaufsteg (54) entlang eines bestimmten
Gleitwegs (59) an der Auflauframpe (58) gleitet.
5. Leichtgutfördereinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mitnahmerolle (15) an ihrer Mantelfläche (26) eine
Ringnut (29) aufweist, in der ein Arretierelement (32)
vorgesehen ist, das bei der Drehung der Mitnahmerolle (15)
eine Umlaufbahn (40) beschreibt, in die der Kipphebel (39)
mit einem Ringnuteingriffsbereich (44) zur Arretierung der
Mitnahmerolle (15) eingreifen kann.
6. Leichtgutfördereinrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Ringnut (29) mehrere Arretierelemente (32) über
die Umlaufbahn (40) verteilt angeordnet sind.
7. Lichtgutfördereinrichtung nach einem oder mehreren der
Ansprüche 2 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Betriebsmittel ein Wagen (1) ist und zwei Mitnahmerollen (15) aufweist, die am
in Fahrtrichtung (4) vorderen und am hinteren Ende des Wagens
(1) angeordnet sind, und der Kipphebel (39) etwa in der
Längsmitte des Wagens (1) gelagert ist und zwei Ringnutein
griffsbereiche (44) zum Arretieren der Mitnahmerollen (15)
aufweist, wobei insbesondere die Ringnuteingriffsbereiche
(44) symmetrisch um die Lagerung des Kipphebels (39) an
geordnet sind.
8. Leichtgutfördereinrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Wagen (1) Laufrollen (11) aufweist, die be
züglich der Mitnahmerollen (15) seitlich nach außen ver
setzt angeordnet sind.
9. Leichtgutfördereinrichtung nach Anspruch 7 und/oder 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Wagen (1) einen Antriebswagen (17), an dem die
Mitnahmerollen (15) gelagert sind, und einen Transportwagen
(22) aufweist, an dem die Laufrollen (11) gelagert sind,
wobei der Transportwagen (22) lose in dem Antriebswagen
(17) sitzt.
10. Leichtgutfördereinrichtung nach Anspruch 8 und/oder 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Zugmittel als Band (3) ausgebildet ist, das zwischen zwei Laufflächen (5) der Schienen
(2) angeordnet ist, wobei sich die Laufrollen (11) nur auf den
Laufflächen (5) der Schienen (2) und die Mitnah
merollen (15) nur auf dem Band (3) abstützen.
11. Leichtgutfördereinrichtung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Laufflächen (5) und das Band (3) in einer Ebene
angeordnet sind.
12. Leichtgutfördereinrichtung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Laufflächen (5) und das Zugmittel in unterschiedli
chen Ebenen angeordnet sind, wobei die Schiene (2) und das
an ihr geführte Zugmittel einen geschlossenen Ring bilden.
13. Leichtgutfördereinrichtung nach einem oder mehreren der
Ansprüche 9 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß sowohl die Antriebswagen (17) als auch die Transportwa
gen (22) mit einem nach unten offenen U-förmigen Profil
ausgebildet sind, wobei der Antriebswagen in seinem mit
tigen Bereich eine Öffnung aufweist, in der der Transport
wagen (22) sitzt.
14. Leichtgutfördereinrichtung nach einem oder mehreren der
Ansprüche 9 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Transportwagen (22) an seiner Oberseite eine Trag
platte (23) zur Aufnahme des zu transportierenden Gutes
aufweist, die sich über die gesamte Länge des Wagens (1)
erstreckt und mit dem Antriebswagen (17) nicht in Verbin
dung steht.
15. Leichtgutfördereinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Steuereinrichtung als elektrische Schaltung mit
Zeitverzögerung ausgebildet ist.
16. Leichtgutfördereinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Leichtgutfördereinrichtung als Hängefördereinrichtung
ausgebildet ist.
Priority Applications (6)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19549260A DE19549260C2 (de) | 1995-03-31 | 1995-03-31 | Leichtgutfördereinrichtung |
| DE19512141A DE19512141C1 (de) | 1995-03-31 | 1995-03-31 | Leichtgutfördereinrichtung |
| DE59602686T DE59602686D1 (de) | 1995-03-31 | 1996-03-29 | Leichtgutfördereinrichtung |
| ES96105100T ES2136909T3 (es) | 1995-03-31 | 1996-03-29 | Instalacion transportadora de articulos ligeros. |
| EP96105100A EP0734976B1 (de) | 1995-03-31 | 1996-03-29 | Leichtgutfördereinrichtung |
| AT96105100T ATE183167T1 (de) | 1995-03-31 | 1996-03-29 | Leichtgutfördereinrichtung |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19549260A DE19549260C2 (de) | 1995-03-31 | 1995-03-31 | Leichtgutfördereinrichtung |
| DE19512141A DE19512141C1 (de) | 1995-03-31 | 1995-03-31 | Leichtgutfördereinrichtung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19512141C1 true DE19512141C1 (de) | 1996-09-05 |
Family
ID=7781720
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19512141A Expired - Fee Related DE19512141C1 (de) | 1995-03-31 | 1995-03-31 | Leichtgutfördereinrichtung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19512141C1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE10333938B3 (de) * | 2003-07-25 | 2004-11-04 | Rauch, Raymond, Dipl.-Ing. | Fördereinrichtung, insbesondere Hängefördereinrichtung |
| DE10316941A1 (de) * | 2003-04-12 | 2004-11-11 | Arzneimittel Gmbh Apotheker Vetter & Co. Ravensburg | Transporteinrichtung |
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1995
- 1995-03-31 DE DE19512141A patent/DE19512141C1/de not_active Expired - Fee Related
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8100 | Publication of the examined application without publication of unexamined application | ||
| D1 | Grant (no unexamined application published) patent law 81 | ||
| 8380 | Miscellaneous part iii |
Free format text: ANSPRUCH 1, SPALTE 9 ZEILE 8 "KEIN" AENDERN IN "BEIM" |
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