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DE20012813U1 - Tagebuch Wandkalender - Google Patents

Tagebuch Wandkalender

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Publication number
DE20012813U1
DE20012813U1 DE20012813U DE20012813U DE20012813U1 DE 20012813 U1 DE20012813 U1 DE 20012813U1 DE 20012813 U DE20012813 U DE 20012813U DE 20012813 U DE20012813 U DE 20012813U DE 20012813 U1 DE20012813 U1 DE 20012813U1
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wall calendar
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Expired - Lifetime
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DE20012813U
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English (en)
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Individual
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Publication of DE20012813U1 publication Critical patent/DE20012813U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42DBOOKS; BOOK COVERS; LOOSE LEAVES; PRINTED MATTER CHARACTERISED BY IDENTIFICATION OR SECURITY FEATURES; PRINTED MATTER OF SPECIAL FORMAT OR STYLE NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; DEVICES FOR USE THEREWITH AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; MOVABLE-STRIP WRITING OR READING APPARATUS
    • B42D5/00Sheets united without binding to form pads or blocks
    • B42D5/04Calendar blocks

Landscapes

  • Credit Cards Or The Like (AREA)

Description

Wandkalender
Die Erfindung bezieht sich auf einen Wandkalender mit einer ober- oder rückseitig angebrachten Befestigungslasche, dessen Kalenderblätter bleibend miteinander verbunden sind und bei dem jedem Tag ein abgegrenztes Feld, das eine unbeschriftete Fläehe enthält, zugeordnet und mit das Datum bezeichnenden Ziffern bedruckt ist.
Zur Bewältigung der zunehmenden Belastungen des Arbeitslebens gewinnt das Zeitmanagement, d. h. das Abstimmen und Einteilen der Termine an Bedeutung.
Hierbei wird es immer wichtiger, die Übersicht über Termine zu behalten, insbesondere dann, wenn telefonisch Verabredungen getroffen werden. Zudem sind in Räumen häufig Dekorationselemente erwünscht, deren Aussehen einem ständigen Wechsel unterworfen ist. Diese beiden Eigenschaften lassen sich in einem Wandkalender kombinieren, der eine auch noch über größere Entfernung einsehbare Datumsubersieht enthält und zusätzlich beispielsweise durch die Verwendung von Bildern, ein Dekorationselement darstellt, das beim Wechsel der Kalenderblätter ausgetauscht wird. Aufgrund dieser Eigenschaften werden in vielen Räumen Wandkalender gut sichtbar angebracht, die zudem die Aufmerksamkeit von Personen auf sich ziehen. Dies alles sind Eigenschaften, die Wandkalender als Medien für Werbung attraktiv machen. Aus diesem Grund werden Kalender häufig als Werbegeschenke verteilt.
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Die aus dem Stand der Technik bekannte Wandkalender sind oben- oder rückseitig mit einer Lasche versehen, durch die sie in der Regel über einen Nagel an der Wand befestigt sind. Ein Wandkalender enthält mehrere Kalenderblätter, die oberseitig befestigt sind und von denen jeweils nur das vorderste sieht-) bar ist. Von dem gesamten Zeitraum von zumeist ei-
P nem Jahr, den der Wandkalender abdeckt, wird auf
einem einzelnen Kalenderblatt nur ein Zeitabschnitt hiervon, in der Regel ein Monat, dargestellt. Mit Ablauf der angezeigten Periode wird das vordere Kalenderblatt gewechselt, was bei einigen Kalendern durch Entfernung über eine Abreißkante erfolgt, so daß das dahinter befindliche Blatt sichtbar wird.
Die Blätter sind in diesem Fall nicht bleibend miteinander verbunden, und der Kalender wird im Laufe der Zeit zerstört, was unerwünscht ist. Weiterhin sind Kalender bekannt, deren Blätter oben über eine ;7\ 20 Spirale verbunden sind, an der sich das jeweils ^ vordere Kalenderblatt zum Wechsel nach hinten umschlagen läßt und die Sicht auf das dahinter befindliche Blatt freigibt. Zum Seitenwechsel muß der Kalender jedoch von der Wand genommen und nachher wieder an der Wand angebracht werden. Allerdings bleibt der Kalender vollständig erhalten und kann aufbewahrt werden, was im Falle eines Werbegeschenkes den erwünschten Effekt verstärkt. Auf den Kalenderblättern, die in der Regel den Zeitraum eines Monats abdecken wird durch aufgedruckte Ziffern
eine Datumsübersicht gegeben. Bei manchen Kalendern ist dabei jedem Tag ein abgegrenztes Feld zugeordnet, das bereits mit Veranstaltungshinweisen verse-
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hen sein kann und zudem eine unbeschriftete Fläche enthält, auf der der Benutzer eigene Termine eintragen oder Notizen vornehmen kann. Das werbende Unternehmen hat damit die Möglichkeit, auf Messen aufmerksam zu machen oder ein Profil aufzuzeigen, das die Unternehmensphilosophie wiederspiegelt. Über Notizen in den freien Flächen kann der Benutzer kurze Aufzeichnungen vornehmen, so daß der Kalender die Funktion eines Tagebuchs übernehmen kann, so daß im Falle eines Werbegeschenkes bei späterer erneuter Einsichtnahme der Werbeeffekt nochmals auftritt. Nachteilig bei einem derartigen Kalender ist jedoch, daß zum Blattumschlag eine Entfernung von der Wand und ein erneutes Aufhängen notwendig ist, was diesen Vorgang relativ umständlich macht. Zudem sind Wandkalender zur Verstärkung des Werbeeffekts zumeist großformatig, was gleichzeitig mit sich bringt, daß ein Aufbewahren erschwert wird. Außerdem ist die für Notizen nutzbare freie Fläche in der Regel relativ klein und unter Umständen aufgrund von Voreintragungen weiterhin eingeschränkt.
Die Erfindung hat sich demgegenüber die Aufgabe gestellt einen Wandkalender zu schaffen, bei dem der Blattumschlag vereinfacht ist, der dabei aufgrund seiner geringen Aufbewahrungsgröße besser archivierbar ist und bei dem die für Notizen vorgesehene Fläche besser nutzbar ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Kalenderblätter durch nicht transparente Folien gebildet sind, die Folien annähernd entlang
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einer Umschlagkante bleibend miteinander verbunden sind, die Umschlagkante die Kalenderblätter mittig schneidet wobei ein Kalenderblatt jeweils zur Hälfte durch die Vorderseite eine Folie und die Rückseite der nachfolgenden Folie gebildet ist, sowie ein lösbares Fixierungselement für die Folien
vorhanden ist.
W Die Anordnung der Folien entspricht der eines auf-
geschlagenen Heftes, bei dem ein Kalenderblatt durch zwei aufeinander folgende Folien gebildet ist, wobei von der einen Folie die Hälfte der Vorder- und von der anderen Folie die Hälfte der Rückseite erkennbar ist. Die Folien sind entlang einer Umschlagkante, die den Rücken des Heftes bildet und auf dem Kalender vertikal oder horizontal verlaufen kann, miteinander verbunden. Aus der Anordnung des Heftes ergibt sich damit eine mittige Umschlagkante. Da Vorder- und Rückseite der Folien genutzt
&Lgr; 20 werden, müssen die Folien undurchsichtig sein. Bei &agr; den bekannten Kalendern werden die Blätter durch
Schwerkraft gehalten, was bei dem erfindungsgemäßen Kalender durch den mittigen Umschlag nicht von Hause aus gegeben ist. Daher ist ein zusätzliches Fixierungselement von Nöten, das zumindest eine der Folien fixiert und dabei lösbar ist, um einen Blattwechsel zu ermöglichen. Weil das durch die Folien gebildete Heft zur späteren Weiterverwendung vorgesehen ist, müssen die Folien bleibend miteinander verbunden sein. Als Vorteil der mittigen Umschlagkante ergibt sich ein Blattwechsel, bei dem der Kalender an der Wand verbleiben kann. Zudem ist die Fläche des Heftes nur halb so groß wie die des
Kalenders, was gegenüber einem großflächigen Kalender eine spätere Aufhebung in einem Regal oder Bücherschrank zur Archivierung erleichtert. Die bereits vom Stand der Technik her bekannte freie Fläehe ermöglicht das Erstellen von Notizen und zuordnen zu jedem Tag. Der Kalender übernimmt damit die Funktion eines Tagebuchs und läßt sich später problemlos aufbewahren, was im Falle eines Werbegeschenkes den Werbeeffekt erheblich verstärkt.
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In vorteilhafter Ausbildung der Erfindung ist die unbeschriftete Fläche randseitig abgegrenzt. Daraus ergibt sich eine disponierbare Fläche für Notizen, die nicht, wie bei den bekannten Kalendern üblich, durch von Tag zu Tag unterschiedlich große Voreintragungen verringert wird. Dadurch ist nicht nur die Einteilung der Notizen vereinfacht, sondern auch das optische Erscheinungsbild des mit Notizen versehenen Kalenders ansprechender, was einer Nutzung als Tagebuch zugute kommt.
Die freie Fläche kann absolut unbedruckt sein, so daß dem Nutzer des Kalenders möglich ist, seine Aufzeichnungen frei einzuteilen. Da es jedoch wünsehenswert ist, daß der Kalender zur Aufnahme der Notizen nicht von der Wand genommen wird, sollte auch die Anfertigung von Notizen am aufgehängten Kalender ermöglicht werden. Gerade unter diesen erschwerten Bedingungen sind aufgedruckte Zeilen als Hilfsmittel wünschenswert und dem äußeren Erscheinungsbild der Notizen zuträglich. Daher sollte das freie Feld durch zumindest eine horizontale Linie, die als Zeile dient, weiter unterteilt sein. Bei
größeren freien Feldern könnten zwei, drei oder gar vier Linien zur Unterteilung erforderlich sein.
Bei den bekannten Kalendern sind die Kalenderblätter oberseitig angebracht und werden daher durch Schwerkraftwirkung in der Vertikalen ausgerichtet. Eine ähnliche Wirkung läßt sich auch beim erfindungsgemäßen Kalender erreichen, indem zumindest ein lösbares Fixierungselement oberseitig angebracht ist.
Die Umschlagkante verläuft beim erfindungsgemäßen Kalender vorzugsweise horizontal. Dadurch läßt sich das übliche Hochformat des Wandkalenders erreichen.
Ein weiterer Vorteil ist, daß sich das Umschlagen der Kalenderblätter vereinfacht. Dabei ist lediglich das Fixierungselement von der oberhalb der Umschlagkante angeordneten Folie zu lösen, die daraufhin durch Schwerkraftwirkung nach unten umschlägt und die untere Hälfte des folgenden Kalen&agr; derblattes bildet sowie die Sicht auf die nachfol-
gende Folie freigibt, die nun die obere Hälfte des folgenden Kalenderblattes bildet. Die unterhalb der Umschlagkante angeordneten Folien werden durch Schwerkraftwirkung in der Vertikalen gehalten und benötigen daher keine Fixierung.
Das Fixierungselement läßt sich bei horizontaler Umschlagkante vorteilhaft als oberseitig angebrachte Tasche bilden, deren Vorderseite die oben
angeordneten Folien nahe ihrer oberen Kante ähnlich einer Leiste überdeckt. Die Anordnung an der Oberseite trägt zum besseren Halt gegenüber Schwer-
kraftwirkung bei, während die leistenähnliche Gestaltung das optische Erscheinungsbild verbessert und durch flächige Fixierung eine Knitterung der daran befestigten Folie verhindert. 5
In Weiterbildung dieses Gedankens ist die Taschenvorderseite durchscheinend. Dadurch bleibt die darunter befindliche Fläche der Folie sichtbar und läßt sich für den Kalender nutzen.
Ein entscheidender Vorzug des erfindungsgemäßen Kalenders ist seine Archivierbarkeit, die sich noch verbessern läßt, wenn eine Umschlagfolie rückseitig und entlang der Umschlagkante mit den Folien verbunden ist. Im zusammengeklappten Zustand bildet die Umschlagfolie den Buchrücken. Von Vorteil ist, wenn die Vorderseite des entnehmbaren Heftes mit den Kalenderzeitraum wiedergegebenden Ziffern bedruckt ist. Ein späteres Auffinden des gesuchten Kalenders wird dadurch vereinfacht, ohne daß ein gesonderter Archivierungsaufwand erforderlich wäre. Im Gegensatz zu den anderen Folien des Kalenders, bei denen Vorder- und Rückseite genutzt wird, kann die Umschlagfolie auch durchscheinend sein.
Die Umschlagfolie kann einen Teil der Kalenderrückseite bilden, die bei aufgehängtem Kalender den Kontakt zur Wand herstellt und gleichzeitig die Funktion zumindest eines Flächenteils der Kalenderrückwand übernimmt. Bildet die Umschlagfolie nur einen Teil der Rückwand, so wird zur Archivierung der Rest der Rückwand abgetrennt. Die Umschlagfolie kann aber auch die doppelte Größe der üblichen Fo-
lien haben. Zur Archivierung wird dann die Umschlagfolie etwa mittig gefaltet und bildet danach den vollständigen Einband des Tagebuches.
Alternativ kann der Kalender auch mit einer zusätzlichen Rückwand versehen sein, von der sich das durch die Folien gebildete Heft zur Archivierung lösen läßt. Damit läßt sich bereits bei geringer Heftdicke eine hohe Steifigkeit der Kalenderrückwand erreichen, die bei Erstellung von Notizen auch als Schreibunterlage dient.
Für die Aufteilung des Kalenderzeitraumes auf die einzelnen Kalenderblätter gibt es mehrere Möglichkeiten. Üblich und auch von der Erfindung bevorzugt' ist, daß ein Kalenderblatt die Tage eines Monats enthält. Es ist aber auch möglich, pro Kalenderblatt lediglich eine Woche oder einen Tag vorzusehen, woraus bei gleicher Blattgröße mehr Platz für Notizen resultiert.
Nutzer von Kalendern, insbesondere von Monatskalendern, möchten häufig am Monatsanfang oder Monatsende vom Kalender ablesen können, welcher Wochentag beispielsweise der 30. des Vormonats war oder der 2. des nachfolgenden Monats sein wird. Bei üblichen Kalendern ist dazu ein Blattumschlag erforderlich. Der Wochentag kann damit nicht aus der Ferne abgelesen werden. Die Erfindung schlägt daher vor, auf jedem Kalenderblatt zusätzlich eine Datumsübersicht über einen längeren Zeitraum anzubringen, die beispielsweise bei der Form eines Monatskalenders den vorhergehenden und den nachfol-
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genden Monat einschließt. Das Ablesen ist damit auch aus der Ferne, beispielsweise am Telefon, möglich.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung lassen sich dem nachfolgenden Beschrei-
ä bungsteil entnehmen, in dem ein Ausführungsbeispiel
W . anhand einer Zeichnung näher erläutert ist. Sie
zeigt in prinzipienhafter Darstellung die Ansicht eines erfindungsgemäßen Kalenders.
Von dem dargestellten Kalender ist ein Kalenderblatt erkennbar, das durch zwei Folien (2a, 2b) gebildet sind, die sich entlang einer, in diesem Falle horizontal verlaufenden, Umschlagkante (7) blättern lassen. Die oben angeordnete Folie (2a) ist oberseitig an einem Fixierungselement .(8), in diesem Falle als Tasche mit durchscheinender Vor-
>. \ 20 derseite gebildet, lösbar befestigt. Eine obersei-A tig angebrachte Befestigungslasche (1) hält den Ka
lender mit Hilfe eines Nagels an der Wand. Im beschriebenen Fall enthält das Kalenderblatt für jeden Tag eines Monats ein Feld (3) , das mit das Datum bezeichnenden Ziffern (4) bedruckt ist und zusätzlich eine abgegrenzte unbeschriebene Fläche (6) enthält. Die Tage des Monats sind in sechs Spalten und fünf Zeilen angeordnet, was einen kompakten Aufbau erlaubt. Darunter ist das Kalenderblatt mit Ziffern (5) bedruckt, die eine Datumsübersicht über einen längeren Zeitraum, in diesem Fall drei Monate, d. h. den vom Kalenderblatt widergegebenen Monat sowie den Monat davor und danach, umfaßt. Ein
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31. Feld läßt sich ggf. neben der Datumsübersicht vorsehen.
Zum Kalenderblattwechsei wird die obere Folie (2a) aus dem Fixierungselement (8) gelöst und um die Umschlagkante (7) nach unten geschlagen. Die untere Hälfte des nachfolgenden Kalenderblatt wird durch die Rückseite der umgeschlagenen Folie, und die
obere Hälfte durch die Vorderseite der darunter angeordneten Folie gebildet. Die unbeschriebenen Flächen (6) sind räumlich von der Umgebung abgegrenzt und jeweils durch vier hier nicht dargestellte horizontale Linien weiter unterteilt, wodurch sich insgesamt fünf Zeilen ergeben. Die Fläche für Notizen ist damit an jedem Kalendertag gleich gestaltet und zur Unterstützung der Aufzeichnungen in Zeilen unterteilt. Nach Ablauf des Kalenderzeitraumes läßt sich die Kalenderrückseite an der Umschlagkante (7) falten und bildet den Umschlag eines Heftes, das sich aufgrund der Aufzeichnungen als Tagebuch nutzen läßt. Der Umschlag ist mit einer Angabe über den Kalender Zeitraum bedruckt, so daß der Nutzer das Heft zur Archivierung in einem Regal abstellen und später aufgrund des aufgedruckten Zeitraumes jederzeit wiederfinden kann. Durch die Faltung ist das Format des Heftes für ein Bücherregal geeignet.
Insgesamt erhält man damit einen Wandkalender, der sich wie ein Tagebuch mit Notizen versehen und später vorteilhaft archivieren läßt.
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Fazit: Der Wandkalender mit Tage- & Notizbuch Funktion zum Archivieren
Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt einen Wandkalender zu schaffen, bei dem der Blattumschlag vereinfacht ist, der dabei aufgrund seiner geringen Aufbewahrungsgröße archivierbar ist und bei dem die für Notizen vorgesehene Fläche besser nutzbar ist. Über Notizen in den freien Flächen kann der Benutzer kurze Aufzeichnungen vornehmen, so daß der Kalender die Funktion eines Tagebuches übernehmen kann und somit auch nach Ablauf des Kalenderjahres wichtige Notizen immer wieder einsehbar sind
Bei der Aufteilung des Kalenderzeitraumes auf die einzelnen Kalenderblätter gibt es mehrere Möglichkeiten.
Üblich und auch von der Erfindung bevorzugt ist, daß ein Kalenderblatt die Tage eines Monats enthält. Es ist aber auch möglich, pro Kalenderblatt lediglich eine Woche oder einen Tag vorzusehen, woraus bei gleicher Blattgröße mehr Platz für Notizen resultiert.
Der Umschlag ist mit einer Angabe über den Kalenderzeitraum (z.B.: 1999) bedruckt, so daß der Benutzer das Heft zur Archivierung in einem Regal abstellen und später aufgrund der aufgedruckten Zeitraumes jederzeit wiederfinden kann. Durch die Faltung ist das Format des Heftes für ein Bücherregal geeignet.
Insgesamt erhält man damit einen Wandkalender, der sich wie ein Tagebuch mit Notizen versehen und später vorteilhaft archivieren läßt, so daß im Falle eines Werbegeschenkes bei erneuter Einsichtnahme der Kontakt mit der Werbebotschaft immer wieder zustande kommt (Mehrfachkontakt).
Ein weiterer besonderer Vorteil der Erfindung ist, das der Benutzer, wenn er einmal damit angefangen hat diesen Kalender seiner Funktion nach zu nutzen, dies auch in Zukunft tun möchte, d.h. er muß sich somit jedes Jahr einen neuen Kalender besorgen und damit wieder Kontakt zum Werbetreibenden aufnehmen.
Auf den Punkt gebracht: Der Gebrauchsmusterschutz soll für folgende Bereiche erwirkt werden:
1) Archivierbarkeit: Die Erfindung ist ein Wandkalender der archiviert werden kann.
2) Tagebuchfunktion: Die Erfindung ist so gestaltet, dass sie als Tagebuch verwendet werden kann.
3) Faltbarkeit: Durch die technische Voraussetzung kann der Kalender gefaltet werden und so problemlos archiviert werden.
4) Weitere Einzelheiten siehe Patefttjlnspriiche.

Claims (13)

1. Wandkalender mit einer ober- oder rückseitig angebrachten Befestigungslasche, dessen Kalenderblätter bleibend miteinander verbunden sind, und bei dem jedem Tag ein abgegrenztes Feld, das eine unbeschriftete Fläche enthält, zugeordnet und mit das Datum bezeichnenden Ziffern bedruckt ist, dadurch gekennzeichnet, daß
- die Kalenderblätter durch nicht transparente Folien (2a, 2b) gebildet sind,
- die Folien (2a, 2b) annähernd entlang einer Umschlagkante (7) bleibend miteinander verbunden sind,
- die Umschlagkante (7) die Kalenderblätter mittig schneidet
- wobei ein Kalenderblatt jeweils zur Hälfte durch die Vorderseite eine Folie (2b) und die Rückseite der nachfolgenden Folie (2a) gebildet ist, sowie
- ein lösbares Fixierungselement (8) für die Folien (2a) vorhanden ist.
2. Kalender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein die unbeschrifteten Flächen (6) umgrenzender Rand aufgedruckt ist.
3. Wandkalender nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die unbeschrifteten Flächen (6) durch jeweils mindestens eine horizontal verlaufende Linie weiter unterteilt sind.
4. Wandkalender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Fixierungselement (8) an der Oberseite des Kalenders angebracht ist.
5. Wandkalender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Umschlagkante (7) horizontal verläuft.
6. Wandkalender nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Fixierungselement (8) durch eine oberseitig angebrachte Tasche gebildet ist.
7. Wandkalender nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderseite der Tasche aus durchscheinendem Material gebildet ist.
8. Wandkalender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Umschlagfolie, die mit den anderen Folien entlang der Umschlagkante (7) bleibend verbunden ist.
9. Wandkalender nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Umschlagfolie mit einem den Kalenderzeitraum angebenden Aufdruck versehen ist.
10. Wandkalender nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Umschlagfolie zumindest einen Teil der Rückseite des Kalenders bildet.
11. Wandkalender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Rückwand, mit der die Folien (2a, 2b) lösbar verbunden sind.
12. Wandkalender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Kalenderblatt jeweils die einem Tag, einer Woche oder einem Monat zugeordneten Felder (3) aufweist.
13. Wandkalender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kalenderblätter zusätzlich mit Ziffern (5) versehen sind, die eine Datumsübersicht über einen Zeitraum wiedergeben, der länger ist als der den Feldern (3) des Kalenderblattes entsprechende Zeitraum.
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