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DE20011089U1 - Spülgerätehalter - Google Patents

Spülgerätehalter

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Publication number
DE20011089U1
DE20011089U1 DE20011089U DE20011089U DE20011089U1 DE 20011089 U1 DE20011089 U1 DE 20011089U1 DE 20011089 U DE20011089 U DE 20011089U DE 20011089 U DE20011089 U DE 20011089U DE 20011089 U1 DE20011089 U1 DE 20011089U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
holder
dishwasher
sink
holder according
base
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20011089U
Other languages
English (en)
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE20011089U1 publication Critical patent/DE20011089U1/de
Priority to DE20107741U priority patent/DE20107741U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J47/00Kitchen containers, stands or the like, not provided for in other groups of this subclass; Cutting-boards, e.g. for bread
    • A47J47/20Grids, racks or other supports removably mounted in, on or over sinks

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Washing And Drying Of Tableware (AREA)
  • Combinations Of Kitchen Furniture (AREA)

Description

Beschreibung:
Die Erfindung betrifft einen Spülgerätehalter.
Spülgerätehalter sind in unterschiedlichsten Ausführungen bekannt. Ganz einfache Ausführungen sind Haken, die an der Wand befestigt werden. Der Lappen oder die Bürste werden dann über den Haken gehängt.
Aus der Patentliteratur ist insbesondere eine Tropfhalterung zur Aufnahme von Reinigungstüchern bekannt, die mit zwei Einhangmöglichkeiten und einer Tropfschale ausgestattet ist (G 93 05 995.7).
Die vorgenannten Vorrichtungen haben aber den Nachteil, daß sie an der Wand angebracht werden. Der nasse Lappen, der nasse Schwamm oder die nasse Bürste kann deshalb nicht in das Spülbecken abtropfen.
Aus der Patentliteratur ist weiterhin ein Lappenhalter bekannt, der innerhalb des Spülbeckens mit Saugnäpfen befestigt wird (G 299 10 314.5).
Die vorgenannte Vorrichtung hat aber den Nachteil, daß sie innerhalb des Spülbeckens angebracht ist, und die Benutzung des Spülbeckens einschränkt.
Es besteht aber aus hygienischen Gründen ein großes Bedürfnis an dem Aufhängen von nassen Lappen, Schwämmen und Bürsten. Werden diese lediglich in die Spüle gelegt, so können sie nicht durch Abtropfen trocknen. Es entstehen so in dem Lappen, dem Schwamm und der Bürste ganze Herden von Bakterien.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Spülgerätehalter zu erfinden, der ein Aufhängen von nassen Lappen, Schwämmen und Bürsten und ein Abtropfen in das Spülbecken ermöglicht.
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Die Aufgabe wird dadurch gelöst, daß eine bewegliche Halterung (1) an oder unter einer Armatur (4) oder an einem Sockel (7) befestigt ist.
In deden schematischen Zeichnung ist die Erfindung in drei Ausführungsbeispielen dargestellt und zwar zeigen:
Figur 1 a: einen erfindungsgemäßen Spülgerätehalter mit einer
horizontal schwenkbaren Halterung (1) unter einer Spültischbatterie (4) installiert von oben,
Figur 1 b: einen erfindungsgemäßen Spülgerätehalter mit einer
horizontal schwenkbaren Halterung (1) unter einer Spültischbatterie (4) installiert von der Seite,
Figur 2 a: einen erfindungsgemäßen Spülgerätehalter mit einer
horizontal schwenkbaren Halterung (1) an einem Sockel (7) mit Saugnapf (9) von oben,
Figur 2 b: einen erfindungsgemäßen Spülgerätehalter mit einer
horizontal schwenkbaren Halterung (1) an einem Sockel (7) mit Saugnapf (9) von der Seite,
Figur 3 a: einen erfindungsgemäßen Spülgerätehalter mit einer
vertikal schwenkbaren Halterung (1) an einem Sockel (7) mit Saugnapf (9) von oben,
Figur 3 b: einen erfindungsgemäßen Spülgerätehalter mit einer
vertikal schwenkbaren Halterung (1) an einem Sockel (7) mit Saugnapf (9) von der Seite.
Wenn die Erfindung benutzt wird, so wird die Halterung (1) unter oder auf eine Armatur (4) installiert oder an einem der Sockel (7) befestigt, der z.B. mittels des Saugnapfes (9) neben dem Spülbecken (2) an einer horizontalen oder einer vertikalen Fläche (8) befestigt ist. Der Sockel (7) wird dabei so am Rand des Spülbeckens (2) befestigt, daß an der Halterung (1) nasse Lappen innerhalb des Spülbeckens trocknen können.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung ist in Schutzanspruch 2 angegeben. Dadurch daß die Halterung (1) horizontal drehbar unter der Armatur (4)
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angebracht ist, kann sie sowohl über das Spülbecken (2) als auch über die Arbeitsfläche gedreht werden. Es entsteht kein zusätzlicher Platzbedarf neben dem Spülbecken. Und durch diese Drehmöglichkeit kann das Spülbecken jederzeit benutzt werden, ohne daß der Spülgerätehalter entfernt werden muß.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung ist in Schutzanspruch 2 angegeben. Dadurch, daß die Halterung (1) auf Scheiben (3) unterschiedlichen Durchmessers paßen kann, sind für die unterschiedlich dicken Armaturen nur verschiedene Scheiben, aber nur eine Halterung z.B. aus Federstahl notwendig.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung ist in Schutzanspruch 3 und 4 angegeben. Dadurch daß die Halterung (1) direkt auf die Armatur (4) aufgesteckt, bzw. in sie integriert ist, werden keine zusätzlichen Teile benötigt und der Spülgerätehalter wird auch visuell gut integriert.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung ist in Schutzanspruch 5 angegeben. Dadurch daß die Halterung (1) an einem Sockel (7) angebracht ist, kann sie nachträglich am Spülbecken installiert werden.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung ist in Schutzanspruch 6 angegeben. Dadurch daß die Halterung (1) an einem Sockel (7) mit einem Saugnapf (9) angebracht ist, kann sie nachträglich leicht am Spülbecken installiert werden
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung ist in Schutzanspruch 7 angegeben. Dadurch, daß der Saugnapf (9) mit einem geeigneten Mechanismus (z.B. Aufschrauben des Sockels auf einen im Saugnapf integrierten Gewindestift) unter Spannung gebracht wird, kann er sehr stabil befestigt werden.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung ist in Schutzanspruch 8 angegeben. Dadurch, daß die Halterung (1) horizontal drehbar auf dem Sockel (7) angebracht ist, kann sie bei Benutzung des Spülbecken (2)
über die Arbeitsplatte geschwenkt werden. Dadurch kann das Spülbecken jederzeit benutzt werden, ohne daß der Spülgerätehalter entfernt werden muß.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung ist in Schutzanspruch 9 angegeben. Dadurch, daß die Halterung (1) vertikal klappbar auf dem Sockel (7) angebracht ist, kann sie bei Benutzung des Spülbecken hochgeklappt werden. Dadurch kann das Spülbecken jederzeit benutzt werden, ohne daß der Spülgerätehalter entfernt werden muß. Weiterhin kann dieser Spülgerätehalter auch an einer vertikalen Fläche (z.B. Wand) dicht neben dem Spülbecken mit dem Saugnapf (9) befestigt werden.
Eine weitere vorteilhaft Ausgestaltung ist in Schutzanspruch 10 angegeben. Dadurch, daß die Halterung (1) noch mit einer Schale (10) versehen ist, kann diese Schale als Ablage für z.B. Seife benutzt werden. Durch die Durchbrüche kann die Flüssigkeit in das Spülbecken (2) abtropfen.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung ist in Schutzanspruch 11 angegeben. Dadurch, daß der Halter aus einem aufgesteckten Federstahlbügel besteht, kann er zum Reinigen leicht abgenommen werden.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung ist in Schutzanspruch 12 angegeben. Dadurch, daß die verwendeten Teile aus spülmaschinenfestem Material sind, kann der Spülgerätehalter jederzeit und leicht gereinigt werden. Vorzugsweise sind als Werkstoff Stahl, NE-Metalle oder Kunststoffe zu verwenden.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung ist in Schutzanspruch 1 bis 10 angegeben. Dadurch, daß der Spülgerätehalter aus maximal vier recht einfach zu fertigenden Teilen besteht (Halterung, Sockel, Saugnapf und Abtropfschale) kann er kostengünstig in der Massenherstellung produziert werden.

Claims (12)

1. Spülgerätehalter, dadurch gekennzeichnet, daß eine bewegliche Halterung (1) zur Aufnahme von Spülgeräten, wie Abwaschlappen, Topfschwamm, Spülbürste u. a. m., so am Rande eines Spülbeckens (2) angebracht wird, das sie sowohl einen Bereich über dem Spülbecken, als auch außerhalb des Spülbeckens überdecken kann.
2. Spülgerätehalter nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (1) auf eine geeignete Scheibe (3) drehbar aufgesteckt ist. Diese Scheibe ist so unter der Spültischbatterie (4) angebracht, daß die Versorgungsleitung(en) (5) durch die Scheibe hindurchgehen und diese zusammen mit der Batterie auf der Arbeitsplatte bzw. dem Spülbecken mit der üblichen Mutter (6) befestigt ist.
3. Spülgerätehalter nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (1) direkt auf den unteren Teil des Wasserhahnes bzw. der Spültischbatterie drehbar gelagert ist.
4. Spülgerätehalter nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine drehbare Halterung (1) direkt in den unteren Teil des Wasserhahnes bzw. der Spültischbatterie integriert ist.
5. Spülgerätehalter nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (1) beweglich an einem Sockel (7) angebracht ist, der auf einer senkrechten oder horizontalen Fläche (8) befestigt werden kann.
6. Spülgerätehalter nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (1) beweglich an einem Sockel (7) angebracht ist, der mit einem Saugnapf (9) auf einer senkrechten oder horizontalen Fläche (8) befestigt werden kann.
7. Spülgerätehalter nach Schutzanspruch 1 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß durch einen geeigneten Mechanismus der Sockel (7) so auf dem Saugnapf (9) aufgesetzt werden kann, daß dieser unter Spannung gebracht wird.
8. Spülgerätehalter nach Schutzanspruch 1 und 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (1) in Bezug auf den Sockel (7) horizontal drehbar gelagert ist.
9. Spülgerätehalter nach Schutzanspruch 1 und 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (1) in Bezug auf den Sockel (7) vertikal drehbar gelagert ist.
10. Spülgerätehalter nach Schutzanspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß an der Halterung (1) eine Schale (gegebenenfalls mit Durchbrüchen) (10) eingehängt werden kann.
11. Spülgerätehalter nach Schutzanspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (1) aus einem aufgesteckten Federstahlbügel besteht.
12. Spülgerätehalter nach Schutzanspruch 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die verwendete Teile aus spülmaschinenfestem Material sind.
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