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DE20011762U1 - Isolierplattendübel mit einem im Mauerwerk zu verankernden Schaftbereich - Google Patents

Isolierplattendübel mit einem im Mauerwerk zu verankernden Schaftbereich

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DE20011762U1
DE20011762U1 DE20011762U DE20011762U DE20011762U1 DE 20011762 U1 DE20011762 U1 DE 20011762U1 DE 20011762 U DE20011762 U DE 20011762U DE 20011762 U DE20011762 U DE 20011762U DE 20011762 U1 DE20011762 U1 DE 20011762U1
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DE
Germany
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shaft
insulation
masonry
region
plate
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DE20011762U
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STABOPLAST KUNSTSTOFFERTIGUNG
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Description

PATENT- UND RECHTSANWÄLTE MEINKE, DABRINGHAUS UND PARTNER GbR
ZUGELASSEN BEIM EUROPÄISCHEN PATENTAMT UND GEMEINSCHAFTSMARKENAMT EUROPEAN PATENT AND TRADEMARK ATTORNEYS'
PATENTANWÄLTE*
JULIUS IVIEINKE1 dipl-ing. WALTER DABRINGHAUS, dipl-ing. JOCHEN MEINKE, dipl-ing.
RECHTSANWALT
THOMAS MEINKE
WESTENHELLWEG 67 44137 DORTMUND
TELEFON (0231) 14 50 71 TELEFAX (0231)14 76 70 EMAIL: patent.recht@cityweb.de
POSTFACH 10 46 45
44046 DORTMUND, 5. Juli 2000
DRESDNER BANK AQ DTMD1 Kto.-Nr. 1 148 047 (BLZ 440 800 50) POSTBANK DORTMUND, Kto.-Nr. 542 02-463 (BLZ 440 100 46)
. 28N/15565 D/S
Anmelderin: Staboplast Kunststoffertigung GmbH Ardever Straße 12. 58730 Fröndenbera
"Isolierplattendübel mit einem im
Mauerwerk zu verankernden Schaftbereich'
"Isolierplattendübel mit einem im
Mauerwerk zu verankernden Schaftbereich"
Die Erfindung richtet sich auf einen Isolierplattendübel mit einem im Mauerwerk zu verankernden Schaftbereich, einem daran anschließenden, die Isolierung durchsetzenden Schaftbereich sowie einen sich an der Oberfläche der Isolierung anlegenden tellerförmigen Dübelkopf, insbesondere zur Aufnahme eines Haftendrahtes od. dgl.
Um eine ausreichende Isolierung an Gebäudewänden zu gewährleisten ist es bekannt, bei bereits bestehenden Gebäuden auf der bestehenden Fassade Isolierplatten aufzubringen, die dann verputzt oder verklinkert werden. Bei neuen Gebäuden werden die Isolierplatten auf die Rohwände aufgebracht und dann ebenfalls verputzt oder verklinkert. Zur Befestigung dieser Isolierplatten sind sogenannte Isolierplattendübel mit tellerförmigen Dübelköpfen bekannt. Hier seien die DE-39 07 034-Al oder DE-195 39 041-Al oder die DE-33 18 800-C2 genannt, um nur einige Beispiele anzugeben.
Werden derart isolierte Wände mit Klinker verkleidet, ist es bekannt, sogenannte Haftendrähte im Rohmauerwerk vorzusehen, die nach außen vorstehen, um dann in die Fugen des Klinkermauerwerkes beim Erstellen der Klinkervorwand einge-
bracht zu werden, um auf diese Art und Weise einen Halt zwischen Klinkervorwand und Rohmauerwerk zu schaffen.
Werden Isolierplatten, z.B. Schaumstoff-Isolierplatten, vor das Rohmauerwerk, welches bereits mit einer Vielzahl von diesen Haftendrähten versehen ist, aufgesetzt, ist dies nicht nur arbeitsaufwendig, da die Isolierplatten über diese Haftendrähte hinweggeschoben werden müssen, sondern es muß auch dafür Sorge getragen werden, daß diese Drähte recktwinklig vom Rohmauerwerk abstehen, um überhaupt ein Überschieben einer Isolierplatte möglich zu machen. Bei schrägstehenden Drähten ist dies praktisch unmöglich oder führt unmittelbar zur Zerstörung der Isolierplatte.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung einer Lösung, mit der sich derartige Isolierplattendübel unterschiedlichen Positionen auch dann anpassen können, wenn beispielsweise die Haftendrähte in Fugen eingesetzt werden, die oberhalb oder unterhalb der senkrechten Dübelposition gelegen sind, derart, daß der Dübel eine Höhenverschwenkung zuläßt.
Mit einem Isolierplattendübel der eingangs bezeichneten Art wird diese Aufgabe gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß die Übergangsbereiche zwischen dem im Mauerwerk befindlichen Schaftbereich und dem die Isolierung durchsetzenden
Schaft sowie zwischen diesem Schaft und dem tellerförmigen Kopf leicht verformbar ausgebildet sind.
Durch die Verformbarkeit sowohl zwischen dem im wesentlichen die Auszugskräfte aufnehmenden, im Mauerwerk zu plazierenden Dübelbereich einerseits und dem die Isolierschicht bzw. den Dämmstoff durchsetzenden Dübelbereich andererseits als auch zwischen diesem Dübelteil und dem tellerförmigen Kopf ist es möglich, z.B. nach Einstecken des Haftendrahtes den Dübel um ein gewisses Maß durch den Dämmstoff nach unten zu drücken, um den Haftendraht dann in einer Klinkerfuge plazieren zu können.
Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen, wobei vorgesehen sein kann, die Verformbarkeit dadurch zu erreichen, daß die jeweiligen Übergangsbereiche materialverdünnt ausgebildet sind.
Eine weitere erfindungsgemäße Ausgestaltung besteht darin, daß der Außen- und der Innendurchmesser des im Mauerwerk befindlichen Schaftbereiches kleiner ist als der Außenbzw. Innendurchmesser des die Isolierung durchsetzenden Schaftbereiches, wobei eine Innenschulter im Übergangsbereich der Innenbohrungen vorgesehen ist.
Es hat sich gezeigt, daß es besonders zweckmäßig ist, den tellerförmigen Kopf exzentrisch zum Mittelpunkt an den Nebenstoff durchsetzenden Dübelschaft anzuformen, so daß beispielsweise der Dübelkopf mit seinem größeren Teil nach oben sich am Dämmstoff anlegt, so daß ggf. kleine Spalte oder Risse im Dämmstoff durch das Herunterziehen dieses Schaftbereiches entstehen, gleichwohl insgesamt vom Dübelkopf dichtend abgedeckt werden. Dabei kann der Dübelkopf in Aufsicht rund, drei- oder mehreckig, elyptisch oder oval ausgebildet sein, wie dies die Erfindung in weiterer Ausgestaltung ebenfalls vorsieht.
Wie schon erwähnt, liegt eine Gestaltung der Erfindung darin, daß in der Gebrauchslage der größere Tellerkopfbereich oberhalb des Dübelschaftes positionierbar ist, wobei in der Schaftanbindung am Tellerkopf ein nach oben und nach unten gerichteter Kreisringausschnitt des Tellerkopfes materialverdünnt ausgebildet ist. Mit dieser besonderen Gestaltung ist es möglich, die Verschwenkbarkeit des Tellerkopfes von einer schräg nach unten oder schräg nach oben ausgerichteten Lage in die Anlage zum Dämmstoff zu verschwenken, während die Querverschwenkung durch stärkeres Material in diesem Bereich erschwert ist.
Um Verletzungen in der Dämmstoffoberfläche im wesentlichen vorzubeugen, sieht die Erfindung auch vor, daß der Rand-
bereich des Tellerkopfes von der Unterseite zur Oberkante hin gerundet ausgebildet ist. Eine solche Rundung ist zweckmäßig dabei als Viertelkreis ausgebildet.
Zur Verstärkung können an der Außenfläche des die Isolierung durchsetzenden Schaftbereiches Längsstege ausgebildet sein, wobei der im Mauerwerk eindringende Schaftbereich, wie an sich bekannt, mit einem Längsschlitz versehen sein kann, wie die Erfindung ebenfalls vorsieht.
Um die Montage zu erleichtern, insbesondere wenn relativ starke bzw. dicke Dämmstoffschichten vorgesehen sind, sieht die Erfindung in weiterer Ausgestaltung auch vor, daß im Dübelinneren im Übergangsbereich von im Mauerwerk befindlichen Schaftbereich und dem die Isolierung durchsetzenden Schaftbereich eine Schulter für einen Einschlagdorn ausgebildet ist. Damit ist es möglich, zunächst eine senkrechte Bohrung durch Dämmstoff und in das Mauerwerk hinein vorzusehen, den Dübel durch diese Bohrung hindurchzustecken und dann mit einem Einschlagdorn den für das Mauerwerk bestimmten Schaft dort einzutreiben.
Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aufgrund der nachfolgenden Beschreibung sowie anhand der Zeichnung. Diese zeigt in
Fig. 1 einen Isolierplattendübel eingetrieben ins Mauerwerk und eine Isolierung fixierend,
Fig. 2 einen Isolierplattendübel in drei möglichen Montagepositionen mit angedeutetem, vorgesetzten Mauerwerk,
Fig. 3 einen Dübel in Seitenansicht,
Fig. 4 eine vergrößerte Kopf-/Schnittdarstellung
gemäß Kreis IV in Fig. 3,
Fig. 5 eine Aufsicht auf einen Dübelkopf gemäß
Pfeil V in Fig. 3,
Fig. 6 einen Schnitt gemäß Linie AA in Fig. 3,
Fig. 7 einen Schnitt gemäß Linie BB in Fig. 3 sowie
in den
Fig. 8 bis 15 Aufsichten auf unterschiedliche Kopfformen etwa in der Darstellung gemäß Fig. 5.
Der allgemein mit 1 bezeichnete Isolierplattendübel dient zur Befestigung einer mit 2 bezeichneten Isolierung und wird in einem Bohrloch 3 in einem Mauerwerk 4 befestigt,
was in den Figuren lediglich angedeutet ist. Zur Fixierung der Isolierung 2 am Mauerwerk 4 ist der Isolierplattendübel 1 an seinem allgemein mit 5 bezeichneten Schaftende mit einem tellerförmigen, allgemein mit 6 bezeichneten Dübelkopf ausgerüstet.
Der Isolierplattendübel 1 wird auch dafür benutzt, sogenannte Haftendrähte, in Fig. 2 allgemein mit 7 bezeichnet, in seinem Inneren aufzunehmen, die durch den Dübel hindurchgesteckt und bis in den Bereich geschoben werden, der sich im Mauerwerk befindet, wie dies in Fig. 2 angedeutet ist. Der Randaufbau ist dabei so gestaltet, daß auf dem Mauerwerk 4 mit Hilfe der Isolierplattendübel 1 ein Dämmstoff bzw. eine Isolierung 2 fixiert ist. Die Dübel 1 sind mit sogenannten Haftendrähten 7 ausgerüstet, die ihrerseits einen Luftraum 8 überbrücken und in Fugen 9 einer Klinkerverblendung 10 positioniert sind, um diese Klinkerverblendung 10 dauerhaft zu fixieren.
In den Fig. 3 bis 7 sind Details des erfindungsgemäßen Isolierplattendübels dargestellt. So weist dieser Isolierplattendübel 1 einen im Mauerwerk in der entsprechenden Bohrung zu plazierenden unteren Schaftbereich 7a auf, der mit einem Längsschlitz 11 versehen ist, wie sich insbesondere auch aus Fig. 7 ergibt, einen die Isolierung bzw. Wärmedämmung durchsetzenden Schaftbereich 7b und einen sich außen an der
Isolierung 2 anlegenden tellerförmigen Kopf 7c, oben allgemein mit 6 bezeichnet.
Der Schaft 7a und 7b ist mit einer Längsbohrung 12 ausgestattet,
wobei die Bohrung 12a im Schaftbereich 7a einen
geringeren Durchmesser aufweist als die Bohrung 12b im
Schaftbereich 7b, wie sich dies beispielsweise aus den Fig. 6 und 7 ergibt, derart, daß eine Schulter 13 im Übergangsbereich dieser beiden Schaftbereiche sich ergibt. Diese
Schulter 13 kann dazu benutzt werden, den Isolierplattendübel
1 mit einem Einschlagwerkzeug in die entsprechende
Bohrung im Mauerwerk 4 einzutreiben, das Einschlagwerkzeug stützt sich dann an dieser Schulter 13 ab.
Wie sich aus Fig. 3 ergibt, ist die größere Durchgangsbohrung 12b geringfügig bis in den Schaftbereich 7a eingeführt,
so daß sich dort ein materialverdünnter Bereich 14
ausbildet, der es ermöglicht, daß der Schaftbereich 7b gegenüber dem im Mauerwerk befindlichen Schaftbereich 7a verschwenkt werden kann. Einzelne bevorzugte Positionen ergeben
sich dabei aus Fig. 2. Diese Verformbarkeit ist von
großem Nutzen, da die Positionierung der Isolierplattendübel
in einem Wandaufbauzustand erfolgt, bei der die Klinkerwand bzw. Klinkerverblendung noch nicht vorgesetzt wird. Dies erfolgt später, so daß die genaue Lage der Fugen zwi-
-lO-schen
den Klinkern noch nicht bestimmbar ist, in die Haftendrähte eingelegt werden.
Befindet sich eine solche Fuge unter der Mittelposition, wie sie beispielsweise in Fig. 3 dargestellt ist, muß der Isolierplattendübel geringfügig nach unten geschwenkt werden, befindet sich die Fuge höher als die Mittelposition nach oben, was jeweils in Fig. 2 in der unteren bzw. der oberen Position der Dübel wiedergegeben ist.
Um eine Verformung des Kopfes Ic gegenüber dem Schaftbereich 7b in ähnlicher Weise zu ermöglichen, d.h. um zu gewährleisten, daß sich der tellerförmige Kopf 7c immer gerade an die Außenoberfläche der Isolierung 2 anlegt, wie dies in Fig. 2 dargestellt ist, ist auch der Übergangsbereich zwischen Schaft 7b und tellerförmigem Kopf 7c bereichsweise materialverdünnt, wie sich dies insbesondere aus den Fig. und 5 ergibt.
So ist der Übergangsbereich, allgemein mit 15 bezeichnet, zwischen Kopf und Schaft in der sich aus Fig. 5 ergebenden Weise verdünnt. Ein etwa 120° großer oberer Bogenbereich ist in Fig. 5 mit 16a, der gegenüberliegende untere materialverdünnte Bodenbereich mit 16b bezeichnet. Damit ist es möglich, die stark übertriebenen Verformungen, wie in Fig. 2 unterer Figurenbereich bzw. oberer Figurenbereich dar-
- 11 -
gestellt, zu bewerkstelligen. Eine Versteifung in Querrichtung wird dadurch erschwert bzw. verhindert, daß diese Bereiche, in Fig. 5 ist einer der Bereiche mit 17 bezeichnet, die gleiche Wandstärke haben, wie der gesarate Tellerkopf.
Um Verletzungen an der Oberfläche der Isolierung 2 zu verhindern, sind die Außenrandberexche, mit 18 bezeichnet, des Kopfes 6 bzw. 7c viertelkreisbogig gerundet, wobei auch andere geometrische Formen möglich sind.
In den Fig. 8 bis 15 sind unterschiedliche Formen des tellerförmigen Kopfes 6 dargestellt, wobei angedeutet ist, daß der Schaft 7b, wie auch schon aus Fig. 5 ersichtlich, exzentrisch bzw. asymmetrisch zu der jeweils gewählten Form angeordnet ist.
Natürlich sind die beschriebenen Ausführungsbeispiele der Erfindung noch in vielfacher Hinsicht abzuändern, ohne den Grundgedanken zu verlassen. Dies gilt in gleicher Weise für die Schaftausbildung wie für die Kopfausbildung des Isolierplattendübels .

Claims (10)

1. Isolierplattendübel mit einem im Mauerwerk zu verankernden Schaftbereich, einem daran anschließenden, die Isolierung durchsetzenden Schaftbereich sowie einen sich an der Oberfläche der Isolierung anlegenden tellerförmigen Dübelkopf, insbesondere zur Aufnahme eines Haftendrahtes od. dgl., dadurch gekennzeichnet, daß die Übergangsbereiche (14, 15) zwischen dem im Mauerwerk (4) befindlichen Schaftbereich (7a) und dem die Isolierung (2) durchsetzenden Schaft (7b) sowie zwischen diesem Schaft (7b) und dem tellerförmigen Kopf (7c) leicht verformbar ausgebildet sind.
2. Isolierplattendübel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die verformbaren Übergangsbereiche (14, 15) materialverdünnt ausgebildet sind.
3. Isolierplattendübel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Außen- und der Innendurchmesser des im Mauerwerk befindlichen Schaftbereiches kleiner ist als der Außen- bzw. Innendurchmesser des die Isolierung durchsetzenden Schaftbereiches, wobei eine Innenschulter (13) im Übergangsbereich der Innenbohrungen (12a, 12b) vorgesehen ist.
4. Isolierplattendübel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der tellerförmige Kopf (6) im wesentlichen in Aufsicht rund, drei- oder mehreckig, elyptisch oder oval ausgebildet ist, wobei der Schaft (7) exzentrisch zum Mittelpunkt am Teller (6) angeordnet ist.
5. Isolierplattendübel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Gebrauchslage der größere Tellerkopfbereich oberhalb des Dübelschaftes (7) positionierbar ist, wobei in der Schaftanbindung ein nach oben und nach unten gerichteter Kreisringausschnitt (16a, 16b) des Tellerkopfes (6) materialverdünnt ausgebildet ist.
6. Isolierplattendübel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichent, daß der Randbereich (18) des Tellerkopfes (6) von der Unterseite zur Oberkante hin gerundet ausgebildet ist.
7. Isolierplattendübel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der gerundete Randbereich (18) als Viertelkreis ausgebildet ist.
8. Isolierplattendübel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Außenfläche des die Isolierung durchsetzenden Schaftbereiches (7b) Längsstege (19) ausgebildet sind.
9. Isolierplattendübel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der in das Mauerwerk (4) eindringende Schaftbereich (7a), wie an sich bekannt, mit einem Längsschlitz (11) versehen ist.
10. Isolierplattendübel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Dübelinneren im Übergangsbereich (14) von im Mauerwerk (4) befindlichen Schaftbereich (7a) und dem die Isolierung (2) durchsetzenden Schaftbereich (7b) eine Schulter (13) für einen Einschlagdorn ausgebildet ist.
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