-
Die Erfindung betrifft eine Dämmstoffplatte gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1, welche mindestens eine dem zu dämmenden Gegenstand zugewandte Oberfläche aufweist. Insbesondere betrifft die Erfindung eine zur Isolierung dienende Dämmstoffplatte, des Weiteren eine Gebäudeisolierung gemäß Patentanspruch 5, ein Gebäude gemäß Anspruch 7 sowie ein Verfahren zur Herstellung einer isolierten Betonwand beziehungsweise eines Betonfertigteiles gemäß Patentanspruch 9.
-
Es ist bekannt an Gebäuden, insbesondere an Silos, auf der Außenseite eine Wärmedämmung aufzubringen. Insbesondere bei Silos, die einen kreisrunden Querschnitt aufweisen, ist es bekannt, auf der Außenseite zum Beispiel aus Polystyrol gefertigte Platten anzubringen. Die im Handel erhältlichen Platten weisen planebene Flächen auf, die nur unter äußerer Kraftaufwendung auf den runden oder auch sphärischen Oberflächen der Gebäude befestigt werden können. Dabei können diese Platten brechen. Alternativ werden eine Vielzahl von schmäleren Dämmstoffplatten montiert, die zwar nicht so sehr zum Brechen neigen, deren Verarbeitung aber aufwendiger und daher kostenintensiver ist. Zum Befestigen der planebenen Dämmstoffplatten auf diesen Oberflächen ist zum einen eine Klebung bekannt, zusätzlich sind aber Dübel oder auch Zurr- oder Sicherungsbänder notwendig, um ein Ablösen der Platten von der gebogenen Gebäudewand zu vermeiden, das bedeutet, diese zusätzlichen Befestigungsmittel müssen der Eigenspannung der Platte entgegenwirken.
-
Es ist klar, dass diese zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen umständlich und auch aufwendig sind. Diese zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen werden gegebenenfalls so lange benötigt, bis der Kleber abgebunden hat un die Platte in ausreichender Weise an dem Gebäude befestigt ist. Soweit diese zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen eine Verblendung und so weiter behindern, behindern diese Sicherungsmaßnahmen auch ein Weiterbauen.
-
Die deutsche Gebrauchsmusterschrift
DE7616860U zeigt eine de- und remontierbare Wärmedämmung. Diese Dämmung weist an der Aussenseite Verschraubungen zwischen benachbarten Dämmelementen auf, zeigt aber keine besonderen Anpassungen an gekrümmte Wände.
-
Die deutsche Offenlegungsschrift
DE19946395A1 schlägt ein Fassadenelement vor, welcher vorgefertigte Markierungen für Befestigungselemente aufweist. Dadurch wird die Montage etwas vereinfacht, allerdings sind bei dieser Idee immer noch hohe Spannungen in den Dämmelementen bei der Montage auf gekrümmten Flächen vorhanden.
-
Die deutsche Offenlegungsschrift
DE19915350A1 beschreibt eine Wärmedämmung für kreisförmige Bioreaktoren, bei der gewöhnliche Dämmplatten als Schalungsmaterial beim Gießen der Betonwände eingesetzt werden. Lösungen für bereits bestehende zu isolierende Objekte werden nicht gezeigt.
-
Die deutsche Offenlegungsschrift
DE19651989A1 offenbart ein Wärmedämmverbundsystem, bei dem in der tragenden Wand Nuten zum Befestigen von Befestigungselementen für gewöhnliche Dämmplatten vorgesehen sind. Eine Lösung der benannten Probleme mit hohen mechanischen Spannungen bei der Isolierung von Gebäuden oder Objekten mit rundem Querschnitt ist nicht offenbart.
-
Die deutsche Offenlegungsschrift
DE2621534A1 beschreibt eine Dämmplatte, die mehrschichtig aufgebaut ist und eine gebogene Form aufweisen kann. Die Anpassung an runde Gebäude oder Objekte ist hier verbessert. Allerdings ist der Aufbau aus Wellpappe im Außenbereich ungünstig und die Montage aufgrund der filigranen Bauweise der Dämmplatte aufwändig und schwierig.
-
Die Erfindung hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, Dämmstoffplatten, wie allgemein bekannt, so auszubilden, daß auch an Gebäuden mit einer zu dämmenden sphärischen Oberfläche eine Isolierung in einfacher Weise möglich ist.
-
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung eine Dämmstoffplatte vor, bei welcher zumindest die dem zu dämmenden Gegenstand zugewandte Oberfläche den Teil der Mantelfläche eines Kegels, Zylinders oder sonstigen sphärischen Körpers beschreibt. Unter den sonstigen sphärischen Körpern sind zum Beispiel Prismen mit elliptischen Grundflächen oder auch Ellipsoide vorstellbar. Die Erfindung ist in gleicher Weise natürlich auch auf Grundflächen anwendbar, die nur abschnittsweise sphärisch, gebogen, kreisrund und so weiter ausgebildet sind.
-
Gerade bei Gebäuden, die im Grundriß einen runden Grundriß aufweisen, zum Beispiel bei zylinderartigen Silos oder kegel- beziehungsweise kegelstumpfartigen Gebäuden werden die vorgenannten erfindungsgemäßen Dämmstoffplatten bevorzugt eingesetzt, ohne ihren Anwendungszweck auf diesen Bereich beschränken zu wollen. Durch den erfindungsgemäßen Vorschlag wird erreicht, daß die Dämmstoffplatte vollflächig auf der zu dämmenden Oberfläche aufgelegt werden kann, ohne zusätzliche Kräfte auf die Dämmstoffplatte auszuüben, die gegen die Rückstellmomente der steifen Dämmstoffplatte wirken würden. Man riskiert auch nicht, daß die Platten brechen. In gewohnter Weise kann dabei die Dämmstoffplatte auf die Oberfläche aufgeklebt werden, es kann aber auf die zusätzlich notwendigen Sicherungsmaßnahmen wie Dübel oder Zurr- beziehungsweise Klebebänder verzichtet werden, da die Dämmstoffplatten nicht mehr unter quasi Vorspannung montiert werden müssen. Hieraus resultiert eine entsprechende Arbeitserleichterung. Daneben ist es auch nicht mehr notwendig, die aus Metall gefertigten Sicherungsdübel einzusetzen, die ja eine Wärme- beziehungsweise Kältebrücke durch die Isolierung darstellen.
-
Der Einsatzbereich der Erfindung ist auf die Dämmung oder Isolierung von Gebäuden nicht beschränkt. Es ist in gleicher Weise auch möglich zum Beispiel Kunststoff- oder Stahlbehälter mit Hilfe der erfindungsgemäßen Dämmstoffplatten zu dämmen beziehungsweise zu isolieren. Wesentlich dabei ist, daß zwei oder mehrere Dämmstoffplatten modul- oder segmentartig zusammengesetzt werden und so zumindest einen Teil der zu isolierenden Fläche, in der Gesamtheit aber die gesamte Oberfläche dämmen.
-
Um mehrere Dämmstoffplatten zu verbinden, ist es günstig, wenn eine oder mehrere Seiten der Platten Falze aufweisen. Mit Hilfe dieser Falze können die Platten überlappend miteinander verbunden werden, so daß keine Kältebrücken entstehen. Die Ausbildung der Falze kann auch dahingehend verwendet werden, der Isolierung eine entsprechende Eigenstabilität zu verleihen. Insbesondere ist es günstig, wenn eine Vielzahl von Dämmstoffplatten durch entsprechend ausgebildete Falze so miteinander zu einer Gebäudeisolierung verbunden werden können, daß diese von selber stehen und so die Montage einer Vielzahl von Dämmstoffplatten auf einmal erleichtern. Dies führt zu entsprechenden Herstellungsvorteilen. Dies kann durch entsprechende Klemmfalze und so weiter erreicht werden.
-
Günstigerweise weisen die Platten verschiedene Krümmungsradien auf, so dass zu dämmende Gegenstände, Gebäude und dergleichen mit verschiedenen Krümmungsradien isoliert werden können.
-
Mit modernen Bearbeitungsgeräten ist es möglich, Rundungen von 0,5 m Radius bis zum Beispiel 20,0 m Radius und mehr zu fertigen. Dabei weist die Dämmstoffplatte eine entsprechende Wölbung oder sphärische Oberfläche auf, um sich dem Segment der Mantelfläche der zu dämmenden Oberfläche optimal anzupassen.
-
Bevorzugt werden die erfindungsgemäßen Dämmstoffplatten aus geschäumten Kunststoffen hergestellt. Diese Kunststoffe weisen eine hohe Verrottungssicherheit auf, sind chemisch neutral und weisen wärmedämmende Eigenschaften auf, da sie ja zur Wärmedämmung eingesetzt werden. Sie sind bei normalen Verarbeitungstemperaturen (ca. 0°C bis 50°C) im Wesentlichen steif und nur in geringem Maße gegen entsprechende Rückstellkräfte verformbar beziehungsweise biegbar.
-
Vorzugsweise werden die erfindungsgemäßen Dämmstoffplatten aus Polystyrol (PS) gefertigt. Dabei ist der Einsatz von expandierten Polystyrol (EPS) oder expanded Polystyrol (XPS) bekannt. Es ist aber auch möglich die erfindungsgemäßen Dämmstoffplatten zum Beispiel aus Polyurethanen in entsprechender Härte und so weiter herzustellen.
-
Hierbei ist es hilfreich, dass bei den modernen Polystyrolen verhältnismäßig sehr gute Wärmedämmeigenschaften existieren, die es erlauben, Platten mit verhältnismäßig geringen Dicken vorzusehen, die doch eine ausreichende Wärmedämmung ergeben.
-
Die Verwendung von EPS ist insbesondere bezüglich der geringen Feuchtigkeitsaufnahme im Bereich des Bauwesens zum Beispiel bei Isolierungen gegenüber dem Erdreich von Vorteil.
-
Die erfindungsgemäßen Dämmstoffplatten weisen eine Oberfläche auf, die gegenüber dem zu dämmenden Gegenstand gewandt ist und die erfindungsgemäß der Kontur (gebogen, sphärisch und so weiter) folgt, sowie einer weiteren Fläche, wobei der Abstand dieser beiden Flächen im Wesentlichen die Dicke der Dämmstoffplatten definieren. Diese außenliegende Fläche ist erfindungsgemäß parallel zur innenliegenden Oberfläche oder verläuft hierzu versetzt, schräg. Eine parallele Ausbildung ergibt eine im Wesentlichen zylindrische Außenkontur, die das Erscheinungsbild eines entsprechend gedämmten Körpers oder Gebäudes nicht oder nur kaum beeinträchtigt. Gleichzeitig bilden sich keine Vorsprünge oder Absätze im Kantenbereich.
-
Da nicht auszuschließen ist, dass die erfindungsgemäßen Dämmstoffplatten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, ist vorgesehen, dass die Außenfläche, also die Fläche, die nicht dem zu dämmenden Gegenstand zugewandt ist, kaschiert oder beplankt ist. Als Kaschierung ist zum Beispiel eine Aluminiumfolie oder sonstige Metallfolie auf der dem Gebäude abgewandten Seite der Dämmstoffplatte vorgesehen. Neben einem Schutz gegen Verwitterung bietet die reflektierende Metallfolie auch einen zusätzlichen Wärmedämmeffekt. Alternativ ist es aber auch möglich, eine Beplankung, zum Beispiel aus Stahlblech, Aluminiumblech oder anderen Blechen vorzusehen. Es ist aber auch möglich eine Plastikbeplankung oder sogar eine Holzbeplankung vorzusehen, wobei neben einem Wetterschutz auch gleichzeitig ein Fassadengestaltungsmittel zur Verfügung steht. Insbesondere dient die Kaschierung auch einem UV-Schutz, um ein Zersetzen des Dämmstoffes im Sonnenlicht zuverlässig zu vermeiden.
-
Bei einer aus dem Stand der Technik bekannten Ausführungsform sind Ankerelemente zwischen Platte und dem zu dämmenden Gegenstand vorgesehen. Bei diesen Ankerelementen handelt es sich beispielsweise um Nägel, Schrauben, Dübel, die gegebenenfalls mit Widerhaken versehen sind. Bei der Montage der Dämmstoffplatte auf dem zu dämmenden Gebäude oder dergleichen werden die Ankerelemente durch die Platte in das zu dämmende Gebäude oder dergleichen getrieben. Das läßt sich auf der Baustelle leicht und schnell bewerkstelligen und erfordert keinen großen Aufwand an Werkzeugen und dergleichen. Durch die Krümmung der Dämmstoffplatten stehen diese während und nach der Montage nicht unter Spannung, so dass auch der Kraftaufwand beziehungsweise der Widerstand beim Befestigen gering ist.
-
Zur Erfindung gehört, dass die Ankerelemente als Hinterschneidungen, Nuten, Hammerkopfnuten oder dergleichen auf der dem zu dämmenden Gegenstand zugewandten Oberfläche vorgesehen sind, wobei Bereiche des Gegenstandes form- und/oder kraftschlüssig mit dem Ankerelement haltend zusammenwirken.
-
Bei der Montage ist vorgesehen, daß in die Hinterschneidungen und so weiter Ortbeton eingefüllt wird, der einerseits die Wand des zu dämmenden Gebäudes bildet beziehungsweise umgibt und andererseits die Hinterschneidungen ausfüllt und so eine stabile Verbindung zwischen dem Bauwerk und der Dämmstoffplatte ergibt. Die Erfindung ist dabei aber auf Montagen mit Ortbeton nicht beschränkt, die Erfindung kann in gleicher Weise auch bei der Herstellung von Betonfertigteilen im Betonwerk eingesetzt werden, wobei in diesem Fall eine entsprechende Integration der erfindungsgemäßen Dämmstoffplatte an einem Betonfertigteil erfolgt.
-
Die erfindungsgemäßen Dämmstoffplatten werden zum Beispiel in gut handhabbaren Maßen (Kantenlänge ca. 60 cm bis 160 cm) hergestellt. Bei entsprechender Hintereinanderreihung der erfindungsgemäßen Dämmstoffplatten ergibt sich damit die Möglichkeit, Gebäude mit beliebig großen Radien zu dämmen.
-
Die Erfindung betrifft nicht nur die Dämmstoffplatte, wie eingangs beschrieben, sondern sie betrifft auch eine Gebäudeisolierung welche aus einer Mehrzahl der vorgenannten Dämmstoffplatten besteht. Da die Dämmstoffplatten nur ein gewisses Segment der Oberfläche des zu dämmenden Gegenstandes abdecken, ist in der Regel eine Mehrzahl von Dämmstoffplatten notwendig, um die komplette Oberfläche des Gegenstandes zu isolieren. Üblicherweise werden für das Isolieren eines Gegenstandes mindestens zwei oder drei der vorgenannten Dämmstoffplatten zu verwenden sein, bei einer entsprechenden hochgenauen Fertigung der Dämmstoffplatten ist es auch möglich, verhältnismäßig große Radien auf der Oberfläche zu realisieren und dadurch eine Gebäudeisolierung für runde oder elliptische Baukörper zu realisieren, deren Abmessungen 10 m oder 20 m überschreiten. In einem solchen Fall werden dann entsprechend viele Dämmstoffplatten, gegebenenfalls unterschiedlicher Ausgestaltung (entsprechend der anliegenden sphärischen Wölbung) eingesetzt werden.
-
Es hat sich als besonders günstig herausgestellt, wenn die Gebäudeisolierung insbesondere aus einer Mehrzahl nebeneinander angeordneten Dämmstoffplatten besteht, wobei die zu dämmende Gebäudewand einen runden, gebogenen oder teilweise runden beziehungsweise gebogenen Grundriß aufweist. Hierbei kommt als Gebäude, insbesondere ein Haus oder ein Silo, mit einer Gebäudeisolierung – wie oben erwähnt – in Frage, wobei die Dämmstoffplatten auf der Gebäudeinnen- und/oder auf der Gebäudeaußenseite angeordnet sind. Bei der Anbringung auf der Gebäudeinnenseite werden sinngemäß die Verankerungsmittel auf der anderen Seite der Isolierung beziehungsweise Dämmstoffplatte angeordnet.
-
Zur Isolierung kommen nicht nur Häuser oder Silos sondern auch andere Gebäude oder Behälter oder dergleichen in Frage.
-
Die Erfindung betrifft weiter ein Verfahren zur Herstellung einer Betonwand und/oder eines Betonfertigteiles, wobei in einem ersten gebogenen Schalungselement eine Dämmstoffplatte wie oben beschrieben angelegt und gegebenenfalls an dem Schalungselement befestigt wird, dann ein zweites Schalungselement angeordnet wird und hernach das Volumen zwischen dem zweiten Schalungselement und der Dämmstoffplatte mit Beton ausgegossen wird. Hierbei ist es besonders günstig, daß die Wand zusammen mit der Isolierung bereits werkstattseitig hergestellt werden kann, so daß auf der Baustelle der Arbeitsaufwand gering ist. Durch die hochgenaue Fertigung der Dämmstoffplatten ist ein schnelles Verarbeiten möglich. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Fertigung auf der Baustelle selbst vorzunehmen.
-
Es ist insbesondere günstig, die Dämmstoffplatte als verlorenes Schalungselement zu verwenden, wobei diese das erste Schalungselement bildet. Auf diese Weise läßt sich Material sparen, was die Kosten bei der Herstellung niedrig hält.
-
Bevorzugt wird die Erfindung zum Beispiel bei Silos eingesetzt, da insbesondere bei der Produktion von Biogas gewisse thermische Eigenschaften eingehalten werden sollen, da die Produktion von Biogas in Silos bei einem gewissen Temperaturniveau am effektivsten abläuft. Gerade hier erlaubt die erfindungsgemäße Gebäudeisolierung die Realisierung eines sehr effektiven Isolierungssystems.
-
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Ansprüchen beschrieben und in den Zeichnungen gezeigt. Es zeigen
-
1 eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Dämmstoffplatte,
-
2 eine Seitenansicht nach 1,
-
3 eine weitere Seitenansicht der er-findungsgemäßen Dämmstoffplatte,
-
4 und 5 in zwei Ansichten verschiedene Zeitpunkte des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung einer Betonwand mit einer Isolierung und
-
6 eine Draufsicht auf eine Einzelheit der Erfindung.
-
In 1, 2 ist die Dämmstoffplatte 1 schematisch dargestellt. Die Dämmstoffplatte ist ein im Wesentlichen wenig steifes, leicht zerbrechliches Bauelement, welches im Verhältnis zu seinen Kantenabmessungen eine geringe Dicke aufweist. Üblicherweise sind Dicken zwischen 60 mm und 200 mm vorgesehen bei einer Plattengröße von 600 mm bis 1600 mm. Im Randbereich sind Falzungen 2 zu erkennen. Die Falzungen sind im Schnitt gesehen durch teilweise Vor- und Rückstände der Platte gebildet. Der hieraus resultierende Absatz 3 ist an der Platte 1 so angeordnet, daß diese mit benachbarten Platten korrespondiert und so eine Montageerleichterung ergibt. Gleichzeitig bewirkt der Absatz 3 aber auch eine Verbesserung der Wärmedämmung, da dadurch ein möglicher Wind- oder Konvektionsstrom oder eine Kältebrücke vermindert oder unterdrückt wird.
-
Neben einer im Wesentlichen am Bauteil vertikal verlaufenden Falzung 21, die zum Beispiel sich an dem benachbarten, einen Gürtel bildenden Platten anschließt, ist auch eine horizontale Falzung 20 nach oben hin vorgesehen, durch die es möglich ist, die Platte auch nach oben in entsprechender Weise zu verbauen. Die in 2 gezeigte Platte 1 weist einen verhältnismäßig großen Radius auf, hiergegen zeigt 3 ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung mit deutlich kleinerem Radius. Die Platte 1 ist daher allseitig derart gefalzt, daß die jeweiligen Falzungen mit entsprechenden Falzungen von benachbarten Platten zusammenwirken.
-
Ebenfalls zur Erfindung gehört auch ein Verfahren zur Herstellung einer Betonwand und/oder eines Betonfertigteiles. Dieses Verfahren soll insbesondere mit den 4, 5 beschrieben werden. Hierbei wird an einem ersten, gebogenen Schalungselement 4 eine Dämmstoffplatte 1 angelegt und gegebenenfalls an dem Schalungselement befestigt. Hierzu können zum Beispiel kleine Nägel 22 dienen. Es ist dabei je nach Zweck des Gebäudes möglich, die Dämmstoffplatte 1 auf der Außen- oder Innenschalung anzuordnen. Üblicherweise, zum Beispiel beim Bau eines Silos, wird die Dämmstoffplatte 1 zur Isolierung auf der Außenschalung 4 angebracht werden. Es wird dann ein zweites Schalungselement 5 angeordnet, welches hier als inneres Schalungselement 5 dient (siehe 5). Das zweite Schalungselement 5 wird dabei mit einem gewissen Abstand von dem ersten Schalungselement 4 auf der Seite auf welcher die Platte 1 angeordnet ist, aufgestellt. Der verbleibende Abstand bildet ein Volumen 6, welches dann zum Beispiel mit Ortbeton oder mit Beton im Betonfertigteilwerk ausgefüllt werden kann. Der Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens liegt darin, daß gleichzeitig mit dem Einfüllen des Betons 7 in das Volumen 6 eine Verbindung zwischen der Dämmstoffplatte 1 und dem Beton 7 hergestellt wird. Diese Verbindung erfolgt zum Beispiel durch das Einfließen des Betons 7 in entsprechende Rauhigkeiten der Platte 1 oder aber es werden zusätzliche Ankerelemente 8 an der Platte 1 vorgesehen, durch die sichergestellt wird, daß die Platte 1 sich mit dem Beton 7 fest verbindet.
-
Die in 5 dargestellten, nicht zur Erfindung gehörenden Ankerelemente 8 sind dabei zusätzliche Bauelemente wie Nägel 22, die rückseitig von der Seite des ersten Schalungselementes 4 her durch die Platte 1 durchgetrieben werden und mit ihren vielen Ankerfüßen in den Beton 7 hineinstehen. Die Ankerelemente 8 besitzen tellerartige Platten um einen möglichst flächigen Halt der Platte 1 auf dem Beton 7 zu ergeben.
-
Das erfindungsgemäße Verfahren kann dabei sowohl bei der Erstellung einer Ortbetonwand, zum Beispiel einer Silowand, eingesetzt werden oder auch als Verfahren zu Herstellung eines Betonfertigteiles im Betonfertigteilwerk, wo in einem Arbeitsgang die Isolierung an das Betonfertigteil angeschlossen wird.
-
Zur Verbesserung der Verbindung der Dämmstoffplatte 1 mit dem Beton 7 ist erfindungsgemäß auch der Einsatz von Ankerelementen 8 an der Dämmstoffplatte 1 vorgesehen. Hierzu sind Hinterschneidungen 9, Schwalbenschwänze 10 oder Schlitze, beziehungsweise Bohrungen 11, auf der Oberfläche 12, die letztendlich dem Bauwerk zugewandt ist, in der Platte 1 angeordnet. Auch eine hammerkopfähnliche Nut 13 ist einarbeitbar. Neben einer kraftschlüssigen Verbindung erlauben die hier in 3 dargestellten Ankerelemente 8 auch einen formschlüssigen Verbund zwischen der Platte 1 und dem Beton 7, da der Beton diese Hohlräume 9, 10, 11, 13 ausfüllt und dann aushärtet. Der Vorteil dieser Verankerungsinstrumente liegt insbesondere darin, daß keine zusätzlichen insbesondere aus Metall gefertigten Ankerelemente eingesetzt werden müssen und die Ausbildung von Kältebrücken somit zuverlässig vermieden wird. Die in 3 dargestellten Ankerelemente 8 sind dabei rillen- oder nutartig über die gesamte Länge der Platte 1 ausbildbar, was die Einarbeitung dieser Ankerelemente sehr erleichtert.
-
In 3 ist noch gut der Falz 14 zu erkennen, der sich durch die Absätze 3 an den jeweiligen Enden der Platte 1 ergibt und korrespondierend ausgebildet ist, um mit benachbarten Platten in optimaler Weise zusammenzuwirken.
-
In der 6 ist nochmals gezeigt, wie eine Dämmstoffplatte 1 direkt auf dem zu dämmenden Gegenstand 18 – wie beispielsweise eine Gebäudewand oder dergleichen – sitzt. Die Kaschierung 19 sitzt dabei auf der Fläche 17, die vom zu dämmenden Gegenstand 18 wegweist und dient einerseits zum Schutz der Dämmstoffplatte 1 und andererseits ergibt sich dadurch eine Möglichkeit zur Gebäudegestaltung. In diesem Falle läßt sich beispielsweise die Dämmstoffplatte 1 als verlorenes Schalungselement verwenden.
-
Je nach Verwendungszweck sind an der Dämmstoffplatte 1 an den vertikalen Seiten 15 vertikale Falzungen 21 oder an den horizontalen Seiten 16 horizontale Falzungen 20 vorgesehen. Auch eine Kombination der Falzungen 2, 20, 21 auf allen oder mehreren Seiten der Platte ist möglich.