DE20011540U1 - Vorrichtung zum Halten von Gegenständen aus Flachmaterial - Google Patents
Vorrichtung zum Halten von Gegenständen aus FlachmaterialInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Halten von Gegenständen aus Flachmaterial, insbesondere von Tüchern, Lappen, Blättern und dergleichen.
Zur Halterung von flachen Gegenständen werden häufig Haken verwendet. Ein aufzuhängender Gegenstand, beispielsweise ein Handtuch, ist mit einer entsprechenden Öse versehen, mit der es an den Haken gehängt wird. Hierbei sind eine Reihe von Aspekten nachteilig. Zum einen ist das Aufhängen aufwendig, da die Öse oftmals erst entfaltet werden muß, bevor das Handtuch an ihr aufgehängt werden kann. Zum anderen ist an der Verwendung eines Hakens nachteilig, daß bei einer ab- oder ausgerissenen Öse das Handtuch nicht mehr aufgehängt werden kann.
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Zugelassene Vertreter beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
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Deutsche Bank AG Hambiirg,,*£.b$ 28497QtZWV700 2.4) · P.qstbatnVHi&nbur.gi'Nr. 2S42;206.(BLZ 200 100 20)
Deutsche Bank AG Hambiirg,,*£.b$ 28497QtZWV700 2.4) · P.qstbatnVHi&nbur.gi'Nr. 2S42;206.(BLZ 200 100 20)
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Halten von Gegenständen aus Flachmaterial zu schaffen, die mit einfachen Mitteln eine zuverlässige Halterung ermöglicht und zugleich eine schnelle und einfache Bedienbarkeit gewährleistet.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch eine Vorrichtung nach Anspruch 1 gelöst.
Die Vorrichtung besitzt einen Grundkörper, ein Gegenelement und einen beweglich gelagerten Klemmkörper. Der Grundkörper besitzt eine längliche Ausnehmung mit einer in Längsrichtung abnehmenden Tiefe, d.h. der Grund der Ausnehmung ist im wesentlichen keilförmig ausgebildet. Das Gegenelement ist beabstandet von dem Grundkörper und die Ausnehmung mindestens teilweise überdeckend angeordnet. Somit besteht ein Abstand zwischen dem Gegenelement und dem Grundkörper. Der zu haltende Gegenstand wird in den Zwischenraum zwischen Gegenelement und Grundkörper eingeführt. Hierzu besitzt das Gegenelement ein freies Ende im Bereich der verminderten Tiefe der Ausnehmung. Der Klemmkörper ist in der Ausnehmung beweglich gelagert und derart dimensioniert, daß er im Bereich der verminderten Tiefe sowohl an dem Gegenelement als auch an dem Grund der Ausnehmung anliegt. Ebenfalls ist es möglich, daß der an dem Grund anliegende Klemmkörper einen geringen Abstand zu dem Gegenelement aufweist, wobei der Abstand geringer als die Dicke des Gegenstands ist. Der zu haltende Gegenstand wird zwischen dem Klemm-
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körper und dem Anlageelement angeordnet. Durch den Klemmkörper wird ein so angeordneter Gegenstand klemmend gehalten. Vorteilhaft an der klemmenden Halterung ist, daß der Gegenstand nicht mit entsprechenden Einrichtungen versehen sein muß. Auch ist das klemmende Halten zuverlässig und sichert den zu haltenden Gegenstand wirkungsvoll.
In einer vorteilhaften Weiterbildung der Vorrichtung ist als Klemmkörper eine Kugel oder Walze vorgesehen. Ein runder Klemmkörper besitzt den Vorteil, daß er sich nicht innerhalb der Ausnehmung verklemmen kann oder den zu haltenden Gegenstand nicht beschädigen kann.
Vorteilhafterweise besitzt das Gegenelement eine längliche Form, die mit der Längsachse der Ausnehmung ausgerichtet ist. Mit der länglichen Ausgestaltung des Gegenelements kann die gesamte Vorrichtung vergleichsweise schmal gebaut werden.
In einer bevorzugten Weiterführung ist der Grundkörper an dem tieferen Ende der Ausnehmung mit einem Vorsprung versehen, der mit dem Gegenelement verbunden ist. Das Gegenelement kann mit dem Vorsprung verklebt und/oder an diesem durch Nägel oder Schrauben befestigt werden. Das auf einem Vorsprung befestigte Gegenelement besitzt an seinem nicht befestigten freien Ende einen Abstand von dem Grundkörper und der darin geformten Ausnehmung. In diesem so gebildeten Zwi-
schenraum zwischen Gegenelement und Grundkörper wird der zu befestigende Gegenstand eingeführt.
Bevorzugt besitzt das Gegenelement eine im wesentlichen gerade zu der Ausnehmung gekehrte ebene Anlagefläche. Ein in den Zwischenraum zwischen Gegenelement und Grundkörper eingeführter Gegenstand wird durch den Klemmkörper gegen die Anlagefläche des Gegenelements geklemmt und so gehalten. Eine ebene Ausbildung der Anlagefläche erweist sich insbesondere beim Lösen der Klemmverbindung als besonders vorteilhaft.
Für das Erzielen einer guten Klemmverbindung hat sich ebenfalls als vorteilhaft erwiesen, wenn der Grund der Ausnehmung im Bereich der geringeren Tiefe in Richtung A konkav ausgebildet ist. Insbesondere bei der Verwendung einer Kugel oder Walze als Klemmkörper kann bei der konkaven Ausbildung der Ausnehmung der Klemmkörper sicher seine geklemmte Position annehmen.
Zur Befestigung der Vorrichtung ist der Grundkörper vorzugsweise mit mindestens einer Durchbohrung zur Aufnahme von länglichen Aufhängemitteln, wie beispielsweise einer Schraube oder eines Nagels, versehen. Auch kann der Grundkörper an seiner der Ausnehmung abgewandten Seite mit einem Klebemittel, wie beispielsweise einem Doppelklebeband, zum Ankleben des Grundkörpers versehen sein.
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einer bevorzugten Ausgestaltung beträgt der Abstand zwischen freiem Ende des Gegenelements und dem Grundkörper ungefähr 0,5 bis 1,5 cm, bevorzugt 1 cm. Ein solcher Abstand ist insbesondere zum Halten von Handtüchern und Lappen gut geeignet. In einer bevorzugten Ausführung der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind Grundkörper und Gegenelement aus Holz oder Kunststoff hergestellt. Es ist jedoch auch möglich, die Vorrichtung aus Kunststoff herzustellen. Bei der Verwendung von Holz als Material erweist sich eine Glaskugel als Klemmkörper als besonders vorteilhaft.
einer bevorzugten Ausgestaltung beträgt der Abstand zwischen freiem Ende des Gegenelements und dem Grundkörper ungefähr 0,5 bis 1,5 cm, bevorzugt 1 cm. Ein solcher Abstand ist insbesondere zum Halten von Handtüchern und Lappen gut geeignet. In einer bevorzugten Ausführung der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind Grundkörper und Gegenelement aus Holz oder Kunststoff hergestellt. Es ist jedoch auch möglich, die Vorrichtung aus Kunststoff herzustellen. Bei der Verwendung von Holz als Material erweist sich eine Glaskugel als Klemmkörper als besonders vorteilhaft.
Mit Bezug auf die nachfolgende Zeichnung wird ein Ausführungsbeispiel näher beschrieben.
Die einzige Figur zeigt einen Querschnitt eines erfindungsgemäß ausgeführten Handtuchhalters 10 mit einem Grundkörper 12. In dem quaderförmigen Grundkörper 12 ist eine Ausnehmung 14 vorgesehen. Die Ausnehmung 14 ist im wesentlichen mittig in dem Grundkörper 12 angeordnet und besitzt in Richtung A eine abnehmende Tiefe, die in Form eines ansteigenden Grunds 18 ausgebildet ist. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel steigt der Grund 18 bis zur Außenfläche des Grundkörpers 12 an.
Auf dem Grundkörper 12 ist ein Vorsprung 20 befestigt, der an dem tieferen Ende der Ausnehmung 14 angeordnet ist. Der Vorsprung 20 trägt das Gegenelement 22, das die Ausnehmung 14 verdeckt. Das Gegenelement 22 besitzt eine gerade Anlagefläche 24
auf seiner der Ausnehmung 14 zugekehrten Seite. Auf der der Ausnehmung 14 abgewandten Seite kann das Gegenelement besonders ansprechend gestaltet sein, beispielsweise als Fisch. In der Ausnehmung 14 ist ein kugelförmiger Klemmkörper 26 angeordnet. In der dargestellten Position liegt der Klemmkörper 26 sowohl an der Anlagefläche 24 als auch an dem Grund 18 an. Der Klemmkörper 26 kann sich in der Ausnehmung 14 bewegen. Die Ausnehmung 14 besitzt eine Breite, die geringfügig größer als der Durchmesser des Klemmkörpers 26 ist. Alternativ ist es auch möglich, eine Klemmwalze in der Ausnehmung vorzusehen.
In dem Grundkörper 12 ist eine Durchgangsbohrung 28 vorgesehen, die an dem Ende des Grundkörpers angeordnet ist, das auch den Vorsprung 20 trägt.
Bevorzugt sind Grundkörper 12, Vorsprung 20 und Gegenelement 22 aus Holz hergestellt. Eine besonders gute Klemmung kann erzielt werden, wenn als Klemmelement 26 eine Glaskugel verwendet wird.
Zur Verwendung des Handtuchhalters 10 wird dieser durch die Bohrung 28 an einer Wand derart befestigt, daß das freie Ende des Gegenelements 22 in Richtung der Schwerkraft nach unten weist. Für die Funktionsweise der dargestellten Ausführungsform ist es erforderlich, daß die Schwerkraft in Richtung von A weist. Bei einem so aufgehängten Handtuchhalter rollt der Klemmkörper 26 unter Einfluß der Schwerkraft in die klemmende Position. In alternativen Ausführungsformen der erfindungsge-
mäßen Vorrichtung ist es möglich, den Klemmkörper unter Einwirkung einer Federspannung in seine klemmende Position vorzuspannen.
Ein in den Bereich zwischen Gegenelement 22 und Grundkörper 12 eingeführtes Handtuch bewegt den Klemmkörper entgegen der Richtung A in die Ausnehmung 14. Erfolgt keine Einwirkung mehr auf den Klemmkörper 26, so rollt dieser unter Einwirkung der Schwerkraft in Richtung des Pfeils A. Hierdurch wird das eingeführte Handtuch zwischen der Anlagefläche 24 und dem Klemmkörper 26 klemmend gehalten.
Um das Handtuch aus dem Handtuchhalter zu entfernen, muß dieses geringfügig angehoben werden, damit der Klemmkörper 26 seine klemmende Position verläßt. Ist der Klemmkörper 26 aus der klemmenden Position gelöst, so kann das Handtuch in Richtung A bewegt werden und aus der Halterung herausgenommen werden. Auch ist es möglich, das Handtuch durch eine Bewegung quer zu der Richtung A aus dem Handtuchhalter zu entfernen.
Claims (10)
1. Vorrichtung zum Halten von Gegenständen aus Flachmaterial, insbesondere Tücher, Lappen, Blätter und dergleichen, mit
einem Grundkörper (12), der eine längliche Ausnehmung (14) mit einer in Richtung (A) abnehmenden Tiefe aufweist,
einem Gegenelement (22), das beabstandet von dem Grundkörper (12) die Ausnehmung (14) mindestens teilweise überdeckend angeordnet ist, wobei das Gegenelement ein freies Ende im Bereich (18) der verminderten Tiefe der Ausnehmung (14) besitzt,
und einem Klemmkörper (26), der in der Ausnehmung (14) beweglich gelagert ist und derart dimensioniert ist, daß er im Bereich (18) der verminderten Tiefe sowohl an dem Grund (18) der Ausnehmung als auch an dem Gegenelement (22) anliegen kann.
einem Grundkörper (12), der eine längliche Ausnehmung (14) mit einer in Richtung (A) abnehmenden Tiefe aufweist,
einem Gegenelement (22), das beabstandet von dem Grundkörper (12) die Ausnehmung (14) mindestens teilweise überdeckend angeordnet ist, wobei das Gegenelement ein freies Ende im Bereich (18) der verminderten Tiefe der Ausnehmung (14) besitzt,
und einem Klemmkörper (26), der in der Ausnehmung (14) beweglich gelagert ist und derart dimensioniert ist, daß er im Bereich (18) der verminderten Tiefe sowohl an dem Grund (18) der Ausnehmung als auch an dem Gegenelement (22) anliegen kann.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmkörper als eine Kugel oder eine Walze ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gegenelement eine längliche Form aufweist, die mit der Längsachse der Ausnehmung ausgerichtet ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper an dem tieferen Ende seiner Ausnehmung einen Vorsprung (20) aufweist, auf dem das Gegenelement (22) angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gegenelement (22) eine im wesentlichen zu der Ausnehmung (14) gekehrte ebene Anlagefläche (24) aufweist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Grund der Ausnehmung (14) im Bereich der verminderten Tiefe in Richtung (A) konkav ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper mit mindestens einer Durchgangsbohrung (28) zur Aufnahme eines länglichen Aufhängemittels versehen ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper an seiner von der Ausnehmung abgewandten Seite mit einem Klebemittel zum Ankleben des Grundkörpers versehen ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen der Anlagefläche des Gegenelements am freiem Ende und dem Grundkörper ungefähr 0,5 bis 1,5 cm, bevorzugt 1 cm, beträgt.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß Grundkörper und Gegenelement aus Holz oder Kunststoff hergestellt sind.
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