DE20010183U1 - Teilbares Dokumentenprüfgerät - Google Patents
Teilbares DokumentenprüfgerätInfo
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Description
PATENTANWALT·,.* #.·'
DR.-ING. PETER RIEBLING
Dipl.-Ing.
EUROPEAN PATENT & TRADEMARK ATTORNEY
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D-88113 Lindau (Bodensee) Telefon (08382) 78025
Telefon (08382) 9692-0
Telefax (08382) 78027
Telefax (08382) 9692-30
E-mail: Riebling@t-online.de
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5. Juni 2000 10 Anwaltsakte: 13809.0-B1653N-58-na
? Anmelder: Bundesdruckerei GmbH
I D-10958 Berlin
|| Teilbares Dokumentenprüfqerät
I Die Neuerung betrifft ein Dokumentenprüfgerät mit einem teilbarem Gehäuse nach
I 20 dem Oberbegriff des Schutzanspruches 1. Ein solches Dokumentenprüfgerät wird zur Echtheitsprüfung von Dokumenten verwendet. Ein bekanntes Dokumentenprüfgerät besteht aus einem Gehäuse mit einer darin eingelassenen Glasplatte und einem die Glasplatte abdeckenden Deckel.
25 Nach dem Öffnen des Deckels wird das zu untersuchende Dokument auf die Glasplatte gelegt und von einer, im Innenraum des Gerätes angeordneten, Beleuchtungsquelle beleuchtet. Das von der belichteten Dokumentenfläche reflektierte Bild wird von einer Kamera aufgenommen und ausgewertet. Derartige Dokumentenprüfgeräte haben sich bewährt, haben jedoch den Nachteil, dass sie
30 einen relativ sperrigen und raumgreifenden Aufbau haben. Dies stört den Einsatz an Dokumentenprüfstellen, wie zum Beispiel an Grenzkontrollen für straßengebundene Fahrzeuge, aber auch in Flughäfen, wo für den Benutzer nur wenig Platz für
Hausanschrift: · «Bankkonten-· · · · · ··· ····» ·· Postscheckkonto
Rennerle 10 * Hypo-Vereinstjank ündau (fej Nr. &Idigr;257110*(ßLZ 60(?2*(?29(?)# * * München
D-88131 Undau Volksbank Lindau (B) Nr. 51222000 (BLZ 65092010) 414848-808
VAT-NR: DE 129020439 (BLZ 70010080)
derartige Prüfgeräte zur Verfügung steht. Noch gravierender tritt dieses Problem bei mobilen Einsatzkommandos auf.
Ein weiterer Nachteil des bekannten Dokumentenprüfgerätes ist, dass auch der Rechner mit seiner gesamten Sicherheitssoftware im Gehäuse des Prüfgerätes angeordnet ist. Dies macht das Dokumentenprüfgerät zu einem sicherheitsempfindlichen Gerät, denn die entsprechenden Benutzer müssen nach Beendigung des Dienstes stets genau darauf achten, dass das Gerät als ganzes versperrt und für Dritte unzugänglich aufbewahrt wird, um zu vermeiden, dass das Gerät entwendet wird und die in dem Programmspeicher enthaltenen Programmcodes kopiert werden, um so die sicherheitsrelevanten Prüfungen zu erkennen und möglicherweise zu umgehen.
Es besteht also bei dem bekannten Dokumentenprüfgerät der Nachteil, dass ein relativ sperriges und schweres Gerät stets nach Beendigung der Anwendung sorgsam verwahrt werden muss.
Weiterer Nachteil des bekannten Dokumentenprüfgerätes ist, dass, weil es untrennbar mit der Recheneinheit verbunden ist, der dort enthaltene Prozessor wegen des ständigen Fortschreitens der Rechentechnik relativ schnell veraltet. Bei der Anschaffung einer neuen Software ist es deshalb erforderlich, das gesamte Dokumentenprüfgerät auszutauschen, was mit hohem Aufwand verbunden ist.
Der Neuerung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Dokumentenprüfgerät der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass es wesentlich kleiner und leichter ausgebildet ist und dass das Gerät insgesamt leichter zu verwahren ist.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Neuerung durch die technische Lehre des Anspruches 1 gekennzeichnet.
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Wesentliches Merkmal der Neuerung ist, dass das Gehäuse des Dokumentenprüfgerätes teilbar ausgebildet ist.
Das Gehäuse besteht bevorzugt aus einem Scannerteil und einer lösbar mit dem Scannerteil verbundenen Auswerte-Einheit (insbesondere einer Recheneinheit), also aus zwei voneinander trennbaren Gehäuseteilen. Hierauf ist die Neuerung jedoch nicht beschränkt. Es kann in einer Weiterbildung der Neuerung auch vorgesehen sein, mehr als zwei Gehäuseteile vorzusehen und diese betriebsmässig zu einem einzigen Gehäuse zu vereinigen. So kann beispielsweise ein drittes Gehäuseteil vorgesehen werden, in dem die Stromversorgung für die beiden anderen Gehäuseteile angeordnet ist.
Damit besteht der wesentliche Vorteil, dass wegen der Unterteilung in mehrere Gehäuseteile das Dokumentenprüfgerät nun sehr viel leichter zu verwahren ist, denn nach Beendigung der Benutzung kann einfach die Rechner- und Auswerteeinheit abgenommen werden und gesondert verwahrt werden, während das Scannerteil am Ort seiner Aufstellung bleibt.
Damit genügt es, den sicherheitsrelevanten Teil dieses Dokumentenprüfgerätes, nämlich die Rechner- und Auswerte-Einheit zu verwahren, wobei der Scannerteil am Ort seiner Aufstellung verbleibt.
Die Trennung zwischen den beiden Geräteteilen erfolgt beispielsweise mechanisch über entsprechende mechanische Kupplungsmittel, welche Kupplungsmittel zum Beispiel als verriegelbare Führungsschienen, als Verschlusshaken oder auch als magnetische Verbindungsmittel ausgebildet sein können.
Wichtig ist, dass beim mechanischen Koppeln und Verriegeln der beiden Geräteteile auch gleichzeitig eine elektrische Verbindung zwischen den beiden Geräteteilen hergestellt wird, welches durch Ineinandergreifen von entsprechenden Stecker- und Kupplungsteilen erfolgt.
Mit der gegebenen technischen Lehre ergibt sich der Vorteil, dass das Gerät insgesamt auch deshalb kleiner ausgebildet sein kann, weil der Rechnerteil als auswechselbares Teil stets dem Stand der Technik angepasst werden kann. Es ist
bekannt, dass mit fortschreitender Entwicklung der Digitaltechnik auch die entsprechenden Bauteile und Baugruppen miniaturisiert werden können, wodurch es möglich ist, ein aktualisiertes, kleineres Rechner- und Auswerteteil an den - in seiner? Grössenabmessungen relativ gleichbleibenden - Scannerteil anzusetzen.
Damit besteht also der Vorteil, dass das Rechner- und Auswerteteil stets dem Stand der Technik angepasst und damit miniaturisiert werden kann, was insgesamt zu verminderten Abmessungen des Gesamtgerätes führt.
Ein weiterer Vorteil ist, dass nun in bestimmten Anwendungsfällen auf den abnehmbaren Geräteteil als Recheneinheit verzichtet werden kann und statt dessen ein üblicher tragbarer Rechner (z. B. Laptop) angedockt werden kann, was ebenfalls mit einer wesentlichen Vereinfachung möglich ist. Auch derartige Laptops können als sicherheitsrelevante Geräte ausgebildet werden, die nach entsprechender Benutzung von dem Scannerteil abgenommen und gesondert verwahrt werden.
Damit besteht der Vorteil, dass die abnehmbare Auswerte-Einheit vollkommen entfallen kann und durch einen an sich bekannten Laptop ersetzt wird, der über eine entsprechende Andockstation mit dem Scannerteil verbunden ist.
Selbstverständlich können auch Kabelverbindungen zwischen dem Scannerteil und dem getrennt hiervon angeordneten Laptop vorgesehen werden.
Die Teilbarkeit des Gerätes nach der Neuerung kann also auch dauerhaft vorgesehen sein.
In der ersten Ausführungsform der Neuerung ist es deshalb vorgesehen, dass zum Betrieb des Gerätes der Scannerteil mit der Auswerte-Einheit verbunden wird und die beiden Teile während des Betriebes eine funktionell Einheit bilden. Nach Beendigung der Benutzung kann dann die Auswerte-Einheit abgenommen werden und getrennt vom Scannerteil verwahrt werden.
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In einer zweiten Ausführungsform kann es vorgesehen werden, dass das Scannerteil nur als solches am Ort seiner Aufstellung verbleibt und dass als Auswerte-Einheit entweder ein Laptop angedockt oder eine Recheneinheit (zum Beispiel in Form eines Laptops) über eine Kabelverbindung mit dem Scannerteil verbunden wird, wobei nach Beendigung der Benutzung eben der genannte Laptop entfernt und gesondert verwahrt wird.
Die vorliegende Neuerung beansprucht also alle Teilungsmöglichkeiten, dass heißt, eine Teilung nach Beendigung des Betriebes oder auch eine dauerhafte Teilung, die während der gesamten Betriebszeit und auch nach Beendigung des Betriebes bleibt.
Der Begriff "Teilbarkeit" sagt selbstverständlich nichts über die Volumeneinheiten aus, welche das Verhältnis zwischen dem Volumen des Scannerteils und der Auswerte-Einheit bilden. Es werden daher sämtliche Volumenverhältnisse als neuerungswesentlich beansprucht.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist beispielsweise das Scannerteil dreimal so groß wie die abnehmbare Auswerte-Einheit. Die Neuerung ist selbstverständlich hierauf nicht beschränkt, sondern es ist vorgesehen, dass die Auswerte-Einheit mit zunehmendem Fortschritt der Digitaltechnik miniaturisiert wird.
Auch wird der hier verwendete Begriff "teilbares Gehäuse" nicht als Teilung (in zwei Hälften) im geometrischen Sinn verstanden, sondern er bedeutet, dass mindestens zwei oder mehr Geräteteile betriebsmässig zu einem Gehäuse vereinigt werden können.
Im folgenden wird die Neuerung anhand von einer lediglich einen Ausführungsweg darstellenden Zeichnung näher erläutert. Hierbei gehen aus der Zeichnung und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Neuerung hervor.
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Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Neuerung ergibt sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Schutzansprüche, sondern auch aus der Kombination der einzelnen Schutzansprüche untereinander.
Alle in den Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung, offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung, werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
Es zeigen:
Figur 1: schematisiert in Seitenansicht ein Dokumentenprüfgerät nach der Neuerung in einer ersten Ausführungsform;
Figur 2: eine gegenüber Figur 1 abgewandelte Ausführungsform;
Figur 3: schematisiert die Seitenansicht des Dokumentenprüfgerätes nach Figur 1;
Figur 4: Draufsicht auf die Stirnseite der Auswerte-Einheit im Bereich der Teilungsebene;
Figur 5: die Seitenansicht auf die Auswerte-Einheit nach Figur 4.
In Figur 1 ist allgemein ein Scannerteil 1 dargestellt, welches für das Erkennen von Dokumenten geeignet ist. Das Scannerteil 1 weist einen um die Schwenkachse 17 anhebbaren Deckel 14 auf, wobei der Deckel in seinem vorderen Bereich eine scharnierartig angelenkte Griffleiste 15 aufweist, die ihrerseits um eine Schwenkachse 18 im Deckel 14 verschwenkbar ausgebildet ist.
Die Griffleiste 15 ist mit einer im Gerät angeordneten Verriegelung 19 in Verbindung, die im übrigen mit einem Näherungsschalter 21 in Verbindung steht.
Ergreift der Benutzer den Deckel 14 an der Griffleiste 15 in Pfeiilrichtung 16, mit dem Ziel diesen um die Schwenkachse 17 zu öffnen, dann wird zunächst die Griffleiste 15 um die Schwenkachse 18 verschwenkt, so lange, bis die Verriegelung 19 auslöst und öffnet, wodurch dann erst der Deckel 14 angehoben werden kann.
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Es kann dann ein zu prüfendes Dokument auf die unterhalb des Deckels angeordnete Glasfläche aufgelegt werden, wobei die Dokumentenoberfläche dann vom Innenraum des Gerätes her beleuchtet wird.
Es wird dann der Deckel 14 wieder geschlossen, wodurch ein vollständiges Schließen des Deckels 14 über die Verriegelung 19 und den Näherungsschalter 21 erkannt wird. Erst dann erfolgt die Prüfung des Dokumentes im Scannerteil 1.
Der schwenkbare Deckel 14 bietet den Vorteil der Erhöhung der Auswertegenauigkeit bei Bildverschlüsselungsverfahren und des Schutzes der Bedienperson vor der Strahlung des Lasers. In einer anderen Ausführungsform der Neuerung kann der Deckel 14 jedoch völlig entfallen, was zu Kosteneinsparungen führt.
Trennbar und abnehmbar vom Scannerteil 1 ist eine Auswerte-Einheit 2 angeordnet, in der im wesentlichen die Recheneinheit, die dazugehörende Spannungsversorgung und ferner digitale Speicher oder dergleichen angeordnet sind.
In der Frontseite des Scannerteils 1 ist im übrigen noch eine Anzeige 20 angeordnet, welche den Betriebszustand des Scannerteils 1 zeigt. Es können Diagnosehinweise und gegebenenfalls auch Störungen in der Bedienung angezeigt werden.
Ferner ist in der Frontplatte noch eine Lese-Einheit 28 vorgesehen, welche zum Lesen von Identifikations-Magnet-Karten oder Idendifikations-Chipkarten dient.
Wichtig ist bei Figur 1, dass die Auswerte-Einheit 2 in Pfeilrichtung 23 von dem Scannerteil 1 abgenommen werden kann.
Die Figur 2 zeigt eine gegenüber Figur 1 abgewandelte Ausführungsform, bei der die Frontplatte des Scannerteils 1 bündig in die Oberseite der Auswerte-Einheit 2 übergeht.
Auch diese Auswerte-Einheit 2 kann in Pfeilrichtung 23 (nach hinten gerichtet) vom Scannerteil 1 abgenommen werden.
In Figur 3 ist schematisiert dargestellt, dass die Teilbarkeit der beiden Geräteteile 1, 2 im Bereich einer Trennebene 3 erfolgt, so dass die Geräte in den Pfeilrichtungen 4, 5 voneinander getrennt werden können.
Im Bereich dieser Trennebene 3 sind mechanische Führungen 7, 8 vorgesehen, die mit nicht näher dargestellten Verriegelungen zusammenwirken, um eine mechanisch stabile Verbindung zwischen den beiden Geräten 1, 2 zu ermöglichen.
Ferner ist eine Steckverbindung 6 dargestellt, die in an sich bekannter Weise aus eine Buchse und aus einem in die Buchse eingreifenden Stecker besteht.
Selbstverständlich können statt einer Steckverbindung 6 auch mehrere Steckverbindungen vorgesehen werden.
Hierbei kann es zum Beispiel auch vorgesehen sein, dass in der Auswerte-Einheit 2 insgesamt die Stromversorgung für das gesamte Gerät vorhanden ist, so dass über die Steckverbindung 6 auch die Stromversorgung des Scannerteils 1 erfolgt.
Es ist im übrigen noch dargestellt, dass im Bodenteil des Scannerteils 1 eine um die Schwenkachse 25 in Pfeilrichtung 26 zu öffnende Klappe 24 angeordnet ist, welche eine im Scannerteil 1 eingebaute UV-Lampe 27 zugänglich macht.
An der Rückseite der Auswerte-Einheit 2 kann noch eine weitere Steckverbindung 29 angeordnet sein, an der beispielsweise ein externer Monitor, eine Tastatur oder ein Netzwerk angeschlossen werden kann.
Die Figur 4 zeigt, dass Auswerte-Einheit 2 im wesentlichen aus einem abgestuften Bauteil besteht, welche ein Oberteil 9 aufweist, das über einen Vorsprung 12 vom Unterteil 10 geometrisch abgesetzt ist.
Seitlich weist die Auswerte-Einheit 2 etwa in vertikaler Richtung verlaufende, zueinander parallele und einen gegenseitigen Abstand zueinander einnehmende Stufen 11 auf, die über der zurückspringenden Rückwand vorstehen. Auf diese Weise wirken die vorspringenden Stufen 11 als Führungen beim Zusammenfügen der beiden Gehäuseteile 1, 2, wie nachfolgend beschrieben wird.
Die vertikalen und über die Grundfläche der Auswerte-Einheit 2 vorspringenden Stufen 11 wirken mit ebenfalls zugeordneten Stufen im Bereich der Trennebene 3 am Scannerteil 1 zusammen, so dass es zu einem annähernd formschlüssigen Verbund zwischen den beiden Teilen 1, 2 im Bereich der Trennebene 3 kommt. Es greifen dann die vorher erwähnten mechanischen Führungen 7, 8 ineinander und werden durch nicht näher dargestellte Verriegelungsmittel miteinander verriegelt.
Gleichzeitig schließt sich beim Zusammenführen der beiden Geräte 1, 2 die Steckverbindung 6, die im Bereich des Unterteils 10 der Auswerte-Einheit 2 angeordnet ist.
In Figur 5 ist die Seitenansicht der Auswerte-Einheit dargestellt, wo erkennbar ist, dass die Stufen 11 über die Ebene hervorspringen, in welcher die Steckverbindung 6 angeordnet ist, so dass dafür gesorgt ist, dass es zunächst zu einem mechanischem Verbund zwischen den beiden Geräten kommt, bevor die elektrische Verbindung im Bereich der Steckverbindung 6 hergestellt wird.
| 1 | Scannerteil |
| 5 2 | Auswerte-Einheit |
| 3 | Trennebene |
| 4 | Pfeilrichtung |
| 5 | Pfeilrichtung |
| 6 | Steckverbindung |
| 10 7 | Führung |
| 8 | Führung |
| g | Oberteil |
| 10 | Unterteil |
| 11 | Stufe |
| 15 12 | Vorsprung |
| 13 | |
| 14 | Deckel |
| 15 | Griffleiste |
16 Pfeilrichtung
17 Schwenkachse
18 Schwenkachse
19 Verriegelung
20 Anzeige
21 Näherungsschalter 22
23 Pfeilrichtung
24 Klappe
25 Schwenkachse
26 Pfeilrichtung 27 UV-Lampe
28 Lese-Einheit
29 Steckverbindung
Claims (10)
1. Dokumentenprüfgerät mit einem Gehäuse und einer in einer Frontwand des Gehäuses angeordneten Glasplatte als Auflagefläche für das zu prüfende Dokument, wobei im Innenraum des Gehäuses mindestens eine Abtasteinrichtung/Scanner (1) und eine Auswerte-Einheit/Recheneinheit (2) mit Prozessor zur digitalen Auswertung der von der Abtasteinrichtung gewonnenen Signale angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse des Dokumentenprüfgerätes in mindestens zwei Gehäuseteile teilbar ausgebildet ist und eines der Gehäuseteile die gesamte Auswerte-Einheit (2) und ein anderes Gehäuseteil die gesamte Abtasteinheit (1) aufnimmt, wobei mindestens die Auswerte-Einheit (2) abnehmbar ausgebildet ist.
2. Dokumentenprüfgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abtasteinheit (1) ortsfest ausgebildet ist.
3. Dokumentenprüfgerät nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerte-Einheit (2) als tragbarer Rechner (Laptop) ausgebildet ist.
4. Dokumentenprüfgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennung zwischen den beiden Geräteteilen (1, 2) über entsprechende magnetische und/oder mechanische Kupplungsmittel (7, 8) erfolgt und dass beim Kuppeln gleichzeitig eine elektrische Verbindung (6) zwischen den beiden Geräteteilen (1, 2) hergestellt wird.
5. Dokumentenprüfgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Verbindung zwischen der Auswerte-Einheit (2) und der Abtasteinrichtung (1) durch eine drahtlose, signalübertragende Luft-Schnittstelle oder eine Kabelverbindung (6) gebildet ist.
6. Dokumentenprüfgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Stromversorgung für das gesamte Dokumentenprüfgerät in dem Gehäuseteil der Auswerte-Einheit (2), oder in einem weiteren Gehäuseteil angeordnet ist.
7. Dokumentenprüfgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilungsebene (3) der trennbaren Geräteteile (1, 2) etwa durch die von der Bedienperson abgewandten Rückseite oder etwa durch eine der beiden Seitenteile der Abtasteinrichtung (1) verläuft.
8. Dokumentenprüfgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass in der Frontwand der Abtasteinrichtung (1) eine Lese- Einheit (28) zum Lesen von Identifikations-Karten vorgesehen ist.
9. Dokumentenprüfgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Glasplatte von einem in einer etwa horizontalen Schwenkachse (17) schwenkbar gelagerten Deckel (14) abdeckbar ist, dessen Verschwenkung über eine arretierbare Griffleiste (15) verriegelbar ist.
10. Dokumentenprüfgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass im Bodenteil der Abtasteinrichtung (1) eine zu öffnende Klappe (24) angeordnet ist, welche eine UV-Lampe (27) für weitere Oberprüfungen des Dokumentes zugänglich macht.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
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| DE20010183U DE20010183U1 (de) | 2000-06-07 | 2000-06-07 | Teilbares Dokumentenprüfgerät |
Publications (1)
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Country Status (1)
| Country | Link |
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| DE (1) | DE20010183U1 (de) |
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- 2000-06-07 DE DE20010183U patent/DE20010183U1/de not_active Expired - Lifetime
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