DE2001093B2 - öffnungsvorrichtung an einer Verpackung - Google Patents
öffnungsvorrichtung an einer VerpackungInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65D—CONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
- B65D5/00—Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
- B65D5/02—Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body
- B65D5/06—Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body with end-closing or contents-supporting elements formed by folding inwardly a wall extending from, and continuously around, an end of the tubular body
- B65D5/064—Rectangular containers having a body with gusset-flaps folded outwardly or adhered to the side or the top of the container
- B65D5/065—Rectangular containers having a body with gusset-flaps folded outwardly or adhered to the side or the top of the container with supplemental means facilitating the opening, e.g. tear lines, tear tabs
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- Packging For Living Organisms, Food Or Medicinal Products That Are Sensitive To Environmental Conditiond (AREA)
Description
7. öffnungsvorrichtung gemäß Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschweißung
oder jede Verschweißung durch eine mit den Langseiten des Schlitzes (16) hauptsächlich parallel
verlaufende Schweißnaht (24, 25) zustandegebracht ist.
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Die Erfindung betrifft eine Öffnungsvorrichtung an einer Verpackung, die aus einem an seinen Enden
verschlossenen und z. B. parallelepipedisch geformten Tubus mit durch den Verschluß entstandenen, doppel- es
wändigen Dreiecksfeldern besteht, die von den Enden der Verpackung abstehen und zu deren Seitenwänden
hin eingebogen sind, wobei eines der Felder ausgebogen
werden und einen Teil der öffnungsvorrichtung bilden
soll, und an der Innenseite des letztgenannten Dreiecksfeldes zur Abdeckung einer Schüttöffnung im
Dreiecksfeld ein Verschlußstreifen angebracht ist, der um die eine freie Kante des Dreiecksfeldes umgebogen
ist und über der Außenseite des Dreiecksfeldes und einer Stirnwand der Verpackung weiterläuft
Aus der GB-PS 10 78 901 ist ein Verpackungsbehälter
bekannt, der die Form eines Tubus hat und mit durch den Verschluß entstandenen doppelwändigen Feldern
versehen ist, die zu den Seitenwänden des Behälters hin umgebogen sind. Eines der Felder ist mit einer
Schwächungslinie versehen, wodurch beim Aufreißen der Verpackung eine Ausgießöffnung gebildet wird.
Nachteilig hierbei ist, daß diese öffnung sehr breit
ausgebildet ist und deshalb die Bildung eines eng begrenzten Ausgießstrahles nicht zuläßt
Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, die eingangs genannte öffnungsvorrichtung
bei einfachem Aufbau so auszubilden, daß das Füllgut in einem gut gesammelten, gerade nach vorn gerichteten
Strahl aus der Verpackung ausgegossen werden kann.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß die Schüttöffnung aus einem in der Stirnwand der
Verpackung vorhandenen Schlitz besteht, der sich in der äußeren Wand des genannten einen doppelwändigen
Dreieckfeldes erstreckt, und daß in der genannten einen freien Kante des Dreieckfeldes im Anschluß an das
Schlitzende im doppelt gefalteten Feld ein dreieckiger Ausschnitt angebracht ist.
Eine beispielsweise Ausführungsform der Erfindung
wird nachstehend anhand der Zeichnung im einzelnen erläutert, in der
Fig. 1 perspektivisch eine verschlossene Verpackung
mit einer öffnungsvorrichtung zeigt.
F i g. 2 zeigt in Draufsicht einen Teil der öffnungsvorrichtung der Verpackung mit ausgebogenem Dreiecksfeld.
Die dargestellte Verpackung ·ιΰ kann hergestellt
werden, indem eine Bahn zum Tubus geformt und dann in schmalen parallelen, querverlaufenden Zonen plattgedrückt und versiegelt wird, wobei die Verpackung
zwischen zwei solchen aufeinanderfolgenden Versiegelungen gefüllt wird. Man kann den einzelnen Verpakkungen ihre parallelepipedische Form vor oder nach der
Trennung der Verpackungen durch Schnitte in den Versiegelungszonen geben.
Die dargestellte Verpackung 10 hat Seitenwände 11,
12 sowie Stirnwände 13. Die bei der Versiegelung gebildeten Rippen 14 erstrecken sich über die
Stirnwände und sie sind zu den Stirnwänden 13 hin niedergebogen. Die Rippen 14 verlaufen weiter über
vier bei der Formung gebildete, doppelwandige Dreiecksfelder 15, von denen in den F i g. I und 2 nur
eines gezeigt ist. Die übrigen sind zu den nicht gezeigten Stirnwänden bzw. Seitenwänden hin umgebogen.
Eine Stirnwand 13 ist mit einer Schüttöffnung in Form eines mit der Rippe 14 im wesentlichen parallelen,
rechteckigen Schlitzes 16 versehen, der von der Stirnwand aus in der äußeren Wand des gezeigten
Dreiecksfeldes 15 weiterläuft, um — wie in F i g. 2 gezeigt — an einer Kante 17 zu enden, die parallel zu
einer Kante 18 der Stirnwand verläuft, an die das Dreiecksfeld 15 angrenzt und die dadurch zustandegekommen ist, daß in dem Dreiecksfeld ein durch seine
beiden Wände gehender, dreieckiger Ausschnitt 19 mit zwei zueinander winkelrechten Seiten angebracht ist,
von denen die eine die Kante 17 und die andere eine in
der Verlängerung der einen Längsseite des Schlitzes 16
laufende Kante 20 bildet. Ein kreisförmiges Entlüftungsloch 21 ist in der Stirnwand 13 angebracht und dieses
Loch sowie der Schlitz 16 und der Ausschnitt 19 werden von einem Verschlußstreifen 22 bedeckt, der aus
haltbarem Papier, Plast oder dergleichen bestehen kann. Dieser Streifen erstreckt sich an einer Seite der Rippe
14 längs der Stirnwand 13, wo er an seinem einen Ende einen Griffteil 23 bildet, um dann über die Kante 18 zur
Außenseite des Dreiecksfeldes 15 hin zu verlaufen, to Nachdem er um die eine freie Kante des Dreiecksfeldes
umgebogen worden ist, läuft der Streifen an der Unterseite des Dreiecksfeldes im wesentlichen parallel
zur Kante 18 weiter, um dann, nachdem er um die andere freie Karate des Dreieclcsfeldes umgebogen
worden ist, an der Außenseite des Dreiecksfeldes über die Kante 18 zur Stirnwand 13 der Verpackung auf der
entgegengesetzten Seite der Rippe 14 weiterzulaufen. Dieser Verschlußstreifen 22 ist aufgeklebt, wärmeversiegelt
oder in anderer Weise auf der Verpackung befestigt und dien· auch dazu, das Dreiecksfeld !5 in
niedergebogener Lage zu halten, indem de' an dessen Unterseite befindliche Teil des Verpackungsstreifens
festgeklebt oder in anderer Weise an der Seitenwand 12 befestigt ist
Beim öffnen der Verpackung 10 nimmt man nur das Griffende 23 in die Hand und zieht den Venichlußsttejfen
22 von der Stirnwand 13 und dem Dreiecksfeld 15 ab. Nach dem Abreißen bildet das Dreiecksfeld eine
Ausgußtülle. Beim Ausgießen aus der Verpackung fließt das Füllgut durch den Schlitz 16 an der Kante 17 in
einem gut gesammelten und gerade nach vorn gerichteten Strahl aus.
Die beschriebene Verpackung kann in einfacher Weise dadurch verbessert werden, daß man wenigstens
an der Seite des Schlitzes 16, die der Rippe 14 am. nächsten liegt, die beiden Wände des Dreiecksfeldes 15
längs einer Schweißnaht 24, die parallel zu den Längsseiten des Schlitzes 16 verläuft, zusammenschweißt,
sowie im Bedarfsfalle auch auf der anderen Seite des Schlitzes längs einer damit parallelen
Schweißnaht 25. Hierdurch wird verhindert, daß das Füllgut im Dreiecksfeld zurückbleibt und beim öffnen
der Verpackung verschüttet wird. Außerdem wird vermieden, daß der Ausgießstrahl ':hräg seitlich von
der Rippe !4 abläuft. Schließlich läBt 'ich hierdurch der
Teil des Verschlußstreifens 22, der den dreieckigen Ausschnitt 19 bedeckt und dort doppelt gefaltet ist,
durch einen einzigen Zug am Verschlußsireifen schneller und leichter entfernen.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (6)
1. öffnungsvorrichtung an einer Verpackung, die
aus einem an seinen Enden verschlossenen und z. B. parallelepipedisch geformten Tuous mit durch den s
Verschluß entstandenen, doppelwändigen Dreiecksfeldern besteht, die von den Enden der Verpackung
abstehen und zu deren Seitenwänden hin eingebogen sind, wobei eines der Felder au !gebogen werden
und einen Teil der öffnungsvorrichtung bilden soll, und an der Innenseite des letztgenannten Dreiecksfeldes zur Abdeckung einer Schüttöffnung im
Dreiecksfeld ein Verschlußstreifen angebracht ist, der um die eine freie Kante des DreiecksfeJdes
umgebogen ist und über der Außenseite des is Dreiecksfeldes und einer Stirnwand der Verpackung
weiterläuft, dadurch gekennzeichnet, daß die Schüttöffnung aus einem in der Stirnwand (13)
der Verpackung vorhandenen Schlitz (16) besteht, der sich «:ϊ± der äußeren Wand des genannten einen
doppeiwandigers Dreieckfeldcs (55) erstreckt, und
daß in der genannten einen freien Kante des Dreieckfeldes (15) im Anschluß an das Schlitzende
im doppelt gefalteten Feld ein dreieckiger Ausschnitt (19) angebracht ist.
2. öffnungsvorrichtung gemäß Anspruch I, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (16)
rechteckig ist und daß der dreieckige Ausschnitt (19) quer zueinander winkelrechte Seiten aufweist, von
denen die eine (17) eine der Schlitzbreite entspre- jo chende Län^e hat und die andere (20) in der
Verlängerung der einen Lan.gseite des Schlitzes (16) angebracht ist.
3. Öffnungsvorrichtung gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß „ich der Schlitz (16)
hauptsächlich parallel zu einer durch den Verschluß der Verpackung gebildeten, zur Endwand niedergebogenen Rippe (14) erstreckt.
4. öffnungsvorrichtung gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Wände des
doppelwändigen Dreiecksfeldes (15) zumindest an der einen Seite des Schlitzes (16) zusammengeschweißt sind (bei 24,25).
5. öffnungsvorrichtung gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschweißung
(24) im Schlitz (16) und dem dreieckigen Ausschnitt (19) zustandegekommen ist.
6. öffnungsvorrichtung gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschweißung
(24,25) zu jeder Seite des Schlitzes (16) zustandegebracht worden ist.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| SE35269A SE315242B (de) | 1969-01-13 | 1969-01-13 |
Publications (3)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE2001093A1 DE2001093A1 (de) | 1971-07-22 |
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Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
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| GB (1) | GB1254831A (de) |
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Families Citing this family (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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1969
- 1969-01-13 SE SE35269A patent/SE315242B/xx unknown
-
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| FR2031110A5 (de) | 1970-11-13 |
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| DE2001093A1 (de) | 1971-07-22 |
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