DE20010772U1 - Müllbehälter mit einer Müllzerkleinerungsvorrichtung - Google Patents
Müllbehälter mit einer MüllzerkleinerungsvorrichtungInfo
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Description
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Müllbehälter mit einer Müllzerkleinerungsvorrichtung
Müllbehälter mit einer Müllzerkleinerungsvorrichtung
Die Erfindung betrifft einen Müllbehälter mit einer Zerkleinerungsvorrichtung für die Zerkleinerung und Lagerung von Haushaltsabfällen.
Üblicherweise wird der in Haushalten anfallende Abfall in außerhalb des Wohnhauses befindlichen Mülltonnen gesammelt und dort bis zur Entleerung der Mülltonnen durch die Müllabfuhr gelagert. In der Regel wird der anfallende Hausmüll entsprechend der Möglichkeit seiner weiteren Verwertbarkeit in unterschiedliche Fraktionen aufgetrennt und für eine separate Entsorgung jeweils getrennt gesammelt. Insbesondere werden die bei der Bewirtschaftung von Gärten entstehenden Abfälle als auch Küchenabfälle in speziellen Mülltonnen, beispielsweise in einer sogenannten Biotonne vom nicht kompostierbaren Restmüll abgetrennt, gesammelt und gelagert. Aufgrund zunehmender Probleme bei der Abfallentsorgung gewinnt heutzutage die Abfalltrennung, wie beispielsweise die bereits genannte Abtrennung der biologisch abbaubaren Abfälle aus Küche und Garten, die etwa 35% bis 45% des Hausmülls ausmachen, immer mehr an Bedeutung.
Bedingt durch die Beschaffenheit dieser biologisch abbaubaren Abfälle wird die Aufnahmekapazität der bereitgestellten Abfallbehälter in der Regel nicht ausgeschöpft. Insbesondere bei der Lagerung von Abfällen pflanzlichen Ursprungs wird durch die lose Schichtung der Abfälle innerhalb der Mülltonne sehr schnell die maximale Füllhöhe des Abfallbehälters erreicht. Folglich kommen für die Lagerung des Bioabfalls insbesondere Mülltonnen mit einem großen Füllvolumen zum Einsatz. Es entstehen hierdurch erhöhte Kosten durch gesteigerte Aufwendungen beim Transport dieser Mülltonnen durch die Müllabfuhr sowie auch in direkter Weise für den Endverbraucher, da die Gebühren für die Abfallentsorgung in der Regel entsprechend dem Volumen an angefallenem Hausmüll berechnet werden.
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Bedingt durch die vergleichsweise langen Leerungsintervalle von Mülltonnen für Haushaltsabfälle kommt es insbesondere bei der Lagerung des sogenannten Bioabfalls bereits in dem Müllbehälter zu einer biologischen Zersetzung. Im Sommer ist dieser Prozess infolge einer erhöhten Wärmeentwicklung durch langandauernde Sonneneinstrahlung noch zusätzlich beschleunigt. Bei unzureichender Luftzufuhr beginnt bereits nach kurzer Zeit der Abbau des Bioabfalls durch die Aktivität von anaerob verstoffwechselnden Mikroorganismen bzw. auch durch Mikroorganismen mit einem aeroben Stoffwechsel, wenn ein ausreichender Sauerstoffeintrag in die Mülltonne, beispielsweise über Lüftungsschlitze gewährleistet ist. Einhergehend mit dem biologischen Abbau des Abfalls durch Mikroorganismen kommt es zur Bildung einer Vielzahl von teilweise übelriechenden flüchtigen Substanzen, die eine erhebliche Geruchsbelästigung in der Umgebung dieser Abfallsammelbehälter verursachen. So ist beispielsweise die Bildung des besonders übel riechenden Schwefelwasserstoffs auf die Reduktion des in dem biologischen Material vorkommenden 0 Schwefels durch die Stoffwechselaktivität von anaeroben Mikroorganismen begründet. Ebenfalls durch Reduktion entstehen Aminverbindungen mit dem typischen unangenehmen Fischgeruch.
Probleme bei der Lagerung von Hausmüll und hierbei insbesondere bei der Lagerung von Bioabfall werden in der Regel durch die ungenügende Ausnutzung der bestehenden Lagerkapazität in einer Mülltonne hervorgerufen. Durch die unregelmäßige Form und unterschiedliche Größe der einzelnen Abfallbestandteile entstehen regelmäßig ungenutzte Freiräume in der Schichtung des 0 Abfalls im Müllbehälter. Aufgrund der relativ geringen Eigenmasse der Bestandteile innerhalb von Bioabfall wird dieser Effekt hier sogar verstärkt. Ein weiteres, typischerweise mit der Lagerung von Bioabfall behaftetes Problem ist ferner die durch mikrobiellen Abbau bedingte Geruchsbelästigung in der Umgebung einer Mülltonne mit Bioabfall.
In Anbetracht der vorgenannten Probleme hat sich die
vorliegende Erfindung die Aufgabe gestellt, einen Müllbehälter bereitzustellen, welcher eine raumsparende und damit effizientere Lagerung von Hausmüll ermöglicht und dabei gleichzeitig die insbesondere für die Lagerung von Bioabfall typische Geruchsbelästigung vermieden wird.
Zur Verringerung der genannten Geruchsbelästigung bei der Lagerung von Bioabfall existieren bereits eine Reihe von Lösungsvorschlägen. So wird in DE-19825953 beispielsweise eine Mülltonne aus Kunststoff für die Lagerung von biologischen Abfall beschrieben, bei der die starke Geruchsbildung infolge der bakteriellen Zersetzung des biologischen Tonneninhalts durch Einsatz eines speziellen Tonnenkörpers reduziert wird, wobei der Tonnenkörper Be- und Entlüftungsöffnungen für die fortlaufende Zufuhr von Luft zu dem Tonneninhalt und für das fortlaufende Entweichen der durch die Zersetzung im Tonneninnenraum entstehenden übelriechenden Luft aufweist. Zum einen wird durch die Be- und Entlüftungsöffnungen des Tonnenkörpers das Wachstum anaerob verstoffwechselnder Mikroorganismen nur in unmittelbarer Nähe zu diesen Öffnungen unterdrückt, und andererseits werden gerade durch diese Be- und Entlüftungsöffnungen die im Inneren der Mülltonne gebildeten übelriechenden Gase im Umkreis der Mülltonne geradezu verteilt, wodurch eher eine Verschlechterung der ohnehin unbefriedigenden Situation bei der Lagerung von Bioabfällen zu verzeichnen ist.
Eine Mülltonne mit einem zugehörigen Mülleimer, welche dem Benutzer ein einfaches Umfüllen der Abfälle erlaubt, ohne dass er dabei einer Geruchsbelästigung ausgesetzt wird, wurde in DE 19803374 offenbart. In dieser Ausführungsform sind der Tonnendeckel und der Eimerdeckel des Müllbehälters als Schiebedeckel ausgebildet, die in Führungen beweglich sind und sich zum Öffnen in Richtung der Vorderseite der Mülltonne bzw. des Mülleimers verschieben lassen. Die Deckel sind in Form und Lage derart aneinander angepasst, dass sie sich bei Aufsatz des Mülleimers mit geschlossenem, nach unten weisenden Eimerdeckel auf die geschlossene Mülltonne zueinander in Eingriff bringen
lassen und ein Öffnen des Tonnendeckels mit einem gleichzeitigen Öffnen des Eimerdeckels verbunden ist, wobei die Öffnungen von Mülltonne und Mülleimer übereinander zu liegen kommen. Der wesentliche Nutzen dieser Mülltonne liegt für den Benutzer darin, dass die Einfüllöffnung der Mülltonne beim Umfüllen von Abfällen von der Eimeröffnung abgedeckt ist und somit der Austritt übelriechender Substanzen aus der Mülltonne weitgehend unterbunden ist.
In DE 19 8163 82 wird eine Mülltonne mit Deckel, insbesondere eine Biotonne für kompostierbare Abfälle vorgeschlagen. Diese Mülltonne ist mit einer zusätzlichen Abdeckung ausgestattet, die auf die Öffnung der Mülltonne abnehmbar aufgesetzt ist und randseitig an der inneren und/oder äußeren Wandung der Mülltonne anliegt. Der Deckel wird gegen die Mülltonne gepresst, und die Mülltonne wird hierdurch geruchsdicht verschlossen. Folglich wird eine Geruchsbelästigung in der Umgebung der Mülltonne dahingehend vermieden, dass die Belästigung ausbleibt, solange die Mülltonne verschlossen ist.
Jedoch tritt die Geruchsbelästigung umso stärker hervor, wenn die Mülltonne zum Eintrag von zusätzlichem Abfall geöffnet werden muß.
Im Unterschied zu den genannten Beschreibungen im Stand der Technik ist es ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine Mülltonne bereitzustellen, bei der eine effizientere Ausnutzung des für die Lagerung des Abfalls gegebenen Stauraums in der Mülltonne erreicht wird. Hierdurch können einerseits Kosten gesenkt werden und andererseits auch die Umwelt durch die Reduktion von Transporten zur Entsorgung des Abfalls entlastet werden. Es ist weiterhin das Ziel dieser Erfindung, bereits der Verteilung übelriechender flüchtiger Substanzen bei der Lagerung von Hausmüll und insbesondere von Bioabfall weitestgehend zu verhindern.
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Gegenstand der Erfindung ist ein Müllbehälter mit einer Einrichtung für die Zerkleinerung des einzutragenden Abfalls
und einem den Behälter gasdicht abschließenden Deckel. Der Deckel kann zum Mülleintrag sowohl abnehmbar als auch abklappbar sein. Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Deckel ein nach hinten aufklappbarer Deckel ist. Der besagte Deckel ermöglicht den Schutz der Zerkleinerungseinrichtung vor Witterungseinflüssen und verhindert zugleich das Eindringen von Regenwasser in das Innere des Müllbehälters.
Durch Gärungs- und Fäulnisprozesse innerhalb von Bestandteilen des eingetragenen Abfalls kann es zur Entwicklung von Gasen im Müllbehälter kommen. Da der Deckel den erfindungsgemäßen Müllbehälter gasdicht abschließt, ist es vorteilhaft, wenn der Müllbehälter ferner ein Überdruckventil aufweist.
Aufgrund der Beschaffenheit von Bioabfall beansprucht die Lagerung desselben ein relativ großes Volumen innerhalb eines hierfür vorgesehenen Müllbehälters. Es ist erstrebenswert, dieses Volumen weitgehend zu verringern, um durch eine effizientere Lagerung eine Kostensenkung bei der Abfallentsorgung zu erreichen.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass der eingetragene Abfall durch eine Zerkleinerungseinrichtung zunächst zerkleinert wird. Infolge dessen kann der für die Lagerung des Bioabfalls vorgesehene Lagerraum effektiv ausgenutzt werden.
Für das Zerkleinern der Bestandteile des Hausmülls einschließlich des Bioabfalls kommen alle Mittel in Betracht, die ein Zerlegen der typischen Bestandteile von Hausmüll, einschließlich Bioabfall, gegebenenfalls auch Glasabfall, ermöglichen. Diese Zerkleinerungsmittel umfassen scherende, spanende und schneidende Mittel. Dabei ist vorteilhaft, wenn die Einrichtung für die Zerkleinerung des einzutragenden Abfalls unterhalb des Deckels angeordnet ist.
Neben der Zerkleinerung des einzutragenden Abfalls kann die
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effektive Ausnutzung des gegebenen Lagerraums, insbesondere bei der Lagerung von Bioabfall, weiterhin dadurch verbessert werden, dass die Einrichtung für die Zerkleinerung des einzutragenden Abfalls derart oberhalb des Müllbehälters angeordnet ist, dass die Zerkleinerungseinrichtung den zerkleinerten Müll nach Art einer Presse in den Müllbehälter presst.
Bevorzugt kann die Zerkleinerung durch einen Häcksler oder einen Schredder ausgeführt werden. Wegen des geringen Raumbedarfs und der Robustheit ist als Einrichtung für die Zerkleinerung des einzutragenden Abfalls ein Schredder besonders bevorzugt. Vorteilhaft ist es, wenn der Schredder zwei Schredderwalzen aufweist, die eine ausreichende Schnittleistung erbringen, beispielsweise eine, welche einem Stapel von 30 Blatt A4-Schreibpapier entspricht. Es kann ein Häckselschnitt oder Streifenschnitt des Schredders kann 0,5-5 cm vorgesehen sein. Der Schredder kann zur Beseitigung von Verstopfungen wahlweise auch rückwärts betrieben werden. Mit Hilfe des Schredders können auch Glasabfälle zerkleinert werden.
Ist die erfindungsgemäße Zerkleinerungseinrichtung ein Schredder, so wird durch die Förderbewegung der Walzen des Schredders in Richtung der Öffnung des Müllbehälters das Einpressen des zerkleinerten Abfalls ermöglicht. Auf diese Weise wird die Bildung von Freiräumen in der Schichtung des zerkleinerten Abfalls verhindert. Folglich wird eine effiziente Ausnutzung des für die Lagerung des Abfalls bestimmten Raumes ermöglicht.
Es ist vorteilhaft, wenn der besagte Schredder durch einen Elektromotor angetrieben wird. Die Bewegung der Schredderwalzen kann zudem durch eine Start/Stop-Automatik kontrolliert werden. Nach Berührung des Starters durch den einzutragenden Abfall werden die Schredderwalzen in eine gegeneinander gerichtete Rotationsbewegung versetzt. Der Starter ist bevorzugt oberhalb
DE-Gebrauchsmusteranmeldung 200 10 772.0 Felix Niemand
der Schredderwalzen an der Eintragöffnung für den Abfall angeordnet.
Es ist vorteilhaft, wenn zur Stromversorgung für den Elektromotor Solarzellen vorgesehen sind. Dabei können die Solarzellen sowohl unmittelbar am Müllbehälter als auch von diesem getrennt angeordnet sein. Vorteilhaft ist es, wenn die Solarzellen in Plattenform ausgeführt sind und an der Oberseite des Deckels, wobei hierzu ein klappbarer Deckel besonders vorteilhaft ist, befestigt sind. Als Ausführung für den Haushalt kann selbstverständlich auch ein Anschluss an die Stromversorgung im Haushalt vorgesehen sein.
Für die Bestimmung der Menge des bereits in den Müllbehälter eingetragenen Abfalls ist es vorteilhaft, wenn der Müllbehälter mit mindestens einem Sichtfenster ausgestattet ist. Auf diese Weise wird vermieden, dass jeweils durch Öffnen des Deckels der noch verfügbare Platz innerhalb des Müllbehälters bestimmt werden muss und dabei eine Verteilung der belästigenden Geruchsstoffe in der Umgebung des Behälters erfolgt.
Der erfindungsgemäße Müllbehälter besitzt weiterhin eine Vorrichtung zur Zugabe von Hilfsstoffen in den Müllbehälter, welche mindestens eine Sprühdüse zur Zugabe von flüssigen Hilfsstoffen, insbesondere flüssigen Desinfektionsmitteln, einen Vorratsbehälter, eine Förderpumpe und eine Leitung umfasst.
Die Sprühdüse ist so angeordnet, dass der aus der Sprühdüse austretende Sprühstrahl auf den zerkleinerten Abfall gerichtet ist, und die Förderpumpe und der Schredderantrieb sind miteinander synchronisiert, so dass zeitgleich zum Abfalleintrag das Einsprühen von Desinfektionsmittel erfolgt.
Auf diese Weise wird die bei der herkömmlichen Lagerung von Hausmüll und insbesondere von Bioabfall typischerweise auftretende Geruchsbelästigung durch Vermischen des zerkleinerten Abfalls, insbesondere des Bioabfalls mit einem Desinfektionsmittel, verhindert.
Als Desinfektionsmittel kann hierfür jeder Stoff eingesetzt werden, welcher Mikroorganismen (z.B. Bakterien, Viren, Sporen, Klein- und Schimmelpilze) abtötet. Bevorzugt werden Desinfektionsmittel verwendet, die ein breites Wirkungsspektrum, eine kurze Einwirkzeit und eine gute Materialverträglichkeit aufweisen. Besonders bevorzugt werden als Desinfektionsmittel aldehydische
Flächendesinfektionsmittel, Phenolderivate mit bakteriziden Wirkungen, Alkohole und quartäre Ammoniumverbindungen wie Kationtenside und Amphotenside verwendet.
Flächendesinfektionsmittel, Phenolderivate mit bakteriziden Wirkungen, Alkohole und quartäre Ammoniumverbindungen wie Kationtenside und Amphotenside verwendet.
Für das Vermischen des Desinfektionsmittels mit dem zerkleinerten Abfall kommen alle Mittel in Betracht, die eine feine und gleichmäßige Verteilung des Desinfektionsmittels im Abfall ermöglichen. Vorteilhaft ist es, wenn für diese Aufgabe eine oder mehrere, an der Unterseite der Zerkleinerungsvorrichtung, insbesondere der Unterseite eines Schredders angebrachte Sprühdüsen Einsatz finden.
Wie bereits angeführt, ist es sehr vorteilhaft, wenn über die besagten Sprühdüsen jeweils zum Zeitpunkt des Mülleintrages das Desinfektionsmittel eingesprüht wird. Dies wird bevorzugt durch eine Kopplung der Auslösung der Bewegungen für die Zerkleinerung des einzutragenden Abfalls, beispielsweise der Drehbewegung der Schredderwalzen mit der Auslösung des Pumpvorganges für die Förderung des Desinfektionsmittels durch die Sprühdüse(n) erreicht. Im Ergebnis erfolgt durch die Synchronisierung der Förderpumpe mit dem Schredderantrieb zeitgleich zum Abfalleintrag das Einsprühen von Desinfektionsmittel. Es ist vorteilhaft, wenn die besagte Förderung des Desinfektionsmittels mittels einer Schlauchpumpe
aus einem Vorratsbehälter zu einer oder mehrerer Sprühdüse(n) bewirkt wird. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die besagte Kopplung des Zerkleinerns des einzutragenden Abfalls mit der Verteilung des Desinfektionsmittels innerhalb des zerkleinerten Abfalls auf die Weise erreicht wird, dass der Antrieb der Schlauchpumpe mit dem Elektromotorantrieb des Schredders gekoppelt ist und somit zeitgleich zum Abfalleintrag das Einsprühen von Desinfektionsmittel bewirkt wird.
Dem Fachmann ist klar, dass der erfindungsgemäße Müllbehälter nicht nur ein Einsprühen von Desinfektionsmitteln in den Müllbehälter erlaubt, sondern dass jegliche Arten von ' Hilfsstoffen in dem Müllbehälter verteilt werden können.
In einer alternativen Ausführungsform weist der erfindungsgemäße Müllbehälter zusätzlich einen Mülleimereinsatz auf. Es ist vorteilhaft, wenn sich dieser mit seiner Öffnung direkt unterhalb der Schredders, als der bevorzugten Zerkleinerungsvorrichtung, welche selbst innerhalb des Müllbehälters angebracht ist, befindet. Der Mülleimereinsatz kann über eine verschließbare Öffnung an einer der Seitenflächen des Müllbehälters entnommen werden. Vorteilhaft ist es, wenn die besagte Öffnung durch eine seitlich zu öffnende Tür geöffnet bzw. abgeschlossen werden kann. Zur einfachen Entnahme des Mülleimereinsatzes weist dieser einen Haltegriff auf, welcher auf der der besagten Öffnung für die Entnahme zugewandten Seite angebracht ist. Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Mülleimereinsatz an seinem Boden zusätzlich ein Radpaar aufweist, wodurch der Mülleimereinsatz bei der Entnahme desselben nicht von der Bodenfläche abgehoben werden muß. Ferner kann der erfindungsgemäße Müllbehälter auch in der Weise ausgeführt sein, dass die Zerkleinerungsvorrichtung einschließlich des Deckels an einem Gerüst angebracht sind, an dem durch geeignete Mittel, z.B.
Gleitschienen der Behälter für die Aufnahme des Abfalls angebracht bzw. zur Entleerung auch entnommen werden kann.
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Ist der erfindungsgemäße Müllbehälter als ein Müllbehälter mit einem Mülleimereinsatz ausgeführt, so kann die Bestimmung der Menge des eingetragenen Abfalls ebenfalls, ohne dass der Mülleimereinsatz hierfür aus dem Müllbehälter entnommen werden muss, erfolgen. Dies wird durch zwei sich gegenüberstehende Sichtfenster, welche sowohl in der Wand des Müllbehälters als auch in der des Mülleimereinsatzes angebracht sind, ermöglicht.
Aus Umweltschutzgründen wie auch aus Gründen zur Kosteneinsparung gewinnt die getrennte Sammlung und Lagerung einzelner Abfallkomponenten entsprechend deren weiteren Verwertbarkeit, beispielsweise der Kompostierung von Bioabfall oder dem Recycling von Abfall aus Papier oder Pappe zunehmend an Bedeutung. Die oben beschriebene Erfindung zu einem Müllbehälter mit Zerkleinerungsvorrichtung kann vorteilhaft auch bei der getrennten Sammlung und Lagerung von Abfall zum Einsatz gelangen.
So weist in einer bevorzugten Ausführungsform der Müllbehälter mindestens einen zweiteiligen Mülleimereinsatz auf. Für die Zerkleinerung des für einen Mülleimereinsatz spezifisch bestimmten Abfalles kann die Zerkleinerungsvorrichtung für diesen Abfalltyp speziell ausgelegt sein. So ist es beispielsweise vorteilhaft, wenn der Streifenabstand eines Schredders für die Zerkleinerung von Papierabfall kleiner ist als jener für die Zerkleinerung von pflanzlichen Gartenabfällen. Entsprechend dem einzutragenden Abfalltyp können wahlweise Vorrichtungen zum Verteilen eines Desinfektionsmittels oberhalb des Mülleimereinsatzes angebracht sein. So ist es beispielsweise vorteilhaft, wenn lediglich bei der Zerkleinerung von Küchenabfällen ein oder mehrere Desinfektionsmittel zugemischt werden und beim Eintrag von Papierabfall hierauf verzichtet wird.
Dem Fachmann ist klar, dass die Zerkleinerung und Lagerung von Abfällen in dem erfindungsgemäßen Müllbehälter mit Zerkleinerungsvorrichtung nicht auf Abfälle beschränkt ist, die
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typischerweise in Haushalten anfallen können. So können aus der vorliegenden Erfindung Ausführungsformen hergeleitet werden, bei denen beispielsweise der Müllbehälter mit Zerkleinerungsvorrichtung spezifisch auf im Bürobetrieb anfallende Abfälle oder andererseits auf Abfälle aus einer Großküche ausgelegt sind.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den folgenden Figuren. Dabei zeigen:
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Abb. 1: eine Aufsicht des erfindungsgemäßen Müllbehälters mit einer Müllzerkleinerungsvorrichtung,
Abb. 2: eine Aufsicht einer speziellen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Müllbehälters, wobei der Müllbehälter vier getrennte Mülleimereinsätze enthält. ■
In Abb. 1 ist der erfindungsgemäße Müllbehälter (1) mit samt einem zugehörigen Mülleimereinsatz (2) in einer perspektivischen Ansicht schematisch dargestellt. Ein über Scharniere (3) nach hinten abklappbarer Deckel (4), welcher über einen Riegel (5) verschließbar ist, schützt die Zerkleinerungseinrichtung (6) vor Witterungseinflüssen. Der Antrieb der Zerkleinerungseinrichtung erfolgt durch einen Elektromotor, welcher wiederum über aus Solarzellen (7) erzeugten Strom angetrieben wird. Durch mindestens eine Sprühdüse (8) ist der Eintrag von Hilfsstoffen zu den zerkleinerten Abfällen möglich.
In Abb. 2 ist eine spezielle Ausführungsform des erfindungsgemäßen Müllbehälters mit Zerkleinerungsvorrichtung gezeigt. Diese Ausführungsform umfasst neben der Zerkleinerungsvorrichtung (6), dem abklappbaren Deckel (4), den Solarzellen (7) und den Sprühdüsen (8) für den Eintrag von Hilfsstoffen, mehrere Mülleimereinsätze (9). Wahlweise können den einzelnen Mülleimereinsätzen unterschiedliche Zerkleinerungsvorrichtungen zugeordnet sein. Ebenso kann
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festgelegt werden, dass wahlweise nur bestimmte Mülleimereinsätze dem Einsprühen von Hilfsstoffen zugänglich sind. Diese spezielle Ausfuhrungsform ermöglicht die getrennte Sammlung und Lagerung einzelner Abfallkomponenten entsprechend deren weiteren Verwertbarkeit.
Claims (10)
1. Müllbehälter mit einem Schredder für die Zerkleinerung des einzutragenden Abfalls, einem den Behälter gasdicht abschließenden Deckel und einer Vorrichtung zur Zugabe von Hilfsstoffen in den Müllbehälter, welche mindestens eine Sprühdüse zur Zugabe von flüssigen Hilfsstoffen, insbesondere flüssigen Desinfektionsmitteln, einen Vorratsbehälter, eine Förderpumpe und eine Leitung umfasst, wobei die mindestens eine Sprühdüse so angeordnet ist, dass der aus der Sprühdüse austretende Sprühstrahl auf den zerkleinerten Abfall gerichtet ist und wobei die Förderpumpe und der Schredderantrieb miteinander synchronisiert sind, so dass zeitgleich zum Abfalleintrag das Einsprühen von Desinfektionsmittel erfolgt.
2. Müllbehälter nach Anspruch 1, bei dem der Deckel zum Mülleintrag abnehmbar oder abklappbar ist.
3. Müllbehälter nach Anspruch 1 oder 2, bei dem ein Überdruckventil vorgesehen ist.
4. Müllbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei der Schredder für die Zerkleinerung des einzutragenden Abfalls unterhalb des Deckels angeordnet ist.
5. Müllbehälter nach Anspruch 4, wobei der Schredder für die Zerkleinerung des einzutragenden Abfalls derart oberhalb des Müllbehälters angeordnet ist, dass der Schredder den zerkleinerten Müll nach Art einer Presse in den Müllbehälter presst.
6. Müllbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei ein Elektromotor zum Antrieb des Schredders Vorgesehen ist.
7. Müllbehälter nach Anspruch 6, wobei Solarzellen zur Stromversorgung für den Elektromotor vorgesehen sind.
8. Müllbehälter nach Anspruch 1, wobei der Müllbehälter mit mindestens einem Sichtfenster für die Bestimmung der Menge des eingetragenen Abfalls ausgestattet ist.
9. Müllbehälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Müllbehälter einen Mülleimereinsatz aufweist.
10. Müllbehälter nach Anspruch 9, wobei der Müllbehälter einen mindestens zweiteiligen Mülleimereinsatz aufweist.
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Applications Claiming Priority (1)
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| DE20010772U DE20010772U1 (de) | 2000-06-16 | 2000-06-16 | Müllbehälter mit einer Müllzerkleinerungsvorrichtung |
Publications (1)
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