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DE20010718U1 - Verpackung für Fleisch- und Wurstwaren - Google Patents

Verpackung für Fleisch- und Wurstwaren

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DE20010718U1
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DE
Germany
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packaging
layer
meat
sausage products
sio
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DE20010718U
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Daeges Annemarie De
Rinderspacher Gisela De
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LUKULLUS FLEISCHWARENFABRIK GM
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Publication date
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Description

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VIEL & VIEL 00100/23.06.2000
European Patent and Trademark Attorneys
BESCHREIBUNG Verpackung für Fleisch- und Wurstwaren
Die Erfindung betrifft eine Verpackung für Fleisch- und Wurstwaren.
Von der Anmelderin werden Wurstwaren in einer Verpackung angeboten, die aus einer Folie besteht, die eine Aluminium-Schicht aufweist. Diese Aluminium-Schicht dient als Barriereschicht gegen Keime. Die Aluminium-Schicht ist sowohl zur Innenseite wie auch zur Außenseite der Verpackung mit einer Schutzschicht versehen. Die Innenseite der Verpackung ist während des Verpackungsvorganges sterilisierbar.
Nach dem Einlegen der Wurstwaren (beispielsweise Fleischwurst oder Wienerwürstchen) in die Verpackung wird die Verpackung evakuiert und anschließend sterilisiert. Durch dieses Erzeugen des Vakuums und die Sterilisierung ergibt sich vorteilhaft in Verbindung mit der Aluminiumschicht, die als Barriereschicht gegen das Durchdringen von Keimen dient, dass die derart verpackten Wurstwaren eine Haltbarkeit von zwei Jahren aufweisen, ohne dass die Wurstwaren während dieser Zeit gekühlt werden müssten. Vorteilhaft kann sich die Verpackung der Form der Wurstwaren anpassen, so dass diese also evakuiert verpackt werden können. Diese Evakuierung ermöglicht eine schonende Sterilisierung der Verpackung, was sich positiv auf die Produktqualität auswirkt.
Diese Art der Verpackung hat den Vorteil, dass keine zusätzliche Flüssigkeit zum Wärmetransport während des Sterilisierungsvorgangs benötigt wird, wie es bei der Sterilisierung von Wurstwaren in Dosen und Gläsern notwendig ist. Mit der Zeit kommt es durch einen osmotischen Ausgleich zu einer geschmacklichen Beeinflussung der verpackten Wurstwaren durch die verwendete Aufgusslake. Weiterhin ergibt sich bei dieser Art der Sterilisierung ein verhältnismäßig großes Transportgewicht der Gesamtpackung gegenüber dem Abtropfgewicht des Packungsinhalts.
Patentanwaltskanzlei
VIEL & VIEL 00100/23.06.2000
European Patent and Trademark Attorneys
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verpackung für Fleisch- und Wurstwaren vorzuschlagen, die die eingangs erwähnten Vorteile der evakuierbaren Verpackung für Wurstwaren beibehält und die gleichzeitig das verpackte Produkt sichtbar werden lässt.
Diese Transparenz der Verpackung hat im Verkauf Vorteile, weil potenzielle Kunden sich eher von dem Produkt angesprochen fühlen, wenn sie die Ware unmittelbar sehen können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß nach Anspruch 1 gelöst, wonach die Verpackung teilweise aus einer durchsichtigen Folie besteht, die eine SiOx-Schicht aufweist, wobei ein erster Teil der Verpackung aus einer Folie besteht, die eine verformbare Barriereschicht aufweist, wobei dieser Teil der Verpackung so formbar ist, dass dieser an den zu verpackenden Fleisch- und Wurstwaren derart anliegt, dass diese Fleisch- und Wurstwaren zumindest weitgehend in diesem ersten Teil der Verpackung einhegen, und wobei ein weiterer Teil der Verpackung durch die durchsichtige Folie gebildet wird, die die SiOx-Schicht aufweist, wobei dieser weitere Teil der Verpackung mit dem ersten Teil der Verpackung so zusammenlegbar ist, dass dieser zweite Teil der Verpackung den ersten Teil der Verpackung abschließt.
Die verformbare Barriereschicht kann beispielsweise eine Aluminiumschicht sein. Wie nachfolgend beschrieben kann diese einem Tiefziehprozess unterzogen werden, um diesen Teil der Verpackung der Form der Fleisch- bzw. Wurstwaren anzupassen. Die Verformbarkeit der Barriereschicht bedeutet, dass diese Barriereschicht bei der Verformung nicht zerstört werden darf, insbesondere nicht reißen oder brechen darf.
Der Verpackungsvorgang kann dann derart vonstatten gehen, dass der erste Teil der Verpackung einem Tiefziehvorgang unterzogen wird, um die Form dieses ersten Teils der Verpackung an die Form der zu verpackenden Fleisch- oder Wurstwaren anzupassen. Hierbei erweist es sich als vorteilhaft, den ersten Teil der Verpackung vor dem Evakuieren tiefzuziehen, um diesen bereits vor dem Evakuieren der Form der zu verpackenden Fleischbzw. Wurstwaren anzupassen. Dadurch kann vorteilhaft vermieden werden, dass sich die Verpackung beim Evakuieren mehr oder weniger unkontrolliert verformt. Dies ist besonders vorteilhaft bei der Verwendung des weiteren Teils der Verpackung, der aus der durchsichtigen
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European Patent and Trademark Attorneys
Folie mit der SiOx-Schicht besteht, die nicht zu stark verformt werden sollte, um ein Brechen der SiOx-Schicht und damit eine Aufhebung der Barrierewirkung dieser Schicht zu vermeiden. Durch das vorherige Tiefziehen des ersten Teils der Verpackung kann diese Verformung also vorteilhaft vermieden werden. Nach dem Tiefziehen des ersten Teils der Verpackung werden also die Fleisch- bzw. Wurstwaren in diesen ersten Teil der Verpackung eingelegt. Die Fleischbzw. Wurstwaren liegen also vorteilhaft zumindest nahezu vollständig in diesem ersten Teil der Verpackung ein. Anschließend wird die Verpackung evakuiert und dabei entlang des gemeinsamen Randes des ersten Teils der Verpackung sowie des zweiten Teils der Verpackung zusammengefügt, indem die beiden Teile an dem gemeinsamen Rand miteinander verschmolzen werden. Daran anschließend wird die Verpackung insgesamt sterilisiert.
Dabei erweist es sich als vorteilhaft, dass die SiOx-Schicht eine hinreichende Barrierewirkung hat, um das Durchdringen von Keimem zu verhindern. Vorteilhaft wird also eine hinreichend gute Lagerbarkeit der verpackten Fleisch- und Wurstwaren ohne die Notwendigkeit einer Kühlung erreicht. Diese Lagerbarkeit beträgt zumindest 18 Monate. Durch die Durchsichtigkeit der Folie, die den weiteren Teil der Verpackung bildet, ist das Produkt trotzdem sichtbar.
Die SiOx-Schicht ist vorteilhaft sowohl auf der Seite, die die Verpackungsinnenseite bildet, mit zumindest einer durchsichtigen Schutzschicht beschichtet als auch auf der Seite, die Verpackungsaußenseite bildet, mit zumindest einer durchsichtigen Schutzschicht beschichtet. Dadurch bleibt diese Folie insgesamt durchsichtig. Durch die Schutzschichten wird vorteilhaft eine Beschädigung der SiOx-Schicht vermieden. Vorteilhaft bleibt dadurch deren Barrierewirkung erhalten.
Die SiOx-Schicht weist vorteilhaft eine Mindestdicke von 10 &mgr;&eegr;&igr; auf. Dies hat sich als hinreichend erwiesen für die erforderliche Barrierewirkung. Gleichzeitig kann damit berücksichtigt werden, dass die SiOx-Schicht zumindest in gewissen Grenzen biegeelastisch sein sollte, ohne zu brechen, um damit wiederum die Barrierewirkung auch bei üblichen Handhabungen der Verpackung zu gewährleisten.
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Viel & Viel 00100/23.06.2000
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Die SiOx-Schicht ist vorteilhaft auf einer Trägerfolie aufgebracht. Dadurch wird die Herstellung der Folie erleichtert.
Diese Trägerfolie kann zugleich eine der Schutzschichten der SiOx-Schicht bilden. Vorteilhaft kann dadurch das Aufbringen einer zusätzlichen Schicht vermieden werden.
Bei der Ausgestaltung nach Anspruch 2 bestehen die Verpackungsinnenseiten des ersten Teils und des weiteren Teils der Verpackung aus dem gleichen Material, wobei dieses Material durch Hitzeeinwirkung zusammenschmelzbar ist.
Durch die Verwendung des gleichen Materials lässt sich ein besonders gutes Zusammenfügen an dem gemeinsamen Rand des ersten und des zweiten Teils erreichen.
Ein Ausfuhrungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt. Die Figur zeigt eine Darstellung einer Verpackung 1 in Seitenansicht im Schnitt. Diese Verpackung 1 besteht aus einem ersten Teil 3 sowie einem weiteren Teil 2. Jeder dieser Teile 2 und 3 weist eine Barriereschicht 4 und 5 auf, die jeweils die mittlere der drei dargestellten Schichten der Teile 2 und 3 ist.
Die Barriereschicht 4 des ersten Teils 3 ist eine Aluminiumschicht 4. Diese Aluminiumschicht ist zur Verpackungsaußenseite mit einer Schutzschicht 6 versehen sowie zur Verpackungsinnenseite mit einer Schutzschicht 7. Die Schutzschicht 6 kann beispielsweise durch eine Polyesterfolie gebildet werden, die beispielsweise etwa 10 &mgr;&idiagr;&eegr; dick sein kann. Die Schutzschicht 7 kann beispielsweise durch eine Polypropylenfolie gebildet werden, die beispielsweise etwa 100 &mgr;&eegr;&igr; dick sein kann. Die Aluminiumschicht 4 kann wiederum auf einer Trägerfolie aufgebracht sein. Diese einzelnen Schichten sind vorteilhaft mittels eines Kaschierklebers verklebt. Die Verklebung wie auch die Schichten selbst sollen wegen des Sterilisierungsvorganges zumindest eine Temperaturbeständigkeit von etwa 100 Grad Celsius bis 130 Grad Celsius für eine Zeitdauer von etwa 60 Minuten aushalten, ohne dass sich die Schichten voneinander lösen oder in sich auflösen.
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Viel & Viel 00100/23.06.2000
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Der weitere Teil der Verpackung 2 weist eine SiOx-Schicht 5 als Barriereschicht 5 auf. Diese SiOx-Schicht 5 hat vorteilhaft eine hinreichende Barrierewirkung gegen Keime. Diese SiOx-Schicht 5 kann wiederum auf einer Trägerfolie aufgebracht sein, die aus einer Polyesterfolie besteht. Diese SiOx-Schicht 5 ist wiederum jeweils mit einer Schutzschicht 8 und 9 zur Verpackungsinnenseite hin sowie zur Verpackungsaußenseite hin abgedeckt.
Die Schutzschicht 8 zur Verpackungsinnenseite hin kann beispielsweise wiederum eine Polypropylenschicht sein, die wiederum etwa 100 &mgr;&idiagr;&eegr; dick sein kann. Die Schutzschicht 9 kann wiederum eine Polyesterschicht sein, die etwa 10 &mgr;&pgr;&agr; dick sein kann.
Vorteilhaft kann dadurch der weitere Teil 2 der Verpackung 1 durchsichtig ausgebildet werden.
Es erweist sich als besonders vorteilhaft beim Zusammenfügen der beiden Teile 2 und 3 der Verpackung 1, wenn die Schichten 7 und 8 aus dem gleichen Material bestehen, weil sich dieses dann einfach im Randbereich durch Hitzeeinwirkung zusammen schmelzen lässt, um dadurch die Verpackung 1 zu verschließen.
Der Verpackungsvorgang geht dann derart vonstatten, dass der erste Teil 3 der Verpackung einem Tiefziehvorgang unterzogen wird, um die Form dieses ersten Teils 3 der Verpackung an die Form der zu verpackenden Fleisch- oder Wurstwaren 10 anzupassen. Hierbei erweist es sich als vorteilhaft, den ersten Teil 3 der Verpackung 1 vor dem Evakuieren tiefzuziehen, um diesen bereits vor dem Evakuieren der Form der zu verpackenden Fleisch- bzw. Wurstwaren 10 anzupassen. Dadurch kann vorteilhaft vermieden werden, dass sich die Verpackung 1 beim Evakuieren mehr oder weniger unkontrolliert verformt. Dies ist besonders vorteilhaft bei der Verwendung des weiteren Teils 2 der Verpackung 1, der aus der Folie mit der SiOx-Schicht besteht, die nicht zu stark verformt werden sollte, um ein Brechen der SiOx-Schicht 5 und damit eine Aufhebung der Barrierewirkung dieser Schicht 5 zu vermeiden. Durch das vorherige Tiefziehen des ersten Teils 3 der Verpackung 1 kann diese Verformung des weiteren Teils 2 der Verpackung 1 also vorteilhaft vermieden werden.
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Viel & Viel 00100/23.06.2000
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Es ist zu sehen, dass der erste Teil 3 der Verpackung 1 so tiefgezogen wird, dass dessen Oberseite im Randbereich zumindest nahezu in etwa mit den zu verpackenden Fleisch- bzw. Wurstwaren 10 abschließt. Dies bedeutet, dass diese Fleisch- bzw. Wurstwaren 10 weitgehend in diesem Teil 3 der Verpackung 1 einhegen. Dadurch muss der weitere Teil 2 der Verpackung 1 nur geringfügig verformt werden, um diesen der Form der oberen Seite der Fleisch- bzw. Wurstwaren anzupassen. Indem dieser weitere Teil 2 der Verpackung 1 lediglich geringfügig verformt werden muss, kann vorteilhaft ein Brechen bzw. Reißen der SiOx-Schicht 5 vermieden werden. Die Aluminium-Schicht 4 ist für den Tiefziehprozess hinreichend verformbar, ohne zu brechen oder zu reißen.
Die Verpackung 1 wird evakuiert und im gemeinsamen Randbereich der beiden Teile 2 und der Verpackung 1 durch Hitzeeinwirkung durch Zusammenschmelzen dieser beiden Teile 2 und 3 verschlossen. Die Temperatur bei dieser Versiegelung im Randbereich kann etwa 190 Grad Celsius bis 250 Grad Celsius betragen. Anschließend wird die Verpackung 1 mitsamt deren Inhalt sterilisiert.
Die zur Verpackung verwendeten Folien können als Rollenware vorrätig gehalten werden und innerhalb der Verpackungsmaschine geformt und gesiegelt werden.

Claims (2)

1. Verpackung für Fleisch- oder Wurstwaren, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackung (1) teilweise aus einer durchsichtigen Folie (2) besteht, die eine SiOx-Schicht (5) aufweist, wobei ein erster Teil (3) der Verpackung (1) aus einer Folie besteht, die eine verformbare Barriereschicht (4) aufweist, wobei dieser Teil (3) der Verpackung (1) so formbar ist, dass dieser an den zu verpackenden Fleisch- und Wurstwaren (10) derart anliegt, dass diese Fleisch- und Wurstwaren (10) zumindest weitgehend in diesem ersten Teil (3) der Verpackung (1) einliegen, und wobei ein weiterer Teil (2) der Verpackung (1) durch die durchsichtige Folie (2) gebildet wird, die die SiOx-Schicht (5) aufweist, wobei dieser weitere Teil (2) der Verpackung (1) mit dem ersten Teil (3) der Verpackung so zusammenfügbar ist, dass dieser zweite Teil (2) der Verpackung (1) den ersten Teil (3) der Verpackung (1) abschließt.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackungsinnenseiten (7, 8) des ersten Teils (3) und des weiteren Teils (2) der Verpackung (1) aus dem gleichen Material bestehen, wobei dieses Material durch Hitzeeinwirkung zusammenschmelzbar ist.
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