DE20009127U1 - Verfahrbare Plattform zum Tragen von Lasten und Fahrzeugaufbau mit einer solchen Plattform - Google Patents
Verfahrbare Plattform zum Tragen von Lasten und Fahrzeugaufbau mit einer solchen PlattformInfo
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Ulrich H. Sander
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Verfahrbare Plattform zum Tragen von Lasten und Fahrzeugaufbau mit einer solchen Plattform
Die vorliegende Erfindung betrifft eine verfahrbare Plattform zum Tragen von Lasten, insbesondere für Fahrzeuge, Anhänger oder Wechselbrücken umfassend: eine Ladefläche, zum Aufnehmen von Lasten und einen Unterbau unter der Ladefläche, der Aufnahmen aufweist, in denen eine Antriebseinheit und Übertragungsmittel zum Übertragen einer Bewegung der Antriebseinheit in die Verfahrbewegung der Plattform aufgenommen sind. Eine derartige verfahrbare Plattform zum Tragen von Lasten ist bekannt und beispielsweise von der Gebrauchsmusterinhaberin kommerziell erhältlich.
Gattungsgemäße Plattformen werden häufig als Zwischenböden in Wechselbrücken für Lkw-Aufsätze verwendet. Wechselbrücken zeichnen sich dadurch aus, dass sie als Einheit auf die Ladefläche eines Lastkraftfahrzeuges aufsetzbar sind. Um ein schnelles Wechseln der Beladung eines Lkw's zu ermöglichen, werden diese Wechselbrücken häufig als Einheit abgenommen und frei, d.h. ohne zugehöriges Fahrzeug auf Parkplätzen oder dergleichen abgestellt.
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Um den Laderaum, den derartige Wechselbrücken aufweisen, möglichst optimal zu nutzen, ist in dem Laderaum der Wechselbrücken häufig ein Zwischenboden bzw. sind mehrere Zwischenböden vorgesehen. Über derartige Zwischenböden lässt sich der Laderaum vertikal unterteilen, so dass beispielsweise auch bei vollbeladener Wechselbrücke Gegenstände aus dem Mittelbereich der Wechselbrücke entfernt werden können, ohne dass das sich darüber befindliche Ladegut abgestapelt werden muss.
Im Stand der Technik wird die Antriebseinheit mit Energie aus dem Fahrzeug, beispielsweise der elektrischen Batterie des Fahrzeugs gespeist.
Unter Berücksichtigung vorgenannten Standes der Technik ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verfahrbare Plattform zum Tragen von Lasten und einen Fahrzeugaufbau mit einer solchen Plattform bereitzustellen, die eigenständig voll funktionsfähig ist.
Diese Aufgabe wird durch eine verfahrbare Plattform mit den Merkmalen von Anspruch 1 bzw. durch einen Fahrzeugaufbau mit einer solchen Plattform gemäß Anspruch 8 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der vorliegenden Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Insbesondere bei dem Einsatzgebiet von Wechselbrücken ergibt sich erfindungsgemäß der Vorteil, dass zur Handhabung von Ladung auch ohne zugehöriges Fahrzeug der Zwischenboden oder die Zwischenböden bewegbar sind. Auf diese Weise kann eine abgestellte Wechselbrücke unabhängig von einem Fahrzeug unter optimaler Ausnutzung des Laderaums be- bzw. entladen werden.
Die erfindungsgemäße Plattform zum Tragen von Lasten, ist insbesondere für den mobilen Einsatz in Fahrzeugen, Anhängern oder Wechselbrücken geeignet und weist eine Ladefläche auf, auf der Lasten aufnehmbar sind. Ferner ist ein Unterbau unter der Ladefläche mit Aufnahmen vorgesehen. Auf diese Weise schützt die beim
Be- und Entladen von unter Umständen sperrigen Gegenständen mechanisch belastete Ladefläche Bauteile, die in dem Unterbau aufgenommen sind. Die Ladefläche kann dabei eben, stufig oder sonstwie nach Maßgabe der zu ladenden Güter gestaltet sein. Die Aufnahmen können gegebenenfalls auch seitlich und/oder nach unten offen sein, so lange sie eine Befestigungsmöglichkeit für die notwendigen Bauteile bieten.
Erfindungsgemäß ist in den Aufnahmen eine Antriebseinheit aufgenommen, mit der eine Bewegung zum Verfahren der Plattform erzeugbar ist, so dass ohne manuelle Kraftanstrengung die Lage der Plattform der Form und Größe der zu tragenden Lasten angepasst werden kann. Ferner sind erfindungsgemäß in den Aufnahmen Übertragungsmittel zum Übertragen der Bewegung der Antriebseinheit in die Verfahrbewegung der Plattform aufgenommen, was den Freiheitsgrad beim Anordnen der Antriebseinheit vergrößert und somit ein wirkungsvolleres Kraft-Weg-Verhältnis ermöglicht. Des weiteren ist in dem Unterbau eine Leistungsquelle aufgenommen, die die Antriebseinheit mit Leistung versorgt. Durch diese Integration einer Leistungsquelle in die Plattform ist die Plattform von einer externen Leistungsversorgung unabhängig. Sie kann genutzt werden, ohne dass im Umfeld weitere Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden muss.
Bevorzugt umfasst die Antriebseinheit einen Elektromotor und die Leistungsquelle ist zumindest eine Hochleistungsbatterie, die vorzugsweise als aufladbare Sekundär-Batterie ausgebildet ist. Das Verwenden einer Hochleistungsbatterie stellt den derzeit besten Kompromiss zwischen geringem Platzbedarf und Eigengewicht einerseits und hoher Leistungsausbeute andererseits dar. Das Verwenden einer Sekundärbatterie ermöglicht es, der Batterie zum Aufladen von außen Leistung zuzuführen, und vermeidet einen kompletten Austausch der Batterien. Über den bevorzugt vorgesehenen Elektromotor lässt sich in der Merkmalskombination das Verhältnis zwischen Leistungsausbeute und Energiebedarf bzw. Platzbedarf noch
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verbessern, da beispielsweise über einen schnelllaufenden Elektromotor mit niedrigem Anfahrmoment die Batterien mit geringerer Kapazität ausgeführt werden können.
Um dem mobilen Einsatzzweck besonders gerecht zu werden, mögliche Schäden der zu tragenden Lasten zu vermeiden und eine höhere Sicherheit bei der Bedienung bereitzustellen, ist die zumindest eine Hochleistungsbatterie aus zumindest einer verschlossenen Zelle mit gebundenem Elektrolyt aufgebaut. Ein Auslaufen von Säure ist somit unterbunden und die Batterie ist mechanisch geschützt.
Als Bindemittel ist vorzugsweise ein absorbierendes Vlies vorgesehen, durch das entstehende Ladegase innerhalb der Zelle rekombinierbar sind. Das Auffüllen von destilliertem Wasser oder einer sonstigen konventionellen geeigneten Flüssigkeit zum Warten von Batterien kann entfallen. Des weiteren gasen die Batterien nicht aus, was die Sicherheit der Bedienung noch weiter erhöht.
Um das Verhältnis zwischen Energiebedarf und Kraftentfaltung beim Antrieb der verfahrbaren Plattform noch weiter zu verbessern, umfassen die Antriebsmittel gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ferner eine Hydraulikfluidpumpe und einen Hydraulikzylinder.
Obgleich es möglich ist, die Plattform in einer gewünschten Position über die Antriebsmittel festzusetzen, ist es zum Entlasten der Antriebsmittel bevorzugt, ferner Arretiermittel zum Festsetzen der Plattform in einer gewünschten Position vorzusehen. Diese Arretiermittel können angetrieben sein, so dass sie von extern bedienbar sind.
Gemäß dem bevorzugten Einsatzgebiet der Erfindung ist die verfahrbare Plattform gemäßder zuvor beschriebenen Merkmalskombinationen in einem Fahrzeugaufbau vorgesehen. Dieser Fahrzeugaufbau kann ein Aufbau einer Zugmaschine, ein Aufbau eines Anhängers oder - gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform - eine Wechselbrücke für Lastfahrzeuge sein.
In diesem Einsatzgebiet ist es bevorzugt, Säulen zum Führen der Verfahrbewegung der Plattform vorzusehen, wodurch ein Verkanten oder mögliche andere Fehlfunktionen der Plattform unterbunden sind.
Eine besonders platzsparende und wirksame Übertragung wird gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung durch Übertragungsmittel in Form von Seilen vorgesehen, die in den Säulen geführt sind. Aufgrund der Führung befinden sich im Laderaum mit Ausnahme der verfahrbaren Plattform keine beweglichen Teile, die Ladung beschädigen oder Bedienpersonal gefährden könnten.
Die vorliegende Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher ausgeführt und erläutert. Es zeigen:
Figur 1 eine Seitenansicht auf die erfindungsgemäße verfahrbare Plattform,
ausgeführt als Zwischenboden in einer Wechselbrücke für ein Lastfahrzeug zeigt, und die Wechselbrücke in der Seitenansicht auf die Längserstreckung;
Figur 2 eine schematische Seitenschnittansicht auf die Quererstreckung des
in Figur 1 gezeigten Zwischenbodens;
Figur 3 eine Draufsicht auf eine vordere Tragsäule der Wechselbrücke gemäß Figur 1 ;
Figur 4 eine entsprechende Draufsicht auf eine hintere Tragsäule zeigt;
Figur 5 eine perspektivische Querschnittansicht der verfahrbaren Plattform;
Figur 6 schematisch im Querschnitt und in Draufsicht die erfindungsgemäße
verfahrbare Plattform; und
Figur 7 eine aufgebrochene Draufsicht der erfindungsgemäßen verfahrbaren
Plattform, aus der besonders gut die Anordnung der einzelnen Bauteile hervorgeht.
Zunächst ist unter Bezugnahme auf die Figur 1 ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel einer verfahrbaren Plattform dargestellt, die - wie es derzeit bevorzugt ist - als
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Zwischenboden in einer Wechselbrücke für ein Lastfahrzeug ausgeführt ist. Auf der verfahrbaren Plattform 10 ist symbolisch eine Last 12 dargestellt, die in der Zwischenbrücke auf der verfahrbaren Plattform 10 sowie ferner (nicht dargestellt) unter der verfahrbaren Plattform auf einer entsprechenden Lastaufnahmefläche 13 aufnehmbar ist. Die verfahrbare Plattform 10 wird in der Figur 1 links und rechts von Tragsäulen 18 geführt und gehalten, wie später im Detail beschrieben werden wird.
Im oberen Bereich wird die Wechselbrücke von einem Dachaufbau 26 abgeschlossen, der der Wechselbrücke zusätzlich Stabilität verleiht.
Die Wechselbrücke ist ferner mit Klappstützen 22 versehen, so dass sie auch ohne zugeordnetes Lastkraftfahrzeug abgestellt werden kann. Bei Befestigung der Wechselbrücke auf der zugeordneten Aufnahmefläche des Lastkraftfahrzeuges können die Klappstützen 22 in zugeordnete Aufnahmeräume 24 eingeklappt und dort über geeignete Verriegelungen - beispielsweise Klinkenelemente 25 - verriegelt werden. Im verriegelten Zustand liegen die Klappstützen 22 in einer Flucht mit der Unterseite der Zwischenbrücke, so dass sie keine Behinderung darstellen.
Des weiteren ist in Figur 1 mit 20 eine Mittelrunge dargestellt, die eine Teilung, Führung und Aufnahme für Einstecklatten darstellt. Diese Einstecklatten bilden auf im wesentlichen bekannte Weise Verstärkungen für Planen oder dergleichen.
Aus Figur 2 geht hervor, wie die Tragsäulen 18 für den Zwischenboden 10 über geeignet ausgeführte Verbindungselemente am oberen Ende mit dem Dachaufbau 26 und am unteren Ende mit der Bodenkonstruktion verbunden sind, so dass der Wechselbrücke Stabilität verliehen wird.
An den Tragsäulen 18 rollen Seilrollen 28 ab, die einerseits die Verfahrbewegung des Zwischenbodens 10 führen, andererseits eine Umlenkung für einen Drahtseilmechanismus vorsehen, der als Zugorgan dient, um die zum Anheben des Zwi-
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schenbodens 10 notwendige Kraft zu übertragen. Durch eine geeignet gewählte Größe der Seilrolle 28 sowie u.U. weiterer (nicht dargestellter) Rollen des Übertragungsmechanismus kann dem Seilzugübertragungsmechanismus des weiteren eine geeignete Unter- bzw. Übersetzung verliehen werden, im Sinne eines Seilzuggetriebes, um Bewegungs- und Kraftverhältnisse wie gewünscht zu beeinflussen. Die weiteren Seilrollen können geeignet in weiteren Aufnahmerollen 50 des Unterbaus 16 aufgenommen sein.
Die Figuren 3 und 4 geben Draufsichten auf die Tragsäulen 18 für den Zwischenboden wieder. Der Pfeil F kennzeichnet dabei die gewöhnliche Fahrtrichtung der Wechselbrücke. Die Tragsäulen weisen Seilhalter 34 auf, die im dargestellten Ausführungsbeispiel mit zwei Seilkauschen versehen sind. Es ist bevorzugt, die Seilhalter in Halbtrapezform auszuführen (wie in den Figuren 3 und 4 dargestellt), so dass sich an den Trapezseiten Führungsflächen 36 und 38 ergeben, die sich nach unten fortsetzen können und dann Führungsflächen für die Seilrollen 28 bilden.
Aus der Schnittansicht der Figur 5 geht insbesondere hervor, wie durch den Unterbau 16 unter der Ladefläche 14 des Zwischenbodens Aufnahmeräume 39, 50 gebildet werden. Der Aufnahmeraum 39 ist für eine Hochleistungsbatterie vorgesehen, die typischerweise aus mehreren Zellen besteht. Da die einzelnen Zellen elektrisch miteinander verbunden werden müssen, ist in dem Unterbau 1 6 des Zwischenbodens 10 des weiteren eine Kabelführung 48 vorgesehen, in der diese Verbindungen sicher geführt werden können. Der Aufnahmeraum 39 für die Hochleistungssekundärbatterie ist mit einer Abdeckung 42 versehen, die an dem Zwischenboden über geeignete Befestigungselemente - im dargestellten Ausführungsbeispiel über Verschraubungen 44 - derart befestigt ist, dass ihre Oberseite bündig mit der restlichen Ladefläche 14 fluchtet.
Figur 6 gibt schematisch im oberen Teil eine Querschnittansicht des Zwischenbodens 10 wieder und stellt insbesondere Riegel 38 dar, die über (nicht dargestellte) Gestänge in der Figur 6 nach außen bewegbar, typischerweise verschiebbar oder verschwenkbar sind. Durch Bewegung der Riegel 38 nach außen greifen diese in
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ein Verriegelungsraster an den Stützsäulen ein, das sich in Schritten von jeweils ca. 100 mm als bevorzugt erwiesen hat. Seitlich sind an dem Zwischenboden, wie in Figur 6 dargestellt, Anschlüsse 52 für Versorgungsleitungen vorgesehen.
Diese Anschlussmöglichkeiten sind ebenfalls in Figur 7 dargestellt. Aus der aufgebrochenen Draufsicht der Figur 7 geht hervor, dass die Anschlussmöglichkeiten für Versorgungsleitungen in einer Lage am Rand des Zwischenbodens angeordnet sind, die die kürzestmögliche Verbindungsstrecke zu den zu versorgenden Bauteilen darstellt.
Ein zu versorgendes Bauteil ist in Figur 7 als Elektromotor 60 dargestellt. Der Elektromotor 60 ist mit einer Hydraulikfluidpumpe 62 gekoppelt, so dass eine Drehung des Elektromotors 60 die Hydraulikfluidpumpe 62 betätigt. Diese Hydraulikfluidpumpe 62 fördert in einem Hydraulikfluidvorratsbehälter 64 aufgenommene Hydraulikflüssigkeit zu einem Hydraulikzylinder 66. Der Hydraulikzylinder 66 ist, um einen möglichst großen Verfahrweg des Zwischenbodens zu ermöglichen, parallel zur Längserstreckung des Zwischenbodens angeordnet. Um eine möglichst gleichmäßige Krafteinleitung bezüglich der flächigen Erstreckung des Zwischenbodens 10 zu ermöglichen, ist der Hydraulikzylinder 66 zugleich entlang der Symmetrieachse des Zwischenbodens angeordnet. Auf bekannte Weise weist der Hydraulikzylinder 66 eine Kolbenstange 68 auf, die im Ausführungsbeispiel in einer Seilkausche 70 endet. Aufgenommen sind Hydraulikzylinder 66, Kolbenstange 68 und Seilkausche 70 in einem entsprechenden Aufnahmeraum 50 des Zwischenbodens.
In der Figur 7 sind des weiteren vier Zellen 40 dargestellt, die zusammen die Leistungsquelle für den Elektromotor 60 bilden. Sie sind in Aufnahmeräumen des Zwischenbodens aufgenommen, die über Trennwände 46 voneinander abgegrenzt sind. Die Trennwände 46 ermöglichen einen sicheren Halt der einzelnen Zellen 40 und schützen sie so vor mechanischer Beschädigung. In Figur 7 ist ebenfalls schematisch dargestellt, wie die einzelnen Zellen 40 über Verbindungen 48 miteinander verbunden sind, um zusammen die Leistungsquelle zu bilden.
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Bei den Batterien handelt es sich gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel um wartungsfreie Hochleistungsbatterien, mit verschlossenen Zellen, bei denen der Elektrolyt vliesgebunden ist. Auf diese Weise sind Nachfüllen von destilliertem Wasser sowie erforderliche Säureabmessungen nicht notwendig. Des weiteren gasen die Batterien nicht aus, da entstehende Ladegase innerhalb der Zellen rekombiniert werden. Sie sind daher für den vorliegenden Anwendungsfall besonders gut geeignet, und im Handel beispielsweise unter der Handelsbezeichnung Champion-IBV-Hochleistungsbatterie der Industrie-Batterie-Vertriebs-GmbH, Hamburg, erhältlich.
Bei einem nicht geringeren Eigengewicht des Zwischenbodens und einer Zuladung auf dem Zwischenboden hat sich eine Leistung und Kapazität der Batterien bei einer Nennspannung von 24 Volt von bis zu 1600 Ah als geeignet erwiesen.
Der Zwischenboden gemäß des bevorzugten Ausführungsbeispiels wird wie folgt betätigt:
Sollte der Zwischenboden beispielsweise ohne zugeordnetes Lastkraftfahrzeug und, wie in Figur 1 dargestellt, auf einem Parkplatz oder dergleichen abgestellt sein, ist er unter Erhaltung seiner vollen Funktionsfähigkeit be- und entladbar, indem über ein geeignetes Bedienpult dem Elektromotor 60 über den Anschluss 52 für eine Steuerleitung ein Signal zugeführt wird. Das Signal veranlasst den Elektromotor 60, sich in Drehung zu versetzen. Hierbei bezieht der Elektromotor 60 seine Versorgungsleistung von den Batteriezellen 40. Die Drehung des Elektromotors 60 betätigt die Hydraulikf luidpumpe 62, die über die in dem Vorratsbehälter 64 vorhandene Hydraulikflüssigkeit den Hydraulikzylinder 66 betätigt. Bei dem Hydraulikzylinder handelt es sich bevorzugt um einen Zugzylinder. An dessen Ende sind in der Seilkausche 70 üblicherweise zwei Seilzüge angelenkt, die über Umlenkungen und die Seilrolle 28 den Zwischenboden 10 anheben, wenn die Kolbenstange 68 in den Hydraulikzylinder 66 einfährt. Bei der erwünschten Position lässt sich der Zwischenboden über die Riegel 38 verriegeln, bevorzugt automatisch angetrieben und
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über die Steuerleitung extern von einer Bedieneinheit bedienbar, so dass auch bei unruhiger Fahrt über unebenen Untergrund der Zwischenboden nicht nach oben "springen" kann. Ein Absenken des Zwischenbodens kann über das Eigengewicht von Zwischenboden 10 und gegebenenfalls der zu ladenden Last 12 erfolgen.
Sollte die Kapazität der Batterien 40 erschöpft sein, können sie, ohne einen Austausch erforderlich zu machen, über den Anschluss 52 für eine 24-Volt-Leitung und eine geeignete Ladeschaltung 72 im eingebauten Zustand wieder aufgeladen werden.
Claims (11)
1. Verfahrbare Plattform (10) zum Tragen von Lasten (12), insbesondere für Fahrzeuge, Anhänger oder Wechselbrücken umfassend: eine Ladefläche (14), zum Aufnehmen von Lasten und einen Unterbau (16) unter der Ladefläche (14), der Aufnahmen (39, 50) aufweist, in denen eine Antriebseinheit (60, 62, 64, 66, 68) und Übertragungsmittel (40) zum Übertragen einer Bewegung der Antriebseinheit (60, 62, 64, 66, 68) in die Verfahrbewegung der Plattform (10) aufgenommen sind, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Unterbau (16) ferner eine Leistungsquelle (40) angeordnet ist, die die Antriebseinheit (60) mit Leistung versorgt.
2. Plattform nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinheit einen Elektromotor (60) aufweist und die Leistungsquelle zumindest eine Hochleistungsbatterie (40) ist, die vorzugsweise als aufladbare Sekundär-Batterie ausgebildet ist.
3. Plattform nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Hochleistungsbatterie aus zumindest einer verschlossenen Zelle (40) mit gebundenem Elektrolyt aufgebaut ist.
4. Plattform nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass als Bindemittel ein absorbierendes Vlies vorgesehen ist, durch das entstehende Ladegase innerhalb der Zelle rekombinierbar sind.
5. Plattform nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinheit ferner eine Hydraulikfluidpumpe (62) und einen Hydraulikzylinder (66) umfasst.
6. Plattform nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Plattform (10) ferner Arretiermittel (38) zum Festsetzen der Plattform in einer gewünschten Position umfasst.
7. Plattform nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretiermittel (38) angetrieben sind.
8. Fahrzeugaufbau mit einer verfahrbaren Plattform nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche.
9. Fahrzeugaufbau nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass Säulen (18) zum Führen der Verfahrbewegung der Plattform vorgesehen sind.
10. Fahrzeugaufbau nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Übertragungsmittel Seile umfassen, die in den Säulen (18) geführt sind.
11. Fahrzeugaufbau nach mindestens einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrzeugaufbau eine Wechselbrücke ist.
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Citations (4)
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- 2000-05-23 DE DE20009127U patent/DE20009127U1/de not_active Expired - Lifetime
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