DE20009725U1 - Ablageelement zur Präsentation von Gegenständen wie Waren in einer Präsentationsvorrichtung wie Gondelregal - Google Patents
Ablageelement zur Präsentation von Gegenständen wie Waren in einer Präsentationsvorrichtung wie GondelregalInfo
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Description
StoreConcept Ladenbau GmbH
Zum Sonnenberg 5
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63571 Gelnhausen-Hailer
Herr G. Friedrich
Sudetenstraße 6
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63571 Gelnhausen
Beschreibung
Beschreibung
Ablageelement zur Präsentation von Gegenständen wie Waren in einer Präsentationsvorrichtung wie Gondelregal
Die Erfindung bezieht sich auf ein Ablageelement zur Präsentation von Gegenständen wie Waren in einer Präsentationsvorrichtung wie Gondelregal, wobei die Präsentationsvorrichtung vorzugsweise zumindest zwei eine Ebene aufspannende Stützelemente zur Aufnahme zumindest eines weiteren Ablageelementes aufweist. Ferner bezieht sich die Erfindung auf eine Konsole zur Halterung des Ablageelements in der Präsentationsvorrichtung sowie auf die Präsentationsvorrichtung selbst.
Aus dem Stand der Technik sind Präsentationsvorrichtungen wie Gondelregale bekannt, die zumindest zwei eine Ebene aufspannende Stützelemente aufweisen, in die Ablageelemente wie Fachböden mittels entsprechender Konsolen eingehängt werden. Dabei sind die Längskanten der Fachböden parallel oder im wesentlichen parallel zu der von den Stützelementen aufgespannten Ebene angeordnet.
Derartige Gondelregale sind in der Regel symmetrisch aufgebaut, wobei zu jeder Seite der von den Stützelementen aufgespannten Ebene Ablageelemente angeordnet sind. Insbesondere weisen die als Vierkant-Hohlprofil aufgebildeten Stützprofile an gegenüberliegenden Seitenflächen Aussparungen auf, in die Hakenelemente der Konsolen eingreifen können.
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Der vorliegenden Erfindung liegt das Problem zugrunde, ein Ablagelement sowie eine Präsentationsvorrichtung der zuvor genannten Art dahingehend weiterzubilden, dass die zur Verfügung stehende Präsentationsfläche einer Präsentationsvorrichtung vergrößert wird, wobei gleichzeitig eine Rundum-Warenpräsentation ermöglicht werden soll. Auch sollen Konsolen zur Verfugung gestellt werden, um derartige Ablageelemente zu tragen.
Das Problem wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Ablageelement an einem der Stützelemente stirnseitig befestigbar ist, wobei eine Längskante des Ablageelementes senkrecht oder im wesentlichen senkrecht zu der von den Stützelementen aufgespannten Ebene verläuft. Mit anderen Worten kann das Ablageelement ohne zusätzliche Ständerprofile an einem der stirnseitigen Stützelemente der Präsentationsvorrichtung befestigt wie eingehängt werden.
Eine bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass das Ablageelement parallel oder im wesentlichen parallel zu seiner Längskante verlaufende Hakenelemente aufweist, wobei die Hakenelemente aufeinanderzu gerichtet und in auf gegenüberliegenden Seiten des Stützelementes eingebrachte Aufnahmen eingreifen. Durch diese Anordnung ist die Möglichkeit gegeben, Ablageelemente sürnseitig an einem einzigen Stützelement zu befestigen. Dabei liegt eine Längskante des Ablageelementes an einer Stirnwandung des Stützelementes an, wobei die parallel oder im wesentlichen parallel zu der Längskante angeordneten Hakenelemente seitlich in die Aussparunges des Stützelementes eingreifen, um somit eine feste Verbindung zu dem Stützelement herzustellen.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Ablageelement ein Bodenelement sowie zwei Konsolen zur Abstützung des Bodenelementes aufweist, wobei die Konsolen einen ersten Schenkel aufweisen, der parallel zu einer Längskante des Bodenelementes verläuft und einen zweiten Schenkel aufweisen, der parallel zu einer Seitenkante des Bodenelementes verläuft und wobei an einem Endbereich des ersten Schenkels die Hakenelemente zum Einhängen des Ablageelementes in das Stützelement angeformt sind. Bei dieser Ausführungsform wird ein Bodenelement mittels zwei Konsolen an einem stirnseitigen Stützelement befestigt. Dazu werden die Konsolen zunächst in das Stützelement eingehängt,
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so dass die beiden Winkelelemente im Wesentlichen eine U-Form bilden, in die dann anschließend das Bodenelement eingelegt werden kann.
Um eine ausreichende Stabilität des Ablageelementes zu gewährleisten ist vorgesehen, dass das Stützelement als Vierkant-Hohlprofil aufgebildet ist, wobei in gegenüberliegenden S ei ten wandungen vorzugsweise mit kürzerer Seitenerstreckung, in gleichen Abständen Aufnahmen für die Hakenelemente eingebracht wie eingestanzt sind und wobei der Endabschnitt des ersten Schenkels eben an der vorzugsweise breiteren Seitenwandung des Stützelementes anliegt und wobei von dem Endabschnitt ein Einhängewinkelelement mit den Hakenelementen ausgeht, so dass diese parallel oder im Wesentlichen parallel zu dem Endabschnitt des Schenkels verlaufen und derart in die Aufnahmen eingreifen, dass eine Passverbindung zwischen Stützelement und Konsole erreicht wird.
Zur weiteren Verbesserung der Stabilität ist vorgesehen, dass der erste Schenkel im Querschnitt L-förmig ausgebildet ist. Der zweite Schenkel kann sich von einer hinteren Längskante des Bodenelementes zu einer forderen Längskante des Bodenelementes verjüngen.
Eine eigenständige Erfindung bezieht sich auf Konsolen bzw. Tragelemente zum Abstützen eines Bodenelemtes, die dadurch gekennzeichnet sind, dass die Konsolen einen ersten und einen zweiten Schenkel aufweisen, dass der erste Schenkel parallel oder im Wesentlichen parallel zu einer Längskante des Bodenelementes und der zweite Schenkel parallel oder im wesentlichen parallel zu einer Seitenkante des Bodenelementes verläuft, dass in einem einen Endbereich der erste Schenkel ein Hakenelement angeordnet ist, über das die Konsolen in ein Stützelement einhängbar sind, wobei die ersten und zweiten Schenkel eine U-Form aufspannen, in der das Bodenelement aufgenommen wird.
Des Weiteren bezieht sich die Erfindung auf eine Präsentationsvorrichtung, umfassend zumindest ein Stützelement mit an gegenüberliegenden Seiten angeformten Aufnahmen zur Befestigung von zumindest einer Konsole zur Abstützung eines Ablage- oder Bodenelementes. Die Präsentationsvorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass das Ablageelement an dem einzigen Stützelement befestigbar ist, wobei eine Längskante des Ablageelementes parallel
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oder im Wesentlichen parallel zu einer von den gegenüberliegenden Aufnahmen aufgespannten Ebene verläuft und von der zumindest einen Konsole abgestütz wird.
Vorzugsweise ist die zumindest eine Konsole U-förmig ausgebildet und weist Hakenelemente auf, die in die gegenüberliegend angeordneten Aufnahmen des Stützelementes eingreifen.
Auch können vorzugsweise zwei Konsolen vorgesehen sein, wobei jede Konsole einen ersten und einen zweiten Schenkel aufweist, wobei der erste Schenkel parallel oder im wesentlichen parallel zu einer Längskante des Boden- oder Ablageelementes und der zweite Schenkel parallel oder im wesentlichen parallel zu einer Seitenkante des Ablageelementes verläuft, wobei in einem Endbereich des ersten Schenkels die Hakenelemente angeordnet sind und wobei die ersten und zweiten Schenkel die U-Form aufspannen, in der das Bodenelement aufgenommen wird.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich nicht nur aus den Ansprüchen, den diesen zu entnehmenden Merkmalen - für sich und/oder in Kombination -, sondern auch aus der nachfolgenden Beschreibung eines der Zeichnung zu entnehmenden bevorzugten Ausführungsbeispiels.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines Gondelregals,
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung einer Konsole zur stirnseitigen Anordnung
eines Kopfgondel-Fachbodens.
Fig. 1 zeigt eine perspektivische Darstellung eines Gondelregals 10, umfassend seitliche Stützelemente 12, 14, die eine Ebene 16 aufspannen, in der vorzugsweise Wandelemente 18 angeordnet sein können. Die Stützelemente 12, 14 dienen zur Aufnahme von Ablageelementen 20 wie beispielsweise Fachböden, deren Längskante 22, 24 parallel oder im Wesentlichen parallel zu der von den Stützelementen 12, 14 aufgespannten Ebene verlaufen.
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Bodenseitig sind Ausleger 26, 28 symmetrisch zu der von den Stützelementen aufgespannten Ebene 16 angeordnet, um die Stützelemente 12, 14 abzustützen und ebenfalls eine Auflagefläche für weitere Ablageelemente 30, 32 zur Verfügung zu stellen.
Erfindungsgemäß umfaßt das Gondelregal 10 ein weiteres Ablageelement 34, das an eine Stirnseite des Stützelementes 14 befestigbar wie einhängbar ist, wobei eine Längsseite 36 des Ablageelementes 34 senkrecht oder im Wesentlichen senkrecht zu der von den Stützelementen 12, 14 aufgespannten Ebene 16 verläuft. Selbstverständlich ist das stirnseitige Ablageelement in der Höhe verstellbar und kann in verschiedenen Abmessungen hergestellt werden.
Fig. 2 zeigt eine perspektivische Detailansicht des Stützelementes 14 an dem das Ablageelement 34 mittels zumindest zwei Konsolen 36, 38 befestigbar wie einhängbar ist. In dieser Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Ablageelement 34 aus den beiden Konsolen 36, 80 sowie einem Fachboden 40 besteht, der auf die Konsolen 36, 38 auflegbar ist.
Die Konsolen 36, 38 sind spiegelsymmetrisch aufgebaut, wobei im Folgenden der Aufbau der Konsole 36 beschrieben wird. Diese besteht aus einem ersten Schenkel 42, der parallel oder im Wesentlichen parallel zu einer Längskante 44 des Fachbodens 40 verläuft. Im Wesentlichen rechtwinklig zu dem ersten Schenkel 42 ist ein zweiter Schenkel 46 angeordnet, der parallel oder im wesentlichen parallel zu einer Seitenkante 46 des Fachbodens 40 verläuft. Im Querschnitt ist der erste Schenkel im Wesentlichen L-förmig ausgebildet. Der Schenkel 36 an sich besteht aus einer vorzugsweise gebogenen einteiligen Blechkonstruktion.
In einem Endbereich 48 des ersten Schenkels 42 liegt dieser eben an einer Stirnfläche 50 des Stützelementes 14 an. Parallel oder im Wesentlichen parallel zu dem Schenkel 42 bzw. zu der Längskante 44 des Fachbodens 40 erstecken sich Hakenelemente 52, die im vorliegenden Ausführungsbeispiel als Einhängewinkel 54 ausgebildet sind, der zusammen mit dem Endbereich 48 im Wesentlichen eine U-Form bildet. Hakenelemente 52 des Einhängewinkels 54 greifen in zumindest eine Aufnahme 56 vorzugsweise in mehrere Aufnahmen 56 des Stützelementes 14 ein. Der Einhängewinkel 54 ist vorzugsweise derart von dem Schenkel 42 be-
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abstandt, dass beim Einhängen der Konsole 36 eine feste Passung zwischen Schenkel 46 und Stützelement 14 zur Verfügung gestellt wird.
Wie erwähnt ist der zweite Schenkel 36 entsprechend aufgebaut, wobei beide Schenkel durch Einlegen des Bodens 40 eine stabile Einheit bilden.
Insgesamt wird ein Ablageelement zusammen mit Konsolen 36, 38 zur Verfügung gestellt, mit dem im Stirnbereich von üblichen Gondelregalen Präsentationsflächen herstellbar sind.
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Claims (11)
1. Ablageelement (34) zur Präsentation von Geganständen wie Waren in einer Präsentationsvorrichtung (10) wie Gondelregal, wobei die Präsentationsvorrichtung (10) vorzugsweise zumindest zwei eine Ebene (16) aufspannende Stützelemente (12, 14) zur Aufnahme zumindest eines weiteren Ablageelementes (20) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Ablageelement (34) an einem der Stützelemente (12, 14) stirnseitig befestigbar ist, wobei eine Längskante (44) des Ablageelementes (34) senkrecht oder im Wesentlichen senkrecht zu der von den Stützelementen (12, 14) aufgespannten Ebene (16) verläuft.
2. Ablageelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Ablageelement parallel oder im Wesentlichen parallel zu einer Längskante (44) verlaufende Hakenelemente (52) aufweist, wobei die Hakenelemente (52) aufeinanderzugerichtet und in auf gegenüberliegenden Seiten des Stützelementes (14) vorhandene Aufnahmen (56) eingreifen.
3. Ablageelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Ablagelement (34) ein Bodenelement (40) sowie zwei Konsolen (36, 38) zur Abstützung des Bodenelementes (40) aufweist, dass die Konsolen (36, 38) einen ersten Schenkel (42), der parallel zu einer Längskante (44) des Bodenelementes (40) verläuft und einen zweiten Schenkel (46) aufweisen, der parallel zu einer Seitenkante (46) des Bodenelementes (40) verläuft und dass an einem Endbereich 48 des ersten Schenkels (42) zumindest ein Hakenelement (52) zum Einhängen des Ablageelementes (34) in das Stützelement (14) angeformt sind.
4. Ablageelement nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Konsolen (36) im eingehängten Zustand eine U-Form zur Aufnahme des Bodenelementes (40) bilden.
5. Ablageelement nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Stützelement (14) als Vierkant-Hohlprofil ausgebildet ist, dass in gegenüberliegenden Seitenwandungen, vorzugsweise mit kürzerer Seitenerstreckung, in gleichen Abständen Aufnahmen (56) für die Hakenelemente (52) eingebracht wie eingestanzt sind und wobei ein Endabschnitt (48) des ersten Schenkels (42) eben an der vorzugsweise breitereren Seitenwandung des Stützelementes (14) anliegt und dass von dem Endabschnitt (48) ein Einhängewinkelelement (54) mit den Hakenelementen (52) ausgeht, so dass diese parallel oder im Wesentlichen parallel zu dem Endabschnitt (48) des Schenkels (42) verlaufenden und derart in die Aufnahmen (56) eingreifen, dass eine Passverbindung zwischen Stützelement (14) und Konsole (36, 38) erreicht wird.
6. Ablageelement nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Schenkel (42) im Querschnitt L-förmig ausgebildet ist.
7. Ablageelement nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich der zweite Schenkel von einer hinteren Längskante des Bodenelementes (40) in Richtung zu einer vorderen Längskante des Bodenelementes (40) verjüngt.
8. Konsolen (36, 38), vorzugsweise zum Abstützen eines Bodenelementes (40) nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Konsolen (36, 38) einen ersten und einen zweiten Schenkel (42, 46) aufweisen, dass der erste Schenkel (42) parallel oder im Wesentlichen parallel zu einer Längskante (44) des Bodenelementes (40) und der zweite Schenkel (46) parallel oder im wesentlichen parallel zu einer Seitenkante des Bodenelementes (40) verläuft, dass in einem Endbereich (48) der erste Schenkel (42) ein Hakenelement (54) angeordnet ist, über das die Konsolen (36) in ein Stützelement (14) einhängbar sind, wobei die ersten und zweiten Schenkel (42, 46) eine U-Form aufspannen, in der das Bodenelement (40) aufgenommen wird.
9. Präsentationsvorrichtung (10), umfassend zumindest ein Stützelement (14) mit an gegenüberliegenden Seiten eingeformten Aufnahmen (56) zu Befestigung von zumindest einer Konsole (36, 38) zur Abstützung eines Ablageelementes (40), dadurch gekennzeichnet, dass das Ablageelement (40) an einem einzigen Stützelement (14) befestigbar ist, wobei eine Längskante des Ablageelementes (40) parallel oder im Wesentlichen parallel zu einer von den gegenüberliegenden Aufnahmen (56) aufgespannten Ebenen verläuft und von der zumindest einen Konsole abgestützt wird.
10. Präsentationsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Konsole U-förmig ausgebildet ist und Hakenelemente aufweist, die in die sich gegenüberliegend angeordneten Aufnahmen des Stützelementes eingreifen.
11. Präsentationsvorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Konsolen (36, 38) einen ersten und einen zweiten Schenkel (42, 46) aufweisen, dass der erste Schenkel (42) parallel oder im Wesentlichen parallel zu einer Längskante (44) des Bodenelementes (40) und der zweite Schenkel (46) parallel oder im wesentlichen parallel zu einer Seitenkante des Bodenelementes (40) verläuft, dass in einem Endbereich (48) der erste Schenkel (42) ein Hakenelement (54) angeordnet ist, über das die Konsolen (36) in ein Stützelement (14) einhängbar sind, wobei die ersten und zweiten Schenkel (42, 46) eine U-Form aufspannen, in der das Bodenelement (40) aufgenommen wird.
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