DE20008311U1 - Elektrischer Steckverbinder - Google Patents
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Description
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Elektrischer Steckverbinder
Die Erfindung betrifft einen elektrischen Steckverbinder in Form eines T-Kopplers mit drei Abzweigungen.
Bekannte T-Koppler besitzen drei als Steckanschlüsse ausgebildete Abzweigungen. Jeder dieser drei Steckanschlüsse wiederum weist einen oder mehrere Steckkontakte in Form von beispielsweise Buchsen oder Stiften auf. Dabei ist durch den Steckverbindungstyp jeweils eine bestimmte Kontaktbelegung bzw. ein bestimmtes Polbild der Steckkontakte vorgegeben.
Die bekannten T-Koppler sind charakterisiert durch die unterschiedlichen Steckanschlußtypen und daher nicht frei konfektionierbar. Am Montageort des T-Kopplers muß daher in der Regel eine Vielzahl unterschiedlicher T-Koppler bereitgehalten werden, um je nach Verwendungszweck den geeigneten T-Koppler auswählen zu können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen elektrischen Steckverbinder in Form eines T-Kopplers anzugeben, welcher weitgehend frei konfektionierbar ist.
Diese Aufgabe wird gelöst durch einen elektrischen Steckverbinder mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Die Unteransprüche betreffen vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung.
Es wird ein elektrischer Steckverbinder in Form eines T-Kopplers vorgeschlagen mit einer ersten Abzweigung, die als Steckanschluß mit mindestens einem Steckkontakt ausgebildet ist, einer zweiten und einer dritten Abzweigung, die jeweils mindestens zwei einzeln kontaktierbare Anschlüsse aufweisen, und einem oder mehreren Verbindungselementen, welche die einzeln kontaktierbaren Anschlüsse untereinander und/oder mit dem mindestens einen Steckkontakt verbinden. Die Mehrzahl von einzeln kontaktierbaren Anschlüssen der zweiten und der dritten
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Abzweigung ermöglichen eine freie Kontaktbelegung und eröffnen zusätzliche Beschaltungsvarianten für den T-Koppler.
Die zweite und die dritte Abzweigung können gleich oder auch unterschiedlich ausgestaltet sein. Jede dieser beiden Abzweigungen weist eine Mehrzahl von einzeln kontaktierbaren und bevorzugt auch separat lösbaren Anschlüssen auf. Die einzeln kontaktierbaren Anschlüsse können beispielsweise als Schraubanschlüsse, Steckanschlüsse oder als Klemmanschlüsse ausgebildet sein. Bevorzugt ist eine Mehrzahl von einzeln kontaktierbaren Anschlüssen zu einem Modul zusammengefaßt. Besonders bevorzugt weist sowohl die zweite als auch die dritte Abzweigung jeweils ein einziges derartiges Anschlußmodul auf.
Die einzeln kontaktierbaren Anschlüsse der zweiten und der dritten Abzweigung gestatten es beispielsweise, die einzelnen Adern eines mehradrigen Kabels vor Ort mit jeweils einem bestimmten, einzeln kontaktierbaren Anschluß zu verbinden. Die Anschlußbelegung der einzeln kontaktierbaren Anschlüsse ist somit frei wählbar, wobei jedoch die Verschaltung der einzelnen kontaktierbaren Anschlüsse untereinander und/oder mit dem mindestens einen Steckkontakt vorab applikationsspezifisch festgelegt wird.
Die als Steckanschluß ausgebildete erste Abzweigung umfaßt bevorzugt eine Mehrzahl von Steckkontakten. Die einzelnen Steckkontakte können beispielsweise als Buchse oder als Stift ausgestaltet sein. Bevorzugt sind die einzelnen Steckkontakte durch einen Isolierkörper relativ zueinander fixiert. Durch den Isolierkörper kann gleichzeitig das Polbild der Steckkontakte vorgegeben werden.
Die Verbindungselemente, welche die einzeln kontaktierbaren Anschlüsse untereinander und/oder mit dem mindestens einen Steckkontakt verbinden, können als Drähte oder Kabel ausgestaltet sein. Bevorzugt wird jedoch ein Verbindungselement in Form einer Leiterplatte eingesetzt. Die Leiterplatte wiederum kann Leiterbahnen zur Verbindung der einzeln kontaktierbaren Anschlüsse untereinander und/oder mit dem mindestens einen Steckkontakt aufweisen. Auch können auf der Leiterplatte elektrische
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oder elektronische Bauelemente angeordnet sein. Dies gestattet es, innerhalb des T-Kopplers Schaltungen vorzusehen, deren Eingänge bzw. Ausgänge von den Abzweigungen des T-Kopplers gebildet werden können.
Bevorzugt sind die einzeln kontaktierbaren Anschlüsse und/oder der mindestens eine Steckkontakt durch Löten mit der Leiterplatte verbunden. Zu diesem Zweck kann die Leiterplatte mit Öffnungen versehen werden, in welchen die Steckkontakte und/oder Kontakte der einzeln kontaktierbaren Anschlüsse eingelötet werden. Die Verzweigungen zwischen den Steckkontakten und den einzeln kontaktierbaren Anschlüssen werden dann mittels der Leiterplatte realisiert.
Der T-Koppler ist bevorzugt in einem Gehäuse angeordnet. Das Gehäuse ist dabei bevorzugt derart ausgebildet, daß die einzeln kontaktierbaren Anschlüsse einerseits leicht zugänglich sind. Andererseits sollte das Gehäuse aber auch einen Schutz gegen Vibrationen, Verschmutzung, hohe Temperaturen usw. im rauhen Industrieumfeld gewährleisten.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus dem Ausführungsbeispiel und der Figur. Die Figur zeigt den Aufbau eines erfindungsgemäßen T-Kopplers in einer Explosionsdarstellung.
Der in der Figur abgebildete T-Koppler besitzt eine als Steckanschluß ausgebildete erste Abzweigung mit einer Vielzahl von stiftförmigen Steckkontakten 10 und zwei weitere Abzweigungen, welche jeweils von einem Anschraubmodul 12, 14 gebildet werden. Jedes der Anschraubmodule 12, 14 weist acht einzeln kontaktierbare Schraubanschlüsse 12', 14' auf. Ein Verbindungselement in Gestalt einer Leiterplatte 16 verbindet die einzeln kontaktierbaren Anschlüsse 12', 14' der beiden Anschraubmodule 12, 14 untereinander und mit den Steckkontakten 10. Die Steckkontakte 10 und die Anschraubmodule 12, 14 werden über Einlötkontakte mit der Leiterplatte 16 verbunden.
Der Steckanschluß der ersten Abzweigung umfaßt neben den Steckkontakten 10 einen aus zwei Hälften 18, 20 gebildeten Isolier-
körper. Die beiden Hälften 18, 20 des Isolierkörpers nehmen die als Stifte ausgebildeten Steckkontakte 10 auf und bestimmen deren Polbild. Anstatt der als Stifte ausgebildeten Steckkontakte 10 könnten auch Buchsenkontakte verwendet werden.
In dem in der Figur dargestellten Ausführungsbeispiel wird durch den Isolierkörper das Polbild eines Rundsteckers definiert. Ein Sprengring 22 dient als Befestigungselement für die mit den Steckkontakten 10 bestückten Hälften 18, 20 des Isolierkörpers.
Die Einheit aus Leiterplatte 16, Steckkontakten 10 und Anschraubmodulen 12, 14 ist in einem zweiteiligen Gehäuse aus einem Gehäusegrundkörper 3 0 und einem Gehäusedeckel 32 angeordnet und wird von diesem gegen Spritzwasser, Vibrationen und andere externe Einflüsse geschützt. Der Gehäusegrundkörper 3 0 besitzt drei Öffnungen 34, 36, 38, welche jeweils eine Abzweigung des T-Kopplers definieren. Durch die beiden, auf gegenüberliegenden Seiten des Gehäusegrundkörpers angeordneten Öffnungen 34, 3 6 können beispielsweise mehradrige, geschirmte Zugangskabel geführt werden. Die einzelnen Adern dieser Zugangskabel wiederum werden mit den einzelnen Anschlüssen 12·, 14' der Anschraubmodule 12, 14 verbunden. Die dritte Öffnung 38 besitzt einen hohlzylindrischen Fortsatz 40, in welchem die Steckkontakte angeordnet sind.
Mittels einer Überwurfmutter 42 kann das Gehäuse 30, 32 des T-Kopplers an einer Anbaudose oder einer anderen geeigneten Verschraubungsgegenseite angeschraubt werden. Ein Sprengring 44 dient als Befestigungselement zwischen der Überwurfmutter 42 und dem Gehäusegrundkörper 30.
Durch zwei Schrauben 50, 52 kann die Leiterplatte 16 vibrationsgedämpft am Gehäusegrundkörper 3 0 befestigt werden. Eine dritte Schraube 54 dient zum Verschrauben des Gehäusedeckels mit dem Gehäusegrundkörper 30. Beim Anziehen der Schraube 54 wird eine zwischen dem Gehäusedeckel 3 2 und dem Gehäusegrundkörper 30 angeordnete Dichtung derart verpreßt, daß der Eintritt von Schmutz oder Feuchtigkeit in das Gehäuse vermieden wird. Zu diesem Zweck muß auch eine entsprechende Abdichtung
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zwischen dem Gehäusegrundkörper 3 0 und den durch die Öffnungen 34, 3 6 des Gehäusegrundkörpers 3 0 geführten Zugangskabeln vorgesehen werden. EMV-Verschraubungen für die Zugangskabel können in metrischer oder PG-Ausführung vorgesehen werden.
Die Verzweigungen auf der Leiterplatte 16, die Anzahl der Anschlüsse 12', 14' jedes der Anschraubmodule 12, 14, die Größe des aus den beiden Hälften 18, 20 gebildeten Isolierkörpers, die Anzahl der Kontakte 10 sowie deren Polbild werden applikationsspezifisch gewählt.
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Claims (12)
1. Elektrischer Steckverbinder in Gestalt eines T-Kopplers, mit:
- einer ersten Abzweigung, die als Steckanschluß mit mindestens einem Steckkontakt (10) ausgebildet ist;
- einer zweiten und einer dritten Abzweigung, die jeweils mindestens zwei einzeln kontaktierbare Anschlüsse (12', 14') aufweisen; und
- einem oder mehreren Verbindungselementen (16), welche die einzeln kontaktierbaren Anschlüsse (12', 14') untereinander und/oder mit dem mindestens einen Steckkontakt (10) verbinden.
2. Elektrischer Steckverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die einzeln kontaktierbaren Anschlüsse (12', 14') als Schraubanschlüsse, Steckanschlüsse oder Klemmanschlüsse ausgebildet sind.
3. Elektrischer Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die einzeln kontaktierbaren Anschlüsse zu einem Modul (12, 14) zusammengefaßt sind.
4. Elektrischer Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Steckkontakt (10) als Buchse oder Stift ausgestaltet ist.
5. Elektrischer Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Steckanschluß der ersten Abzweigung eine Mehrzahl von Steckkontakten (10) umfaßt.
6. Elektrischer Steckverbinder nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Steckkontakte (10) durch einen Isolierkörper (18, 20) relativ zueinander fixiert sind.
7. Elektrischer Steckverbinder nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß durch den Isolierkörper (18, 20) das Polbild der Steckkontakte (10) vorgegeben ist.
8. Elektrischer Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement eine Leiterplatte (16) ist.
9. Elektrischer Steckverbinder nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiterplatte (16) Leiterbahnen zur Verbindung der einzeln kontaktierbaren Anschlüsse (12', 14') untereinander und/oder mit dem mindestens einen Steckkontakt (10) aufweist.
10. Elektrischer Steckverbinder nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Leiterplatte (16) elektrische und/oder elektronische Bauelemente angeordnet sind.
11. Elektrischer Steckverbinder nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die einzeln kontaktierbaren Anschlüsse (12', 14') und/oder der mindestens eine Steckkontakt (10) durch Löten mit der Leiterplatte (16) verbunden sind.
12. Elektrischer Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der T-Koppler ein Gehäuse (30, 32) aufweist.
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