DE20008291U1 - Heckleuchte für Kraftfahrzeuge für unterschiedliche Signalfunktionen - Google Patents
Heckleuchte für Kraftfahrzeuge für unterschiedliche SignalfunktionenInfo
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Description
R. 383&egr;?"
04.05.00 Gu/Hz
ROBERT BOSCH GMBH, 70442 Stuttgart
Heckleuchte für Kraftfahrzeuge für unterschiedliche S i ana1funkt i onen
Stand der Technik
Die Erfindung geht aus von einer Heckleuchte für Kraftfahrzeuge für unterschiedliche Signalfunktionen nach der Gattung des Anspruchs 1.
Eine solche Heckleuchte ist durch die DE 33 15 785 C2 bekannt. Diese Heckleuchte dient für unterschiedliche Signalfunktionen wie Schlußlicht, Bremslicht und Blinklicht. Die Heckleuchte weist eine Vielzahl von Lichtquellen auf, die gemeinsam oder in Untermengen zur Erzeugung der unterschiedlichen Signalfunktionen betreibbar sind. Die Lichtquellen sind Leuchtdioden, die relativ teuer sind, wobei zur Erzeugung der vorgesehenen Signalfunktionen, insbesondere des Bremslichts, eine Vielzahl von Leuchtdioden erforderlich sind, wodurch die Herstellungskosten der Heckleuchte zusätzlich erhöht werden. Darüberhinaus sind bei 0 der bekannten Heckleuchte Dreiphasen-Leuchtdioden vorgesehen, die gegenüber herkömmlichen Leuchtdioden noch teurer sind.
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Vorteile der Erfindung
Die erfindungsgemäße Heckleuchte mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1 hat demgegenüber den Vorteil, daß diese durch die Verwendung von Glühlampen kostengünstiger herstellbar ist.
In den abhängigen Ansprüchen sind vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Heckleuchte angegeben. Die Ausbildung gemäß Anspruch 5 ermöglicht auf einfache Weise ein variables Bremslicht. Die Ausbildung gemäß Anspruch 8 ermöglicht auf einfache Weise eine Anpassung der Signalfunktionen an unterschiedliche Witterungsbedingungen.
Zeichnung
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen Figur 1 eine Heckleuchte in einer 0 Ansicht gemäß Pfeilrichtung I in Figur 2 und Figur 2 die Heckleuchte in einem horizontalen Längsschnitt entlang Linie II-II in Figur 1.
Beschreibung des Ausführungsbeispiels 25
In den Figuren 1 und 2 ist eine Heckleuchte für Kraftfahrzeuge dargestellt, die an der Rückseite der Karosserie des Kraftfahrzeugs angeordnet ist. Es sind üblicherweise zwei im wesentlichen gleich, jedoch 0 spiegelbildlich ausgebildete Heckleuchten am Kraftfahrzeug vorgesehen. Die Heckleuchte dient zur Erzeugung unterschiedlicher Signalfunktionen wie beispielsweise eines Schlußlichts und/oder eines Bremslichts und/oder eines Nebelschlußlichts. Die Heckleuchte weist mehrere Lichtquellen 10 auf, die Glühlampen mit geringer Größe und
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geringer elektrischer Leistungsaufnahme sind. Die Größe und elektrische Leistungsaufnahme der Glühlampen 10 ist dabei in Relation zu üblicherweise in Heckleuchten für Kraftfahrzeuge verwendeten Glühlampen zu sehen, die einen Lampenkolben mit einem Durchmesser von etwa 2 0 bis 3 0 mm aufweisen und eine elektrische Leistungsaufnahme von etwa 10 bis 21 Watt. Demgegenüber ist die Größe des Lampenkolbens der Glühlampen 10 mit einem Druchmesser von etwa 5 bis 10 mm wesentlich geringer und deren Leistungsaufnahme ist mit etwa 2 bis 5 Watt ebenfalls geringer.
Die Anzahl der Glühlampen 10 der Heckleuchte richtet sich danach, welche Beleuchtungsstärke für die Signalfunktionen erforderlich ist. Im allgemeinen ist für das Bremslicht und das Nebelschlußlicht eine höhere Beleuchtungsstärke erforderlich als für das Schlußlicht. Die Heckleuchte weist beispielsweise ein Trägerelement 12 auf, an dem die Glühlampen 10 gehalten sind. Die Heckleuchte weist außerdem eine lichtdurchlässige Abdeckscheibe 14 auf, durch die von den Glühlampen 10 ausgesandtes Licht hindurchtritt. Die Abdeckscheibe 14 kann im wesentlichen glatt ausgebildet sein, so daß durch diese von den Glühlampen 10 ausgesandtes Licht im wesentlichen unbeeinflußt hindurchtritt. Alternativ kann die Abdeckscheibe 14 auch zumindest bereichsweise optische Profile 16 aufweisen, durch die von den Glühlampen 10 ausgesandtes Licht beim Durchtritt abgelenkt und/oder gestreut wird, damit das aus der Heckleuchte austretende Licht eine bestimmte Beleuchtungsstärkeverteilung erzeugt.
Vorzugsweise ist jeder Glühlampe 10 ein Reflektor 18 zugeordnet, durch den von der Glühlampe 10 ausgesandtes Licht reflektiert wird. Der Reflektor 18 ist vorzugsweise konkav gekrümmt ausgebildet und kann eine einfache rotationssymmetrische Form aufweisen. Alternativ kann der Reflektor 18 auch eine numerisch in Abhängigkeit von der
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Charakteristik bestimmte Form aufweisen, mit der durch den Reflektor 18 von der Glühlampe 10 ausgesandtes Licht reflektiert werden soll, eine sogenannte Freiform. Alternativ oder zusätzlich zum Reflektor 18 kann jeder Glühlampe 10 auch eine Linse 20 zugeordnet sein, durch die von der Glühlampe 10 ausgesandtes und vom Reflektor 18 reflektiertes Licht hindurchtritt und dabei abgelenkt und/oder gestreut wird.
Wenn die Heckleuchte für die Signalfunktion Schlußlicht genutzt wird, so kann vorgesehen sein, daß alle Glühlampen 10 betrieben werden, diese jedoch mit geringer elektrischer Leistung in einem gedimmten Zustand betrieben werden, um die für das Schlußlicht erforderliche Beleuchtungsstärke zu erzeugen. Alternativ oder zusätzlich kann auch vorgesehen sein, daß für die Signalfunktion Schlußlicht nicht alle sondern nur ein Teil, das heißt eine Untermenge der Glühlampen 10 betrieben wird, um sicherzustellen, daß die für das Schlußlicht zulässige Beleuchtungsstärke nicht zu 0 überschreiten. Es kann vorgesehen sein, daß mittels einer Sensoreinrichtung die Witterungsbedingungen in der Umgebung des Kraftfahrzeugs erfaßt werden, wobei beispielsweise erfaßt wird, ob Niederschlag vorhanden ist, ob die Fahrbahn naß ist oder wie groß die Sichtweite ist. Wenn Niederschlag 5 vorhanden ist und/oder die Fahrbahn naß ist und/oder eine geringe Sichtweite vorhanden ist, so kann die elektrische Leistung, mit der die Glühlampen 10 betrieben werden und/oder die Anzahl der betriebenen Glühlampen 10 erhöht werden, um damit eine höhere Beleuchtungsstärke bei diesen 0 Witterungsbedingungen zu erzeugen.
Zusätzlich zur Signalfunktion Schlußlicht kann die Heckleuchte für die Signalfunktion Bremslicht dienen, für die eine höhere Beleuchtungsstärke vorgeschrieben ist als für das Schlußlicht. Um diese zu erreichen kann vorgesehen
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sein, daß die Glühlampen 10 für die Signalfunktion Bremslicht mit einer höheren elektrischen Leistung betrieben werden als für die Signalfunktion Schlußlicht. Alternativ oder zusätzlich kann vorgesehen sein, daß für die Signalfunktion Bremslicht eine größere Anzahl der Glühlampen 10 betrieben wird als für die Signalfunktion Schlußlicht.
Für die Signalfunktion Bremslicht kann vorgesehen sein, daß mittels einer Sensoreinrichtung die Intensität eines Bremsvorgangs erfaßt wird und abhängig davon die Beleuchtungsstärke des Bremslichts verändert wird, wobei mit zunehmender Intensität des Bremsvorgangs die Beleuchtungsstärke erhöht wird. Eine Erhöhung der Beleuchtungsstärke kann erreicht werden, indem die Glühlampen 10 mit höherer elektrischer Leistung betrieben werden und/oder indem die Anzahl der betriebenen Glühlampen 10 erhöht wird. Bei einer Erhöhung der Anzahl der betriebenen Glühlampen 10 kann außerdem die leuchtende Fläche der Heckleuchte vergrößert werden.
Alternativ oder zusätzlich zur Signalfunktion Bremslicht kann die Heckleuchte neben der Signalfunktion Schlußlicht auch für die Signalfunktion Nebelschlußlicht dienen. Für die Signalfunktion Nebelschlußlicht ist eine höhere Beleuchtungsstärke erforderlich als für die Signalfunktion Schlußlicht, die dadurch erzeugt wird, daß die Glühlampen 10 mit höherer elektrischer Leistung betrieben werden und/oder daß eine größere Anzahl an Glühlampen 10 betrieben wird. Die Beleuchtungsstärke des Nebelschlußlichts kann wie vorstehend 0 für das Schlußlicht erläutert abhängig von Witterungsbedingungen in der Umgebung des Kraftfahrzeugs verändert werden derart, daß mit abnehmender Sichtweite infolge dichten Nebels die Beleuchtungsstärke durch Erhöhung der elektrischen Leistung, mit der die Glühlampen 10 5 betrieben werden, und/oder durch Erhöhung der Anzahl der
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betriebenen Glühlampen 10 die Beleuchtungsstärke erhöht wird.
Bei der Heckleuchte kann außerdem eine Sicherheitsfunktion vorgesehen sein, gemäß der sämtliche Glühlampen 10 abgeschaltet werden, wenn eine oder mehrere Glühlampen ausgefallen sind und das von den verbleibenden Glühlampen ausgesandte Licht nicht mehr für die Erzeugung der für eine bestimmte Signalfunktion erforderlichen Beleuchtungsstärke ausreicht. Hierzu kann eine Sensoreinrichtung verwendet werden, durch die der Stromfluß durch jeder der Glühlampen 10 überwacht wird oder durch die der von jeder Glühlampe ausgesandte Lichtstrom überwacht wird. Außerdem kann eine Warnanzeige für den Fahrzeuglenker vorgesehen sein, die diesem den Ausfall der Heckleuchte signalisiert.
Claims (9)
1. Heckleuchte für Kraftfahrzeuge für unterschiedliche Signalfunktionen mit mehreren Lichtquellen (10), die für die Erzeugung der unterschiedlichen Signalfunktionen gemeinsam oder in Teilmengen betreibbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtquellen (10) Glühlampen mit geringen Abmessungen und geringer elektrischer Leistungsaufnahme sind.
2. Heckleuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Glühlampen (10) eine elektrische Leistungsaufnahme von etwa 2 bis 5 Watt besitzen.
3. Heckleuchte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß diese für eine Signalfunktion Schlußlicht und für eine Signalfunktion Bremslicht dient und daß für die Signalfunktion Bremslicht einer größere Anzahl Glühlampen (10) betrieben werden als für die Signalfunktion Schlußlicht.
4. Heckleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß diese für eine Signalfunktion Schlußlicht und für eine Signalfunktion Bremslicht dient und daß für die Signalfunktion Bremslicht die Glühlampen (10) mit höherer elektrischer Leistung betrieben werden als für die Signalfunktion Schlußlicht.
5. Heckleuchte nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß für die Signalfunktion Bremslicht die Anzahl der betriebenen Glühlampen (10) und/oder die elektrische Leistung, mit der diese betrieben werden, abhängig von der Intensität eines Bremsvorgangs derart bestimmt ist, daß mit zunehmender Intensität des Bremsvorgangs die Anzahl der betriebenen Glühlampen (10) und/oder die elektrische Leistung, mit der diese betrieben werden, erhöht wird.
6. Heckleuchte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß diese für eine Signalfunktion Schlußlicht und für eine Signalfunktion Nebelschlußlicht dient und daß für die Signalfunktion Nebelschlußlicht eine größere Anzahl Glühlampen (10) betrieben wird als für die Signalfunktion Schlußlicht.
7. Heckleuchte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß diese für eine Signalfunktion Schlußlicht und für eine Signalfunktion Nebelschlußlicht dient und daß für die Signalfunktion Nebelschlußlicht die Glühlampen mit einer höheren elektrischen Leistung betrieben werden als für die Signalfunktion Schlußlicht.
8. Heckleuchte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl der betriebenen Glühlampen (10) und/oder die elektrische Leistung, mit der diese betrieben werden, abhängig von Witterungsbedingungen in der Umgebung des Kraftfahrzeugs veränderlich ist.
9. Heckleuchte nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei Ausfall einer oder mehrerer Glühlampen (10) die verbleibenden Glühlampen (10) abgeschaltet werden, wenn diese nicht mehr für die erforderliche Signalfunktion ausreichen.
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2000
- 2000-05-09 DE DE20008291U patent/DE20008291U1/de not_active Expired - Lifetime
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Effective date: 20030731 |
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Owner name: AUTOMOTIVE LIGHTING REUTLINGEN GMBH, DE Free format text: FORMER OWNER: ROBERT BOSCH GMBH, 70469 STUTTGART, DE Effective date: 20040727 |
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