DE20008149U1 - Auf- bzw. abrollbarer Dichtungsstreifen für eine First- oder Gratabdeckung - Google Patents
Auf- bzw. abrollbarer Dichtungsstreifen für eine First- oder GratabdeckungInfo
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74549 Wolpertshausen
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen auf- bzw. abrollbaren Dichtungsstreifen für eine First- oder Gratabdeckung, umfassend einen Mittelstreifen mit einer Mittelzone zur Auflage auf einer First- oder Gratbohle und mindestens einer mit Belüftungslöchern ausgestatteten Seitenzone und wenigstens einen an einem Seitenrand des Mittelstreifens angeordneten, mit Wellen bzw. Falten o. ä. ausgestatteten Abdichtstreifen.
Derartige Dichtungsstreifen sind allgemein bekannt. Sie dienen beispielsweise dazu, den First- oder Gratbereich eines Daches abzudichten, jedoch in einer eine Be- und Entlüftung zulassenden Weise. Der Mittelstreifen wird mit einer im allgemeinen ungelochten Mittelzone auf eine First- oder Gratbohle aufgelegt. Eine an diese Mittelzone seitlich anschließende, gelochte Seitenzone überbrückt den Abstand zwischen der First- bzw. Gratbohle und dem oberen Rand der Dachabdecku;:g. Der an die Seitenzone anschließende Abdichtstreifen wird auf den oberen Rand der Dachabdeckung, meist die obere Dachziegelreihe, aufgelegt und ggf. auch verklebt, wobei die darin vorgesehenen Wellen bzw. Falten ein Anschmiegen an die Kontur der Dachabdeckung erlauben.
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Die DE 196 06 843 A1 zeigt bereits einen abrollbaren Dichtungsstreifen der eingangs genannten Art, bei welchem die Wellen bzw. Falten kontinuierlich aneinander anschließend ausgebildet sind, so daß sie in einem parallel zur Ausrichtung des Dichtungsstreifens verlaufenden Schnitt etwa einen sinusförmigen Verlauf zeigen. Es hat sich herausgestellt, daß bei den bisher bekannten Wellen- bzw. Faltenstrukturen die nach dem Glattstreichen der Wellen bzw. Falten zur Verfügung stehende laufende Länge größer ist, als für eine vollkommene Anschmiegung an die Kontur der Dachabdeckung, insbesondere der Dachziegel erforderlich ist. Das führt dazu, daß nach dem Anschmiegen der Wellen bzw. Falten an die Dachabdeckung das Material immer noch Wellen bzw. Falten aufweist, so daß eine möglichst glatte und durchgehend aufliegende Abdichtung auf der Dachabdeckung nicht gewährleistet ist. Ein weiterer Nachteil wird darin gesehen, daß die im allgemeinen auf die Unterseite des Abdichtstreifens aufgebrachten Klebestreifen sich dem etwa sinusförmigen Verlauf der Wellen bzw. Falten nicht anpassen können, sondern nur an den Unterseiten der Wellentäler anliegen. Beim Glattstreichen der Wellen bzw. Falten reißt der jeweils einen Sinusbogen überbrückende Klebestreifen, so daß der Abdichtstreifen nicht über seine ganze Länge mit den Dachziegeln verklebt wird.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen auf- bzw. abrollbaren Dichtungsstreifen der eingangs genannten Art zu schaffen, bei welchem sich der Abdichtstreifen möglichst faltenlos an die Oberseite der Dachabdeckung anlegt, und bei welchem eine weitestgehend lückenlose Verklebung der Unterseite des Abdichtstreifens über seine ganze Länge mit der Dachabdeckung sichergestellt ist
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß bei den mit Wellen bzw. Falten ausgestatteten Abdichtstreifen zwischen aufeinanderfolgenden Wellen bzw. Falten jeweils ein faltenloser Abschnitt vorgesehen ist.
Mit einer solchen Anordnung wird erreicht, daß die laufende Länge des Abdichtstreifens nach dem Glattstreichen der Wellen bzw. Falten besser an die tatsächlich erforderliche Länge für ein Anschmiegen des Abdichtstreifens an die Dachabdeckung angepaßt ist. Ein weiterer Vorteil liegt darin, daß ein auf der Unterseite des Abdichtstreifens aufgebrachter Klebestreifen in den zwischen den aufeinanderfolgenden Falten angeordneten faltenlosen Abschnitten eine bessere Auflage findet, so daß die Möglichkeit des Reißens des Klebestreifens und damit die Gefahr einer unvollkommenen Abdichtung des Abdichtstreifens gegenüber der Dachabdeckung verringert ist. Außerdem wird dadurch der Verbrauch an Klebemittel verringert.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß zumindest die Abdichtstreifen aus einem gummiartigen, elastischen Material bestehen, so daß sie eine zumindest geringfügige Dehnung zulassen, die ausreicht, den Abdichtstreifen auch dann an die Kontur der Dachabdeckung anzupassen, wenn die sich durch Glattstreichen der Wellen bzw. Falten ergebende laufende Länge nicht ganz ausreicht.
Der faltenlose Abschnitt hat vorzugsweise wenigstens die Breite einer Welle bzw. Falte, so daß sich die Anzahl der Wellen bzw. Falten gegenüber herkömmlichen Wellen bzw. Faltenstrukturen halbiert. Der faltenlose Abschnitt kann jedoch in bestimmten Fällen, beispielsweise in Anpassung an weniger oder mehr konturierte Dachziegel auch eine einem Mehrfachen oder einem Bruchteil der Breite einer Welle bzw. Falte entsprechende Breite haben.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der faltenlose Abschnitt im wesentlichen eben ist, so daß er auch eine gute Auflage für einen an der Unterseite des Abdichtstreifens angebrachten Klebestreifen darstellt.
Der Abdichtstreifen hat gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung in einem zur Längsausrichtung des Dichtungsstreifens parallelen Schnitt ein Profil, bei welchem die Wellen bzw. Falten gegenüber den faltenlosen Abschnitten, bezogen auf die Montagelage, nach oben aufgewölbt sind. Ein-an der Unterseite des.Abdichtstreifens vorgesehener Klebestreifen kann deshalb auf der ganzen Länge des faltenlosen Abschnittes aufliegen und überbrückt lediglich die einzelnen, nach oben gewölbten Bögen der Wellen bzw. Falten.
In weiterer, bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Mittelstreifen und der oder die Abdichtstreifen einstückig ausgebildet sind. Sie können beispielsweise durch Extrudieren eines im wesentlichen ebenen Streifens sowie ein anschließendes Einprägen der Wellen bzw. Falten in die Abdichtstreifen hergestellt werden.
Um zu vermeiden oder wenigstens zu erschweren, daß Wasser von den Abdichtstreifen nach oben zu den gelochten Seitenzonen hin gedrückt wird, ist gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung im Übergangsbereich von dem oder den Abdichtstreifen zu den gelochten Seitenzonen auf der, bezogen auf die Montagelage, Oberseite des Dichtungsstreifens jeweils ein in Längsausrichtung desselben verlaufender Sperrsteg ausgebildet, wie anhand eines Ausführungsbeispiels noch näher erläutert wird.
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Bezüglich der in den Abdichtstreifen in Abständen voneinander vorgesehenen Wellen bzw. Falten ist anzumerken, daß diese nicht über die gesamte Breite des Abdichtstreifens verlaufen, vielmehr bevorzugt nur 2/3 der Breite der Abdichtstreifen einnehmen. Durch diese Maßnahme wird Platz geschaffen für die Anordnung des vorbeschriebenen Sperrsteges, auch kann bei nicht einstückiger Ausbildung des gesamten Dichtungsstreifens in diesem Bereich die Befestigung der Abdichtstreifen an dem Mittelstreifen vorgesehen werden, unabhängig davon, wie immer diese Befestigung ausgebildet ist.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform nimmt die Breite und/oder Höhe der Wellen bzw. Falten zum Außenrand des Abdichtstreifens hin zu.
Auf diese Weise ergibt sich eine zum freien Rand der Abdichtstreifen hin zunehmende Flexibilität und auch ein zunehmendes Längenvolumen des Abdichtstreifens, wodurch die Anpassbarkeit des Randes des Abdichtstreifens an die Kontur der First- oder Gratabdeckung erhöht wird.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der Zeichnungen im folgenden näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen schematischen Querschnitt durch einen Dachfirst, bei welchem ein auf- bzw. abrollbarer Dichtungsstreifen verwendet wird;
Fig. 2 eine Draufsicht auf einen auf- bzw. abrollbaren Dichtungsstreifen;
Fig. 3 eine Ansicht des Dichtungsstreifens der Fig. 2 in Richtung des Pfeiles III;
Fig. 4 eine Ansicht des Dichtungsstreifens der Fig. 2 in Richtung des Pfeiles IV.
In der Fig. 1 sind nur die für die vorliegende Erfindung relevanten Teile eines Dachfirstes dargestellt. Er umfaßt eine Firstbohle 2, zu beiden Seiten der Firstbohle angeordnete Dachlatten 4, auf die Dachziegel 6 aufgelegt sind, sowie einen die Lücke zwischen den Dachziegeln 6 überbrückenden Firstziegel 8.
Auf die Firstbohle 2 ist in an sich bekannter Weise ein auf- bzw. abrollbarer Dichtungsstreifen 10 so aufgelegt, daß dessen Abdichtstreifen 12 abdichtend auf den jeweils züge-
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ordneten Dachziegeln 6 aufliegen. Die Abdichtstreifen 12 sind mit Wellen bzw. Falten ausgestattet, so daß sie an die Konturen der Dachziegel 6 angeschmiegt werden können.
Der zwischen den Abdichtstreifen 12 befindliche Mittelstreifen 14 hat eine auf der Firstbohle 2 aufliegende Mittelzone 16 sowie zwei Seitenzonen 18. Zumindest die Seitenzonen 18 sind durchbrochen, so daß über diese Seitenzonen 18 der Dachraum be- und entlüftet werden kann.
Die bisher beschriebene Konstruktion ist an sich bekannt. Die Erfindung bezieht sich auf die besondere Ausgestaltung der gewellten bzw. Falten aufweisenden Abdichtstreifen 12.
Der in Fig. 2 in einer Draufsicht dargestellte auf- bzw. abrollbare Dichtungsstreifen 10 besteht aus einem Mittelstreifen 14 und zwei an dessen Seitenrändern angeordneten Abdichtstreifen 12. Der Mittelstreifen 14 hat eine für die Auflage auf der Firstbohle vorgesehene ungelochte Mittelzone 16 sowie zwei zu beiden Seiten der Mittelzone 16 ausgebildete gelochte Seitenzonen 18. Über die gelochten Seitenzonen 18 wird der Dachraum be- und entlüftet.
Wie insbesondere die Fig. 2 und 4 erkennen lassen, weisen die Abdichtstreifen 12 jeweils zwischen zwei aufeinanderfolgenden Wellen 20 einen wellenlosen Abschnitt 22 auf. Dieser wellenlose Abschnitt ist eben und hat eine Breite, die im dargestellten Ausführungsbeispiel größer als die Breite einer Welle 20 ist. Die Wellen 20 wölben sich jeweils von der durch die wellenlosen Abschnitte 22 definierten Ebene aus nach oben.
An der im Montagezustand unteren Seite der Abdichtstreifen 12 ist jeweils ein mit einer abziehbaren Abdeckfolie 23 versehener Klebestreifen 24 angeordnet, welcher dazu dient, den Abdichtstreifen 12 abdichtend mit den Dachziegeln zu verkleben. Wie insbesondere die Fig. 4 erkennen läßt, liegt der Klebestreifen 24, nachdem die Abdeckfolie 23 abgelöst wurde, an der Unterseite der jeweiligen wellenlosen Abschnitte 22 an und findet dort eine verhältnismäßig große Auflagefläche. Die zu überbrückenden Wellenbögen sind demgegenüber klein, so daß die Gefahr, daß der Klebestreifen beim Strecken der Wellen 20 reißt und damit die Abdichtung unterbrochen wird, gering ist.
Wie insbesondere in der Fig. 3 erkennbar ist, sind der Mittelstreifen 14 und die Abdichtstreifen 12 einstückig ausgebildet und aus einem geeigneten Kunststoff, beispielsweise durch einen Extrusionsvorgang mit anschließendem Ausformen der Wellen 20, hergestellt.
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Wie die Fig. 2 und 3 erkennen lassen, ist im Übergangsbereich von den Abdichtstreifen zum Mittelstreifen 14 auf der, bezogen auf die Montagelage, Oberseite des Dichtungsstreifens 10 jeweils ein in Längsausrichtung desselben verlaufender Sperrsteg ausgebildet, welcher verhindert oder erschwert, daß Wasser durch Wind nach oben in den gelochten Bereich des Mittelstreifens 14 gedrückt wird.
B/10/kd
Claims (12)
1. Auf- bzw. abrollbarer Dichtungsstreifen für eine First- oder Gratabdeckung, umfassend einen Mittelstreifen mit einer Mittelzone zur Auflage auf einer First- oder Gratbohle und mindestens einer mit Belüftungslöchern ausgestatteten Seitenzone und wenigstens einen an einem Seitenrand des Mittelstreifens angeordneten, mit Wellen bzw. Falten ausgestatteten Abdichtstreifen, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen aufeinanderfolgenden Wellen bzw. Falten (20) jeweils ein faltenloser Abschnitt (22) vorgesehen ist.
2. Auf- bzw. abrollbarer Dichtungsstreifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Abdichtstreifen (12) aus einem flexiblen Material besteht.
3. Auf bzw. abrollbarer Dichtungsstreifen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Wellen- bzw. faltenlose Abschnitt (22) jeweils wenigstens die Breite einer Welle bzw. Falte (20) aufweist.
4. Auf- bzw. abrollbarer Dichtungsstreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Wellen- bzw. faltenlose Abschnitt (22) jeweils eine einem Mehrfachen oder einem Bruchteil der Breite einer Welle bzw. Falte (20) entsprechende Breite hat.
5. Auf- bzw. abrollbarer Dichtungsstreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Wellen- bzw. faltenlose Abschnitt (22) im wesentlichen eben ist.
6. Auf bzw. abrollbarer Dichtungsstreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Abdichtstreifen (12) in einem zur Längsrichtung des Dichtungsstreifens parallelen Schnitt ein Profil aufweist, bei welchem die Wellenfalten (20) jeweils von den Wellen- bzw. faltenlosen Abschnitten (22), bezogen auf die Montagelage, nach oben aufgewölbt sind.
7. Auf- bzw. abrollbarer Dichtungsstreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß auf der, bezogen auf die Montagelage, Unterseite des Abdichtstreifens (12) ein an den faltenlosen Bereichen anliegendes Band aus einem Klebematerial (24) vorgesehen ist.
8. Auf- bzw. abrollbarer Dichtungsstreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Mittelstreifen (14) und der oder die Abdichtstreifen (12) einstückig ausgebildet sind.
9. Auf- bzw. abrollbarer Dichtungsstreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß im Übergangsbereich von dem oder den Abdichtstreifen (12) zum Mittelstreifen (14) auf der, bezogen auf die Montagelage, Oberseite des Dichtungsstreifens jeweils ein in Längsausrichtung desselben verlaufender Sperrsteg (26) ausgebildet ist.
10. Auf- bzw. abrollbarer Dichtungsstreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Wellen bzw. Falten (20) nicht über die gesamte Breite des Abdichtstreifens (12) verlaufen.
11. Auf- bzw. abrollbarer Dichtungsstreifen nach Anspruch 10, dadurch gekenzeichnet, daß die Wellen bzw. Falten (20) vorzugsweise über 2/3 der Breite des Abdichtstreifens (12) verlaufen.
12. Auf- bzw. abrollbarer Dichtungsstreifen nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite und/oder Höhe der Wellen bzw. Falten (20) zum Außenrand des Abdichtstreifens (12) zunimmt.
Priority Applications (1)
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Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1626135A1 (de) * | 2004-08-13 | 2006-02-15 | Norm A.M.C. Ag | Lüftungsband für Dächer |
| WO2006039935A1 (de) * | 2004-10-11 | 2006-04-20 | Schmid Baukunststoffe Gmbh | Rollbares first-entlüftungselement |
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2000
- 2000-05-05 DE DE20008149U patent/DE20008149U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1626135A1 (de) * | 2004-08-13 | 2006-02-15 | Norm A.M.C. Ag | Lüftungsband für Dächer |
| WO2006039935A1 (de) * | 2004-10-11 | 2006-04-20 | Schmid Baukunststoffe Gmbh | Rollbares first-entlüftungselement |
| US7527554B2 (en) | 2004-10-11 | 2009-05-05 | Schmid Baukunststoffe Gmbh | Rollable roof ridge and ventilation element |
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