DE20008855U1 - Kochfeldabdeckplatte für ein Kochfeld - Google Patents
Kochfeldabdeckplatte für ein KochfeldInfo
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- F24C—DOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
- F24C15/00—Details
- F24C15/14—Spillage trays or grooves
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Description
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Gesthuysen & von Rohr
99.881.2.CO Essen, den 11. April 2000
Gebrauchsmusteranmeldung
WENKO-WENSELAAR GmbH & Co. KG Im Hülsenfeld 10
40721 Hilden
Gesthuysen & von Rohr - 1 -
Die vorliegende Erfindung betrifft eine separat aufzulegende Kochfeldabdeckplatte gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Glaskeramik-Kochfelder sind sehr weit verbreitet. Sie sind relativ empfindlich und bedürfen sorgfältiger Pflege. Zum Schutz eines Glaskeramik-Kochfeldes bei Nichtbenutzung kann eine Kochfeldabdeckplatte, wie aus der DE 298 13 303 Ul bekannt, verwendet werden. Eine derartige Abdeckplatte wird aus einem harten, kratzfesten Material, insbesondere aus Glas, hergestellt. Dementsprechend ist das Plattenmaterial relativ spröde. Es besteht daher die Gefahr, daß die Kochfeldabdeckplatte bei Benutzung, beispielsweise bei unvorsichtigem Abstellen eines schweren Gegenstandes, wie einem großen Kochtopf o. dgl, zersplittert oder jedenfalls in einzelne Stücke zerbricht. Die Bruchstücke können Verletzungen hervorrufen, so daß eine nicht unbeachtliche Verletzungs- und Unfallgefahr besteht.
Kochfeldabdeckplatten sind auch für andere Kochfelder, also beispielsweise Metall-Kochfelder mit einzeln eingebauten Elektrokochplatten oder Gas-Kochfeldern mit einzeln eingebauten Gasbrennern bekannt. Es gelten hier dieselben Überlegungen, die zuvor angesprochen worden sind.
Der vorliegenden Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Kochfeldabdeckplatte anzugeben, die die vorgenannten Risiken und Gefahren minimiert und eine einfache, sichere Handhabung ermöglicht.
Die obige Aufgabe wird durch eine Kochfeldabdeckplatte gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Eine grundlegende Idee der vorliegenden Erfindung liegt darin, die Kochfeldabdeckplatte mit einer Sicherheitsfolie zu versehen. Insbesondere ist die Sicherheitsfolie aufgeklebt. Dies führt dazu, daß im Falle eines (ungewollten) Zerbrechens des Plattenmaterials der Kochfeldabdeckplatte die entstehenden Bruchstücke von der Sicherheitsfolie zumindest weitestgehend zusammengehalten werden. So werden Gefahren durch umherfliegende oder herumliegende Bruchstücke ausgeschlossen oder zumindest minimiert.
Gesthuysen & von Rohr - 2 -
Die Sicherheitsfolie besteht vorzugsweise aus Kunststoff. Eine derartige Sicherheitsfolie ist preisgünstig erhältlich.
Die Sicherheitsfolie ist vorzugsweise auf der Unterseite der Kochfeldabdeckplatte, also auf der dem Kochfeld zugewandten Flachseite der Kochfeldabdeckplatte, angeordnet bzw. aufgebracht. Dies hat den Vorteil, daß bei nicht allzu hoher Wärmebeständigkeit der Sicherheitsfolie verhältnismäßig heiße Gegenstände, beispielsweise Kochtöpfe, auf der Oberseite der Kochfeldabdeckplatte abgestellt werden können, ohne daß eine für die Sicherheitsfolie kritische Erwärmung auftritt.
Weitere Vorteile, Ziele, Eigenschaften und Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie aus der lediglich Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung und der diesbezüglichen Erläuterung. Es zeigt:
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel mit zwei gleich großen Kochfeldabdeckplatten für ein Glaskeramik-Kochfeld;
Fig. 2 ein weiteres Ausführungsbeispiel mit ungleich großen Kochfeldabdeckplatten;
Fig. 3 eine perspektivische, vergrößerte Ansicht einer Kochfeldabdeckplatte;
und
Fig. 4 einen Schnitt der Kochfeldabdeckplatte entlang Linie IV-IV von Fig. 3.
Das in Fig. 1 dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt ein hier aus Glaskeramik bestehendes Kochfeld 1 mit zwei zugeordneten separat aufzulegende Kochfeldabdeckplatten 2. Das Kochfeld 1 ist in bekannter Weise in eine Küchenarbeitsplatte 6 eingelassen. Dementsprechend bilden die Kochfeldabdeckplatten 2 bei abgeschaltetem Kochfeld 1 zusätzlichen Arbeitsplatz, zusätzlich zur Küchenarbeitsplatte 6. Wie bereits oben erläutert worden ist, gilt die Lehre für alle Arten von Kochfeldabdeckplatten 2, also nicht nur für Kochfeldabdeckplatten 2 für Glaskeramik-Kochfelder.
Gesthuysen & von Rohr - 3 -
Beim ersten Ausführungsbeispiel sind zwei Kochfeldabdeckplatten 2 für ein Kochfeld 1 vorgesehen. Alternativ kann jedoch auch lediglich eine, insbesondere das gesamte Kochfeld 1 abdeckende Kochfeldplatte 2 vorgesehen sein.
An Stelle von zwei gleich großen Kochfeldabdeckplatten 2 können auch Kochfeldabdeckplatten 2 mit unterschiedlichen Außenmaßen in Kombination eingesetzt werden. Fig. 2 zeigt ein derartiges Ausführungsbeispiel.
Jede Kochfeldplatte 2 ist aus einem zumindest weitgehend bruchfesten, insbesondere hochgradig kratzfesten und wärmebeständigen Plattenmaterial, insbesondere Glas, hergestellt. Trotz der hohen Festigkeit und Belastbarkeit des Plattenmaterials kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, daß - insbesondere bei unsachgemäßer Behandlung - die Kochfeldabdeckplatte 2 zerbricht. Um die hierbei entstehenden Bruchstücke zusammenzuhalten, ist vorschlagsgemäß vorgesehen, daß die Kochfeldabdeckplatte 2 mit einer Sicherheitsfolie 3 versehen ist, wie im Schnitt gemäß Fig. 4 dargestellt.
Die Sicherheitsfolie 3 ist auf einer Flachseite der Kochfeldabdeckplatte 2, vorzugsweise auf der dem Kochfeld 1 zugewandten Unterseite, angeordnet, insbesondere aufgeklebt.
Die Sicherheitsfolie 3 besteht vorzugsweise aus Kunststoff und weist eine ausreichende Festigkeit, Dauerelastizität, Haftung und Wärmebeständigkeit auf, um das Lösen von einzelnen Bruchstücken beim Springen der Kochfeldabdeckplatte 2 zumindest weitestgehend zu verhindern.
Der Perspektiven Darstellung gemäß Fig. 3 ist zu entnehmen, daß die Kochfeldabdeckplatte 2 vorzugsweise eine zumindest im wesentlichen quadratische oder rechteckige Form aufweist. Dies ist jedoch nicht unbedingt erforderlich; die Kochfeldabdeckplatte 2 kann also auch andere Flächenformen aufweisen.
Gesthuysen & von Rohr - 4 -
Die vollflächige Abdeckung einer Flachseite durch die Sicherheitsfolie 3 führt neben einer einfachen Herstellbarkeit zu hoher Sicherheit im Falle eines Zerbrechens der Kochfeldabdeckplatte 2.
Zusätzlich oder alternativ kann die Sicherheitsfolie 3 auch auf beiden Flachseiten der Kochfeldabdeckplatte 2 angeordnet, insbesondere aufgeklebt sein.
Eine Alternative besteht auch darin, die Sicherheitsfolie 3 zwischen zwei Glasplatten anzuordnen, also das Prinzip einer Verbundglas-Kochfeldabdeckplatte 2 zu realisieren.
Eine einfache Herstellbarkeit ergibt sich insbesondere bei der vollflächigen Abdekkung der Unterseite der Kochfeldabdeckplatte 2 durch die Sicherheitsfolie 3 dadurch, daß die Kochfeldabdeckplatte 2 tragende Abstandsfüße 4 auf die Sicherheitsfolie 3 aufgeklebt sind. Die Abstandsfüße 4 sollten natürlich aus einem Material bestehen, das jedenfalls den Temperaturen bei abgeschaltetem und langsam abkühlendem
Kochfeld widersteht.
Alternativ können die Füße auch direkt mit der Kochfeldabdeckplatte 2 verbunden sein. In diesem Fall weist die Sicherheitsfolie 3 entsprechende, nicht dargestellte Ausnehmungen bzw. die Oberfläche der Kochfeldabdeckplatte 2 freilassende Aussparungen auf.
Die Abstandsfüße 4 bewirken, daß die Kochfeldabdeckplatte 2 und die Sicherheitsfolie 3 nicht unmittelbar auf der Oberfläche des Kochfelds 1 bzw. auf Kochplatten oder Brennern zu liegen kommen. Hierdurch wird eine ungewollte übermäßige Erwärmung der Sicherheitsfolie 3 durch das Kochfeld 1 - beispielsweise durch Restwärme nach Abschalten einer Kochzone 5 oder Kochplatte (siehe Fig. 2) - verhindert oder zumindest minimiert. Die Abstandsfüße 4 sind auch zweckmäßig, um die Kochfeldabdeckplatte 2 handhaben zu können und ein Verrutschen der Kochfeldabdeckplatte 2 beim Abstellen und bei Handhabungen auf der Kochfeldabdeckplatte 2 zu verhindern.
Gesthuysen & von Rohr - 5 -
Fig. 2 verdeutlicht ein Anwendungsbeispiel der vorschlagsgemäßen Kochfeldabdeckplatten 2. Es sind zwei hintereinander liegende Kochzonen 5 des Kochfeldes 1 erkennbar, die frei zugänglich sind, wobei ein entsprechender Kochtopf 7 angedeutet ist. Der übrige Bereich des Kochfeldes 1 ist durch eine Kochfeldabdeckplatte 2 abgedeckt. Die Kochfeldabdeckplatte 2 dient gleichzeitig als Ablage neben dem Kochtopf 7 und der ungenutzten Kochzone 5, gewissermaßen als dem Kopftopf 7 nahe Arbeitsfläche. Gleichzeitig kann die weitere Kochfeldabdeckplatte 2, die rechts neben dem Kochfeld 1 auf der Arbeitsplatte 6 liegend dargestellt ist, auch als Ablage dienen. Damit ist gerade bei empfindlichen Arbeitsplatten 6 der Arbeitsbereich seitlich des Kochfeldes 1 besonders gut schützbar.
An Stelle von hochgradig bruchfestem Glas kann auch ein anderes, vorzugsweise in Plattenform vorliegendes Material zur Herstellung der Kochfeldabdeckplatte 2 verwendet werden. Insbesondere kommen hierbei hitzebeständige Laminate, Formkunststoffe, Glaskeramik o. dgl. in Frage.
Vorzugsweise ist die Sicherheitsfolie 3 derart ausgebildet, daß bei einer übermäßigen, die Sicherheitsfolie 3 zerstörenden Erhitzung keine für Menschen giftigen oder krankheitserregenden Dämpfe, Gase oder Stoffe entstehen und daß auch kein Verkleben mit anderen Gegenständen, insbesondere des Kochfeldes 1, erfolgt.
Um eine übermäßige Erwärmung frühzeitig anzuzeigen, kann die Sicherheitsfolie 3 derart ausgebildet sein, daß bei einer gewissen Erwärmung stark riechende Gase von der Sicherheitsfolie 3 abgegeben werden, die rechtzeitig vor einer Zerstörung der Kochfeldabdeckplatte 2 oder sonstigen Gefährdung die ungewollte bzw. übermäßige Erwärmung signalisieren.
Vorzugsweise sind die Kochfeldabdeckplatte 2 und die Sicherheitsfolie 3 zumindest bereichsweise transparent ausgebildet. So kann der Benutzer auch bei abgedecktem Kochfeld 1 erkennen, wenn eine Kochzone 5 leuchtet, also eingeschaltet ist. Günstig ist es, wenn die Kochfeldabdeckplatte 2 zusätzlich mit einem Dekor o. dgl. versehen ist, um ein sicheres Erkennen der Kochfeldabdeckplatte 2 selbst zu ermöglichen.
Claims (14)
1. Separat aufzulegende Kochfeldabdeckplatte für ein Kochfeld (1), wobei die Kochfeldabdeckplatte (2) aus einem zwar weitgehend bruchsicheren, jedoch nicht völlig bruchfreien Material, insbesondere aus Glas, hergestellt und, vorzugsweise, mit Abstandsfüßen (4) versehen ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kochfeldabdeckplatte (2) auf mindestens einer Flachseite mit einer Sicherheitsfolie (3) versehen ist und
daß die Sicherheitsfolie (3) derart elastisch und/oder haftend ausgebildet ist, daß im Falle eines Bruches der Kochfeldabdeckplatte (2) die Bruchstücke von der Sicherheitsfolie (3) zumindest im wesentlichen zusammengehalten werden.
daß die Kochfeldabdeckplatte (2) auf mindestens einer Flachseite mit einer Sicherheitsfolie (3) versehen ist und
daß die Sicherheitsfolie (3) derart elastisch und/oder haftend ausgebildet ist, daß im Falle eines Bruches der Kochfeldabdeckplatte (2) die Bruchstücke von der Sicherheitsfolie (3) zumindest im wesentlichen zusammengehalten werden.
2. Kochfeldabdeckplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitsfolie (3) auf der dem Kochfeld (1) zugewandten Flachseite angeordnet ist.
3. Kochfeldabdeckplatte nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitsfolie (3) aufgeklebt ist.
4. Kochfeldabdeckplatte nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitsfolie (3) selbstklebend ausgebildet ist.
5. Kochfeldabdeckplatte nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitsfolie (3) aus einem weitgehend wärmebeständigen Kunststoff besteht.
6. Kochfeldabdeckplatte nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitsfolie (3) derart ausgebildet ist, daß sie auch bei wiederholter Erwärmung nicht versprödet.
7. Kochfeldabdeckplatte nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kochfeldabdeckplatte (2) und die Sicherheitsfolie (3) zumindest derart hitzebeständig ausgebildet sind, daß ein heißer Kochtopf (7) oder sonstiger Gegenstand mit wenigstens 100°C auf der Kochfeldabdeckplatte (2), insbesondere auf deren Oberseite, abgestellt werden kann, ohne daß die Kochfeldabdeckplatte (2) und die Sicherheitsfolie (3) beschädigt werden.
8. Kochfeldabdeckplatte nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitsfolie (3) bis mindestens 150°C, kurzzeitig bis 180°C, temperaturbeständig ausgebildet ist.
9. Kochfeldabdeckplatte nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitsfolie (3) derart ausgebildet, daß bei einer übermäßigen, die Sicherheitsfolie (3) zerstörenden Erhitzung keine für Menschen giftigen oder krankheitserregenden Dämpfe, Gase oder sonstigen Stoffe entstehen.
10. Kochfeldabdeckplatte nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitsfolie (3) derart ausgebildet ist, daß bei einer übermäßigen, die Sicherheitsfolie (3) zerstörenden Erhitzung kein Verkleben mit anderen Gegenständen, insbesondere mit dem Kochfeld (1), erfolgt.
11. Kochfeldabdeckplatte nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitsfolie (3) eine Dicke von bis zum 0,1 mm, vorzugsweise eine Dicke von 0,05 bis 0,1 mm, weiter vorzugsweise eine Dicke von etwa 0,075 mm, aufweist.
12. Kochfeldabdeckplatte nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kochfeldabdeckplatte (2) und die Sicherheitsfolie (3) zumindest bereichsweise transparent ausgebildet sind.
13. Kochfeldabdeckplatte nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kochfeldabdeckplatte (2) aus einem harten, kratzfesten und vorzugsweise bis ca. 300°C wärmebeständigen Material hergestellt ist.
14. Kochfeldabdeckplatte nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstandsfüße (4), insbesondere auf die Sicherheitsfolie (3), aufgeklebt sind.
Priority Applications (14)
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| DE2160992A1 (de) * | 1971-12-09 | 1973-06-14 | Siemens Elektrogeraete Gmbh | Kochmulde mit abdeckung |
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Also Published As
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