DE20008716U1 - Rückhaltevorrichtung für den Laderaum von Kraftfahrzeugen, wie z.B. von Kombinationskraftwagen o.dgl. - Google Patents
Rückhaltevorrichtung für den Laderaum von Kraftfahrzeugen, wie z.B. von Kombinationskraftwagen o.dgl.Info
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Dipl.-ing. Bernd Sonnet*
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Stresemannstr. 6-8 ' Zugelassen beim Europäischen Patentamt 42275 Wuppertal-Barmen
O/os
Anmelder: Peter Butz GmbH & Co.
Verwaltungs-KG
Kronprinzstr. 47-49
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40764 Langenfeld
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Bezeichnung
der Erfindung: Rückhaltevorrichtung für den Laderaum von
Kraftfahrzeugen, wie z.B. von Kombinationskraftwagen od.dgl.
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Die Erfindung betrifft eine Rückhaltevorrichtung für den Laderaum von Kraftfahrzeugen, wie z.B. von Kombinationskraftwagen od.dgl., entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Eine solche Rückhaltevorrichtung ist durch
die EP 0 515 481 B1 bekanntgeworden.
Bei der bekannten Rückhaltevorrichtung (EP 0 515 481 B1) ist entsprechend der jeweiligen Breite zweier einzelner Sitzlehnen oben an deren Rück-Seiten jeweils ein mit der Sitzlehne weitestgehend integriertes Rollogehäuse
vorgesehen.
Jedes Rollogehäuse enthält eine Wickelwelle mit einem eigenen Federmotor, gegen dessen Rückstellmoment jeweils eine Netzbahn von der Wickelwelle abgezogen bzw. abgerollt werden kann.
Eine der beiden Netzbahnen trägt an ihrem oberen freien Querrand einen teleskopierbaren Haltestab, welcher sich über die gesamte lichte Weite des Fahrzeuginnenraums erstreckt und welcher mit seinen beiden etwa bundartigen
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·· · · Vf uppeftäl'Barrfiih "* * Wuppertal-Barmen VAT-Mo
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(BLZ 360 100 43) 445 04-431 (BLZ 330 600 98) 301 891 024 (BLZ 330 400 01) 4 034 823 DE 121068676
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Riegelenden jeweils fahrzeugseitig in schlüssellochartigen Beschlägen, die z.B. an den C-Säulen angebracht sein können, eingerastet werden kann. Eine der beiden Netzbahnen trägt an ihrem freien Querrand ein etwa hakenförmig profiliertes Formteil, welches auf den unbesetzten Axialbereich der teleskopierbaren Haltestange für den Fall aufgerastet werden kann, dass beide Netzbahnen in ihre aufgespannte Betriebsstellung versetzt werden sollen.
Vorteilhaft ist die durch die EP 0 515 481 B1 bekannte Rückhaltevorrichtung insofern, als diese das Umklappen einer Sitzlehne oder das Entfernen des betreffenden - allerdings nur einen - Sitzes (z.B. mit Einzelsitzfläche oder Doppelsitzfläche) gestattet, ohne dass dadurch die Sperrfunktion der Rückhaltevorrichtung im Bereich der anderen Sitzlehne beeinträchtigt wird.
Ausgehend von der durch die EP 0 515 481 B1 her bekannten Rückhaltevorrichtung, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Rückhaltevorrichtung zu schaffen, welche universeller als bisher eingesetzt werden kann.
In Verbindung mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 wird diese Aufgabe entsprechend der Erfindung dadurch gelöst, dass die Aufnahmehalterung an der Dachinnenfläche angeordnet ist, dass jede einzelne Werkstoffbahn unabhängig von der jeweils anderen Werkstoffbahn mit ihrem freien Querrand in Richtung Sitz-Einbaubereich ausziehbar ist, dass die Werkstoffbahn in unterschiedlichen Ausziehlängen gegen ein zusätzliches Ausziehen festlegbar ist, dass zumindest jede klappbare Sitzlehne des Sitz-Einbaubereichs mit einer sitzlehnenseitigen Halterung zur lösbaren Befestigung des freien Querrandes der jeweils zugeordneten Werkstoffbahn versehen ist, und dass an der Dachinnenfläche oder benachbart der Dachinnenfläche eine Anzahl von fahrzeugseitigen Halterungen vorhanden ist, welche eine alternativ versetzbare lösbare Befestigung der Aufnahmehalterung gestatten.
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Bei der erfindungsgemäßen Rückhaltevorrichtung ist die Aufnahmehalterung gewissermaßen hängend an der Dach innenfläche angeordnet. Jede einzelne Sitzlehne trägt rückseitig benachbart ihrem Scheitelbereich eine Halterung zur lösbaren Befestigung des freien Querrandes der jeweils zugeordneten Werkstoffbahn, welche von der Dachinnenfläche in Richtung Sitz-Einbaubereich herabgezogen werden kann.
In ihrer Betriebsposition ist jede Werkstoffbahn unabhängig davon, ob deren freier Querrand an einer herabgeklappten Sitzlehne oder an einer aufrechten Sitzlehne befestigt wird, gegen ein weiteres Ausziehen bzw. Abrollen von der Wickelwelle gesichert. Dies kann zweckmäßig und beispielsweise dadurch geschehen, dass die Wickelwelle ein Drehrichtgesperre enthält, wie es beispielsweise in der DE 27 49 560 A1 beschrieben ist.
Die erfindungsgemäße Rückhaltevorrichtung gestattet im Unterschied zur bekannten Rückhaltevorrichtung gemäß der EP 0 515 481 B1 den Vorteil, dass jede beliebige Werkstoffbahn unabhängig von einer anderen Werkstoffbahn in ihre Betriebsstellung oder in ihre Ruhestellung hinein versetzt werden kann.
Weiterhin bietet die erfindungsgemäße Rückhaltevorrichtung den Vorteil, dass die Aufnahmehalterung unterschiedlich positioniert werden kann, um ggf. die Vorschubposition eines Sitzes oder den Umstand berücksichtigen zu können, dass die Sitzlehne sich entweder in ihrer umgeklappten oder in ihrer aufrechten Betriebsposition befindet. Dies geschieht entsprechend den Erfindungsmerkmalen dadurch, dass an der Dachinnenfläche oder benachbart der Dachinnenfläche eine Anzahl von fahrzeugseitigen Halterungen vorhanden ist, welche eine alternativ versetzbare lösbare Befestigung der Aufnahmehalterung gestatten.
Letzteres kann beispielsweise bei weiterer Ausgestaltung der Erfindung in der Art verwirklicht werden, dass die fahrzeugseitigen Halterungen etwa ent-
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sprechend dem durch das Umklappen der jeweiligen Sitzlehne von einer aufrechten in eine herabgeschwenkte Position bedingten Versatz ebenfalls versetzt angeordnet sind.
Als zweckmäßig hat sich herausgestellt, die sitzlehnenseitige Halterung jeweils an der Rückseite der Sitzlehne benachbart dem freien Ende der Sitzlehne anzuordnen.
Eine hinsichtlich ihrer Handhabung, insbesondere bei der lösbaren Montage, vorteilhafte Ausführungsform nach Art einer zusammenhängenden kompakten Baugruppe besteht entsprechend der Erfindung darin, dass sämtliche .Wickelwellen in derselben Aufnahmehalterung angeordnet sind. Dabei können sämtliche Wickelwellen auf derselben geometrischen Achse innerhalb derselben Aufnahmehalterung angeordnet sein.
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Für besondere Anwendungsfälle, z.B. in Verbindung mit besonderen Dachformen, kann es indessen zweckmäßig sein, dass die Aufnahmehalterung in Aufnahmehalterungs-Abschnitte unterteilt ist, die unabhängig voneinander lösbar im dachseitigen Fahrzeugeinbaufeld angebracht sein können.
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Eine stabile Befestigung einer durchgehenden Aufnahmehalterung ist entsprechend weiteren Erfindungsmerkmalen dadurch gewährleistet, dass an beiden gegenüberliegenden Längsholmen der Karosserie fahrzeugseitige Halterungen für die beiden Stirnenden einer sämtliche Wickelwellen enthaltenden Aufnahmehalterung angeordnet sind.
Die erfindungsgemäße Rückhaltevorrichtung kann auch dann verwendet werden, wenn besonderes Ladegut die zeitweilige Entfernung eines Sitzes erfordert. Hierzu sieht die Erfindung vor, dass der Sitz-Einbaubereich außer den sitzlehnenseitigen Halterungen zur lösbaren Befestigung der freien Querränder der jeweiligen Werkstoffbahn analoge zusätzliche Halterungen, insbesondere am Fahrzeugboden, aufweist.
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Diese zusätzlichen Halterungen des Sitz-Einbaubereichs können gemäß weiteren Merkmalen der Erfindung etwa entsprechend dem durch das Umklappen der jeweiligen Sitzlehnen von einer aufrechten in eine herabgeschwenkte Position bedingten Versatz ebenfalls versetzt angeordnet sein.
In den Zeichnungen ist ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel entsprechend der Erfindung dargestellt, es zeigt,
Fig. 1 eine mehr schematische räumliche Innenansicht eines Kombinationskraftwagens mit in ihrer herabgeschwenkten Position befindlichen Sitzlehnen von Einzelsitzen einer Fondsitzreihe und
Fig. 2 in Anlehnung an die Darstellungsweise gemäß Fig. 1 die Anordnung mit in ihrer aufrechten Position befindlichen hochgeklappten Sitzlehnen.
Die mit 10 bezeichnete Rückhaltevorrichtung gemäß Fig. 1 weist ein Rollogehäuse 11 auf, welches in nicht dargestellter Weise drei Wickelweilen enthält, die etwa koaxial entlang der Längsachse &zgr; des Rollogehäuses 11 in letzterem gelagert sind. Das Rollogehäuse 11 ist unterhalb der mit D bezeichneten, zeichnerisch nur angedeuteten Dachinnenfläche lösbar angeordnet.
An jeder Wickelwelle ist in nicht gezeigter Weise ein innerer freier Querrand einer Werkstoffbahn, hier jeweils einer Netzbahn 12,13, 14 befestigt. Jede Netzbahn 12, 13, 14 ist mit ihrem äußeren freien Querrand RA entgegen der Rückstellkraft eines Federmotors der jeweiligen Wickelwelle nach unten in Richtung u ausziehbar und in Richtung &ogr; von der betreffenden Wickelwelle nach oben hin aufwickelbar.
Ein jeder unterer freier Querrand RA ist mit etwa hakenartigen Riegelfortsätzen versehen, von denen nur ein Riegelfortsatz unterhalb der Netzbahn 14 beispielsweise mit der Bezugsziffer 18 bezeichnet ist. Jeder Riegelfortsatz 18
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kann in Riegelöffnungen 19 von Halterungen 20 lösbar befestigt werden, die jeweils am oberen freien Rand an der Rückseite von Sitzlehnen 15, 16, 17 von Einzelsitzen 21, 22, 23 einer Fondsitzreihe 24 befestigt sind. Die Einzelsitze der vorderen Sitzreihe 25 tragen die Bezugsziffern 26, 27.
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Die hakenartigen Riegelfortsätze 18 können als integrale oder angebaute Bauteile Zugleisten 28 zugeordnet sein, welche jeweils den unteren freien Querrand RA der jeweiligen Netzbahn 12, 13, 14 begrenzen.
Anhand von Fig. 1 ist zu ersehen bzw. vorstellbar, dass die Fondsitzlehnen 15, 16, 17 sich in ihrer herabgeklappten Position befinden und dass die Zugleisten 28 mit ihren Riegelfortsätzen 18 in den Riegelöffnungen 19 der zugehörigen Halterungen 20 der Sitzlehnen 15, 16 lösbar verrastet sind.
Die Netzbahn 14 befindet sich mit ihrem äußeren freien Rand RA in einer Zwischenstellung auf ihrem Ausziehweg in Richtung u nach unten. Jede Wickelwelle ist mit einem beispielsweise schaltbaren Drehrichtgesperre versehen, welches zumindest ein weiteres Ausziehen der jeweiligen Netzbahn 12, 13, 14 jedenfalls dann verhindert, wenn die Verriegelungsposition der Zugleisten 28 mit den sitzlehnenseitigen Halterungen 20 erreicht ist.
Zur lösbaren Halterung der beiden Stirnseiten des Rollogehäuses 11 weist letzteres nicht dargestellte, in Richtung der Längsachse &zgr; ein- und ausfahrbare, Riegelfortsätze auf, welche in Riegelaussparungen 30 lösbar zu verrasten sind. Die Riegelaussparungen 30 sind besonderen Riegelbeschlägen an den oberen fahrzeugseitigen Längsholmen L zugeordnet. In den Fig. 1 und 2 ist nur einer der beiden Längsholme L eingetragen.
Die Darstellung gemäß Fig. 2 unterscheidet sich von der Darstellung gemaß Fig. 1 dadurch, dass die Sitzlehnen 15, 16, 17 in ihre aufrechte Position hinein hochgeklappt sind. Die Zugleisten 28 sind gleichwohl mit den Halterungen 20 verrastet, indessen sind aber, weil die Sitzlehnen 15, 16, 17 hochge-
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klappt sind, die Netzbahnen 12, 13, 14 nicht gänzlich ausgefahren. Die Netzbahnen 12, 13, 14 besitzen auch bei der Anordnung gemäß Fig. 2 einen im wesentlichen senkrechten Verlauf. Dieses deswegen, weil das Rollogehäuse 11 im Vergleich zu Fig. 1 entgegen der Fahrtrichtung &khgr; in seine lösbare Montageposition innerhalb der Riegelaussparungen 29 versetzt ist.
In den Zeichnungen ist nicht dargestellt, dass dem allgemein mit E bezeichneten Sitz-Einbaubereich gesonderte Halterungen zugeordnet sind, welche erst nach Herausnahme von Sitzen 21, 22, 23 zugänglich werden. Diese gesonderten Halterungen entsprechen etwa den sitzlehnenseitigen Halterungen und sind ggf. analog zu den Riegelaussparungen 29, 30 entlang der Fahrtrichtung &khgr; versetzt angeordnet.
Auf diese Weise ist es möglich, die Rückhaltevorrichtung 10 wahlweise mit einzelnen Netzbahnen oder mit allen Netzbahnen 12, 13, 14 in ihre Sperrstellung zu versetzen, wenn einer der Sitze oder alle Sitze 15, 16, 17 zeitweilig ausgebaut sind. Die beschriebenen nicht gezeigten, den sitzlehnenseitigen Halterungen 20 entsprechenden Halterungen sind zweckmäßig an der Innenfläche des Karosseriebodens 31 des Laderaums C angeordnet.
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Claims (9)
1. Rückhaltevorrichtung (10) für den Laderaum (C) von Kraftfahrzeugen, wie z. B. von Kombinationskraftwagen od. dgl., mit einer länglichen Aufnahmehalterung (11), wie z. B. mit einem länglichen Rollogehäuse, aus welcher mindestens eine mit ihrem inneren Querrand jeweils an einer Wickelwelle, die in der Aufnahmehalterung (11) angeordnet ist, gehaltene Werkstoffbahn (12, 13, 14), insbesondere mindestens eine Netzbahn, mit ihrem freien äußeren Querrand (RA) von der Wickelwelle entgegen einem Rückstellmoment ausziehbar und zwischen einem Sitz-Einbaubereich (E) für einen mit einer klappbaren Sitzlehne (15, 16, 17) versehenen Kraftfahrzeugsitz (21, 22, 23) und der Dachinnenfläche (D) des Kraftfahrzeuges aufspannbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmehalterung (11) an der Dachinnenfläche (D) angeordnet ist, dass jede einzelne Werkstoffbahn (12, 13, 14) unabhängig von der jeweils anderen Werkstoffbahn (12, 13, 14) mit ihrem freien Querrand (RA) in Richtung Sitz-Einbaubereich (E) ausziehbar (bei u) ist, dass die Werkstoffbahn (12, 13, 14) in unterschiedlichen Ausziehlängen gegen ein zusätzliches Ausziehen festlegbar ist, dass zumindest jede klappbare Sitzlehne (15, 16, 17) im Sitz-Einbaubereich (E) mit einer sitzlehnenseitigen Halterung (20) zur lösbaren Befestigung des freien Querrandes (RA) der jeweils zugeordneten Werkstoffbahn (12, 13, 14) versehen ist, und dass an der Dachinnenfläche (D) oder benachbart der Dachinnenfläche (D) eine Anzahl von fahrzeugseitigen Halterungen (29, 30) vorhanden sind, welche eine alternativ versetzbare lösbare Befestigung der Aufnahmehalterung (11) gestatten.
2. Rückhaltevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die sitzlehnenseitige Halterung (20) jeweils an der Rückseite der Sitzlehne (15, 16, 17) benachbart dem freien Ende der Sitzlehne (15, 16, 17) angeordnet ist.
3. Rückhaltevorrichtung nach Anspruch 1 oder nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die fahrzeugseitigen Halterungen (29, 30) etwa entsprechend dem durch das Umklappen der jeweiligen Sitzlehne (15, 16, 17) von einer aufrechten in eine herabgeschwenkte Position bedingten Versatz ebenfalls versetzt angeordnet sind.
4. Rückhaltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sämtliche Wickelwellen in derselben Aufnahmehalterung (11) angeordnet sind.
5. Rückhaltevorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass sämtliche Wickelwellen auf derselben geometrischen Achse innerhalb derselben Aufnahmehalterung (11) angeordnet sind.
6. Rückhaltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmehalterung (11) in Aufnahmehalterungs-Abschnitte unterteilt ist.
7. Rückhaltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass an beiden gegenüberliegenden Längsholmen (L) der Karosserie fahrzeugseitige Halterungen (29, 30) für die beiden Stirnseiten einer sämtliche Wickelwellen enthaltenden Aufnahmehalterung (11) angeordnet sind.
8. Rückhaltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Sitz-Einbaubereich (E) außer den sitzlehnenseitigen Halterungen (20) zur lösbaren Befestigung der freien Querränder (RA) der jeweiligen Werkstoffbahn (12, 13, 14) analoge zusätzliche Halterungen, insbesondere am Fahrzeugboden (31), aufweist.
9. Rückhaltevorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die zusätzlichen Halterungen des Sitz-Einbaubereichs (E) etwa entsprechend dem durch das Umklappen der jeweiligen Sitzlehne (15, 16, 17) von einer aufrechten in eine herabgeschwenkte Position bedingten Versatz ebenfalls versetzt angeordnet sind.
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Country Status (1)
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| DE (1) | DE20008716U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1247700A3 (de) * | 2001-04-03 | 2003-07-23 | Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft | Kraftfahrzeug mit wenigstens einem Schutzrollo |
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2000
- 2000-05-16 DE DE20008716U patent/DE20008716U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1247700A3 (de) * | 2001-04-03 | 2003-07-23 | Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft | Kraftfahrzeug mit wenigstens einem Schutzrollo |
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