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DE20007364U1 - Vorrichtung zum Haltern eines Flachbildschirms in einer Werkzeugmaschine - Google Patents

Vorrichtung zum Haltern eines Flachbildschirms in einer Werkzeugmaschine

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Publication number
DE20007364U1
DE20007364U1 DE20007364U DE20007364U DE20007364U1 DE 20007364 U1 DE20007364 U1 DE 20007364U1 DE 20007364 U DE20007364 U DE 20007364U DE 20007364 U DE20007364 U DE 20007364U DE 20007364 U1 DE20007364 U1 DE 20007364U1
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DE
Germany
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frame
flat screen
housing
fastening
bore
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20007364U
Other languages
English (en)
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ESDI GmbH
Original Assignee
ESDI GmbH
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Publication date
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Publication of DE20007364U1 publication Critical patent/DE20007364U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23QDETAILS, COMPONENTS, OR ACCESSORIES FOR MACHINE TOOLS, e.g. ARRANGEMENTS FOR COPYING OR CONTROLLING; MACHINE TOOLS IN GENERAL CHARACTERISED BY THE CONSTRUCTION OF PARTICULAR DETAILS OR COMPONENTS; COMBINATIONS OR ASSOCIATIONS OF METAL-WORKING MACHINES, NOT DIRECTED TO A PARTICULAR RESULT
    • B23Q1/00Members which are comprised in the general build-up of a form of machine, particularly relatively large fixed members

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Devices For Indicating Variable Information By Combining Individual Elements (AREA)

Description

Vorrichtung zum Haltern eines Flachbildschirms in einer Werkzeugmaschine
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Haltern eines Flachbildschirms in einer Werkzeugmaschine nach dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
Bei der bekannten Vorrichtung ist der Flachbildschirm auf einen Trägerrahmen aufgeschraubt und dieser Trägerrahmen mit der Frontplatte verschraubt. Ein Monitorgehäuse, das mit der Frontplatte des Werkzeugmaschinengehäuses verschraubt ist, trägt den Elektronikbereich für den Flachbildschirm, über einen getrennten Haltebereich, der über einen weiteren Rahmen an der Frontplatte des Werkzeugmaschinengehäuses angeschraubt ist.
Derartige Vorrichtungen sind aufwendig. Es ist insbesondere aufwendig, daß die den Flachbildschirm ergänzenden elektronischen Bauteile getrennt von dem Flachbildschirm montiert sind.
19 261 .:.· « 19.04.2000
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der als bekannt vorausgesetzten Art so auszubilden, daß sie mit einfachen Mitteln an der Frontplatte eines Werkzeugmaschinengehäuses befestigt werden kann. Die Vorrichtung soll so ausgebildet sein, daß sie besonders einfach auch den Ersatz früher üblicher Monitore durch eine Flachbildschirmeinrichtung ermöglicht .
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1.
Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der Zeichnung und der Zeichnungsbeschreibung .
Die erfindungsgemäße Vorrichtung erlaubt eine komplette Vormontage der Flachbildschirmeinheit mit Flachbildschirm, Trägerelement für dessen elektronische Steuerungselemente, die Flachbildschirmeinheit umgebendes Schutzgehäuse und frontseitige Schutzscheibe. Die vormontierte Flachbildschirmeinheit kann dann über Adapterwinkel an die Rückseite der Frontplatte des Gehäuses angeschraubt werden.
Nachstehend wird eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung anhand der Zeichnung im einzelnen beschrieben. Es zeigen:
Figur 1 - einen Längs- oder Querschnitt durch einen Teil eines Werkzeugmaschinengehäuses mit einer hinter einer Aussparung angeschraubten Flachbildschirmeinheit,
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Figur 2 - die Flachbildschirmeinheit gemäß Figur 1 mit
angeschraubtem Adapterwinkel in isolierter
Darstellung.
Ein Werkzeugmaschinengehäuse ist in Figur 1 schematisch dargestellt, es besteht aus einem als Frontplatte ausgebildeten Bereich 9 und einer an diesen Bereich mittels Schrauben 10 angeschraubten Haube 12. Der frontseitige Bereich weist eine Aussparung auf, hinter der die Flachbildschirmeinheit angeordnet ist.
Die Flachbildschirmeinheit weist einen als Rahmen ausgebildeten Träger 1 auf, dessen Innenrand im dargestellten Ausführungsbeispiel mit der Innenkante der Aussparung 9a fluchtet. Der Rahmen 1 ist im Profil L- oder T-förmig ausgebildet. Er besitzt einen senkrecht zum frontseitigen Bereich 9 sich erstreckenden Schenkel la und einen parallel zum frontseitigen Bereich 9 verlaufenden Schenkel Ib, der an der Rückseite des frontseitigen Bereichs anliegt. Der Schenkel la des Rahmens 1 bildet die Seitenwand eines Gehäuses der Flachbildschirmeinheit, welches durch eine rückwärtige Haube 7 komplettiert wird. Die Haube 7 ist über Schrauben 13 am Schenkel la angeschraubt.
Weiterhin ist ein mehrfach gekröpfter Adapterwinkel 8 über Schrauben 14 am Schenkel la angeschraubt. Dessen Schenkel 8a liegt an der Außenseite des Schenkels la des Rahmens 1 an. Ein weiterer Schenkel 8b liegt an der Rückseite des frontseitigen Bereichs 9 an und ist mittels Schrauben 10, welche Durchgangsbohrungen 8c durchsetzen, in eine Gewindebohrung 9b des frontseitigen Bereichs 9 eingeschraubt. Die
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in den Zeichnungsfiguren 1 und 2 dargestellten Befestigungs- und Verbindungsschrauben sind in der Zeichnung nur einmal sichtbar, sie können an mehreren Stellen des Umfangs der Einheit in der dargestellten Weise angeordnet sein.
Der Rahmen 1 besitzt hinter seiner benachbart zur Aussparung liegenden Innenkante einen Absatz Ic. In diesen Absatz Ic ist eine Schutzscheibe 16 eingelegt, die mit einer umlaufenden Naht 15 gegenüber dem Schenkel 8b abgedichtet und daran fixiert ist.
In das Gehäuse der Flachbildschirmeinheit, das aus der frontalen Schutzscheibe 16, dem Rahmen 1 und der rückwärtigen Haube 7 besteht, sind der Flachbildschirm 2 und das als Platte ausgebildete Trägerelement 3 für die elektronischen Steuerungselemente parallel zueinander eingebaut. Die elektronischen Bauteile sind nicht angedeutet, ebensowenig die elektrischen Zuleitungen.
Zwischen dem Trägerelement 3 und dem Flachbildschirm 2 ist ein elastisches Dämpfungselement 4 angeordnet. In gleicher Weise ist ein elastisches Dämpfungselement 5 zwischen der Frontseite des Flachbildschirms 2 und der Rückseite des Schenkels Ib des Rahmens 1 angeordnet. Eine Schraube 6 durchsetzt das Trägerelement 3, den Flachbildschirm 2 und die beiden elastischen Dämpfungselemente 4 und 5 und ist in den Schenkel Ib des Rahmens 1 eingeschraubt.
Wenn die Dämpfungselemente 4 und 5 als Ringscheiben ausgebildet sind, sind sie jeweils konzentrisch zu den mehrfach am Umfang angeordneten Schrauben 6 angeordnet.

Claims (14)

1. Vorrichtung zum Haltern eines Flachbildschirms (2) in einer Werkzeugmaschine hinter einer in einem Bereich (9) des Gehäuses (9, 12) der Werkzeugmaschine vorgesehenen Aussparung (9a), mit einem benachbart zum Rand der Aussparung (9a) anschraubbaren, als Rahmen (1) ausgebildeten Träger, an dem der Flachbildschirm (2) fixierbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (1) die Seitenwand eines Gehäuses (1, 7) bildet, das an seiner der Aussparung gegenüberliegenden Rückseite einen lösbar am Rahmen (1) befestigten Gehäusedeckel (7) aufweist, wobei im Gehäuse (1, 7) hinter dem Flachbildschirm (2) ein Trägerelement (3) für dessen elektronische Steuerungselemente angeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Flachbildschirm (2) und das Trägerelement (3) für die elektronischen Steuerungselemente durch gemeinsame Befestigungsschrauben (6) am Rahmen (1) anschraubbar sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Flachbildschirm (2) und/oder das Trägerelement (3) für die elektronischen Steuerelemente unter Vermittlung von Dämpfungselementen am Rahmen (1) befestigt sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Dämpfungselemente Verbindungsschrauben (6) umgreifende Dämpfungsblöcke (4; 5) sind, die sich zwischen der Rückseite des Rahmens (1) und dem Flachbildschirm (2) sowie ggf. zwischen der Rückseite des Flachbildschirms (2) und der Frontseite des Trägerelements (3) erstrecken.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß am Rahmen Adapterwinkel (8) anschraubbar sind, deren erster Schenkel (8a) zur Anlage an der Seitenwand des Rahmens (1) ausgebildet ist und deren dazu senkrecht angeordneter zweiter Schenkel (8b) zur Verbindung mit der Rückseite des neben dem Rahmen (1) befindlichen Bereichs des Gehäuses (9, 12) ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Adapterwinkel (8) mindestens, eine Bohrung (8c) aufweist, die mit einer Befestigungsbohrung (9b) in dem davorliegenden Bereich (9) des Gehäuses (9, 12) fluchtet.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrung (8c) des Adapterwinkels (8) eine Durchgangsbohrung und die Befestigungsbohrung (9b) eine Gewindebohrung ist.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (1) vor dem Flachbildschirm (2) eine Schutzscheibe (16) trägt.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Adapterwinkel (8) an der Rückseite des ihn tragenden Bereichs (9) des Gehäuses (9, 12) mehrere Befestigungsbohrungen (8c) trägt, die zum Fluchten mit unterschiedlichen Bohrungen (9b) des Gehäuses (9, 12) ausgebildet sind.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß von Befestigungsschrauben (10) des Adapterwinkels (8) durchsetzte Befestigungsausnehmungen als Langlöcher ausgebildet sind.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (1) im wesentlichen T-Profil oder L- Profil aufweist, wobei ein Schenkel (1a) des Profils die Seitenwand des Gehäuses (1, 7) bildet und ein dazu senkrechter Steg (1b) den Befestigungsbereich für den Flachbildschirm (2) und die Trägerplatte (3) bildet.
12. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (1) an seinem Innenrand einen Absatz (1c) aufweist, in den die Schutzscheibe (16) eingelegt ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzscheibe (16) gegenüber dem Rahmen (1) abgedichtet ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdichtung durch eine Naht (15) aus Kleber oder elastischem Dichtungsmaterial gebildet ist.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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