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DE20007294U1 - Installationsvorrichtung mit elektro-lumineszierender Signalisierungsleuchtfolie - Google Patents

Installationsvorrichtung mit elektro-lumineszierender Signalisierungsleuchtfolie

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DE20007294U1
DE20007294U1 DE20007294U DE20007294U DE20007294U1 DE 20007294 U1 DE20007294 U1 DE 20007294U1 DE 20007294 U DE20007294 U DE 20007294U DE 20007294 U DE20007294 U DE 20007294U DE 20007294 U1 DE20007294 U1 DE 20007294U1
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DE
Germany
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installation device
signaling
light
film
switch
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DE20007294U
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Heinrich Kopp GmbH and Co KG
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Heinrich Kopp GmbH and Co KG
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01HELECTRIC SWITCHES; RELAYS; SELECTORS; EMERGENCY PROTECTIVE DEVICES
    • H01H9/00Details of switching devices, not covered by groups H01H1/00 - H01H7/00
    • H01H9/18Distinguishing marks on switches, e.g. for indicating switch location in the dark; Adaptation of switches to receive distinguishing marks
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01HELECTRIC SWITCHES; RELAYS; SELECTORS; EMERGENCY PROTECTIVE DEVICES
    • H01H9/00Details of switching devices, not covered by groups H01H1/00 - H01H7/00
    • H01H9/18Distinguishing marks on switches, e.g. for indicating switch location in the dark; Adaptation of switches to receive distinguishing marks
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Description

Installationsvorrichtung mit elektro-lumineszierender Signalisierungsleuchtfolie
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Installationsvorrichtung, di:e.?'an: ein elektrisches Stromnetz anschließbar ist, mit einer Signalisierungsleuchteinrichtung.
Allgemein ist das Problem seit längerem bekannt, in schlecht beleuchteten Räumen eventuell vorgesehene Installationsvorrichtungen, insbesondere Lichtschalter oder Stromsteckdosen, für ein Anschalten bzw. Einstecken einer vorhandenen Beleuchtungseinrichtung aufzufinden.
Die der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Problematik besteht also allgemein darin, bei schlecht beleuchteten oder abgedunkelten Räumen eine Orientierungshilfe zum Auffinden der entsprechenden Installationsgeräte für eine Betätigung oder
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Nutzung beispielsweise eines Schalters, einer Steckdose oder etwas Ähnlichem zur Verfügung zu stellen.
Im Stand der Technik findet sich zur Lösung dieses Problems folgender Ansatz. Eine in das entsprechende Installationsgerät integrierte und gesondert beschaltete Signalisierungsleuchtdiode leuchtet am jeweiligen Installationsgerät dauerhaft.
Als nachteilhaft bei obigen bekannten integrierten Signalisierungsleuchtdioden hat sich die Tatsache herausgestellt, daß sie einen hohen Kosten- und Fertigungsaufwand erfordern, da eine zusätzliche Beschaltung für eine Transformierung der Netzspannung notwendig ist. Außerdem ist ein Austausch der Leuchtdiode im Falle eines Defektes relativ umständlich. Ferner nimmt die Leuchtstärke radial vom Mittelpunkt der Leuchtdiode stark ab, so daß nur die Bauteile in unmittelbarer Umgebung der Leuchtdiode ausreichend be- bzw. erleuchtet werden.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Installationsvorrichtung mit integrierter Signalisierungsleuchteinrichtung zu schaffen, die ohne eine aufwendige Beschaltung auskommt, leicht ersetzbar ist und eine gleichmäßige Leuchtstärke über eine gewünschte Gesamtfläche ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Die der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Idee besteht darin, daß die an ein elektrisches Stromnetz anschließbare Installationsvorrichtung mindestens eine elektro-lumineszierende Signalisierungsleuchtfolie aufweist, die bei einer elektrischen Verbindung mit dem Stromnetz Licht gleichmäßig über eine gewünschte Gesamtfläche emittiert.
Dies stellt eine kostengünstigere und gleichmäßigere Beleuchtung von bestimmten Bauteilen des Installationsgeräts, insbesondere von Schaltern, Steckdosen, Dimmern, Rahmen und sonstigen Abdeckungen, dar. Somit können bestimmte Betätigungselemente bzw. -flächen wie eine Schalterwippe, Dimmer-Drehknopf, Tasterflächen ausreichend hell und gleichmäßig beleuchtet werden. Außerdem ist somit eine gleichmäßige Beleuchtung von kompletten Hinweisschildern, Namensschildern, Beschriftungsfeldern, Piktogrammen, Funktionshinweisen, Lichtsignalen, Leuchtanzeigen etc. möglich.
Ferner ist für den Betrieb der Signalisierungsleuchtfolie nur ein geringer Stromverbrauch - ca. 1 kWh pro Jahr bei ca. 10 cm2 Leuchtfläche - notwendig.
In den Unteransprüchen finden sich vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der in Anspruch 1 angegebenen Installationsvorrichtung.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung weist die elektrolumineszierende Signalisierungsleuchtfolie Kontaktflächen für eine elektrische Verbindung mit dem Stromnetz mittels Kontaktfeder- oder Kontaktklemmeinrichtungen auf. Somit wird eine effektive und einfache elektrische Verbindung ermöglicht, die selbst bei einer Relativbewegung der elektrisch miteinander verbundenen Bauteile kontaktsicher ausgebildet ist.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung ist die elektro-lumineszierende Signalisierungsleuchtfolie oder ein die Signalisierungsleuchtfolie beinhaltendes Bauteil trennbar mit der Installationsvorrichtung, insbesondere mittels Steckverbindungen, elektrisch verbindbar. Dadurch wird eine einfache Demontage des entsprechenden Bauteils für beispiels-
• ·
weise einen Austausch der Signalisierungsleuchtfolie oder ein Erreichen von Montageschrauben gewährleistet.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung emittiert die Signalisierungsleuchtfolie bei direkter elektrischer Verbindung mit einem 230 V-Stromnetz Licht. Somit ist eine aufwendige zusätzliche elektrische Beschaltung für eine Transformation der Netzspannung hinfällig, was zu einer einfacheren und kostengünstigeren Bauweise der gesamten Vorrichtung führt.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung ist eine Nachrüstung einer Installationsvorrichtung mit einer Signalisierungsleuchtdiode im Sinne der vorliegenden Erfindung mit einer Signalisierungsleuchtfolie einfach ausführbar. Dies ermöglicht beim Herstellungsverfahren eine unkomplizierte Umstellung, da nur eine geringe Modifikation für einen funktionstüchtigen Betrieb der Installationsvorrichtung mit einer Signalisierungsleuchtfolie vorgenommen werden muß.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung ist die Installationsvorrichtung in eine unter Putz befindliche Aufnahmedose montierbar und an das elektrische Stromnetz anschließbar. Die Installationsvorrichtung ist beispielhaft als eine Dauerleucht-, Blinkvorrichtung oder als Lichtschalter, insbesondere als Wippschalter, ausgebildet.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung erleuchtet die elektro-lumineszierende Signalisierungsleuchtfolie den Lichtschalter dauerhaft oder temporär, wobei beim temporären Leuchtbetrieb eine elektrische Beschaltung derart vorgesehen ist, daß die Signalisierungsleuchtfolie in einer Aus-Stellung des Lichtschalters am Stromnetz angeschlossen und in einer Anstellung des Lichtschalters vom Stromnetz getrennt ist. Somit ist die Signalisierungsleuchtfolie bei einem Lichtschalter nur
dann am Stromnetz angeschlossen und emittiert Licht, wenn der entsprechende Lichtschalter ausgeschaltet ist, d.h. die mit dem Lichtschalter zu bedienende Lampe bzw. Glühbirne nicht eingeschaltet ist. Bei einem temporären Betrieb wird der Stromverbrauch verringert und die Lebensdauer der elektrolumineszierenden Signalisierungsleuchtfolie erhöht.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung weist die Installationsvorrichtung eine Umschalteinrichtung für eine optionale Umschaltung zwischen dem Dauerleuchtbetrieb und dem temporären Leuchtbetrieb auf. Somit ist es dem Benutzer selber überlassen, zwischen diesen beiden Betriebsstellungen zu wählen.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung erleuchtet die lichtemittierende Signalisierungsleuchtfolie mindestens ein Bauteil der Installationsvorrichtung, insbesondere eine Schalterabdeckung, einen Schalterabdeckrahmen, ein Betätigungselement, Steckerkontakte für Steckdosen, ein Beschriftungsfeld, einen Zwischenrahmen etc. sichtbar.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung sind die Bauteile der Installationsvorrichtung aus transparenten und/oder transluzenten Materialien gebildet, welche die elektro-lumineszierende Signalisierungsleuchtfolie nach außen hin abdecken, insbesondere eine Schalterabdeckung, ein Schalterabdeckrahmen, ein Betätigungselement, Steckkontakte für Steckdosen, ein Beschriftungsfeld, einen Zwischenrahmen etc. Somit wird das von der Signalisierungsleuchtfolie 0 erzeugte Licht aus der Installationsvorrichtung nach außen hinaus transportiert und für einen Benutzer erkennbar.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung weist die Signalisierungsleuchtfolie eine Schichtdicke bis etwa 2 mm 5 auf.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung emittiert die Signalisierungsleuchtfolie Licht im sichtbaren Wellenlängenbereich.
5
Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung ist die Wellenlänge des emittierten Lichts durch zusätzliche Filtereinrichtungen im sichtbaren Bereich veränderbar. Somit können beispielsweise verschiedene Funktionselemente verschiedenfarbig gekennzeichnet bzw. bei Gefallen benutzerdefinierte Farben ausgewählt werden. Dafür sind die Filtereinrichtungen leicht austauschbar vorgesehen und insbesondere über der Signalisierungsleuchtfolie einsteckbar.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung weist die Installationsvorrichtung mindestens zwei Signalisierungsleuchtfolien auf, die getrennt voneinander beschaltet sind, wobei sich gegebenenfalls unter Verwendung von Filtereinrichtungen die Wellenlängen des emittierten Lichts der beiden Signalisierungsleuchtfolien voneinander zur farblichen Unterscheidung verschiedener Funktionen unterscheiden. Beispielsweise kann eine „An"-Stellung eines Schalters durch eine grün-leuchtende und eine „Aus"-Stellung des Schalters durch eine mittels einer Filtereinrichtung rot-leuchtende Folie gekennzeichnet werden.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung ist die elektrische Verbindung der Signalisierungsleuchtfolie mit dem Stromnetz berührungssicher ausgebildet. Somit wird im Falle 0 eines Kurzschlusses oder einer Funktionsstörung eine Gefährdung des menschlichen Wohles ausgeschlossen.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung sind die charakteristischen Merkmale der Signalisierungsleuchtfolie, wie beispielsweise Lebensdauer, Leuchtstärke etc., mittels
eines in die Installationsvorrichtung integrierten Inverters optimierbar.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Schalterabdeckrahmen und
eine Schalterwippe mit integrierter Signalisierungsleuchtfolie einer Installationsvorrichtung gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
Fig. 2 ein in eine unter Putz befindliche Aufnahmedose fest montierbares Bauteil der Installationsvorrichtung aus Fig. 1 gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
Fig. 3a einen vertikalen Querschnitt einer Installationsvorrichtung, bestehend aus den Bauteilen aus Fig. 1 und Fig. 2, gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung; und
Fig. 3b einen Querschnitt des in Fig. 3a gekennzeichneten
Abschnitts der Installationsvorrichtung aus Fig. 3a.
In den Figuren bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche oder funktionsgleiche Komponenten.
Fig. 1 illustriert eine Draufsicht auf einen Lichtschalter 9, der aus einem Abdeckrahmen 11 und einer Schalterwippe 5 besteht, wobei die Schalterwippe 5 vom Abdeckrahmen 11 umgeben ist und eine elektro-lumineszierende Signalisierungsleuchtfolie 2 in der Schalterwippe 5 integriert ist.
Diese Signalisierungsleuchtfolie 2 besitzt etwa eine Schichtdicke von bis zu 2,0 mm, befindet sich in einer Schutzhülle und ist nach außen hin durch eine transparente und/oder transluzente Abdeckung für einen Kontakt- oder Beschädigungsschutz abgedeckt.
Fig. 2 zeigt ein Bauteil 13 der Installationsvorrichtung 1, das in eine unter Putz befindliche Aufnahmedose einsetztbar, an ein 230 V-Stromnetz anschließbar und in die Aufnahmedose fest montierbar ist. Das Bauteil 13 der Installationsvorrichtung 1 besteht aus einer Trägerplatte 14 mit einer in der Mitte angeordneten Ausnehmung zur Aufnahme eines Schaltgehäuses 15, das die verschiedenen elektrischen Kontakte trägt bzw. enthält.
Das Bauteil 13 wird nach einem Anschließen der entsprechenden Stromkontakte in die unter Putz befindliche Aufnahmedose beispielsweise in einer Wand eingesetzt und mittels einem Festziehen von Spreizschrauben 16 fest in der Aufnahmedose verankert, wobei diese Verankerung mittels einer Spreizung der dafür paarweise vorgesehenen nicht dargestellten Spreizschrauben erfolgt.
In der Mitte des Schaltgehäuses 15 des Bauteils 13 sind zwei zylinderförmige Führungshülsen 17 gemäß diesem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung für eine Führung von Kontaktfederstiften 7 parallel zueinander angeordnet.
Am unteren Ende der Führungshülsen 17 sind im Schaltgehäuse erste elektrische Kontaktflächen 18 für eine elektrische Verbindung des Stromnetzes mit den in die Führungshülsen 17 eingesetzten Kontaktfederstiften 7 vorgesehen.
In Fig. 3a ist eine Seitenansicht, teilweise im Querschnitt, einer erfindungsgemäßen Installationsvorrichtung 1 dargestellt, die sich aus einer Montage des Bauteils 13 aus Fig. und des Lichtschalters 9 aus Fig. 1 zusammensetzt. 5
Für eine funktionstüchtige Montage des Lichtschalters 9 auf das in eine Wanddose eingebaute und mit dem Stromnetz verbundene Bauteil 13 werden zunächst zwei Kontaktfedern 7 in die beiden Führungshülsen 17 derart eingesetzt, daß sie elektrisch mit den jeweiligen ersten Kontaktflächen 18 des Schaltgehäuses 15 in Kontakt stehen. Dafür ist in dem Schaltgehäuse 15 eine Kontaktierungseinrichtung 19 vorgesehen, welche die beiden ersten Kontaktflächen 18 unmittelbar an das elektrische Stromnetz 4 anschließt.
Die Schalterwippe 5 weist, wie aus Fig. 3a ersichtlich, beispielhaft ein quadratisches Gehäuse mit senkrecht umgebogenen Kanten auf, an dem zwei Steckverbinder 6 senkrecht zur Gehäusefläche angeformt sind. Diese beiden Steckverbinder 6 greifen in konforme Ausnehmungen 20 des Schaltgehäuses 15 für eine stabile Steckverbindung ein.
Ferner ist gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung in der Schalterwippe 5 die elektro-lumineszierende Signalisierungsleuchtfolie 2 integriert, die wie aus Fig. 3b erkennbar an der dem Schaltgehäuse 15 zugewandten Seite zwei zweite Kontaktflächen 3 für eine elektrische Verbindung der Signalisierungsleuchtfolie 2 mit dem Stromnetz 4 über die Kontaktfedern 7 aufweist, wobei die beiden Kontaktflächen 3 jeweils mit einer Seitenfläche der Signalisierungsleuchtfolie 2 verbunden ist.
Die Schalterwippe 5 weist für eine Führung der beiden Kontaktfedern 7 erfindungsgemäß ein Führungselement 8 auf, welches mittig zwischen den beiden Steckverbindern 6 ange-
ordnet ist und einer elektrischen Verbindung der Kontaktfedern 7 mit den beiden zweiten Kontaktflächen 3 der Signalisierungsleuchtfolie 2 dient.
Durch den oben beschriebenen Aufbau ist die elektrolumineszierende Signalisierungsleuchtfolie 2 elektrisch am beispielsweise 230 V-Stromnetz 4 angeschlossen und emittiert unter Stromzufuhr Licht vorzugsweise im sichtbaren Wellenlängenbereich, da aufgrund der elektrischen Anregung von in der Folie enthaltenen Teilchen diese in einen höheren Energiezustand gehoben werden und anschließend in ihren Grundzustand zurückfallen, wobei die Energiedifferenz zwischen diesen beiden Zuständen in Form von Licht abgegeben wird.
Da die Signalisierungsleuchtfolie 2 in diesem Ausführungsbeispiel permanent am Stromnetz 4 angeschlossen ist, leuchtet sie dauerhaft.
Es können verschiedene Bauteile der Installationsvorrichtung 1 sichtbar erleuchtet werden, insbesondere Schalterabdeckungen, Schalterabdeckrahmen, Betätigungselemente, Beschriftungsfelder, Zwischenrahmen oder dergleichen. Dabei ist lediglich dafür zu sorgen, daß die entsprechenden Bauteile der Installationsvorrichtung, welche die elektro-lumineszierende Signalisierungsleuchtfolie 2 nach außen hin, d.h. zum offenen Raum hin, abdecken, insbesondere die Schutzhülle, Abdeckfolie und die Abdeckung 10, die als Schutz für die Signalisierungsleuchtfolie 2 dienen, aus transparenten und/oder transluzenten Materialien gebildet sind. Dadurch wird 0 eine Absorption des Lichts weitestgehend vermieden und eine Erleuchtung der gewünschten Bauteile ermöglicht.
Gemäß einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist eine elektrische Beschaltung der 5 Signalisierungsleuchtfolie 2 derart vorgesehen, daß diese in
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einer Aus-Stellung des Lichtschalters 9, d.h. ein entsprechendes Licht im Raum ist nicht angeschaltet, am Stromnetz angeschlossen und in einer An-Stellung des Lichtschalters 9, d.h. das entsprechende Licht im Raum ist angeschaltet, vom Stromnetz 4 getrennt ist.
Bei diesem temporären Leuchtbetrieb wird ein Kontakt der Signalisierungsleuchtfolie 2 mit dem Phasen- und dem Nullleiter genau dann gewährleistet, wenn ein entsprechendes Signalisierungsleuchten, beispielsweise in einem dunklen Raum, für eine Kennzeichnung insbesondere der Schalterwippe 5 oder eines anderen Betätigungselementes wie eines Dimmer-Drehknopfes, einer Tasterfläche, eines Beschriftungsfeldes, eines Zwischenrahmens oder dgl. notwendig ist. Somit wird der Leuchtbetrieb der Signalisierungsleuchtfolie 2 auf individuell gewünschte Zeiten begrenzt, wodurch der Stromverbrauch verringert und die Lebensdauer der Installationsvorrichtung 1 erhöht wird.
0 In einem weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung ist eine Umschalteinrichtung für eine optionale Umschaltung zwischen dem Dauerleucht- und dem temporären Leuchtbetrieb vorgesehen. Somit kann der Benutzer individuell zwischen diesen beiden Betriebszuständen auswählen. 25
In einem weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist die Installationsvorrichtung 1 als Netzsteckdose ausgebildet, in der insbesondere die Buchsenkontaktfedern mittels der Signalisierungsleuchtfolie 2 für ein Auffinden der 0 Buchsenkontaktfedern zum Einstecken stiftförmiger Verbindungselemente in diese erleuchtet sind. Dabei ist eine Beschaltung wie oben bereits erwähnt sowohl für einen dauerhaften als auch einen temporären Leuchtbetrieb möglich.
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Obwohl die vorliegende Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele vorstehend beschrieben wurde, ist sie
&iacgr; darauf nicht beschränkt, sondern auf vielfältige Weise
modifizierbar.
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So ist es beispielsweise denkbar, die Signalisierungsleuchtfolie im Leuchtbetrieb dauerhaft oder in vorbestimmten Zeitabständen Licht emittieren zu lassen, d.h. einen Blinkbetrieb zu ermöglichen.
Ferner können beispielsweise zur Anzeige verschiedener Funktionszustände unterschiedliche Leuchtfarben verwendet werden. Dazu sind vorteilhaft zusätzliche Filtereinrichtungen auf der Signalisierungsleuchtfolie angebracht, wobei die Filtereinrichtungen die Wellenlänge des emittierten Lichts im sichtbaren Bereich verändern und auf einfache Weise austauschbar sind. Beispielsweise sind zwei getrennt voneinander beschaltete Leuchtfolien mit unterschiedlichen Filtereinrichtungen zur farblichen Unterscheidung 0 verschiedener Funktionen vorgesehen. Somit kann vorteilhaft eine „An"-Stellung eines Schalters beispielsweise durch eine grün-leuchtende und eine „Aus"-Stellung des Schalters durch eine mittels einer Filtereinrichtung rot-leuchtende Folie gekennzeichnet werden. Dabei kann der Benutzer individuell 5 seine gewünschten Leuchtfarben bestimmen.
Somit ist durch die vorliegende Erfindung eine Installationsvorrichtung mit einer Signalisierungsleuchteinrichtung geschaffen, die eine kostengünstige und 0 gleichmäßige Beleuchtung von insbesondere Lichtschaltern, Steckdosen, Dimmer, Rahmen und sonstige Abdeckungen für eine Orientierungshilfe gewährleistet.
Außerdem ist eine einfache Nachrüstung der bisherigen 5 Installationsvorrichtungen mit Signalisierungsleuchtdioden
ausführbar, da für einen Betrieb der Signalisierungsleuchtfolie keine Transformierung der Netzspannung vorgenommen werden muß und somit keine zusätzlichen komplizierten Beschaltungen notwendig sind.

Claims (19)

1. Installationsvorrichtung (1), die an ein elektrisches Stromnetz (4) anschließbar ist, mit mindestens einer elektro-lumineszierenden Signalisierungsleuchtfolie (2), die bei einer elektrischen Verbindung mit dem Stromnetz (4) Licht emittiert.
2. Installationsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die elektro-lumineszierende Signalisierungsleuchtfolie (2) Kontaktflächen (3) für eine elektrische Verbindung mit dem Stromnetz (4) mittels Kontaktfeder- oder Kontaktklemmeinrichtungen (7) aufweist.
3. Installationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die elektro-lumineszierende Signalisierungsleuchtfolie (2) oder ein die Signalisierungsleuchtfolie beinhaltendes Bauteil (5) trennbar mit der Installationsvorrichtung (1), insbesondere mittels Steckverbindungen (6, 20), elektrisch verbindbar ist.
4. Installationsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Signalisierungsleuchtfolie (2) bei direkter elektrischer Verbindung mit einem 230 Volt-Stromnetz Licht emittiert.
5. Installationsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Nachrüstung einer Installationsvorrichtung mit Signalisierungsleuchtdiode im Sinne einer der vorhergehenden Ansprüche mit einer Signalisierungsleuchtfolie einfach ausführbar ist.
6. Installationsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Installationsvorrichtung (1) in eine unter Putz befindliche Aufnahmedose montierbar und an das elektrische Stromnetz (4) anschließbar ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die in die unter Putz befindliche Aufnahmedose fest montierbare Installationsvorrichtung (1) als Dauerleucht- oder Blinkvorrichtung ausgebildet ist.
8. Installationsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die in die unter Putz befindliche Aufnahmedose fest montierbare Installationsvorrichtung (1) als Lichtschalter (9), insbesondere als Wippschalter (9), ausgebildet ist.
9. Installationsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die elektro-lumineszierende Signalisierungsleuchtfolie (1) den Lichtschalter (9) dauerhaft oder temporär erleuchtet, wobei beim temporären Leuchtbetrieb eine elektrische Beschaltung derart vorgesehen ist, daß die Signalisierungsleuchtfolie (2) in einer Aus- Stellung des Lichtschalters (9) am Stromnetz (4) angeschlossen und in einer An-Stellung des Lichtschalters vom Stromnetz (4) getrennt ist.
10. Installationsvorrichtung nach Anspruch 9, gekennzeichnet durch eine Umschalteinrichtung für eine optionale Umschaltung zwischen dem Dauerleuchtbetrieb und dem temporären Leuchtbetrieb.
11. Installationsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die lichtemittierende Signalisierungsleuchtfolie (2) mindestens ein Bauteil (5) der Installationsvorrichtung (1), insbesondere eine Schalterabdeckung, einen Schalterabdeckrahmen, ein Betätigungselement, Buchsenkontaktfederanordnungen, ein Beschriftungsfeld, einen Zwischenrahmen etc. sichtbar erleuchtet.
12. Installationsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bauteile (10) der Installationsvorrichtung (1), welche die elektrolumineszierende Signalisierungsleuchtfolie (2) nach außen hin abdecken, insbesondere eine Abdeckfolie, eine Schalterabdeckung, ein Schalterabdeckrahmen, ein Betätigungselement, Buchsenkontaktfederanordnungen, ein Beschriftungsfeld, ein Zwischenrahmen etc., aus transparenten und/oder transluzenten Materialien gebildet sind.
13. Installationsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Signalisierungsleuchtfolie (2) eine Schichtdicke bis etwa 2 mm aufweist.
14. Installationsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Signalisierungsleuchtfolie (2) Licht im sichtbaren Wellenlängenbereich emittiert.
15. Installationsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wellenlänge des emittierten Lichts durch zusätzliche Filtereinrichtungen im sichtbaren Bereich veränderbar ist.
16. Installationsvorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Filtereinrichtungen leicht austauschbar sind.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Installationsvorrichtung mindestens zwei Signalisierungsleuchtfolien aufweist, die getrennt voneinander beschaltet sind, wobei sich gegebenenfalls unter Verwendung von Filtereinrichtungen die Wellenlängen des emittierten Lichts der beiden Signalisierungsleuchtfolien voneinander zur farblichen Unterscheidung verschiedener Funktionen unterscheiden.
18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrische Verbindung der Signalisierungsleuchtfolie (2) mit dem Stromnetz (4) berührungssicher ausgebildet ist.
19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die charakteristischen Merkmale der Signalisierungsleuchtfolie, wie beispielsweise Lebensdauer, Leuchtstärke etc., mittels eines in die Installationsvorrichtung integrierten Inverters optimierbar sind.
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