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DE20007222U1 - Gebäude mit aus Holz gefertigten Wänden - Google Patents

Gebäude mit aus Holz gefertigten Wänden

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DE20007222U1
DE20007222U1 DE20007222U DE20007222U DE20007222U1 DE 20007222 U1 DE20007222 U1 DE 20007222U1 DE 20007222 U DE20007222 U DE 20007222U DE 20007222 U DE20007222 U DE 20007222U DE 20007222 U1 DE20007222 U1 DE 20007222U1
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building
wall
wooden
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wall construction
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DE20007222U
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B1/00Constructions in general; Structures which are not restricted either to walls, e.g. partitions, or floors or ceilings or roofs
    • E04B1/02Structures consisting primarily of load-supporting, block-shaped, or slab-shaped elements
    • E04B1/10Structures consisting primarily of load-supporting, block-shaped, or slab-shaped elements the elements consisting of wood
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04CSTRUCTURAL ELEMENTS; BUILDING MATERIALS
    • E04C2/00Building elements of relatively thin form for the construction of parts of buildings, e.g. sheet materials, slabs, or panels
    • E04C2/02Building elements of relatively thin form for the construction of parts of buildings, e.g. sheet materials, slabs, or panels characterised by specified materials
    • E04C2/10Building elements of relatively thin form for the construction of parts of buildings, e.g. sheet materials, slabs, or panels characterised by specified materials of wood, fibres, chips, vegetable stems, or the like; of plastics; of foamed products
    • E04C2/12Building elements of relatively thin form for the construction of parts of buildings, e.g. sheet materials, slabs, or panels characterised by specified materials of wood, fibres, chips, vegetable stems, or the like; of plastics; of foamed products of solid wood

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Description

Willi Schmidt 3983 001 (ALL2474.BOl)
Titel: Gebäude mit aus Holz gefertigten Wänden
Beschreibung
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Wandbauelement aus Holz für eine aus Holz gefertigte Wand eines Gebäudes. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Gebäude mit aus Holz gefertigten Wänden.
Aus dem Stand der Technik sind unterschiedliche Arten von Holzgebäuden bekannt. Der Broschüre "Holz. Der Brückenschlag in die Zukunft.", herausgegeben von dem Absatzförderungsfonds der Deutschen Forstwirtschaft, 53175 Bonn, Vorabdruck 1995, endgültige Auflage 1996, Seiten 4 und 5 können verschiedenartige Holzgebäude entnommen werden. Der sog. Blockbau wurde bereits in der Steinzeit angewandt. Beim Blockbau werden horizontal verlaufende Stämme, rund und/oder profiliert, übereinander angeordnet und in den Ecken des Gebäudes mit besonderen Eckverbindungen miteinander verbunden. Ein guter Wärmeschutz und eine gute Winddichtung erfordern eine exakte Fugenpassung und/oder mehrschichtig aufgebaute Konstruktionen. Nach dem Blockbau errichtete Gebäude weisen üblicherweise nur ein Stockwerk auf.
Der sog. Fachwerkbau wird seit dem Mittelalter bis in die Neuzeit angewandt. Zunächst wird ein Fachwerk aus Holz als tragende Konstruktion errichtet, und dann werden die Zwischenräume des Fachwerks mit Holz, Stein oder anderen geeigneten Materialien ausgefüllt. Bei mehrgeschossigen Gebäuden wird Stockwerk für Stockwerk aufgesetzt.
Bei dem sog. Skelettbau wird ein tragendes Stabsystem im Rastermaß errichtet. Ausgesteift wird das Stabsystem mit Holzstreben, Stahlverspannungen oder integrierten Wandbauelementen. Die Zwischenräume des Stabsystems werden mit Holz oder anderen Baustoffen ausgefüllt.
Bei dem sog. Tafelbau bilden vorgefertigte Tafeln ein addierbares System von Wandbauelementen. Die Tafeln können zu individuell gestalteten Gebäuden zusammengefügt werden. Diese Bauweise ist typisch für Fertighäuser. Die Wandbauelement des Tafelbaus bestehen aus einer tragenden Rahmenkonstruktion, die zur Wärme- und Schallisolierung mit Holz, Stein oder anderen geeigneten Materialien ausgefüllt ist. Die vorgefertigten Tafeln werden am Bau nur noch aneinandergefügt. Im Gegensatz dazu werden bei dem sog. Rahmenbau teilweise vorgefertigte Tafeln erst am Bau komplettiert und dann aneinandergefügt.
All diesen bekannten Holzgebäuden ist es gemeinsam, dass sie bei mehrgeschossiger Bauweise Stockwerk für Stockwerk aufeinander errichtet werden. Auch bei eingeschossigen
Gebäuden wird zunächst das eine Stockwerk errichtet und darauf dann der Giebel bzw. der Kniestock und das Dach aufgebracht. Diese Bauweise führt dazu, dass der Giebel bzw. der Kniestock nicht sicher an den Gebäudewänden bzw. an dem Dachstuhl des Gebäudes befestigt werden kann. Auch bezüglich der Wärme- und Schallisoliation sind bei den bekannten Holzgebäuden zum Teil erhebliche Defizite vorhanden, da es sich als sehr schwierig erweist, bei dem Blockbau die einzelnen Stämmen und bei dem Tafelbau und dem Rahmenbau die einzelnen Tafeln derart passgenau zu fertigen und die Fugen zwischen den Stämmen bzw. den Tafeln derart abzudichten, dass sich möglichst keine Wärme- bzw. Schallbrücken bilden. Schließlich ergeben sich durch die stockwerkweise Konstruktion der bekannten Holzgebäude Defizite bei der Stabilität der Gebäude.
Zu dem eingangs beschriebenen Stand der Technik wird auf die nachfolgenden Druckschriften verwiesen. Aus der DE 92 14 307 Ul sind Wandbauelemente für den Tafelbau bzw. den Rahmenbau bekannt. Aus der US 5,507,427 sind Wandbauelemente für den Rahmenbau bekannt. Aus der US 6,03 5,583 ist ein Holzgebäude mit Wandbauelementen bekannt, die aus mehreren horizontal angeordneten vorgefertigten Tafeln bestehen.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, auf möglichst einfache Weise und in möglichst kurzer Zeit ein Holzgebäude zu errichten, das besonders gute Wärme- und Schallisoliationseigenschaften und eine höhere Stabilität
aufweist.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung ausgehend von dem Wandbauelement der eingangs genannten Art vor, dass das Wandbauelement aus mindestens einem einstückigen Holzelement besteht, das sich über die gesamten Höhe der Gebäudewand erstreckt.
Die einzelnen Holzelemente weisen in ihrer Länge eine größere Erstreckung als in der Breite auf. Bei aufgestelltem Wandbauelement sind die Holzelemente der Länge nach vertikal angeordnet, so dass die Spalte an den Stoßstellen aneinandergrenzender Holzelemente ebenfalls vertikal verlaufen. Auch die Maserung des für die Holzelemente verwendeten Holzes verläuft bei aufgestelltem Wandbauelement vorzugsweise vertikal. Auf Grund der vertikalen Anordnung der einzelnen Holzelemente können sie auf besonders einfache Weise und in besonders kurzer Zeit zu Wandbauelementen und diese wiederum zu einem Holzgebäude zusammengesetzt werden. Dank der relativ großflächigen Holzelemente weisen die Wandbauelemente und die Wände des fertigen Holzgebäudes besonders wenige Wärme- bzw. Schallbrücken an den Stoßstellen aneinandergrenzender Holzelemente bzw. Wandbauelemente auf. Die wenigen Stoßstellen lassen sich besonders effektiv abdichten. Durch den vertikalen Verlauf der Maserung arbeitet das Holz nicht in Längsrichtung.
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Nach der Fertigstellung des Holzgebäudes können die Holzelemente auf der Außenseite des Gebäudes je nach Belieben in ihrer ursprünglichen Form belassen oder mit einer Schutzschicht in Form eines Farbanstrichs, eines Lasuranstrichs oder einer Schalung aus Brettern oder Schindeln aus Holz oder anderen geeigneten Materialien versehen werden. Die Innenseiten der Wandbauelemente des fertigen Holzgebäudes können ebenfalls in ihrer Ursprungsform belassen, mit einem Färb- oder Lasuranstrich oder mit einer Schalung versehen werden. Zwischen der Schalung und der Innenseite der Wandelemente kann eine Wasser- und/oder Elektroinstallation angeordnet werden.
Mit dem erfindungsgemäßen Wandbauelement aus Holz kann ein besonders stabiles Holzgebäude auf einfache Weise und innerhalb kürzester Zeit errichtet werden. Ein mit dem Wandbauelementen erstelltes Holzgebäude weist besonders wenige und leicht abzudichtende Stoßstellen zwischen den einzelnen Holzelementen auf und ist deshalb besonders gut schall- und wärmeisoliert.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der vorliegenden Erfindung wird vorgeschlagen, dass sich das Wandbauelement von einem Fundament des Gebäudes bis zu einem Kniestock bzw. einem Giebel des Gebäudes erstreckt. Beim Einsatz der erfindungsgemäßen Wandbauelemente für ein mehrstöckiges Gebäude erstreckt sich das Wandbauelement also von dem
Fundament, über sämtliche Stockwerke des Gebäudes bis zu dem Kniestock bzw. dem Giebel. Es versteht sich, dass ein mit den erfindungsgemäßen Wandbauelementen errichtetes Holzgebäude nicht beliebig viele Stockwerke aufweisen kann, da die einstückigen Holzelemente nicht beliebig lang ausgebildet werden können. Bei zu langen Holzelementen könnten sich Probleme sowohl beim Transport als auch beim Aufstellen der Wandbauelemente ergeben. Gebäudehöhen von mehreren Stockwerken lassen sich mit den erfindungsgemäßen Wandbauelementen jedoch problemlos realisieren. Die von dem Fundament bis zum Kniestock bzw. zum Giebel des Gebäudes verlaufenden Wandbauelemente geben dem Holzgebäude eine besonders hohe Stabilität. Insbesondere die Bereiche der Gebäudewände am Kniestock bzw. am Giebel des Gebäudes sind durch den Einsatz der erfindungsgemäßen Wandbauelemente wesentlich stabiler als bei den aus dem Stand der Technik bekannten Holzhäusern ausgebildet. Zudem weisen die Wandbauelemente gemäß dieser Weiterbildung besonders wenige Wärme- bzw. Schallbrücken auf.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird vorgeschlagen, dass das Holzelement als ein Brettschichtholz (BSH) ausgebildet ist. Brettschichtholz besteht vorzugsweise aus einer Vielzahl von Holzbrettern, die in Längsrichtung stirnseitig übereinander und versetzt zueinander nebeneinander angeordnet und miteinander verleimt sind. Die Länge des Brettschichtholzes kann bis zu einem gewissen Grad nahezu beliebig gewählt werden, indem mehrere
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Holzbretter in Längsrichtung stirnseitig übereinander angeordnet werden. Die Breite des verwendeten Brettschichtholzes ergibt sich aus der Summe der Stärken der nebeneinander angeordneten Holzbretter. Die Stoßstellen der stirnseitig übereinander angeordneten Holzbretter sind bei den nebeneinander angeordneten Holzbrettern zueinander versetzt.
Der Vorteil von Brettschichtholz besteht darin, dass es in Längsrichtung nicht arbeitet, so dass sich selbst bei extremen Temperatur- oder Feuchtigkeitsschwankungen in Längsrichtung keine Maßänderungen ergeben und stets eine Maßhaltigkeit sichergestellt ist. Des Weiteren weist Brettschichtholz eine besonders hohe Stabilität auf und hat besonders gute wärme- und schallisolierende Eigenschaften. Die Holzbretter für das Brettschichtholz bestehen vorteilhafterweise aus einem Nadelholz, vorzugsweise aus Fichte oder Kiefer.
Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird vorgeschlagen, dass in das Wandbauelement Aussparungen für Fenster und/oder Türen eingebracht sind. Ein aus den erfindungsgemäßen Wandbauelementen aufgebautes Holzgebäude weist somit insbesondere im Bereich eines Fenster- und/oder Türsturzes eine wesentlich höhere Stabilität als die aus dem Stand der Technik bekannten Holzgebäude auf.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung wird vorgeschlagen, dass in den einander zugewandten Stirnseiten von aneinandergrenzenden Holzelementen gegenüberliegend Nuten ausgebildet sind, in die Verbindungsfedern eingebracht sind. Die Verbindungsfedern bestehen vorzugsweise aus mehrschichtig verleimtem Birkenholz. Mit Hilfe der Verbindungsfedern können aneinandergrenzende Holzelemente bzw. Wandbauelemente auf besonders einfache und schnelle Weise, aber dennoch sicher und zuverlässig miteinander verbunden werden. Dazu werden die Verbindungsfedern in die einander zugewandten Nuten von aneinandergrenzenden Holzelementen eingeführt. Die Verbindungsfedern werden durch einen Presssitz in den Nuten gehalten. Alternativ oder zusätzlich können die Verbindungsfedern in den Nuten auch verleimt werden.
Schließlich wird vorgeschlagen, dass in einen Spalt zwischen zwei aneinandergrenzenden Holzelementen zumindest von der Außenseite der Gebäudewand Dichtmittel eingebracht sind. Auf diese Weise kann der Spalt zwischen zwei aneinandergrenzenden Holzelementen bzw. Wandbauelementen von außen insbesondere gegen Feuchtigkeit abgedichtet werden. Die Dichtmittel sind bspw. als ein Klebeband mit einer Moosgummischicht ausgebildet, das auf eine Seitenwand des Spaltes geklebt wird. Das Moosgummi dehnt sich dann selbstständig aus und füllt so nach einer gewissen Zeit die gesamte Breite des Spaltes aus. Alternativ können die Dichtmittel auch als eine Dichtlippe aus Kunststoff oder Gummi ausgebildet sein, die in den Spalt
gedrückt und dort mittels Presssitz gehalten wird.
Als eine weitere Lösung der Aufgabe der vorliegenden Erfindung wird ausgehend von dem Gebäude der eingangs genannten Art vorgeschlagen, dass die Gebäudewände aus Wandbauelementen nach einem der Ansprüche 1 bis 9 gebildet sind.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der vorliegenden Erfindung wird vorgeschlagen, dass in den einander zugewandten Stirnseiten von aneinandergrenzenden Wandbauelementen gegenüberliegend Nuten ausgebildet sind, in die Verbindungsfedern, vorzugsweise aus mehrschichtig verleimtem Birkenholz, eingebracht sind.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird vorgeschlagen, dass in einen Spalt zwischen zwei aneinandergrenzenden Wandbauelementen zumindest von der Außenseite der Gebäudewand Dichtmittel· eingebracht sind.
Vorteiihafterweise sind die die Böden bzw. Decken des Gebäudes ebenfalls aus Wandbauelementen nach einem der Ansprüche 1 bis 9 gebildet. Schließlich wird vorgeschlagen, dass das Dach des Gebäudes aus Wandbauelementen nach einem der Ansprüche 1 bis 9 gebildet ist. Die Außenseite der Wandbauelemente für das Dach kann zum Abdichten mit Teerpappe, Schindeln oder Dachziegeln bedeckt sein.
Zum Errichten eines solchen Holzgebäudes werden zunächst die Wandbauelemente für die Ecken des Gebäudes und dann dazwischen die Wandbauelemente für die Wände des Gebäudes angeordnet.
Die zuerst aufgestellten Wandbauelemente für die Ecken des Gebäudes können sich aneinander abstützen und sich so auch ohne eine Stützkonstruktion in der vertikalen Ausrichtung halten. Dann werden zwischen die Wandbauelemente für die Ecken die Wandbauelemente für die Gebäudewände angeordnet und an den Wandbauelementen für die Ecken befestigt, so dass auch die Wandbauelemente für die Gebäudewände ohne eine Stützkonstruktion in einer vertikalen Ausrichtung gehalten werden.
Jeweils mindestens zwei Wandbauelemente werden zu Eckelementen verbunden. Die Eckelemente werden an den dafür vorgesehenen Positionen an den Ecken des Gebäudes aufgestellt. Zumindest ein Teil der Eckelemente wird durch Verbindungsbalken miteinander verbunden, die horizontal entlang der vorgesehenen Gebäudewände verlaufen. Die Wandbauelemente für die Gebäudewände werden in Position gebracht und an den Verbindungsbalken befestigt.
Die Wandbauelemente der Eckelemente werden miteinander verschraubt. Des Weiteren werden die Wandbauelemente für die Gebäudewände mit den Verbindungsbalken verschraubt.
Nach dem Errichten der Gebäudewände werden Wandbauelemente für die Böden bzw. Decken des Gebäudes auf den Verbindungsbalken zur Auflage gebracht und auf diesen befestigt, vorzugsweise mit diesen verschraubt.
Nach dem Errichten der Gebäudewände werden Wandbauelemente für das Dach des Gebäudes angeordnet. Auf diese Weise kann die hohe Stabilität des erfindungsgemäßen Holzgebäudes noch einmal entscheidend erhöht werden.
Nach dem Anordnen von mindestens zwei aneinandergrenzenden Wandbauelementen weden in gegenüberliegende Nuten, die in den einander zugewandten Stirnseiten der aneinandergrenzenden Wandbauelemente ausgebildet sind, Verbindungsfedern, vorzugsweise aus mehrschichtig verleimtem Birkenholz, eingebracht.
In einen Spalt zwischen zwei aneinandergrenzenden Wandbauelementen werden zumindest von der Außenseite der Gebäudewand aus Dichtmittel eingebracht.
Weitere Merkmale, Anwendungsmöglichkeiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen der Erfindung, die in der Zeichnung dargestellt sind. Dabei bilden alle beschriebenen oder dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung, unabhängig von ihrer
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Zusammenfassung in den Patentansprüchen oder deren Rückbeziehung sowie unabhängig von ihrer Formulierung bzw. Darstellung in der Beschreibung bzw. in der Zeichnung. Es zeigen:
Figur 1 ein teilweise errichtetes erfindungsgemäßes Gebäude;
Figur 2 das weiter errichtete Gebäude aus Figur 1;
Figur 3 eine Stoßstelle zwischen zwei Holzelementen von
erfindungsgemäßen Wandbauelementen; und
Figur 4 den Aufbau eines Holzelementes eines
erfindungsgemäßen Wandbauelementes.
In Figur 1 ist ein erfindungsgemäßes Gebäude 20 mit Wänden aus Holz in einem teilweise errichteten Zustand dargestellt. Das Gebäude 20 weist ein Fundament 1 aus Stein, Beton oder anderen geeigneten Materialien auf. Auf das Fundament 1 werden sich in vertikaler Richtung erstreckende Wandbauelemente 2 angeordnet. Die Wandbauelemente 2 bestehen bei dem in Figur 1 dargestellten Ausführungsbeispiel jeweils aus einem einstückigen Holzelement 3. Es ist jedoch auch denkbar, dass ein Wandbauelement 2 aus mehreren nebeneinander angeordneten und jeweils vertikal ausgerichteten Holzelementen 3 besteht.
Das besondere der für das erfindungsgemäße Gebäude 20 eingesetzten Holzelemente 3 besteht darin, dass sie sich über die gesamte Höhe der Gebäudewand erstrecken. Die Holzelemente 3 an den Längsseiten 21 des Gebäudes 2 0 erstrecken sich von dem Fundament 1 bis zu dem Kniestock des Gebäudes 20, und die Holzelemente 3 auf den Stirnseiten 22 des Gebäudes 20 erstrecken sich von dem Fundament 1 bis zu dem Giebel des Gebäudes 20. Das in Figur 1 dargestellte Gebäude 20 weist lediglich zwei Stockwerke (Erdgeschoss und Dachgeschoss) auf. Die erfindungsgemäßen Wandbauelemente 2 können aber auch für Gebäude mit mehr als zwei Stockwerken eingesetzt werden, wobei sich die Holzelemente 3 dann von dem Fundament 1 über sämtliche Stockwerke bis zum Kniestock bzw. Giebel des Gebäudes erstrecken.
Die Holzelemente 3 sind als Brettschichtholz (BSH) ausgebildet. Der genaue Aufbau von Brettschichtholz ist zur Erläuterung in Figur 4 dargestellt. Brettschichtholz besteht aus einer Vielzahl von Holzbrettern 4, die in Längsrichtung stirnseitig übereinander angeordnet und verleimt sind. Durch die Anordnung mehrerer Holzbretter übereinander kann das Holzelement 3 auf einen gewünschte Länge 1 gebracht werden, so dass das Holzelement 3 dann von dem Fundament 1 bis zum Kniestock bzw. Giebel des Gebäudes 20 reicht. Des Weiteren werden bei dem Brettschichtholz mehrere dieser übereinander angeordneten Holzbretter 4 nebeneinander angeordnet, um eine gewünschte Breite bl des Holzelements 3 zu erzielen. Die
Holzbretter 4 sind derart nebeneinander angeordnet, dass die Stoßstellen 5 der stirnseitig übereinander angeordneten Holzbretter 4 versetzt zueinander sind. Durch die Breite b2 der Holzbretter 4 wird die Stärke der Holzelemente 3 bzw. der Gebäudewände bestimmt. Die Holzbretter 4 bestehen vorzugsweise aus Nadelholz. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel beträgt die Breite b2 der Holzbretter 4 etwa 18 cm. Die Breite bl des Holzelements 3 beträgt 2 m und dessen Länge 1 etwa 12 m.
Zum Errichten des erfindungsgemäßen Gebäudes 20 (vgl. Figur 1) werden zunächst jeweils zwei Wandbauelemente 2 zu Eckelementen 6 verbunden und an den dafür vorgesehenen Positionen an den Ecken des Gebäudes 20 aufgestellt. Die Wandbauelemente 2 der Eckelemente 6 sind miteinander verschraubt. Die Eckelemente 6 werden durch Verbindungsbalken 7 miteinander verbunden, die horizontal entlang der vorgesehene Gebäudewände verlaufen. Dann werden Wandbauelemente 2 für die Gebäudewände auf dem Fundament 1 angeordnet (vgl. Figur 2), an den Verbindungsbalken 7 zur Auflage gebracht und an diesen befestigt. Die Wandbauelemente 2 für die Gebäudewände sind mit den Verbindungsbalken 7 verschraubt.
Nach dem Errichten der Gebäudewände werden Wandbauelemente 23 für die Geschossdecken des Gebäudes 2 0 auf den Verbindungsbalken 7 zur Auflage gebracht und auf diesen befestigt, vorzugsweise mit diesen verschraubt. Es werden
zunächst Wandbauelemente 23 entlang der Längsseiten 21 des Gebäudes 20 angeordnet. Diese Wandbauelemente 23 können dann von den an der Erstellung beteiligten Arbeitern begangen und als Gerüst genutzt werden. Auf diese Weise kann auf die Errichtung eines gesonderten Gerüstes verzichtet werden.
In den Wandbauelementen 2 für die Gebäudewände sind Aussparungen 8 für Fenster und Aussparungen 9 für Türen eingebracht. Ebenso sind in den Wandbauelementen 2 für die Decken bzw. Böden des Gebäudes 2 0 Aussparungen (nicht dargestellt) vorgesehen, durch die ein Übergang von einem Stockwerk in das nächste möglich ist.
An der Oberseite der Wandbauelemente 2 der Stirnseiten 22 des Gebäudes sind im Bereich des Giebels Aussparungen 10 zur Aufnahme von Pfetten 11, 12 der Dachkonstruktion des Gebäudes 20 ausgebildet. In Figur 2 sind lediglich die Firstpfette und die Fußpfetten 12 dargestellt. Auf die Pfetten 11, 12 werden Wandbauelemente (nicht dargestellt) angeordnet und befestigt, vorzugsweise mit den Pfetten 11, 12 verschraubt, um das Dach des Gebäudes zu bilden. Die Außenseite der Wandbauelemente für das Dach kann zum Abdichten mit Teerpappe, Schindeln oder Dachziegeln bedeckt werden. Alternativ kann auf die Pfetten 11, 12 auch eine herkömmliche Dachkonstruktion auch mit Sparren aufgebracht werden.
In Figur 3 ist eine Stoßstelle zwischen zwei Wandbauelementen
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2 bzw. zwischen zwei Holzelementen 3 eines Wandbauelements 2 dargestellt. In den einander zugewandten Stirnseiten der aneinandergrenzenden Holzelemente 3 sind gegenüberliegende Nuten 13 ausgebildet. Nachdem die Holzelemente 3 vertikal ausgerichtet nebeneinander angeordnet sind, werden zum Verbinden der beiden Holzelemente 3 von oben eine oder mehrere Verbindungsfedern 14 in die Nuten 13 eingeschoben. Die Verbindungsfedern 14 bestehen vorzugsweise aus mehrschichtig verleimtem Birkenholz. Die Verbindungsfedern 14 werden durch einen Presssitz in den Nuten 13 gehalten. Alternativ oder zusätzlich können die Verbindungsfedern 14 auch in den Nuten 13 verleimt werden. Anschließend werden in einen Spalt 15 zwischen den beiden Holzelementen 3 von der Außenseite der Gebäudewand aus Dichtmittel 16 eingebracht, um das Eindringen von Feuchtigkeit in den Spalt 15 zu verhindern und eine zusätzliche Schall- und Wärmedämmung zu bewirken.
Der gesamte Rohbau des erfindungsgemäßen Gebäudes 2 0 besteht aus sehr wenigen unterschiedlichen Materialien. Im wesentlichen sind dies Holz (BSH) für die Wandbauelemente 2, die Verbindungsfedern 14 und in Form von Holzfasern für die Wärmedämmung, Metall für einige wenige Verschraubungen und Holzleim zum Verkleben der Verbindungsfedern 14 in den Nuten 13. Das bei dem Gebäude 20 überwiegend verwendete Material Holz ist zu 99% naturbelassen und baubiologisch völlig unbedenklich.
Die Breite b3 der Verbindungsfedern 14 beträgt in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel etwa 80 bis 90 mm. Die Tiefe t der Nuten 13 beträgt etwa 35 mm. Die Breite b4 des Spalts zwischen den beiden Holzelementen 3 beträgt in Abhängigkeit von der Wärmeausdehnung der Holzelemente 3 etwa 25 bis 40 mm. Durch die vorgeschlagene Art der Verbindung von zwei aneinandergrenzenden Holzelementen 3 ist eine sichere und zuverlässige Verbindung der Holzelemente 3 gewährleistet, wobei sich die Holzelemente 3 bspw. bei Schwankungen der Umgebungstemperatur oder der Luftfeuchtigkeit in Querrichtung ohne weiteres ausdehnen bzw. zusammenziehen können, ohne dass das die Stabilität der Verbindung oder die Dämmung beeinträchtigen würde.

Claims (14)

1. Wandbauelement (2) aus Holz für eine aus Holz gefertigte Wand eines Gebäudes (20), dadurch gekennzeichnet, dass das Wandbauelement (2) aus mindestens einem einstückigen Holzelement (3) besteht, das sich über die gesamte Höhe der Gebäudewand erstreckt.
2. Wandbauelement (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Wandbauelement (2) von einem Fundament (1) des Gebäudes (20) bis zu einem Kniestock bzw. einem Giebel des Gebäudes (20) erstreckt.
3. Wandbauelement (2) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Holzelement (3) als ein Brettschichtholz (BSH) ausgebildet ist.
4. Wandbauelement (2) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Brettschichtholz (BSH) aus einer Vielzahl von Holzbrettern (4) besteht, die in Längsrichtung stirnseitig übereinander und versetzt zueinander nebeneinander angeordnet und miteinander verleimt sind.
5. Wandbauelement (2) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Holzbretter (4) aus einem Nadelholz, vorzugsweise aus Fichte oder Kiefer, bestehen.
6. Wandbauelement (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass in das Wandbauelement (2) Aussparungen (8, 9) für Fenster und/oder Türen eingebracht sind.
7. Wandbauelement (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass in den einander zugewandten Stirnseiten von aneinandergrenzenden Holzelementen (3) gegenüberliegend Nuten (13) ausgebildet sind, in die Verbindungsfedern (14) eingebracht sind.
8. Wandbauelement (2) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsfedern (14) aus mehrschichtig verleimtem Birkenholz bestehen.
9. Wandbauelement (2) nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass in einen Spalt (15) zwischen zwei aneinandergrenzenden Holzelementen (3) zumindest von der Außenseite der Gebäudewand aus Dichtmittel (16) eingebracht sind.
10. Gebäude (20) mit aus Holz gefertigten Wänden, dadurch gekennzeichnet, dass die Gebäudewände aus Wandbauelementen (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 9 gebildet sind.
11. Gebäude (20) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass in den einander zugewandten Stirnseiten von aneinandergrenzenden Wandbauelementen (2) gegenüberliegend Nuten (13) ausgebildet sind, in die Verbindungsfedern (14), vorzugsweise aus mehrschichtig verleimtem Birkenholz, eingebracht sind.
12. Gebäude (20) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass in einen Spalt (15) zwischen zwei aneinandergrenzenden Wandbauelementen (2) zumindest von der Außenseite der Gebäudewand Dichtmittel (16) eingebracht sind.
13. Gebäude (20) nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Böden bzw. Decken des Gebäudes (20) aus Wandbauelementen (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 9 gebildet sind.
14. Gebäude (20) nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Dach des Gebäudes (20) aus Wandbauelementen (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 9 gebildet ist.
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