DE20007832U1 - Vorrichtung zum Abwehren von Weichtieren, insbesondere Nacktschnecken - Google Patents
Vorrichtung zum Abwehren von Weichtieren, insbesondere NacktschneckenInfo
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Description
- 1 Pehr,
Maria
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abwehren von Weichtieren, insbesondere von Nacktschnecken.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Gattung anzugeben, die einfach aufzustellen ist und zuverlässig verhindert, daß Weichtiere, insbesondere Nacktschnecken über die Vorrichtung kriechen können.
Gelöst wird diese Aufgabe mit einer Vorrichtung, die durch die in Anspruch 1 genannten Merkmale gekennzeichnet ist.
Bevorzugte und vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind Gegenstand der Unteransprüche.
0 Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung können beliebig große Flächen vor dem Zutritt durch Nacktschnecken und anderen Weichtieren geschützt werden, indem die Vorrichtung beispielsweise einfach rings um die zu schützende Fläche aufgestellt wird. Dabei wird die Vorrichtung so aufgestellt, daß die an den lotrechten Platten oder Streifen vorgesehenen blanken Leiter, z.B. Drähte nach der Seite weisen, von der Weichtiere in den geschützten Bereich kriechen wollen. Wenn beispielsweise ein Gemüse- oder Blumenbeet vor Weichtieren zu schützen ist, wird die erfindungsgemäße Vorrichtung rings um das schützende Beet aufgestellt, wobei die blanken Leiter bzw. 0 Drähte nach außen weisen.
Die blanken elektrischen Leiter (beispielsweise die Drähte) haben voneinander einen Abstand der so groß ist, daß trotz des an die Leiter angelegten Spannungsgefälles keine Überschlag erfolgt. Nur 5 wenn ein Weichtier über den unteren Leiter kriecht und den oberen Leiter nahe kommt erfolgt ein Überschlag. Durch den elektrischen Schlag wird das Weichtier entweder getötet oder betäubt, so daß es jedenfalls nicht über die erfindungsgemäße Vorrichtung kriechen kann.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung besteht im einfachsten Fall aus einem Band oder Streifen auf dem mit Abstand voneinander zwei blanke elektrische Leiter vorgesehen sind. Diese Band kann auf beliebigen Trägern wie Holzbrettern, Kunststoffplatten oder dergleichen befestigt (geklebt, genagelt, geschraubt) werden.
Weitere Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung der in.der Zeichnung schematisch gezeigten Ausführungsbeispiele. Es zeigt: Fig. 1 eine erste Ausführungsform in Endansicht, Fig. 2 eine Schrägansicht der Ausführungsform von Fig. 1 und Fig. 3 eine weitere Ausführungsform.
Bei der in Fig. 1 und 2 gezeigten Ausführungsform besitzt die erfindungsgemäße Vorrichtung einen Fußteil 1, der auf dem Boden 2 aufgelegt werden kann und einen in diesen Fußteil 1 eingesetzten plattenförmigen Teil 3, der in der Regel lotrecht ausgerichtet ist.
Auf einer Seite des plattenförmigen Teils 3 sind zwei blanke Metalldrähte 4 und 5 angeordnet.
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Der untere Bereich des plattenförmigen Teils 3 ist zwischen zwei Halteleisten 6, die vom Fußteil 1 nach oben weisen, klemmend eingesteckt .
Wenngleich in Fig. 1 und 2 nicht gezeigt, müssen die Fußteile 1 nicht über die gesamte Länge des plattenförmigen Teil 3 durchgehend ausgeführt sein, sondern können auch wesentlich kürzer sein als die plattenförmigen Teile 3, in welchem Fall dann mehrere kurze Fußteile 1 an den unteren Rändern der plattenförmigen Teile 3 aufgesteckt 0 werden.
Für das Ausbilden von Ecken zwischen benachbarten plattenförmigen Teilen 3 können Fußteile 1 verwendet werden, deren nach oben weisende Halteleisten 6 zwei zueinander im gewünschten Winkel, beispiels-5 weise 90° stehende Abschnitte aufweisen, so daß die in diese Halteleisten 6 eingesteckten plattenförmigen Teile 3, die mit den Drähten 4 und 5 bestückt sind, im gewünschten Winkel, beispielsweise 90° zueinander stehen. So können beispielsweise Blumen- oder Gemüsebeete auf einfache Weise umgrenzt werden.
Die Art und Weise, wie die Drähte an den lotrechten, plattenförmigen Teilen 3 befestigt sind, ist weitestgehend gleichgültig. Eine bevorzugte Ausführungsform sieht vor, daß die Drähte beim Herstellen der plattenförmigen Teile 3 im Strangpreßverfahren (Extrudieren) des (Kunststoff-)Werkstoffs, aus dem die plattenförmigen Teile 3 bestehen, angespritzt werden, so daß sie teilweise in den noch weichen Werkstoff der plattenförmigen Teile 3 eingebettet sind.
Beispielsweise haben die lotrechten plattenförmigen Teile 3 der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine Höhe von 100 mm, wobei die Drähte 4 und 5 voneinander einen Abstand von etwa 20 mm aufweisen und der untere Draht 5 der Drähte 4 und 5 vom Fußteil 1 einen Abstand von 8 0 mm aufweist. Der Abstand zwischen den Drähten wird so gewählt, daß ohne über die Drähte (insbesondere der untere Draht) kriechende Schnecken kein Überschlag erfolgt. Für übliche Weidezaungeräte ist dieser Abstand etwa 20 mm. Der Fußteil 1 kann eine Breite von 100 mm haben und bei Bedarf auch in den Boden 2 versenkt, oder mit einer Anhäufelung überdeckt sein. Der obere Draht 4 der elektrisch leitenden Drähte 4 und 5 ist an ein beliebiges Weidezaungerät 10 angeschlossen, das seinerseits geerdet ist. Der untere Draht 5 der Drähte 4 und 5 an dem lotrechten, plattenförmigen Teil 3 ist ebenfalls geerdet (Fig. 2).
Anstelle eines Weidezaungerätes 10 kann jede beliebige andere Vor-5 richtung verwendet werden, die zwischen den Drähten 4 und 5 ein für größere Tiere ungefährliches Spannungsgefälle etwa 24 V erzeugt, so daß beim Überbrücken der Drähte 4 und 5 (kurzzeitig) Strom fließt, also ein elektrischer "Schlag" abgegeben wird.
0 Bei der in Fig. 3 gezeigten Ausführungsform ist der lotrechte, plattenförmige Teil 3 mit den Drähten 4 und 5 über Erdspieße 7 im Boden 2 verankert. Die Erdspieße 7, die beispielsweise aus Kunststoff bestehen, haben zwei hakenförmige Anformungen 8, 9, welche den lotrechten, plattenförmigen Teil 3 halten.
Bei dieser Ausführungsform kann einer der Erdspieße 7 dazu herangezogen werden, die Erdung des unteren Drahtes 5 zu bewirken, wenn die erfindungsgemäße Vorrichtung mit einem elektrischen Weidezaungerät 10 mit Spannung beaufschlagt wird.
Auch bei der in Fig. 3 gezeigten Ausführungsform kann im Bereich des unteren Randes des lotrechten, plattenförmigen Teils 3 wenigstens auf der Seite, von der abzuwehrende Weichtiere gekrochen kommen, eine Anhäufelung 11 vorgesehen sein, wie dies in Fig. 3 durch eine Schraffur angedeutet ist. So wird ein Unterkriechen der erfindungsgemäßen Vorrichtung durch Weichtiere zuverlässig verhindert.
Die praktische Ausführung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist nicht auf bestimmte Fußteile der Erdspieße beschränkt. Solche Fußteile und Erdspieße sind im übrigen nicht unbedingt erforderlich, da der plattenförmige Teil auch selbststehend aufgestellt werden kann (zick-zack-förmig, oder in sich geschlossen). Des weiteren können die erfindungsgemäßen plattenförmigen Teile auch an beliebigen Bauteilen oder Gegenständen befestigt werden.
Die Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist die folgende:
Sobald ein Weichtier versucht, den lotrechten, plattenförmigen Teil 3 zu überkriechen, gelangt es zunächst ohne weiteres über den unteren, beispielsweise geerdeten Draht 5 und erhält, sobald es den oberen Draht 4 berührt, oder diesem nahe genug kommt, einen elektrischen Schlag, je nach der Stärke des elektrischen Schlages, den das Weichtier, insbesondere die Nacktschnecke erhält, wird diese getötet oder einfach daran gehindert, den lotrechten, plattenförmigen Teil 3 zu überkriechen. Die Wirksamkeit der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist insbesondere für Weichtiere, wie Schnecken gegeben, da diese auf ihrer Fußfläche einen elektrisch leitenden Schleim absondern, der der Schnecke das Kriechen ermöglicht.
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Für die Funktion der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist wesentlich, daß die an dem lotrechten, plattenförmigen Teil 3 übereinander und zueinander parallel verlaufend angeordneten Drähte 4 und 5 voneinander elektrisch isoliert sind. Dies erfolgt am einfachsten, indem 5 die Drähte 4 und 5 an einem aus einem Nichtleiter bestehenden, lotrechten, plattenförmigen Teil 3 befestigt sind. Ein besonders geeigneter Werkstoff ist Kunststoff.
Zusammenfassend kann ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wie folgt 0 beschrieben werden:
Zum Abwehren von Weichtieren, insbesondere von Nacktsehnecken wird auf dem Boden ein lotrechter, streifen- oder plattenförmiger Teil 3 aufgestellt, an dem zwei mit Abstand voneinander zueinander parallel verlaufende Drähte 4, 5 befestigt sind. Die Drähte 4, 5 haben voneinander einen Abstand, der beim Versuch eines Weichtieres (Schnekke) , den streifen- oder plattenförmigen Teil 3 zu überkriechen, in dem Bereich der Drähte gelangt, so daß auf das Weichtier, allenfalls schon bevor das Weichtier beide Drähte berührt, ein elektrischer Schlag ausgeübt wird. Hiezu ist der obere Draht an eine Spannungsquelle, insbesondere ein elektrisches Weidezaungerät, angeschlossen, wogegen der untere Draht der Einfachheit halber geerdet ist.
Claims (10)
1. Vorrichtung zum Abwehren von Weichtieren, insbesondere Nacktschnecken, gekennzeichnet durch einen streifen- oder plattenförmigen Teil (3), durch zwei am streifen- oder plattenförmigen Teil (3) auf einer Seite desselben mit Abstand voneinander und zueinander parallel angeordnete blanke Leiter, z. B. Drähte, (4) und (5) und durch eine Spannungsquelle (10) zum Erzeugen eines Spannungsgefälles zwischen den Drähten (4 und 5).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Leiter oder Draht (4) der Leiter oder Drähte (4) und (5) an eine Spannungsquelle (10) angeschlossen ist, wogegen der untere Leiter oder Draht (5) der Leiter oder Drähte (4) und (5) geerdet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannungsquelle (10) ein elektrisches Weidezaungerät ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der streifen- oder plattenförmige Teil (3) aus einem elektrischen Isolator, insbesondere einem Kunststoff besteht.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der streifen- oder plattenförmige Teil (3) im wesentlichen lotrecht ausgerichtet ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der streifen- oder plattenförmige Teil (3) mit seinem unteren Rand in einem Fußteil (1), der am Boden (2) aufzulegen ist, festgelegt ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß Erdspieße (7) vorgesehen sind, an denen Anformungen (8) und (9) zum Festlegen streifen- oder plattenförmiger Teile (3) ausgeformt sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß diese Anformungen zwei vom Erdspieß (7) seitlich abstehende Haken (8) und (9) sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Erdspieß (7) gleichzeitig als Erdung des unteren Drahtes dient.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiter oder Drähte (4) und (5) am streifen- oder plattenförmigen Teil (3) durch Anschmelzen an dem aus Kunststoff bestehenden streifen- oder plattenförmigen Teil (3) befestigt sind.
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