DE20007705U1 - Vorrichtung zur Behandlung von Atemschutzmasken - Google Patents
Vorrichtung zur Behandlung von AtemschutzmaskenInfo
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Description
iCiH & Naumann
Gewerblicher Rechtsschutz· Intellectual Property
5449/G/001 Heidelberg, 28. April 2000/kb:
des Herrn
Axel Rother
Heckenstraße 8
Heckenstraße 8
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betreffend eine
„Vorrichtung zur Behandlung von Atemschutzmasken"
Repräsentanz Spanien Luisenstraße 14
E - 03720 Benissa, Alicante D-69115 Heidelberg
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Behandlung von Atemschutzmasken, insbesondere zum Reinigen und/oder Desinfizieren von Atemschutzmasken.
Atemschutzmasken, die das Gesicht einer Person zumindest teilweise abdecken, dienen als Atemanschluss an Atemschutzgeräte. Atemschutzgeräte ermöglichen die Atmung einer Person in nicht atembarer Atmosphäre und schützen vor Einwirkungen schädlicher Stoffe. Atemschutzmasken werden in vielfältigen Bereichen eingesetzt. Beispielsweise finden Atemschutzmasken im Bergbau unter Tage, in Industriebetrieben, in denen gesundheitsschädliche Konzentrationen von Atemgiften auftreten, bei Feuerwehren, für Taucher, in der Luftfahrt, zu medizinischen Zwecken sowie militärisch ihre Anwendung.
Atemschutzmasken der in Rede stehenden Art sind für einen mehrfachen Einsatz geeignet. Hierbei ist es erforderlich, dass die Atemschutzmasken vorzugsweise nach jedem Einsatz einer Behandlung unterzogen werden, die beispielsweise vom vorhergehenden Einsatz resultierende Verschmutzungen beseitigt. Eine derartige Behandlung kann ein Waschen in einem Waschbecken umfassen. Insbesondere bei einer großen Anzahl an zu behandelnden Atemschutzmasken ist eine derartige Behandlung der Atemschutzmasken mit einer als Waschbecken ausgebildeten Vorrichtung zur Behandlung von Atemschutzmasken äußerst mühselig.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Behandlung von Atemschutzmasken der eingangs genannten Art anzugeben, mit welcher eine einfache und sichere Behandlung von Atemschutzmasken ermöglicht ist.
Die voranstehende Aufgabe ist durch eine Vorrichtung zur Behandlung von Atemschutzmasken mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gelöst. Danach ist die in Rede stehende Vorrichtung zur Behandlung von Atemschutzmasken derart ausgebildet, dass eine Kabine, mindestens eine in der Kabine anordenbare Aufnahme für mindestens eine Atemschutzmaske und eine zumindest ab-
schnittsweise in der Kabine anordenbare Zuführeinrichtung für mindestens ein Behandlungsmittel für Atemschutzmasken vorgesehen ist.
In erfindungsgemäßer Weise ist erkannt worden, dass insbesondere bei einer großen Anzahl an zu behandelnden Atemschutzmasken eine einfache Behandlung durch die Bereitstellung einer speziell konzipierten Behandlungsvorrichtung ermöglicht ist. Weiter erfindungsgemäß weist die Vorrichtung eine Kabine auf, in der die Behandlung erfolgt. Des weiteren ist in der Kabine mindestens eine Aufnahme für mindestens eine Atemschutzmaske anordenbar. Hierdurch ist eine sichere Positionierung der Atemschutzmaske während der Behandlung gewährleistet. Schließlich weist die Vorrichtung eine zumindest abschnittsweise in der Kabine anordenbare Zuführeinrichtung für mindestens ein Behandlungsmittel für Atemschutzmasken auf. Hierdurch ist gewährleistet, dass das gewünschte Behandlungsmittel zur zu behandelnden Atemschutzmaske gelangt. Dabei können mehrere Atemschutzmasken gleichzeitig in der Kabine behandelt werden. Die herkömmliche mühselige Einzelbehandlung einer Atemschutzmaske ist damit nicht mehr erforderlich.
Folglich ist mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Behandlung von Atemschutzmasken eine Vorrichtung angegeben, mit welcher eine einfache und sichere Behandlung von Atemschutzmasken ermöglicht ist.
Im Konkreten könnte die Aufnahme als Traggestell ausgebildet sein. An einem derartigen Traggestell könnten mehrere Atemschutzmasken angeordnet werden.
Die Kabine könnte einen Behandlungsraum innerhalb der Kabine im wesentlichen vollständig abschließen. Zum Zugang in den Behandlungsraum könnte die Kabine eine Tür aufweisen, durch die die Atemschutzmasken in die Kabine einbringbar und wieder entnehmbar sind. Die Kabine könnte im wesentlichen mit vier rechtwinklig zueinander angeordneten Seitenwänden, einer Decke und einem Boden ausgebildet sein. Es sind jedoch auch andere Formen denkbar.
Die Aufnahme könnte in besonders praktischer Weise in der Kabine aufgehängt sein. Hierzu ist eine Aufhängeeinrichtung an der Decke der Kabine vorzusehen. Die Aufhängemöglichkeit der Aufnahme in der Kabine ermöglicht ein Bestücken der Aufnahme mit Atemschutzmasken außerhalb der Kabine und ein anschließendes Aufhängen der Aufnahme in der Kabine mit aufgenommenen Atemschutzmasken.
Im Hinblick auf eine möglichst umfassende und vollständige Behandlung der Atemschutzmasken könnte die Aufnahme um eine im wesentlichen vertikale Achse drehbar sein. Erfolgt die Behandlung der Atemschutzmasken aus einer Richtung, so kann durch das Drehen der Aufnahme die Behandlung sämtlicher Atemschutzmasken gewährleistet werden.
Zum Drehen der Aufnahme könnte in besonders praktischer Weise ein Motor vorgesehen sein, so dass eine quasi automatische Drehung der Aufnahme ermöglicht ist. Der Motor könnte als Elektro- oder Getriebemotor ausgebildet sein und pneumatisch, hydraulisch oder mittels Kette oder Riemen arbeiten. Hierbei ist keine Limitierung des Motortyps erforderlich.
Bei einer konkreten Ausgestaltung könnte die Aufnahme mindestens ein im wesentlichen vertikales Trägerelement aufweisen. Die Aufnahme oder das Trägerelement könnten als Rohr ausgebildet sein, wodurch es ermöglicht ist, für den Betrieb der Vorrichtung erforderliche Bauteile oder Behandlungsmittel in dem Rohr unterzubringen. Insbesondere könnte der Motor in dem Rohr angeordnet sein.
Zur gezielten Ausgabe von Behandlungsmittel könnte das Rohr Durchgänge für Behandlungsmittel aufweisen. Folglich könnte durch das Rohr und die Durchgänge Behandlungsmittel zu den Atemschutzmasken geführt werden.
Im Hinblick auf eine besonders sichere Anordnung der Atemschutzmasken für den Behandlungsvorgang könnte die Aufnahme eine der Anzahl an aufnehmbaren Atemschutzmasken entsprechende Anzahl an Aufnahmemodulen aufweisen.
Ganz allgemein könnten fünf mal zwei Atemschutzmasken in der Kabine aufgenommen werden.
Hinsichtlich einer besonders sicheren Behandlung der Atemschutzmasken könnten die Aufnahmemodule um eine vorzugsweise horizontale Achse drehbar sein. Durch die Drehung der Aufnahmemodule ist dabei eine Drehung der Atemschutzmasken in der Kabine gewährleistet. Somit wäre nicht nur eine Drehung um eine im wesentlichen vertikale sondern auch eine Drehung um eine im wesentlichen horizontale Achse hinsichtlich der Atemschutzmasken ermöglicht, wodurch eine besonders umfassende Behandlung der Atemschutzmasken gewährleistet ist.
Im Hinblick auf eine sichere Bestückung der Aufnahme mit Atemschutzmasken könnte die Aufnahme oder könnten die Aufnahmemodule eine Kopplungseinrichtung zur Ankopplung einer Atemschutzmaske mittels ihres Atemschutzgerätanschlusses aufweisen. Insbesondere bei einer Atemschutzmaske, an die während ihres bestimmungsgemäßen Gebrauchs ein Filterelement angeschraubt ist, könnte das Filtergewinde zum Anschrauben an eine Kopplungseinrichtung der Aufnahme oder des Aufnahmemoduls in Form eines Gewindes genutzt werden. Neben einer Schraubankopplung könnte jedoch auch ein Bajonettverschluss oder eine sonstige Rastkupplung genutzt werden.
Des weiteren könnte zur Ankopplung einer Atemschutzmaske an die Aufnahme oder an ein Aufnahmemodul an Adapter vorgesehen sein. Hierdurch könnte gewährleistet werden, dass unterschiedlichste Atemschutzmasken mittels eines geeigneten Adapters an ein und dieselbe Aufnahme bzw. an ein und dasselbe Aufnahmemodul ankoppelbar sind.
Der Aufnahme oder dem Aufnahmemodul könnte ein Motor zur Drehung der Atemschutzmaske zugeordnet sein. Hierdurch könnte die Atemschutzmaske gemeinsam mit oder unabhängig von dem Aufnahmemodul drehbar sein. Je nach Erfordernis könnte die Atemschutzmaske direkt oder über einen Adapter an den Motor ankoppelbar sein. Dabei ist es denkbar, die Atemschutzmaske direkt
auf eine Antriebswelle des Motors zu schrauben oder an dieser Welle gegebenenfalls mittels eines Adapters zu befestigen. Hinsichtlich der Ankopplung der Atemschutzmaske ist auf jeden Fall darauf zu achten, dass die Atemschutzmaske derart drehbar ist, dass eine möglichst umfassende und vollständige Behandlung der Atemschutzmaske ermöglicht ist.
In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung könnte der Kabine oder der Aufnahme ein Behälter für Zubehörteile zugeordnet sein. Damit könnte während eines Behandlungsvorgangs der Atemschutzmasken gleichzeitig auch Zubehör oder sonstige Kleinteile behandelt werden. In besonders praktischer Weise könnte der Behälter einen Korb aufweisen, der vorzugsweise aus Lochblech ausgebildet ist, was den Zugang von Behandlungsmittel zu den behandelnden Teilen besonders sicher gewährleistet.
Im Hinblick auf eine besonders sichere und umfangreiche Behandlung des im Behälter angeordneten Behandlungsguts könnte dem Behälter oder dem Korb ein Motor zur Bewegung des Behälters oder Korbs zugeordnet sein. Der Motor könnte ein Elektromotor oder ein Getriebemotor sein.
Die Zuführeinrichtung ist dafür verantwortlich, der oder den Atemschutzmasken die erforderliche Menge an Behandlungsmittel zuzuführen. Dies kann aus Behandlungsmittelbehältern erfolgen, die der Kabine zugeordnet sind. Dabei kann sich ein derartiger Behandlungsmittelbehälter innerhalb der Kabine oder innerhalb des Behandlungsraums befinden. Alternativ oder zusätzlich hierzu kann sich ein Behandlungsmittelbehälter außerhalb der Kabine befinden. Beispielsweise Wasser kann aus einer bereits vorhandenen öffentlichen Wasserzuleitung bezogen werden. Im letztgenannten Fall wird beispielsweise Behandlungsmittel von außerhalb der Kabine in die Kabine geführt, wobei eine derartige Art der Zuführung nicht auf Wasser beschränkt sein muss.
Im Konkreten könnte die Zuführeinrichtung Mittel zum Zuführen von Behandlungsmittel in eine und/oder zu einer Atemschutzmaske aufweisen. Derartige Mittel könnten Schläuche und/oder Düsen aufweisen. Derartige Schläuche
könnten direkt in eine Atemschutzmaske eingelegt werden, wodurch sichergestellt werden könnte, dass eine geeignete Menge an Behandlungsmittel in der Atemschutzmaske wirkt. Ein Schlauch könnte auch derart angeordnet sein, dass er eine Atemschutzmaske von außen mit Behandlungsmittel versorgt.
Eine Düse könnte in eine Atemschutzmaske hineinragen oder in einer Atemschutzmaske angeordnet sein, um Behandlungsmittel in das Innere der Atemschutzmaske zu leiten. Alternativ oder zusätzlich hierzu könnte auch eine Düse außerhalb der Atemschutzmaske angeordnet sein, um die Atemschutzmaske von außen mit Behandlungsmittel zu versorgen.
Die Mittel zum Zuführen von Behandlungsmittel könnten der Aufnahme oder den Aufnahmemodulen zugeordnet sein. Insbesondere im Fall von Schläuchen oder Düsen könnten derartige Schläuche oder Düsen an der Aufnahme oder den Aufnahmemodulen angeordnet sein und gegebenenfalls zumindest abschnittsweise in die Aufnahme oder die Aufnahmemodule integriert sein.
Im Konkreten könnte ein Schlauch oder eine Düse derart der Aufnahme oder einem Aufnahmemodul zugeordnet sein, dass der Schlauch oder die Düse nach der Ankopplung einer Atemschutzmaske an die Aufnahme oder das Aufnahmemodul direkt in die Atemschutzmaske hineinragt oder zumindest Behandlungsmittel in die Atemschutzmaske führen kann.
Die Zuführeinrichtung könnte im Hinblick auf eine besonders sichere Behandlung der Atemschutzmaske von außen eine Sprüheinrichtung zur Besprühung der Atemschutzmasken mit Behandlungsmittel von außen aufweisen. Eine derartige Sprüheinrichtung könnte ein vorzugsweise vertikal angeordnetes Düsenrohr aufweisen, das in der Kabine bzw. in dem Behandlungsraum angeordnet sein könnte. Dabei könnte Behandlungsmittel innerhalb des Düsenrohrs zugeführt und durch die Düsen abgegeben werden.
Im Hinblick auf eine besonders wirkungsvolle und schnelle Behandlung der Atemschutzmasken könnte in der Kabine ein Gebläse zur Trocknung der Atem-
schutzmasken angeordnet sein. Nach einer Behandlung der Atemschutzmasken mit beispielsweise Wasser oder einer anderen Flüssigkeit könnte das Gebläse die Trocknung der Atemschutzmasken beschleunigen und dadurch eine schnelle Verfügbarkeit der Atemschutzmasken gewährleisten.
In der Kabine könnte des weiteren eine Heizung für Behandlungsmittel und/oder für die in der Kabine vorhandene Luft angeordnet sein. Hierdurch könnte sich eine Reinigungswirkung und/oder eine Trocknungswirkung steigern lassen.
Hinsichtlich einer konkreten Ausführung der Kabine könnte eine Kabine aus Aluminium oder Edelstahl gewählt werden. Derartige Materialien sind aus hygienischen Gründen zu bevorzugen, da sie sich einfach reinigen und desinfizieren lassen.
Der Kabine könnte eine Sammeleinrichtung für Behandlungsmittel zugeordnet sein. Eine derartige Sammeleinrichtung könnte beispielsweise am Boden der Kabine angeordnet sein und könnte jegliches Behandlungsmittel, beispielsweise Wasser, sammeln. Derart gesammeltes Behandlungsmittel könnte in gegebenenfalls aufbereiteter Form wieder dem Behandlungsprozess zugeführt werden. Hierdurch wäre eine Behandlungsmittelersparnis realisierbar. Im Konkreten könnte die Sammelreinrichtung einen Filter zur Reinigung des Behandlungsmittels aufweisen. Im Hinblick auf eine sichere Zuführung des aufbereiteten Behandlungsmittels zu seinem Bestimmungsort könnte die Sammeleinrichtung eine Pumpe aufweisen.
Insgesamt sind unterschiedlichste Mittel als Behandlungsmittel verwendbar. Dabei ist insbesondere an Wasser, Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel, Luft oder Mischungen daraus gedacht. Im bevorzugten Fall erfolgt mittels der Behandlungsmittel eine Reinigung und Desinfizierung der Atemschutzmasken. Dabei könnte zunächst ein Vorspülen mit Wasser erfolgen und anschließend eine Hauptbehandlung mit Desinfektionsmittel und Wasser in gegebenenfalls gemischter Form. Als letzter Behandlungsschritt könnte ein Trocknen erfolgen.
Eine Anordnung aus Schläuchen und/oder Düsen könnte sowohl zum Zuführen von Wasser und/oder Desinfektionsmittel als auch zum Zuführen von Trocknungsluft dienen. Die Schläuche und/oder Düsen könnten dabei multifunktional verwendet werden.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Schutzanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfolgende Erläuterung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung des bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen
Fig. 1 in einer perspektivischen Ansicht, schematisch, das Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Behandlung von Atemschutzmasken und
Fig. 2 in einer Vorderansicht, schematisch und teilweise, das Ausführungsbeispiel aus Fig. 1.
Fig. 1 zeigt in einer schematischen perspektivischen Ansicht das Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Behandlung von Atemschutzmasken 1. Die Vorrichtung dient insbesondere zum Reinigen und/oder Desinfizieren von Atemschutzmasken 1. Im Hinblick auf eine einfache und sichere Behandlung insbesondere einer großen Anzahl an Atemschutzmasken 1 weist die Vorrichtung eine Kabine 2 auf, in der die Atemschutzmasken 1 quasi automatisch behandelt werden können. In der Kabine 2 ist eine Aufnahme 3 für acht Atemschutzmasken 1 angeordnet. Je nach Ausgestaltung der Aufnahme 3 können jedoch auch mehr als acht Atemschutzmasken 1 behandelt werden. In der Kabine 2 ist des weiteren eine Zuführeinrichtung 4 für mindestens ein Behandlungsmittel für Atemschutzmasken 1 angeordnet. Als Behandlungsmittel kommt
Wasser, Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel, Luft oder Mischungen daraus in Frage.
Die Aufnahme 3 ist als Traggestell 5 für Atemschutzmasken 1 ausgebildet und in der Kabine 2 aufgehängt. Die Aufnahme 3 ist um eine im wesentlichen vertikale Achse drehbar, so dass bei einem Besprühen der Atemschutzmasken 1 von außen eine im wesentlichen vollständige Behandlung der Atemschutzmasken 1 gewährleistet ist. Zum Drehen der Aufnahme 3 ist ein Motor vorgesehen.
Im Konkreten weist die Aufnahme 3 mindestens ein im wesentlichen vertikales Trägerelement 6 auf, das als Rohr 7 ausgebildet ist. Der Motor zum Drehen der Aufnahme 3 ist in dem Rohr 7 angeordnet und in der Zeichnung nicht gezeigt.
Die Aufnahme 3 weist eine der Anzahl an aufnehmbaren Atemschutzmasken 1 entsprechende Anzahl an Aufnahmemodulen 8 auf. Im hier gezeigten Fall sind acht Aufnahmemodule 8 vorgesehen.
Die Aufnahmemodule 8 weisen eine Kopplungseinrichtung zur Ankopplung einer Atemschutzmaske 1 mittels ihres Atemschutzgerätanschlusses auf. Genauer gesagt könnte an dem Anschluss der Atemschutzmaske 1, an dem üblicherweise beispielsweise ein Filterelement angeschraubt wird, die Ankopplung an das Aufnahmemodul 8 erfolgen. Beim hier gezeigten Ausführungsbeispiel ist ein Adapter 9 vorgesehen, um die Atemschutzmaske 1 mit dem Aufnahmemodul 8 zu koppeln.
Dem Aufnahmemodul 8 ist ein Motor 10 zur Drehung der Atemschutzmaske 1 um eine im wesentlichen horizontale Achse zugeordnet. Damit ist die Atemschutzmaske 1 über den Adapter 9 direkt an den Motor 10 angekoppelt, der Bestandteil des Aufnahmemoduls 8 ist.
Im unteren Bereich der Aufnahme 3 ist ein Behälter 11 für Zubehörteile angeordnet. Der Behälter 11 weist einen Korb 12 auf, der aus Lochblech ausgebildet ist.
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Dies gewährleistet den Zugang von Behandlungsmittel zu den im Korb 12 angeordneten Zubehörteilen.
Die Zuführeinrichtung 4 ist dafür verantwortlich, eine geeignete Menge an Behandlungsmittel den Atemschutzmasken 1 zuzuführen. Hierzu weist die Zuführeinrichtung 4 Mittel zum Zuführen von Behandlungsmittel in eine und/oder zu einer Atemschutzmaske 1 auf. Die Mittel weisen Schläuche 13 und Düsen 14 auf.
Die Kabine 2 weist eine Tür 15 auf, die möglichst großflächig ausgestaltet ist, um einen einfachen Zugang in die Kabine 2 zu ermöglichen. Die Tür 15 ist im wesentlichen aus Glas oder Plexiglas ausgebildet.
Fig. 2 zeigt in einer Vorderansicht, schematisch und teilweise, das Ausführungsbeispiel aus Fig. 1. In Fig. 2 ist der Innenaufbau der Kabine 2 detaillierter erkennbar.
Der Übersichtlichkeit halber ist in Fig. 2 keine Atemschutzmaske 1 in ihrem angeordneten Zustand gezeigt. Die Aufnahmemodule 8 weisen Düsen 14 auf, die Behandlungsmittel direkt in einer Atemschutzmaske 1 einbringen können. Des weiteren ist den Aufnahmemodulen 8 ein Schlauch 13 zugeordnet, durch den beliebiges Behandlungsmittel zuführbar ist. Ein derartiger Schlauch 13 ist auch in eine Atemschutzmaske 1 einlegbar, um Behandlungsmittel in die Atemschutzmaske 1 zu leiten. Jedes Aufnahmemodul 8 könnte derartige Schläuche 13 und Düsen 14 aufweisen.
In Fig. 2 ist des weiteren eine Sprüheinrichtung 16 zur Besprühung der Atemschutzmasken 1 mit Behandlungsmittel von außen gezeigt. Die Sprüheinrichtung 16 weist ein vertikal angeordnetes Düsenrohr 17 mit Düsen 18 auf. Während der Drehung der Aufnahme 3 bleibt das Düsenrohr 17 ortsfest, so dass die Atemschutzmasken 1 allseitig besprüht werden können.
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Sowohl das Düsenrohr 17 als auch das Rohr 7 werden von einem gemeinsamen Behandlungsmittelanschluss 19 mit Behandlungsmittel versorgt. Dabei kann es sich im einfachsten Fall um einen Wasseranschluss handeln.
Der Kabine 2 ist des weiteren eine Sammeleinrichtung 20 für Behandlungsmittel zugeordnet. Mit anderen Worten wird durch die Sammeleinrichtung 20 Behandlungsmittel aufgefangen, das insbesondere von den Atemschutzmasken 1 aufgrund der Schwerkraftwirkung in den unteren Bereich der Kabine 2 gelangt. Hierbei könnte es sich beispielsweise um Wasser, Desinfektionsmittel und Reinigungsmittel handeln. Die Sammeleinrichtung 20 weist einen Filter und eine Pumpe auf, so dass das aufgefangene Behandlungsmittel aufbereitet und im Sinne eines Kreislaufs der Behandlung wieder zugeführt werden kann.
Hinsichtlich weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Lehre wird einerseits auf den allgemeinen Teil der Beschreibung und andererseits auf die beigefügten Schutzansprüche verwiesen.
Abschließend sei ganz besonders hervorgehoben, dass das zuvor rein willkürlich gewählte Ausführungsbeispiel lediglich zur Erörterung der erfindungsgemäßen Lehre dient, diese jedoch nicht auf dieses Ausführungsbeispiel einschränkt.
Claims (33)
1. Vorrichtung zur Behandlung von Atemschutzmasken (1), insbesondere zum Reinigen und/oder Desinfizieren von Atemschutzmasken (1), gekennzeichnet durch eine Kabine (2), mindestens eine in der Kabine (2) anordenbare Aufnahme (3) für mindestens eine Atemschutzmaske (1) und eine zumindest abschnittsweise in der Kabine (2) anordenbare Zuführeinrichtung (4) für mindestens ein Behandlungsmittel für Atemschutzmasken (1).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (3) als Traggestell (5) ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (3) in der Kabine (2) aufgehängt ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (3) um eine im wesentlichen vertikale Achse drehbar ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein Motor zum Drehen der Aufnahme (3) vorgesehen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Motor pneumatisch, hydraulisch oder mittels Kette oder Riemen arbeitet.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (3) mindestens ein im wesentlichen vertikales Trägerelement (6) aufweist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (3) oder das Trägerelement (6) als Rohr (7) ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Motor in dem Rohr (7) angeordnet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Rohr Durchgänge für Behandlungsmittel aufweist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (3) eine der Anzahl an aufnehmbaren Atemschutzmasken (1) entsprechende Anzahl an Aufnahmemodulen (8) aufweist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmemodule um eine vorzugsweise horizontale Achse drehbar sind.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (3) oder die Aufnahmemodule (8) eine Kopplungseinrichtung zur Ankopplung einer Atemschutzmaske (1) mittels ihres Atemschutzgerätanschlusses aufweist oder aufweisen.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass zur Ankopplung einer Atemschutzmaske (1) an die Aufnahme (3) oder an ein Aufnahmemodul (8) ein Adapter (9) vorgesehen ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahme oder dem Aufnahmemodul (8) ein Motor (10) zur Drehung der Atemschutzmaske (1) zugeordnet ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Atemschutzmaske (1) direkt oder über einen Adapter (9) an den Motor (10) ankoppelbar ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Kabine (2) oder der Aufnahme (3) ein Behälter (11) für Zubehörteile zugeordnet ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (11) einen Korb (12) aufweist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Korb (12) aus Lochblech ausgebildet ist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass dem Behälter oder dem Korb ein Motor zur Bewegung des Behälters oder Korbs zugeordnet ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Motor (10) ein Elektromotor oder ein Getriebemotor ist.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuführeinrichtung (4) Mittel zum Zuführen von Behandlungsmittel in eine und/oder zu einer Atemschutzmaske (1) aufweist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel Schläuche (13) und/oder Düsen (14) aufweisen.
24. Vorrichtung nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel der Aufnahme (3) oder den Aufnahmemodulen (8) zugeordnet sind.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuführeinrichtung (4) eine Sprüheinrichtung (16) zur Besprühung der Atemschutzmasken (1) mit Behandlungsmittel von außen aufweist.
26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Sprüheinrichtung (16) ein vorzugsweise vertikal angeordnetes Düsenrohr (17) aufweist.
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass in der Kabine (2) ein Gebläse zur Trocknung der Atemschutzmasken (1) angeordnet ist.
28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass in der Kabine (2) eine Heizung für Behandlungsmittel und/oder für die in der Kabine (2) vorhandene Luft angeordnet ist.
29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Kabine (2) aus Aluminium oder Edelstahl ausgebildet ist.
30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass der Kabine (2) eine Sammeleinrichtung (20) für Behandlungsmittel zugeordnet ist.
31. Vorrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Sammeleinrichtung (20) einen Filter aufweist.
32. Vorrichtung nach Anspruch 30 oder 31, dadurch gekennzeichnet, dass die Sammeleinrichtung (20) eine Pumpe aufweist.
33. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass das Behandlungsmittel Wasser, Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel, Luft oder Mischungen daraus aufweist.
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