DE20007435U1 - Befestigungsklammer zur Befestigung von Bauteilen an Hutprofilschienen - Google Patents
Befestigungsklammer zur Befestigung von Bauteilen an HutprofilschienenInfo
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VNR: 11 58 51
Lfd. Nr. 13443/00 CJK/R.
vom 20.04.00
Befestigungsklammer zur Befestigung von Bauteilen an Hutprofilschienen
Die Erfindung betrifft eine Befestigungsklammer zur Befestigung von Bauteilen, insbesondere elektrotechnischen Bauteilen wie Gehäusen und Kühlkörpern, an Hutprofilschienen, wobei die Befestigungsklammer im Querschnitt etwa u-förmig ausgebildet ist und vorzugsweise aus einem Profilabschnitt besteht, der erste Schenkel der Befestigungsklammer ein Federmittel aufweist, das über eine erste Längsrandkante einer Hutprofilschiene greift, und der zweite Schenkel eine Rast für die dazu parallele zweite Längsrandkante der Hutprofilschiene aufweist.
Befestigungsklammern dieser Art bestehen aus Aluminiumprofilabschnitten. Dabei ist das an dem ersten
Schenkel vorgesehene Federmittel eine als separates Element gefertigte und an der Befestigungsklammer befestigte Feder aus Stahl. Zwar sind derartige Befestigungsklammern gut zu handhaben und auch bestimmungsgemäß zu benutzen, jedoch sind derartige Befestigungsklammern in der Herstellung relativ kostenintensiv, insbesondere deswegen, weil zwei Teile aus unterschiedlichen Materialien, nämlich die eigentliche Befestigungsklammer und die Stahlfeder separat hergestellt und miteinander in geeigneter Weise verbunden werden müssen.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Befestigungsklammer gattungsgemäßer Art zu schaffen ,die gut zu handhaben ist und kostengünstig gefertigt werden kann, insbesondere unter Verminderung der Einzelteile.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, daß die Befestigungsklammer samt Federmittel ein einstückiges Kunststoffformteil ist.
Dadurch, daß die gesamte Befestigungsklammer samt Federmittel einstückig aus Kunststoff urgeformt ist,
ist der Fertigungsaufwand erheblich vereinfacht. Desweiteren entfallen nachfolgende Montagekosten, da sämtliche Elemente schon bei der Herstellung des Kunststoffteiles fertig ausgeformt und angeformt sind. Die Handhabung der Befestigungsklammer ist ebenfalls in einfacher Weise möglich, wobei die Befestigungsklammer vorzugsweise mit dem Schenkel, der das Federmittel aufweist zunächst auf den einen Längsrand einer Hutprofilschiene aufgesetzt wird und um diese Kante in Richtung auf die Hutprofilschiene verschwenkt wird, bis der zweite Schenkel über den anderen Längsrand der Hutprofilschiene greift, was der
Befestigungssollposition entspricht.
Befestigungssollposition entspricht.
Bevorzugt ist dabei vorgesehen, daß das Federmittel durch einen an einem Steg der Basis der Befestigungsklammer angeformten Federbügel gebildet ist,
Durch diese Steganbindung und die Ausbildung des Federmittels als Federbügel wird ein ausreichender Federungsweg zu Verfügung gestellt, wodurch es möglich ist Hutprofilschienen mit unterschiedlicher Materialstärke mit ein und dergleichen Befestigungsklammer auszustatten. Durch den Steg wird
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eine gewisse Federung zum Ausgleich der Materialstärke unterschiedlicher Hutprofilschienen in Richtung orthogonal zur Basis der Befestigungsklammer ermöglicht, während der Federbügel eine Federung parallel zur Basis der Befestigungsklammer ermöglicht.
Eine besonders bevorzugte Weiterbildung wird darin gesehen, daß der Steg eine verjüngte Verlängerung der Basis bildet, an dessen freiem Ende ein Steg des Federbügels etwa rechtwinklig anschließt, an dessen Ende ein gerundeter Steg anschließt, der mit seinem freien Ende an einem Absatz der Basis ggf. federnd anliegt, welcher Absatz durch den Übergang von der Basis zum verjüngten Steg gebildet ist, wobei nahe des freien Endes des gerundeten Steges eine kerbartige, in Längsrichtung der Befestigungsklammer verlaufende Einlagerinne für die Längsrandkante der Hutprofilschiene ausgeformt ist, die quasi an der Innenseite des durch den Federbügel gebildeten Schenkels der u-förmigen Befestigungsklammer vorgesehen ist und deren Kerbgrund in einer gedachten Ebene liegt, die parallel zur Innenfläche der Basis verläuft und um etwa die Dicke des Längsrandes der Hutschiene von der Innenfläche der Basis weg versetzt ist.
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Dadurch, daß der Steg eine verjüngte Verlängerung der Basis ist, ist eine gewisse Federung quasi quer zur Basisfläche ermöglicht. Durch die entsprechende Ausbildung des Federbügels ist eine ausreichend leichtgängige Federung für das Montieren der Befestigungsklammer auf der Hutprofilschiene realisiert, wobei durch die kerbartige Einlagerinne eine sichere Fixierung der Randkante der Hutprofilschiene in der Montagesollage erreicht ist. Die Befestigungsklammer kann zunächst mit dem Federbügel und mit dessen Einlegerinne auf die eine Längsrandkante der Hutprofilschiene aufgesetzt werden und dann um die Einlagerinne zur Hutprofilschiene hin verschwenkt werden, so daß der andere Schenkel auf die andere Längsrandkante der Hutprofilschiene aufrastbar ist und unter Federkraft des Federbügels in dieser Lage gehalten ist. Der Kerbgrund der Einlegerinne liegt in geringem Abstand vor der von der Basis aufgespannten Ebene, so daß in der Montagesollage die Hutprofilschiene sich mit ihrem nach außen abgewinkelten Längsrand zumindest teilweise an der Basis abstützt und mit der freien Endkante des Längsrandes in der Einlagerinne gehalten ist.
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Zudem kann vorgesehen sein, daß das freie Ende des gerundeten Steges zur Bildung der Einlagerinne im Querschnitt etwa v-förmig ausgebildet ist, wobei das freie Ende der V-Form an dem Absatz ggf. federnd anliegt.
Diese Ausbildung ist für die ordnungsgemäße Funktion vorteilhaft, da insbesondere das freie Ende des Steges, der Bestandteil des Federbügels ist, an dem Absatz anliegt, wodurch eine Sollposition eingestellt ist, die dazu führt, daß der Montierende die Montage der Befestigungsklammer an der Hutprofilschiene fehlerfrei durchführen kann.
Desweiteren ist bevorzugt vorgesehen, daß der zweite Schenkel über einen im Querschnitt dünneren Steg als der Querschnitt der Basis an die Basis angeformt ist.
Aufgrund der Materialeigenschaft des Kunststoffmaterials ist auch der zweite Schenkel zumindest geringfügig federnd nachgiebig, wobei die Federung insbesondere zum Ausgleich von unterschiedlichen Materialdicken der Längsrandkante der Hutprofilschiene notwendig und ausreichend ist.
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Bevorzugt ist dabei vorgesehen, daß der zweite Schenkel eine Verknüpfung aufweist, die die Rast für die zweite Längsrandkante der Hutprofilschiene bildet.
Hierdurch ist eine einfache und sichere Aufrastung der Befestigungsklammer auf die Hutprofilschiene möglich, weil diese in der Montagesollage einerseits mit der Einlegerinne des ersten Schenkels und andererseits mit der Abkröpfung am anderen Längsrand der Hutprofilschiene rastend verhakt ist.
Um das Einfädeln bei der Montage zu erleichtern ist zudem vorgesehen, daß das freie Ende des zweiten Schenkels vom ersten Schenkel weg gerichtet, schräg ausläuft.
Durch die Schräge wird praktische eine Einführschräge gebildet, die beim Verschwenken der Befestigungsklammer um die Einlegerinne des ersten Schenkels in Richtung auf die Hutprofilschiene eine Führung für die andere Längsrandkante der Hutprofilschiene zu bilden, bis diese an der Verkröpfung in die Montagesollposition einrastet.
Bevorzugt ist ferner vorgesehen, daß die Basis der Befestigungsklammer auf der Seite, die den Schenkeln abgewandt ist, Längsnuten aufweist.
&phgr; &phgr; &phgr; · ·
8-
Diese Ausbildung dient einerseits der Materialersparnis, wobei andererseits die Längsnuten auch zur Befestigung den entsprechenden Elementen, beispielsweise Gehäuseteilen oder Kühlkörpern, bestimmt sind.
Bevorzugt ist ferner vorgesehen, daß die Bef estigungsklaitimer aus Hart-PVC besteht.
Es sind auch andere Werkstoffe möglich, jedoch ist die Herstellung aus Hart-PVC bevorzugt.
Für bestimmte Einsatzzwecke, insbesondere für den Einsatz der Befestigungsklammer bei Hutprofilschienen gemäß DIN EN 50 022 ist bevorzugt vorgesehen, daß die Maulweite der Klammer zwischen der Einlegerinne und der Rast auf eine Hutprofilschiene mit einer Breite von 35 mm abgestimmt ist.
Desweiteren ist bevorzugt vorgesehen, daß die Basis eine Dicke von ca. 6 mm, die verdünnten Stege im Anschluß an die Basis eine Dicke von etwa 2 mm und der Federbügel bzw. der verkröpfte Schenkel eine Dicke von etwa 1,5 mm aufweist.
V":
Im Prinzip kann die Ausbildung so gestaltet sein, daß die Basis etwa die dreifache Dicke der verdünnten Stege hat, die an die Basis in deren Verlängerung anschließen, während der Federbügel etwa eine Materialstärke aufweist, die einem Viertel der Dicke der Basis entspricht.
Um ggf. auch eine Erdung der an die Befestigungsklammer angeschlossenen Elemente über die Hutprofilschiene zu ermöglichen, kann vorgesehen sein, daß das die Befestigungsklammer bildende Kunststoffformteil elektrisch leitend ist.
Die elektrisch leitende Ausbildung des Kunststoffformteiles kann durch eine entsprechende Oberflächenbeschichtung oder andere geeignete Mittel erfolgen. Es ist auch möglich, das Kunststoffmaterial beispielsweise mit Graphit oder dergleichen impfen, um eine entsprechende elektrische Leitfähigkeit des Kunststoffformteiles zu erreichen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und im Folgenden näher beschrieben.
Es zeigt:
Figur 1 eine erste Ausführungsform in isometrischer Ansicht;
Figur 2 eine Variante in ähnlicher Ansicht; Figur 3 die erste Variante in Stirnansicht;
Figur 4 die zweite Variante ebenfalls in Stirnansicht.
In der Zeichnung ist eine Befestigungsklammer 1 zur Befestigung von Bauteilen, beispielsweise elektrotechnischen Bauteilen, Gehäusen oder Kühlkörpern an Hutprofilschienen 2 gezeigt. Die Befestigungsklammer 1 ist im Querschnitt etwa u-förmig ausgebildet, wie insbesondere aus den Figuren 3 und 4 ersichtlich. Sie besteht aus einem beispielsweise stranggepressten Profilabschnitt aus Kunststoff. Der erste Schenkel 3 der Bef estigungsklaimmer 1 weist ein Federmittel auf, das später noch näher beschrieben wird. Dieses Federmittel greift in der Montagesollage, die in Figur 4 gezeigt ist, über eine erster Längsrandkante 4 der
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Hutprofilschiene 2. Der zweite Schenkel 5 weist eine Rast für die dazu parallele zweite Längsrandkante 6 der Hutprofilschiene 2 auf. Das Federmittel 7 ist einstückig an die Bef estigungsklaitimer I angeformt. Vorzugsweise ist das Federmittel 7 durch einen an einen Steg 8 der Basis 9 der Bef estigungsklaitimer I angeformten Federbügel gebildet. Der Steg 8 bildet eine verjüngte Verlängerung der Basis 9, wobei an dem Ende des Steges 8 ein Steg des Federbügels (7) rechtwinklig anschließt, an dessen Ende ein gerundeter Steg anschließt, der mit seinem freien Ende an einem Absatz 10 der Basis 9 ggf. federnd anliegt. Der Absatz 10 ist durch den Übergang von der Basis 9 zum verjüngten Steg 8 gebildet. Nahe des freien Endes des abgerundeten Steges des Federmittels 7 ist eine kerbartige, in Längsrichtung der Befestigungsklammer 1 verlaufende Einlagerinne 11 für die Längsrandkante 4 der Hutprofilschiene 2 ausgeformt, die quasi an der Innenseite des durch den Federbügel (7) gebildeten Schenkels 3 der U-Form der Bef estigungsklaitimer 1 vorgesehen ist. Der Kerbgrund der Einlagerinne 11 liegt in einer gedachten Ebenen, die parallel zu Innenfläche der Basis 9 verläuft und um etwa die Dicke des Längsrandes der Hutschiene 2 von der Innenfläche der Basis 9 versetzt ist. Hierdurch wird
erreicht, daß der Längsrand 4 der Hutschiene in der Montagesollage, wie dies in Figur 4 dargestellt ist, sich an der Innenfläche der Basis 9 abstützt.
Im Ausführungsbeispiel ist das freie Ende des gerundeten Steges zur Bildung der Einlagerinne 11 im Querschnitt etwa v-förmig ausgebildet, wobei das freie Ende der V-Form an dem Absatz 10 ggf. federnd anliegt. Der zweite Schenkel 5 ist ebenfalls über einen Steg 12 an die Basis 9 angeformt, wobei auch dieser Steg 12 im Querschnitt dünner bemessen ist, als die Basis 9. Zusätzlich weist der zweite Schenkel 5 eine Verkröpfung 13 auf, die die Rast für die zweite Längsrandkante 6 der Hutprofilschiene 2 bildet. Dabei ist das freie Ende des zweiten Schenkels 5 vom ersten Schenkel 3 weg gerichtet schräg verlaufend angeformt, so daß eine Einführschräge für das Einführen des Randes 6 der Hutschiene 2 gebildet ist. Wie aus den Ausführungsformen nach Figur 2 und Figur 4 ersichtlich, kann die Basis 9 der Befestigungsklammer 1 auf der Seite, die den Schenkeln 3,5 abgewandt ist, Längsnuten 14 aufweisen, die beispielsweise zur Fixierung von Bauteilen an der Befestigungsklairaner 1 dienen können.
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Bevorzugt ist die Befestigungsklammer einstückig aus Hart-PVC gefertigt. Im Ausführungsbeispiel ist die Maulweite der Klammer zwischen der Einlegerinne 11 und der Rast des zweiten Schenkels 5 auf eine Hutprofilschiene 2 mit einer Breite von 35 mm abgestimmt. Die Basis 9 weist eine Dicke von ca. 6 mm auf, während die verdünnten Stege 8 und 12 im Anschluß an die Basis 9 eine Dicke von etwa 2 mm aufweisen und der Federbügel (7) sowie der verkröpfte Schenkel 5 eine Dicke von 1,5 mm aufweisen. Ggf. kann die Befestigungsklammer 1 aus elektrisch leitendem Kunststoffmaterial gefertigt sein oder mit einer elektrisch leitenden Beschichtung versehen sein.
Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.
Claims (12)
1. Befestigungsklammer (1) zur Befestigung von Bauteilen, insbesondere elektrotechnischen Bauteilen wie Gehäusen und Kühlkörpern, an Hutprofilschienen (2), wobei die Befestigungsklammer (1) im Querschnitt etwa u-förmig ausgebildet ist und vorzugsweise aus einem Profilabschnitt besteht, der erste Schenkel (3) der Befestigungsklammer (1) ein Federmittel (7) aufweist, das über eine erste Längsrandkante (4) einer Hutprofilschiene (2) greift, und der zweite Schenkel (5) eine Rast für die dazu parallele zweite Längsrandkante (6) der Hutprofilschiene (2) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsklammer (1) samt Federmittel (7) ein einstückiges Kunststoffformteil ist.
2. Befestigungsklammer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Federmittel (7) durch einen an einem Steg (8) der Basis (9) der Befestigungsklammer (1) angeformten Federbügel gebildet ist.
3. Befestigungsklammer nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (8) eine verjüngte Verlängerung der Basis (9) bildet, an dessen freiem Ende ein Steg des Federbügels etwa rechtwinklig anschließt, an dessen Ende ein gerundeter Steg anschließt, der mit seinem freien Ende an einem Absatz (10) der Basis (9) ggf. federnd anliegt, welcher Absatz (10) durch den Übergang von der Basis (9) zum verjüngten Steg (8) gebildet ist, wobei nahe des freien Endes des gerundeten Steges eine kerbartige, in Längsrichtung der Befestigungsklammer (1) verlaufende Einlagerinne (11) für die Längsrandkante (4) der Hutprofilschiene (2) ausgeformt ist, die quasi an der Innenseite des durch den Federbügel gebildeten Schenkels der U-Form der Befestigungsklammer (1) vorgesehen ist und deren Kerbgrund in einer gedachten Ebene liegt, die parallel zur Innenfläche der Basis (9) verläuft und um etwa die Dicke des Längsrandes (4) der Hutschiene (2) von der Innenfläche der Basis (9) weg versetzt ist.
4. Befestigungsklammer nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende des gerundeten Steges zur Bildung der Einlagerinne (11) im Querschnitt etwa V-förmig ausgebildet ist, wobei das freie Ende der V-Form an dem Absatz (10) ggf. federnd anliegt.
5. Befestigungsklammer nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Schenkel (5) über einen im Querschnitt dünneren Steg (12) als der Querschnitt der Basis (9) an die Basis (9) angeformt ist.
6. Befestigungsklammer nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Schenkel (5) eine Verkröpfung (13) aufweist, die die Rast für die zweite Längsrandkante (6) der Hutprofilschiene (2) bildet.
7. Befestigungsklammer nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende des zweiten Schenkels (5) vom ersten Schenkel (3) weg gerichtet, schräg ausläuft.
8. Befestigungsklammer nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Basis (9) der Befestigungsklammer auf der Seite, die den Schenkeln (3, 5) abgewandt ist, Längsnuten (14) aufweist.
9. Befestigungsklammer nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsklammer (1) aus Hart-PVC besteht.
10. Befestigungsklammer nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Maulweite der Klammer (1) zwischen der Einlegerinne (11) und der Rast auf eine Hutprofilschiene (2) mit einer Breite von 35 mm abgestimmt ist.
11. Befestigungsklammer nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Basis (9) eine Dicke von ca. 6 mm, die verdünnten Stege (8, 12) im Anschluß an die Basis (9) eine Dicke von etwa 2 mm und der Federbügel (7) bzw. der verkröpfte Schenkel (5) eine Dicke von etwa 1,5 mm aufweist.
12. Befestigungsklammer nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das die Befestigungsklammer (1) bildende Kunststoffformteil elektrisch leitend ist.
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| CN103375900A (zh) * | 2012-04-18 | 2013-10-30 | 珠海格力电器股份有限公司 | 壳体定位结构及具有该壳体定位结构的空调装置 |
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2000
- 2000-04-22 DE DE20007435U patent/DE20007435U1/de not_active Expired - Lifetime
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20000803 |
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| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
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